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DE19924784C2 - Vorrichtung zum Befestigen von biegsamen Platten auf einem Zylinder einer Rotationsdruckmaschine mit Drehrichtungsumkehr - Google Patents

Vorrichtung zum Befestigen von biegsamen Platten auf einem Zylinder einer Rotationsdruckmaschine mit Drehrichtungsumkehr

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Publication number
DE19924784C2
DE19924784C2 DE19924784A DE19924784A DE19924784C2 DE 19924784 C2 DE19924784 C2 DE 19924784C2 DE 19924784 A DE19924784 A DE 19924784A DE 19924784 A DE19924784 A DE 19924784A DE 19924784 C2 DE19924784 C2 DE 19924784C2
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DE
Germany
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clamping
cylinder
leading
flap
base body
Prior art date
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DE19924784A
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Georg Schneider
Karl Schaefer
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
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Application filed by Koenig and Bauer AG filed Critical Koenig and Bauer AG
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Priority to AT03101548T priority patent/ATE327100T1/de
Priority to EP03101548A priority patent/EP1340618B1/de
Priority to DE50007026T priority patent/DE50007026D1/de
Priority to PCT/DE2000/001699 priority patent/WO2000073074A2/de
Priority to DE50012834T priority patent/DE50012834D1/de
Priority to US09/926,646 priority patent/US6557469B1/en
Priority to AT00943646T priority patent/ATE270617T1/de
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/12Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes
    • B41F27/1218Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices
    • B41F27/1225Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices moving in the printing plate end substantially rectilinearly
    • B41F27/1243Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices moving in the printing plate end substantially rectilinearly by pivotal or swivelling motion, e.g. by means of a rocking lever
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
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  • Registering, Tensioning, Guiding Webs, And Rollers Therefor (AREA)
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  • Insulation, Fastening Of Motor, Generator Windings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen von biegsamen Platten auf einem Zylinder einer Rotationsdruckmaschine mit Drehrichtungsumkehr entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1, wie aus der DE 42 44 077 A1 bekannt.
Durch die DE 43 35 140 C1 ist eine Vorrichtung zum Befestigen einer biegsamen Druckplatte auf dem Formzylinder einer Rotationsdruckmaschine mit zumindest einer in Achsrichtung verlaufenden Zylindergrube bekannt.
Ein erster oder vorlaufender und spitzwinklig abgekanteter Einhängeschenkel ist an einer Kante der ersten Grubenwand der Zylindergrube des Formzylinders eingehängt. Ein zweiter oder nachlaufender Einhängeschenkel ist längs der in etwa in radialer Richtung des Formzylinders verlaufenden zweiten Grubenwand der Zylindergrube anlegbar. Die Zylindergrube nimmt eine um ihre Achse schwenkbare Spindel auf. An der Spindel sind zwei jeweils über die Breite der Druckplatte verteilte Blattfedern befestigt, welche beim Verschwenken der Spindel mit den Einhängeschenkeln in bzw. außer Eingriff bringbar sind.
Die DE 38 12 137 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Befestigen einer Druckplatte, bei der in einer Hohlwelle zwei schwenkbare Befestigungselemente gelagert sind.
Die DE 196 36 412 C1 offenbart einen Zylinder, bei dem auf einer schwenkbaren Welle Drucknocken zum Klemmen beider Einhängeschenkel einer Druckplatte angeordnet sind.
Die gattungsgebende DE 42 44 077 A2 zeigt eine Vorrichtung zum Befestigen von Druckplatten auf einem Zylinder mit Drehrichtungsumkehr. Dabei ist für jede Drehrichtung ein bewegbares Befestigungselement für das nachlaufende Ende vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Befestigen von mit abgekanteten Einhängeschenkeln versehenen biegsamen Platten auf einem Schlitzbefestigungen aufweisenden Zylinder einer Rotationsdruckmaschine mit Drehrichtungsumkehr zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß eine robuste, einfach aufgebaute und kostengünstig herstellbare Vorrichtung geschaffen wurde. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist ohne Spindelverdrehung in nur zwei Positionen verstellbar. Ein weiterer Torteil der Vorrichtung besteht darin, daß diese in ihrer axialen Ausdehnung aus mehreren kurzen Basiskörpern bestehen kann. Dadurch wird es möglich, die Vorrichtung z. B. für Wartungszwecke stückweise seitlich aus der Zylindergrube zu entnehmen, ohne den Zylinder dabei aus dem Seitengestell demontieren zu müssen. Von besonderem Vorteil ist, daß die Vorrichtung auch bei Drehrichtungsumkehr des die Platten tragenden Zylinders, so z. B. bei Satellitendruckwerken, einsetzbar ist. Eine automatische Plattenzu- und -abführung mittels bekannter Vorrichtungen ist möglich.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt I-I nach Fig. 4, jedoch mit Zylinder, Platte und Luftschlauch in einer Plattenhalte- oder Ruhestellung, in einem vergrößerten Maßstab;
Fig. 2 einen Schnitt II-II nach Fig. 4, jedoch mit Zylinder, Platte und Luftschlauch, in einem vergrößerten Maßstab;
Fig. 2 eine Darstellung analog Fig. 1, jedoch mit der Vorrichtung in Plattenentnahme- oder Arbeitsstellung;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Vorrichtung, ohne Zylinder und ohne Luftschlauch in einer in axialer Richtung begrenzten, vergrößerten Teildarstellung.
Ein Zylinder 01, z. B. ein Platten- oder Gummituchzylinder einer Rotationsdruckmaschine ist zur Aufnahme von biegsamen Platten 02 mit mindestens einer in Achsrichtung verlaufenden Zylindergrube 03 versehen. Die Zylindergrube 03 trägt an einer in einer Produktionsrichtung A des nach rechts bzw. in Uhrzeigerdrehrichtung drehenden Zylinders 01 weisenden vorderen Kante 04 einen vorderen oder "vorauslaufenden" abgekanteten Einhängeschenkel 06 der Platte 02 mit einem Öffnungswinkel Alpha. Die Platte 02 weist noch einen hinteren oder "nachlaufenden", abgekanteten Einhängeschenkel 07 auf, welcher an einer zweiten hinteren Kante 08 der gleichen Zylindergrube 03 eingehangen ist und einen in etwa rechtwinkligen Öffnungswinkel Beta hat (Fig. 1).
Am Umfang des Zylinders 01 können auch zwei Platten, z. B. Druckplatten angeordnet sein. Dann werden in Umfangsrichtung des Zylinders 01 zwei Zylindergruben benötigt.
Ein zwischen der Mantelfläche 11 des Zylinders 01 und der ersten Grubenwand 12 der Zylindergrube 03 ist ein spitzer Öffnungswinkel Alpha gebildet, z. B. bis 45°. Die zweite, etwa in radialer Richtung des Zylinders 01 verlaufende Grubenwand 13 weist ebenfalls einen spitzen Öffnungswinkel Alpha zur Mantelfläche 11 auf. Beide Kanten 04; 08 oder auch Scheitelpunkte der Öffnungswinkel Alpha sind durch einen Befestigungsschlitz 09 getrennt.
Es ist möglich, auch eine Platte 23 mit ihren Einhängeschenkeln 24; 26 auf dem Zylinder 01 so einzuhängen, daß ihr "vorlaufender" spitzwinkliger Einhängeschenkel 24 an der Kante 08 und ihr "nachlaufender" etwa rechtwinkliger Einhängeschenkel 26 an der Kante 04 eingehangen wird. Somit weist der "vorlaufende" Einhängeschenkel 24 in Produktionsrichtung B nach links, d. h. in Gegenuhrzeigerdrehrichtung (Fig. 2).
Der Befestigungsschlitz 09 ist in seiner lichten Weite f so ausgebildet, daß nebeneinander zumindest zwei Einhängeschenkel 06; 07 darin Platz finden, welche in die Zylindergrube 03 ragen.
Es ist möglich, anstatt einer Druckplatte oder mehrerer nebeneinander liegenden Druckplatten auch biegsame Trägerplatten mit darauf angeordneten Gummitüchern zu befestigen.
Die Zylindergrube 03 kann im Querschnitt etwa kreisförmig ausgebildet sein und ist durch den Befestigungsschlitz 09 mit der Mantelfläche 11 verbunden.
In der Zylindergrube 03 ist ein in Richtung Befestigungsschlitz 09 offener Basiskörper 14 angeordnet, welcher z. B. einen Querschnitt eines längsgetrennten Rohres (rinnenförmig) aufweist. Dieser Basiskörper 14 kann nach einer in Fig. 1 gezeigten Ausführungsvariante in axialer Richtung aus mehreren kürzeren, miteinander kuppelbaren Basiskörpern 16; 17; 18 bestehen - nur drei Basiskörper dargestellt. Eine solche Kupplung kann z. B. formschlüssig wirken und mittels jeweils einer beidendigen Verzahnung 19; 21 der Basiskörper 16; 17; 18 realisiert werden. Die beiden äußeren Verzahnungen 19; 21 können jeweils mittels eines nicht dargestellten Endkuppelstückes an den Zylinderwangen arretiert werden.
Im Innenraum 22 eines jeden Basiskörpers 14 oder 16 bis 18 sind eine Anzahl von jeweils verschiedenen Spann- und/oder Klemmelementen C; D; E angeordnet, wie am Beispiel des Basiskörpers 17 in Fig. 4 gezeigt:
  • - Erste Spann- und/oder Klemmelemente C für den jeweils "nachlaufenden", etwa einen rechtwinkligen Öffnungswinkel Beta aufweisenden Einhängeschenkel 07; 26;
  • - zweite Spann- und/oder Klemmelemente D für einen nach rechts in Produktionsrichtung A "vorlaufenden" spitzwinklig abgekanteten Einhängeschenkel 06;
  • - dritte Spann- und/oder Klemmelemente E für einen nach links in Produktionsrichtung B "vorlaufenden" spitzwinkelig abgekanteten Einhängeschenkel 24.
Der rinnenförmige Basiskörper 14 oder 16 bis 18 kann im Querschnitt C-förmig, U-förmig, rund oval oder mehreckig ausgebildet sein. Der Querschnitt der Zylindergrube 03 ist jeweils dem Querschnitt des Basiskörpers 14 bzw. 16 bis 18 angepaßt.
Der in der Zeichnung Fig. 1 und 2 dargestellte Querschnitt des Basiskörpers 14; 16 bis 18 ist C-förmig ausgebildet. Eine Öffnung desselben weist in etwa in Richtung Befestigungsschlitz 09. Durch die genannte Öffnung ragen die nachgenannten Teile, die mit den Einhängeschenkeln 6, 7 bzw. 24, 26 in oder außer Wirkverbindung bringbar angeordnet sind.
Die ersten Spann- und/oder Klemmelemente C bestehen aus einer im Basiskörper 14 oder 16 bis 18 schwenkbar gelagerten Klappe 27, deren Längsachse sich in achsparalleler Richtung und deren Hochachse sich in radialer Richtung zum Zylinder 01 erstreckt. Die zylindermantelferne untere Seite 28 der Klappe 27 greift in einen Schlitz 29 des jeweiligen Basiskörpers 14 bzw. 16 bis 18 ein und bildet somit ein Schwenklager.
Die Klappe 27 weist eine axiale Länge 1 auf, welche in etwa einem Drittel der axialen Gesamtlänge eines Basiskörpers 16, 17 oder 18 entspricht (Fig. 4). Die zylindermantelflächennahe obere Seite 31 der Klappe 27 hat eine Aussparung 32, welche beidseitig jeweils durch einen Arm 33; 34 begrenzt ist. Jeder Arm 33; 34 weist eine axiale Länge m mit einer Klemmfläche 36; 37 auf. Die axiale Länge m entspricht in etwa einem Viertel der axialen Gesamtlänge 1 der Klappe 27. Die Klemmfläche 36; 37 ist jeweils mit einer Klemmfläche des Widerlagers 38; 39 des Basiskörpers 14 bzw. der jeweiligen Basiskörper 16 bis 18 in Wirkverbindung (Fig. 1 und 4). Die Klemmflächen des Widerlagers 38; 39 befinden sich in radialer Richtung unterhalb des Befestigungsschlitzes 09. Die Arme 33; 34 der Klappe 27 können, wie in den Fig. 2; 3 dargestellt, in Richtung Widerlager 38; 39 weisenden, etwa rechtwinklig abgebogen sein.
Die schwenkbare Klappe 27 ist gegen die Kraft einer basiskörperfesten Feder 41, z. B. Druckfeder, aus einer Plattenhaltestellung in eine Plattenentnahmestellung bringbar.
Das Betätigen der schwenkbaren Klappe 27 erfolgt mittels eines später noch näher zu beschreibenden aufblasbaren Luftschlauches 42.
Die zweiten Spann- und/oder Klemmelemente D für einen nach rechts in Produktionsrichtung A "vorlaufenden" abgekanteten Einhängeschenkel 06 der Platte 02 bestehen aus einer im Basiskörper 14 oder 16 bis 18 schwenkbar gelagerten Klappe 43, welche durch den Luftschlauch 42 beabstandet, parallel zur Klappe 27 verläuft (Fig. 1). Eine untere Seite 44 greift in einen Schlitz 46 des jeweiligen Basiskörpers 14 bzw. 16 bzw. 18 ein und bildet ein Schwenklager.
Die Klappe 43 weist eine axiale Längen auf. Das entspricht etwa der axialen Länge der Aussparung 32 und dem Doppelten der axialen Länge m.
Die zylindermantelnahe obere Seite 47 der Klappe 43 ist etwa rechtwinklig in Richtung erster Grubenwand 12 abgebogen und ragt mit ihrer Kante 49 in die zwischen den Armen 33; 34 befindliche Aussparung 32 der Klappe 27 (Kraftangriffsseite). In der Aussparung 32 ist eine Klemmrolle 48 gehalten, welche mittels der Kante 49 der Klappe 43 und der Kraft einer basiskörperfesten Feder 51, z. B. Druckfeder, gegen den an der ersten Grubenwand 12 anliegenden "vorlaufenden" Einhängeschenkel 06 gedrückt wird.
Das Betätigen der schwenkbaren Klappe 43 erfolgt mittels des zwischen den beiden Klappen 27; 43 befindlichen aufblasbaren Luftschlauches 42, welcher gegen die Kraft der Federn 41; 51 beide Klappen 27; 43 verschwenken, d. h. öffnen kann.
Die dritten Spann- und/oder Klemmelemente E für einen nach links in Produktionsrichtung B "vorlaufenden" abgekanteten Einhängeschenkel 24 der Platte 23 (Fig. 2 bestehen aus einer im Basiskörper 14 oder 16 bis 18 schwenkbar gelagerten Klappe 52 mit einer axialen Länge 1. Parallel zur Klappe 52 und durch den Luftschlauch 42 beabstandet verläuft eine zweite gleichlange Klappe 53. Beide Klappen 52; 53 sind jeweils an ihren unteren, d. h. zylindermantelfernen Seiten 54; 56 in einem Schlitz 57; 58 des jeweiligen Basiskörpers 14 bzw. 16 bis 18 gelagert und gegen die Kraft von Federn 59; 61, z. B. Druckfedern, betätigbar.
Eine zylindermantelnahe obere Seite 62 ist mittels ihrer in axialer Richtung verlaufenden Klemmfläche oder Kante 63 indirekt, d. h. unter Zwischenschaltung einer Klemmrolle 64 mit der zweiten Grubenwand 13, bzw. einem daran anliegenden "vorlaufenden" Einhängeschenkel 24 der Platte 23 in Wirkverbindung. Dabei ist die obere Seite 62 mit ihrer Kante 63 in etwa rechtwinklig, in Richtung zweiter Grubenwand 13 weisend, abgebogen. Die Klemmrolle 64 wird von einer oberen Seitenfläche 66 der Klappe 53 gestützt. Der Basiskörper 14 oder 16 bis 18 weist im Bereich der Klemmrolle 64 eine Aussparung 67 auf.
Die Spann- und/oder Klemmelemente C; D; E sind in jedem der Basiskörper 16 bis 18 und somit auch in einem einstückigen Basiskörper 14 in axialer Länge so angeordnet, daß die Länge eines Basiskörpers 16, 17 oder 18 von 3l gleich einer Anzahl von Längen 1; m; n der Spann- und/oder Klemmflächen entspricht (Fig. 4):
3l = 4m für C + 2n für D + l für E
Es kommen bei jeder Klemmung der Platten 02 oder 23 die Spann- und/oder Klemmelemente C für den "nachlaufenden" Einhängeschenkel 07 oder 24 zum Einsatz. Bei Verwendung einer Platte 02 und Drehrichtung A des Zylinders 01 kommen zusätzlich noch die Spann- und/oder Klemmelemente D für Einhängeschenkel 06 zum Einsatz. Wird hingegen eine Platte 23 bei Drehrichtung B des Zylinders 01 verwendet, so kommen statt der Spann- und/oder Klemmelemente D die Spann- und/oder Klemmelemente E zum Einsatz.
Der Basiskörper 14 bzw. die kürzeren Basiskörper 16 bis 18 sind in der Zylindergrube 03 vorzugsweise unverdrehbar angeordnet.
Der aufblasbare Luftschlauch 42 erstreckt sich einstückig über die gesamte Länge der Zylindergrube 03. Der Luftschlauch 42 ist an einem seiner Enden z. B. mit einem Ventil versehen und wird über eine damit verbundenen, nicht dargestellten Leitung zum Zylinderzapfen und mittels einer bekannten Dreheinführung im Bedarfsfalle mit Druckluft beaufschlagt.
Soll die Vorrichtung von der Plattenhalte- oder Ruhestellung (Fig. 1) in die Plattenentnahme- oder Arbeitsstellung (Fig. 3) gebracht werden, so wird der Luftschlauch 42 mit Druckluft beaufschlagt, ca. mit sechs Bar. Dadurch werden die Klappen 27, 43 und 52, 53 gegen die Kraft der Federn 41, 51 und 59, 61 voneinander weg geschwenkt. Dabei werden die Einhängeschenkel 06, 07 bzw. 24, 26 freigegeben (Fig. 3).
Nach einer bevorzugten Ausführungsvariante ist die Druckkraft jeder Feder 51 sowie 59, 61 jeweils größer als die Druckkraft der Feder 41. Der Luftschlauch 42 wird zunächst mit einem Luftdruck von ca. drei Bar beaufschlagt. Damit ist eine vom Luftschlauch 42 ausgeübte Druckkraft größer als die Druckkraft der Feder 41 und kleiner als die Druckkraft der Federn 41, 59 oder 61. Die Klappe 27 wird verschwenkt und die Klemmflächen 36; 37 kommen mit dem hinteren Einhängeschenkel 07 bzw. 26 außer Eingriff. Das "nachlaufende" Ende kann infolge der Eigenspannung der Platte 02 bzw. 23 mit seinem Einhängeschenkel 07 bzw. 26 aus dem Befestigungsschlitz 09 herausschnellen und nachfolgend erfaßt werden. Nach Erhöhung des Luftdruckes im Luftschlauch 42 auf ca. sechs Bar ergibt sich, daß die vom Luftschlauch 42 ausgeübte Druckkraft nunmehr auch größer ist als die Druckkraft der Federn 41, 59 oder 61, so daß auch der Einhängeschenkel 06 bzw. 24 freigegeben wird.
Bezugszeichenliste
01 Zylinder
02 Platte
03 Zylindergrube
04 Kante (0
3
)
05 -
06 Einhängeschenkel (0
2
)
07 Einhängeschenkel (0
2
)
08 Kante (0
3
)
09 Befestigungsschlitz (0
6
; 0
7
)
10
-
11
Mantelfläche (0
1
)
12
Grubenwand (0
3
), erste, Widerlager (
49
;
48
)
13
Grubenwand (0
3
), zweite, Widerlager (
66
;
64
)
14
Basiskörper
15
-
16
Basiskörper
17
Basiskörper
18
Basiskörper
19
Verzahnung
20
-
21
Verzahnung
22
Innenraum (
14
;
16
bis
18
)
23
Platte
24
Einhängeschenkel (
23
)
25
-
26
Einhängeschenkel (
23
)
27
Klappe (C)
28
Seite, untere (
27
) (C)
29
Schlitz (
16
bis
18
) (C)
30
-
31
Seite, obere (
27
) (C)
32
Aussparung (
27
) (C)
33
Arm (
27
) (C)
34
Arm (
27
) (C)
35
-
36
Klemmfläche (
33
) (C)
37
Klemmfläche (
34
) (C)
38
Widerlager (
14
;
16
bis
18
) (C)
39
Widerlager (
14
;
16
bis
18
) (C)
40
-
41
Feder (
27
) (C)
42
Luftschlauch (C; D; E)
43
Klappe (D)
44
Seite, untere (
43
) (D)
45
-
46
Schlitz (
16
bis
18
) (D)
47
Seite, obere (D)
48
Klemmrolle (D)
49
Kante, Klemmfläche (
43
) (D)
50
-
51
Feder (
43
) (D)
52
Klappe (E)
53
Klappe (E)
54
Seite, untere (
52
) (E)
55
-
56
Seite, untere (
53
) (E)
57
Schlitz (
16
bis
18
) (E)
58
Schlitz (
16
bis
18
) (E)
59
Feder (
52
) (E)
60
-
61
Feder (
53
) (E)
62
Seite, obere (
52
) (E)
63
Kante, Klemmfläche (
52
) (E)
64
Klemmrolle (E)
65
-
66
Seitenfläche, obere (
53
) (E)
67
Aussparung (
14
;
16
bis
18
) (E)
A Produktionsrichtung
B Produktionsrichtung
C Spann- und/oder Klemmelement, erstes (
14
;
16
bis
18
)
D Spann- und/oder Klemmelement, zweites (
14
;
16
bis
18
)
E Spann- und/oder Klemmelement, drittes (
14
;
16
bis
18
)
f Weite (0
9
)
l Länge (
27
,
52
)
m Länge (
33
;
34
)
n Länge (
48
)
Alpha Öffnungswinkel (
11
,
12
;
11
,
13
)
Beta Öffnungswinkel (0
2
, 0
7
;
23
,
26
)

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Befestigen von biegsamen Platten (02; 23) auf einem Zylinder (01) einer Rotationsdruckmaschine mit Drehrichtungsumkehr, wobei die Platten (02; 23) abgekantete, vor- und nachlaufende Einhängeschenkel (06, 07; 24; 26) aufweisen und in einer achsparallelen Zylindergrube (03) erste Befestigungselemente (C) für den nachlaufenden Einhängeschenkel (7; 26) bewegbar angeordnet sind, wobei zweite Befestigungselemente (D) für den vorlaufenden Einhängeschenkel (06) in einer ersten Produktionsrichtung (A) und dritte Befestigungselemente (E) für den vorlaufenden Einhängeschenkel (24) in einer zweiten Produktionsrichtung (B) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Befestigungselemente (C) für den nachlaufenden Einhängeschenkel (7; 26) sowohl in der ersten Produktionsrichtung (A) als auch in der zweiten Produktionsrichtung (B) festhaltend angeordnet sind und daß zweite und dritte Befestigungselemente (C; D) für den vorlaufenden Einhängeschenkel (06; 24) bewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vorlaufende Einhängeschenkel (06; 24) jeweils annähernd spitzwinklig angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (C; D; E) in einem Basiskörper (14; 16 bis 18) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper (14) in axialer Richtung aus mehreren kürzeren, miteinander kuppelbaren Basiskörpern (16; 17; 18) besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper (14; 16 bis 18) unverdrehbar in der Zylindergrube (03) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Summe der von den jeweiligen Spann- und/oder Klemmelementen (C; D; E) in einem Basiskörper (14; 16; 17 oder 18) enthaltenen Klemmflächen annähernd gleich lang sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß erste Spann- und/oder Klemmelemente (C) für den "nachlaufenden", in etwa rechtwinklig abgekanteten Einhängeschenkel (07; 26) aus einer schwenkbar gelagerten Klappe (27) bestehen, deren Klemmfläche (36; 37) ist einem basiskörperfesten Widerlager (38; 39) in Wirkverbindung ist, daß die Klappe (27) mittels eines aufblasbaren Luftschlauches (42) gegen die Kraft von zumindest einer Feder (41) mit dem Widerlager (38; 39) außer Eingriff bringbar angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zweite Spann- und/oder Klemmelemente (D) für einen nach rechts (A) "vorlaufenden", spitzwinklig abgekanteten Einhängeschenkel (06; 24) aus einer schwenkbar gelagerten Klappe (43) bestehen, deren Klemmfläche (49) mit einem grubenwandfesten Widerlager (12) in Wirkverbindung ist, daß die Klappe (43) mittels eines aufblasbaren Luftschlauches (42) gegen die Kraft von zumindest einer Feder (51) mit dem Widerlager (12) außer Eingriff bringbar angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dritte Spann- und/oder Klemmelemente (E) für einen nach links oder in Gegenrichtung (B) "vorlaufenden", spitzwinklig abgekanteten Einhängeschenkel (24) aus einer schwenkbar gelagerten Klappe (52) bestehen, deren Klemmfläche (63) indirekt mit einem grubenwandfesten Widerlager (13) in Wirkverbindung ist, daß die Klappe (52) mittels des aufblasbaren Luftschlauches (42) gegen die Kraft von zumindest einer Feder (59) mit dem Widerlager (13) außer Eingriff bringbar angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Luftschlauch (42) gegen ein abgefedertes Widerlager (27, 41; 43, 51; 52, 59; 53, 61) abstützt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkraft jeder Feder (51, 59 oder 61) der zweiten und dritten Spann- und/oder Klemmelemente (D; E) jeweils größer ist als die Druckkraft jeder Feder (41) der ersten Spann- und/oder Klemmelemente (C).
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