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DE10260727A1 - Faltschachtel - Google Patents

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DE10260727A1
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DE
Germany
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folding box
scoring
lid
box according
tab
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10260727A
Other languages
English (en)
Inventor
Hubert Wernet
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
August Faller GmbH and Co
Original Assignee
August Faller GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by August Faller GmbH and Co filed Critical August Faller GmbH and Co
Priority to DE10260727A priority Critical patent/DE10260727A1/de
Publication of DE10260727A1 publication Critical patent/DE10260727A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0254Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward folding of flaps and securing them by means of a tongue integral with one of the flaps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2401/00Tamper-indicating means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Bei einer Faltschachtel, welche zur Verpackung eines Gegenstands oder Aufnahme eines Guts vorgesehen ist, mit einer Vorderwand (2) und einer Rückwand (3), die über Seitenwände (5) miteinander verbunden sind, wobei die Seitenwände (5) Seitenlaschen (20) aufweisen, und mit mindestens einem Deckel ist als Originalitätsöffnung mindestens in einem durch eine Seitenwand (5) und Seitenlasche (20) gebildeten Kantenbereich eine Solltrennstelle vorgesehen, entlang der die Seitenlasche (20) beim ersten Öffnen des mindestens einen Deckels zumindest teilweise abreißbar ist. Eine solche Faltschachtel ist mit herkömmlichen Kartoniermaschinen aufrichtbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel, welche zur Verpackung eines Gegenstands oder Aufnahme eines Guts vorgesehen ist, mit einer Vorderwand und einer Rückwand, die über Seitenwände miteinander verbunden sind, wobei die Seitenwände Seitenlaschen aufweisen, mit mindestens einem Deckel und einer Originalitätsöffnung.
  • Derartige Faltschachteln sind zur wiederholten Entnahme und Aufnahme des Guts vorgesehen und auf- und zuklappbar ausgebildet. Eine Originalitätsöffnung wird benötigt, damit erkennbar ist, ob die Faltschachtel bereits geöffnet wurde oder nicht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige, insbesondere vorgeklebte, Faltschachtel vorzustellen, welche mittels einer herkömmlichen Kartoniermaschine aufgerichtet und gesteckt oder verklebt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Faltschachtel der eingangs genannten Art gelöst, bei der als Originalitätsöffnung mindestens in einem durch eine Seitenwand und Seitenlasche gebildeten Kantenbereich eine Solltrennstelle vorgesehen ist, entlang der die Seitenlasche beim ersten Öffnen des mindestens einen Deckels zumindest teilweise abreißbar ist. Dabei kann der Deckel entweder an die Seitenlaschen angeklebt werden oder die Seitenlaschen zumindest abschnittsweise hintergreifen, so dass beim erstmaligen Öffnen des Deckels die Seitenlaschen im Kantenbereich ganz oder teilweise von der zugehörigen Seitenwand abgetrennt werden. Eine ganz oder teilweise abgetrennte Seitenlasche zeigt an, dass die Faltschachtel geöffnet wurde und sich nicht mehr im Originalzustand befindet. Eine solche Faltschachtel ist mit herkömmlichen Kartoniermaschinen bei gleichbleibender Geschwindigkeit und gleichem Materialverbrauch aufrichtbar.
  • Besonders leicht lässt sich die Seitenlasche abreißen, wenn die Solltrennstelle als Perforation ausgebildet ist, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt. Erstreckt sich die Perforation über die gesamte oder nahezu die gesamte Breite der zugehörigen Seitenwand, wird die Seitenlasche beim ersten Öffnen des Deckels vollständig abgetrennt. Erstreckt sie sich nur über einen Abschnitt, beispielsweise nur etwas über die Hälfte der Seitenwandbreite, reißt die Seitenlasche nur in diesem Bereich ab. Die Solltrennstelle kann beispielsweise geradlinig, zick-zack-förmig, treppenförmig oder wellenförmig ausgebildet sein.
  • Die Funktionalität der Solltrennstelle wird verbessert, wenn parallel zur Perforation eine Gegenritzung vorgesehen ist, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt.
  • Alternativ kann die Solltrennstelle als Ritzung mit parallel dazu verlaufender Gegenritzung ausgebildet sein, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstrecken. Durch die Ritzung und Gegenritzung, insbesondere durch geeignete Wahl ihrer Länge, können das Abreißverhalten der Seitenlasche und der Faltwiderstand der Seitenlasche beeinflusst werden.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung schließt sich an die, insbesondere geradlinige, Gegenritzung ein in Richtung auf die Seitenwand gebogener Bereich an. Der gebogene Bereich kann einen in anderen Ausführungsformen schräg zur Gegenritzung verlaufenden Schnitt ersetzen. Der gebogene Bereich erleichtert das Abreißen der Seitenlasche. Außerdem ist die Herstellung des Zuschnitts einfacher, wenn statt eines Schnitts eine gekrümmte Gegenritzung angebracht wird.
  • Eine an der Seitenlasche ausgebildete Sperrnase verhindert das Einfallen der Seitenlasche in den Innenraum der Faltschachtel, was insbesondere bei sich über die gesamte Seitenwandbreite erstreckenden Ritzungen häufig zu beobachten ist.
  • Die Faltschachteln können so ausgebildet sein, dass sie nach dem erstmaligen Öffnen nur mit Hilfsmitteln, wie z.B. Klebeband, wieder verschließbar sind. Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Faltschachtel nach dem ersten Öffnen wiederverschließbar, insbesondere ohne Hilfsmittel wiederverschließbar ist. Ein unbeabsichtigtes Öffnen der Faltschachtel kann durch diese Maßnahme weitestgehend verhindert werden.
  • Eine erste Möglichkeit, die Faltschachtel wiederverschließbar auszubilden, besteht darin, dass an der Vorderwand und an der Einstecklasche des Deckels korrespondierende Einschnitte zur Ausbildung eines Klemmverschlusses vorgesehen sind.
  • Alternativ kann an der Einstecklasche des Deckels eine Nase und an der Vorderwand ein zugeordneter Öffnungsschlitz vorgesehen sein. Die Nase kann von unten in den Öffnungsschlitz eingeführt werden, wodurch sich die Nase in dem Öffnungsschlitz verhakt. Es versteht sich, dass bei entsprechender Anordnung des Deckels der Öffnungsschlitz auch in der Rückwand vorgesehen sein kann.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben. Die Beschreibung nimmt auf die Zeichnung Bezug, deren Figuren zeigen:
  • 1 eine Draufsicht eines Zuschnitts einer Faltschachtel;
  • 2a eine Seitenlasche mit Perforation und ohne Sperrnase;
  • 2b eine Seitenlasche mit Perforation und mit Sperrnase;
  • 2c eine Seitenlasche mit Ritzung und Gegenritzung;
  • 2d eine Seitenlasche mit Ritzung und durchgehender Gegenritzung;
  • 2e eine Seitenlasche mit gekrümmter Gegenritzung;
  • 2f eine Seitenlasche mit unterschiedlich langer Ritzung und Gegenritzung;
  • 3a eine perspektivische Teildarstellung einer geöffneten Faltschachtel mit Klemmverschluss;
  • 3b die Faltschachtel der 3a mit wiederverschlossenem Deckel;
  • 4a eine perspektivische Teildarstellung einer weiteren Ausführungsform einer wiederverschließbaren Faltschachtel; und
  • 4b die Faltschachtel der 4a mit wiederverschlossenem Deckel.
  • Aus der 1 ist der grundsätzliche Aufbau einer Faltschachtel ersichtlich, welche aus einem flachen, faltbaren Zuschnitt 1 aufgerichtet werden kann und eine Vorderwand 2 und eine Rückwand 3, sowie dazwischen liegende Seitenwände 4, 5 aufweist. Bei der aufgerichteten Faltschachtel ist die Seitenwand 4 mit der Lasche 6 verklebt. Die Faltschachtel ist zur Aufnahme eines oder mehrerer in der 1 nicht gezeigter Gegenstände vorgesehen. Zum Öffnen und Schließen der aufgerichteten Faltschachtel befinden sich an der Vorder- und Rückwand 2, 3 schwenkbar angeordnete Deckel 7, 8, die jeweils eine Einstecklasche 9, 10 aufweisen. Die Deckel 7, 8 weisen im Knickbereich zwischen Deckel 7, 8 und Einstecklasche 9, 10 seitliche Einschnitte 11 auf. An den Seitenwänden 4, 5 sind Seitenlaschen vorgesehen, deren Position in der 1 angedeutet ist. Ausführungsformen der Seitenlaschen sind im Folgenden beschrieben.
  • In der 1 sind Seitenlaschen II lediglich angedeutet. Die Seitenlaschen werden in den nachfolgenden 2a ff näher gezeigt, von denen jede Seitenlasche gemäß den 2a ff an der Position II ausgebildet sein kann.
  • In der 2a ist eine Seitenlasche 20 gezeigt, die sich an die Seitenwand 5 anschließt. Die Seitenlasche 20 weist eine Einstecknase 21 auf, die bei geschlossener Faltschachtel im in der 1 gezeigten Einschnitt 11 zu liegen kommt und von der Einstecklasche 9, 10 vom Innenraum der Faltschachtel her hintergriffen wird. Der Kantenbereich zwischen Seitenwand 5 und Seitenlasche 20 weist von der Vorderseite 2 her einen Einschnitt 22 auf, der sich in einer Perforation 23 fortsetzt. Die Perforation 23 stellt eine Solltrennstelle dar. Beim ersten Öffnen des in der 1 gezeigten Deckels 7, 8 der Faltschachtel wird die Einstecknase 21 von der sie hintergreifenden Einstecklasche 9, 10 angehoben und ein zumindest teilweises Abreißen der Seitenlasche 20 von der Seitenwand 5 bewirkt.
  • Erstreckt sich die Perforation 23 nahezu bis zu oder ganz bis zu der Rückwand 3, wird die Seitenlasche 20 beim ersten Öffnen vollständig abgerissen.
  • Bei der Ausführungsform der Seitenlasche 25 gemäß der 2b ist die Perforation 26 gegenüber der Schnittkante 27 der Vorderwand 2 parallel verschoben. Dadurch ist die Einstecknase 28 zusätzlich als Sperrnase ausgebildet, die bei umgeklappter Seitenlasche 25 auf der Kante der Seitenwand 5 aufliegt. Die Perforation 26 stellt eine Solltrennstelle dar, die sich an den gekrümmten Einschnitt 29 anschließt.
  • In der 2c ist eine Ausführungsform der Seitenlasche 30 gezeigt, bei der im Kantenbereich zwischen Seitenlasche 30 und Seitenwand 5 eine geradlinige Ritzung 31 vorgesehen ist, die gegenüber der Schnittkante 27 parallel verschoben ist, so dass die Einstecknase zusätzlich als Sperrnase ausgebildet ist. Parallel zur Ritzung 31 verläuft eine Gegenritzung 32, die sich an ihrem einen Ende an einen schräg zur Gegenritzung 32 verlaufenden Einschnitt 33a anschließt. Die Ritzung 31 erstreckt sich von einem Einschnitt 33b, der mit dem Einschnitt 33a fluchtet und in den vorderseitigen Einschnitt 33e mündet. Ritzung 31 bildet eine Knicklinie und Gegenritzung 32 bildet eine Solltrennstelle im Kantenbereich. Weder Ritzung 31 noch Gegenritzung 32 erstrecken sich bis zur Rückwand 3 bzw. Schnittkante 34, so dass beim erstmaligen Öffnen der Faltschachtel die Seitenlasche 30 entlang der Linie 32 nicht vollständig abgerissen wird.
  • Im Gegensatz zur Seitenlasche der 2c erstrecken sich bei der Seitenlasche 35 der 2d die Ritzung 36 (Knicklinie) nahezu bis zur Rückwand 3 und die Gegenritzung 37 bis zur Schnittkante 38. Die Seitenlasche 35 wird daher beim erstmaligen Öffnen der Faltschachtel entlang der Linie 37 vollständig abgerissen.
  • Der Unterschied der Ausführungsform der Seitenlasche 40 der 2e zu der der 2c besteht darin, dass die Gegenritzung 41 nicht in einen schräg verlaufenden Einschnitt mündet. Stattdessen setzt sich die überwiegend parallel zu der Ritzung 42 verlaufende Gegenritzung 41 an ihrem der Vorderwand 2 zugewandten Ende in einer Kümmung 43 fort.
  • In der 2f ist eine Seitenlasche 45 mit ebenfalls gekrümmter Gegenritzung 46 dargestellt, wobei die Gegenritzung 46 und die Ritzung 47 sich unterschiedlich weit in Richtung der Rückwand 3 erstrecken. Weiterhin fluchtet die Ritzung 47 mit der Schnittkante 48 und dem Einschnitt 49, so dass an der Seitenlasche 45 keine Sperrnase ausgebildet ist.
  • In der 3a ist eine aufgerichtete Faltschachtel 60 mit geöffnetem Deckel 61 teilweise dargestellt. Die Einstecklasche 62 weist Einschnitte 63 und die Vorderwand 64 weist Einschnitte 65 auf, die den Einschnitten 63 zugeordnet sind. Zwischen den Einschnitten 65 der Vorderwand 64 ist eine Lasche 66 und zwischen den Einschnitten 63 eine Lasche 67 ausgebildet.
  • Zum Verschließen der Faltschachtel 60 wird die Lasche 66 leicht in Richtung Innenraum der Faltschachtel 60 gedrückt und die Einstecklasche 62 zwischen die Lasche 66 und die übrige Vorderwand 64 eingebracht, so dass sich Vorderwand 64 und Einstecklasche 62 und insbesondere die Laschen 66, 67 verkeilen. Die Einstecklasche 62 ist dabei größtenteils hinter der Vorderwand 64 angeordnet. Die derart verschlossene Faltschachtel 60 ist in der 3b gezeigt.
  • Bei einer in der 4a dargestellten alternativen Ausführungsform einer wiederverschließbaren Faltschachtel 70 ist in der Vorderwand 71 ein Öffnungsschlitz 72 und in der Einstecklasche 73 ein Schlitz 74 vorgesehen, der etwas schmaler ist als der Öffnungsschlitz 72. Die durch den Schlitz 74 definierte Nase 75 wird durch negatives Brechen an der Rillkante 76 erzeugt. Die Nase 75 wird, wie in der 4b gezeigt ist, von unten in den Öffnungsschlitz 72 eingeführt, wodurch die Faltschachtel 70 verschlossen wird. Die Einstecklasche 73 liegt dabei von außen an der Vorderwand 71 an.

Claims (9)

  1. Faltschachtel (60; 70), welche zur Verpackung eines Gegenstands oder Aufnahme eines Guts vorgesehen ist, mit einer Vorderwand (2; 64; 71) und einer Rückwand (3), die über Seitenwände (4, 5) miteinander verbunden sind, wobei die Seitenwände (4, 5) Seitenlaschen (20; 25; 30; 35; 40; 45) aufweisen, mit mindestens einem Deckel (7, 8; 61) und einer Originalitätsöffnung, dadurch gekennzeichnet, dass als Originalitätsöffnung mindestens in einem durch eine Seitenwand (4, 5) und Seitenlasche (20; 25; 30; 35; 40; 45) gebildeten Kantenbereich eine Solltrennstelle vorgesehen ist, entlang der die Seitenlasche (20; 25; 30; 35; 40; 45) beim ersten Öffnen des mindestens einen Deckels (7, 8; 61) zumindest teilweise abreißbar ist.
  2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Solltrennstelle als Perforation (23, 26) ausgebildet ist, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt.
  3. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur Perforation (23, 26) eine Gegenritzung (32; 37; 41; 46) vorgesehen ist, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt.
  4. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Solltrennstelle als Ritzung (31; 36; 42; 47) mit parallel dazu verlaufender Gegenritzung (32; 37; 41; 46) ausgebildet ist, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstrecken.
  5. Faltschachtel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die, insbesondere geradlinige, Gegenritzung (32; 37; 41; 46) ein in Richtung auf die Seitenwand (5) gebogener Bereich (Krümmung 43) anschließt.
  6. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Seitenlasche (20; 25; 30; 35; 40; 45) eine Sperrnase ausgebildet ist.
  7. Faltschachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltschachtel nach dem ersten Öffnen wiederverschließbar ist.
  8. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorderwand (60) und an der Einstecklasche (62) des Deckels (61) korrespondierende Einschnitte (63, 65) zur Ausbildung eines Klemmverschlusses vorgesehen sind.
  9. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Einstecklasche (73) des Deckels eine Nase (75) und an der Vorderwand (71) ein zugeordneter, die Nase aufnehmender, Öffnungsschlitz (72) vorgesehen sind.
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