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Die Erfindung betrifft eine Tragkonstruktion für ein vertikal
aufgehängtes
Fangnetz, das eine Spielfläche
einer Golfübungsanlage
seitlich begrenzt, in die aus einem Abschlaggebäude Golfbälle spielbar sind.
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Golfübungsanlagen, in denen solche
Fangnetze meist paarweise an beiden Längsseiten der Spielfläche zum
Einsatz kommen können,
sind allgemein bekannt und befinden sich insbesondere in oder in
der Nähe
von Großstädten oder
Ballungsräumen. In
derartigen Gebieten existieren zumeist keine ausreichenden Freiflächen, auf
denen reguläre
Golfplätze
eingerichtet werden könnten,
da deren Platzbedarf bekanntermaßen recht erheblich ist. Den
allgemein eher schlechten Möglichkeiten
zur Neuanlage regulärer
Golfplätze
steht die seit Jahren zunehmende Beliebtheit des Golfsports in der
Bevölkerung
entgegen, die sich in einer stetig wachsenden Anzahl von Golfspielern
niederschlägt.
Im Vergleich mit anderen Populärsportarten
wie Tennis, Turnen oder Skaten hat der Golfsport die zweithöchste Zuwachsrate
aufzuweisen und ist in der gegenwärtigen Freizeitgesellschaft
im Begriff, sich von einem Elitesport zu einem Breitensport zu entwickeln.
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Vor diesem Hintergrund existieren
insbesondere in Nordamerika und in Japan seit einigen Jahren Golfübungsanlagen,
die meist in Ballungszentren, oftmals sogar im innerstädtischen
Bereich, angeordnet sind und dem am Golfsport interessierten Publikum
die Möglichkeit
bieten sollen, in der Nähe
ihrer Wohnungen oder Arbeitsplätze
dem Sport ihrer Wahl nachgehen zu können. Die ballungsraumnahe
Platzierung derartiger Golfübungsanlagen,
die für
reguläre
Golfplätze
kaum realisierbar ist, weist den Vorteil auf, dass die Fahrzeiten
zum Erreichen der Golfübungsanlagen
gering sind, so dass sogar die Möglichkeit
in Frage kommt, beispielsweise an Arbeitstagen innerhalb der Pausenzeiten
Golfübungen
auf den entsprechenden Anlagen auszuführen.
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Bei solchen Golfübungsanlagen sind in der Regel
mehrstöckige
Abschlagsgebäude
vorhanden, die bis zu mehrere hundert Abschlagplätze in mehreren Reihen übereinander
aufweisen können.
Die Abschlagplätze
sind in Form von einseitig offenen Boxen ausgebildet, die auf die
Spielfläche
ausgerichtet sind. Diese Spielfläche
hat typischerweise ein rechteckiges Format und erstreckt sich über eine
Länge etwa
von 100 bis 300 Metern, bei einer Breite etwa zwischen 30 und 100
m. Die Spielfläche
ist in der Regel der Topographie eines regulären Golf platzes nachempfunden
und weist neben Greens auch Bunker und Wasserflächen auf. Abgeschlagene Bälle, die
nicht die Greens treffen, laufen ab und werden in nicht einsehbaren
Wasserrinnen zum Abschlaggebäude
zurück
geführt.
Bälle,
die auf den Greens liegen bleiben, werden in zeitlichen Intervallen
durch einen Teleskoparm abgefegt und gleichfalls wiederum zu dem
Abschlaggebäude
zurückgeleitet.
Die Bälle werden
anschließend
maschinell gesteuert innerhalb der einzelnen Abschlagplätze in einer
stufenlos einstellbaren Höhe
aufgeteet.
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Um zu vermeiden, das fehlgeschlagene
Bälle nicht
neben der Spielfläche
auftreffen und die Golfübungsanlage
verlassen (und dabei eventuell Personen gefährden), sind die Längsseiten
der Spielfläche
von jeweils einem ungefähr
vertikal ausgerichteten Fangnetz begrenzt, das darauf auftreffende
Bälle auf
die Spielfläche
zurückbefördert oder
entlang des Netzes weiterleitet. Die aus Kunststofffäden bestehenden
Netze sind mitunter durch ein horizontales Obernetz und ein vertikal
verlaufendes hinteres Abschlussnetz zu regelrechten Käfigen ausgebaut. Hierdurch
entsteht einerseits für
den Benutzer der Anlagen ein eventuell beklemmendes Gefühl, und zum
anderen wirken die bekannten Netzkonstruktionen für den außenstehenden
Betrachter aufgrund ihrer beträchtlichen
Abmessungen als wenig attraktive Fremdkörper.
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Die
DE 100 23 042 A1 und die
US 1,543,401 A beispielsweise
beschreiben zwei verschiedene Golfübungsanlagen jeweils mit einem überdachten Abschlagfeld.
Die Spielfläche
ist jeweils an der dem Abschlagfeld gegenüber liegenden Stirnkante durch ein
Fangnetz begrenzt. In der
DE
100 23 042 A1 ist dieses Fangnetz mit sackförmigen Ausbuchtungen ausgestattet,
in denen weit geschlagene Golfbälle aufgefangen
werden sollen. In der
US
1,543,401 A ist stattdessen eine Zielscheibe mit kreisringförmig konzentrisch
angeordneten Auffangkanälen
vorgesehen. Die Höhe
der Tragkonstruktionen für
das seitliche Fangnetz steigt jeweils ausgehend von dem Abschlagfeld
bis zu der gegenüber
liegenden Stirnkante an.
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Eine Golfübungsanlage, die beispielsweise über einem
Parkplatz installiert werden kann, wird in der WO 98/001190 A1 vorgeschlagen.
Hier ist ein Abschlaggebäude
mit in mehreren Etagen über
einander angeordneten Abschlagplätzen
vorgesehen. Die Spielfläche
ist eine (nach unten lichtdurchlässige) Netzkonstruktion
und ist wiederum seitlich und an der dem Abschlaggebäude gegenüber liegenden
Stirnkante durch ein Fangnetz begrenzt, das an Masten gleichbleibender
Höhe aufgehängt ist.
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Aufgabe
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Tragkonstruktion für
ein vertikal aufgehängtes Fangnetz,
das eine Spielfläche
einer Golfübungsanlage
seitlich begrenzt vorzuschlagen, das sich einerseits optisch harmonisch
in die Umgebung einfügt und
andererseits dem Nutzer den Eindruck einer „offenen" Anlage vermittelt.
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Lösung
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Ausgehend von der bekannten Tragkonstruktion
wird diese Aufgabe nach der Erfindung dahingehend gelöst, dass
diese eine konvex gekrümmte
Oberkante und einen entlang der Oberkante verlaufenden, mit beiden
Enden im Boden verankerten Querträger aufweist.
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Die geschwungene Linienführung der
Oberkante verleiht der erfindungsgemäßen Tragkonstruktion und der
durch diese optisch geprägten
Seitenansicht der Golfübungsanlage
eine zuvor unbekannte Dynamik und Leichtigkeit und – unter
dem Aspekt des Marketing – einen
hohen Wiedererkennungswert. Die Fangnetze an einer solchen Tragkonstruktion
können
zudem auf eine Minimalgröße reduziert werden,
ohne einerseits ihre Rückhaltefunktion
in Frage zu stellen und ohne andererseits ordnungsgemäß geschlagene
Bälle bis
zum Auftreffen auf der Spielfläche
in ihrer Flugbahn zu beeinflussen.
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Besonders bevorzugt wird der Verlauf
der Oberkante der Flugbahn eines Golfballs nachempfunden. So wird
einerseits der Materialaufwand ohne Einschränkung der Rückhaltefunktion minimiert,
andererseits wird durch diese Gestaltung die assoziative Verknüpfung der äußeren Form
der erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
mit dem Spielzweck der Golfübungsanlage
besonders befördert.
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Prinzipiell wäre anstelle des erfindungsgemäß verwendeten
Querträgers
auch ein entlang der Oberkante verlaufendes Seil denkbar. Nur ein
weitgehend starrer Querträger übernimmt
jedoch einerseits durch seine Steifigkeit und durch die beidseitige Abstützung im
Boden eine wesentliche tragende Funktion und betont andererseits
optisch den konvex gekrümmten
Verlauf der Oberkante.
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Bei großen Abmessungen der Golfübungsanlage
und damit der erforderlichen erfindungsgemäßen Tragkonstruktion ist es
erforderlich, den Querträger
zwischen seinen Endpunkten zusätzlich
abzustützen.
Dies erfolgt typischer Weise durch am Boden abgestützte Masten,
die in einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
fächerförmig angeordnet
sind. Im Vergleich zu einer rein vertikalen Ausrichtung der Masten
wird die Dynamik und Spannung der Tragkonstruktion hierdurch weiter
gesteigert.
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Der Querträger an einer solchen Tragkonstruktion
besteht vorzugsweise aus Segmenten, die sich jeweils zwischen zwei
benachbarten Masten erstrecken. Diese Segmente können dann in vormontierter
Form angeliefert und bei der Erstellung der Tragkonstruktion lediglich
noch zusammengesetzt werden. So können der Fertigungsaufwand,
insbesondere die Montagezeit und in der Folge die Kosten bei der
Herstellung einer erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
deutlich reduziert werden.
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Besonders bevorzugt weist die erfindungsgemäße Tragkonstruktion
Fachwerkelemente auf. Fachwerkelemente, die grundsätzlich sowohl
bei der Konstruktion des Querträgers
als auch gegebenen Falls für
die Masten zum Einsatz kommen können, vermitteln
durch ihre durchbrochene Struktur einen eher leichten, geradezu
filigranen optischen Eindruck ohne dass hierdurch die Tragfähigkeit
der Tragkonstruktion beeinträchtigt
wäre. Darüber wird
durch die Verwendung von Fachwerkelementen die Vormontage von Teilstücken noch
weiter erleichtert, was erneut eine Reduzierung des Fertigungsaufwandes
ermöglicht.
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Vorteilhafter Weise weist die erfindungsgemäße Tragkonstruktion
Kragarme, die in Richtung der Spielfläche auskragen, Führungsseile,
die an den Kragarmen befestigt sind und senkrecht nach unten verlaufen,
wobei zwischen jeweils zwei benachbarten Führungsseilen ein Segment des
Fangnetzes führbar
ist, und Führungsschienen
auf, die mit den Führungsseilen
fest verbunden sind, wobei an dem geführten Segment des Fangnetzes
befestigte Rollenkörper
auf den Führungsschienen
abrollen.
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Das Fangnetz kann an der erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
dann – beispielsweise
bei höheren
Windgeschwindigkeiten zur Vermeidung übermäßiger Windlast – besonders
einfach zum Boden abgelassen werden. Diese prinzipiell aus der Segeltechnik
bekannte Technik ermöglicht – beispielsweise
zu Wartungszwecken – auch
das Ablassen einzelner Segmente des Fangnetzes.
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Die Führungsschiene ist vorzugsweise
so gestaltet, dass sie die offene Kante des in ihr geführten Segmentes
des Fangnetzes verdeckt. Im Gegensatz zu der sonst üblichen
Führung
des Fangnetzes mittels an dem Fangnetz angebrachten Ringen, durch
die die Führungsseile
ge führt
sind, ist so eine Verbindung der Segmente des Fangnetzes weder erforderlich,
noch wünschenswert.
Die Segmente des Fangnetzes können
einzeln montiert und demontiert werden, wodurch wiederum der Montageaufwand verringert,
insbesondere aber auch die Wartung im Betrieb erleichtert wird.
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In einer vorteilhaften Ausführung weist
das Profil der Führungsschiene
einer erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
zwei gegen einander geneigte Führungsflächen auf,
auf denen an dem selben Segment des Fangnetzes befestigte Rollenkörper abrollen.
Durch den von der gegenüber
liegenden Führungsschiene
ausgehenden Zug wird das Fangnetz dann gegenüber der Führungsschiene zentriert. Alternativ
ist auch eine Führung
der Rollenkörper
in einem U-förmigen Profil
denkbar. Gegenüber
der Führung
separater Rollen auf gegen einander geneigten Führungsflächen sind hierbei aber Reibungsverluste an
den Seitenflächen
des Profils und damit – angesichts
der erheblichen Windlasten – auch
signifikante Widerstandkräfte
beim Ablassen und Aufziehen des Fangnetzes nicht zu vermeiden.
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Besonders bevorzugt ist die Führungsschiene
einer erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
in axialer Richtung segmentiert. Auf diese Weise übernehmen
die Führungsschienen
die radial gerichtete, das Führungsseil
hingegen die axial gerichtete Führungskraft.
Darüber
hinaus ermöglicht
die segmentierte gegenüber
einer starren Führungsschiene
eine höhere Flexibilität und Biegsamkeit
entlang des Führungsseiles.
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Ausführungsbeispiel
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
einer beispielhaft dargestellten Golfübungsanlage mit an einer erfindungsgemäßen Tragkonstruktion
aufgehängtem
Fangnetz erläutert.
Es zeigen
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1a Draufsicht
der Golfübungsanlage,
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1b Detail
der Draufsicht,
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2a Seitenansicht
der Golfübungsanlage,
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2b Detail
der Seitenansicht,
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3 vordere
Frontansicht der Golfübungsanlage,
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4 rückwärtige Frontansicht
der Golfübungsanlage,
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5 Mast
der Tragkonstruktion,
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6a Draufsicht
auf ein Segment des Querträgers
der Tragkonstruktion,
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6b Seitenansicht
dieses Segments des Querträgers,
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6c Profilschnitt
dieses Segments des Querträgers,
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7a Draufsicht
auf einen Hänger
der Tragkonstruktion,
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7b Seitenansicht
dieses Hängers
und
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8 Prinzipskizze
einer Führungsschiene der
Tragkonstruktion.
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Die Golfübungsanlage 1 weist
ein Abschlaggebäude 2,
an dieses anschließend
zunächst
eine 34,5 m breite und etwa 40 m lange ebene Rasenspielfläche 3 auf
einer geodätischen
Höhe von
45,65 m ü.
NN und dann in derselben Breite eine etwa 160 m lange topographisch
gestaltete Spielfläche 4 mit
einer Wasserfläche 5,
Greens 6 mit Flaggen 7 auf 50, 90, 130 und 180
m und Sandbunkern 8 auf. Die Topographie der gestalteten
Spielfläche 4 ist
anhand von Höhenlinien 9 angedeutet,
die von der Rasenspielfläche 3 ausgehend
im Mittel ansteigend geodätische
Höhen bis
zu 47,4 m ü.
NN repräsentieren.
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Die Spielfläche 4 ist seitlich
begrenzt durch zwei vertikal an erfindungsgemäßen Tragkonstruktionen 10 aufgehängte Fangnetze 11.
Die Tragkonstruktionen 10 weisen Querträger 12 auf, die entlang der
konvex gekrümmten
Oberkanten 13 der Fangnetze 11 verlaufen und mit
den vorderen Enden 14 und den hinteren Enden 15 im
Boden 16 verankert sind. Das vordere Ende 14 der
Querträger 12 liegt
noch etwa 22 m vor dem Eingangsbereich 17 des Abschlaggebäudes 2.
Das hintere Ende 15 schließt mit der gestalteten Spielfläche 4 ab.
Die Spielfläche 4 ist hier
zusätzlich
durch ein quer verlaufendes Fangnetz 18 gesichert, das
von den jeweils letzten Masten 19 beider Tragkonstruktionen 10 entlang
der Oberkante 13 der seitlichen Fangnetze 11 zum
Boden 16 gespannt ist.
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Der Abstand vom vorderen Ende 14 bis
zum hinteren Ende 15 der Querträger 12 beträgt am Boden 16 etwa
245 m. Der Verlauf der Oberkante 13 der Fangnetze 11 mit
einer Bogenlänge
von etwa 280 m ist der parabelförmigen
Flugbahn eines weit geschlagenen Golfballs nachempfunden. Ausgehend
von einem imaginären
Abschlagpunkt 20 steigt sie in einem Winkel von etwa 20° am vorderen
Ende 14 zunächst über etwa
160 m bis auf 45,6 m über
dem Boden 16 an und fällt
dann bis zum hinteren Ende 15 über etwa 90 m wieder ab um
in einem Winkel von etwa 45° wieder
auf den Boden 16 zu treffen.
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Die Querträger 12 sind jeweils
durch insgesamt elf Masten 21 gestützt, deren Fundamente 22 am
Boden 16 zwischen 20 und 24 m voneinander entfernt sind.
Die Masten 21 sind fächerar tig – zunehmend
von den senkrecht stehenden mittleren Masten 23 – aus der
Vertikalen 24 in Längsrichtung 25 der Golfübungsanlage 1 geneigt.
Die Querträger 12 bestehen
jeweils aus geraden Segmenten 26, die sich mit einer Länge von
23,6 m zwischen je zwei benachbarten Masten 21 und mit
einer Länge
von 19,3 m zum vorderen Ende 14 beziehungsweise 23,56 m zum
hinteren Ende 15 erstrecken. Diese Segmente 26 sind
in den 1a und 1b, 3 und 4 zugunsten
der Sichtbarkeit der andernfalls verdeckten Masten 21 nicht
dargestellt.
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5 zeigt
beispielhaft einen Mast 21. Die Masten 21 sind
als ebenes Fachwerk aus Stahlrohr geschweißt und verzinkt und bestehen
im Wesentlichen aus zwei Längsträgern 27 und
dazwischen diagonal angeordneten Stützstreben 28. Die
Masten 21 weisen einen oberen Bereich 29 auf,
in dem die Längsträger 27 sich
bis auf einen Abstand von 1,35 m einander annähern und können einen unteren Bereich 30 aufweisen,
in dem die Längsträger 27 in
einem Abstand von 2,60 m parallel verlaufen. Die Längsträger 27 der
Masten 21 bestehen im unteren Bereich 30 aus Stahlrohr
355,6 × 25
und im oberen Bereich 29 aus Stahlrohr 244,5 × 16. Die
Stützstreben 28 bestehen
im unteren Bereich 30 aus Stahlrohr 139,7 × 5 und
im oberen Bereich 29 aus Stahlrohr 101,6 × 5. Zusätzlich sind
im Abstand von fünf
oder sechs diagonal verlaufenden Stützstreben 28 stabilisierende
Querstreben 31 aus Stahlrohr mit dem Nennmaß der jeweils
benachbarten Stützstreben 28 angeordnet.
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Am oberen Ende 32 weisen
die Masten 21 jeweils einen in Richtung der Spielfläche 4 waagrecht auskragenden
1/2 IPEa 600 Kragarm 33 auf, der durch ein aufgesetztes
Tragwerk 34 aus Stahlrohr 60,3 × 5 gestützt wird. An den Kragarmen 33 ist
jeweils ein Führungsseil 35 für das Fangnetz 11 angebracht.
Das Führungsseil 35 läuft ausgehend
von dem Kragarm 33 im Abstand von 1,35 m in Richtung der
Spielfläche 4 vor
diesem senkrecht zum Boden 16. Im Boden 16 ist
ein Köcher 36 ausgebildet,
in dem ein an dem Führungsseil 35 angebrachtes
Gewicht 37 zur Straffung des Fangnetzes 11 in
vertikaler Richtung 24 beweglich ist. Der Köcher 36 weist
einen Durchmesser von 1,5 m auf und ist bis in 1,45 m in den Boden 16 versenkt.
In derselben Weise ist zusätzlich
mittig zwischen je zwei Masten 21 jeweils ein Kragarm 33 mit
einem Führungsseil 35 angebracht.
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Am unteren Ende weist jeder Mast 21 ein Fundament 22 auf,
das mittels vier um 3° gegenüber der
Vertikalen 24 geneigten Rammpfählen 38 (HEB 300 nach
DIN 4026 oder Franki-Pfähle) gesichert
ist. Das Fundament 22 weist einen Grundriss von 6 × 3 m auf
und ist bis zu einer Tiefe von 2 m im Boden 16 versenkt.
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Der in 5 dargestellte
Mast 21 weist einschließlich des Tragwerks 34 für den Kragarm 33 vom
Boden 16 eine Höhe
von 44,65 m auf. Oberhalb des Fundaments 22 mit einer Höhe von 0,3
m über dem
Boden 16 weist der untere Bereich 30 eine Länge von
26 m, zehn diagonal verlaufende Stützstreben 28 und drei
zusätzlich
stabilisierende Querstreben 31 auf. Der obere Bereich 29 weist
auf einer Länge
von 17,3 m neun diagonal verlaufende Stützstreben 28 und eine
zusätzlich
stabilisierende Querstrebe 31 auf.
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Zwischen die Masten 21 werden
die als räumliches
Fachwerk aufgebauten Segmente 26 der Querträger 12 eingehängt. Ein
Segment 26 ist beispielhaft in den 6a, b und c gezeigt. In dem Querträger 12 bilden
zwei obere Längsträger 39 und ein
zu diesen parallel verlaufender unterer Längsträger 40 ein in Richtung
des Bodens 16 spitzwinklig dreieckiges Profil 41,
das an den Seiten 42 durch treppenförmig diagonal verlaufende seitliche
Stützstreben 43,
oben durch quer verlaufende obere Querstreben 44 und zusätzlich zwischen
diesen durch sich diagonal überkreuzende
obere Stützstreben 45 stabilisiert
wird. Die Längsträger 39, 40 der
Segmente 26 bestehen aus Stahlrohr 177,8 × 6,3, die
seitlichen Stützstreben 43 aus
Stahlrohr 159 × 10,
die oberen Querstreben 44 und die oberen Stützstreben 45 aus
Stahlrohr 60,3 × 3,2.
Etwa 2 m oberhalb des unteren Längsträgers 40 ist
parallel zu diesem verlaufend in dem Profil 41 des Querträgers 12 ein
IPE 160 Wartungssteg 46 angeordnet.
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Das beispielhaft gezeigte Segment 26 ist etwa
5 m hoch, 23,6 m lang und 1,35 m breit. Es weist auf jeder Seite
vier diagonal verlaufende seitliche Stützstreben 43, sechs
obere Querstreben 44 und 16 diagonal verlaufende
obere Stützstreben 45 auf.
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Bei der Montage der Tragkonstruktionen 10 werden
zunächst
die Masten 21 auf ihren Fundamenten 22 aufgestellt
und mittels zweier M36 Hänger 47, wie
sie in den 7a und 7b gezeigt sind, in der jeweils
gewünschten,
geneigten Position stabilisiert. Die Hänger 47 verlaufen
im Bogen etwa parallel zu der späteren
Oberkante 13 der Fangnetze 11 und sind mit ihren
Enden 48 am Boden 16 in den Fundamenten 22 der
Masten 21 verankert. An den Masten 21 sind die
Hänger 47 mittels
eines Stützwerks 49 aus
fünf Streben 50 aus
Stahlrohr 60,3 × 5
an beiden Längsträgern 27 befestigt.
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Die Hänger 47 sind in der
fertig montierten Tragkonstruktion 10 zwischen den Stützwerken 49 an
den Masten 21 verspannt und verhindern ein Verdrehen der
Masten 21 um ihre Längsachse.
Die Masten 21 werden so in ihrer 90°-Stellung zu den Fangnetzen 11 stabilisiert.
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8 zeigt
schematisch im Schnitt die Befestigung des Fangnetzes 11 an
den Führungsseilen 35.
Mit dem Führungsseil 35 sind
zwei sich gegenüber
liegende kreuzförmige
und in Richtung des Führungsseiles 35 segmentierte
Führungsschienen 51 derart
verschraubt, dass jeweils zwei innere Schenkel 52 an dem
Führungsseil 35 anliegen
und zwei äußere Schenkel 53 von
dem Führungsseil 35 abstehen.
An den äußeren Schenkeln 53 sind
zwei zueinander im rechten Winkel angeordnete Führungsflächen 54 ausgebildet,
auf denen mit einem Segment 55 des Fangnetzes 11 verbundene
Rollenkörper 56 in
Richtung des Führungsseiles 35 abrollen.
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Die Segmente 55 des Fangnetzes 11 erstrecken
sich jeweils zwischen der Oberkante 13 der Tragkonstruktion 10,
dem Boden 16 und den in vertikaler Richtung 24 verlaufenden
Führungsseilen 35. Das
Fangnetz 11 weist Brandschutzqualität B2, an zwei Segmenten 57 Brandschutzqualität B1 auf.
Neben und vor dem Abschlaggebäude 2 ist
kein Fangnetz 11 angebracht. Um zu Wartungszwecken und
im Notfall – beispielsweise
zur Brandbekämpfung – die Begehung
der Spielfläche 4 von
außen
zu ermöglichen,
ist das Fangnetz 11 mit drei je 2 m hohen und 1,25 m breiten
Durchgängen 58 versehen.
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Jenseits der Fangnetze 11 ist
die Golfübungsanlage 1 von
einer etwa 6 m breiten Grünfläche 59 umsäumt, an
die sich die um die Golfübungsanlage 1 verlaufende
Feuerwehrzufahrt und ein etwa 2,5 m hoher, die gesamte Anlage einschließlich der Grünfläche 59 sowie
weiterer Wirtschafts-, Ver- und Entsorgungs-, Park- und Grünflächen umschließender Zaun
anschließt.
Die Feuerwehrzufahrt, die anschließenden der Anlage zugeordneten
Flächen
und der umgebende Zaun sind nicht dargestellt.
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In den Figuren sind
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- 1
- Golfübungsanlage
- 2
- Abschlaggebäude
- 3
- Rasenspielfläche
- 4
- Spielfläche
- 5
- Wasserfläche
- 6
- Green
- 7
- Flagge
- 8
- Sandbunker
- 9
- Höhenlinie
- 10
- Tragkonstruktion
- 11
- Fangnetz
- 12
- Querträger
- 13
- Oberkante
- 14
- vorderes
Ende
- 15
- hinteres
Ende
- 16
- Boden
- 17
- Eingangsbereich
- 18
- Fangnetz
- 19
- letzter
Mast
- 20
- imaginärer Abschlagpunkt
- 21
- Mast
- 22
- Fundament
- 23
- mittlerer
Mast
- 24
- Vertikale
- 25
- Längsrichtung
- 26
- Segment
- 27
- Längsträger
- 28
- Stützstrebe
- 29
- oberer
Bereich
- 30
- unterer
Bereich
- 31
- Querstrebe
- 32
- oberes
Ende
- 33
- Kragarm
- 34
- Tragwerk
- 35
- Führungsseil
- 36
- Köcher
- 37
- Gewicht
- 38
- Rammpfahl
- 39
- oberer
Längsträger
- 40
- unterer
Längsträger
- 41
- Profil
- 42
- Seite
- 43
- seitliche
Stützstrebe
- 44
- obere
Querstrebe
- 45
- obere
Stützstrebe
- 46
- Wartungssteg
- 47
- Hänger
- 48
- Ende
- 49
- Stützwerk
- 50
- Strebe
- 51
- Führungsschiene
- 52
- innerer
Schenkel
- 53
- äußerer Schenkel
- 54
- Führungsfläche
- 55
- Segment
des Fangnetzes
- 56
- Rollenkörper
- 57
- Segment
(B1)
- 58
- Durchgang
- 59
- Grünfläche