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DE10260747A1 - Steckervorrichtung insbesondere für ein sogenanntes Powerline-System - Google Patents

Steckervorrichtung insbesondere für ein sogenanntes Powerline-System Download PDF

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DE10260747A1
DE10260747A1 DE2002160747 DE10260747A DE10260747A1 DE 10260747 A1 DE10260747 A1 DE 10260747A1 DE 2002160747 DE2002160747 DE 2002160747 DE 10260747 A DE10260747 A DE 10260747A DE 10260747 A1 DE10260747 A1 DE 10260747A1
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DE
Germany
Prior art keywords
modem
plug
power supply
supply network
data
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2002160747
Other languages
English (en)
Inventor
Volker Gebhardt
Matthias Kolb
Peter Scheerer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EnBW Telekommunikations GmbH
Original Assignee
EnBW Telekommunikations GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by EnBW Telekommunikations GmbH filed Critical EnBW Telekommunikations GmbH
Priority to DE2002160747 priority Critical patent/DE10260747A1/de
Publication of DE10260747A1 publication Critical patent/DE10260747A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B3/00Line transmission systems
    • H04B3/54Systems for transmission via power distribution lines
    • H04B3/56Circuits for coupling, blocking, or by-passing of signals
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B2203/00Indexing scheme relating to line transmission systems
    • H04B2203/54Aspects of powerline communications not already covered by H04B3/54 and its subgroups
    • H04B2203/5429Applications for powerline communications
    • H04B2203/5454Adapter and plugs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Cable Transmission Systems, Equalization Of Radio And Reduction Of Echo (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Abstract

Es wird eine Steckervorrichtung (10) beschrieben, die zum Anschließen eines Endgeräts einer Anordnung vorgesehen ist, bei der eine Datenübertragung über ein Energieversorgungsnetz stattfinden kann. Insbesondere ist die Steckervorrichtung (10) zum Anschließen eines Personalcomputers oder dergleichen an ein sogenanntes Powerline-System vorgesehen. Die Steckervorrichtung (10) ist mit einem Stecker (11) versehen, mit dem die Steckervorrichtung (10) in eine Steckdose der Anordnung einsteckbar ist. Weiterhin ist die Steckervorrichtung (10) mit einer Steckdose (12) versehen, die über ein Hochfrequenzfilter (13) mit dem Stecker (11) elektrisch verbunden ist. Eine Leitung (18) ist vorgesehen, die direkt mit dem Stecker (11) elektrisch verbunden ist. Die Leitung (18) ist für den Anschluss eines Modems (19) vorgesehen, das seinerseits zum Auskoppeln bzw. Einkoppeln der zu übertragenden Daten aus dem bzw. in das Energieversorgungsnetz vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Steckervorrichtung zum Anschließen eines Endgeräts einer Anordnung, bei der eine Datenübertragung über ein Energieversorgungsnetz stattfinden kann, insbesondere zum Anschließen eines Personalcomputers oder dergleichen an ein sogenanntes Powerline-System, mit einem Stecker, mit dem die Steckervorrichtung in eine Steckdose der Anordnung einsteckbar ist, und mit einer Steckdose, die über ein Hochfrequenzfilter mit dem Stecker elektrisch verbunden ist.
  • Unter dem Begriff "Powerline-System" ist es bekannt, Daten über ein Energieversorgungsnetz zu übertragen. Unter einem Energieversorgungsnetz wird hierbei insbesondere das übliche 230V-/400V-Niederspannungsnetz verstanden, und zwar einerseits das entsprechende hausinterne Stromnetz sowie andererseits das externe Stromnetz zumindest bis zur nächsten Transformatorstation. Die zu übertragenden Daten werden mit einer Trägerfrequenz zwischen z.B. 1 MHz bis 30 MHz moduliert und der üblichen Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes von z.B. 50 Hz überlagert.
  • Auf diese Weise ist es möglich, dass einem Benutzer über eine vorhandene Anbindung an das Energieversorgungsnetz gleichzeitig eine Verbindung beispielsweise ins Internet zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall ist in einer Netzstation des Energieversorgungsnetzes eine Basisstation vorgesehen, die über einen Telekommunikationsanschluss mit dem Internet verbunden ist. Weiterhin verfügt die Basisstation über einen Koppler, über den die Daten des Telekommunikationsanschlusses demoduliert bzw. moduliert und aus bzw. in das Energieversorgungsnetz ausgekoppelt bzw. eingekoppelt werden. Bei dem Benutzer ist ein Modem vorhanden, über das die über das Energieversorgungsnetz übertragenen Daten ausgekoppelt bzw. eingekoppelt und demoduliert bzw. moduliert werden, um danach beispielsweise von einem Personalcomputer weiterverwendet werden zu können. Gegebenenfalls können zwischen der Netzstation und dem Benutzer, also in demjenigen Bereich, in dem die Daten über das Energieversorgungsnetz übertragen werden, noch Verstärker vorhanden sein.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in einem Gebäude, beispielsweise in einem Hotel oder einem Krankenhaus, über ein dort vorhandenes Energieversorgungsnetz ein Datennetzwerk aufzubauen. In diesem Fall sind die einzelnen Personalcomputer in dem Gebäude über ein Modem an das Energieversorgungsnetz des Gebäudes angeschlossen. Das Modem dient dazu, die über das Energieversorgungsnetz übertragenen Daten auszukoppeln bzw. einzukoppeln und zu demodulieren bzw. zu modulieren. Damit ist eine Übertragung von Daten zwischen unterschiedlichen Personalcomputern innerhalb des Gebäudes über dessen Energieversorgungsnetz möglich. Es versteht sich, dass das auf diese Weise innerhalb des Gebäudes aufgebaute Datennetzwerk zusätzlich über einen üblichen Telekommunikationsanschluss oder auf die vorstehend beschriebene Art und Weise mit dem Internet verbunden sein kann.
  • Der wesentliche Vorteil der beschriebenen Internet-Anbindung und insbesondere des beschriebenen Datennetzwerks besteht darin, dass keine neue Leitungen verlegt werden müssen. Insbesondere in einem Hotel oder einem Krankenhaus ist es damit möglich, nachträglich in diesen Gebäuden ein Datennetzwerk aufzubauen, ohne dass hierzu den üblichen Betrieb behindernde Umbauarbeiten innerhalb der Gebäude erforderlich sind. Es entsteht somit kein Lärm oder Schmutz, die Installation kann relativ schnell durchgeführt werden, und die für die Installation erforderlichen Kosten sind gering.
  • Bei den beschriebenen Anwendungen des Powerline-Systems ist es jeweils erforderlich, die genannten Personalcomputer an das Energieversorgungsnetz anzuschließen. Dabei handelt es sich einerseits um den Netzanschluss des Personalcomputers, also dessen Spannungsversorgung. Andererseits muss der Personalcomputer zum Zwecke der Datenübertragung über das Modem mit dem Energieversorgungsnetz verbunden werden. Diese Anbindung des Modems an das Energieversorgungsnetz dient gleichzeitig zur Spannungsversorgung des Modems.
  • Aufgrund des vorstehenden Erfordernisses, den Personalcomputer und das Modem mit dem Energieversorgungsnetz zu verbinden, ist es möglich, dass ein Benutzer die beiden Geräte in unmittelbar benachbarte Steckdosen des Energieversorgungsnetzes einsteckt. Dabei hat sich gezeigt, dass dies zu Störungen in der Datenübertragung führen kann. Dies ergibt sich daraus, dass z.B. Schaltnetzteile von modernen Geräten der Datenverarbeitung unter Umständen hochfrequente Störimpulse erzeugen, die in dem Frequenzbereich des Powerline-Systems liegen und damit über die benachbart verwendeten Steckdosen von dem Modem empfangen werden und dort die eigentliche Datenübertragung stören oder zumindest reduzieren.
  • Zur Vermeidung derartiger Fehler ist es bekannt, den Netzanschluss des Personalcomputers, also dessen Spannungsversorgung mit einem Hochfrequenz-Filter zu versehen. Hochfrequente Störimpulse des Personalcomputers werden auf diese Weise abgeblockt und damit nicht an das Energieversorgungsnetz weitergegeben. Ein negativer Einfluss dieser Störimpulse auf die Datenübertragung wird damit unterbunden.
  • Weiterhin ist es bekannt, den genannten Hochfrequenz-Filter als separate Steckervorrichtung auszubilden. Der Stecker des Personalcomputer muss dann von dem Benutzer in diese Steckervorrichtung eingesteckt und die Steckervorrichtung seinerseits in die Steckdose eingesteckt werden.
  • Diese bekannte Anordnung bestehend aus Personalcomputer, Steckervorrichtung und Modem besitzt den Nachteil, dass immer wieder Benutzer fälschlicherweise die Steckervorrichtung nicht mit dem Personalcomputer verbinden, sondern mit dem Modem.
  • Dies führt jedoch dazu, dass das Modem von jeglichen hochfrequenten Signalen abgeschirmt wird. Damit empfängt das Modem keinerlei hochfrequente Daten. Die Datenübertragung von dem Energieversorgungsnetz über das Modem zu dem Personalcomputer ist somit durch den Hochfrequenz-Filter unterbrochen. Das gesamte Powerline-System ist somit aufgrund der fehlerhaft verwendeten Steckervorrichtung nicht mehr funktionsfähig.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steckervorrichtung zu schaffen, mit der eine sichere und einfache Bedienung der gesamten Anordnung möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Steckervorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Leitung vorgesehen ist, die direkt mit dem Stecker elektrisch verbunden ist, und dass die Leitung für den Anschluss eines Modems vorgesehen ist, das seinerseits zum Auskoppeln bzw. Einkoppeln der zu übertragenden Daten aus dem bzw. in das Energieversorgungsnetz vorgesehen ist.
  • Die für den Anschluss des Modems vorgesehene Leitung ist also direkt mit dem Stecker und damit direkt mit dem Powerline-System verbunden. Es ist damit nicht mehr möglich, dass ein Benutzer fälschlicherweise das Modem in die Steckdose der Steckervorrichtung einsteckt. Es wird damit sicher vermieden, dass der Pfad der Datenübertragung durch eine fehlerhafte Bedienung des Benutzers über den Hochfrequenz-Filter geführt wird und das Powerline-System damit funktionsunfähig wird.
  • Weiterhin wird durch die erfindungsgemäße Steckervorrichtung erreicht, dass das aus dem Endgerät und dem Modem bestehende System mit nur einer einzigen Stecker/Steckdosen-Verbindung betrieben werden kann. Das System kann also zusammen in eine einzige Steckdose eingesteckt werden. Dies ist besonders dann von wesentlicher Bedeutung, wenn nur eine einzige Steckdose vorhanden ist. In einem derartigen Fall war es bisher gar nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich, das Endgerät und das Modem zu betreiben.
  • Sind zwei oder mehrere Steckdosen vorhanden, so wird durch die Erfindung zumindest eine Stecker/Steckdosenverbindung eingespart.
  • Gleichzeitig wird dem Benutzer der beschriebenen Anordnung durch die erfindungsgemäße Steckervorrichtung eine Steckdose zur Verfügung gestellt, an die er das verwendete Endgerät, insbesondere den Personalcomputer anschließen kann. Genau diese Steckdose der Steckervorrichtung ist jedoch mit dem Hochfrequenz-Filter versehen, so dass jegliche hochfrequenten Störimpulse des Endgeräts sicher von der Datenübertragung zu dem Modem abgeblockt werden. Dies führt zu einer weiteren Verbesserung des Powerline-Systems, insbesondere zu einer weiter verbesserten Stabilität und Zuverlässigkeit desselben.
  • Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
  • Die einzige Figur der Zeichnung zeigt ein schematisches Blockbild einer Anordnung, die ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Steckervorrichtung aufweist.
  • Bei der in der Figur dargestellten Anordnung wird davon ausgegangen, dass eine (nicht-dargestellte) Steckdose von einem Powerline-System mit Daten versorgt wird. Die Steckdose kann damit nicht nur als Netzanschluss an ein Energieversorgungsnetz verwendet werden, sondern auch zur Datenübertragung.
  • In der Figur ist eine Steckervorrichtung 10 gezeigt, die einen Stecker 11 aufweist. Mit diesem Stecker 11 kann die Steckervorrichtung 10 in die genannte Steckdose eingesteckt werden, wobei über die Steckdose dann auf das Powerline-System zugegriffen werden kann. Bei der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass die Steckvorrichtung 10 mit ihrem Stecker 11 in die (nicht-dargestellte) Steckdose eingesteckt ist, und dass damit ein Zugriff auf das Powerline-System möglich ist.
  • Die Steckervorrichtung 10 ist weiterhin mit mindestens einer Steckdose 12 versehen. In dem Ausführungsbeispiel der Figur sind beispielhaft drei Steckdosen 12, 12', 12'' vorhanden. Die Steckdose/n 12, 12', 12'' ist/sind zusammen mit dem Stecker 11 in ein Gehäuse der Steckervorrichtung 10 integriert.
  • Die Steckdose 12 ist über ein Hochfrequenz-Filter 13 mit dem Stecker 11 elektrisch verbunden. Unter "Hochfrequenz" wird vorliegend ein Frequenzbereich verstanden, der den Frequenzbereich des Powerline-Systems von etwa 1 MHz bis etwa 30 MHz einschließt. Der Hochfrequenz-Filter 13 besteht aus einem Tiefpass, der vorzugsweise aus Spulen und/oder Kondensatoren aufgebaut ist. An der Steckdose 12 ist damit dieselbe elektrische Spannung vorhanden wie an dem Stecker 11. Eine Übertragung von hochfrequenten Signalen zwischen der Steckdose 12 und dem Stecker 11 sowie umgekehrt wird jedoch durch der Hochfrequenz-Filter 13 unterbunden.
  • Gemäß der Figur kann in die Steckdose 12 der Steckvorrichtung 10 ein Notebook 14 über eine elektrische Leitung 15 und einen entsprechenden Stecker 16 angeschlossen werden. Es versteht sich, dass anstelle des Notebooks 14 auch ein Personalcomputer oder ein sonstiges Endgerät vorhanden sein kann. Bei der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass das Notebook 14 mit der Steckervorrichtung 10 auf die genannte Weise verbunden ist.
  • Das Notebook 14 ist damit zur Spannungsversorgung an das Energieversorgungsnetz angeschlossen. Dabei ist es möglich, dass innerhalb der Leitung 15 ein Netzteil 17 vorhanden ist, mit dem die für den Betrieb des Notebooks 14 erforderliche Spannung erzeugt wird. Es versteht sich, dass dieses Netzteil 17 auch in das Notebook 14 integriert sein kann. In beiden Fällen kann die Leitung 15 über eine feste oder eine lösbare Verbindung mit dem Notebook 14 verbunden sein.
  • Im Betrieb des Notebooks 14 werden jegliche hochfrequenten Störimpulse oder dergleichen des Notebooks 14 von dem Hochfrequenz-Filter 13 abgeblockt. Die Störimpulse haben somit keinerlei Einfluss auf den Stecker 11 der Steckvorrichtung 10 und damit auf das dort vorhandene Powerline-System. Umgekehrt gelangen auch keine von dem Powerline-System erzeugten, hochfrequenten Daten über die Leitung 15 zu dem Notebook 14. Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, da die Leitung 15 nur zur Spannungsversorgung, nicht jedoch zur Datenübertragung vorgesehen ist.
  • Zur Datenübertragung ist in der Figur eine Leitung 18 vorhanden. Diese Leitung 18 ist einerseits direkt mit dem Stecker 11 der Steckervorrichtung 10 elektrisch verbunden, also derart, dass das Hochfrequenz-Filter 13 diese elektrische Verbindung nicht beeinflusst. Andererseits ist die Leitung 18 mit einem Modem 19 elektrisch verbunden.
  • Die Leitung 18 dient gleichzeitig zur Spannungsversorgung des Modems 19. Dabei kann innerhalb der Leitung 18 ein Netzteil 20 vorhanden sein, mit dem die für den Betrieb des Modems 19 erforderliche Spannung erzeugt wird. Alternativ ist es möglich, dass das Netzteil 20 innerhalb der Steckervorrichtung 10 vorhanden ist. Es versteht sich, dass das Netzteil 20 auch innerhalb des Modems 19 angeordnet sein kann. In all diesen Fällen kann die Leitung 18 fest oder lösbar mit der Steckervorrichtung 10 verbunden sein. Dabei kann bei einer lösbaren Leitung 18 gegebenenfalls durch eine unverwechselbare Zuordnung sichergestellt werden, dass die Leitung 18 nicht in eine der Steckdosen 12, 12', 12'' eingesteckt werden kann. Entsprechend kann die Leitung 18 auch fest oder lösbar mit dem Modem 19 verbunden sein.
  • Im Betrieb des Modems 19 wird über die Leitung 18 somit einerseits die Spannungsversorgung des Modems 19 erreicht. Andererseits dient die Leitung 18 auch zur Datenübertragung der von dem Powerline-System erzeugten und an dem Stecker 11 der Steckervorrichtung 10 vorhandenen hochfrequenten Daten. Im Unterschied zu der Leitung 15 werden diese Daten in Richtung der Leitung 18 nicht abgeblockt, so dass sie dem Modem 19 zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen.
  • Gemäß der Figur ist zwischen dem Notebook 14 und dem Modem 19 ein beidseits lösbares Datenkabel 21 vorhanden. Dabei kann es sich beispielhaft um eine sogenannte USB-Verbindung (USB = universal serial bus) oder eine sogenannte Ethernet-Verbindung handeln. Dieses Datenkabel 21 dient im wesentlichen nur der Datenübertragung.
  • Von dem Powerline-System werden die zu übertragenden Daten in bekannter Weise mit einer Trägerfrequenz moduliert und der üblichen Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes überlagert. Das Modem 19 ist derart ausgebildet, dass es die überlagerten Daten wieder aus der Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes auskoppeln kann. Danach werden die Daten von dem Modem 19 über das Datenkabel 21 an das Notebook 14 weitergegeben. Diese Datenübertragung von dem Powerline-System über das Modem 19 zu dem Notebook 14 kann dabei in beide Richtungen erfolgen.
  • Insgesamt sind das Notebook 14 und das Modem 19 zur Spannungsversorgung über die Leitung 15 und die Leitung 18 sowie über den Stecker 11 mit der (nicht-dargestellten) Steckdose des Netzanschlusses und damit mit dem Energieversorgungsnetz verbunden. Über die Leitung 18 gelangen die von dem Powerline-System erzeugten, hochfrequenten Daten zu dem Modem 19. Diese werden von dem Modem 19 ausgekoppelt und über das Datenkabel 21 an das Notebook 14 weitergegeben. Hochfrequente Störimpulse von dem Notebook 14 werden von dem Hochfrequenz-Filter 13 abgeblockt, so dass derartige Störimpulse keine Fehler bei der Datenübertragung über das Modem 19 zur Folge haben. Störimpulse von anderen elektrischen Geräten, die an die weiteren Steckdosen 12', 12'' der Steckervorrichtung 10 angeschlossen sind, werden entsprechend abgeblockt.
  • Eine fehlerhafte Bedienung der in der Figur gezeigten Anordnung durch einen Benutzer ist nicht möglich. Aufgrund der direkten Verbindung der Leitung 18 mit dem Stecker 11 besteht keine Möglichkeit, dass ein Benutzer die Leitung 18 fälschlicherweise in die Steckdose 12 einsteckt und damit den Hochfrequenz-Filter 13 in den Pfad der Datenübertragung einbezieht.

Claims (6)

  1. Steckervorrichtung (10) zum Anschließen eines Endgeräts einer Anordnung, bei der eine Datenübertragung über ein Energieversorgungsnetz stattfinden kann, insbesondere zum Anschließen eines Personalcomputers oder dergleichen an ein sogenanntes Powerline-System, mit einem Stecker (11), mit dem die Steckervorrichtung (10) in eine Steckdose der Anordnung einsteckbar ist, und mit einer Steckdose (12), die über ein Hochfrequenz-Filter (13) mit dem Stecker (11) elektrisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leitung (18) vorgesehen ist, die direkt mit dem Stecker (11) elektrisch verbunden ist, und dass die Leitung (18) für den Anschluss eines Modems (19) vorgesehen ist, das seinerseits zum Auskoppeln bzw. Einkoppeln der zu übertragenden Daten aus dem bzw. in das Energieversorgungsnetz vorgesehen ist.
  2. Steckervorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (18) fest mit dem Stecker (11) und/oder dem Modem (19) verbunden ist.
  3. Steckervorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Leitung (18) ein Netzteil (20) für das Modem (19) vorgesehen ist.
  4. Steckervorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Steckervorrichtung (10) ein Netzteil (20) für das Modem (19) vorgesehen ist.
  5. Steckervorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datenkabel (21) vorgesehen ist, mit dem das Modem (19) mit dem Endgerät verbindbar ist.
  6. Steckervorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Leitung (15) vorgesehen ist, mit dem das Endgerät mit der Steckdose (12) der Steckervorrichtung (10) verbindbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102005030571A1 (de) * 2005-06-30 2007-01-11 Yazaki Corp. Kommunikationssystem
US7352282B2 (en) 2005-07-12 2008-04-01 Yazaki Corporation Communication system
DE102007006138A1 (de) 2007-02-07 2008-08-21 Bizerba Gmbh & Co. Kg Geräteeinbaustecker

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