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Die
Erfindung betrifft einen Zylinder einer Rotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Durch
die
DD 261 768 A1 ist
ein Zylinder einer Rotationsdruckmaschine bekannt, wobei der Zylinder
einen Kanal aufweist, wobei der Kanal eine zur Mantelfläche des
Zylinders gerichtete Öffnung
mit einer ersten Wandung und mit einer zweiten Wandung aufweist,
wobei im Kanal ein Basiskörper
angeordnet ist, wobei der Basiskörper
ein Haltemittel zum Befestigen von mindestens einem Aufzug auf dem
Zylinder aufweist, wobei der Basiskörper eine in die Öffnung des
Kanals ragende Arretierung aufweist, wobei sich das Halteelement
an einer der Wandungen der Öffnung
mit einer auf diese Wandung gerichteten Kraft abstützt.
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Durch
die
DE 199 24 787
A1 ist ein rinnenförmiger
Basiskörper
mit einem C-förmig,
U-förmig, rund,
oval oder mehreckig ausgebildeten Querschnitt bekannt, wobei der
Basiskörper
in einem Kanal eines Zylinders einer Rotationsdruckmaschine gelagert
ist und sich mit seiner gesamten Mantelfläche formschlüssig an
einer Wandung des Kanals drehfest abstützt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zylinder einer Rotationsdruckmaschine
dahingehend zu verbessern, dass ein ein Halteelement aufweisender
Basiskörper
in einem Kanal des Zylinders in einfacher Weise verdrehsicher gelagert
ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine einfach und kostengünstig
herstellbare Verdrehsicherung für
einen in einem insbesondere runden Kanal eines Zylinders einer Rotationsdruckmaschine
gelagerten Basiskörper
möglich
ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen
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1 eine
Vorrichtung zum Befestigen einer plattenförmigen Druckform auf einem
Zylinder;
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2 eine
Vorrichtung zum Befestigen eines ein Druckbild übertragenden Drucktuches auf
einem Zylinder.
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Gemäß der 1 ist
auf einer Mantelfläche 02 eines
Zylinders 01a ein Aufzug 03a, z. B. eine plattenförmige Druckform 03a,
dadurch befestigt, dass an den Enden des Aufzugs 03a abgekantete Schenkel 04; 05 in
einen im Zylinder 01a angeordneten Kanal 06a,
der eine zur Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a gerichtete Öffnung 07 aufweist,
eingeführt
und dort im Wesentlichen an den mantelflächennahen Wandungen 08; 09 der Öffnung 07 angelegt sind.
Zum Teil können
die Schenkel 04; 05 auch an der dem Bereich der Öffnung 07 nachfolgenden
und tiefer im Inneren des Zylinders 01a liegenden Wandung 10 des
Kanals 06a anliegen. Der Kanal 06a kann ohne einen
die Erfindung hindernden Einfluss verschiedene Querschnittsgeometrien
aufweisen, jedoch ist – wie
in den beiden Figuren dargestellt – ein kreisrunder Querschnitt
fertigungstechnisch sehr günstig.
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Ohne
die Erfindung auf die nachfolgende vereinfachte Darstellung zu beschränken, erfolgt
die Beschreibung der Erfindung hier der Einfachheit halber derart,
als ob auf dem Zylinder nur ein einziger, den Zylinder umschlingender
Aufzug zu befestigen sei. Denn für
den Fachmann ist ohne weiteres verständlich, dass auf dem Zylinder
sowohl in dessen axialer Richtung als auch in dessen Umfangsrichtung mehrere
Aufzüge
nach der hier beschriebenen Erfindung zu befestigen sein können, wobei
dann aber im Fall von mehreren Aufzügen in der Umfangsrichtung auch
mehrere Kanäle
vorgesehen sein müssen.
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In
Produktionsrichtung P gesehen weist der auf dem Zylinder 01a zu
befestigende Aufzug 03a ein vorlaufendes Ende 11 und
ein nachlaufendes Ende 12 mit jeweils einem abgekanteten
Schenkel 04; 05 auf. Ebenso besitzt die Öffnung 07 des
Kanals 06a eine in Produktionsrichtung P des Zylinders 01a gesehene
vordere Kante 13, von der sich eine Wandung 08 zum Kanal 06a hin
erstreckt, wobei diese Wandung 08 auch als eine erste Wandung 08 bezeichnet
wird, sowie eine hintere Kante 14, von der sich eine Wandung 09 ebenfalls
zum Kanal 06a hin erstreckt, wobei diese Wandung 09 die
zweite Wandung 09 genannt wird. Die Öffnung 07 ist an der
Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a lang und schmal und damit schlitzförmig ausgebildet,
wobei die Schlitzweite S an der Mantelfläche 02 im Vergleich
zur Tiefe t des Kanals 06a, die z. B. 30 mm betragen kann,
gering und derart bemessen ist, dass ein Schenkel 04 eines
vorlaufenden Endes 11 eines Aufzugs 03a und ein
Schenkel 05 eines nachlaufenden Endes 12 desselben
oder – bei
mehreren in Umfangsrichtung des Zylinders 01a befestigten
Aufzügen – eines
gleichartigen Aufzugs 03a in der Öffnung 07 hintereinander anordenbar
sind. Vorteilhaft sind Schlitzweiten S von weniger als 5 mm, vorzugsweise
im Bereich von 1 bis 3 mm.
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Zwischen
der sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin
erstreckenden Wandung 08 und einer gedachten, auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a auf der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T ist ein spitzer Winkel α ausgebildet, der zwischen 40° und 50°, vorzugsweise
45° beträgt. Somit
verjüngt
sich die Öffnung 07 zur
Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a hin und sie vergrößert sich zum Kanal 06a hin.
Der Schenkel 04 des vorlaufenden Endes 11 des
Aufzugs 03a ist an der vorderen Kante 13 der Öffnung 07 einhängbar, sodass
dieser Schenkel 04 an der sich von der vorderen Kante 13 zum
Kanal 06a erstreckenden Wandung 08 vorzugsweise
formschlüssig
anliegt. In dem in der 1 gezeigten Beispiel fällt die
Wandung 09 an der hinteren Kante 14 der Öffnung 07 in
etwa senkrecht zum Kanal 06a hin ab. Die Wandung 09 kann
jedoch auch leicht geneigt sein, sodass sich die Öffnung 07 zum
Kanal 06a hin weitet. Ein Winkel β, der sich als Öffnungswinkel
zwischen der sich von der hinteren Kante 14 zum Kanal 06a erstreckenden
Wandung 09 und der bereits erwähnten, auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a auf der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T ergibt, liegt z. B. im Bereich zwischen 85° und 95° und beträgt vorzugsweise
90°.
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Der
Kanal 06a erstreckt sich im Regelfall achsparallel zum
Zylinder 01a. In etwa diametral gegenüber der schlitzförmigen Öffnung 07 befindet
sich in der Wandung 10 des Kanals 06a eine Aussparung, beispielsweise
eine Nut 15, in die bzw. in der ein plattenförmiges,
formstabiles Haltemittel 16 – vorzugsweise lose – eingestellt
und schwenkbar gelagert ist. Die Nut 15 ist demnach Lagerpunkt 24 und
Abstützpunkt 24 des
als ein Hebel ausgestalteten Haltemittels 16. Um das Haltemittel 16 in
der Nut 15 verschwenken zu können, ist die Breite B der
Nut 15 größer ausgebildet
als die Dicke D des Haltemittels 16.
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Das
Haltemittel 16 ist derart ausgebildet, dass es ein erstes
oberes, an einer der beiden Wandungen 08 oder 09 der Öffnung 07 anlegbares
Ende 18 und ein der Öffnung 07 gegenüberliegendes
zweites unteres Ende 19 aufweist. An dem Haltemittel 16 ist
ein Federelement 17, z. B. eine als eine Blattfeder 17 ausgebildete
Druckfeder 17 angebracht, die sich derart an der von der
vorderen Kante 13 der Öffnung 07 erstreckenden
Wandung 08 bzw. an der Wandung 10 des Kanals 06a abstützt, dass
dadurch sowohl das schwenkbar gelagerte zweite untere Ende 19 des
Haltemittels 16 an seinem Lagerpunkt 24, d. h.
in der Nut 15, fixiert ist als auch gleichzeitig das erste obere
Ende 18 des Haltemittels 16 an die sich zur hinteren
Kante 14 der Öffnung 07 erstreckenden Wandung 09 gepresst
wird, wodurch sich am ersten oberen Ende 18 des Haltemittels 16 ein
Klemmpunkt 25 ergibt. Das Haltemittel 16 und das
Federelement 17 bilden somit in ihrem Zusammenwirken eine
im Kanal 06a wirksame Klemmvorrichtung.
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Das
Federelement 17 ist vorzugsweise vorgespannt und stabilisiert
damit das Haltemittel 16 in seiner Lage im Kanal 06a und
sichert das Haltemittel 16 gegen ein unbeabsichtigtes Herausfallen
aus der Öffnung 07.
Die Fixierung wird hier auf einfache Weise dadurch erreicht, dass
sich das Federelement 17 an der von der vorderen Kante 13 der Öffnung 07 erstreckenden
Wandung 08 bzw. an der Wandung 10 des Kanals 06a derart
abstützt,
dass im Abstützpunkt 23 des
Federelements 17 gleichzeitig Kräfte F1; F2 in zwei in der Querschnittsebene
des Kanals 06a lotrecht aufeinander stehenden Richtungen
aufgenommen werden. Diese Kräfteaufnahme
wird dadurch möglich,
dass sich der Abstützpunkt 23 dort
befindet, wo die sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin
erstreckende Wandung 08 aufgrund des spitzen Winkels α der Öffnung 07 eine
Schräge
bildet.
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In
der Praxis befindet sich der Abstützpunkt 23 damit an
der sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a hin erstreckenden
Wandung 08 unmittelbar nach dem zum Kanal 06a gerichteten
Ende des an der vorderen Kante 13 eingehängten Schenkels 04 des
vorlaufenden Endes 11 des Aufzugs 03a. Ein Abstand
a zwischen dem Ende des Schenkels 04 und dem Abstützpunkt 23 beträgt weniger
als 5 mm, insbesondere weniger als 3 mm. In Längsrichtung des Kanals 06a können durchaus
mehrere Haltemittel 16 mit zugehörigen Federelementen 17 angeordnet
sein, jedoch ist in jeder Querschnittebene des Kanals 06a nur
ein einziges Haltemittel 16 angeordnet.
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Dem
von dem Federelement 17 über das Haltemittel 16 auf
die Wandung 09, die sich von der hinteren Kante 14 der Öffnung 07 erstreckt,
ausgeübten
Anpressdruck wirkt ein Stellmittel 20 entgegen, um bei
einer Betätigung
des Stellmittels 20 die mit dem Haltemittel 16 an
der Wandung 09 bewirkte Klemmung bei Bedarf zu lösen. Bei
dem Stellmittel 20 handelt es sich vorzugsweise um einen
in Längsrichtung
des Kanals 06a verlaufenden Schlauch 20, der mit
einem Druckmittel, z. B. Druckluft beaufschlagbar ist und von einem
Widerlager 21 eingefasst sein kann. Das Widerlager 21 dieses
Stellmittels 20 ist in diesem Fall eine Einhausung, die
sich an der Wandung 10 des Kanals 06a abstützt und
durch ihre Formgebung die zum Lösen
der Klemmung erforderliche Volumenerweiterung des Schlauchs 20 reduziert
und damit zu einer kürzeren
Reaktionszeit des Stellmittels 20 beiträgt. Bei einer anderen Realisierung
des Stellmittels 20 mag ein Widerlager 21 in der
hier beschriebenen Form entbehrlich sein.
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Die 1 zeigt,
dass der Schenkel 05 des nachlaufenden Endes 12 als
eine Wippe ausgestaltet ist, wobei sich diese Wippe nach Einführung des Schenkels 05 in
die Öffnung 07 des
Kanals 06a mit ihrem Lagerpunkt 22 an der Wandung 09 der Öffnung 07 abstützt. Je
nachdem, mit welcher Geometrie die Kante 14 der Öffnung 07,
an die ein als Wippe ausgebildeter Schenkel 05 des nachlaufenden
Endes 12 des Aufzugs 03a angelegt wird, ausgebildet
ist, kann es auch sein, dass sich der Lagerpunkt 22 der
Wippe bereits auf der Wandung 10 des Kanals 06a befindet. Der
Aufzug 03a weist somit an seinem nachlaufenden Ende 12 einen
abgekanteten Schenkel 05 auf, der derart geformt ist, dass
dieser Schenkel 05 nochmals eine zusätzliche, von der Wandung 09 unter
einem spitzen Winkel von zum Beispiel 15° abstehende Abkantung besitzt,
die im Lagerpunkt 22 an der Wandung 09 der Öffnung 07 kippbar
ist, wodurch die Wirkrichtung der Klemmung des Schenkels 05 des nachlaufenden
Endes 12 umgekehrt und für den auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a aufliegenden Aufzug 03a eine Zugspannung
erzeugt wird, die das nachlaufende Ende 12 des Aufzugs 03a in
Richtung der vorderen Kante 13 der Öffnung 07 zieht. Die
Lage des Lagerpunktes 22 der Wippe kann derart gewählt sein,
dass sich zwischen dem Lagerpunkt 22 der Wippe und der
Abkantung des Schenkels 05 an der Kante 14 der Öffnung 07 ein
in etwa doppelt so langer Hebelarm ergibt wie zwischen dem Lagerpunkt 22 der
Wippe und dem Klemmpunkt 25 zwischen dem Schenkel 05 und
dem Haltemittel 16. Diese Lösung hat den Vorteil, dass
Fertigungstoleranzen in der Länge
des Aufzugs 03a auf einfache Weise ausgeglichen werden
können.
Aufzüge 03a mit
einer zu großen
Länge neigen
dazu, sich auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a zu verschieben. Im übrigen kann es für einen
nicht vollflächig
auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a aufliegenden Aufzug 03a durch die auf
ihn ausgeübte
Walkarbeit während des
Produktionsprozesses des Zylinders 01a zu einem Bruch beispielsweise
an dessen nachlaufendem Ende 12 kommen. Gemäß der hier
vorgeschlagenen Lösung klemmt
das Haltemittel 16 den Aufzug 03a nicht nur in
der zuvor beschriebenen Weise, sondern der Aufzug 03a wird
mit dem als Wippe ausgebildeten Schenkel 05 zusätzlich noch
gespannt. Bei einer entsprechenden Vorspannung des Federelementes 17 bilden
die Wippe des Schenkels 05 und das Federelement 17 in
ihrem Zusammenwirken und in Verbindung mit dem Haltemittel 16 für den Aufzug 03a ein nachspannendes
System, das Längenänderungen des
Aufzugs 03a selbsttätig
ausgleicht.
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Die 2 zeigt
eine Vorrichtung zum Befestigen eines ein Druckbild übertragenden
Drucktuches 30 auf einem Zylinder 01b, z. B. auf
einem Übertragungszylinder 01b einer
Offsetdruckmaschine, wobei das Drucktuch 30 auf einer auf
der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01b aufliegenden, biegsamen, aber in ihrer Flächenausdehnung
formstabilen Trägerplatte 31 aufgebracht
ist und die Trägerplatte 31 an
ihren beiden gegenüberliegenden,
zu befestigenden Enden abgekantete Schenkel 34; 35 aufweist,
die in einen im Zylinder 01b angeordneten Kanal 06b mit
einer zur Mantelfläche 02 des
Zylinders 01b gerichteten Öffnung 07 einführbar sind.
Bei dem hier zum Einsatz kommenden Aufzug 03b handelt es
sich i. d. R. um einen komplexen Schichtaufbau, der aber zumindest
aus einer Trägerplatte 31 und
einem darauf aufgebrachten Drucktuch 30 besteht. Analog
zu dem in 1 dargestellten Beispiel weist
die auf dem Zylinder 01b zu befestigende Trägerplatte 31 in
Produktionsrichtung P des Zylinders 01b ein vorlaufendes Ende 32 und
ein nachlaufendes Ende 33 auf. Auch hier hat die Öffnung 07 des
Kanals 06b eine in Produktionsrichtung P des Zylinders 01b gesehene
vordere Kante 13 mit einer sich in den Kanal 06b erstreckenden
ersten Wandung 08 und eine hintere Kante 14 mit
einer sich ebenfalls in den Kanal 06b erstreckenden zweiten
Wandung 09. Zwischen der sich von der vorderen Kante 13 zum
Kanal 06a hin erstreckenden Wandung 08 und einer
gedachten, auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a auf der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T ist gleichfalls ein spitzer Winkel α ausgebildet, der zwischen 40° und 50°, vorzugsweise
45° beträgt. Der
Schenkel 34 des vorlaufenden Endes 32 der Trägerplatte 31 liegt
an der sich von der vorderen Kante 13 erstreckenden ersten Wandung 08 formschlüssig an.
Jedoch anders als in der 1 liegt hier auch der Schenkel 35 des
nachlaufenden Endes 33 der Trägerplatte 31 an der
ersten Wandung 08 an, und zwar– mit dem größten Teil
ihrer Fläche
und vorzugsweise reibschlüssig – direkt
auf dem Schenkel 34 des vorlaufenden Endes 32 der Trägerplatte 31.
Der Schenkel 35 des nachlaufenden Endes 33 der
Trägerplatte 31 ist
daher stumpfwinklig in einem Winkel γ abgekantet, der in einem Bereich zwischen
130° und
140° liegt
und vorzugsweise γ ≅ 135° beträgt. Die
sich von der hinteren Kante 14 zum Kanal 06b erstreckende
Wandung 09 bildet mit der bereits erwähnten, auf der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01b auf der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T wie in dem zuvor beschriebenen Beispiel einen Winkel β, der im
Bereich zwischen 85° und
95° liegt und
vorzugsweise nahezu rechtwinklig ist.
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Ein
in diesem Beispiel mit einem auskragenden Arm versehenes, in sich
formstabiles Klemmstück 36 besitzt
ein erstes (oberes) Ende 38 und ein zweites (unteres) Ende 39,
wobei das zweite (untere) Ende 39 in einem Lagerpunkt 40 nahe
am Grund des Kanals 06b schwenkbar gelagert ist, wobei
der Lagerpunkt 40 als eine Aussparung in einem Basiskörper 41 ausgebildet
ist. Dabei ist der Basiskörper 41 im
Kanal 06b gegen eine Verdrehung gesichert. Der Basiskörper 41 kann
aus einem Kunststoff oder aus einem metallischen Werkstoff gefertigt
sein. Sofern in Längsrichtung
des Kanals 06b mehrere Klemmstücke 36 vorgesehen
sind, können
die Klemmstücke 36 jeweils
in einem Basiskörper 41 angeordnet
sein, wobei sich die Basiskörper 41 im
Kanal 06b aneinander reihen.
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Mittels
eines Federelements 37 z. B. einer Schraubendruckfeder 37,
das vom Basiskörper 41 eingefasst
ist und sich in ihm an einem Abstützpunkt 43 abstützt und
zusammen mit dem Klemmstück 36 eine
Klemmvorrichtung bildet, wird mit dem ersten (oberen) Ende 38 des
Klemmstücks 36 auf
die an der Wandung 08 der vorderen Kante 13 aufeinander liegenden
Schenkel 34 und 35 ein Anpressdruck ausgeübt, wodurch
beide Schenkel 34 und 35 an der ersten Wandung 08 verklemmt
werden. Das erste (obere) Ende 38 des Klemmstücks 36 stützt sich
derart am Klemmpunkt 45 zwischen dem Klemmstück 36 und
dem Schenkel 35 am nachlaufenden Ende 33 der Trägerplatte 31 des
Aufzugs 03b an der von der vorderen Kante 13 der Öffnung 07 erstreckenden Wandung 08 bzw.
an der Wandung 10 des Kanals 06b ab, dass im Klemmpunkt 45 gleichzeitig
Kräfte F1;
F2 in zwei in der Querschnittsebene des Kanals 06b lotrecht
aufeinander stehenden Richtungen aufgenommen werden. Der Klemmpunkt 45 liegt
aufgrund des spitzen Winkels α wiederum
auf einer Schrägen.
In diesem Beispiel befindet sich der Klemmpunkt 45 demnach
in dem von den beiden aufeinander liegenden Schenkeln 34 und 35 abgedeckten
Bereich der Wandung 08. Die Klemmvorrichtung mit dem schwenkbar
gelagerten Klemmstück 36 verbleibt
also aufgrund ihrer Abstützung
im Kanal 06b ortsfest.
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Das
Federelement 37 ist vorzugsweise vorgespannt und bewirkt
im Zusammenspiel mit der Verdrehsicherung des Basiskörpers 41 durch
seine Kraftwirkung auf das Klemmstück 36, dass das Klemmstück 36 in
seiner Lagerung fixiert ist. In der 2 hat der
Kanal 06b einen kreisrunden Querschnitt. Der Basiskörper 41 ist
vorzugsweise in seiner äußeren Formgebung
der Kontur des Kanals 06b angepasst oder stützt sich
zumindest an drei Abstützpunkten
an der Wandung 10 des Kanals 06b ab. Am Basiskörper 41 befindet
sich eine als ein Anschlag ausgebildete Arretierung 42,
die sich an der zweiten Wandung 09 der Öffnung 07 abstützt. Damit
ist der Basiskörper 41 gegen
Verdrehung gesichert.
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Im
Basiskörper 41 ist
ebenfalls ein Stellmittel 20 vorgesehen, das dem von dem
Federelement 37 über
das Klemmstück 36 auf
die erste Wandung 09 der Öffnung 07 ausgeübten Anpressdruck
entgegenwirkt, um bei einer Betätigung
des Stellmittels 20 die mit dem Klemmstück 36 an der ersten
Wandung 09 bewirkte Klemmung bei Bedarf zu lösen. Bei
dem Stellmittel 20 handelt es sich wiederum vorzugsweise um
einen in Längsrichtung
des Kanals 06b verlaufenden Schlauch 20, der mit
einem Druckmittel, zum Beispiel Druckluft beaufschlagbar ist und
vom Basiskörper 41 eingefasst
sein kann.
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Es
wird davon ausgegangen, dass in jeder Querschnittebene des Kanals 06b nur
ein einziges Klemmstück 36 angeordnet
ist, dass jedoch in Längsrichtung
des Kanals 06b durchaus mehrere Klemmstücke 36 mit zugehörigen Druckfedern 37 angeordnet
sein können.
In den beiden Figuren ist gemeinsam, dass im Kanal 06a; 06b ein
Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 einseitig, d.
h. nur an einem Ende 19; 39 schwenkbar – vorzugsweise
lose – gelagert
ist, wobei durch ein mit dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 in
Wirkverbindung stehendes Federelement 17; 37 sowohl
eine Klemmung des Schenkels 05; 35 des nachlaufenden
Endes 12; 33 des Aufzugs 03a bzw. der
Trägerplatte 31 als
auch gleichzeitig eine Fixierung des Haltemittels 16 bzw.
Klemmstücks 36 in dessen
Lagerpunkt 24; 44 erzielt wird. Die Fixierung der
aus dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 und dem Federelement 17; 37 gebildeten
Klemmvorrichtung erfolgt derart, dass unter Einbeziehung des zwischen
dem Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 und dem Schenkel 05; 35 des
nachlaufenden Endes 12; 33 der Druckform 03a bzw.
der Trägerplatte 31 bestehenden
Klemmpunkts 25; 45 das Federelement 17; 37 infolge
seiner Vorspannung das Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36 in
der Querschnittsebene des Kanals 06a; 06b gegebenenfalls
unter Zuhilfenahme einer am Basiskörper 41 angeformten
Arretierung 42 verdrehsicher stabilisiert. Der Lagerpunkt
des Haltemittels 16 bzw. Klemmstücks 36 gestattet zwar
die Schwenkbarkeit des Haltemittels 16 bzw. Klemmstücks 36,
er ist jedoch zumindest während
des Klemmvorgangs mit Bezug auf seine Lage im oder zum Kanal 06a; 06b ortsfest.
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Somit
zeigen beide Figuren eine Vorrichtung zum Befestigen von mindestens
einem Aufzug 03a bzw. einer Trägerplatte 31 auf einem
Zylinder 01a; 01b eine an der Wandung 10 des
Kanals 06a; 06b bzw. an den Wandungen 08; 09 der Öffnung 07 verdrehsicher
abgestützte
Klemmvorrichtung mit einem im oder am Grund des Kanals 06a; 06b schwenkbar gelagerten
Haltemittel 16 bzw. Klemmstück 36, wobei die Klemmvorrichtung
gegebenenfalls in einem Basiskörper 41 angeordnet
ist und wobei das Federelement 17, 37 oder das
Klemmstück 36 in
ihrem Abstützpunkt 23 bzw.
Klemmpunkt 45 gleichzeitig Kräfte F1; F2 in zwei in der Querschnittsebene
des Kanals 06a; 06b lotrecht aufeinander stehenden
Richtungen aufnimmt.
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Beide
zuvor beschriebenen Vorrichtungen zum Befestigen von mindestens
einem Aufzug auf einem Zylinder können im selben Druckwerk einer
Rotationsdruckmaschine verwirklicht sein, indem ein Zylinder 01a mit
einer Druckform 03a gemäß der 1 auf
einem Zylinder 01b mit einem Aufzug 03b gemäß der 2 abrollt.
Somit rollt eine auf der Mantelfläche 02 des ersten
Zylinders 01a befestigte plattenförmige Druckform 03 auf
einem Drucktuch 30 ab, das mittels einer Trägerplatte 31 auf
der Mantelfläche 02 des
zweiten Zylinders 01b aufgebracht ist. In diesem Fall bildet
der Zylinder 01a gemäß der 1 einen
Formzylinder und der Zylinder 01b gemäß der 2 einen Übertragungszylinder.
Im übrigen
kann auch die aus einem Haltemittel 16 und einer Blattfeder
bestehende, im Kanal 06a des Formzylinders 01a angeordnete
Klemmvorrichtung von einem Basiskörper 41 eingefasst
sein, wobei Aussparungen im Basiskörper 41 die zuvor
beschriebene Schwenkbarkeit und Abstützung der Klemmvorrichtung
ermöglichen.
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- 01a
- Zylinder,
Formzylinder
- 01b
- Zylinder, Übertragungszylinder
- 02
- Mantelfläche des
Zylinders
- 03a
- Aufzug,
Druckform
- 03b
- Aufzug
bestehend aus Drucktuch 30 und Trägerplatte 31
- 04
- Schenkel
am vorlaufenden Ende des Aufzugs 03a; 03b
- 05
- Schenkel
am nachlaufenden Ende des Aufzugs 03a; 03b
- 06a,
06b
- Kanal
- 07
- Öffnung des
Kanals 06a, 06b
- 08
- sich
von der vorderen Kante der Öffnung 07 in
den Kanal 06a, 06b
-
- erstreckende
Wandung, erste Wandung
- 09
- sich
von der hinteren Kante der Öffnung 07 in
den Kanal 06a, 06b
-
- erstreckende
Wandung, zweite Wandung
- 10
- Wandung
des Kanals 06a, 06b
- 11
- vorlaufendes
Ende des Aufzugs 03a
- 12
- nachlaufendes
Ende des Aufzugs 03a
- 13
- vordere
Kante der Öffnung 07
- 14
- hintere
Kante der Öffnung 07
- 15
- Nut
in der Wandung 10 des Kanals 06a
- 16
- Haltemittel
- 17
- Federelement,
Blattfeder, Druckfeder
- 18
- erstes
(oberes) Ende des Haltemittels 16
- 19
- zweites
(unteres) Ende des Haltemittels 16
- 20
- Stellmittel,
Schlauch
- 21
- Widerlager
- 22
- Lagerpunkt
an der Wandung 09 der Öffnung 07 für einen
als Wippe
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- ausgebildeten
Schenkel 05 am nachlaufenden Ende des Aufzugs 03a
- 23
- Abstützpunkt
des Federelements 17 an der Wandung 08 der Öffnung 07 oder
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- an
der Wandung 10 des Kanals
- 24
- Lagerpunkt,
Abstützpunkt
des Haltemittels 16 in einer Nut 15 des Kanals 06a
- 25
- Klemmpunkt
zwischen dem Haltemittel 16 und dem Schenkel 05 am
-
- nachlaufenden
Ende 12 des Aufzugs 03a
- 26
-
- 27
-
- 28
-
- 29
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- 30
- Drucktuch
- 31
- Trägerplatte
eines Drucktuchs 30
- 32
- vorlaufendes
Ende des aus der Trägerplatte 31 und
dem Drucktuch 30
-
- bestehenden
Aufzugs 03b
- 33
- nachlaufendes
Ende des aus der Trägerplatte 31 und
dem Drucktuch 30
-
- bestehenden
Aufzugs 03b
- 34
- Schenkel
am vorlaufenden Ende der Trägerplatte 31
- 35
- Schenkel
am nachlaufenden Ende der Trägerplatte 31
- 36
- Klemmstück
- 37
- Federelement
- 38
- erstes
(oberes) Ende des Klemmstücks 36
- 39
- zweites
(unteres) Ende des Klemmstücks 36
- 40
- Lagerpunkt
des unteren Endes 39 des Klemmstücks 36
- 41
- Basiskörper
- 42
- Arretierung
am Basiskörper 41
- 43
- Abstützpunkt
des Federelementes 37 am Basiskörper 41
- 44
- Lagerpunkt,
Abstützpunkt
des Klemmstücks 36 am
Basiskörper 41
- 45
- Klemmpunkt
zwischen dem Klemmstück 36 und
dem Schenkel 35 am
-
- nachlaufenden
Ende 33 der Trägerplatte 31 des
Aufzugs 03b
- a
- Abstand
- P
- Produktionsrichtung
des Zylinders 01a; 01b
- T
- auf
der Mantelfläche 02 des
Zylinders 01a; 01b auf der Öffnung 07
-
- aufliegende
Tangente
- S
- Schlitzweite
der Öffnung 07
- D
- Dicke
des Haltemittels 16
- B
- Breite
der Nut 15
- t
- Tiefe
des Kanals 06a; 06b
- α
- Winkel
zwischen der sich von der vorderen Kante 13 zum Kanal 06a; 06b
-
- erstreckenden
Wandung 08 und einer auf der Mantelfläche 02 des Zylinders
-
- 01a; 01b auf
der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T
- β
- Winkel
zwischen der sich von der hinteren Kante 14 zum Kanal 06a; 06b
-
- erstreckenden
Wandung 09 und einer auf der Mantelfläche 02 des Zylinders
-
- 01a; 01b auf
der Öffnung 07 aufliegenden
Tangente T
- γ
- Abkantungswinkel
des Schenkels 35 am nachlaufenden Ende der Trägerplatte
-
-
31
- F1;
F2
- Kräfte in zwei
in der Querschnittsebene des Kanals 06a; 06b lotrecht
-
- aufeinander
stehenden Richtungen am Abstützpunkt 23 bzw.
Klemmpunkt 45