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DE102007006138A1 - Geräteeinbaustecker - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Geräteeinbaustecker für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, mit wenigstens zwei in einem Gehäuse aufgenommenen Kontaktelementen, insbesondere Phasenleiter und Neutralleiter, welche von einer Seite für eine Gerätesteckdose eines Netzkabels zugänglich und zur Stromversorgung der Vorrichtung jeweils mit einem Anschluss für eine Netzteileinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind, wobei zur Übertragung von Daten über das Stromversorgungsnetz wenigstens zwei der Kontaktelemente zusätzlich jeweils mit einem Anschluss für eine Modemeinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Geräteeinbaustecker für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, mit wenigstens zwei in einem Gehäuse aufgenommenen Kontaktelementen, insbesondere Phasenleiter und Neutralleiter, welche von einer Seite für eine Gerätesteckdose eines Netzkabels zugänglich und zur Stromversorgung der Vorrichtung jeweils mit einem Anschluss für eine Netzteileinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind.
  • Es ist grundsätzlich bekannt, Daten über ein Stromversorgungsnetz zu übertragen. Diese Möglichkeit wird üblicherweise als Powerline Communication (PLC) bezeichnet. Hierbei werden von einem Sender die zu übertragenden Daten kodiert, einem hochfrequenten Trägersignal aufmoduliert und in das Stromversorgungsnetz eingekoppelt, um anschließend von einem Empfänger wieder ausgekoppelt und dekodiert zu werden. Powerline Communication kann sowohl zur hausinternen Datenkommunikation, beispielsweise im Frequenzbereich von 50 bis 500 kHz, als auch zur Anbindung an ein externes Datennetz, beispielsweise im Frequenzbereich von 1 bis 30 MHz, verwendet werden.
  • Um ein Endgerät, beispielsweise einen PC oder einen Drucker, an ein gleichzeitig als Datennetz verwendetes Stromversorgungsnetz anzuschließen, ist es aus DE 102 60 747 A1 bekannt, einen Adapter vorzusehen, der eingangsseitig in eine Netzsteckdose des Stromversorgungsnetzes einsteckbar ist und ausgangsseitig eine Steckdose zum Einstecken eines Netzkabels eines Endgeräts und zusätzlich einen separaten Datenanschluss für eine Leitung zum Anschließen eines Modems umfasst, das mit dem Endgerät über ein separates Datenkabel verbunden ist.
  • Nachteilig hierbei ist, dass zur Realisierung der Powerline Communication eine Vielzahl von Komponenten nötig ist, nämlich zumindest ein in die Netzsteckdose einsteckbarer Adapter, ein den Adapter und das Endgerät verbindendes Netzkabel, eine den Adapter und das Modem verbindende zusätzliche Leitung und ein das Endgerät und das Modem verbindende Datenkabel. Diese Komponenten befinden sich zudem jeweils außerhalb des Endgeräts, sind somit sichtbar, liegen frei im Raum herum und stellen deshalb eine Gefahrenstelle dar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit anzugeben, eine Powerline Communication mit weniger Einzelkomponenten zu realisieren.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Geräteeinbaustecker mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst und insbesondere dadurch, dass zur Übertragung von Daten über das Stromversorgungsnetz wenigstens zwei der Kontaktelemente zusätzlich jeweils mit einem Anschluss für eine Modemeinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind.
  • Der erfindungsgemäße Geräteeinbaustecker umfasst ein Gehäuse, in dem zwei, insbesondere drei Kontaktelemente aufgenommen sind, die von einer Seite von einer Gerätesteckdose eines Netzkabels kontaktierbar sind. Insbesondere zwei der Kontaktelemente sind jeweils sowohl mit einem Netzteilanschluss als auch mit einem Modemanschluss elektrisch leitend verbunden. Auf diese Weise wird ein Netzteil der Vorrichtung und gleichzeitig ein insbesondere internes Modem der Vorrichtung zum Zweck der Strom versorgung und zugleich auch zum Zweck der Datenübermittlung an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen. Gegenüber einem herkömmlichen Geräteeinbaustecker umfasst der erfindungsgemäße Geräteeinbaustecker einen Abzweig mit Anschlüssen für eine Modemeinrichtung.
  • Der Geräteeinbaustecker, welcher an der Vorrichtung ohnehin vorhanden ist, übernimmt somit die Funktion des aus dem Stand der Technik bekannten Adapters. Auf einen separaten Adapter kann daher verzichtet werden. Darüber hinaus wird ermöglicht, das Netzteil und das Modem in einem gemeinsamen Gehäuse zu integrieren, so dass nach außen hin nur noch ein einziges – handelsübliches – Netzkabel sichtbar ist, welches eine Netzsteckdose und die Vorrichtung miteinander verbindet.
  • Dabei können bisher nicht PLC-fähige Vorrichtungen durch einfaches Ersetzen der bisherigen Geräteeinbaustecker PLC-fähig gemacht werden, ohne dass hierfür beispielsweise das Layout der zugehörigen Netzteilplatinen geändert werden müsste.
  • Bevorzugt sind der Netzteilanschluss und der Modemanschluss eines Kontaktelements an einem gemeinsamen Leiterelement ausgebildet. Hierdurch wird ermöglicht, dass die Leiterelemente bekannter Geräteeinbaustecker lediglich einer geringfügigen Modifikation bedürfen, um neben Netzteilanschlüssen auch Modemanschlüsse bereitstellen zu können.
  • Darüber hinaus ist es bevorzugt, wenn der Netzteilanschluss und der Modemanschluss eines Kontaktelements senkrecht oder schräg zu einer Längserstreckung des jeweiligen Kontaktelements von dem jeweiligen Kontaktelement abstehen, und/oder wenn sich der Netzteilanschluss und der Modemanschluss eines Kontaktelements in entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Ferner ist es bevorzugt, wenn die Netzteilanschlüsse und/oder die Modemanschlüsse über das Gehäuse hinausragen. Dies ermöglicht jeweils einen einfachen Zugang zu den Netzteilanschlüssen und/oder Modemanschlüssen.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Netzteilanschlüsse und/oder die Modemanschlüsse jeweils an derjenigen Gehäuseseite angeordnet, die der für die Gerätesteckdose des Netzkabels zugänglichen Seite gegenüber liegt. Alternativ oder zusätzlich können die Netzteilanschlüsse und/oder die Modemanschlüsse außerhalb des Gehäuses angeordnet sein. Hierdurch ist der Geräteeinbaustecker besonders einfach und kostengünstig herstellbar, da die Verbindungen zwischen den Kontaktelementen und den Anschlüssen besonders einfach zu realisieren sind bzw. die Anschlüsse nicht in das Gehäuse integriert werden müssen.
  • Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Modemanschlüsse jeweils als Steckkontakte, insbesondere als Flachsteckkontakte, ausgebildet. Steckkontakte sind besonders einfach kontaktierbar.
  • Bevorzugt sind Befestigungsmittel vorgesehen, durch die der Geräteeinbaustecker an einer Netzteilplatine der Vorrichtung mechanisch befestigbar ist, um eine sichere Verankerung des Geräteeinbausteckers zu gewährleisten.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind für einen Erdleiter ein drittes Kontaktelement und ein zugeordnetes Leiterelement mit einem Netzteilanschluss vorgesehen. Insbesondere ist der Geräteeinbaustecker dreipolig, mit einem Phasenleiter, einem Neutralleiter und einem Erdleiter. Insbesondere weist das dritte Kontaktelement und/oder das zugeordnete Leiterelement keinen Modemanschluss auf.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Netzteilplatine für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, beispielsweise eine Ladenwaage, eine Selbstbedienungswaage oder ein Kassenterminal, die mit einem wie vorstehend beschriebenen Geräteeinbaustecker bestückt ist. Insbesondere kann ein dem Geräteeinbaustecker nachgeschaltetes Filter zum Filtern hochfrequenter Störsignale im Bereich von zur Datenübertragung verwendeten Frequenzen vorgesehen sein, welches mit zumindest einem der Modemanschlüsse elektrisch leitend verbunden ist. Hierdurch wird insbesondere verhindert, dass von dem Netzteil erzeugte hochfrequente Störsignale in das Stromversorgungsnetz eingespeist werden, welche sich den Datensignalen überlagern.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, beispielsweise eine Ladenwaage, eine Selbstbedienungswaage oder ein Kassenterminal, mit einem wie vorstehend beschriebenen Geräteeinbaustecker und/oder einer wie vorstehend beschriebenen Netzteilplatine.
  • Nicht beschränkende Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
  • Es zeigen,
  • 1 einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Geräteeinbausteckers entlang der durch die Linie B-B in 2 aufgespannten Ebene, und
  • 2 den erfindungsgemäßen Geräteeinbaustecker von 1 in einer Rückansicht.
  • Der in den Figuren gezeigte dreipolige Geräteeinbaustecker, insbesondere Kaltgeräteeinbaustecker, für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, beispielsweise eine Ladenwaage, eine Selbstbedienungswaage oder ein Kassenterminal, zum Anschließen der Vorrichtung an ein Stromversorgungsnetz umfasst zunächst ein Gehäuse 11, in das drei parallel zueinander verlaufende Kontaktstifte 13, 15, 17 eingesetzt sind, wobei im Betrieb die Kontaktstifte 13, 15 einem Phasenleiter und einem Neutralleiter und der Kontaktstift 17 einem Erdleiter entsprechen. Der Geräteeinbaustecker ist in der Zeichnung gemäß 1 von der rechten Seite her mit einer zugehörigen Gerätesteckdose, insbesondere Kaltgerätesteckdose eines nicht gezeigten Netzkabels koppelbar, um den Geräteeinbaustecker und damit die Vorrichtung, welche den Geräteeinbaustecker umfasst, an ein Stromversorgungsnetz anzuschließen. Der Geräteeinbaustecker ist spiegelsymmetrisch bezüglich der in 2 durch die Linie B-B aufgespannten Ebene ausgebildet.
  • Der Geräteeinbaustecker umfasst ferner drei jeweils einstückige Leiterelemente, insbesondere Leiterplättchen 113, 115, 117. Leiterplättchen 113 ist mit Kontaktstift 13, Leiterplättchen 115 ist mit Kontaktstift 15 und Leiterplättchen 117 ist mit Kontaktstift 17 elektrisch leitend verbunden. Die Leiterplättchen 113, 115, 117 sind dabei jeweils außerhalb des Gehäuses 11 und an derjenigen Gehäuseseite angeordnet, die der für die Gerätesteckdose des Netzkabels zugänglichen Seite gegenüber liegt.
  • Die Leiterplättchen 113, 115, 117 weisen an ihren in den Figuren unteren Enden jeweils einen Anschluss 213, 215, 217 für eine nicht gezeigte Netzteilplatine der Vorrichtung auf. Bevorzugt sind die Netzteilanschlüsse 213, 215, 217 jeweils derart ausgestaltet, dass sie auf die Netzteilplatine einlöt bar sind. Grundsätzlich kann die elektrische Kontaktierung der Netzteilanschlüsse 213, 215, 217 jedoch auch anders realisiert werden, beispielsweise durch Einpressen oder Bonden.
  • Die beiden Leiterplättchen 113, 115, welche dem Phasenleiter und dem Neutralleiter entsprechen, sind jeweils langgestreckt ausgebildet und weisen neben den Netzteilanschlüssen 213, 215 an ihren in den Figuren oberen Enden weiterhin jeweils einen Anschluss 313, 315 für eine nicht gezeigte Modemeinrichtung auf. Die Modemanschlüsse 313, 315 sind dabei jeweils als Flachsteckkontakt ausgebildet und erlauben die Kontaktierung eines internen oder externen Modems.
  • Die Netzteilanschlüsse 213, 215, 217 und die Modemanschlüsse 313, 315 stehen jeweils radial bezüglich der Längsachse des jeweiligen Kontaktstiftes 13, 15, 17 von diesem ab und ragen dabei jeweils über das Gehäuse 11 des Geräteeinbausteckers hinaus. Die Modemanschlüsse 313, 315 sind jeweils in entgegengesetzter Richtung zu ihren zugeordneten Netzteilanschlüssen 213, 215 orientiert.
  • Das Leiterplättchen 117, welches dem Erdleiter entspricht, ist rechtwinklig ausgebildet und umfasst neben dem Netzteilanschluss 217 weiterhin einen in Richtung der Längserstreckung der Kontaktstifte 13, 15, 17 von dem Geräteeinbaustecker abstehenden Anschluss 317 an den Erdleiter.
  • Darüber hinaus umfasst der Geräteeinbaustecker zwei in Einführrichtung der Gerätesteckdose des Netzkabels gesehen links und rechts des Gehäuses 11 angeordnete und fest mit diesem verbundene Befestigungsstützen 19, 21, durch die der Geräteeinbaustecker auf der Netzteilplatine mechanisch befestigbar ist, beispielsweise mittels einer Steck-, Schnapp- und/oder Rastverbindung.
  • Der erfindungsgemäße Geräteeinbaustecker ermöglicht, unter geringfügiger Modifizierung eines bekannten Geräteeinbausteckers bzw. durch einfaches Abzweigen Anschlüsse für ein Modem bereitzustellen.
  • 13
    Kontaktstift
    15
    Kontaktstift
    17
    Kontaktstift
    19
    Befestigungsstütze
    21
    Befestigungsstütze
    113
    Leiterplättchen
    115
    Leiterplättchen
    117
    Leiterplättchen
    213
    Netzteilanschluss
    215
    Netzteilanschluss
    217
    Netzteilanschluss
    313
    Modemanschluss
    315
    Modemanschluss
    317
    Anschluss für Erdleiter
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10260747 A1 [0003]

Claims (12)

  1. Geräteeinbaustecker für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, mit wenigstens zwei in einem Gehäuse (11) aufgenommenen Kontaktelementen (13, 15, 17), insbesondere Phasenleiter und Neutralleiter, welche von einer Seite für eine Gerätesteckdose eines Netzkabels zugänglich und zur Stromversorgung der Vorrichtung jeweils mit einem Anschluss (213, 215, 217) für eine Netzteileinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass zur Übertragung von Daten über das Stromversorgungsnetz wenigstens zwei der Kontaktelemente (13, 15) zusätzlich jeweils mit einem Anschluss (313, 315) für eine Modemeinrichtung der Vorrichtung elektrisch leitend verbunden sind.
  2. Geräteeinbaustecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Netzteilanschluss (213, 215) und der Modemanschluss (313, 315) eines Kontaktelements (13, 15) an einem gemeinsamen Leiterelement (113, 115) ausgebildet sind.
  3. Geräteeinbaustecker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Netzteilanschluss (213, 215) und der Modemanschluss (313, 315) eines Kontaktelements (13, 15) senkrecht oder schräg zu einer Längserstreckung des jeweiligen Kontaktelements (13, 15) von dem jeweiligen Kontaktelement (13, 15) abstehen und/oder dass sich der Netzteilanschluss (213, 215) und der Modemanschluss (313, 315) eines Kontaktelements (13, 15) in entgegengesetzte Richtungen erstrecken.
  4. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzteilanschlüsse (213, 215, 217) und/oder die Modemanschlüsse (313, 315) über das Gehäuse (11) hinausragen.
  5. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzteilanschlüsse (213, 215, 217) und/oder die Modemanschlüsse (313, 315) jeweils an derjenigen Gehäuseseite angeordnet sind, die der für die Gerätesteckdose des Netzkabels zugänglichen Seite gegenüber liegt.
  6. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzteilanschlüsse (213, 215, 217) und/oder die Modemanschlüsse (313, 315) außerhalb des Gehäuses (11) angeordnet sind.
  7. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Modemanschlüsse (313, 315) jeweils als Steckkontakte, insbesondere als Flachsteckkontakte, ausgebildet sind.
  8. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsmittel (19, 21) vorgesehen sind, durch die der Geräteeinbaustecker an einer Netzteilplatine der Vorrichtung mechanisch befestigbar ist.
  9. Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für einen Erdleiter ein drittes Kontaktelement (17) und ein zugeordnetes Leiterelement (117) mit einem Netzteilanschluss (217) vorgesehen sind.
  10. Netzteilplatine für eine elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, beispielsweise eine Ladenwaage, eine Selbstbedienungswaage oder ein Kassenterminal, die mit einem Geräteeinbaustecker nach einem der vorstehenden Ansprüche bestückt ist.
  11. Netzteilplatine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein dem Geräteeinbaustecker nachgeschaltetes Filter zum Filtern hochfrequenter Störsignale im Bereich von zur Datenübertragung verwendeten Frequenzen vorgesehen ist, welches mit zumindest einem der Modemanschlüsse (313, 315) elektrisch leitend verbunden ist.
  12. Elektrisch betreibbare Vorrichtung, insbesondere Vorrichtung zum Abwickeln eines Verkaufsvorgangs, beispielsweise Ladenwaage, Selbstbedienungswaage oder Kassenterminal, mit einem Geräteeinbaustecker nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und/oder einer Netzteilplatine nach Anspruch 11.
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