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Die Erfindung geht aus von einer
Steckervorrichtung zum Anschließen
eines Endgeräts
einer Anordnung, bei der eine Datenübertragung über ein Energieversorgungsnetz
stattfinden kann, insbesondere zum Anschließen eines Personalcomputers
oder dergleichen an ein sogenanntes Powerline-System, mit einem
Stecker, mit dem die Steckervorrichtung in eine Steckdose der Anordnung
einsteckbar ist, und mit einer Steckdose, die über ein Hochfrequenzfilter mit
dem Stecker elektrisch verbunden ist.
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Unter dem Begriff "Powerline-System" ist es bekannt,
Daten über
ein Energieversorgungsnetz zu übertragen.
Unter einem Energieversorgungsnetz wird hierbei insbesondere das übliche 230V-/400V-Niederspannungsnetz
verstanden, und zwar einerseits das entsprechende hausinterne Stromnetz
sowie andererseits das externe Stromnetz zumindest bis zur nächsten Transformatorstation. Die
zu übertragenden
Daten werden mit einer Trägerfrequenz
zwischen z.B. 1 MHz bis 30 MHz moduliert und der üblichen
Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes von z.B. 50 Hz überlagert.
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Auf diese Weise ist es möglich, dass
einem Benutzer über
eine vorhandene Anbindung an das Energieversorgungsnetz gleichzeitig
eine Verbindung beispielsweise ins Internet zur Verfügung gestellt
wird. In diesem Fall ist in einer Netzstation des Energieversorgungsnetzes
eine Basisstation vorgesehen, die über einen Telekommunikationsanschluss mit
dem Internet verbunden ist. Weiterhin verfügt die Basisstation über einen
Koppler, über
den die Daten des Telekommunikationsanschlusses demoduliert bzw.
moduliert und aus bzw. in das Energieversorgungsnetz ausgekoppelt
bzw. eingekoppelt werden. Bei dem Benutzer ist ein Modem vorhanden, über das
die über
das Energieversorgungsnetz übertragenen
Daten ausgekoppelt bzw. eingekoppelt und demoduliert bzw. moduliert
werden, um danach beispielsweise von einem Personalcomputer weiterverwendet
werden zu können.
Gegebenenfalls können zwischen
der Netzstation und dem Benutzer, also in demjenigen Bereich, in
dem die Daten über das
Energieversorgungsnetz übertragen
werden, noch Verstärker
vorhanden sein.
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Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in
einem Gebäude,
beispielsweise in einem Hotel oder einem Krankenhaus, über ein
dort vorhandenes Energieversorgungsnetz ein Datennetzwerk aufzubauen. In
diesem Fall sind die einzelnen Personalcomputer in dem Gebäude über ein
Modem an das Energieversorgungsnetz des Gebäudes angeschlossen. Das Modem
dient dazu, die über
das Energieversorgungsnetz übertragenen
Daten auszukoppeln bzw. einzukoppeln und zu demodulieren bzw. zu
modulieren. Damit ist eine Übertragung
von Daten zwischen unterschiedlichen Personalcomputern innerhalb
des Gebäudes über dessen
Energieversorgungsnetz möglich.
Es versteht sich, dass das auf diese Weise innerhalb des Gebäudes aufgebaute
Datennetzwerk zusätzlich über einen üblichen
Telekommunikationsanschluss oder auf die vorstehend beschriebene
Art und Weise mit dem Internet verbunden sein kann.
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Der wesentliche Vorteil der beschriebenen Internet-Anbindung
und insbesondere des beschriebenen Datennetzwerks besteht darin,
dass keine neue Leitungen verlegt werden müssen. Insbesondere in einem
Hotel oder einem Krankenhaus ist es damit möglich, nachträglich in
diesen Gebäuden
ein Datennetzwerk aufzubauen, ohne dass hierzu den üblichen
Betrieb behindernde Umbauarbeiten innerhalb der Gebäude erforderlich
sind. Es entsteht somit kein Lärm
oder Schmutz, die Installation kann relativ schnell durchgeführt werden,
und die für
die Installation erforderlichen Kosten sind gering.
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Bei den beschriebenen Anwendungen
des Powerline-Systems ist es jeweils erforderlich, die genannten
Personalcomputer an das Energieversorgungsnetz anzuschließen. Dabei
handelt es sich einerseits um den Netzanschluss des Personalcomputers,
also dessen Spannungsversorgung. Andererseits muss der Personalcomputer
zum Zwecke der Datenübertragung über das
Modem mit dem Energieversorgungsnetz verbunden werden. Diese Anbindung
des Modems an das Energieversorgungsnetz dient gleichzeitig zur
Spannungsversorgung des Modems.
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Aufgrund des vorstehenden Erfordernisses, den
Personalcomputer und das Modem mit dem Energieversorgungsnetz zu
verbinden, ist es möglich, dass
ein Benutzer die beiden Geräte
in unmittelbar benachbarte Steckdosen des Energieversorgungsnetzes
einsteckt. Dabei hat sich gezeigt, dass dies zu Störungen in
der Datenübertragung
führen
kann. Dies ergibt sich daraus, dass z.B. Schaltnetzteile von modernen
Geräten
der Datenverarbeitung unter Umständen
hochfrequente Störimpulse
erzeugen, die in dem Frequenzbereich des Powerline-Systems liegen und
damit über
die benachbart verwendeten Steckdosen von dem Modem empfangen werden
und dort die eigentliche Datenübertragung
stören
oder zumindest reduzieren.
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Zur Vermeidung derartiger Fehler
ist es bekannt, den Netzanschluss des Personalcomputers, also dessen Spannungsversorgung
mit einem Hochfrequenz-Filter zu versehen. Hochfrequente Störimpulse
des Personalcomputers werden auf diese Weise abgeblockt und damit
nicht an das Energieversorgungsnetz weitergegeben. Ein negativer
Einfluss dieser Störimpulse
auf die Datenübertragung
wird damit unterbunden.
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Weiterhin ist es bekannt, den genannten Hochfrequenz-Filter
als separate Steckervorrichtung auszubilden. Der Stecker des Personalcomputer muss
dann von dem Benutzer in diese Steckervorrichtung eingesteckt und
die Steckervorrichtung seinerseits in die Steckdose eingesteckt
werden.
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Diese bekannte Anordnung bestehend
aus Personalcomputer, Steckervorrichtung und Modem besitzt den Nachteil,
dass immer wieder Benutzer fälschlicherweise
die Steckervorrichtung nicht mit dem Personalcomputer verbinden,
sondern mit dem Modem.
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Dies führt jedoch dazu, dass das Modem
von jeglichen hochfrequenten Signalen abgeschirmt wird. Damit empfängt das
Modem keinerlei hochfrequente Daten. Die Datenübertragung von dem Energieversorgungsnetz über das
Modem zu dem Personalcomputer ist somit durch den Hochfrequenz-Filter
unterbrochen. Das gesamte Powerline-System ist somit aufgrund der
fehlerhaft verwendeten Steckervorrichtung nicht mehr funktionsfähig.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Steckervorrichtung zu schaffen, mit der eine sichere und einfache
Bedienung der gesamten Anordnung möglich ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Steckervorrichtung
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
eine Leitung vorgesehen ist, die direkt mit dem Stecker elektrisch
verbunden ist, und dass die Leitung für den Anschluss eines Modems vorgesehen
ist, das seinerseits zum Auskoppeln bzw. Einkoppeln der zu übertragenden
Daten aus dem bzw. in das Energieversorgungsnetz vorgesehen ist.
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Die für den Anschluss des Modems
vorgesehene Leitung ist also direkt mit dem Stecker und damit direkt
mit dem Powerline-System
verbunden. Es ist damit nicht mehr möglich, dass ein Benutzer fälschlicherweise
das Modem in die Steckdose der Steckervorrichtung einsteckt. Es
wird damit sicher vermieden, dass der Pfad der Datenübertragung durch
eine fehlerhafte Bedienung des Benutzers über den Hochfrequenz-Filter
geführt
wird und das Powerline-System damit funktionsunfähig wird.
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Weiterhin wird durch die erfindungsgemäße Steckervorrichtung
erreicht, dass das aus dem Endgerät und dem Modem bestehende
System mit nur einer einzigen Stecker/Steckdosen-Verbindung betrieben
werden kann. Das System kann also zusammen in eine einzige Steckdose
eingesteckt werden. Dies ist besonders dann von wesentlicher Bedeutung,
wenn nur eine einzige Steckdose vorhanden ist. In einem derartigen
Fall war es bisher gar nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich, das
Endgerät und
das Modem zu betreiben.
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Sind zwei oder mehrere Steckdosen
vorhanden, so wird durch die Erfindung zumindest eine Stecker/Steckdosenverbindung
eingespart.
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Gleichzeitig wird dem Benutzer der
beschriebenen Anordnung durch die erfindungsgemäße Steckervorrichtung eine
Steckdose zur Verfügung
gestellt, an die er das verwendete Endgerät, insbesondere den Personalcomputer
anschließen
kann. Genau diese Steckdose der Steckervorrichtung ist jedoch mit
dem Hochfrequenz-Filter versehen, so dass jegliche hochfrequenten
Störimpulse
des Endgeräts sicher
von der Datenübertragung
zu dem Modem abgeblockt werden. Dies führt zu einer weiteren Verbesserung
des Powerline-Systems, insbesondere zu einer weiter verbesserten
Stabilität
und Zuverlässigkeit desselben.
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Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die in der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden
alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination
den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung
in den Patentansprüchen
oder deren Rückbeziehung
sowie unabhängig von
ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in
der Zeichnung.
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Die einzige Figur der Zeichnung zeigt
ein schematisches Blockbild einer Anordnung, die ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Steckervorrichtung
aufweist.
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Bei der in der Figur dargestellten
Anordnung wird davon ausgegangen, dass eine (nicht-dargestellte)
Steckdose von einem Powerline-System mit Daten versorgt wird. Die
Steckdose kann damit nicht nur als Netzanschluss an ein Energieversorgungsnetz
verwendet werden, sondern auch zur Datenübertragung.
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In der Figur ist eine Steckervorrichtung 10 gezeigt,
die einen Stecker 11 aufweist. Mit diesem Stecker 11 kann
die Steckervorrichtung 10 in die genannte Steckdose eingesteckt
werden, wobei über die
Steckdose dann auf das Powerline-System zugegriffen werden kann.
Bei der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass
die Steckvorrichtung 10 mit ihrem Stecker 11 in
die (nicht-dargestellte) Steckdose eingesteckt ist, und dass damit
ein Zugriff auf das Powerline-System möglich ist.
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Die Steckervorrichtung 10 ist
weiterhin mit mindestens einer Steckdose 12 versehen. In
dem Ausführungsbeispiel
der Figur sind beispielhaft drei Steckdosen 12, 12', 12'' vorhanden. Die Steckdose/n 12, 12', 12'' ist/sind zusammen mit dem Stecker 11 in ein
Gehäuse
der Steckervorrichtung 10 integriert.
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Die Steckdose 12 ist über ein
Hochfrequenz-Filter 13 mit dem Stecker 11 elektrisch
verbunden. Unter "Hochfrequenz" wird vorliegend
ein Frequenzbereich verstanden, der den Frequenzbereich des Powerline-Systems
von etwa 1 MHz bis etwa 30 MHz einschließt. Der Hochfrequenz-Filter 13 besteht aus
einem Tiefpass, der vorzugsweise aus Spulen und/oder Kondensatoren
aufgebaut ist. An der Steckdose 12 ist damit dieselbe elektrische
Spannung vorhanden wie an dem Stecker 11. Eine Übertragung von
hochfrequenten Signalen zwischen der Steckdose 12 und dem
Stecker 11 sowie umgekehrt wird jedoch durch der Hochfrequenz-Filter 13 unterbunden.
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Gemäß der Figur kann in die Steckdose 12 der
Steckvorrichtung 10 ein Notebook 14 über eine elektrische
Leitung 15 und einen entsprechenden Stecker 16 angeschlossen
werden. Es versteht sich, dass anstelle des Notebooks 14 auch
ein Personalcomputer oder ein sonstiges Endgerät vorhanden sein kann. Bei
der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass das
Notebook 14 mit der Steckervorrichtung 10 auf
die genannte Weise verbunden ist.
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Das Notebook 14 ist damit
zur Spannungsversorgung an das Energieversorgungsnetz angeschlossen.
Dabei ist es möglich,
dass innerhalb der Leitung 15 ein Netzteil 17 vorhanden
ist, mit dem die für
den Betrieb des Notebooks 14 erforderliche Spannung erzeugt
wird. Es versteht sich, dass dieses Netzteil 17 auch in
das Notebook 14 integriert sein kann. In beiden Fällen kann
die Leitung 15 über
eine feste oder eine lösbare
Verbindung mit dem Notebook 14 verbunden sein.
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Im Betrieb des Notebooks 14 werden
jegliche hochfrequenten Störimpulse
oder dergleichen des Notebooks 14 von dem Hochfrequenz-Filter 13 abgeblockt.
Die Störimpulse
haben somit keinerlei Einfluss auf den Stecker 11 der Steckvorrichtung 10 und
damit auf das dort vorhandene Powerline-System. Umgekehrt gelangen
auch keine von dem Powerline-System erzeugten, hochfrequenten Daten über die
Leitung 15 zu dem Notebook 14. Dies ist jedoch
auch nicht erforderlich, da die Leitung 15 nur zur Spannungsversorgung,
nicht jedoch zur Datenübertragung
vorgesehen ist.
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Zur Datenübertragung ist in der Figur
eine Leitung 18 vorhanden. Diese Leitung 18 ist
einerseits direkt mit dem Stecker 11 der Steckervorrichtung 10 elektrisch
verbunden, also derart, dass das Hochfrequenz-Filter 13 diese
elektrische Verbindung nicht beeinflusst. Andererseits ist die Leitung 18 mit
einem Modem 19 elektrisch verbunden.
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Die Leitung 18 dient gleichzeitig
zur Spannungsversorgung des Modems 19. Dabei kann innerhalb
der Leitung 18 ein Netzteil 20 vorhanden sein, mit
dem die für
den Betrieb des Modems 19 erforderliche Spannung erzeugt
wird. Alternativ ist es möglich,
dass das Netzteil 20 innerhalb der Steckervorrichtung 10 vorhanden
ist. Es versteht sich, dass das Netzteil 20 auch innerhalb des Modems 19 angeordnet
sein kann. In all diesen Fällen
kann die Leitung 18 fest oder lösbar mit der Steckervorrichtung 10 verbunden
sein. Dabei kann bei einer lösbaren
Leitung 18 gegebenenfalls durch eine unverwechselbare Zuordnung
sichergestellt werden, dass die Leitung 18 nicht in eine
der Steckdosen 12, 12', 12'' eingesteckt werden
kann. Entsprechend kann die Leitung 18 auch fest oder lösbar mit
dem Modem 19 verbunden sein.
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Im Betrieb des Modems 19 wird über die
Leitung 18 somit einerseits die Spannungsversorgung des
Modems 19 erreicht. Andererseits dient die Leitung 18 auch
zur Datenübertragung
der von dem Powerline-System erzeugten und an dem Stecker 11 der
Steckervorrichtung 10 vorhandenen hochfrequenten Daten.
Im Unterschied zu der Leitung 15 werden diese Daten in
Richtung der Leitung 18 nicht abgeblockt, so dass sie dem
Modem 19 zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stehen.
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Gemäß der Figur ist zwischen dem
Notebook 14 und dem Modem 19 ein beidseits lösbares Datenkabel 21 vorhanden.
Dabei kann es sich beispielhaft um eine sogenannte USB-Verbindung
(USB = universal serial bus) oder eine sogenannte Ethernet-Verbindung
handeln. Dieses Datenkabel 21 dient im wesentlichen nur
der Datenübertragung.
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Von dem Powerline-System werden die
zu übertragenden
Daten in bekannter Weise mit einer Trägerfrequenz moduliert und der üblichen
Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes überlagert. Das Modem 19 ist
derart ausgebildet, dass es die überlagerten Daten
wieder aus der Netzfrequenz des Energieversorgungsnetzes auskoppeln
kann. Danach werden die Daten von dem Modem 19 über das Datenkabel 21 an
das Notebook 14 weitergegeben. Diese Datenübertragung
von dem Powerline-System über
das Modem 19 zu dem Notebook 14 kann dabei in
beide Richtungen erfolgen.
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Insgesamt sind das Notebook 14 und
das Modem 19 zur Spannungsversorgung über die Leitung 15 und
die Leitung 18 sowie über
den Stecker 11 mit der (nicht-dargestellten) Steckdose
des Netzanschlusses und damit mit dem Energieversorgungsnetz verbunden. Über die
Leitung 18 gelangen die von dem Powerline-System erzeugten,
hochfrequenten Daten zu dem Modem 19. Diese werden von
dem Modem 19 ausgekoppelt und über das Datenkabel 21 an
das Notebook 14 weitergegeben. Hochfrequente Störimpulse
von dem Notebook 14 werden von dem Hochfrequenz-Filter 13 abgeblockt,
so dass derartige Störimpulse
keine Fehler bei der Datenübertragung über das
Modem 19 zur Folge haben. Störimpulse von anderen elektrischen
Geräten,
die an die weiteren Steckdosen 12', 12'' der
Steckervorrichtung 10 angeschlossen sind, werden entsprechend
abgeblockt.
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Eine fehlerhafte Bedienung der in
der Figur gezeigten Anordnung durch einen Benutzer ist nicht möglich. Aufgrund
der direkten Verbindung der Leitung 18 mit dem Stecker 11 besteht
keine Möglichkeit,
dass ein Benutzer die Leitung 18 fälschlicherweise in die Steckdose 12 einsteckt
und damit den Hochfrequenz-Filter 13 in den Pfad der Datenübertragung
einbezieht.