Es ist üblich, die Aufhängung des
Laugenbehälters
durch eine Kombination von mehreren Spiralfedern und Schwingungsdämpfern zu
realisieren, die einerseits die notwendige Elastizität der Aufhängung gewährleisten
und andererseits die Schwingungen des Systems begrenzen. Bei Systemen
dieser Art sind die beweglich am Laugenbehälter angelenkten Schwingungsdämpfer senkrecht
oder schräg
nach unten gegen das Gehäuse
der Waschmaschine abgestützt.
Der Laugenbehälter
ist an Federn aufgehängt,
die im oberen Teil der Waschmaschine direkt im Gehäuserahmen
oder in Federaufnahmen eingreifen, die mit dem Gehäuserahmen
fest verbunden sind. Eine technisch einfache und ökonomisch
sehr günstige
Lösung
besteht darin, die zu einem Haken abgebogenen Enden der Spiralfedern
direkt in eine Ausnehmung oder eine Bohrung im Gehäuserahmen der
Waschmaschine und auf der anderen Seite in am Laugenbehälter angeformte
Laschen einzuhängen.
Durch diese Art der Aufhängung erfährt die Verbindung
eine zusätzliche
Beweglichkeit, durch die aber in nachteiliger Weise ein Reiben des
Federhakens in der Federaufnahme möglich ist. Um zu verhindern,
dass die beim Betrieb der Waschmaschine und insbesondere beim Schleudern
der Wäsche
auf die Federaufnahme einwirkenden starken Schwingungsbelastungen
nicht mit der Zeit zu einem Ausarbeiten des Materials durch den
Federhaken an der Einhangstelle führen, werden an dieser Stelle
Kunststoffeinsätze
eingefügt.
Damit soll verhindert werden, dass Metall auf Metall reibt. Die
Gefahr des Einarbeitens des Federhakens wird dadurch verringert
und die Geräuschentwicklung
bei laufender Waschmaschine herabgesetzt. Um diese Effekte zu verstärken werden
von den Herstellern bei der Montage des Laugenbehälters an
der Einhangstelle des Federhakens zusätzlich Schmiermittel aufgebracht.
Nachteilig bei dieser Art der Federaufhängung ist
die ungünstige
Flächenpressung
an der Federeinhangstelle. Diese Verbindungsstelle ist sehr starken
mechanischen Belastungen ausgesetzt und es ist dadurch nicht zu
vermeiden, dass sich der Federhaken beim Langzeitbetrieb der Waschmaschine in
das Material einarbeitet. Zusätzlich
treten unangenehme Geräusche
auf, die sich im Laufe der Zeit verstärken. Diese negativen Effekte
werden verstärkt dadurch,
dass sich das oberflächig
aufgebrachte Schmiermittel verbraucht bzw. weggedrückt wird
und damit nur über
einen begrenzten Zeitraum wirksam ist.
Eine sehr spezielle Aufnahme für Federhaken
ist in der
EP 0 263
741 A1 beschrieben. Der darin offenbarte Kunststofflaugenbehälter zeichnet
sich aus durch speziell ausgebildete Laschen, in denen die Aufhängefedern
eingehängt
und gehalten werden. Die Aufhängelaschen
weisen Hohlräume
auf, die zur Aufnahme des Federhakens in ihrem oberen Teil als eine
Bohrung ausgebildet sind, die sich nach unten als Halteschlitz verlängert. Seitlich
ist der Halteschlitz in Form einer nach oben offenen Rinne verlängert und
an einer der Seitenwände
besitzt der Halteschlitz einen elastischen Spannsporn sowie eine Haltebeule.
Die Dimensionierung der beschriebenen konstruktiven Elemente ist
den Abmessungen der Feder bzw. des Federhakens angepasst. Die derart gestalteten
Federaufhängelaschen
ermöglichen
ein leichtes Fügen
des Federhakens verbunden mit einem festen Klemmsitz der gefügten Feder
in der Lasche.
Der wesentliche Nachteil dieser Lösung besteht
darin, dass ihre Realisierung mit einem relativ großen ökonomischen
Aufwand verbunden ist, da zur Herstellung der Aufhängelaschen
komplizierte und damit teure Werkzeuge erforderlich sind. Nachteilig
ist auch der eingeschränkte
Anwendungsbereich. Für
Laugenbehälter
aus Metall ist der Einsatz der beschriebenen Einhängelaschen
wegen ihrer dann sehr aufwendigen Befestigung am Laugenbehälter ökonomisch
nicht vertretbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
aus dem Stand der Technik bekannten Federaufhängungen in der Weise zu verbessern,
dass die Gefahr des Einarbeitens der Federhaken auch bei langer
Betriebsdauer der Waschmaschine weitgehend verhindert und die Geräuschentwicklung
unterdrückt werden
kann. Die Lösung
gemäß der Erfindung
soll mit nur geringem Aufwand realisierbar sein, d.h. die zur Umsetzung
der Erfindung notwendigen Bauteile sollen einfach herstellbar und
ihr Einsatz in der Waschmaschine mit keinerlei Mehraufwand verbunden
sein. Insbesondere sollen bekannte technologische Abläufe bei
der Montage der Waschmaschine ohne zusätzliche Werkzeuge unverändert beibehalten
werden können.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch
die im Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die erfindungsgemäße Lösung geht aus von einer einfachen
Federaufhängung
mit einer Kunststoffeinlage an der Einhangstelle des Federhakens. Erfindungswesentlich
ist, dass die einstöckige
Zwischeneinlage aus zwei Komponenten aufgebaut ist, die beide unterschiedliche
Materialeigenschaften aufweisen.
Zur Aufnahme des Federhakens ist
ein aus festem Material hergestelltes Einsatzteil vorgesehen, das
wegen der damit erzielbaren größeren Formstabilität bevorzugt
eine in sich geschlossene Bauform aufweist, nämlich beispielsweise als Ring
ausgebildet ist. Das Einsatzteil ist wenigstens teilweise von einem
formelastischen Trägerteil
umgeben, das in der Federaufnahme am Gerätegehäuse bzw. am Laugenbehälter anliegt.
Gegenüber bekannten Kunststoffeinsätzen bietet
der Einsatz der erfindungsgemäßen Zwischeneinlage
zur Federeinhängung
den Vorteil, dass dadurch eine günstigere
Flächenpressung
an der Federeinhangstelle erzielbar ist, was einen geringeren Verschleiß bewirkt.
Das im Vergleich zum Einsatzteil weichelastische Trägerteil
wirkt gleichzeitig wie ein Dämpfer,
der die Übertragung
von mechanischen und akustischen Schwingungen vermindert.
Die Zwischeneinlage ist nach Maßgabe der Erfindung
ein Bauteil. Seine beiden Komponenten, Träger- und Einsatzteil, sind
fest miteinander verbunden. In Ausgestaltung der Erfindung ist das
Trägerteil so
ausgebildet, dass eine formschlüssige
Verbindung der Zwischeneinlage mit der Federaufnahme herstellbar
ist. Das elastische Trägerteil
sichert den festen Sitz der Zwischeneinlage im Federeinhang. Der Einsatz
der erfindungsgemäßen Zwischeneinlage
erfordert somit in der Gerätemontage
keinen zusätzlichen
Aufwand, bekannte und bewährte
technologische Fertigungsabläufe
können
unverändert
beibehalten werden.
Die erfindungsgemäße Zwischeneinlage ist universell
einsetzbar, es ist nur notwendig die Grundform der Zwischeneinlage
sowie ihre Dimensionierung der jeweiligen Federaufnahme anzupässen.
In Ausgestaltung der Endung ist vorgesehen, für das Trägerteil
ein Material einzusetzen, das eine bestimmte Menge von Schmiermittel
aufnehmen kann. Damit wird eine dauerhafte Schmierung der Verbindungsstelle
ermöglicht.
Die Erfindung soll nachstehend an
zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
Die Zeichnungen zeigen
1 eine
Prinzipdarstellung einer Laugenbehälter-Aufhängung,
2 einen
Federeinhang mit symmetrischer Zwischeneinlage im Schnitt,
3 einen
Federeinhang mit unsymmetrischer Zwischeneinlage und
4 einen
Federeinhang in perspektivischer Ansicht.
Die Aufhängung des Laugenbehälters 3 mit der
darin drehbar angeordneten Wäschetrommel 4 im
Gehäuse 1 einer
Waschmaschine gemäß 1 ist hat zwei Spiralfedern 6,
die direkt am Rahmen 1 der Waschmaschine eingehängt sind.
Um die beim Waschen und insbesondere beim Schleudern des Waschgutes
bei hohen Drehzahlen auftretenden Schwingungen zu dämpfen, sind
am Laugenbehälter 3 zwei
Stoßdämpfer 5 angelenkt,
die nach unten gegen den Boden der Waschmaschine abgestützt sind.
In 2 bis 4 sind bevorzugte Federaufhängungen
im Detail dargestellt. Die Federaufnahme 9 gemäß 2 bzw. 3 wird in einfacher Weise durch eine
Bohrung in einer abgewinkelten Lasche 2 realisiert, die
am Rahmenprofil des Gerätegehäuses befestigt
ist. In die Bohrung der Lasche 2 ist eine Zwischeneinlage 10 aus
zwei unterschiedlichen Kunststoffmaterialien formschlüssig eingefügt, in die
das zu einem Haken 7 abgebogene Ende der Spiralfeder 6 eingehängt ist.
Die Zwischeneinlage 10 ist als geschlossener Ring ausgebildet
und entsprechend der Größe der Bohrung 9 dimensioniert.
Das innenliegende Einsatzteil 11 ist aus Duroplast gefertigt,
an ihn greift der Federhaken 7 direkt an. Die Festigkeit des
Materials und die Steifheit des Einsatzteils 11, insbesondere
bedingt durch seine geschlossene Bauform, bewirken, dass die Zugkraft
der Feder 6 auf eine größere Fläche verteilt
wird. Neben der hohen Festigkeit bietet das Einsatzteil 11 den
weiteren Vorteil, dass durch die poröse Struktur seines Materials eine
gewisse Menge von Schmiermitteln aufgenommen werden kann, womit
deren Langzeitwirkung sichergestellt ist und Reibgeräusche dauerhaft
unterdrückt
werden.
Das äußere mit der Bohrung 9 im
Eingriff stehende Trägerteil 12 besteht
aus weichem Thermoplast und ist so ausgebildet, dass die Zwischeneinlage 10 durch
von Hand ausgeübten
Druck problemlos in die Bohrung 9 eingedrückt werden
kann, wobei in Fügeposition
das Trägerteil 12 die
Ränder
der Bohrung 9 beidseitig umschließt. Das Zusammenfügen kann
durch radiale Kerben im Trägerteil 12 zusätzlich erleichtert
werden. Durch die Klemmwirkung des elastischen Materials wird die
Zwischeneinlage 10 in der Bohrung 9 ausreichend
sicher gehalten, so dass beim Einhängen des Federhakens 7 kein
Werkzeug benötigt
wird und kein zusätzlicher
Handgriff ausgeführt
werden muss, um ein Verrutschen oder Herausfallen der Zwischeneinlage 10 zu
verhindern.
Das Einsatzteil 11 und das
Trägerteil 12 sind fest
miteinander verbunden, so dass bei der Gerätemontage nur ein Bauteil einzufügen ist.
Die Verbindung von Einsatzteil 11 und Trägerteil 12 kann
durch Verkleben, Verschweißen
oder durch Formschluss hergestellt werden. Es ist vorteilhaft die
beiden Teile 11 und 12 schon bei der Herstellung
der Zwischeneinlage 10 in der Weise zu verbinden, dass
der weichelastische Trägerteil 12 durch
Umspritzen des Einsatzteils 11 oder umgekehrt an diesen
angeformt wird. Die Verbindung erhält eine zusätzliche Festigkeit durch die
im ringförmigen
Einsatzteil 11 innen umlaufende Aussparung 8.
Mit dieser einfachen konstruktiven Maßnahme kann ein Lösen von
Einsatzteil 11 und Trägerteil 12 auch
bei starker Belastung durch den Betrieb der Waschmaschine ausgeschlossen werden.
3 zeigt
eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Zwischeneinlage 10.
Abweichend zum Beispiel gemäß 2 ist diese Zwischeneinlage 10 unsymmetrisch
aufgebaut. Diese Ausführungsform
ist vorteilhaft einsetzbar bei Federaufnahmen 9, die winklig
zur Zugfeder angeordnet sind. Beispielsweise ist dies regelmäßig der
Fall bei Federaufnahmen 9, die durch eine Bohrung direkt im
Winkelprofil 1 des Gerätegehäuses realisiert
werden. Die Zwischeneinlage 10 weist eine seitliche Fläche 13 auf,
die zur Aufnahme der senkrecht zum Schenkel des Rahmenprofils 1 wirkenden
Kräfte dient
und somit eine bessere Verteilung der Zugkräfte auch in diese Richtung
bewirkt.
Die erfindungsgemäße Zwischeneinlage 10 ist
vorteilhaft einsetzbar auch für
andere Ausführungsformen
von Federaufnahmen, die beispielsweise als Langloch oder als etwa
keilförmige,
oben offene Ausnehmung ausgebildet sind. Die Formgebung der Zwischeneinlage 10 ist
in jedem Einsatzfall der Federaufnahme 9 anzupassen, wobei
in vorteilhafter Weise geringe Toleranzabweichungen durch das weichelastische
Trägerteil 12 ausgegli chen
werden. Auch bei einer oben offenen Federaufnahme 9 ist
es vorteilhaft, zumindest das Einsatzteil 11 in geschlossener
Bauform auszuführen,
um damit eine größere Stabilität und eine
günstigere
Flächenpressung
zu erzielen. Die Flächenpressung
kann in dieser Ausführungsform
weiter dadurch verbessert werden, dass der Öffnungswinkel der Zwischeneinlage 10 gegenüber dem Öffnungswinkel
der Federaufnahme 9 etwas größer ausgelegt wird, so dass
die Zugkraft der Feder 6 verstärkt auf die Seitenränder der
Federaufnahme 9 übertragbar
ist.