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DE10300625B3 - Vorrichtung und Verfahren zum Beschicken einer Waage mit verschiedenem Wägegut - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Beschicken einer Waage mit verschiedenem Wägegut Download PDF

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DE10300625B3
DE10300625B3 DE2003100625 DE10300625A DE10300625B3 DE 10300625 B3 DE10300625 B3 DE 10300625B3 DE 2003100625 DE2003100625 DE 2003100625 DE 10300625 A DE10300625 A DE 10300625A DE 10300625 B3 DE10300625 B3 DE 10300625B3
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DE
Germany
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goods
weighing
depot
carrier
weighed
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Expired - Lifetime
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DE2003100625
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English (en)
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Dieter Blawert
Thomas Fehling
Winfried Graf
Burkhard Dr. Joksch
Christian Voggel
Herbert Wosnitza
Jürgen Winkelbach
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Sartorius Lab Instruments GmbH and Co KG
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Sartorius AG
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
    • G01G21/00Details of weighing apparatus
    • G01G21/22Weigh pans or other weighing receptacles; Weighing platforms

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Für eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Beschicken einer Waage mit Wägegut aus einem Depot, mit einem Handhabungsgerät, das mittels eines Wägegutträgers Wägegut zwischen dem Depot und dem Lastaufnehmer hin- und hertransportiert, wird vorgeschlagen, dass der Wägegutträger (1) mindestens zwei nebeneinander liegende Vertiefungen (5) für Wägegut aufweist und dass das darauf befindliche Wägegut gemeinsam auf den Lastaufnehmer der Waage abgelegt bzw. von diesem aufgenommen wird. DOLLAR A Dadurch ist die Vorrichtung sehr flexibel und kann sowohl einteiliges als auch mehrteiliges Wägegut verschiedenster Gestalt handhaben.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Beschicken einer Waage mit Wägegut aus einem Depot, mit einem Handhabungsgerät, das mittels eines Wägegutträgers Wägegut zwischen dem Depot und dem Lastaufnehmer der Waage hin- und hertransportiert sowie auf ein Verfahren zum Betrieb dieser Vorrichtung.
  • Vorrichtungen und Verfahren dieser Art sind z B. aus der US 5 606 153 bekannt. Dort ist ein Handhabungsgerät beschrieben, das einen Filterhalter mit eingelegtem Filter aus einem Depot holt und in eine Entnahmestation transportiert. In der Entnahmestation wird der Filter vom Filterhalter getrennt. Anschließend transportiert das Handhabungsgerät den Filter alleine zum Lastaufnehmer einer Waage, wo er gewogen wird. Nach Abschluss der Wägung werden dieselben Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchlaufen.
  • Nachteilig an dieser Vorrichtung/an diesem Verfahren ist, dass nur einstückiges Wägegut gehandhabt und gewogen werden kann. In manchen Anwendungsfällen besteht das Wägegut aber auf mehreren Teilen. Beispielsweise ist die Prüfung von Gewichtssätzen ein solcher Anwendungsfall, bei dem z. B. zwei 5g-Gewichtstücke mit einem 10g-Gewichtstück vergleichend gewogen werden, oder auch die Kombination (2g + 2g + 1g) im Vergleich mit einem 5g-Gewichtstück.
  • Um mehrteilige Lasten zu handhaben und zu wägen ist es aus der DE 100 32 398 A1 bekannt, sogenannte Ablagemodule vorzusehen, auf denen die einzelnen Teile des Wägegutes mindestens zweistöckig übereinander angeordnet sind. Diese Ablagemodule werden vom Handhabungsgerät transportiert und die Teile des Wägegutes werden auf eine korrespondierend gestaltete Wägegutaufnahme an der Waage übergeben. – Diese Lösung erfordert jedoch sowohl speziell an das Wägegut angepasste Ablagemodule als auch einen speziell an das Wägegut angepassten Lastaufnehmer an der Waage und angepasste Depotplätze. – Bei einem Wechsel der Art des Wägegutes muss also sowohl der Wägegutträger am Handhabungsgerät, als auch der Lastaufnehmer als auch das Depot angepasst werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, die sich flexibel an verschiedene Formen und an verschiedene Stückigkeit des Wägegutes anpassen lassen.
  • Erfindungsgemäß wird dies für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass der Wägegutträger mindestens zwei nebeneinander liegende Vertiefungen für Wägegut aufweist.
  • Durch die Anordnung der einzelnen Teile des Wägegutes nebeneinander in den Vertiefungen des Wägegutträgers kann der Lastaufnehmer der Waage eine ebene Oberfläche aufweisen, die nur durch die üblichen Schütze für den Durchtritt der üblichen Zinken des Wägegutträgers unterbrochen ist, Dadurch ist die Ablage von beliebigem Wägegut möglich und es ist auch eine Beschickung von Hand möglich. Bei Gewichtstücken können sowohl Zylindergewichtstücke als auch Knopfgewichte oder Plättchengewichte oder Drahtgewichte gewogen werden. – In gleicher Weise reicht auch beim Depot im allgemeinen eine ebene Auflagefläche mit Schlitzen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich auf den Unteransprüchen.
  • Besonders flexibel einsetzbar ist die erfindungsgemäße Vorrichtung, wenn der Wägegutträger drei nebeneinander liegende Vertiefungen für Wägegut aufweist. Dann können sowohl einzelne Wägegüter als auch Wägegutpaare als auch Dreierkombinationen symmetrisch auf den Lastaufnehmer abgelegt werden.
  • Die Flexibilität wird noch weiter gesteigert, wenn am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes mindestens zwei Wägegutträger befestigt sind. Durch unterschiedliche Gestaltung der beiden Wägegutträger lassen sich dann auch widerstreitende Anforderungen an den Wägegutträger erfüllen. Zusammen mit dem universellen Lastaufnehmer mit ebener Auflagefläche und einem universellen Depot lassen sich dadurch eine Vielzahl von verschiedenen Wägegutformen handhaben, ohne dass ein Umbau an der Vorrichtung notwendig ist.
  • Das Verfahren zum Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass das in den nebeneinander liegenden Vertiefungen befindliche Wägegut gemeinsam auf den Lastaufnehmer der Waage abgelegt bzw. von diesem aufgenommen wird.
  • Durch die gemeinsame Ablage aller Teile des Wägegutes auf den Lastaufnehmer wird die Übertragung eines Drehmomentes auf den Lastaufnehmer der Waage und damit Ecklastfehler vermieden. Auch Kriechfehler der Waage bei sehr hohen Auflösungen lassen sich dadurch besser mathematisch korrigieren, da ein exakter Startzeitpunkt für die Kriechkorrektur vorliegt, was bei der sukzessiven Ablage von Teilen des Wägegutes nicht der Fall ist.
  • Bei der Entnahme von mehrteiligem Wägegut aus dem Depot können die einzelnen Teile entweder einzeln und damit nacheinander aus dem Depot entnommen werden und auf dem Wägegutträger gesammelt werden oder aber gemeinsam und damit gleichzeitig aus einem entsprechend großen Depotplatz entnommen werden. – Dasselbe gilt für das Wiederablegen der einzelnen Teile des Wägegutes in das Depot.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der schematischen Figuren beschrieben.
  • Dabei zeigt:
  • 1 eine Aufsicht auf die gesamte Vorrichtung mit Waage, Wägegutträger und Depot.
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Wägegutträgers,
  • 3 einen vertikalen Schnitt durch den Wägegutträger aus 2,
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Lastaufnehmers,
  • 5 einen Überblick über das Zusammenwirken von Wägegutträger und Lastaufnehmer,
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Wägegutträgers in einer zweiten Ausgestaltung,
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Lastaufnehmers in einer zweiten Ausgestaltung,
  • 8 einen Überblick über das Zusammenwirken von Wägegutträger und Lastaufnehmer gemäß der zweiten Ausgestaltung und
  • 9 das bewegliche Teil des Handhabungsgerätes mit zwei Wägegutträgern.
  • 1 zeigt in Aufsicht die Gesamtvorrichtung mit Waage 20, Wägegutträger 1 und Depot 19. Der Wägegutträger 1 ist mittels eines Bolzens 25 am beweglichen Teil eines nicht dargestellten Handhabungsgerätes befestigt. Dadurch ist der Wägegutträger 1 horizontal und vertikal verfahrbar und soll Wägegut zwischen dem Lastaufnehmer 6 der Waage und den einzelnen Ablageplätzen 18 des Depots 19 hin- und hertransportieren. Das Depot 19 ist dabei terrassenförmig aufgebaut, sodass jeder Ablageplatz für den Wägegutträger direkt zugänglich ist. Die Waage 20 steht auf einem Wägestein 17, um sie schwingungsmäßig von den evtl. durch das Handhabungsgerät verursachten Erschütterungen zu entkoppeln. Die gemeinsame Basis für Wägestein, Handhabungsgerät und Depot ist der Übersichtlichkeit halber nicht eingezeichnet.
  • Die für die Erfindung wesentlichen Komponenten dieser gesamten Vorrichtung werden nun anhand der 2 bis 5 erläutert.
  • Der in 2 gezeigte Wägegutträger 1 weist eine horizontale Grundplatte 2 auf, in der durch vertikale Schlitze mehrere Zinken 3 erzeugt sind. Durch Seitenwangen 4 kann der Wägegutträger am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt werden. Der Wägegutträger weist in seinem geschlitzten Bereich drei nebeneinander liegende Vertiefungen 5 auf, die zur Aufnahme von Wägegut vorgesehen sind. Den Querschnitt dieser Vertiefungen erkennt man in 3 in einem vertikalen Schnitt durch die mittlere Zinke. Durch Kanten 13 ist dreimal eine große, kreisförmige Absenkung mit geringer Tiefe erzeugt. Innerhalb dieser großen Absenkung ist jeweils durch Kanten 14 eine weitere, ebenfalls kreisförmige und etwas tiefere Absenkung erzeugt. Diese Absenkungen dienen der Zentrierung von Wägegut mit kreisförmiger Grundfläche. In der Mitte dieser kreisförmigen Absenkungen ist jeweils eine weitere Absenkung 15 vorgesehen, die eine Zentrierung für dreieckige Wägegüter ergibt. Damit ist dieser Wägegutträger besonders für den Transport von Gewichtstücken konzipiert: Die dreieckigen Gewichtstücke (z. B. 10 mg) werden durch die Absenkungen 15 zentriert, während die runden Gewichtstücke (≥ 1g) durch die kreisförmigen Absenkungen zentriert werden. Die fünfeckigen Gewichtstücke (z. B. 500 mg) zentrieren sich ebenfalls in den kreisförmigen Absenkungen, wie es in den 5 und 9 erkennbar ist.
  • Der zugehörige Lastaufnehmer 6 ist in 4 gezeigt. Er weist eine durch Schlitze 7 unterbrochene ebene Auflagefläche 8 für Wägegut auf. Die mechanische Stabilität erhält der Lastaufnehmer 6 durch eine Unterplatte 9, die durch einen Zapfen 10 mit dem (nicht dargestellten) Messwertaufnehmer der Waage in Wirkverbindung steht. Die Unterplatte 9 ist durch Ausnehmungen 11 leichter gemacht, ohne jedoch die Stabilität dadurch wesentlich zu verringern.
  • Das Zusammenwirken dieser Teile ergibt sich aus 5: Von der Waage 20 erkennt man dort den Unterbau 21, einen Teil des Gehäuses 22 und den Wägeraum 23 mit dem Lastaufnehmer 6. Der Wägegutträger 1 ist über ein Zwischenstück 26 und einen Bolzen 25 am – nicht dargestellten – beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt. Zum Ablegen des Wägegutes 30 und 31 auf den Lastaufnehmer 6 wird der Wägegutträger 1 vom Handhabungsgerät horizontal verfahren, bis er sich über dem Lastaufnehmer befindet, dann senkt das Handhabungsgerät den Wägegutträger bis das Wägegut auf der Auflagefläche des Lastaufnehmers liegt (die Zinken des Wägegutträgers passen dazu berührungsfrei in die Schlitze des Lastaufnehmers), und schließlich wird der Wägegutträger horizontal wieder aus dem Wägeraum herausgefahren.
  • Das in 5 gezeichnete Wägegut besteht aus einem 500 mg-Plättchengewichtstück (Gewichtstück) 30 and einem 500 mg-Drahtgewichtstück (Gewichtstücke) 31. Da beide Wägegutteile gleich schwer sind und in den äußeren Vertiefungen 5 und damit symmetrisch liegen, befindet sich der Schwerpunkt des Wägegutes mittig auf dem Lastaufnehmer der Waage, wenn der Wägegutträger bis zu seiner Standardposition über den Lastaufnehmer gefahren wird. Durch entsprechende Programmierung des Handhabungsgerätes kann aber auch bei unsymmetrischer Beladung des Wägegutträgers für einen mittig über dem Lastaufnehmer liegenden Schwerpunkt gesorgt werden, indem die Zielkoordinaten für die Bewegung des Wägegutträgers entsprechend korrigiert werden. Das Entstehen von Ecklast kann also durch die richtige Platzierung der einzelnen Teile des Wägegutes in den richtigen Vertiefungen und/oder durch entsprechende Programmierung des Handhabungsgerätes verhindert werden.
  • Bei „ezotischem" Wägegut, dessen Massenschwerpunkt nicht mit dem geometrischem Mittelpunkt zusammenfällt, kann durch entsprechende Programmierung des Verfahrweges eine Ecklastfreiheit erreicht werden. Auch in der Richtung senkrecht zur Verfahrrichtung ist eine Beeinflussung der Lage des Schwerpunktes möglich, allerdings nur in Stufen entsprechend dem Zinkenabstand am Wägegutträger. Dazu muss nur die Grundplatte 2 des Wägegutträgers (siehe 2) bis an den seitlichen Rand Zinken aufweisen. Dann kann das Handhabungsgerät den Wägegutträger auch eine oder mehrere Zinken versetzt über den Lastaufnehmer fahren und dort das Wägegut absetzen.
  • Da die Auflagefläche des Lastaufnehmers – abgesehen von den Schlitzen – eben ist und keine Zentriermittel aufweist, ist also immer eine praktisch ecklastfreie Positionierung des Wägegutes auf den Lastaufnehmer möglich. Und auch beim Absetzen des Wägegutes auf den Lastaufnehmer tritt höchstens ganz kurzzeitig eine einseitige Belastung des Lastaufnehmers auf, falls nämlich die einzelnen Teile eines mehrteiligen Wägegutes verschieden tief in den Vertiefungen 5 liegen, sodass sie zu geringfügig verschiedenen Zeitpunkten auf den Lastaufnehmer abgesetzt werden.
  • Trotz des praktisch gleichzeitigen Absetzens aller Teile von mehrteiligem Wägegut können die einzelnen Teilwägegüter aus verschiedenen Deportplatzen (Ablageplatzen) 18 einzeln entnommen werden. Bei der Programmierung muss dabei nur darauf geachtet werden, dass das Teil, das näher zum Befestigungsbereich 12 hin auf dem Wägegutträger liegen soll, vom Handhabungsgerät zuerst aus dem Depot entnommen und auf dem Wägegutträger platziert wird.
  • Wie in 5 erkennbar, ist der Wägegutträger 1 wechselbar und justierbar am Zwischenstück 26 mit dem Bolzen 25 befestigt und dadurch mit dem beweglichen Teil des Handhabungsgerätes verbunden. Die horizontale Ausrichtung der Grundplatte 2 des Wägegutträgers erfolgt durch Schrauben 32; die seitliche Justierung erfolgt durch Schrauben 33. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zinken des Wägegutträgers immer genau in die Schlitze am Lastaufnehmer 6 hineinpassen.
  • Das Depot 19 kann genauso gestaltet sein wie der Lastaufnehmer der Waage: Die Ablagefläche jedes Depotplatzes 18 ist eben und weist Schlitze auf, sodass der Wägegutträger 1 mit seinen Zinken in diese Schlitze passt und das Wägegut aufnehmen kann. Für das manuelle Bestücken des Depots vor Beginn einer Messreihe weist die Ablagefläche im Depot vorteilhafterweise eine optische Markierung als Zentrierhilfe auf (in den Figuren nicht dargestellt). Diese Markierung kann z. B. der Form und Anordnung der Vertiefungen im Wägegutträger entsprechen. Alternativ ist es auch möglich, dass die manuelle Beschickung des Depots in der Weise erfolgt, dass der Bediener das Wägegut in eine Vertiefung des Wägegutträgers legt und das Handhabungsgerät anschließend programmgesteuert das Wägegut an die richtige Stelle im zugeordneten Depotplatz ablegt. Alternativ ist es natürlich auch möglich, dass die Ablagefläche im Depot für die manuelle Bestückung ebenfalls Vertiefungen als Zentrierhilfe aufweist, obwohl diese Vertiefungen für den automatischen Beschickungsvorgang durch das Handhabungsgerät nicht erforderlich sind.
  • In den 6 bis 8 ist eine zweite Ausgestaltung des Wägegutträgers und des Lastaufnehmers der Waage gezeigt. 6 ist eine perspektivische Ansicht des Wägegutträgers, 7 ist eine perspektivische Ansicht des Lastaufnehmers und 8 ist ein Überblick über deren Zusammenwirken.
  • Der Wägegutträger 51 weist wieder eine Grundplatte 52 mit Zinken 53 auf. Die Zinken 53 sind so geformt, dass drei Vertiefungen 55 in einer Linie nebeneinander entstehen. Zusätzlich sind die Schlitze zwischen den mittleren Zinken 53 länger, sodass dort längere Zinken entstehen, die so geformt sind, dass eine zusätzliche Vertiefung 55' entsteht. Der zu diesem Wägegutträger passende Lastaufnehmer 56 in 7 weist wieder eine ebene Auflagefläche 58 auf, die durch Schlitze 57 unterbrochen ist. Die Auflagefläche ist in ihrer Grundfläche der Länge der Zinken 53 des Wägegutträgers angepasst und weist dementsprechend mittig an der Seite einen Vorsprung 70 auf. Auf diesen Vorsprung kommt das Wägegut aus der Vertiefung 55' des Wägegutträgers zu liegen.
  • Diese zweite Ausgestaltung gemäß den 6-8 ermöglicht durch ihre Zinkenrichtung quer zur Verbindungslinie der Vertiefungen 55 eine geringere Zinkenlänge, sodass Probleme mit der mechanischen Stabilität der Zinken geringer sind. Dafür werden natürlich mehr Zinken benötigt, um eine bestimmte Ablagefläche für das Wägegut zu erreichen. Durch die zusätzliche Vertiefung 55' kann mit dieser Ausgestaltung auch Wägegut, das aus bis zu vier Teilen besteht, transportiert und auf den Lastaufnehmer abgelegt werden. Durch die – bis auf die Schlitze – ebene Auflagefläche am Lastaufnehmer 56 und durch angepasste Programmierung des Verfahrens kann wieder eine mittige Lage des Schwerpunktes der Last erreicht und damit Ecklastfehler vermieden werden.
  • Die Ablagefläche in den einzelnen Depotplätzen 18 ist wieder sinngemäß wie der Lastaufnehmer gestaltet. Auch die schon erwähnten verschiedenen Zentrierhilfen für das manuelle Bestücken des Depots sind in dieser Ausgestaltung genauso möglich.
  • Bei der in 9 gezeigten Ausgestaltung sind zwei identische Wägegutträger 1 und 1' am Zwischenstück 26 und damit über den Bolzen 25 am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt. In dieser Ausgestaltung muss das bewegliche Teil des Handhabungsgerätes nicht nur horizontal und vertikal verfahrbar sein, sondern es muss auch um eine vertikale Achse (z. B. die Achse des Bolzens 25) schwenkbar sein. Dadurch können zwei Wägegüter – die jeweils natürlich aus mehreren Teilen bestehen können – gleichzeitig transportiert werden.
  • In 9 befinden sich auf dem einen Wägegutträger 1 zwei 500 mg-Gewichtstücke 30 und 31 und auf dem anderen Wägegutträger 1' ein 1 g-Gewichtstück 39. Die beiden 500 mg-Gewichtstücke liegen in den äußeren Vertiefungen 5, das 1 g-Gewichtstück steht in der mittleren Vertiefung 5. Die Schwerpunkte beider Wägegüter liegen also mittig über der mittleren Vertiefung, was der Standardlage entspricht. Sollen diese beiden jeweils 1 g schweren Gewichtstücke bzw. Gewichtstückkombinationen immer abwechselnd miteinander verglichen werden – z. B. nach der sogenannten ABBA-Methode – so muss das Handhabungsgerät während dieser Vergleichsmessungen das Depot nicht anfahren, sondern muss nur mittels der beiden Wägegutträger die beiden Lasten abwechselnd auf den Lastaufnehmer der Waage absetzen. Dadurch ergibt sich eine wesentliche Zeitersparnis.
  • Durch die Formgebung der Wägegutträger mit ihren drei nebeneinander liegenden Vertiefungen lassen sich also eine Vielzahl von Wägegütern transportieren und bei mehrfachem Transport der Wägegüter zentrieren sich diese immer wieder und es besteht nicht die Gefahr, dass sie allmählich seitlich auswandern. Auf dem Lastaufnehmer und dem Depot ist dadurch für den automatischen Betrieb keine Zentrierung notwendig.
  • Die zusammengehörenden Teile eines mehrteiligen Wägegutes können im Depot zusammen an einem Ablageplatz abgelegt sein; dies ist sinnvoll, wenn sie immer nur in dieser Kombination gebraucht werden. Sie können aber auch einzeln an mehreren Ablageplätzen abgelegt sein. Das Handhabungsgerät holt sie dann einzeln aus den Ablageplätzen, sammelt sie auf dem Wägegutträger und legt sie dann gemeinsam auf den Lastaufnehmer der Waage ab. Werden z. B. die zwei 500 mg-Gewichtstücke einzeln in zwei Ablageplätzen abgelegt, so können sie sowohl als Pärchen benutzt werden – wie in den Figuren gezeigt – ; sie können aber auch einzeln eingesetzt werden – dann in der mittleren Vertiefung 5 bzw. 55 liegend – und z. B. mit der Gewichtstückkombination 200 mg + 200 mg + 100 mg vergleichend gewogen werden. Bei der Gewichtstückkombination 200 mg + 200 mg + 100 mg wird man normalerweise das 100 mg-Gewichtstück in die mittlere Vertiefung aufnehmen und die beiden 200 mg-Gewichtstücke in den beiden äußeren Vertiefungen – wie schon erwähnt, kann man aber auch andere Platzierungen wählen, falls dies notwendig ist, und den richtigen Schwerpunkt durch entsprechend weites Verfahren des Handhabungsgerätes beim Ablegen des Wägegutes auf den Lastaufnehmer erreichen.

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Beschicken einer Waage mit Wägegut aus einem Depot, mit einem Handhabungsgerät, das mittels eines Wägegutträgers Wägegut zwischen dem Depot und dem Lastaufnehmer der Waage hin- und hertransportiert, dadurch gekennzeichnet, dass der Wägegutträger (1, 1', 51) mindestens zwei nebeneinander liegende Vertiefungen (5, 55, 55') für Wägegut aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wägegutträger (1, 1', 51) drei nebeneinander liegende Vertiefungen (5, 55) für Wägegut aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die drei nebeneinander liegenden Vertiefungen (5, 55) in einer Reihe angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wägegutträger (1,1', 51) Zinken (3, 53) aufweist und dass der Lastaufnehmer (6, 56 der Waage (20) korrespondierende Schlitze (7, 57) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (3) parallel zur Verbindungslinie der Vertiefungen (5) verlaufen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinken (53) senkrecht zur Verbindungslinie der Vertiefungen (55) verlaufen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lastaufnehmer (6, 56) – abgesehen von den Schlitzen (7, 57) – eine ebene Auflagefläche (8, 58) für das Wägegut aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Wägegutträger (1, 1', 51) wechselbar am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wägegutträger (1, 1', 51) justierbar am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Wägegutträger (1, 1') am beweglichen Teil des Handhabungsgerätes befestigt sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagefläche für das Wägegut im Depot (19) eine Zentrierhilfe aufweist.
  12. Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das in den nebeneinander liegenden Vertiefungen (5, 55, 55') befindliche Wägegut (30, 31) gemeinsam auf den Lastaufnehmer (6, 56) der Waage (20) abgelegt bzw. von diesem aufgenommen wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Teile von mehrteiligem Wägegut (30, 31) einzeln aus dem Depot (19) entnommen bzw. in dieses abgelegt werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Teile von mehrteiligem Wägegut (30, 31) gemeinsam aus dem Depot (19) entnommen bzw. in dieses abgelegt werden.
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