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DE10260654A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz

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DE10260654A1
DE10260654A1 DE10260654A DE10260654A DE10260654A1 DE 10260654 A1 DE10260654 A1 DE 10260654A1 DE 10260654 A DE10260654 A DE 10260654A DE 10260654 A DE10260654 A DE 10260654A DE 10260654 A1 DE10260654 A1 DE 10260654A1
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DE
Germany
Prior art keywords
digital image
identifier
network
program code
digital
Prior art date
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DE10260654A
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English (en)
Inventor
Douglas K Gennetten
Andrew C Goris
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hewlett Packard Development Co LP
Original Assignee
Hewlett Packard Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Hewlett Packard Co filed Critical Hewlett Packard Co
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Verfahren gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist offenbart, das die Schritte des Erfassens eines digitalen Bildes und des automatischen Zuweisens eines Identifizierers zu dem digitalen Bild aufweist. Der Identifizierer ermöglicht es, daß auf das digitale Bild über ein Netz zugegriffen wird.

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf digitale Bilder und insbesondere auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz.
  • Das Internet hat sich in ein weit verbreitetes Medium zum Kommunizieren und gemeinschaftlichen Verwenden von Informationen und visuellen Bildern mit anderen entwickelt. Tatsächlich haben es relativ billige Digitalbilderfassungsvorrichtungen, wie z. B. Digitalkameras und Scanner, zunehmend bequemer gemacht, Bilder gemeinschaftlich über das Internet zu verwenden. Junge Eltern z. B. können eine digitale Photographie oder ein Bild ihres neugeborenen Babys mit Freunden und Verwandten gemeinschaftlich verwenden, indem sie zuerst die digitale Photographie an eine E-Mail anhängen und dann die E-Mail mit dem Digitalbildanhang an diese Freunde und Verwandte senden. Auf einen Empfang der E-Mail hin können der oder die Empfänger dann das digitale Bild des neugeborenen Babys betrachten. Alternativ können die jungen Eltern das digitale Bild an eine Internet-Webseite senden, wodurch Familie und Freunde das Photo betrachten können, indem sie diese Internet-Webseite besuchen.
  • Obwohl die Leichtheit, mit der digitale Bilder über das Internet gemeinschaftlich verwendet werden können, zweifellos zu der ansteigenden Popularität von Digitalbilderfassungsvorrichtungen geführt hat, ist die gemeinschaftliche Verwendung digitaler Bilder über das Internet nicht ohne Probleme. Abhängig von der Auflösung eines digitalen Bildes und dem Typ der Datei, in der dasselbe gespeichert ist, kann die Dateigröße des digitalen Bildes z. B. sehr groß sein. Derartige große Dateien können problematisch sein, wenn sie an bestimmte E-Mail-Accounts gesendet werden, da viele E-Mail-Dienstanbieter die Größe der E-Mail-Accounts, die sie anbieten, beschränken (z. B. sind Hotmail-Accounts auf 2 Megabyte beschränkt usw.). Folglich kann eine E-Mail, an die eines oder mehrere digitale Bilder angehängt sind, die Account-Größenanforderungen des oder der E-Mail- Accounts, zu denen dieselben gesandt werden, überschreiten. Abhängig von dem bestimmten verwendeten E-Mail- Dienstanbieter kann der E-Mail-Account des Empfängers u. U. geschlossen (d. h. "abstürzen") und betriebsunfähig werden, wenn die E-Mail-Account-Größenbeschränkung überschritten wird.
  • Die Dateigröße, die digitalen Bildern zugeordnet ist, kann außerdem die Aufwendung einer wesentlichen Zeit- und Verarbeitungskapazität erforderlich machen, um digitale Bilder über das Internet gemeinschaftlich zu verwenden. Um zum Beispiel digitale Bilder über E-Mail gemeinschaftlich zu verwenden, muß ein Benutzer zuerst die digitalen Bilder an eine E-Mail anhängen, bevor er die E-Mail sendet. Um digitale Bilder über eine Internet-Webseite gemeinschaftlich zu verwenden, muß ein Benutzer zuerst die digitalen Bilder, die gemeinschaftlich verwendet werden sollen, an die Internet-Webseite senden oder hochladen. Der Prozeß des Anhängens eines digitalen Bildes an eine E-Mail und des Hochladens eines digitalen Bildes an eine Internet-Webseite kann zeitaufwendig sein. Ferner ermöglicht es keiner der beiden Ansätze einem Benutzer, ein digitales Bild relativ unmittelbar danach gemeinschaftlich zu verwenden, nachdem dasselbe mit einer Digitalbilderfassungsvorrichtung erfaßt wurde.
  • Ein weiteres Verfahren zum gemeinschaftlichen Verwenden digitaler Bilder über das Internet besteht darin, digitale Bilder an ein "Digitalphotoalbum" hochzuladen, das von einem der verschiedenen Internetdienste beibehalten wird, die es Benutzern ermöglichen, ihre Digitalbilder in Digitalphotoalben zu speichern und zu verwalten (d. h. betrachten, bearbeiten, gemeinschaftlich verwenden usw.). Jeder Internet-Dienstanbieter liefert üblicherweise seinen eigenen, einzigartigen eigentümlichen Trick bei seinen digitalen Photoalben, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, dessen, wie auf seine Digitalphotoalben zugegriffen werden kann, was seine Digitalphotoalben enthalten können, wie die digitalen Bilder in seinen Digitalphotoalben gemeinschaftlich verwendet werden können usw. Aufgrund des Mangels an Einheitlichkeit jedoch ist die Funktionalität derartiger Digitalphotoalben stark eingeschränkt. Bevor ein Benutzer z. B. letztendlich Zugriff auf ein digitales Bild erhalten kann, das in einem Digitalphotoalbum enthalten ist, kann ein Benutzer unter Umständen zuerst eine beträchtliche Zeit und Mühe aufwenden müssen, um die erforderliche Vertrautheit mit den Merkmalen (z. B. Betrachten, Drucken, Bearbeiten usw.) des Digitalphotoalbums zu erhalten, in dem das digitale Bild gespeichert ist.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren oder eine Vorrichtung zu schaffen, die eine gemeinschaftliche Verwendung digitaler Bilder über ein Netz unaufwändiger machen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1, 32 oder 33 oder eine Vorrichtung gemäß 21 oder 31 gelöst.
  • Ein Verfahren gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist offenbart, das die Schritte eines Erfassens eines digitalen Bildes und eines automatischen Zuweisens eines Identifizierers zu dem digitalen Bild aufweist. Der Identifizierer ermöglicht es dann, daß auf das digitale Bild über ein Netz zugegriffen wird.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Diagramm auf hoher Ebene, das die Komponenten eines Ausführungsbeispiels eines Systems zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz darstellt;
  • Fig. 2 ein Flußdiagramm, das ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens darstellt, das bei dem in Fig. 1 gezeigten System zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz verwendet werden kann; und
  • Fig. 3 ein Diagramm auf hoher Ebene, das die Komponenten eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Systems zum Identifizieren eines digitalen Bildes und zum Zugreifen auf das digitale Bild über ein Netz darstellt.
  • Eine Vorrichtung 10 und ein Verfahren 12 sind hierin gezeigt und beschrieben, wie dieselben zum Identifizieren eines digitalen Bildes 14 und zum Zugreifen (z. B. Archivieren, Speichern, Identifizieren, Bearbeiten, gemeinschaftlich Verwenden, Verfolgen usw.) des digitalen Bildes 14 über ein Netz 16 verwendet werden könnten. Die Vorrichtung 10 ist in Fig. 1 gezeigt, wohingegen das Verfahren 12 in Fig. 2 dargestellt ist. Kurz ausgedrückt weist die vorliegende Erfindung allgemein ein Erfassen des digitalen Bildes 14 und dann ein automatisches Zuweisen eines Identifizierers 22 zu dem digitalen Bild 14 auf, so daß auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugegriffen werden kann.
  • Ein Vorteil, der durch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung realisiert werden kann, besteht darin, daß ein Benutzer 20 das digitale Bild 14 gemeinschaftlich mit anderen (z. B. Drittbenutzer 24 usw.) relativ unmittelbar danach verwenden kann, nachdem das digitale Bild 14 z. B. durch eine Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 (z. B. Digitalkamera, Scanner usw.) erfaßt wurde. Insbesondere kann eine Funktionskomponente 26 der Vorrichtung 10 den Identifizierer 22 dem digitalen Bild 14 relativ unmittelbar danach zuweisen, nachdem dasselbe durch die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 erfaßt wurde. Um das digitale Bild 14 dann gemeinschaftlich zu verwenden, kann der Benutzer 20 einfach den Identifizierer 22 (z. B. URI, URL usw.) gemeinschaftlich mit dem Drittbenutzer 24 verwenden, der dann, unter der Annahme, daß die Vorrichtung, auf der das digitale Bild 14 gespeichert ist, mit dem Netz 16 verbunden ist, den Identifizierer 22 verwendet, um auf das digitale Bild 14 zuzugreifen. Tatsächlich ermöglicht es der Identifizierer 22 selbst dann, daß das digitale Bild 14 über das Netz 16 gemeinschaftlich mit dem Drittbenutzer 24 verwendet oder auf dasselbe durch denselben zugegriffen werden kann, wenn der Benutzer 20 sich keinem zeitaufwendigen Prozeß des Hochladens oder Übertragens des digitalen Bildes 14 von der Vorrichtung (z. B. Netzvorrichtung 19, Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 usw.), in der das digitale Bild 14 gespeichert wurde, z. B. an eine Internet-Webseite, ein Digitalphotoalbum oder eine E-Mail unterzogen hat. Ein Internet-Filmentwickler z. B. kann den Identifizierer 22 verwenden und das digitale Bild 14 (z. B. zum Entwickeln und Drucken des digitalen Bildes 14 usw.) über das Netz 16 direkt von der Vorrichtung erhalten, in der das digitale Bild 14 gespeichert wurde, wodurch der Bedarf danach beseitigt wird, daß der Benutzer 20 das digitale Bild 14 an die Website des Internet-Filmentwicklers hochladen muß.
  • Ferner kann, wenn die Weise, auf die die Identifizierer zugewiesen werden sollen, bekannt ist (d. h. wenn der Benutzer 20 zuvor weiß, welche Identifizierer den digitalen Bildern des Benutzers 20 zugewiesen werden), der Benutzer 20 derartige Identifizierer sogar an Drittbenutzer 24 liefern, bevor die digitalen Bilder erfaßt werden. Dadurch kann es dem Drittbenutzer 24 dann ermöglicht werden, die digitalen Bilder, die den Identifizierern zugewiesen sind, in "Echtzeit" zu betrachten, wenn angenommen wird, daß die Vorrichtung, auf der die digitalen Bilder beibehalten werden, mit dem Netz 16 verbunden ist. Der Drittbenutzer 24 kann z. B. in der Lage sein, jeden Abend die digitalen Bilder, die an diesem Tag durch den Benutzer 20 erfaßt wurden, zu betrachten.
  • Ein weiterer Vorteil, der durch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung realisiert werden kann, besteht darin, daß jeder Server, der mit dem Netz 16 verbunden ist, wie z. B. ein Webserver, in der Lage sein sollte, das digitale Bild 14 "aufzunehmen" (d. h. finden, wiedergewinnen, anzeigen usw.). Anders ausgedrückt kann auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 von verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten durch ein Erzeugen der geeigneten Anforderung mit einer Netzvorrichtung, die mit dem Netz 16 verbunden ist, zugegriffen werden. Zusätzlich kann auf die Digitalbildsammlung eines Benutzers durch eine computerlesbare Datei, wie z. B. eine einfache Textdatei basierend auf einer Markierungssprache, wie z. B. HTML, XML oder SGML, verwiesen werden oder dieselbe kann von einer computerlesbaren Datei verbunden sein, indem die verschiedenen Identifizierer, die den Digitalbildern eines Benutzers zugewiesen sind, in einer computerlesbaren Datei gespeichert sind. Die computerlesbare Datei und die darin gespeicherten Identifizierer, die dann gemeinschaftlich mit anderen verwendet werden können, liefern eine einfache Weise für einen Benutzer, um seine Digitalbildsammlung gemeinschaftlich zu verwenden. Da die computerlesbare Datei die Identifizierer und nicht die digitalen Bilder selbst speichert, sollte die computerlesbare Datei relativ klein und besser verwaltbar sein als dies eine Datei wäre, die die digitalen Bilder selbst enthält.
  • Ein weiterer Vorteil, der durch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung realisiert werden kann, besteht darin, daß ein Zuweisen von Identifizierern zu jedem digitalen Bild, das sich auf dem Netz 16 befindet, es ermöglichen kann, daß auf jedes dieser digitalen Bilder unabhängig und separat von den anderen digitalen Bildern, die sich auf dem Netz 16befinden, zugegriffen werden kann. Ein Benutzer kann z. B. individuell auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugreifen, ohne auf die anderen digitalen Bilder zugreifen zu müssen, die durch die gleiche Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 erfaßt wurden und denen Identifizierer durch die Funktionskomponente 26 zugewiesen wurden.
  • Die Zuweisung von Identifizierer zu digitalen Bildern kann außerdem die Verfolgung der digitalen Bilder ermöglichen. Eine Aufzeichnung kann z. B. beibehalten werden, die Zugriffsinformationen hinsichtlich des digitalen Bildes 14 enthält, wie z. B. Informationen über die Anzahl von Malen, auf die auf das digitale Bild 14 zugegriffen wurde (z. B. betrachtet, kopiert, gedruckt usw.), über die Identitäten der Benutzer, die auf das digitale Bild 14 zugegriffen haben, über die Veränderungen, die an dem digitalen Bild 14 vorgenommen wurden usw. Durch ein Zugreifen auf die Aufzeichnung kann der Benutzer 20 in der Lage sein, unter anderem z. B. zu bestimmen, ob eine bestimmte Person das digitale Bild 14 betrachtet hat.
  • Ein weiterer Vorteil, der durch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung realisiert werden kann, besteht darin, daß die Verwendung der Internet-Protokoll-Version 6 ("IPv6") zum Zuweisen eines eindeutigen Ressourcenidentifizierers ("URI") zu einem digitalen Bild es ermöglichen kann, daß der IPv6-URI, der dem digitalen Bild zugewiesen ist, eindeutig und permanent ist. Bei einem Ausführungsbeispiel kann der URI z. B. für die Lebenszeit oder Existenz dieses digitalen Bildes bewahrt werden. Dies bedeutet, daß der IPv6-URI, der ursprünglich einem digitalen Bild zugewiesen ist, nicht verändert oder anderen digitalen Bildern zugewiesen werden sollte, während dieses digitale Bild existiert. Tatsächlich können, wenn die Kosten, die einer Datenspeicherung zugewiesen sind, weiter sinken, das digitale Bild und der URI, der demselben zugewiesen ist, sogar auf ewig bewahrt werden. In jedem Fall können durch ein Versehen jedes digitalen Bildes mit einem Permanent-Durch- Photo-IPv6-URI eine Organisierung und eine gemeinschaftliche Verwendung der digitalen Bilder einfach eine Angelegenheit einer Markierungssprache, wie z. B. HTML, XML oder SGML, werden.
  • Zusätzlich kann ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung außerdem für die Realisierung von Eigentums- oder Geldgewinnen sorgen. Ein kommerziell betriebener Dienst kann z. B. digitale Bilder eines Benutzer gegen eine Gebühr speichern.
  • Ein weiterer Vorteil, der durch ein Ausführungsbeispiel der Erfindung realisiert werden kann, besteht darin, daß es ermöglicht, daß auf die digitalen Bilder auf eine objektorientierte Weise über ein Netz verwiesen werden kann. Dies bedeutet, daß die digitalen Bilder als Objekte behandelt werden können, anstatt nur als Daten behandelt zu werden, wodurch die Unterstützung von "Verfahren", die in Verbindung mit dem digitalen Bild 14 (z. B. Neudimensionieren des digitalen Bildes 14, Drucken des digitalen Bildes 14, Drehen des digitalen Bildes 14 usw.) verwendet werden können, und die Unterstützung von "Eigenschaften" des digitalen Bildes 14 (z. B. Dateigröße, Erfassungsdatum, letzter Zugriff usw.) ermöglicht wird. Ein computerlesbarer Programmcode kann z. B. vorgesehen sein, der es einem Benutzer ermöglicht, ein Format (z. B. Schwarzweiß, niedrige Auflösung, hohe Auflösung, Originalversion, Skizzenbetrachtung, neueste Version usw.) für das digitale Bild 14 zu spezifizieren, und der das digitale Bild 14 auf das spezifizierte Format formatiert, so daß das digitale Bild 14 letztendlich dem Benutzer in diesem spezifizierten Format vorgelegt wird.
  • Nach der kurzen Beschreibung der Vorrichtung 10 und des Verfahrens 12 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, sowie einiger ihrer wesentlicheren Merkmale und Vorteile werden nun verschiedene Ausführungsbeispiele der Vorrichtung 10 und des Verfahrens 12 detaillierter beschrieben.
  • Fig. 1 ist ein Diagramm auf hoher Ebene, das die Komponenten eines Ausführungsbeispiels der Vorrichtung 10 darstellt, die zum Identifizieren des digitalen Bildes 14 und zum Zugreifen (z. B. Archivieren, Speichern, Identifizieren, Bearbeiten, gemeinschaftlich Verwenden, Verfolgen usw.) auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 verwendet werden kann. Es wird darauf verwiesen, daß, obwohl die Erfindung vorzugsweise zur Verwendung mit dem Internet ist, die Erfindung nicht streng zur Verwendung mit dem Internet beschränkt ist. Dies bedeutet, daß, obwohl das Netz 16 vorzugsweise ein Übertragungssteuerungsprotokoll/Internet- Protokoll- (TCP/IP-) Netz ist, das Netz 16 jedes geeignete Netz oder Netze sein kann, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, eines lokalen Netzes (LAN), eines Großraumnetzes (WAN), eines Sicherheitsnetzes, eines Intranets, des Internets, einer Kommunikation derselben usw.
  • Die Vorrichtung 10 kann die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 aufweisen, die durch den Benutzer 20 verwendet werden kann, um das digitale Bild 14 zu erfassen. Die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 kann jede eines breiten Bereichs von Digitalbilderfassungsvorrichtungen aufweisen, die bereits in der Technik bekannt sind oder die in der Zukunft entwickelt werden können. Die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 kann z. B. eine Digitalkamera oder einen Scanner aufweisen.
  • Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 wirksam dem Netz 16 mittels einer Netzvorrichtung 19 zugeordnet oder mit demselben verbunden. Die Netzvorrichtung 19 kann jedes eines breiten Bereichs von Systemen aufweisen, die mit dem Netz 16 eine Verbindung herstellen können, die heute in der Technik bekannt sind oder in der Zukunft entwickelt werden können, wie z. B. einen Personalcomputer, einen Netzserver, ein Kiosk, eine Handvorrichtung, einen Internetort, ein zweckgebundenes e-fähiges Gerät, einen Web-TV oder Internet-Fernseher, ein Web-Endgerät, ein Internetgerät (d. h. eine Vorrichtung, die für E-Mail, einen Internetzugriff und möglicherweise andere eingeschränkte Funktionen zweckgebunden ist), usw. Die Netzvorrichtung 19 kann wirksam dem Netz 16 über jede geeignete Einrichtung (z. B. Modem, T-1, T-3, Kabel, Digitalteilnehmerleitung (DSL), Infrarot, BLUETOOTH™ usw.), durch weitere Vorrichtungen (z. B. Router, Naben usw.), andere Netze (z. B. LAN, WAN, Intranet usw.), durch eine Kombination von Netzen usw. zugeordnet oder mit demselben verbunden sein.
  • Es wird jedoch darauf verwiesen, daß die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 nicht durch die Netzvorrichtung 19 mit dem Netz 16 verbunden sein muß. Statt dessen kann die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 direkt mit dem Netz 16 (d. h. ohne Zwischenvorrichtungen zwischen der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 und dem Netz 16, nicht gezeigt) verbunden sein oder mit dem Netz 16 über eine oder mehrere Zwischenvorrichtungen, wie z. B. einen Personalcomputer, verbunden sein. Tatsächlich kann die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 mit dem Netz 16 über jede andere geeignete Einrichtung verbunden sein, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, einer festverdrahteten Verbindung, einer Infrarotverbindung, einer Wählverbindung (d. h. unter Verwendung eines Modems), einer zweckgebundenen Verbindung (z. B. Kabel, Digitalteilnehmerleitung (DSL), T-1, T-3), über BLUETOOTH™, über Satellit, durch noch weitere Vorrichtungen (z. B. Router, Naben usw.), durch andere Netze (z. B. LAN, WAN, Intranet, das Internet usw.), durch eine Kombination von Netzen usw.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel 110 (Fig. 3), das unten detaillierter beschrieben ist, muß die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 nie mit dem Netz 116 verbunden sein. Statt dessen kann das digitale Bild 14 von der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 an die Netzvorrichtung 119(z. B. Personalcomputer usw.), der zu dem Zeitpunkt, zu dem das digitale Bild 14 erfaßt und/oder zu der Netzvorrichtung 119 übertragen wurde, mit dem Netz 116 verbunden sein kann oder nicht, heruntergeladen oder übertragen werden. Damit auf das digitale Bild 114 über das Netz 116 zugegriffen werden kann, muß die Netzvorrichtung 119 jedoch, zu der das digitale Bild 114 übertragen wird, mit dem Netz 116 verbunden sein. Ähnlich muß, wenn das digitale Bild 14 nicht übertragen wird, sondern auf der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 gespeichert bleibt, die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 mit dem Netz 16 verbunden sein, damit auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugegriffen werden kann. Siehe Fig. 1.
  • Zum Ausführen der verschiedenen Funktionsaspekte der Erfindung kann die Vorrichtung 10 ferner die Funktionskomponente 26 aufweisen. Es wird darauf verwiesen, daß die Funktionskomponente 26 jede geeignete Hardware- und/oder Softwareanwendung zum Durchführen der jeweiligen Funktionen sein kann. Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Funktionskomponente 26 einen computerlesbaren Programmcode und die notwendige Hardware (z. B. einen Intel PENTIUM®-Prozessor usw.) zum Ausführen desselben aufweisen. Ein derartiger computerlesbarer Programmcode kann einen Programmcode zum Zuweisen eindeutiger Identifizierer zu digitalen Bildern aufweisen, so daß auf jedes jeweilige digitale Bild über das Netz 16 separat und getrennt von den anderen digitalen Bildern, die Identifizierern zugewiesen sind, zugegriffen werden kann. Der Identifizierer 22 z. B., der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, kann in Verwendung mit einem Webbrowser verwendet werden, um auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zuzugreifen.
  • Der computerlesbare Programmcode, der die Funktionskomponente 26 aufweisen kann, kann in einem oder mehreren computerlesbaren Speichermedien gespeichert sein, die sich in der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 befinden oder derselben zugeordnet sind. Alternativ kann der computerlesbare Programmcode, der die Funktionskomponente aufweist, in einem oder mehreren computerlesbaren Speichermedien gespeichert sein, die sich in der Netzvorrichtung 119 (Fig. 3), dem primären Server 37, dem sekundären Server 39, an anderer Stelle in dem Netz 16 (z. B. einem anderen Server usw.) oder in einer Kombination derselben befinden oder denselben zugeordnet sind. Unabhängig davon, wo sich der computerlesbare Programmcode befindet, kann derselbe jedoch einen Programmcode zum Ausführen eines oder mehrerer der verschiedenen Schritte des Verfahrens 12, das in Fig. 2 gezeigt ist, aufweisen.
  • Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann die Funktionskomponente 26 den Identifizierer 22 automatisch dem digitalen Bild 14 (d. h. ohne eine Benutzerintervention) nahezu unmittelbar danach zuweisen, nachdem das digitale Bild 14 durch die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 erfaßt oder aufgenommen wird. Bei dem alternativen Ausführungsbeispiel 110 (Fig. 3), das unten detaillierter beschrieben ist, kann sich die Funktionskomponente 126 in der Netzvorrichtung 119 befinden, derart, daß der Netzidentifizierer 122 erst zugewiesen wird, nachdem das digitale Bild 114 zu der Netzvorrichtung 119 z. B. von der Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 übertragen oder heruntergeladen wurde. Bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel (nicht gezeigt) kann sich die Funktionskomponente an anderer Stelle in dem Netz 16 befinden, wobei der Identifizierer 22 unter Umständen dem digitalen Bild 14 erst dann zugewiesen wird, nachdem das digitale Bild 14 über das Netz 16 zu dem/den Netzorten übertragen wurde, an dem/denen sich die Funktionskomponente befindet.
  • Der Identifizierer 22, der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, kann einen permanenten (d. h. nichtdynamischen) eindeutigen Identifizierer, wie z. B. einen einheitlichen Ressourcenidentifizierer ("URI"), einen einheitlichen Ressourcenlokalisierer ("URL") usw., aufweisen. Der URI, der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, kann global eindeutig und permanent sein, derart, daß der URI nur das digitale Bild 14 auf dem Netz 16 spezifisch identifiziert, wobei der URI fest (d. h. unverändert) bleibt. Anders ausgedrückt ist der Identifizierer 22, der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, vorzugsweise einzigartig in der Welt, derart, daß kein anderes digitales Bild, Vorrichtung, Datei usw. während der Lebensdauer des digitalen Bildes 14 den gleichen Identifizierer wie der Identifizierer 22 aufweist. Zusätzlich bleibt der Identifizierer 22 fest und wird während der Lebensdauer des digitalen Bildes 14 nicht verändert. Tatsächlich kann der eindeutige Identifizierer 22 dem digitalen Bild 14 u. U. auf ewig zugewiesen sein und niemals einem anderen Bild, einer Vorrichtung, Datei usw. zugewiesen werden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel z. B. kann der Identifizierer 22 einen URL aufweisen, der durch einen Webbrowser verwendet werden kann, um die Ressource, die diesem URL zugeordnet ist, zu lokalisieren und so das digitale Bild 14 wiederzugewinnen. Insbesondere kann der URL das Protokoll (z. B. http, ftp usw.), das beim Zugreifen auf das digitale Bild 14 verwendet werden soll, den Namen des Servers oder der anderen Vorrichtung, auf der sich das digitale Bild 14 befindet, und den Pfad zu dem digitalen Bild 14 spezifizieren. Abhängig von der bestimmten Anwendung kann ein Benutzer den URL in ein Adreßfeld eines Webbrowsers tippen, oder der URL kann als eine Hyperlink angezeigt sein, die der Benutzer durch ein Anklicken aktivieren kann usw. In jedem Fall ermöglicht es der URL oder der andere Identifizierer, der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, daß auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugegriffen wird.
  • Zum Zuweisen der Identifizierer zu den digitalen Bildern kann die Funktionskomponente 26 die Internet-Protokoll- Version 6 ("IPv6") verwenden. Kurz gesagt ist die IPv6 ein vorgeschlagenes Protokoll der nächsten Generation für das Internet, das teilweise entwickelt wurde, um die Knappheit an verfügbaren IP-Adressen zu lösen, die der gegenwärtig verwendeten Internet-Protokoll-Version 4 ("IPv4") zugeordnet ist. Mit IPv4 wird eine 32-Bit- (4-Byte-) Binärzahl verwendet, um eindeutig einen Host (z. B. Computer usw.), der mit dem Internet verbunden ist, gegenüber den anderen Internethosts zu Zwecken einer Kommunikation durch die Übertragung von Paketen zu identifizieren. Die IPv4- Adressen werden in einem "Gepunkteter-Vierer"-Format, bestehend aus den Dezimalwerten ihrer vier Bytes, getrennt durch Punkte (z. B. 127.0.0.1 usw.), ausgedrückt. Die ersten 1, 2 oder 3 Bytes der IPv4-Adresse identifizieren das Netz, mit dem der Host verbunden ist, wobei die verbleibenden Bits den Host selbst identifizieren. Die 32 Bits aller 4 Bytes zusammen können fast 232 oder ungefähr 4 Milliarden Hosts (wenige kleine Bereiche in diesem Satz von Zahlen werden nicht verwendet) bedeuten. Mit der ansteigenden Popularität des Internets jedoch gibt es bei IPv4 eine Knappheit an verfügbaren IP-Adressen. Obwohl ein Dynamikhostkonfigurationsprotokoll ("DHCP") in Verbindung mit IPv4 verwendet wird, um Netze zu aktivieren, die mit dem Internet verbunden sind, um eine zeitweilige IP-Adresse einem Host automatisch zuzuweisen, wenn der Host eine Verbindung zu dem Netz herstellt, und es so ermöglicht, daß IP-Adressen wiederverwendet werden, wird IPv6 trotzdem wahrscheinlich IPv4 in naher Zukunft ersetzen. Im Gegensatz zu IPv4 ermöglicht es IPv6, daß Adressen numerisch als sechs Sätze digitaler Stellen anstelle von vier dargestellt werden. Folglich erhöht IPv6 den Adreßraum von 32 auf 128 Bits und sorgt für eine praktisch unbeschränkte (für alle Absichten und Zwecke) Anzahl von Netzen und Systemen.
  • Wenn IPv6 verwendet wird, kann die Funktionskomponente 26 Identifizierer den digitalen Bildern zuweisen, die vollständige physische IP-Adressen (d. h. die sechs Sätze digitaler Stellen, die die Adresse darstellen) oder Namen- Adressen (z. B. www.hp.com usw.) aufweisen. Alternativ können auch frühere Versionen als IPv6 verwendet werden und andere Typen von Identifizierer können außerdem den digitalen Bildern zugewiesen werden, wie dies für Fachleute auf diesem Gebiet ersichtlich wird, nachdem sie mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut sind.
  • Zusätzlich können die Identifizierer, die den digitalen Bildern zugewiesen sind, zumindest teilweise auf Informationen basieren, die durch den Benutzer 20 bereitgestellt werden. Dadurch können die Identifizierer, die den digitalen Bildern zugewiesen sind, "aussagekräftig" oder beschreibend für die bestimmten digitalen Bilder sein. Der Benutzer 20 kann z. B. einen Domänennamen (z. B. "douglas_gennettens_camera1.com" usw.) auswählen und dann diesen Domänennamen bei einem einer breiten Vielzahl von Domänennamen-Registrierungsdiensten registrieren. Sobald der Domänenname registriert ist, kann er zeitweilig auf dem Domänennamenserver oder dem Registrierungscomputer des Dienstes geparkt oder gespeichert sein. Schließlich kann der Domänenname in eine Internet-Protokoll-Adresse umgewandelt werden, die eindeutig den Host, auf dem sich die digitalen Bilder des Benutzers 20 befinden, gegenüber den anderen Internethosts zu Zwecken einer Kommunikation identifiziert. Schließlich kann zumindest ein Abschnitt des Identifizierers, der jedem der digitalen Bilder des Benutzers 20 zugewiesen ist, die Internet-Protokoll-Adresse aufweisen. Dem digitalen Bild 20 kann z. B. der Identifizierer "douglas_gennettens_camera1.com/digitalimage14" zugewiesen sein, wobei nachfolgenden digitalen Bildern dann Identifizierer in sequentieller Reihenfolge danach (z. B. "douglas_gennettens_camera1.com/digitalimage15" usw.) zugewiesen werden können.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Zuweisung der Identifizierer teilweise auf der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 basieren, die verwendet wird, um die digitalen Bilder zu erfassen. Die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 kann z. B. wirksam dem Netz 16 zugewiesen sein und eine permanente physische IP-Adresse aufweisen. Falls dies der Fall ist, können den digitalen Bildern, die mit der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 erfaßt werden, Identifizierer zugewiesen werden, wobei zumindest ein Abschnitt davon die IP-Adresse der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 aufweist.
  • Die IP-Adresse, oder zumindest ein Abschnitt derselben, für die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 kann z. B. eine Seriennummer für die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 oder die Sozialversicherungsnummer des Benutzers 20 oder des Käufers aufweisen. Außerdem kann z. B. zumindest ein Abschnitt der IP-Adresse für die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 basierend auf Informationen sein, die durch den Benutzer 20 bereitgestellt werden. Bei einem Ausführungsbeispiel kann der Benutzer 20 einen Domänennamen (z. B. "andy_goris_camera1.com" usw.) auswählen und dann diesen Domänennamen bei einem einer großen Vielzahl von Domänennamen-Registrierungsdiensten registrieren. Die Auswahl und Registrierung des Domänennamens kann zu dem Zeitpunkt des Kaufs der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 auftreten, wobei der Kaufpreis die Gebühren enthält, die der Registrierung des Domänennamens zugeordnet sind. Sobald der Domänenname registriert ist, kann derselbe zeitweilig auf dem Domänennamenserver oder Registrierungscomputer des Dienstes geparkt oder gespeichert werden. Schließlich kann der Domänenname in eine Internet-Protokoll-Adresse umgewandelt werden, die eindeutig die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 identifiziert. Schließlich kann zumindest ein Abschnitt des Identifizierers, der jedem der digitalen Bilder des Benutzers 20 zugewiesen ist, die Internet- Protokoll-Adresse für die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 aufweisen. Dem digitalen Bild 14 kann z. B. der Identifizierer "andy_goris_camera1.com/digitalimage14" zugewiesen sein, wobei nachfolgenden digitalen Bildern Identifizierer in einer sequentiellen Reihenfolge danach zugewiesen werden können (z. B. können nachfolgenden digitalen Bildern die Identifizierer "andy_goris_camera1.com/digitalimage15", "andy_goris_camera1.com/digitalimage16" usw. zugewiesen werden).
  • Wie bereits erwähnt wurde, können die digitalen Bilder, denen gemäß der Erfindung Identifizierer zugewiesen sind, beibehalten oder gespeichert werden, so daß dieselben über das Netz 16 zugänglich sind. Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Funktionskomponente 26 ferner einen Programmcode zum Speichern der digitalen Bilder in einem oder mehreren computerlesbaren Medien aufweisen, die in einer oder mehreren computerlesbaren Speichervorrichtungen enthalten sind, die mit dem Netz 16 verbunden sind. Die digitalen Bilder können automatisch (d. h. ohne Benutzerintervention), manuell oder als eine Kombination derselben gespeichert werden. Vorzugsweise sind die eine oder die mehreren computerlesbaren Speichervorrichtungen immer oder permanent mit dem Netz 16 verbunden. Andernfalls können die digitalen Bilder für einen Benutzer nicht zugänglich sein, wenn die Vorrichtungen, auf der/denen die digitalen Bilder gespeichert sind, nicht mit dem Netz 16 verbunden ist/sind. Es wird jedoch angemerkt, daß der Identifizierer 22 verwendet werden kann, um auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 unabhängig davon zuzugreifen, wo das digitale Bild 14 letztendlich gespeichert oder beibehalten wird. Der Identifizierer 22 kann z. B. dennoch verwendet werden, um auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zuzugreifen, selbst wenn das digitale Bild 14 seither von dem Netzort übertragen wurde, an dem dem digitalen Bild 14 der Identifizierer 22 zugewiesen wurde.
  • Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann der Netz- oder Internet-Webort 28 verwendet werden, um die digitalen Bilder zu speichern. Insbesondere kann der Netzort 28 den ersten oder primären Server 37 und den zweiten oder Sicherungsserver 39 aufweisen. Alternativ kann der Netzort jede Anzahl (d. h. einen oder mehrere) geeigneter Server, wie z. B. partitionierte Server, nichtpartitionierte Server, eine Kombination derselben usw., aufweisen.
  • Der primäre Server 37 kann einen Dateiserver aufweisen, auf dem die digitalen Bilder, einschließlich des digitalen Bildes 14, gespeichert oder archiviert werden können. Der primäre Server 37 kann das digitale Bild 14 übertragen, wenn ein Benutzer (z. B. Benutzer 20, Drittbenutzer 24 usw.) eine geeignete Anforderung nach dem digitalen Bild 14 übermittelt. Alternativ können die digitalen Bilder an anderer Stelle auf dem Netzort 28, an anderer Stelle auf dem Netz 16 (z. B. Netzvorrichtung 19 usw.), einer Kombination derselben usw. gespeichert sein.
  • Wieder Bezug nehmend auf Fig. 1 kann der sekundäre Server 39 einen Dateiserver aufweisen, der verwendet wird, um Sicherungskopien der digitalen Bilder zu speichern. Der sekundäre Server 39 kann z. B. verwendet werden, um eine Sicherungskopie einer Original- oder unbearbeiteten Version des digitalen Bildes 14 zu speichern. Alternativ können Sicherungskopien der digitalen Bilder an anderer Stelle in dem Netzort 28, an anderer Stelle in dem Netz 16 (z. B. Netzvorrichtung 19 usw.), einer Kombination derselben usw. gespeichert sein.
  • Es wird allgemein bevorzugt, ist jedoch nicht erforderlich, daß eine Original- oder unbearbeitete Version jedes der digitalen Bilder in einem Nur-Lese-Format gespeichert wird. Ähnlich können die Sicherungskopien der digitalen Bilder auch in einem Nur-Lese-Format gespeichert sein. Wenn die Originalversionen und/oder die Sicherungskopien der digitalen Bilder in einem Nur-Lese-Format gespeichert sind, kann jedoch ein Aufhebungsmerkmal (z. B. Paßwortaufhebung usw.) vorgesehen sein, das es einem Benutzer ermöglicht; auf die Originalversionen und/oder die Sicherungskopien der digitalen Bilder zuzugreifen und das Nur-Lese-Format aufzuheben, so daß der Benutzer Veränderungen an denselben vornehmen kann.
  • Um Speicherraum zu bewahren, können die digitalen Bilder für nur einen eingeschränkten oder einen vorbestimmten Zeitraum gespeichert werden. Der Zeitraum, über den jedes digitale Bild gespeichert wird, kann z. B. durch den Benutzer 20 bezeichnet werden oder kann ohne eine Benutzerintervention bestimmt werden (z. B. voreingestellt durch einen programmierbaren Code usw.). Lediglich beispielhaft kann bei einem Ausführungsbeispiel das digitale Bild 14 gelöscht werden, wenn in mehr als fünf Jahren kein Zugriff auf das digitale Bild 14 angefordert oder versucht wurde. Alternativ könnte, wie bereits vorher erwähnt wurde, das digitale Bild 14 auf ewig unabhängig davon gespeichert werden, ob eine Person versucht hat, Zugriff auf das digitale Bild 14 zu erhalten, oder einen Zugriff auf dasselbe erhalten hat.
  • Zusätzlich zu einem Speichern oder Beibehalten der digitalen Bilder können die verschiedenen Identifizierer, die den digitalen Bildern zugewiesen sind, auch gespeichert oder beibehalten werden. Nachdem die Funktionskomponente 26 z. B. den Identifizierer 22 dem digitalen Bild 14 zuweist, kann der Identifizierer 22 in eine computerlesbare Datei, wie z. B. eine Textdatei basierend auf einer Markierungssprache, wie z. B. der Hypertext Markup Language ("HTML"), der Extensible Markup Language ("XML") oder der Standard Generalized Markup Language ("SGML"), gespeichert oder plaziert werden. Die computerlesbare Datei kann in einem oder mehreren computerlesbaren Medien gespeichert werden, die in einer oder mehreren computerlesbaren Speichervorrichtungen enthalten sind, die mit dem Netz 16 verbunden sind. Die computerlesbare Datei kann z. B. in der computerlesbaren Speichervorrichtung 27 der Netzvorrichtung 19, in dem primären und/oder sekundären Server 37 und/oder 39 eines Netzortes 28 gespeichert sein. Alternativ kann die computerlesbare Datei an anderer Stelle auf dem Netzort 28, an anderer Stelle in dem Netz 16, einer Kombination derselben usw. gespeichert sein.
  • Gemeinsam mit dem Identifizierer 22 des digitalen Bildes 14 kann die computerlesbare Datei außerdem Identifizierer enthalten, die anderen digitalen Bildern zugewiesen sind.
  • Durch ein Speichern der Identifizierer in der computerlesbaren Datei können die digitalen Bilder, denen die Identifizierer zugeordnet sind, ohne weiteres durch ein gemeinschaftliches Verwenden der computerlesbaren Datei und der Identifizierer, die in denselben gespeichert sind, gemeinschaftlich verwendet werden, insbesondere da die computerlesbare Datei relativ klein sein sollte. Tatsächlich sollte die computerlesbare Datei, die die Identifizierer enthält, sehr viel kleiner und besser verwaltbar sein, als dies eine Datei wäre, die die digitalen Bilder selbst enthält. Es wird jedoch angemerkt, daß die Weise, auf die letztendlich ein Zugriff auf die digitalen Bilder erhalten wird, davon abhängen kann, wie die computerlesbare Datei gesendet und/oder empfangen wird. Die digitalen Bilder können z. B. auf einer Anzeigevorrichtung (nicht gezeigt) als Skizzenbilder, Großformatbilder usw. angezeigt werden und/oder die Identifizierer können als eine Serie von Hyperlinks usw. vorgesehen sein.
  • Die Funktionskomponente 26 kann außerdem einen Programmcode zum Verweisen auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 auf eine objektorientierte Weise oder Entwurfsweise umfassen. Anders ausgedrückt kann die Funktionskomponente 26 in der Lage sein, das digitale Bild 14 als ein Objekt zu behandeln, anstatt das digitale Bild 14 nur als die Daten zu behandeln, die das digitale Bild 14 aufweist. Ein derartiger objektorientierter Ansatz kann die Unterstützung von "Verfahren" ermöglichen, die in Verbindung mit dem digitalen Bild 14 verwendet werden können (z. B. Neudimensionieren des digitalen Bildes 14, Drucken des digitalen Bildes 14, Drehen des digitalen Bildes 14 usw.), sowie die Unterstützung von "Eigenschaften" des digitalen Bildes 14 (z. B. Dateigröße, Erfassungsdatum, letzter Zugriff usw.).
  • Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Funktionskomponente 26 einen Programmcode zum Spezifizieren eines Formats (z. B. Schwarzweiß, niedrige Auflösung, Originalversion, neueste Version, Skizzenbild, Dateiformat usw.) für das digitale Bild 14 sowie einen Programmcode zum Formatieren des digitalen Bildes 14 in diesem spezifizierten Format aufweisen, so daß das digitale Bild 14 letztendlich dem Benutzer in diesem spezifizierten Format bereitgestellt wird. Die Funktionskomponente 26 kann z. B. in der Lage sein zu erkennen, daß eine Zugriffsanforderung für das digitale Bild 14 durch einen Drucker oder einen Internet- Filmentwickler gemacht wurde, und könnte so ein Hochauflösungsformat für das digitale Bild 14 spezifizieren und dann das digitale Bild 14 entsprechend formatieren, bevor das digitale Bild 14 an den Drucker oder den Internet- Filmentwickler geliefert wird, der die Zugriffsanforderung tätigt.
  • Die Funktionskomponente 26 kann außerdem einen Programmcode zum Ermöglichen dessen aufweisen, daß ein Benutzer das Format für das digitale Bild 14 spezifiziert. Ein Benutzer kann z. B. in der Lage sein, das Format für das digitale Bild 14 durch ein Hinzufügen einer Erweiterung (z. B. ".BW" für Schwarzweiß-Version, ".HR" für hohe Auflösung, ".jpg" für ein jpg-Dateiformat, ".bmp" für ein Bittabellen- Dateiformat usw.) zu dem Identifizierer 22 zu spezifizieren. Bei einem Ausführungsbeispiel kann der Benutzer den Identifizierer 22 und die Erweiterung, die auf denselben folgt, in ein Adreßfeld eines Webbrowsers eingeben. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann ein Benutzer in der Lage sein, ein Format für das digitale Bild 14 durch ein Herstellen einer Auswahl in einem Pull-down-Menü in einem Webbrowser zu spezifizieren. Alternativ sind weitere Verfahren zum Spezifizieren eines Formats möglich, wie dies für Fachleute auf diesem Gebiet ersichtlich wird, nachdem sie mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut sind.
  • Die Funktionskomponente 26 kann ferner einen Programmcode zum Verfolgen des digitalen Bildes 14 umfassen. Eine Aufzeichnung kann z. B. beibehalten werden, die Zugriffsinformationen, die auf das digitale Bild 14 bezogen sind, wie z. B. Informationen hinsichtlich der Anzahl von Maien, die auf das digitale Bild 14 zugegriffen wurde, über die Identitäten der Benutzer, die auf das digitale Bild 14 zugegriffen haben, über die Veränderungen, die an dem digitalen Bild 14 vorgenommen wurden, usw. enthält. Durch ein Zugreifen auf die Aufzeichnung kann der Benutzer 20 z. B. in der Lage sein, unter anderem zu bestimmen, ob eine bestimmte Person das digitale Bild 14 betrachtet hat.
  • Es wird darauf verwiesen, daß das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel lediglich darstellend für eine Umgebung ist, in der die Erfindung implementiert sein kann. Weitere Ausführungsbeispiele (z. B. 110, Fig. 3) werden ebenfalls betrachtet, um innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung zu sein. Die Funktionskomponente 26 kann sich z. B. an anderer Stelle befinden und/oder in separate Module, Routinen und/oder Teilroutinen unterteilt sein.
  • Die Vorrichtung 10 kann gemäß dem in Fig. 2 gezeigten Verfahren 12 betrieben werden, um den Identifizierer 22 dem digitalen Bild 14 zuzuweisen und es zu ermöglichen, daß auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugegriffen wird. In dem ersten Schritt 30 des Verfahrens 12 wird das digitale Bild 14 erfaßt. Um das digitale Bild 14 zu erfassen, kann der Benutzer 20 z. B. die Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 verwenden. Alternativ kann das digitale Bild 14 von anderer Stelle in dem Netz 16 (z. B. über E-Mail usw.) wiedergewonnen werden. Unabhängig davon, wie das digitale Bild 14 erfaßt wird, weist der nächste Schritt 32 die verschiedenen Funktionsaspekte der Erfindung auf. Insbesondere kann in Schritt 32 das digitale Bild 14 gespeichert werden (36), so daß das digitale Bild 14 über das Netz 16 zugänglich ist. Das digitale Bild 14 kann z. B. in der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18, auf der Netzvorrichtung 19, auf dem ersten und/oder zweiten Server 37 und/oder 39 des Netzortes 28, an anderer Stelle in dem Netz 16, einer Kombination derselben usw. gespeichert sein. Auch während der Funktionsphase 32 des Verfahrens 12 kann dem digitalen Bild 14 der Identifizierer 22 zugewiesen werden (38), der verwendet werden kann, um auf das digitale Bild 14 über das Netz 16 zuzugreifen. Insbesondere kann der Identifizierer 22 den Ort oder die Stelle auf dem Netz 16 liefern, von dem/der auf das digitale Bild 14 zugegriffen werden kann (z. B. gefunden, wiedergewonnen, bearbeitet, angezeigt, gedruckt, gemeinschaftlich verwendet, verfolgt usw.). Der Identifizierer 22 kann dem digitalen Bild 14 zugewiesen werden, nachdem das digitale Bild 14 gespeichert wurde, während das digitale Bild 14 gespeichert wird, und sogar bevor das digitale Bild 14 gespeichert wird. Nachdem der Identifizierer 22 zugewiesen ist, kann der Identifizierer 22 jedoch in einer computerlesbaren Datei gespeichert werden (40), wie z. B. einer Textdatei basierend auf einer Markierungssprache, wie z. B. HTML, XML oder SGML. Wie weiter unten detaillierter erläutert wird, können außerdem verschiedene andere Funktionen (41) während der Funktionsphase 32 des Verfahrens 12 auftreten.
  • Es wird nun angenommen, daß ein Benutzer (z. B. Benutzer 20, Drittbenutzer 24 usw.) auf das digitale Bild 14 zugreifen möchte, wobei der Identifizierer 22, der dem digitalen Bild 14 zugewiesen ist, bei Schritt 42 verwendet werden kann, um das digitale Bild 14 auf dem Netz 16 zu lokalisieren. Sobald das digitale Bild 14 lokalisiert ist, kann dasselbe über das Netz 16 bei Schritt 44 an die anfordernde Partei übertragen werden. Bei einem Ausführungsbeispiel können die Schritte 42 und 44 erzielt werden, wenn ein Benutzer den Identifizierer 22 in ein Adreßfeld eines Webbrowsers eingibt, wobei der Webbrowser das digitale Bild 14 lokalisiert und wiedergewinnt. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Identifizierer 22 als eine Hyperlink (z. B. Text-Hyperlink usw.) vorgesehen sein, die aktiviert sein kann, wenn die Hyperlink angeklickt wird (z. B. mit einer Maus usw.). Ein Aktivieren der Hyperlink kann dann dazu führen, daß das digitale Bild 14 über das Netz 16 lokalisiert und dann wiedergewonnen wird.
  • Es wird darauf verwiesen, daß das in Fig. 2 dargestellte Verfahren lediglich beispielhaft für die Erfindung ist und den Schutzumfang derselben nicht einschränken soll. In anderen Ausführungsbeispielen können zusätzliche Schritte in dem Verfahren 12 enthalten sein. Verschiedene andere Funktionen (41) können z. B. während der Funktionsphase 32 des Verfahrens 12 auftreten, wobei derartige Funktionen automatisch, manuell oder als eine Kombination derselben basierend auf der Konfiguration der Vorrichtung 10 durchgeführt werden.
  • Das Verfahren 12 kann außerdem aufweisen, daß der Benutzer 20 Informationen, wie z. B. einen Domänennamen, Benutzer- IDs, Paßwörter, Einschränkungen usw., bereitstellt. Das Verfahren 12 kann z. B. ferner aufweisen, daß es einem Benutzer ermöglicht wird, zumindest einen Abschnitt des Identifizierers 22 auszuwählen. Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt das Verfahren 12 die zusätzlichen Schritte eines Auswählens eines Domänennamens, eines Registrierens des Domänennamens und dann eines Umwandelns des Domänennamens in eine IP-Adresse. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel weist zumindest ein Abschnitt des Identifizierers 22 die IP-Adresse auf.
  • Als ein weiteres Beispiel kann der Benutzer 20 in der Lage sein, den Sicherheitspegel auszuwählen, der für die digitalen Bilder verwendet wird (z. B. Auswählen, ob ein Zugriff auf das digitale Bild 14 durch ein Paßwort geschützt ist, usw.). Bei einem Ausführungsbeispiel kann das Verfahren 12 den zusätzlichen Schritt eines Verhinderns eines unbefugten Zugriffs auf die Funktionskomponente 26 und/oder die digitalen Bilder, denen damit Identifizierer zugewiesen sind, umfassen. Ein Zugriff auf das digitale Bild 14 kann z. B. derart durch ein Paßwort geschützt sein, daß ein Benutzer zuerst einen geeigneten Benutzernamen und ein Paßwort eingeben muß, bevor er auf das digitale Bild 14 zugreifen kann. Ähnlich kann unter Umständen ein Benutzer zuerst einen geeigneten Benutzernamen und ein Paßwort eingeben müssen, bevor einem digitalen Bild ein Identifizierer durch die Funktionskomponente 26 zugewiesen wird.
  • Das Verfahren 12 kann ferner umfassen, daß der Benutzer 20 Funktionseinstellungen bereitstellt. Der Benutzer 20 kann z. B. in der Lage sein, eine oder mehrere E-Mail-Adressen bereitzustellen, an die die Identifizierer, nachdem sie zugewiesen sind, automatisch gesendet werden.
  • Wie bereits vorher erwähnt wurde, kann sich die Funktionskomponente 26 an anderer Stelle in dem Netz 16 anstelle in der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 befinden. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann das Verfahren 12 ferner ein Übertragen des digitalen Bildes 14 von der Digitalbilderfassungsvorrichtung 18 an die Funktionskomponente 26 aufweisen. Zusätzlich kann das Verfahren 12 außerdem den zusätzlichen Schritt eines Ermöglichens dessen aufweisen, daß der Benutzer 18 ein digitales Bild verwirft, nachdem ihm ein Identifizierer zugewiesen wurde. Der Benutzer 20 kann z. B. in der Lage sein, auf das Netz 16 zuzugreifen und das digitale Bild 14 von der Vorrichtung, auf der dasselbe gespeichert war, zu löschen.
  • Ein weiterer Schritt, der in dem Verfahren 12 enthalten sein kann, verweist auf eine objektorientierte Weise über das Netz 16 auf das digitale Bild 14. Anders ausgedrückt kann das Verfahren 12 ferner ein Behandeln des digitalen Bildes 14 als ein Objekt anstelle eines Behandelns desselben als nur Daten umfassen. Ein derartiger objektorientierter Ansatz kann die Unterstützung von "Verfahren", die in Verbindung mit dem digitalen Bild 14 verwendet werden können (z. B. Neudimensionieren des digitalen Bildes 14, Drucken des digitalen Bildes 14, Drehen des digitalen Bildes 14 usw.), sowie die Unterstützung von "Eigenschaften" des digitalen Bildes 14 (z. B. Dateigröße, Erfassungsdatum, letzter Zugriff usw.) ermöglichen. Das Verfahren 12 kann z. B. ein Spezifizieren eines Formats (z. B. Schwarzweiß, niedrige Auflösung, Originalversion, neueste Version, Skizzenbild, Dateiformat usw.) für das digitale Bild 14 und ein Formatieren des digitalen Bildes 14 in diesem spezifizierten Format aufweisen, bevor das digitale Bild 14 an einen Benutzer geliefert wird. Um das Format zu spezifizieren, kann das Verfahren 12 ferner den Schritt eines Ermöglichens dessen, daß ein Benutzer das Format für das digitale Bild 14 spezifiziert und/oder den Schritt eines Hinzufügens einer Erweiterung zu dem Identifizierer 22 umfassen.
  • Ein Verfolgen des digitalen Bildes 14 kann ebenfalls in dem Verfahren 12 enthalten sein. Das Verfahren 12 kann z. B. ferner ein Beibehalten einer Aufzeichnung aufweisen, die Zugriffsinformationen enthält, die auf das digitale Bild 14 bezogen sind, wie z. B. Informationen über die Anzahl von Malen, die auf das digitale Bild 14 zugegriffen wurde, über die Identitäten der Benutzer, die auf das digitale Bild 14 zugegriffen haben, über die Veränderungen, die an dem digitalen Bild 14 vorgenommen wurden, usw. Unter der Annahme, daß eine derartige Aufzeichnung beibehalten wird, kann das Verfahren 12 dann ferner ein Zugreifen auf die Aufzeichnung umfassen, um Zugriffsinformationen über das digitale Bild 14 zu erhalten (z. B. ob eine bestimmte Person das digitale Bild 14 betrachtet hat usw.).
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel der Vorrichtung 110 ist in dem Diagramm auf hoher Ebene aus Fig. 3 gezeigt. Bei diesem alternativen Ausführungsbeispiel 110 kann die Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 wirksam der Netzvorrichtung 119 zugeordnet sein. Die Netzvorrichtung 119 kann wiederum wirksam dem Netz 116 (z. B. Internet, Intranet, WAN, LAN usw.) zugewiesen oder mit demselben verbunden sein. Die Netzvorrichtung 119 kann mit dem Netz 116 über jede geeignete Einrichtung (z. B. Modem, T-1, T-3, Kabel, Digitalteilnehmerleitung (DSL), Infrarot, BLUETOOTH™ usw.), durch weitere Vorrichtungen (z. B. Router, Naben usw.), andere Netze (z. B. LAN, WAN, Intranet usw.), durch eine Kombination von Netzen usw. verbunden sein. Die Netzvorrichtung 119 kann jedes eines breiten Bereichs von Systemen aufweisen, die mit dem Netz 116 verbunden sein können, die in der Technik bekannt sind oder noch in Zukunft entwickelt werden können, wie z. B. einen Personalcomputer, einen Netzserver, ein Kiosk, eine Handvorrichtung, einen Internetort, ein zweckgebundenes e-fähiges Gerät, einen Web-TV oder Internet-TV, ein Web-Endgerät, ein Internetgerät (d. h. ein Gerät, das zweckgebunden für E-Mail, Internetzugriff und möglicherweise andere eingeschränkte Funktionen ist) usw.
  • Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel 110 kann sich die Funktionskomponente 126 innerhalb der Netzvorrichtung 119 befinden, anstelle sich in der Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 zu befinden, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Alternativ kann die Funktionskomponente 126 sich an anderer Stelle in dem Netz 116 (z. B. Netzort 124 usw.) befinden, kann sich innerhalb der Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 befinden, kann sich in einer Kombination derselben befinden usw. Wenn sich die Funktionskomponente 126 jedoch nicht innerhalb der Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 befindet, muß die Vorrichtung 110 nicht die Digitalbilderfassungsvorrichtung 118 umfassen, da der Benutzer 120 das digitale Bild 114 auf eine Anzahl anderer Weisen erfassen kann. Der Benutzer 120 kann z. B. das digitale Bild 114 von einer Digitalbilddatenbank (nicht gezeigt) über das Netz 116, von einer computerlesbaren Speichervorrichtung 127 der Netzvorrichtung 119, von anderer Stelle in dem Netz 116 (z. B. über E-Mail usw.) usw. erfassen.
  • Unabhängig davon, wie das digitale Bild 114 erfaßt wird, kann die Funktionskomponente 126 jedoch die verschiedenen Funktionsaspekte der Erfindung (z. B. Zuweisen eines Identifizierers 22 zu dem digitalen Bild 114, Speichern des digitalen Bildes 114, Speichern des Identifizierers 122 in einer computerlesbaren Datei usw.) auf eine Weise ausführen, die ähnlich ist wie die, die zuvor für das erste Ausführungsbeispiel 10 beschrieben wurde.
  • Es wird darauf verwiesen, daß der computerlesbare Programmcode, der hierin beschrieben ist, herkömmlicherweise unter Verwendung einer eines breiten Bereichs geeigneter computerlesbarer Programmiersprachen programmiert sein kann, die in der Technik bekannt sind oder die in Zukunft entwickelt werden können. Es wird außerdem darauf verwiesen, daß der computerlesbare Programmcode, der hierin beschrieben ist, eine oder mehrere Funktionen, Routinen, Teilfunktionen und Teilroutinen umfassen kann und nicht in einem einzelnen Paket kombiniert sein muß, sondern statt dessen in separaten Komponenten ausgeführt sein kann. Zusätzlich kann der computerlesbare Programmcode eine alleinstehende Anwendung sein oder kann ein Einsteckmodul für eine existierende Anwendung und/oder Betriebssystem sein. Alternativ kann der computerlesbare Programmcode in eine Anwendung oder ein Betriebssystem integriert sein. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann der computerlesbare Programmcode sich auf einer oder mehreren Netzvorrichtungen (nicht gezeigt), wie z. B. einem Administratoranschluß, einem Server usw., befinden.

Claims (33)

1. Verfahren (12) mit folgenden Schritten:
Erfassen eines digitalen Bildes (14); und
automatisches Zuweisen eines Identifizierers (22) zu dem digitalen Bild, wobei der Identifizierer es ermöglicht, daß auf das digitale Bild über ein Netz (16) zugegriffen wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem das Erfassen eines digitalen Bildes (14) ein Verwenden einer Digitalbilderfassungsvorrichtung (18) aufweist, um das digitale Bild zu erfassen.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die Digitalbilderfassungsvorrichtung (18) den Identifizierer (22) automatisch dem digitalen Bild zuweist.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, bei dem zumindest ein Abschnitt des Identifizierers (22) auf der Digitalbilderfassungsvorrichtung basiert.
5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 2 bis 4, das ferner ein Verwenden des Identifizierers (22) aufweist, um auf das digitale Bild an der Digitalbilderfassungsvorrichtung (18) über das Netz (16) zuzugreifen.
6. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 2 bis 5, das ferner ein Übertragen des digitalen Bildes (14) von der Digitalbilderfassungsvorrichtung an eine Netzvorrichtung (19) aufweist.
7. Verfahren gemäß Anspruch 6, bei dem die Netzvorrichtung (19) den Identifizierer (22) automatisch dem digitalen Bild zuweist.
8. Verfahren gemäß Anspruch 6 oder 7, das ferner ein Verwenden des Identifizierers (22) aufweist, um auf das digitale Bild an der Netzvorrichtung über das Netz (16) zuzugreifen.
9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem der Identifizierer (22) einen permanenten, eindeutigen einheitlichen Ressourcenlokalisierer aufweist.
10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem das automatische Zuweisen des Identifizierers zu dem digitalen Bild ein Verwenden der Internet-Protokoll- Version 6 oder einer früheren Version desselben aufweist.
11. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, das ferner ein Speichern des Identifizierers (22) in einer computerlesbaren Datei aufweist.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, bei dem die computerlesbare Datei auf einer Markierungssprache basiert.
13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, das ferner ein Verweisen auf das digitale Bild (14) auf eine objektorientierte Weise über das Netz aufweist.
14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, das ferner folgende Schritte aufweist:
Spezifizieren eines Formats für das digitale Bild (14); und
Formatieren des digitalen Bildes so, daß das digitale Bild in dem Format ist, wenn auf das digitale Bild über das Netz (16) zugegriffen wird.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, das ferner ein Ermöglichen aufweist, daß ein Benutzer (20) das Format spezifiziert.
16. Verfahren gemäß Anspruch 14 oder 15, bei dem das Spezifizieren eines Formats für das digitale Bild (14) ein Hinzufügen einer Erweiterung zu dem Identifizierer (22) aufweist.
17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, das ferner folgende Schritte aufweist:
Auswählen eines Domänennamens; und
Umwandeln des Domänennamens in eine Internet- Protokoll-Adresse, wobei zumindest ein Abschnitt des Identifizierers (22) die Internet-Protokoll-Adresse aufweist.
18. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, bei dem zumindest ein Abschnitt des Identifizierers (22) auf Informationen basiert, die durch einen Benutzer (20) bereitgestellt werden.
19. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, das ferner ein Verfolgen des digitalen Bildes (14) aufweist.
20. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, das ferner ein gemeinschaftliches Verwenden des Identifizierers (22) aufweist, um das digitale Bild (14) gemeinschaftlich zu verwenden.
21. Vorrichtung (10) mit folgenden Merkmalen:
einem oder mehreren computerlesbaren Speichermedien (27);
einem computerlesbaren Programmcode, der auf dem einen oder den mehreren computerlesbaren Speichermedien gespeichert ist, mit folgenden Merkmalen:
einem Programmcode zum Erfassen eines digitalen Bildes (14); und
einem Programmcode zum automatischen Zuweisen eines Identifizierers (22) zu dem digitalen Bild, wobei der Identifizierer es ermöglicht, daß auf das digitale Bild über ein Netz (16) zugegriffen wird.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, bei der der computerlesbare Programmcode ferner einen Programmcode zum Verweisen auf das digitale Bild (14) auf eine objektorientierte Weise über das Netz (16) aufweist.
23. Vorrichtung gemäß Anspruch 21 oder 22, bei der der Programmcode zum automatischen Zuweisen eines Identifizierers (22) zu dem digitalen Bild einen Programmcode zum Zuweisen eines permanenten, eindeutigen einheitlichen Ressourcenlokalisierers zu dem digitalen Bild (14) aufweist.
24. Vorrichtung gemäß Anspruch 21 oder 22, bei der der Programmcode zum automatischen Zuweisen eines Identifizierers (22) zu dem digitalen Bild (14) einen Programmcode zum Verwenden der Internet-Protokoll-Version 6 aufweist.
25. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 21 bis 24, bei der der computerlesbare Programmcode ferner einen Programmcode zum Verwenden des Identifizierers (22) zum Zugreifen auf das digitale Bild über das Netz (16) aufweist.
26. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 21 bis 25, bei der der computerlesbare Programmcode ferner folgende Merkmale aufweist:
einen Programmcode zum Spezifizieren eines Formats für das digitale Bild (14); und
einen Programmcode zum Formatieren des digitalen Bildes, so daß das digitale Bild in dem Format ist, wenn auf das digitale Bild über das Netz (16) zugegriffen wird.
27. Vorrichtung gemäß Anspruch 26, bei der der Programmcode zum Spezifizieren eines Formats für das digitale Bild (14) einen Programmcode zum Ermöglichen aufweist, daß ein Benutzer (20) das Format spezifiziert.
28. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 21 bis 27, bei der zumindest ein Abschnitt des Identifizierers auf Informationen basiert, die durch einen Benutzer (20) bereitgestellt werden.
29. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 21 bis 27, bei der zumindest ein Abschnitt des Identifizierers (22) auf einer Digitalbilderfassungsvorrichtung (18) basiert, die das digitale Bild (14) erfaßt hat.
30. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 21 bis 29, bei der der computerlesbare Programmcode ferner einen Programmcode zum Verfolgen des digitalen Bildes (14) aufweist.
31. Vorrichtung mit folgenden Merkmalen:
einer ersten Einrichtung zum Erfassen eines digitalen Bildes (14); und
einer zweiten Einrichtung zum automatischen Zuweisen einer dritten Einrichtung zum Ermöglichen, daß auf das digitale Bild (14) über ein Netz (16) zugegriffen wird, zu dem digitalen Bild, wobei die dritte Einrichtung permanent und eindeutig ist.
32. Verfahren mit folgenden Schritten:
Erfassen eines digitalen Bildes (14) mit einer Digitalbilderfassungsvorrichtung (18);
automatisches Zuweisen eines Identifizierers (22) zu dem digitalen Bild, wobei der Identifizierer es ermöglicht, daß auf das digitale Bild (14) über ein Netz (16) zugegriffen wird, und
wobei die Digitalbilderfassungsvorrichtung (18) den Identifizierer automatisch dem digitalen Bild (14) zuweist.
33. Verfahren mit folgenden Schritten:
Erfassen eines digitalen Bildes (14); und
automatisches Zuweisen eines permanenten eindeutigen Identifizierers zu dem digitalen Bild (14), wobei der permanente eindeutige Identifizierer es ermöglicht, daß auf das digitale Bild über ein Netz (16) zugegriffen wird.
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