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Verpackung für hochwertige Füllgüter Hochwertige Füllgüter, insbesondere
Chemikalien, erfordern besonders widerstandsfähige Verpackungsmittel, die den teils
hygroskopischen, teils giftigen oder gesundheitsschädlichen, teils auch durch die
in ihnen enthaltenen Säuren und Alkalien aggressiven Füllgütern angepaßt sind.
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Derartige Füllgüter werden im allgemeinen in Fässern oder Trommeln
aus Holz, Blech oder Kunststoff verpackt, die vielfach besondere Auskleidungen zum
Schutz der Behälter vor dem Angriff durch das Füllgut aufweisen, Diese Behälterpackungen
sind kostspielig und verteuern das Füllgut erheblich, zumal es sich meist um verlorene
Packungen handelt.
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Es sind Verpackungen in Gestalt eines mehrlagigen Papiersackes bekannt,
in den ein mindestens die gleiche Breite wie dieser aufweisender Innensack aus einem
gegen chemische Einwirkungen des Füllgutes widerstandsfähigen Werkstoff gesteckt
ist, der eine geringere mechanische Festigkeit hat als der Außensack. So hat man
z. B. in einen Gewehesack einen Kunststoffsack gesteckt, der sowohl im leeren als
auch im gefüllten Zustand unregelmäßige Falten bildet. Der Stand der Technik kennt
auch aus mehreren Lagen zusammengesetzte Papiersäcke, bei denen der Boden eines
jeden Schlauches für sich unabhängig von den übrigen gefaltet, geklebt und durch
eine Verstärkungsklappe verklebt ist.
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Derartige bekannte Verpackungen genügen jedoch nicht allen praktischen
Anforderungen und sind auch in der Herstellung umständlich und teuer.
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Nach der Erfindung ist die Verpackung in der Weise ausgebildet, daß
der Außensack einen Kreuzboden hat, während der gegen chemische Einwirkungen des
Füllgutes widerstandsfähige und eine geringere mechanische Festigkeit als der Außensack
aufweisende Innensack als Seitenfaltensack mit Klotzboden ausgebildet ist. Als Außensack
dient hierbei ein Kreuzhodensack üblicher Ausführung, der entsprechend den an seine
Festigkeit zu stellenden Erfordernissen aus mehreren Lagen besteht, von denen einzelne
oder alle Lagen durch Bituminieren, Imprägnieren oder sonstige Behandlung präpariert
sind und damit alle Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit und Festigkeit erfüllen.
Da der Innensack wegen seiner Seitenfalten im ungefüllten Zustand schmaler ist als
der Außensack gleicher Schlauchbreite, kann er ohne Schwierigkeiten in diesen eingeschoben
werden, was bei Ausbildung des Innensackes als Kreuzbodensack nicht möglich sein
würde. Der Innensack läßt sich auch bei größerer Schlauchbreite als derjenigen des
äußeren Kreuzbodensackes ohne Schwierigkeiten in diesen einstecken, so daß man ihn
um einen gewissen Betrag weiter ausführen kann als den Außensack. Dies hat den Vorteil,
daß er durch das Füllgut auf seine
mechanische Festigkeit nicht beansprucht wird,
welche Aufgabe allein dem äußeren Kreuzbodensack zufällt.
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Dies ist besonders dann wichtig und vorteilhaft, wenn das Papier des
Innensackes nicht die gleiche Dehnfähigkeit wie das Papier des Außensackes aufweist
und letzterer aus hochdiehnbaren, Papieren, z. B. Leichtkrepp, gefertigt ist.
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Der Innensack kann bei größerer Länge als der Außensack nach der
Füllung durch Umfalten, Zunähen, Zukleben oder ein ähnliches Verfahren abgeschlossen
werden, worauf der Außensack in üblicher Weise durch Zunähen oder Zubinden über
dem Innensack verschlossen wird.
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Beim Einstecken des Innensackes in den Außensack müssen die umgefalteten
Böden beider Säcke auf der gleichen Seite liegen, so daß der beim Füllvorgang sich
bildende Boden des Innensackes den Boden des Außensackes öffnet und beide Böden
ohne Bildung von Falten oder Beulen glatt aneinanderliegen.
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Um eine Hin- und Herbewegung des im ungefüllten Zustand schmaleren
Innensackes in dem Außensack zu verhindern, wird er zweckmäßig durch einige Klebstellen
mit der Innenwandung des Außensackes verbunden. Diese Klebstellen werden vorzugsweise
in solchem Abstand vom Rand des Außensackes angebracht, daß der Innensack nach erfolgter
Füllung in seiner gewölbten Lage zum Außensack fixiert ist und das Verschließen
des Innensackes sowie das darauffolgende Verschließen des Auß ensackes nicht behindert
wird. Als Klebstoff wird vorteilhaft ein Haftkleber verwendet, der den Innensack
in seiner richtigen Lage zum Außensack festhält, aber eine Trennung beider Säcke
voneinander ermöglicht, ohne daß die miteinander verklebten Papierlagen beschädigt
werden. Auf diese Weise kann der Innensack entweder im gefüllten Zustand als Ganzes
aus dem Außensack ausgeschüttet oder nach Entleerung ohne Beschädigung vom Außensack
getrennt werden, wodurch die Möglichkeit besteht,
jeden der beiden
Säcke gegebenenfalls mehrmals verwenden zu können.
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Die in der Papiersackindustrie gebräuchlichen Schlauchmaschinen gestatten
es, im allgemeinen nur Schläuche bis zu sechs Papierlagen zu ziehen. Da nach der
Erfindung sowohl der Außensack als auch der Innensack getrennt angefertigt werden
und jeder bis zu sechs Lagen enthalten kann, ist es ohne weiteres möglich, einen
Sack zu erhalten, der z. B. aus insgesamt zehn oder zwölf Lagen besteht, also die
für den Transport notwendige hohe Festigkeit hat.
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Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist in der
Zeichnung veranschaulicht, und zwar zeigt Fig. 1 eine Ansicht der vollständigen
Verpackung und Fig. 2 eine Ansicht bei teilweise aufgeschnittenem äußeren Papiersack.
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In einem Kreuzbodensack 1, der aus mehreren Lagen Papier besteht,
von denen einzelne zweckentsprechend präpariert sein können, und der dien üblichen
Kreuzboden 2 hat, ist ein Seitenfaltensack 3 gesteckt, dessen rechteckiger Klotzboden
4 z. B. durch eine Naht 5 verschlossen ist. Der Innensack 3 besteht aus einer oder
mehreren Papierlagen, deren Innenseite mit Kunststoff beschichtet oder kaschiert
ist und dadurch die notwendige Widerstandsfähigkeit gegen die chemischen Einwirkungen
des Füllgutes hat. Die Schlauchbreite des Innensackes 3 ist etwa gleich derjenigen
des Außensackes 1, so daß die durch den Füllvorgang auseinandergespreizten Seitenfalten
sich glatt gegen den Außensack 1 legen. Im ungefüllten flachen Zustand kann der
Innensack 3 leicht in den Außensack 1 geschoben werden, wobei sein Klotzboden 4
sich in der gleichen Lage wie der Kreuzboden2 des Außensackes befindet. Dadurch
wird erreicht, daß der beim Füllen sich bildende Boden 4 des Innensackes den Boden
2 des Außensackes in der gleichen Richtung öffnet und flach auf diesen zu liegen
kommt.
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Der Innensack 2 hat eine größere Länge als der Außensack 1 und kann
nach der Füllung getrennt von diesem verschlossen werden, so daß ein besonders fester
und dichter Verschluß der Verpackung erreicht wird.
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Die vorgeschlagene Verpackung ist für Füllgüter jeder Art und Beschaffenheit
geeignet, und zwar so wohl für pulverförmige oder körnige als auch für pastöse Füllgüter.
Sie ist gegenüber der Behälter packung in mehrfacher Hinsicht fortschrittlich, da
sie billiger ist, ein geringeres Gewicht als diese hat und im ungefüllten Zustand
flach zusammengelegt werden kann und infolgedessen nur geringen Raum beansprucht.
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PATENTANSPRSCHE 1. Verpackung, insbesondere für Chemikalien, in Gestalt
eines mehrlagigen Papiersackes und eines in diesen gesteckten, mindestens die gleiche
Breite wie dieser aufweisenden Innensackes, der aus einem gegen chemische Einwirkungen
des Füllgutes widerstandsfähigen Werkstoff besteht und eine geringere mechanische
Festigkeit hat als der Außensack, wobei die Böden beider Säcke unabhängig voneinander
verschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Außensack (1) einen Kreuzboden
(2> hat, während der Innensack (3) als Seitenfaltensack mit Klotzboden (4) ausgebildet
ist.