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DE10300651B3 - Sturmklammer - Google Patents

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DE10300651B3
DE10300651B3 DE10300651A DE10300651A DE10300651B3 DE 10300651 B3 DE10300651 B3 DE 10300651B3 DE 10300651 A DE10300651 A DE 10300651A DE 10300651 A DE10300651 A DE 10300651A DE 10300651 B3 DE10300651 B3 DE 10300651B3
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Jan Kaemper
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Ossenberg Schule & Soehne
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Friedrich Ossenberg-Schule & Sohne & Co KG GmbH
Ossenberg Schule & Soehne
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Abstract

Um eine Sturmklammer (1) zur Sicherung von Dachziegeln an einer Dachunterkonstruktion, wobei die Sturmklammer (1) einstückig aus Draht geformt ist, ein Befestigungsendteil (2) zur Befestigung an der Dachunterkonstruktion und ein Verhakungsendteil (3) zum Verhaken an Dachziegeln aufweist, zu schaffen, die kostengünstig aus einem Stück als Drahtbiegeteil geformt werden kann, extrem hohe Haltekräfte gegen Windsog bewirkt, bei der eine Anordnung auch in engsten Zwischenräumen im horizontalen Verschiebebereich von Dachziegeln ermöglicht ist und bei der im Wesentlichen keine Biegemomente auf den Befestigungspunkt an der Dachlatte einwirken, und mit der eine direkte Sicherung von zwei benachbarten Dachziegeln ermöglicht ist, wird vorgeschlagen, dass die Sturmklammer (1) zweischenklig ausgebildet ist, die beiden Schenkel (4, 5) zur Bildung des Befestigungsendteils (2) über einen U-förmigen Brückensteg (6) einstückig verbunden sind, das den Brückensteg (6) aufweisende Ende zu einer Schlaufe (19) gerollt ist und die freien Enden der Schenkel (4, 5) jeweils Hakenform (7, 8) zur Bildung von zwei Verhakungsteilen (3) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sturmklammer zur Sicherung von Dachziegeln an einer Dachunterkonstruktion, wobei die Sturmklammer einstückig aus Draht geformt ist, ein Befestigungsendteil zur Befestigung an der Dachunterkonstruktion und ein Verhakungsendteil zum Verhaken an Dachziegeln aufweist, wobei die Sturmklammer zweischenklig ausgebildet ist, die beiden Schenkel zur Bildung des Befestigungsendteils über einen U-förmigen Brückensteg einstückig verbunden sind und die freien Enden der Schenkel jeweils eine Hakenform zur Bildung von zwei Verhakungsteilen aufweisen.
  • Eine ähnliche Sturmklammer ist aus der EP 0 687 337 B1 , insbesondere 8 und 9, bekannt. Bei dieser bekannten Sturmklammer ist das eine Ende des Drahtes, aus dem die Sturmklammer geformt ist, als Befestigungsteil ausgebildet, so dass dieses Befestigungsendteil in eine Dachlatte oder dergleichen eingetrieben werden kann. Das andere Ende des die Sturmklammer bildenden Drahtes ist hakenförmig gebogen, so dass es eine Randkante eines entsprechenden Dachziegels oder einer entsprechenden Dachplatte übergreifen kann. Üblicherweise ist an dieser Randkante des Dachziegels eine Rinne ausgebildet, in die der Haken teilweise eingreifen kann.
  • Bei der vorbekannten Ausführungsform der Sturmklammer ist im mittleren Bereich zusätzlich eine quer zur Hakenlängserstreckung gerichtete Schulter vorgesehen, die aus einer Drahtschlaufe gebildet ist.
  • Die bekannte Sturmklammer ist relativ kompliziert geformt und daher aufwendig bei der Herstellung. Zudem besteht aufgrund der mehrfachen Abwinklung der Sturmklammer die Gefahr, dass diese bei angreifenden Windsogkräften federnd nachgibt und somit eine ausreichende Lagesicherung der von der Sturmklammer gehaltenen Dachziegel nicht erreicht wird.
  • Aus der CH 33 314 ist eine gattungsähnliche Sturmklammer bekannt, die zweischenklig ausgebildet ist. Die beiden Schenkel weisen an ihren Enden Abwinklungen auf, die in angepasste Ausformungen der Dachziegel eingreifen können. Zur Befestigung einer solchen Sturmklammer an einer solchen Dachlatte ist die Sturmklammer im Bereich des U-förmigen Brückensteges nach Art einer Ringöse erweitert, in die ein Befestigungsmittel, beispielsweise ein Nagel, eingetrieben werden kann. Eine solche Sturmklammer ist zwar einfach geformt, jedoch ist sie nur für bestimmte Dachziegeltypen einsetzbar. Zudem kann die von dem Befestigungsmittel durch eine Ringöse bei der Benutzung der Sturmklammer, also bei der Biegung deren Schenkel aufgebogen werden, so dass ein sicherer Halt möglicherweise nicht erreicht wird.
  • Aus der FR2 672 916 A1 ist eine Sturmklammer bekannt, die allerdings nicht zur Verhakung an Dachziegeln oder dergleichen bestimmt ist, sondern es muss ein zusätzliches Kunststoffteil verwendet werden, um den Halt von Dachplatten oder dergleichen zu gewährleisten. Bei dieser Sturmklammer ist ebenfalls eine Ringöse im Bereich des Brückensteges ausgebildet, die allerdings um etwa 90° von der Richtebene abgewinkelt ist, die durch die Schenkel aufgespannt ist. Auch hierbei erfolgt ein Aufbiegen der Ringöse bei der bestimmungsgemäßen Verschwenkung der Schenkel.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Sturmklammer gattungsgemäßer Art zu schaffen, die kostengünstig aus einem Stück als Drahtbiegeteil geformt werden kann, extrem hohe Haltekräfte gegen Windsog bewirkt, bei der eine Anordnung auch in engsten Zwischenräumen im horizontalen Verschiebebereich von Dachziegeln ermöglicht ist und bei der im Wesentlichen keine Biegemomente auf den Befestigungspunkt an der Dachlatte einwirken. Zudem soll mit der Sturmklammer eine direkte Sicherung von zwei benachbarten Dachziegeln ermöglicht sein.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass das den Brückensteg aufweisende Ende zu einer doppellagigen Schlaufe gerollt ist, dass die Schenkel von der Schlaufe über mindestens einen Teil ihrer Länge zueinander parallel verlaufend gerichtet sind und die beiden Hakenformen voneinander weg gerichtet verlaufen, dass die Krümmungsachsen der Hakenformen parallel zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet sind, und dass die Schlaufe des Befestigungsendteils vom Schaft eines Befestigungsteils, insbesondere Nagels, durchgriffen ist, der parallel zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Sturmklammer ist das Befestigungsendteil durch die entsprechende Schlaufe gebildet, die zum Zwecke der Befestigung an einer Dachlatte oder dergleichen von einem entsprechenden Befestigungsmittel durchgriffen wird, mittels dessen die Sturmklammer an der Dachlatte befestigbar ist. Die freien Enden der Schenkel der Sturmklammer sind jeweils mit Hakenformen zur Bildung von zwei Verhakungsteilen ausgebildet, so dass die Verhakung der Sturmklammer an zwei benachbarten Dachziegeln oder Dachplatten erfolgen kann. Die Klammer ist äußerst kostengünstig aus einem Stück als Drahtbiegeteil geformt, wobei am Befestigungsendteil durch die doppellagige Schlaufe eine sichere Befestigung ermöglicht ist. Die Sturmklammer kann hohe Haltekräfte gegen Windsog aufnehmen. Die senkrechte Anordnung der vom Befestigungsendteil an der Latte abragenden Drahtschenkel ermöglicht es, die Enden der Dachklammer in äußerst enge Zwischenräume im horizontalen Verschiebebereich der Dachziegel einzubringen. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird erreicht, dass keine wesentlichen Biegemomente auf den Befestigungsbereich an der Dachlatte einwirken, da die Schenkel der Sturmklammer unmittelbar vom Befestigungsbereich in Kraftrichtung abragen.
  • Unter Umständen können die Hakenschenkel von der Schlaufe über ihre gesamte Länge benachbart parallel zueinander verlaufend gerichtet sein. Je nach Ausbildung der Verhakungspunkte an den entsprechenden Dachziegeln oder Dachplatten kann es aber auch hilfreich sein, wenn ein Hakenschenkel gegenüber dem anderen abgewinkelt verläuft. Die beiden Hakenformen an den Enden der Schenkel sind voneinander weg gerichtet, so dass ein Eingriff an Randkanten oder Stirnkanten von nebeneinander angeordneten Dachziegeln ermöglicht ist.
  • Die Ausbildung, wonach die Krümmungsachsen der Hakenform parallel zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet sind, ist für die Montage und auch für die sichere Halterung der Dachziegel nach der Montage der Sturmklammer hilfreich.
  • Dadurch, dass die Schlaufe des Befestigungsendteils vom Schaft des Befestigungsteils durchgriffen ist, der parallel zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet ist, ist die Befestigung der Sturmklammer an einer entsprechenden Dachlatte oder dergleichen besonders einfach und besonders wirkungsvoll möglich, wobei die Sturmklammer um den Schaft des Befestigungsteils drehbar ist, so dass sie sich bei der Montage und auch nach erfolgter Montage ausrichten lässt, beziehungsweise korrekt ausgerichtet ist, so dass die Drahtschenkel senkrecht vom Befestigungspunkt der Latte abragen und keine wesentlichen Biegemomente auf der Befestigung an der Dachlatte einwirken, da die Klammer unmittelbar vom Einschlagpunkt in Kraftrichtung abragt.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Schlaufe vom Schaft des Befestigungsteils durchgriffen ist, der koaxial zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet ist.
  • Zudem ist bevorzugt, dass das Befestigungsteil ein Nagel ist.
  • Bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass die Schenkel ungleich lang sind.
  • Hierdurch können von den Hakenformen der Sturmklammer Randbereiche von zwei benachbarten Dachziegeln oder dergleichen übergriffen werden, die unterschiedlichen Abstand von der entsprechenden Dachlatte haben, auf welcher die Ziegel angeordnet sind.
  • Unter Umständen ist es zur erleichterten Montage hilfreich, wenn einer der Schenkel mit Abstand von der Schlaufe gegenüber dem anderen Schenkel divergierend abgewinkelt ist.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass die Biegungsachse der Abwinklung parallel zur Krümmungsachse der Schlaufe gerichtet ist.
  • Aus montagetechnischen Gründen ist bevorzugt, wenn die Biegungsachse der Abwinklung parallel zur Krümmungsachse des Brückensteges verläuft.
  • Zudem ist bevorzugt vorgesehen, dass der Schaft des Befestigungsteils kraftschlüssig von der Schlaufe gehalten ist.
  • Hierdurch ist es möglich, das Befestigungsteil unverlierbar an der Sturmklammer vorzumontieren, so dass die Teile vor der Montage nicht voneinander getrennt werden können und verloren gehen.
  • Zudem kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der Schaft des Befestigungsteils geraut oder gerändelt ist.
  • Bevorzugt ist zudem, dass die Sturmklammer aus Federstahldraht besteht.
  • Dabei ist bevorzugt, dass die Sturmklammer aus rostfreiem Edelstahl besteht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung gezeigt und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 und 2 eine erste Ausführungsform in Seitenansicht und Schrägansicht;
  • 3 diese Ausführungsform in Verbindung mit einem Befestigungsteil;
  • 4 und 5 eine zweite Ausführungsform in der Ansicht gemäß 1 und 2;
  • 6 eine Sturmklammer gemäß 3 in der Gebrauchslage bei der Verklammerung an entsprechenden Dachplatten oder Dachziegeln;
  • 7 einen Ausschnitt der 6 im vergrößerten Maßstab von schräg oben gesehen.
  • In der Zeichnung ist eine Sturmklammer 1 zur Sicherung von Dachziegeln an einer Dachunterkonstruktion, beispielsweise einer Dachlattenunterkonstruktion, gezeigt. Die Sturmklammer 1 ist einstückig aus Draht geformt, vornehmlich aus Federstahldraht, insbesondere aus rostfreiem Edelstahl. Jede Sturmklammer weist ein Befestigungsendteil 2 auf, welches zur Befestigung an der Dachunterkonstruktion dient, sowie mindestens ein Verhakungsendteil 3 zum Verhaken an entsprechenden Konturen von Dachziegeln oder Dachplatten. Die erfindungsgemäße Sturmklammer 1 ist zweischenklig ausgebildet, wobei die beiden Schenkel 4,5 zur Bildung des Befestigungsendteils 2 über einen U-förmigen Brückensteg 6 verbunden sind. Das den Brückensteg 6 aufweisende Ende ist zu einer Schlaufe 18 gerollt. Die freien Enden der Schenkel 4,5 weisen jeweils eine Hakenform 7,8 zur Bildung von zwei Verhakungsteilen auf. Bei der Ausführungsform nach 1 bis 3 verlaufen die Hakenschenkel 4 von der Schlaufe 18 über ihre gesamte Länge parallel zueinander, wobei die beiden Hakenformen 7,8 voneinander weg gerichtet verlaufen. Die Krümmungsachsen der Hakenformen 7,8 sind durch gestrichelte Linien 9,10 verdeutlicht. Sie verlaufen parallel zur Krümmungsachse 11 der Schlaufe 18. Vornehmlich sind die beiden Schenkel 4,5 ungleich lang. Bei der Ausführungsform nach 4 und 5 ist der Schenkel 4 nur über einen Teil seiner Längserstreckung parallel zum Schenkel 5 gerichtet und dann gegenüber diesem Schenkel 5 divergierend abgewinkelt. Die Biegeachse der Abwinklung 12 verläuft dabei parallel zur Krümmungsachse 11 des Brückensteges 6, in der Zeichnungsfigur 5 also orthogonal durch die Zeichnungsebene. Wie insbesondere in 3 gezeigt, ist die Schlaufe 18 vom Schaft 13 eines Befestigungsteils 14, insbesondere eines Nagels, durchgriffen. Der Schaft 13 ist dabei koaxial zur Krümmungsachse 11 ausgerichtet. Der Schaft 13 des Befestigungsteils 14 ist kraftschlüssig von der Schlaufe 18 gehalten, wobei der Schaft 13 zusätzlich geraut oder gerändelt ist, um einen sicheren Sitz bei vormontiertem Befestigungsteil 14 sicherzustellen. In 6 und 7 ist die Anwendung einer solchen Sturmklammer an einer Dacheindeckung gezeigt. Die Dacheindeckung besteht aus mehreren Dachziegeln oder Dachplatten 15. Jeder Dachziegel hat kopfseitig eine quer verlaufende Rinne 16 und an einer Seitenrandkante eine Verhakungskontur 17 in Form einer Rinne. Die Hakenformen 7,8 der Sturmklammer greifen in der Montagesolllage einerseits in die Rinne 16 und andererseits in die Verhakungskontur 17 ein, wobei die Sturmklammer mittels des Befestigungsteils 14 an einer Dachlatte 19 befestigt ist. Dabei ist eine senkrechte Anordnung der vom Befestigungspunkt (bei 14) auf der Dachlatte 19 abragenden Drahtschenkel 4,5 erreicht, so dass das Eindringen in engste Zwischenräume im horizontalen Verschiebebereich der Dachziegel 15 ermöglicht ist. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung werden im Wesentlichen keine Biegemomente auf den Befestigungspunkt (bei 14) an der Dachlatte 19 auftreten, da die Sturmklammer mit ihren Schenkeln 4,5 unmittelbar vom Einschlagpunkt in Kraftrichtung abragt.
  • Die erfindungsgemäße Sturmklammer 1 ist kostengünstig aus einem Stück als Drahtbiegeteil geformt. Die Formvarianten sind ohne großen Fertigungsaufwand realisierbar.
  • Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.

Claims (11)

  1. Sturmklammer (1) zur Sicherung von Dachziegeln an einer Dachunterkonstruktion, wobei die Sturmklammer (1) einstückig aus Draht geformt ist, ein Befestigungsendteil (2) zur Befestigung an der Dachunterkonstruktion und ein Verhakungsendteil (3) zum Verhaken an Dachziegeln aufweist, wobei die Sturmklammer (1) zweischenklig ausgebildet ist, die beiden Schenkel (4,5) zur Bildung des Befestigungsendteils (2) über einen U-förmigen Brückensteg (6) einstückig verbunden sind und die freien Enden der Schenkel (4,5) jeweils eine Hakenform (7,8) zur Bildung von zwei Verhakungsteilen (3) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass das den Brückensteg (6) aufweisende Ende zu einer doppellagigen Schlaufe (18) gerollt ist, dass die Schenkel (4,5) von der Schlaufe (18) über mindestens einen Teil ihrer Länge zueinander parallel verlaufend gerichtet sind und die beiden Hakenformen (7,8) voneinander weg gerichtet verlaufen, dass die Krümmungsachsen (9,10) der Hakenformen (7,8) parallel zur Krümmungsachse (11) der Schlaufe (18) gerichtet sind, und dass die Schlaufe (18) des Befestigungsendteils (2) vom Schaft (13) eines Befestigungsteils (14), insbesondere Nagels, durchgriffen ist, der parallel zur Krümmungsachse (11) der Schlaufe {18) gerichtet ist.
  2. Sturmklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufe (18) vom Schaft des Befestigungsteils (14) durchgriffen ist, der koaxial zur Krümmungsachse (11) der Schlaufe (18) gerichtet ist.
  3. Sturmklammer nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (14) ein Nagel ist.
  4. Sturmklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (4,5) ungleich lang sind.
  5. Sturmklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Schenkel (4) mit Abstand von der Schlaufe (18) gegenüber dem anderen Schenkel (5) divergierend abgewinkelt ist.
  6. Sturmklammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegungsachse der Abwinklung (12) parallel zur Krümmungsachse (11) der Schlaufe (18) gerichtet ist.
  7. Sturmklammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegungsachse der Abwinklung (12) parallel zur Krümmungsachse des Brückensteges (6) verläuft.
  8. Sturmklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (13) des Befestigungsteils (14) kraftschlüssig von der Schlaufe (18) gehalten ist.
  9. Sturmklammer nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (13) des Befestigungsteils (14) geraut oder gerändelt ist.
  10. Sturmklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sturmklammer (1) aus Federstahldraht besteht.
  11. Sturmklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Sturmklammer (1) aus rostfreiem Edelstahl besteht.
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