DE10256764A1 - Vorrichtung zur Diebstahlmeldung - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Diebstahlmeldung bestehend aus einem Bereitschaftszustandsauslöser, Alarmauslöser, Alarmmelder und Rückstelleinrichtung, eingebaut in dem deren Inhalt zu schützenden Behälter, wie Briefkasten o.ä. dadurch gekennzeichnet, dass beim Beförderung des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes, wie z.B. Briefsendung, Zeitung, u.ä. ein Bereitschaftszustand ausgelöst wird und beim unberechtigten Entnehmen des gegen Diebstahl geschützten Gegenstandes eine Meldung ausgelöst wird, weitehin nur beim unerlaubten Entnehmen auch ein Alarm ausgelöst wird und die Meldung bzw. der Alarm nur durch den Berechtigten zurückgestellt werden kann.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Diebstahlmeldung des Anspruchs 1.
- Die handelsüblichen Briefkästen sind mit einer Klappe versehen, in die man die Briefe und Zeitungen wirft.
- Die Briefe und Zeitungen sind nicht vor Diebstahl geschützt.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfache Vorrichtung zu schaffen um den Verlust der Zeitung oder des Briefes beim unerlaubten Entnehmen zu melden und dadurch zu verhindern.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmahlen des Anspruchs 1. gelöst.
- Die Vorrichtung zur Diebstahlmeldung meldet und verhindert dass, wichtige Briefe oder Zeitungen entwendet werden. Sie erspart einem viel Kummer, Ärger und Zeit. Es gibt viele Leute die die Zeitung abbestellen, weil sie immer gestohlen wird.
- Der Zeitungsindustrie entsteht dadurch ein finanzieller Verlust.
- Das Entwenden wichtiger Dokumente und Zeitungen kann geschützt und verhindert werden.
- Die Erfindung ist in den Zeichnungen 1. und 2. sowie in den Schaltplänen 1. und 2. dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
-
1 : Perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zur Diebstahlmeldung; und -
2 : Sicht von oben der Vorrichtung zur Diebstahlmeldung ohne Elecktronikboxdeckel (16 ); und -
3 : Perspektivische Ansicht des zweiten Hebels (4 ) mit einer Blockade (5 ) und ersten Welle (6 ); und -
4 : Seitenansicht einer Spiralfeder (7 ) die auf der zweiten Welle (8 ) sitzt; und -
5 : Seitenansicht der ersten Welle (6 ); und -
6 : Perspektivische Ansicht einer Fallklappe (2 ) von unten, die den ersten Hebel (9 ) und Scharniere (20 ); und -
7 : Perspektivische Ansicht der Elektronikbox (3 ) mit dem Ein/Aus Schalter (14 ), Auslösekontrollsignal (15 ) - Es handelt sich um eine Vorrichtung, zur Diebstahlmeldung.
- Sie besteht aus einer festen Unterlage (
1 ). - Um die Vorrichtung zur Diebstahlmeldung zu befestigen ist die Unterlage (
1 ) mit Klettband (19 ) versehen. - Eine Fallklappe (
2 ) die sich bis 30° öffnen lässt und mit zwei Scharnieren (20 ) an der Elektronikbox (3 ) befestigt ist. - Die Fallklappe (
2 ) beinhaltet einen zweiten Hebel (4 ) der aus der ersten Welle (6 ) bewegend angebracht ist. - Der zweiten Hebel (
4 ) ist mit einer Blockade (5 ) versehen die den Hub begrenzt. - Die Fallklappe (
2 ) schließt und öffnet sich mit hilfe einer Spiralfeder (7 ), die auf der zweiten Welle (8 ) sitzt. - Zu der Fallklappe (
2 ) gehört noch der erste Hebel (9 ), der den Schalter (10 ) in Gang setzt. Am Ende der Unterlage (1 ) befindet sich eine Elektronikbox (3 ) bestehend aus: Einer Blockbatterie (11 ), Batteriestecker (12 ), einem Schalter (10 ) der mit einem Schleifkontakt (13 ) versehen ist, einem Ein/Aus Schalter (14 ), Auslösekontrollsignal (15 ), Elektronikboxdeckel (16 ) sowie ein Alarmsignal (17 ). - In der Elektronikbox (
3 ) befindet sich auch eine Platine (18 ) mit entsprechender Auslöseelektronik. - Funktion der Vorrichtung zur Diebstahlmeldung:
- Um die Vorrichtung zur Diebstahlmeldung zu aktivieren, wird der Ein/Aus Schalter (
14 ) auf „Ein" gestellt. Danach muss die Fallklappe (2 ) hochgeklappt werden bis sich der zweite Hebel (4 ) senkrecht zur Unterlage (1 ) befindet. - Jetzt wird sie mit hilfe von Klettband (
19 ) an die entsprechende Stelle wagerecht oder senkrecht im Briefkasten angebracht. - Wenn der Briefträger oder Zeitunszusteller die Zeitung bzw. den Brief in den Briefkasten befördert, setzt sich der zweite Hebel (
4 ) in Bewegung und die Fallklappe (2 ) geht zu. Es besteht ein Bereitschaftszustand. - Erst wenn man die Zeitung bzw. Brief entnimmt, setzt die Fallklappe (
2 ) mit dem zweiten Hebel (9 ) den Schalter (10 ), die Elektronik in Bewegung. - Das hat zu Folge, dass das Alarmtongeber (
17 ) jetzt interwallartig durch den Zeitschalter ca. eine Minute lang aktiviert wird. - Es ertönt ein lautes unterbrochenes Signal.
- Direkt nach der Aktivierung und nach Ablauf der Zeit ist der Auslösezustand durch das Auslösekontrollsignal (
15 ) sichtbar. Der Zustand ist gespechert. Das Auslösekontrollsignal leuchtet so lange bis der Ein/Aus Schalter (14 ) auf „Aus" gestellt ist.
Claims (33)
- Vorrichtung zur Diebstahlmeldung bestehend aus einem Bereitschaftszustandsauslöser, Alarmauslöser, Alarmmelder und Rückstelleinrichtung, eingebaut in dem deren Inhalt zu schützenden Behälter, wie Briefkasten o.ä. dadurch gekennzeichnet, dass beim Beförderung des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes, wie z.B. Briefsendung, Zeitung, u.ä. ein Bereitschaftszustand ausgelöst wird und beim unberechtigten Entnehmen des gegen Diebstahl geschützten Gegenstandes eine Meldung ausgelöst wird, weitehin nur beim unerlaubten Entnehmen auch ein Alarm ausgelöst wird und die Meldung bzw. der Alarm nur durch den Berechtigten zurückgestellt werden kann.
- Vorrichtung nach Anspruch, 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Bereitschaftszustand aus einer bei der Beförderung betätigten Klappmechanismus entsteht, die bei der Entnahme des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes einen elektrischen Entnahmesignal liefert.
- Vorrichtung nach der Ansprüchen 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass der Entnahmesignal ein Alarmsignal auslöst, der nach einer einstellbaren Zeit sich erlöscht und dieser dieser in einer Alarmanzeigesignal übergeht.
- Vorrichtung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass bei der Entnahme des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes durch den Berechtigten das Auslösen eines Alarmsignals gesperrt werden kann.
- Vorrichtung nach der Ansprüchen 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmanzeigesignal nur von der Berechtigten zurückgestellt werden kann.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereitschaftszustand durch eine elektronische Vorrichtung bei Beförderung des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes ausgelöst wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereitschaftszustand durch eine mechanische Vorrichtung bei Beförderung des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes ausgelöst wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass der Bereitschaftszustand durch einen vor der Beförderung durch den Berechtigten geriegelten gefederten Klappmechanismus dadurch ausgelöst wird, daß bei der Beförderung des gegen Diebstahl zu schützenden Gegenstandes entriegelt wird aber ein Entnahmesignal nur bei der Entnahme des Gegenstandes ausgelöst wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, dass der Klappmechanismus aus zwei, schamierartig gefedert zusammengefügten Klappen besteht, die in den Ruhezustand sich schließen und ein Entnahmesignal tiefem.
- Vorrichtung nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, dass die Federung der Fallklappen aus einem in einer der beiden Fallklappen integrierten und auch der zweiten Welle aufgebrachten Spiralfeder besteht.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüche 9 oder 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen aus Holz gebaut sind.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüche 9 oder 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen aus Kunststoff gebaut sind.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüche 9 oder 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen aus Blech gebaut sind.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüchen 11-13 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen durch einer Welle beweglich miteinander zusammengefügt sind.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüchen 11-13 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen durch einen Stift beweglich miteinander zusammengefügt sind.
- Vorrichtung nach der einer Ansprüchen 14 oder 15 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen einen monostabilen Schalter betätigen, der den Entnahmesignal liefert.
- Vorrichtung nach Anspruch 16 dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter durch einen in die Fallklappe eingelassenen ersten Hebel betätigt wird.
- Vorrichtung nach Anspuch 17 dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hebel als eine aus Metall oder Kunststoff angefertigte Vorrichtung in die erste Klappe eingelassen und mit Schraubverbindung befestigt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 18 dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen der Klappmechanismus im Bereitschaftszustand durch einen zweiten Hebel im geöffneten Zustand gehalten werden.
- Vorrichtung nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Hebel aus einem in der ganzen Breite des zu schützenden Briefkastens durchgehenden Blech besteht.
- Vorrichtung nach Anspruch 19 dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Hebel aus einer Stütze besteht, die mit einer Blockade sich gelagert auf der ersten Welle befindet.
- Vorrichtung nach der einer Ansprüchen 20 oder 21 dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmesignal durch eine Verarbeitungselektronik verarbeitet wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 22 dadurch gekennzeichnet, dass das Alarmsignal und/oder der Alarmanzeigesignal durch den Berechtigten zurückgestellt werden kann.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüche 22 oder 23 dadurch gekennzeichnet, dass der Alarmanzeigesignal durch eine Kontrollleuchte oder Kontrollleuchtdiode angezeigt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 24 dadurch gekennzeichnet, dass die Zurückstellung des Alarmsignals und/oder des Alarmanzeigesignals durch ausschalten der Elektronik geschieht und die erneute Einschaltung die Elekrtonik wieder in dem Bereitschaftszustand setzt.
- Vorrichtung nach Anspruch 25 dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Klappe der Klappmechanismus als Unterlage des gesamten Geräts ausgeführt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 26 dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage zu dem Briefkasten befestigtbar ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 27 dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung eine feste z.B. Schraubverbindung ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 26 dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung eine lösbare z.B. mit angebrachtem Klettband befestigt ist.
- Vorrichtung nach einer der Ansprüche 28 oder 29 dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage auch zum Aufbringen der Elektronik dient und die Elektronik mit einem Deckel versehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 30 dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronik beim Auftreten des Entnahmesignals ein Alarmsignal einstellbarerer Länge und ein Alarmanzeigesignal erzeugt und letzterer nur durch Rückstellen des Geräts gelöscht wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 31 dadurch gekennzeichnet, dass bei der berechtigten Entnahme des gegen Diebstahl schützenden Gutes, wie z.B. Briefsendung, Zeitung die Erzeugung von Alarmsignal und Alarmanzeigesignal durch Rückstellung der Elektronik verhindert wird.
- Schaltungsanordnung für die Verwirklichung der Aufgaben der Vorrichtung nach einer der Ansprüche 1-32 dadurch gekennzeichnet, dass die negative Elektrode
100 der Batterie X1 mit dem Anschlusspunkt GND verbunden ist, die positive Elektrode101 der Batterie X1 mit ersten Anschluss102 des Schalter S14 verbunden ist, der zweite Anschlusspunkt103 des Schalters S14 ist mit dem oberen Anschluss des Kondensators C5, Anschlusspunkt105 der ersten Elektrode des Alarmgebers X3 verbunden ist, die zweite Elektrode107 des Alarmgebers X3 mit der Drainelektrode108 des Transistors Q3 verbunden ist, unterer Anschluss des Kondensators C5 ist mit GND verbunden, die Sourceelektrode109 mit dem Anschlusspunkt GND verbunden ist, der Anschlusspunkt103 ist noch mit dem Wiederstand R1, mit dem Anschlusspunkt105 des Längsstabilisators Q1, Anschlusspunkt104 des Schalters S10 verbunden ist, der zweite Anschlusspunkt110 des Längsstabilisators Q1 ist mit dem gemeinsamen Punkt des Widerstandes R2, des Widerstandes R3 und des Kondensators C1, das zweite Ende des Widerstandes R3 ist mit dem zweiten Anschluss111 des monostabilen Schalters S10 verbunden, das zweite Ende des Kondensators C1 mit dem Anschlusspunkt GND verbunden ist, das zweite Ende des Widerstandes R2 ist mit der Steuerelektrode114 des Transistors Q2 verbunden ist, das zweite Ende des Widerstandes R1 und die Steuerelektrode des Längsstabilisators Q1 einen gemeinsamen Knotenpunkt115 bilden, der mit der Drainelektrode116 des Transistors Q2 verbunden ist und die Sourceelekrode117 mit dem Anschlusspunkt GND verbunden ist, der Anschluss110 mit einer Seite des Wiederstandes R9, R7, R8, R4 und mit den ersten Seiten der Kondensatoren C6 und C3 verbunden ist, wobei die zweiten Seiten der Kondensatoren C6, C3 mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist, das zweite Ende des Wiederstandes R9 ist mit der Anode der Leuchtdiode D1 verbunden ist, wobei die Katode der Leuchtdiode D1 mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist, die zweite Ende des Wiederstandes R7 und das erste Ende des Kondensators C9 einen gemeinsamen Knoten119 bilden der mit dem Eingangspunkt TRIG des ersten bistabilen Multivibrators U2 verbunden ist, wobei das zweite Ende des Kondensators C9 mit dem mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist, der zweite Anschluß110 ist auch mit dem Eingangspunkt R und VCC des ersten bistabilen Multivibrators U2 sowie mit dem Eingangspunkt VCC des zweiten bistabilen Multivibrators U1 verbunden ist, der Anschlußpunkte Cvolt der ersten und zweiten bistabilen Multivibratoren U2 und U1 sind durch die Kondensatoren C8 und C4 mit dem Anschlußpunkt GND verbunden, wobei die Pins GND der ersten und zweiten bistabilen Multivibratoren U2 und U1 direkt mit dem Anschlußpunkt GND verbunden sind, die Ausgänge DIS und THR des ersten bistabilen Multivibrators U2 miteinander und mit dem zweiten ende des Wiederstandes R8 und mit der positiven Elektrode des ersten Elektrolytkondensators C7 verbunden sind, wobei die negative Elektrode des ersten Elektrolytkondensators C7 mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist, das zweite Ende des Wiederstandes R4 und die positive Elektrode des zweiten Elektrolytkondensators C2 in einem gemeinsamen Punkt120 bilden, der auch mit dem Pins TRIG und THR des zweiten bistabilen Mulltivibrators U1 verbunden ist, wobei die Pins THR und DIS des des zweiten bistabilen Mulltivibrators U1 durch den Wiederstand R5 miteinander verbunden sind, weiterhin der Ausgang Q des zweiten bistabilen Mulltivibrators U1 durch den Wiederstand R6 mit der Steuerelektrode121 des Transistors Q3 verbunden ist, die negative Elektrode des zweiten Elektrolytkondensators mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist, Elektrode der Batterie mit dem Anschlußpunkt GND verbunden ist.
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Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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-
2002
- 2002-12-05 DE DE2002156764 patent/DE10256764A1/de not_active Withdrawn
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