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Die Erfindung betrifft einen Brotröster gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Ein derartiger Brotröster ist
bekannt aus der
DE
44 27 054 C2 . Dabei wird der Brötchenrost durch sein Gewicht,
dass heißt
die Schwerkraft in Absenkrichtung vorgespannt. Bei ebenfalls bekannten
Geräten
dieser Bauart tritt gelegentlich das Problem auf, dass Teile des
Brötchenrostes
und/oder des übrigen Brotrösters durch
die Wärmedehnungen
im Betrieb ihre Form etwas ändern
und es dadurch zu Reibungen kommen kann, die Bewegungen des Brötchenrostes
behindern. So kann es vorkommen dass bei Betätigung der Rost-Handhabe und
Absenken des Mitnehmers der Rost in der Arbeitsteilung oder teilweise
abgesenkt stehen bleibt und bei einer Belastung oder einer geänderten
Temperatur des Gerätes nachgibt
oder in seine Ruhestellung herunterfällt. Nachteilig ist ferner,
dass sich die den Brötchenrost bildenden
Bügel aus
der voll angehobenen Arbeitsstellung, zum Beispiel mit anhaftendem
Röstgut,
etwas anheben lassen. Das Zurückfallen
kann für
den Benutzer irritierend sein.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde einen Brotröster
gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1 zu schaffen, der die Nachteile des bekannten
Standes der Technik vermeidet und bei geringem Fertigungsaufwand
einen verbesserten Bedienungskomfort besitzt.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmalskombination des Patentanspruches 1. Diese Lösung hat
den Vorteil dass der Sicherungsmitnehmer bzw. die Sicherungsmitnehmer
nicht immer mit den Führungsteilen
des Brötchenrostes zusammenwirken
sondern im ungestörten
bzw. unbehinderten Betrieb allein der Mitnehmer nicht nur das Anheben
sondern auch das Absen ken des Brötchenrostes
steuert und keine Reibungen oder Klemmungen mit dem bzw. den Sicherungsmitnehmern auftreten.
Der Sicherungsmitnehmer wird nur wirksam wenn der Brötchenrost
oder ein Teil desselben klemmen und das mit dem entsprechenden Mitnehmer
zusammenwirkende Führungsteil
von diesem abhebt. Der Sicherungsmitnehmer greift dann ein um die
Klemmung zu lösen
und den Brötchenrost
zuverlässig
abzusenken. Dabei wird zweckmäßigerweise die
Vorspannung durch das Gewicht des Brötchenrostes, eventuell unterstützt durch
eine Feder erzeugt und wirkt in Absenkrichtung und drückt bei
ungestörtem
Betrieb das Führungsteil
bzw. die Führungsteile
mindestens in den Übergangsstellungen und
der angehobenen Arbeitsstellung des Brötchenrostes an den Mitnehmer.
Alternativ kann jedoch mittels Federkraft auch eine Vorspannung
in Anheberichtung bewirkt werden und das Führungsteil bzw. die Führungsteile
gegen einen entsprechend angeordneten Mitnehmer gedrückt werden.
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Der Mitnehmer und der Sicherungsmitnehmer
werden dabei vorzugsweise über
die gleiche Betätigungseinrichtung
und die gleiche Rost-Handhabe bewegt, können jedoch auf unterschiedlichen
Bahnen laufen wobei sie an einem gemeinsamen Bauteil oder auch an
unterschiedlichen Bauteilen angeordnet sein können. Auch wenn der Sicherungsmitnehmer
bei einem ungestörten
Absenken des Brötchenrostes
vorzugsweise einen, Spielraum gewährenden Abstand zu dem zugeordneten
Führungsteil
einhält schließt dies
nicht aus, dass er, wie im Ausführungsbeispiel
dargestellt, aufgrund seiner Bewegungsbahn zum Beispiel in der voll
angehobenen Arbeitsstellung auch im Normalbetrieb in Anlage an das
Führungsteil kommt,
so dass dieses festgehalten und damit der Brötchenrost in dieser Stellung
gegen ein Anheben mit anhaftendem Röstgut und gegen ein Klappern beim
eventuellen Bewegen des Gerätes
gesichert ist.
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In Abwandlung des Brotrösters der
aus der
DE 44 27 054
C2 bekannten Art kann gemäß Anspruch 3 der Sicherungsmitnehmer
der Betätigungseinrichtung über der
Oberseite eines der Schwenkarme mindestens eines Bügels angeord net
sein. In weiterer Abwandlung dieser Konstruktion kann ein Schwenkarm
eines Bügels
mit dem Mitnehmen zusammenwirken und seinerseits einen Mitnehmeransatz
aufweisen der als Schleppmitnehmer an der Unterseite des benachbarten
Schwenkarmes eines Zweiten Bügels
angreift. In diesem Fall genügt
es den Sicherungsmitnehmer am Schwenkarm des zweiten Mitnehmers
angreifen zu lassen, da im Fall seines Eingreifens der erste Schwenkarm über seinen
Schleppmitnehmer mitgenommen wird, falls der erste Bügel klemmt.
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Vorzugsweise ist der Sicherungsmitnehmer jedoch
zum Zusammenwirken mit den benachbarten Schwenkarmen mindestens
zweier Bügel
ausgebildet, wobei er so angeordnet ist, dass er sich in der abgesenkten
Ruhestellung des Brötchenrostes
in dem Bereich befindet in dem die Schwenkarme sich in Richtung
Ihrer Schwenkachsen gesehen kreuzen. Dies ermöglicht einen einfachen Aufbau
der Konstruktion wobei der Mitnehmer und der Sicherungsmitnehmer
am gleichen Bauteil angeordnet bzw. ausgebildet sein können. Der
Mitnehmer greift vorzugsweise an der Kreuzungsstelle der Schwenkarme
an diesen an, was wiederum einen konstruktiv einfachen Aufbau ergibt.
Wenn der Mitnehmer nicht abgekröpfte
auf unterschiedlichen Höhen
liegende, mit den Schwenkarmen zusammenwirkende Bereiche aufweist,
sondern sich horizontal gerade erstreckt gibt er den Kreuzungspunkt
der an ihm anliegenden Schwenkarme, eventuell von der abgesenkten
Stellung abgesehen, vor. Die Anordnung des Mitnehmers ist in diesem
Fall eine andere als bei der Konstruktion gemäß den
1 bis
5 der
DE 44 27 054 C2 ,
bei der der Mitnehmer über
einen größeren Teil
seiner Hubbewegung und vor allem in seinen weiter abgesenkten Stellungen
nicht im Kreuzungspunkt angreift.
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Vorzugsweise ist der Sicherungsmitnehmer über den
Schwenkarmen zweier einem Brötchenrost zugeordneter
Bügel angeordnet
und auf einer Bahn geführt,
die den Wandernden Schnittpunkten dieser Schwenkarme beim Anheben
und Absenken mindestens näherungsweise
folgt. Hierdurch werden im Fall eines Klemmens zu abrupte Bewegungen
durch ein kontinuierliches Nachführen
vermieden.
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Die Betätigungseinrichtung kann eine
Drehschwinge aufweisen, deren Achse sich etwa parallel zu den Schwenkachsen
der Schwenkarme erstreckt und von diesen schräg nach unten etwa in die Richtung
abgelegen ist, in die die Schwenkarme sich in der abgesenkten Ruhestellung
erstrecken, wobei die Drehschwinge den Sicherungsmitnehmer und vorzugsweise
auch den Mitnehmer trägt,
in einem Bereich der Drehschwinge, der in der abgesenkten Ruhestellung
schräg
nach oben, etwa in Richtung auf die Schwenkachse der Schwenkarme
von ihrer Achse abgelegen ist und wobei die Drehrichtung der Drehschwinge
jeweils der Drehrichtung der zugeordneten Schwenkarme entgegengesetzt
ist. Dies bietet einerseits den Vorteil, dass die Ausfahrbewegung
der den Brötchenrostbildenden
Bügel für den Benutzer angenehm
ist und andererseits den Vorteil eine baulich einfache und zuverlässigen Verriegelung
der ganzen Mechanik in der Arbeitsstellung zu ermöglichen.
Die Achse der Drehschwinge liegt dabei zweckmäßigerweise in einem Bereich,
horizontal gesehen zwischen den Schwenkachsen bzw. gedachten Verlängerungen
der Schwenkachsen.
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Vorzugsweise sind in diesem Fall
der Mitnehmer und der Sicherungsmitnehmer an der Drehschwinge angeordnet,
wobei der Abstand zwischen ihnen, in der angehobenen Arbeitsstellung
des Brotrösters
in Richtung der Schwenkarme gemessen oder in der abgesenkten Ruhestellung
quer zu den Schwenkarmen gemessen deutlich größer als die Dicke der Schwenkarme
ist und zum Beispiel etwa das zwei- bis vierfache und insbesondere
etwa das dreifache der Dicke der Schwenkarme beträgt um zu
vermeiden, dass aufgrund der unterschiedlichen Bewegungen sowohl
der beiden Schwenkarme als auch der Drehschwinge der Sicherungsmitnehmer
unnötigerweise
in Eingriff kommt und eine unnötige
Reibung oder Klemmung entsteht. Dieser im wesentlichen in Umfangsrichtung
der Drehschwinge liegende Abstand bewirkt im übrigen dass der Sicherungsmit nehmer
in der voll angehobenen Arbeitsteilung in einer zweiten Funktion
als Riegelelement klemmend wirksam werden kann.
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Die Drehschwinge kann hierzu den
Mitnehmer und den Sicherungsmitnehmer tragen und in der angehobenen
Arbeitsstellung des Brötchenrostes
als Riegel dienen wobei eine gedachte Verbindungslinie zwischen
dem Mitnehmer und der Drehachse der Drehschwinge sich etwa im rechten
Winkel zu einer Verbindungslinie zwischen den Schwenkachsen der Schwenkarme
und deren Berührungspunkt
mit dem Mitnehmer erstreckt und der Abstand zwischen dem Mitnehmer
und dem Sicherungsmitnehmer in dieser angehobenen Arbeitsstellung
quer zu den Schwenkarmen gemessen etwa der Dicke der Schwenkarme entspricht.
Druck auf den Brötchenrost,
durch dessen Gewicht, das Röstgut
oder bei der Handhabung wird in dieser angehobenen, verriegelten
Stellung gegen die Drehachse der Drehschwinge abgestürzt und wirkt
nicht absenkend auf die Betätigungseinrichtung ein.
Der Sicherungsmitnehmer hat sich in der Arbeitsstellung der Oberseite
der Schwenkarme mindestens angenähert
oder liegt an dieser an und verhindert dass die Bügel des
Brötchenrostes
zum Beispiel mit daran angebackenem Röstgut weiter aus dem Brotröster heraus
gehoben werden, was die Bedienungsbequemlichkeit und Bedienungssicherheit
erhöht.
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Dabei kann der Sicherungsmitnehmer
so an der Drehschwinge angeordnet sein, dass er in der angehobenen
Arbeitsstellung des Brötchenrostes den
Höhepunkt
seiner Bewegungsbahn überschritten
hat und zu den Schwenkarmen hin abgesenkt ist, was die Verriegelung
verbessert und dem Mitnehmer erlaubt ohne Klemmen fast oder ganz
in die optimale Verriegelungsposition bewegt zu werden. Wenn der Brötchenrost
aus dieser Stellung abgesenkt werden soll wird durch Drehung der
Drehschwinge über
die Handhabe der Sicherungsmitnehmer wieder von den Schwenkarmen
abgehoben um diesen dann in einem gewissen Abstand zu folgen.
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Zur Sicherung der Verriegelungsposition kann
die Drehschwinge mit einer Rasteinrichtung zusammenwirken. Dies
kann vor allem auch für
den Fall zweckmäßig sein,
dass der Mitnehmer zum Beispiel aufgrund konstruktionsbedingter
Einschränkungen nicht
in die Optimale Verriegelungsposition bringbar ist.
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Aufgrund der unterschiedlichen Schwenkbewegungen
der Schwenkarme sowie der Drehschwinge mit den Mitnehmern können einfache,
gerade, die Schwenkarme übergreifende
Mitnehmer nicht in allen Stellungen der Betätigungseinrichtung optimal zwei
oder mehr Schwenkarmen folgen. Eine Verbesserung kann dadurch erreicht
werden, das der Sicherungsmitnehmer und/oder der Mitnehmer in Richtung ihrer
Bewegungsbahn gegeneinander versetzte Mitnehmerabschnitte jeweils
zum Zusammenwirken mit einem Schwenkarm aufweisen (6).
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Der Mitnehmer und der Sicherungsmitnehmer
können
bei geeigneter Anordnung starr miteinander verbunden und an einem
Bauteil der Betätigungseinrichtung,
z.B. der Drehschwinge angeordnet oder ausgebildet sein, was eine
einfache Bauweise ergibt.
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Insgesamt ist zu sagen, daß es die
spezielle Anordnung der Mitnehmer und Sicherungsmitnehmer erlaubt
unter den schwierigen kinematischen Verhältnissen, mit den unterschiedlichen
Bewegungen der zusammenwirkenden Teile, wie sie bei einem Brotröster der
aus der
DE44 27 054
C2 bekannten Art bestehen, mit kaum erhöhtem Fertigungsaufwand eine
wesentlich zuverlässigere
Betätigung
des Brötchenrostes
zu erreichen und dabei noch zusätzliche Vorteile
wie die Klemmung des Brötchenrostes
in der angehobenen Arbeitsstellung zu erzielen. Die Mitnehmer und
die Sicherungsmitnehmer besitzen dabei eine Mehrfachfunktion. Der
wirksame Abstand zwischen dem Mitnehmer und die Sicherungsmitnehmer
ist gering wenn sie mit den etwa parallelen, angehobenen Schwenkarmen
zu tun haben und ausreichend groß wenn sie mit den sich kreuzenden
abgesenkten Schwenkarmen zu tun haben, die in dieser Stellung mehr
Platz benö tigen.
Im ungestörten
Betrieb funktioniert das Anheben und Absenken ruckfrei, sanft, ohne
Springen zwischen Verschiedenen Mitnehmern.
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Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine
Längsseitenansicht
eines elektrischen Brotrösters
mit zwei Brotschlitzen;
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2 in
vergrößertem Maßstab und
ausschnittsweise eine Draufsicht auf den Brotröster gemäß 1;
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3 ausschnittsweise
einen Schnitt im wesentlichen entlang der Linie III-III in den 1, 2 und 5 mit
den Brötchenrosten
in der Ruhestellung; 4 einen
Schnitt entsprechend dem der 3 mit
einem Brötchenrost
in der Arbeitsstellung;
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5 einen
Schnitt im wesentlichen entlang der Linie V-V in den 2 und 4 mit einem Brötchenrost in der Arbeitsstellung
und
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6 in
einer vergrößerten Maßstab eine abgewandelte
Ausführungsform
einer Mitnehmerschwinge entsprechend einer Ansicht von links oben in 3, etwa von den Schwenkachsen
der zugeordneten Schwenkarme aus gesehen.
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Der in den 1 bis 5 dargestellte
Zweischlitz-Brotröster
besitzt ein Gehäuse 2 aus
Blech, in dem zentral, parallel nebeneinander zwei Röstkammern 4 und 5 ausgebildet
sind, sowie durch Querwände 6 und 8 davon
abgeteilt eine stirnseitige Zeitsteuerkammer 10 und an
der anderen Stirnseite eine Brötchenrost- Steuerkammer 12.
Aus der Zeitsteuerkammer 10 ragen ein Zeitstellknopf 14 sowie
eine in einem vertikalen Schlitz 16 des Gehäuses verschiebbar
geführte
Brotauflage-Betätigungstaste 18.
Die Brötchenrost-Steuerkammer 12 besitzt
in ihrer Stirnendwand 20 einen sich vertikal erstreckenden Schlitz 22,
in dem eine Rost-Handhabe 24 verschiebbar geführt ist.
Das Gehäuse 2 besitzt
eine Deckwand 26, in der jeweils über den Röstkammern 4 und 5 zwei
Brot-Ein-Ausgabeschlitze 28 und 30 ausgebildet
sind.
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Der Brotröster besitzt ferner einen Brötchenrost 32,
der von vier Bügeln 34, 36, 38 und 40 gebildet
wird. Jeder der Bügel 34 bis 40 besitzt
einen als Auflage des Rostes dienenden Brötchenauflagestab 42, 44, 46, 48,
der sich über
der Deckwand 26 parallel zu den Brotschlitzen 28 und 30 erstreckt.
Die Brötchenauflagestäbe 42 bis 48 liegen
in der Ruhestellung des Rostes parallel nebeneinander dicht über der
Deckwand zwischen den beiden Brotschlitzen 28 und 30.
Diese Anordnung hat den Vorteil, dass im äußeren Längsseitenbereich des Gehäuses keine
Auflagen in der Ruhestellung unterzubringen sind und damit bei einer
alternativen Ausführungsform
mit einem in 3 durch
unterbrochene Linien 49 angedeuteten Kunststoffmantel die
Belüftung
des Zwischenraumes zwischen dem Kunststoffmantel und dem Gehäuse nicht
behindern können.
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Die mittleren Brötchenauflagestäbe 44 und 46 sind
etwas länger
als die äußeren Brötchenauflagestäbe 42 und 48,
und zwar etwas mehr als der doppelten Dicke des Drahtes entspricht,
aus dem die Bügel
hergestellt sind. Die Bügel 34 bis 40 besitzen
an die Brötchenauflagestäbe 42 bis 48 anschließende, in
der Ruhestellung etwa vertikal um 90° nach unten abgewinkelte Hubabschnitte 50, 52, 54 und 56 mit denen
die Bügel
durch zwei sichelförmige Öffnungen 58 in
der Deckwand 26 in die Rost-Steuerkammer 12 bzw.
Zeitsteuerkammer 10 eintauchen. Die Querwand 8 besitzt
auf einer horizontalen Linie benachbart der Deckwand 26 liegend,
zwei benachbart den Längsseitenwänden 60 und 62 ausgebildete
Anlenkstellen 64 und 66, die als in die Steuerkammer
vorspringende Ausbuchtungen gestaltet sind, die in ihrer Mitte eine
Lager-Durchgangsöffnung
auf weisen. Ein Stück
gegen die Mitte davon abgelegen, sind zwei weitere Anlenkstellen 68 und 70,
weniger stark ausgeprägte
Ausbuchtungen mit ebenfalls jeweils einer zentralen Lageröffnung ausgebildet,
wobei die äußeren und
die inneren Anlenkstellen sich in ihrer Ausprägungstiefe um etwas mehr als
die Drahtdicke der Bügel
unterscheiden. Die äußeren Bügel 34 und 40 besitzen
im Roststeuergehäuse 12 angeordnete,
gerade Schwenkarme 72 und 78, die mit rechtwinklig abgewinkelten
Endabschnitten 80 und 82 in den mittleren Lageröffnungen
der äußeren Anlenkstellen 64 und 66 gelagert
sind, wodurch die Schwenkachsen der Bügel festgelegt werden. Die
Schwenkarme 72 und 78 erstrecken sich in der Ruhestellung
(1, 2 und 3)
von den Schwenkachsen schräg
nach innen unten und sind mit den unteren Enden der kreisbogenförmig um
die Schwenkachse geführten
Hubabschnitte 52 und 54 verbunden. Die inneren
Bügel 36 und 38 besitzen
kürzere
gerade Schwenkarme 74 und 76, die mit in Längsrichtung
der Röstkammern 4 und 5 und
gegen diese hin abgewinkelten Endabschnitten 84 und 86 in
den Lageröffnungen
der inneren Anlenkstellen 68 und 70 der Querwand 8 gelagert
sind und sich von der dadurch gebildeten Schwenkachse steiler als
die Schwenkarme 72 und 78 nach unten innen erstrecken
und in das untere Ende der kreisbogenförmig um die so gebildeten Schwenkachsen
geführten
Hubarme 50 und 56 übergehen.
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Durch die unterschiedlich langen
Schwenkarme 72 bis 78 der zusammen einen Brötchenrost bildenden
Bügel 34 und 36 bzw.
38 und 40 bewegen sich die im Ruhezustand nahe beieinanderliegenden Brötchenauflagestäbe 42 bis
48 beim Hochschwenken in die Arbeitsteilung auf unterschiedlichen
Kreisbögen
auseinander und liegen in dieser Stellung im wesentlichen über den
beiden Längsseiten
des Brotschlitzes 4 bzw. 5.
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In einem Abstand unter den seitlichen
Endbereichen der Durchgangsöffnung 58 der
Deckseite 26 sind an der Trennwand 8 zwei sich
frei ein Stück horizontal
in die Rost-Steuerkammer 12 erstreckende Achsstummel 90 und 92 befestigt.
Diese Achsstummel liegen auf einer gleichen Höhe, etwa im tiefsten Bereich,
bis zu dem die Bügel 34 bis 40 sich in
ihrer Ruhestellung im Gehäuse
nach unten erstrecken. Die Achsstummel 90 und 92 dienen
als Lager, auf denen zweiarmige Drehschwingen 94 und 96 jeweils
mit einer Lagerhülse 98 drehbar
geführt
sind. Die Drehschwingen besitzen erste Arme 100 und 102,
die sich von dieser Anlenkstelle in der Ruhestellung des Rostes
etwa horizontal nach innen erstrecken und in ihrem Endbereich jeweils
gabelförmig
mit einem sich in Längsrichtung
erstreckenden Langloch 104 bzw. 106 ausgebildet sind, wobei
in jedes dieser Langlöcher
eine sich horizontal erstreckende, runde Mitnehmerachse 108 bzw.
109 der Handhabe 24 eingreift. Die Drehschwingen 94 und 96 besitzen
ferner jeweils einen zweiten, sich in der Ruhestellung schräg nach oben,
außen
etwa in Richtung auf die Schwenkachsen der Bügel 34, 36, 38 und 40 zu
erstreckenden Arm 110 und 112.
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Die ersten und zweiten Arme der Drehschwingen 94 und 96 erstrecken
sich im wesentlichen in einander nahe benachbarten, parallelen,
vertikalen Ebenen, die etwas weiter von der Trennwand 8 abliegen
als die Schwenk- und Hubarme der Bügel 34 bis 40.
Von der Unterkante (in der Ruhestellung) des zweiten Arms 110 bzw.
112 ragt jeweils ein rechtwinklig abgewinkelter Mitnehmer 114 bzw.
116 unter die Schwenkarme 72, 74 bzw. 76, 78 horizontal
gegen die Trennwand 8 hin. In der Ruhestellung des Brötchenrostes 32 erstrecken
diese Mitnehmer 116 und 114 sich in einem kleinen
Abstand unter den Unterseiten der Schwenkarme 72, 74 bzw. 76, 78 in
dem Bereich, in dem diese sich horizontal wie in 3 gesehen kreuzen.
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Verschiebt man die Handhabe aus der
in 3 durch die Mitnehmerbolzen 108 und 109 angedeuteten
oberen Stellung in die in den 4 und 5 dargestellte untere Stellung,
so nimmt diese über
die Langlöcher 104 und 106 die
Drehschwingen 94 und 96 mit, wobei die zweiten
Arme 110 und 112 mit den Mitnehmern 114 und 116 nach
oben schwenken und an allen Schwenkarmen 72 bis 78 angreifen
und die Schwenkarme schließlich
gegen die auf die Bügel 34 bis 38 wirkende
Schwerkraft, in eine horizontale, in 4 dargestellte
Lage anheben. Die Mitnehmen 114 und 116 stehen
dann mit oberen Kanten etwa vertikal über den Achselstummeln 90 und 92 und
blockieren die Schwenkarme und damit die Bügel 34 bis 40 in
der Arbeitsstellung. Das Gewicht der Bügel 34 bis 38 und
auf diese absenkend wirkende Druckkräfte werden in dieser Stellung über die
Mitnehmer 114 bzw. 116 und die zweiten Arme 110 bzw.
112 gegen die Achsstummel 90 bzw. 92 abgestützt, wobei
im Wesentlichen keine in Drehrichtung auf die Drehschwinge einwirkende
Kraftkomponente entsteht. Bei einem Anheben der Handhabe 24 kehrt
sich diese Bewegungsfolge um und der Brötchenrost 32 kehrt unter
der Wirkung der Schwerkraft in seine Ruhestellung zurück.
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Die zweiten Armen 110 und 112 erstrecken sich
in radialer Richtung ein Stück über die
Mitnehmer 114 und 116 hinaus und tragen an ihrem
freien Ende, von der Oberkante (in der Ruhestellung) abgewinkelt,
jeweils einen sich horizontal, achsparallel erstreckenden Sicherungsmitnehmer 118 bzw.
120 dessen untere Kante zur Oberkante 118 bzw. 120 des
Mitnehmers 114 bzw. 116 jeweils einen radialen Abstand
aufweist, der geringfügig
größer ist
als die Dicke der Schwenkarme 72 bis 78. Ferner
ist der Sicherungsmitnehmer 118 bzw. 120 jeweils auch querab
in Umfangsrichtung der Drehschwinge 94 bzw. 96 in
einem Abstand vom Mitnehmer 114 bzw. 116 angeordnet der
etwa das Dreifache der Dicke der Schwenkarme 72 bis 78 beträgt (3). In der voll angehobenen
Arbeitsstellung hat der entsprechende Sicherungsmitnehmer 118 bzw. 120 den
Höhepunkt
seiner Kreisbewegungsbahn über
dem Achsstummel 90 bzw. 92 überschritten und sich auf die
Oberseite der Schwenkarme 72 bis 78 abgesenkt,
so dass diese zwischen den Mitnehmern 114 bzw. 116 und
den Sicherungsmitnehmern 118 bzw. 120 festgeklemmt sind
(4). In der Ruhestellung
des Brötchenrostes 32 erstrecken
diese Sicherungsmitnehmer 118 und 120 sich in
einem kleinen Abstand über
den Oberseiten der Schwenkarme 72, 74 bzw. 76, 78 in
dem Bereich, in dem diese sich horizontal wie in 3 gesehen kreuzen.
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Im vorstehenden wurden die im Bereich
der Steuerkammer 12 angeordneten Hubabschnitte und Schwenkarme
der Bügel 32 bis 34 in
Verbindung mit der Steuermechanik beschrieben. Die anderen Endabschnitte
der Bügel
sind spiegelsymmetrisch zu den vorstehend beschriebenen Endabschnitten
ausgebildet und in der Trennwand 6 gelagert. Der ganze Bügel ist
jeweils vorzugsweise aus einem Drahtabschnitt gebogen der ausreichend
steif bemessen sein sollte, damit die Brötchenauflagestäbe bei Belastung in
ihrem nicht mit einer Steuerung versehenen Endbereich nur wenig
nachgeben. Da die Bügel
jedoch auch in diesem Endbereich durch ihre Schwenklager abgestützt sind,
brauchen sie nicht allzustark dimensioniert sein.
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Die Handhabe 24 besteht
wie in 2 zu sehen ist,
aus einer linken Einzelhandhabe 130 mit dem Mitnehmerbolzen 108 zur
Betätigung
der dem linken Brotschlitz 5 zugeordneten Bügel 34 und 36 sowie
einer rechten Einzelhandhabe 132 mit dem Mitnehmerbolzen 109 zur
Betätigung
der dem Brotschlitz 4 zugeordneten Bügel 38 und 40.
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Zur zusätzlichen Sicherung der voll
angehobenen Arbeitsstellung des Brötchenrostes gegen ein Lösen und
Absenken z.B. durch Erschütterungen können gemäß einer
abgewandelten Ausführungsform
die Drehschwingen jeweils mit einer Rasteinrichtung zusammenwirken.
Z.B. kann jeweils eine innen am Gehäuse befestigte Blattfederlamelle
in dieser Position als Rastfinger mit einer flachen Nocken-Ausprägung ihres
freien Endes mit dem offenen Ende des Langloches 104 bzw.
106 der Drehschwinge 94, 96 zusammenwirken
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In weiterer Abwandlung können zwischen den
Schwenkarmen und dem Gehäuse
weiche Federn gespannt sein, die die durch die Schwerkraft bewirkte
Vorspannung in Absenkrichtung erhöhen.
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Bei der abgewandelten Ausführungsform
gemäß 6 ist eine Drehschwinge 796 mit
einer Lagerhülse
798 um eine horizontale Achse 798 schwenkbar ge führt. Sie
besitzt einen ersten Arm 800 zum zusammenwirken mit einer nicht
dargestellten Mitnehmerachse einer Handhabe. Ein zweiter Arm 812 trägt einen
parallel zur Achse 792 abgewinkelten Mitnehmen 816.
Die Drehschwinge unterscheidet sich nur hinsichtlich der Gestaltung
ihres gekröpften Sicherungsmitnehmers 820 von
der Drehschwinge 96 ,der Ausfürung gemäß den 1 bis 5.
Der Sicherungsmitnehmer 820 ist etwas näher zum Mitnehmer 816 vom
zweiten Arm 812 abgewinkelt mit einem kurzen achsparalleler
Mitnehmerabschnitt 821, der zum Zusammenwirken mit einem
angedeuteten längeren Schwenkarm 778 bestimmt
ist. Daran schließt
ein vom Mitnehmer 816 wegführender Verbindungssteg 825 an,
an den außen
wiederum ein zweiter kurzer achsparaller Mitnehmerabschnitt 823 zum
Zusammenwirken mit einem angedeuteten kurzen Schwenkarm 776 anschließt.