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Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel,
welche zur Verpackung eines Gegenstands oder Aufnahme eines Guts
vorgesehen ist, mit einer Vorderwand und einer Rückwand, die über Seitenwände miteinander
verbunden sind, wobei die Seitenwände Seitenlaschen aufweisen,
mit mindestens einem Deckel und einer Originalitätsöffnung.
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Derartige Faltschachteln sind zur
wiederholten Entnahme und Aufnahme des Guts vorgesehen und auf-
und zuklappbar ausgebildet. Eine Originalitätsöffnung wird benötigt, damit
erkennbar ist, ob die Faltschachtel bereits geöffnet wurde oder nicht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
derartige, insbesondere vorgeklebte, Faltschachtel vorzustellen,
welche mittels einer herkömmlichen
Kartoniermaschine aufgerichtet und gesteckt oder verklebt werden
kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Faltschachtel der
eingangs genannten Art gelöst,
bei der als Originalitätsöffnung mindestens
in einem durch eine Seitenwand und Seitenlasche gebildeten Kantenbereich eine
Solltrennstelle vorgesehen ist, entlang der die Seitenlasche beim
ersten Öffnen
des mindestens einen Deckels zumindest teilweise abreißbar ist.
Dabei kann der Deckel entweder an die Seitenlaschen angeklebt werden
oder die Seitenlaschen zumindest abschnittsweise hintergreifen,
so dass beim erstmaligen Öffnen
des Deckels die Seitenlaschen im Kantenbereich ganz oder teilweise
von der zugehörigen Seitenwand
abgetrennt werden. Eine ganz oder teilweise abgetrennte Seitenlasche
zeigt an, dass die Faltschachtel geöffnet wurde und sich nicht
mehr im Originalzustand befindet. Eine solche Faltschachtel ist
mit herkömmlichen Kartoniermaschinen
bei gleichbleibender Geschwindigkeit und gleichem Materialverbrauch
aufrichtbar.
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Besonders leicht lässt sich
die Seitenlasche abreißen,
wenn die Solltrennstelle als Perforation ausgebildet ist, die sich
zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt. Erstreckt
sich die Perforation über
die gesamte oder nahezu die gesamte Breite der zugehörigen Seitenwand,
wird die Seitenlasche beim ersten Öffnen des Deckels vollständig abgetrennt.
Erstreckt sie sich nur über
einen Abschnitt, beispielsweise nur etwas über die Hälfte der Seitenwandbreite,
reißt
die Seitenlasche nur in diesem Bereich ab. Die Solltrennstelle kann
beispielsweise geradlinig, zick-zack-förmig,
treppenförmig oder
wellenförmig
ausgebildet sein.
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Die Funktionalität der Solltrennstelle wird verbessert,
wenn parallel zur Perforation eine Gegenritzung vorgesehen ist,
die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstreckt.
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Alternativ kann die Solltrennstelle
als Ritzung mit parallel dazu verlaufender Gegenritzung ausgebildet
sein, die sich zumindest teilweise entlang des Kantenbereichs erstrecken.
Durch die Ritzung und Gegenritzung, insbesondere durch geeignete
Wahl ihrer Länge,
können
das Abreißverhalten der
Seitenlasche und der Faltwiderstand der Seitenlasche beeinflusst
werden.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung
schließt sich
an die, insbesondere geradlinige, Gegenritzung ein in Richtung auf
die Seitenwand gebogener Bereich an. Der gebogene Bereich kann einen
in anderen Ausführungsformen
schräg
zur Gegenritzung verlaufenden Schnitt ersetzen. Der gebogene Bereich
erleichtert das Abreißen
der Seitenlasche. Außerdem ist
die Herstellung des Zuschnitts einfacher, wenn statt eines Schnitts
eine gekrümmte
Gegenritzung angebracht wird.
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Eine an der Seitenlasche ausgebildete Sperrnase
verhindert das Einfallen der Seitenlasche in den Innenraum der Faltschachtel,
was insbesondere bei sich über
die gesamte Seitenwandbreite erstreckenden Ritzungen häufig zu
beobachten ist.
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Die Faltschachteln können so
ausgebildet sein, dass sie nach dem erstmaligen Öffnen nur mit Hilfsmitteln,
wie z.B. Klebeband, wieder verschließbar sind. Bei einer Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Faltschachtel nach dem ersten Öffnen wiederverschließbar, insbesondere
ohne Hilfsmittel wiederverschließbar ist. Ein unbeabsichtigtes Öffnen der
Faltschachtel kann durch diese Maßnahme weitestgehend verhindert
werden.
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Eine erste Möglichkeit, die Faltschachtel
wiederverschließbar
auszubilden, besteht darin, dass an der Vorderwand und an der Einstecklasche
des Deckels korrespondierende Einschnitte zur Ausbildung eines Klemmverschlusses
vorgesehen sind.
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Alternativ kann an der Einstecklasche
des Deckels eine Nase und an der Vorderwand ein zugeordneter Öffnungsschlitz
vorgesehen sein. Die Nase kann von unten in den Öffnungsschlitz eingeführt werden,
wodurch sich die Nase in dem Öffnungsschlitz
verhakt. Es versteht sich, dass bei entsprechender Anordnung des
Deckels der Öffnungsschlitz auch
in der Rückwand
vorgesehen sein kann.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben.
Die Beschreibung nimmt auf die Zeichnung Bezug, deren Figuren zeigen:
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1 eine
Draufsicht eines Zuschnitts einer Faltschachtel;
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2a eine
Seitenlasche mit Perforation und ohne Sperrnase;
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2b eine
Seitenlasche mit Perforation und mit Sperrnase;
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2c eine
Seitenlasche mit Ritzung und Gegenritzung;
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2d eine
Seitenlasche mit Ritzung und durchgehender Gegenritzung;
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2e eine
Seitenlasche mit gekrümmter Gegenritzung;
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2f eine
Seitenlasche mit unterschiedlich langer Ritzung und Gegenritzung;
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3a eine
perspektivische Teildarstellung einer geöffneten Faltschachtel mit Klemmverschluss;
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3b die
Faltschachtel der 3a mit
wiederverschlossenem Deckel;
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4a eine
perspektivische Teildarstellung einer weiteren Ausführungsform
einer wiederverschließbaren
Faltschachtel; und
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4b die
Faltschachtel der 4a mit
wiederverschlossenem Deckel.
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Aus der 1 ist der grundsätzliche Aufbau einer Faltschachtel
ersichtlich, welche aus einem flachen, faltbaren Zuschnitt 1 aufgerichtet
werden kann und eine Vorderwand 2 und eine Rückwand 3,
sowie dazwischen liegende Seitenwände 4, 5 aufweist.
Bei der aufgerichteten Faltschachtel ist die Seitenwand 4 mit
der Lasche 6 verklebt. Die Faltschachtel ist zur Aufnahme
eines oder mehrerer in der 1 nicht
gezeigter Gegenstände
vorgesehen. Zum Öffnen
und Schließen
der aufgerichteten Faltschachtel befinden sich an der Vorder- und
Rückwand 2, 3 schwenkbar angeordnete
Deckel 7, 8, die jeweils eine Einstecklasche 9, 10 aufweisen.
Die Deckel 7, 8 weisen im Knickbereich zwischen
Deckel 7, 8 und Einstecklasche 9, 10 seitliche
Einschnitte 11 auf. An den Seitenwänden 4, 5 sind
Seitenlaschen vorgesehen, deren Position in der 1 angedeutet ist. Ausführungsformen
der Seitenlaschen sind im Folgenden beschrieben.
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In der 1 sind
Seitenlaschen II lediglich angedeutet. Die Seitenlaschen werden
in den nachfolgenden 2a ff
näher gezeigt,
von denen jede Seitenlasche gemäß den 2a ff an der Position II ausgebildet
sein kann.
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In der 2a ist
eine Seitenlasche 20 gezeigt, die sich an die Seitenwand 5 anschließt. Die Seitenlasche 20 weist
eine Einstecknase 21 auf, die bei geschlossener Faltschachtel
im in der 1 gezeigten
Einschnitt 11 zu liegen kommt und von der Einstecklasche 9, 10 vom
Innenraum der Faltschachtel her hintergriffen wird. Der Kantenbereich
zwischen Seitenwand 5 und Seitenlasche 20 weist
von der Vorderseite 2 her einen Einschnitt 22 auf,
der sich in einer Perforation 23 fortsetzt. Die Perforation 23 stellt
eine Solltrennstelle dar. Beim ersten Öffnen des in der 1 gezeigten Deckels 7, 8 der
Faltschachtel wird die Einstecknase 21 von der sie hintergreifenden Einstecklasche 9, 10 angehoben
und ein zumindest teilweises Abreißen der Seitenlasche 20 von
der Seitenwand 5 bewirkt.
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Erstreckt sich die Perforation 23 nahezu
bis zu oder ganz bis zu der Rückwand 3,
wird die Seitenlasche 20 beim ersten Öffnen vollständig abgerissen.
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Bei der Ausführungsform der Seitenlasche 25 gemäß der 2b ist die Perforation 26 gegenüber der
Schnittkante 27 der Vorderwand 2 parallel verschoben.
Dadurch ist die Einstecknase 28 zusätzlich als Sperrnase ausgebildet,
die bei umgeklappter Seitenlasche 25 auf der Kante der
Seitenwand 5 aufliegt. Die Perforation 26 stellt
eine Solltrennstelle dar, die sich an den gekrümmten Einschnitt 29 anschließt.
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In der 2c ist
eine Ausführungsform
der Seitenlasche 30 gezeigt, bei der im Kantenbereich zwischen
Seitenlasche 30 und Seitenwand 5 eine geradlinige
Ritzung 31 vorgesehen ist, die gegenüber der Schnittkante 27 parallel
verschoben ist, so dass die Einstecknase zusätzlich als Sperrnase ausgebildet
ist. Parallel zur Ritzung 31 verläuft eine Gegenritzung 32,
die sich an ihrem einen Ende an einen schräg zur Gegenritzung 32 verlaufenden
Einschnitt 33a anschließt. Die Ritzung 31 erstreckt
sich von einem Einschnitt 33b, der mit dem Einschnitt 33a fluchtet
und in den vorderseitigen Einschnitt 33e mündet. Ritzung 31 bildet
eine Knicklinie und Gegenritzung 32 bildet eine Solltrennstelle
im Kantenbereich. Weder Ritzung 31 noch Gegenritzung 32 erstrecken
sich bis zur Rückwand 3 bzw.
Schnittkante 34, so dass beim erstmaligen Öffnen der
Faltschachtel die Seitenlasche 30 entlang der Linie 32 nicht
vollständig
abgerissen wird.
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Im Gegensatz zur Seitenlasche der 2c erstrecken sich bei der
Seitenlasche 35 der 2d die
Ritzung 36 (Knicklinie) nahezu bis zur Rückwand 3 und
die Gegenritzung 37 bis zur Schnittkante 38. Die
Seitenlasche 35 wird daher beim erstmaligen Öffnen der
Faltschachtel entlang der Linie 37 vollständig abgerissen.
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Der Unterschied der Ausführungsform
der Seitenlasche 40 der 2e zu
der der 2c besteht darin,
dass die Gegenritzung 41 nicht in einen schräg verlaufenden
Einschnitt mündet.
Stattdessen setzt sich die überwiegend
parallel zu der Ritzung 42 verlaufende Gegenritzung 41 an
ihrem der Vorderwand 2 zugewandten Ende in einer Kümmung 43 fort.
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In der 2f ist
eine Seitenlasche 45 mit ebenfalls gekrümmter Gegenritzung 46 dargestellt, wobei
die Gegenritzung 46 und die Ritzung 47 sich unterschiedlich
weit in Richtung der Rückwand 3 erstrecken.
Weiterhin fluchtet die Ritzung 47 mit der Schnittkante 48 und
dem Einschnitt 49, so dass an der Seitenlasche 45 keine
Sperrnase ausgebildet ist.
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In der 3a ist
eine aufgerichtete Faltschachtel 60 mit geöffnetem
Deckel 61 teilweise dargestellt. Die Einstecklasche 62 weist
Einschnitte 63 und die Vorderwand 64 weist Einschnitte 65 auf,
die den Einschnitten 63 zugeordnet sind. Zwischen den Einschnitten 65 der
Vorderwand 64 ist eine Lasche 66 und zwischen
den Einschnitten 63 eine Lasche 67 ausgebildet.
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Zum Verschließen der Faltschachtel 60 wird die
Lasche 66 leicht in Richtung Innenraum der Faltschachtel 60 gedrückt und
die Einstecklasche 62 zwischen die Lasche 66 und
die übrige
Vorderwand 64 eingebracht, so dass sich Vorderwand 64 und
Einstecklasche 62 und insbesondere die Laschen 66, 67 verkeilen.
Die Einstecklasche 62 ist dabei größtenteils hinter der Vorderwand 64 angeordnet.
Die derart verschlossene Faltschachtel 60 ist in der 3b gezeigt.
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Bei einer in der 4a dargestellten alternativen Ausführungsform
einer wiederverschließbaren Faltschachtel 70 ist
in der Vorderwand 71 ein Öffnungsschlitz 72 und
in der Einstecklasche 73 ein Schlitz 74 vorgesehen,
der etwas schmaler ist als der Öffnungsschlitz 72.
Die durch den Schlitz 74 definierte Nase 75 wird
durch negatives Brechen an der Rillkante 76 erzeugt. Die
Nase 75 wird, wie in der 4b gezeigt
ist, von unten in den Öffnungsschlitz 72 eingeführt, wodurch
die Faltschachtel 70 verschlossen wird. Die Einstecklasche 73 liegt
dabei von außen
an der Vorderwand 71 an.