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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Ampullenhalter für
Zylinderampullenspritzen mit einem einen innen liegenden Hohlraum
aufweisenden Grundkörper,
in den eine eine zu injizierende Flüssigkeit enthaltende Ampulle
einsetzbar ist, wobei am proximalen Ende des Grundkörpers eine
Eintrittsöffnung
ausgebildet ist, über
die eine Kolbenstange der Zylinderampullenspritze in den Hohlraum
einschiebbar ist, am distalen Ende des Grundkörpers eine mit einer Injektionsnadel
koppelbare Austrittsöffnung ausgebildet
ist, und die zu injizierende Flüssigkeit
bei einem Verschieben der Kolbenstange aus der Ampulle durch die
Austrittsöffnung
und die daran angekoppelte Injektionsnadel herauspressbar ist.
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Ampullenhalter dieser Art werden
beispielsweise in der Dentalmedizin zur Injektion von schmerzstillenden
Mitteln verwendet. Bei einem bekannten Spritzensystem ist der Ampullenhalter
mit seinem proximalen Ende schwenkbar an dem Spritzenkörper gelagert.
Bei einem Verschwenken des Ampullenhalters wird die Eintrittsöffnung freigegeben,
so dass die Zylinderampulle durch die Eintrittsöffnung in den Ampullenhalter
eingeschoben werden kann. Nach vollständigem Zurückschwenken des Ampullenhalters
wird dieser automatisch fixiert. Nach Vorschieben der Kolbenstange
kann diese durch eine am distalen Ende der Kolbenstange vorgesehene
Klemmvorrichtung mit einem am proximalen Ende der Zylinderampulle
vorgesehenen Kolben gekoppelt werden, so dass ein Vor- und Zurückschieben
des Kolbens über
die Kolbenstange möglich
ist. Nach dieser Vorbereitung wird auf die am distalen Ende des Ampullenhalters
vorgesehene Austrittsöffnung
eine Injektionsnadel aufgeschraubt, welche zur Vermeidung von Verletzungen
mit einer Schutzkappe gesichert ist.
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Bei einer unter der Bezeichnung "Variosystem" bekannten Abwandlung
ist der Ampullenhalter als separates Teil ausgebildet, das vollständig von der
restlichen Injektionsspritze, dem Griffstück der Injektionsspritze, abnehmbar
ist. Der Ampullenhalter besitzt an seinem proximalen Ende einen
ringförmigen
Ansatz, mit der er in eine entsprechende Aufnahme am Griffstück eingesetzt
und fixiert werden kann.
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Das Einsetzen der Zylinderampulle
in den Ampullenhalter erfolgt bei diesem System bei abgenommenem
Ampullenhalter. Nachdem die Ampulle durch die proximale Eintrittsöffnung in
den Ampullenhalter eingeführt
ist, wird der Ampullenhalter an das Griffstück der Injektionsspritze angekoppelt.
Die übrige
Vorbereitung, d. h. das Ankoppeln der Kolbenstange an die Zylinderampulle
sowie das Aufschrauben der Injektionsnadel erfolgt in der bereits
beschriebenen Weise.
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Beiden Systemen ist gemeinsam, dass
die gesamte Injektionsspritze, d.h. der Ampullenhalter und das Griffstück, als
mehrfach zu verwendendes Instrumententeil üblicherweise aus Metall ausgebildet
ist. Somit ist nach durchgeführter
Injektion die gesamte Injektionsspritze, einschließlich des
Ampullenhalters, einer Sterilisation zuzuführen, die mit Kosten verbunden
ist.
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Weiterhin sind in den bekannten Ampullenhaltern
seitlich jeweils zwei lang gestreckte Öffnungen vorgesehen, über die
zum einen ein bei einer vor der Injektion durchgeführten Aspiration
entstehender Blutfaden beobachtet werden kann und zum anderen während der
Injektion die jeweilige Position des Kolbens ersichtlich ist. Weiterhin
kann nach der durchgeführten
Injektion die Zylinderampulle durch diese seitlichen Öffnungen gefasst
und durch die Eintrittsöffnungen
axial aus dem Ampullenhalter herausgezogen werden.
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Da im Dentalbereich Injektionsnadeln
mit sehr geringen Durchmessern verwendet werden, sind die bei der
Injektion aufzuwendenden Druckwerte sehr hoch. In seltenen Fällen kann
dieser hohe Druck dazu führen,
dass die sich in dem Ampullenhalter befindende Zylinderampulle während der
Injektion platzt, so dass die Glassplitter der geplatzten Ampulle
zusammen mit dem noch in der Ampulle befindlichen Injektionsmittel
direkt in den Mund des Patienten fallen bzw. fließen können.
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Die verwendeten Injektionskanülen bestehen
zum einen üblicherweise
aus der für
die eigentliche Injektion verwendeten Injektionsnadel (Hohlnadel
mit Spitze), die proximalseitig ein aus Kunststoff bestehendes Kopplungselement
zur Befestigung an der Austrittsöffnung
des Ampullenhalters aufweist. Zum anderen erstreckt sich die Injektionskanüle proximalseitig
durch das Kopplungselement hindurch und endet in einem rückwärtigen Kanülenabschnitt, der
in den Ampullenhalter und die darin angeordnete Zylinderampulle
hineinragt. Im Rahmen dieser Anmeldung wird der Begriff Injektionsnadel
für den
außen
liegenden, für
die eigentliche Injektion verwendeten Teil und der Begriff rückwärtiger Kanülenabschnitt
für den
in das Innere des Ampullenhalters hineinragende Teil verwendet.
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Das Hauptproblem bei den bekannten
Injektionsspritzen liegt jedoch in der Verletzungsgefahr durch die
Injektionsnadel. Dabei ist das Verletzungsrisiko durch eine Injektionsnadel
insbesondere nach durchgeführter
Injektion zu berücksichtigen,
da ab diesem Zeitpunkt die Injektionsnadel als mikrobiell kontaminiert
angesehen werden muss. Abhängig
von einer eventuellen Erkrankung des Patienten (beispielsweise HIV
oder Hepatitis) kann eine Verletzung mit einer derartig kontaminierten
Injektionsnadel erhebliche Risiken mit sich bringen.
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Die Verletzungsgefahr beginnt dabei
unmittelbar nach der Injektion, d. h. bereits mit der Übergabe
der Injektionsspritze vom Arzt an die Arzthelferin. Auch beim weiteren
Transport der Injektionsspritze vom Behandlungsraum zum Sterilisationsraum
sind Verletzungen durch die Injektionsnadel möglich.
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Um entsprechende Verletzungen zu
vermeiden, wurde in der Vergangenheit beispielsweise ein so genanntes "Recapping" durchgeführt, d.
h. nach erfolgter Injektion wurde die ursprüngliche Schutzkappe wieder
auf die Injektionsnadel aufgesetzt. Gerade beim Aufsetzen der Schutzkappe
auf die Injektionsnadel ist jedoch die Gefahr einer Stichverletzung vorhanden,
so dass beispielsweise in den USA das "Recapping" verboten wurde.
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In der Vergangenheit wurde eine Vielzahl von
Vorrichtungen vorgestellt, mit denen nach durchgeführter Injektion
die Injektionsnadel von dem Ampullenhalter gefahrlos abgeschraubt
und gleichzeitig entsorgt werden kann. Diese oftmals elektrisch
betriebenen Vorrichtungen sind jedoch relativ kostspielig, so dass
in den meisten Fällen
solche Apparate nicht in jedem Behandlungszimmer, sondern bestenfalls
nur im Sterilisationsraum vorhanden sind. Die Gefahr einer Verletzung
auf dem Transportweg vom Behandlungsraum zum Sterilisationsraum
wird daher durch diese Vorrichtungen nicht ausgeschlossen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen Ampullenhalter der eingangs genannten Art so auszubilden,
dass eine Verletzung durch eine kontaminierte Injektionsnadel praktisch
ausgeschlossen werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß ausgehend
von einem Ampullenhalter der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
an der Außenseiten des
Grundkörpers
eine Schutzhülle
vorgesehen ist, die von einer zurückgezogenen Ruheposition, in
der die Injektionsnadel im Wesentlichen über ihre gesamte Länge frei
liegt, in eine vorgeschobene Sicherungsposition verschiebbar ist,
in der die Injektionsnadel über
ihre gesamte Länge
innerhalb der Schutzhülle
angeordnet ist.
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Im Rahmen dieser Anmeldung wird der
Begriff "proximal" mit der Bedeutung "zum Körper des Arztes
hin gelegen" verwendet.
Dementsprechend wird der Begriff "distal" mit der Bedeutung "vom Körper des Arztes entfernt gelegen" verwendet.
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Durch die Erfindung wird erreicht,
dass Stichverletzungen nach durchgeführter Injektion praktisch ausgeschlossen
sind, wobei gleichzeitig die Handhabung der Injektionsspritze vor
und während
der Injektion in unveränderter
Weise beibehalten werden kann. Dadurch, dass die Schutzhülle in der
zurückgezogenen
Ruheposition die Injektionsnadel über ihre gesamte Länge freigibt,
ist die Handhabung der mit dem erfindungsgemäßen Ampullenhalter versehenen
Injektionsspritze gegenüber
den bisherigen Systemen völlig
unverändert.
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Die Sicherung der Injektionsnadel
ist mit dem erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalter so einfach möglich,
dass sie direkt von dem Arzt unmittelbar nach Beendigung der Injektion
durchgeführt werden
kann. Für
die Sicherung muss vom Arzt lediglich nach Beendigung der Injektion
die Schutzhülle von
der zurückgezogenen
Ruheposition in die vorgeschobene Sicherungsposition vorgeschoben
werden, in der die Injektionsnadel über ihre gesamte Länge von
der Schutzhülle
verdeckt ist. Somit wird durch die Erfindung bereits zum frühest möglichen
Zeitpunkt, d. h. un mittelbar nach der durchgeführten Injektion, eine Sicherung
der Injektionsnadel gewährleistet,
so dass Stichverletzungen bei korrekter Handhabung ausgeschlossen
sind. Da die Sicherung der Injektionsnadel bereits vom behandelnden
Arzt durchgeführt
wird, kann selbst bei der Übergabe
der Injektionsspritze vom Arzt zur Arzthelferin keine Stichverletzung
mehr auftreten. Die Wirkung der Erfindung beginnt somit bereits
zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt
als alle bekannten sonstigen Sicherheitssysteme, wie sie eingangs
beschrieben wurden.
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Da die Schutzhülle, im Gegensatz zu der Bewegung
beim "Recapping", nicht auf die freie
Spitze der Injektionsnadel aufgesetzt, sondern ausgehend von der
Basis der Nadel in Richtung zur Nadelspitze verschoben wird und
gleichzeitig die Schutzhülle
und die Injektionsnadel durch ihre gemeinsame Festlegung an dem
Grundkörper
zu jedem Zeitpunkt eine eindeutige und fest vorgegebene Position
zueinander besitzen, ist es ausgeschlossen, dass beim Vorschieben
der Schutzhülle
die Spitze der Injektionsnadel berührt wird.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist die Injektionsnadel zumindest im Bereich ihrer Spitze
bei in der Sicherungsposition befindlicher Schutzhülle von
dieser seitlich vollständig umschlossen.
Grundsätzlich
ist es ausreichend, wenn in der Sicherungsposition zumindest die
Spitze der Injektionsnadel seitlich abgedeckt ist. Bevorzugt ist
die Injektionsnadel jedoch über
ihre gesamte Länge
bei in der Sicherungsposition befindlicher Schutzhülle von
dieser seitlich vollständig
umschlossen. Bei dieser Ausbildung ist sichergestellt, dass die
Injektionsnadel auch unterhalb der Spitze nicht berührt werden
kann, so dass eine Kontamination vollständig ausgeschlossen ist.
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Bevorzugt ragt das distale Ende der
sich in der Sicherungsposition befindenden Schutzhülle über die
Spitze der Injektionsnadel hinaus. Das distale Ende der Schutzhülle ist
dabei bevorzugt so weit nach vorne zu schieben, dass ein Berühren der
Spitze der Injektionsnadel auch mit der Fingerspitze ausgeschlossen
ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass auch beim Berühren des
distalen Endes der vorgeschobenen Schutzhülle, beispielsweise mit der Fingerspitze,
eine Stichverletzung ausgeschlossen ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist die Schutzhülle
in der Sicherungsposition gegenüber
dem Grundkörper
unverschiebbar fixierbar. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
beispielsweise auch bei einem Schlag auf das vorgeschobene distale
Ende der Schutzhülle diese
nicht in die Ruheposition zurückgeschoben wird
und die Spitze der Injektionsnadel dadurch wieder aus der Schutzhülle austreten
könnte.
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Bevorzugt erfolgt bei Erreichen der
Sicherungsposition eine automatische Fixierung der Schutzhülle. Diese
automatische Fixierung gewährleistet
beim vollständigen
Vorschieben der Schutzhülle
eine Zwangsfixierung, so dass die Fixierung im Rahmen einer Fehlbedienung
nicht vergessen werden kann.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist zur Fixierung der Schutzhülle an dieser zumindest ein
Rastelement vorgesehen, das in der Sicherungsposition mit zumindest
einem an dem Grundkörper
vorgesehenen ersten Gegenelement zur Fixierung der Schutzhülle zusammenwirkt. Über ein
Rastelement ist eine sehr einfache und kostengünstige Fixierung der Schutzhülle gegenüber dem
Grundkörper
möglich.
Dabei müssen das
Rastelement und das mit diesem zusammenwirkende erste Gegenelement
so ausgebildet sein, dass nach erfolgter Verrastung ein Zurückschieben
der Schutzhülle
nicht mehr möglich
ist. Dazu kann das Rastelement beispielsweise als Rast-Schnapp-Element
ausgebildet sein.
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Grundsätzlich kann das Rastelement
als separates Teil oder einstöckig
mit der Schutzhülle
ausgebildet sein.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Rastelement eine Rastnase, während das
erste Gegenelement als Rastausnehmung ausgebildet ist, in die die
Rastnase in der Sicherungsposition eingreift. Bevorzugt sind dabei
das Rastelement im Bereich des proximalen Endes der Schutzhülle und
das erste Gegenelement im Bereich des distalen Endes des Grundkörpers ausgebildet.
Grundsätzlich
ist es auch möglich,
dass Rastnase und Rastausnehmung gegeneinander vertauscht sind,
d. h. dass die Rastnase an dem Grundkörper und die Rastausnehmung
an der Schutzhülle vorgesehen
sind.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung umfasst das Rastelement einen C-förmigen Basisteil, an dessen
radialer Innenseite eine oder mehrere, bevorzugt zwei sich radial nach
innen erstreckende Rastnasen ausgebildet sind. Bevorzugt sind zwei
Rastnasen vorgesehen, die sich einander gegenüberliegend angeordnet sind.
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Insbesondere wird die Schutzhülle von
dem C-förmigen
Basisteil radial umgriffen, wobei bevorzugt in der außen liegenden
Oberfläche
der Schutzhülle
eine ringförmige
Vertiefung, insbesondere eine Ringnut vorgesehen ist, in der der
C-förmige
Basisteil angeordnet ist. Weiterhin ist vorteilhaft in der Schutzhülle für jede Rastnase
eine Öffnung
vorgesehen, durch die sich die jeweilige Rastnase hindurch in Richtung
zur Außenseite
des Grundkörpers
hin erstreckt.
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Grundsätzlich ist es auch möglich, dass
der C-förmige
Basisteil unmittelbar das Rastelement bildet. In diesem Fall könnte der
C-förmige
Basisteil das proximale Ende der Schutzhülle so in axialer Richtung
umgreifen, dass ein über
das proximale Ende der Schutzhülle
hinaus ragender Teil des C-förmigen Basisteiles
an der Außenseite
des Grundkörpers
zur Anlage kommt.
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Vorteilhaft liegen die Rastelemente
unter Vorspannung an der Außenseite
des Grundkörpers an.
Dadurch ist gewährleistet,
dass die Rastelemente automatisch nach vollständigem Vorschieben der Schutzhülle in die
entsprechenden ersten Gegenelemente eingreifen und somit die gewünschte Zwangsfixierung
bewirken.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung sind an der Außenseite
des Grundkörpers
eine oder mehrere Längsführungen
für die
Schutzhülle
vorgesehen. Die Längsführungen können. dabei
als Längsstege
ausgebildet sein, so dass durch die Längsstege gleichzeitig eine
Verstärkung
des Grundkörpers
erfolgt. In den Rastelementen können
in diesem Fall Führungsnuten
ausgebildet sein, die beim Verschieben der Schutzhülle auf den
Längsstegen
geführt
werden.
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Grundsätzlich ist es auch möglich, dass
die Längsführungen
als Längsnuten
ausgebildet sind, wobei in diesem Fall die Rastelemente beim Verschieben
der Schutzhülle
in den Längsnuten
geführt werden.
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Die Längsführungen bewirken eine Verdrehsicherung
zwischen Schutzhülle
und Grundkörper,
so dass verhindert wird, dass die unter Vorspan nung an der Außenseite
des Grundkörpers
anliegenden Rastelemente bei einem Verdrehen der Schutzhülle in an der
Außenseite
des Grundkörpers
eventuell vorhandene Vertiefungen eingreifen und ein Verschieben der
Schutzhülle
stören
würden.
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Bevorzugt sind die Schutzhülle und
der Grundkörper
gegeneinander unverdrehbar ausgebildet. Diese Unverdrehbarkeit kann
dabei durch die bereits genannten Längsführungen, aber auch durch sonstige
geeignete Mittel realisiert sein. Beispielsweise kann der Außenquerschnitt
des Grundkörpers und
der Innenquerschnitt der Schutzhülle
von der konzentrischen Form abweichen, insbesondere eine ovale,
eckige oder sonstige geeignete Form besitzen, durch die eine Verdrehsicherheit
gegeben ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung ist die Schutzhülle
in der Ruheposition mit dem Grundkörper unverschiebbar gekoppelt,
wobei diese Koppelung lösbar
ausgebildet ist. Bevorzugt handelt es sich bei dieser lösbaren Koppelung
um eine lösbare
Verrastung. Durch diese lösbare
Koppelung ist sichergestellt, dass die Schutzhülle nicht versehentlich zu
einem falschen Zeitpunkt, beispielsweise vor oder während der
Injektion, von der Ruheposition in die Sicherungsposition überführt wird.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung erfolgt die lösbare
Verrastung in der Ruheposition über
das Rastelement und ein im proximalen Bereich des Grundkörpers vorgesehenes zweites
Gegenelement. Durch die doppelte Verwendung des Rastelementes, einmal
zur lösbaren
Verrastung in der Ruheposition und zum anderen zur der nicht lösbaren Verrastung
in der Sicherungsposition ist eine Kostenreduzierung beim Herstellen
des erfindungsgemäßen Ampullenhalters
möglich.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung weist der Grundkörper
eine oder mehrere, bevorzugt zwei seitliche Öffnungen auf, durch die der
innen liegende Hohlraum von außen
zugänglich
ist. Über
diese seitlichen Öffnungen kann
nach erfolgter Injektion und nach dem Vorschieben der Schutzhülle die
Ampulle von außen
ergriffen und nach hinten aus dem Grundkörper heraus geschoben werden.
Dazu erstrecken sich die seitlichen Öffnungen bevorzugt in Richtung
der Längsachse des
Grundkörpers,
um auf diese Weise das Entnehmen der Ampulle zu erleichtern.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden die seitlichen Öffnungen bei sich in der Ruheposition
befindender Schutzhülle
vollständig
von dieser verschlossen. Falls während
der Injektion aufgrund des aufgewandten hohen Druckes die sich im
Inneren des Grundkörpers
befindende Ampulle platzen sollte, so wird durch diese Ausbildung
gewährleistet,
dass keine Splitter und keine Injektionsflüssigkeit durch die seitlichen Öffnungen
im Grundkörper
austreten und beispielsweise in den Mund des Patienten fallen bzw.
fließen können.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung erstreckt sich im Inneren des Grundkörpers ausgehend
von der Austrittsöffnung
ein Ansatz in den Hohlraum hinein. Bevorzugt besitzt das sich im
Inneren des Hohlraums hin erstreckende freie Ende des Ansatzes eine
geringere Außenabmessung,
insbesondere einen geringen Außendurchmesser,
als eine am distalen Ende einer in den Hohlraum einzusetzenden Ampulle
vorgesehene, üblicherweise
mit einer Membran verschlossene Öffnung.
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Durch diesen Ansatz wird bei vollständig in den
Hohlraum eingesetzter Ampulle und Vorschieben der Kolbenstange die
Membran durch den Ansatz zum Inneren der Ampulle hin gedrückt, was
zu einer Zwangsaspiration führt.
Da die verwendeten Injektionsampullen üblicherweise an ihrem distalen Ende
mit einer elastischen Membran, beispielsweise einer Gummimembran,
verschlossen sind, durch die der rückwärtige Kanülenabschnitt der Injektionskanüle hindurch
gestochen wird, kann die erfindungsgemäße Zwangsaspiration durch folgende
Vorgehensweise erreicht werden. Zunächst wird in üblicher
Weise der zu betäubende
Bereich des Zahnfleisches mit der Injektionsnadel punktiert. Anschließend wird
der Kolben der Injektionsampulle durch ein geringfügiges Vorschieben
der Kolbenstange in bekannter Weise in distaler Richtung bewegt,
woraufhin anschließend der
Druck auf die Kolbenstange wieder beendet wird. Beim Vorschieben
der Kolbenstange wurde die elastische Membran durch den Ansatz elastisch
verformt, so dass bei Nachlassen des Druckes die Membran wieder
in ihre Ruheposition zurückgeht.
Durch diese Bewegung entsteht innerhalb der Injektionsampulle ein
Unterdruck, so dass eine Zwangsaspiration erfolgt, ohne dass der
Arzt die Kolbenstange aktiv zurückziehen
muss.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung bestehen der Grundkörper und/oder die Schutzhülle aus
Kunststoff. Auf diese Weise ist eine sehr kostengünstige Herstellung
des erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalters möglich.
Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn der erfindungsgemäß ausgebildete
Ampullenhalter als Einmalprodukt hergestellt ist, da auf diese Weise
eine Sterilisation nicht erforderlich ist. Der erfindungsgemäße Ampullenhalter
kann in diesem Fall nach durchgeführter Injektion zusammen mit
der sich innerhalb der vorgeschobenen Schutzhülle befindenden Injektionsnadel
entsorgt werden. Bevorzugt sind die Schutzhülle sowie der Grundkörper dabei
als Spritzgusselemente herstellbar.
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Nach einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung bestehen der Grundkörper und/oder die Schutzhülle aus
transparentem oder durchsichtigem Material. Auf diese Weise ist
gewährleistet,
dass während
der Injektion zum einen jeweils die Position des Ampullenkolbens
beobachtet werden kann und zum anderen bei der Aspiration ein eventuell
auftretender Blutfaden sicher erkannt wird.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben; in diesen
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht auf den Grundkörper
eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalters,
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2 eine
weitere Seitenansicht auf den Grundkörper nach 1,
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3 einen
Schnitt gemäß den Linien
A-A nach 2,
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4 einen
Längsschnitt
durch den Ampullenhalter gemäß 2,
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5 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Schutzhülle,
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6 eine
Ansicht auf die distale Stirnseite der Schutzhülle nach 5,
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7 einen
Längsschnitt
durch die Schutzhülle
nach 5,
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8 den
Längsschnitt
gemäß 4 mit eingesetzter Zylinderampulle,
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9 einen
Teillängsschnitt
durch einen erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalter,
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10 einen
Querschnitt entlang der Linie B-B aus 9,
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11 einen
erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalter mit Injektionsnadel und Griffstück im entkoppelten Zustand,
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12 eine
Injektionsspritze mit erfindungsgemäß ausgebildetem Ampullenhalter,
bei dem sich die Schutzhülle
in der Ruheposition befindet,
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13 die
Vorrichtung nach 12,
bei der sich die Schutzhülle
in der vorgeschobenen Sicherungsposition befindet, und
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14 einen
Teillängsschnitt
durch die Vorrichtung nach 13.
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1 zeigt
einen Grundkörper 1 eines
erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalters 2 (9).
Der Grundkörper 1 besitzt
einen zylindrischen Aufbau mit einer Längsachse 3 und einem
im Inneren ausgebildeten Hohlraum 4.
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Der Hohlraum 4 endet an
seinem distalen Ende in einer Austrittsöffnung 5, die, wie
in 4 zu erkennen ist,
als zur Längsachse 3 konzentrisch
angeordneter Austrittskanal ausgebildet ist. Weiterhin ist im Bereich
der Austrittsöffnung 5 eine
außenseitig gelegene
Koppelungsvorrichtung 6 vorgesehen, an der eine übliche Injektionsnadel 7 (siehe 11 bis 14) in üblicher Weise ankoppelbar,
beispielsweise anschraubbar ist.
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An zwei Längsseiten des Grundkörpers 1 sind
jeweils lang gestreckte, ovale seitliche Öffnungen 8 ausgebildet, über die
der Hohlraum 4 von außen
zugänglich
ist.
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Weiterhin ist der Hohlraum 4 am proximalen Ende 19 des
Grundkörpers 1 über eine
Eintrittsöffnung 9 von
außen
zugänglich. Über diese
Eintrittsöffnung 9 ist
eine handelsübliche
Zylinderampulle 10 (8)
in den Hohlraum 4 des Grundkörpers 1 einsetzbar.
Weiterhin wird die Eintrittsöffnung 9 an
dem proximalen Ende 19 des Grundkörpers 1 von einem ringförmigen Ansatz 11 umgeben.
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Der bisher beschriebene Aufbau des
Grundkörpers 1 entspricht
im Wesentlichen einem Aufbau eines bekannten Ampullenhalters, wie
er bei Injektionsspritzen nach dem bekannten Vario-System verwendet
wird.
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Im Gegensatz zu diesen bekannten
Ampullenhaltern besitzt der erfindungsgemäß ausgebildete Grundkörper 1 im
Bereich seines distalen Endes 18 eine umlaufenden Ringnut 12 sowie
zwei sich entlang der Außenfläche des
Grundkörpers 1 in
Längsrichtung
erstreckende Längsstege 13.
Weiterhin ist eine weitere Ringnut 14 im Bereich des proximalen Endes
des Grundkörpers 1 vorgesehen,
wobei diese Ringnut 14 aufgrund der vorhandenen seitlichen Öffnungen 8 nicht
vollständig
umlaufend ausgebildet ist. Die Ringnut 12 besitzt darüber hinaus
eine wesentlich größere Tiefe
als die Ringnut 14. Weiterhin sind die bekannten Ampullenhalter
als Mehrwegprodukte aus Metall ausgebildet, während der Grundkörper 1 gemäß der Erfindung
bevorzugt als Einmalprodukt aus Kunststoff besteht.
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Insbesondere aus den 2 und 3 ist
nochmals die Ausbildung der Längsstege 13 deutlicher
zu erkennen. Aus 3 ist
dabei zu erkennen, dass sich die Längsstege 13 radial
gegenüberliegen.
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Aus 4 ist
zu erkennen, dass an der innen liegenden Seite der Austrittsöffnung 5 ein
ringförmiger
Ansatz 15 ausgebildet ist, der sich in den Hohlraum 4 hinein
erstreckt und konzentrisch um die Austrittsöffnung 5 herum verläuft. Die
Außenseiten
des Ansatzes 15 sind dabei konisch in Richtung zum Inneren
des Hohlraumes 4 hin zusammenlaufend ausgebildet.
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5 zeigt
eine Schutzhülle 16,
die zum Aufsetzen auf den Grundkörper 1 nach
den 1 bis 4 ausgebildet ist und zusammen
mit diesem den erfindungsgemäßen Ampullenhalter 2 bildet.
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Die Schutzhülle 16 besitzt einen
hohlzylindrischen Aufbau, wobei der Innendurchmesser der Schutzhülle 16 geringfügig größer ist
als der Außendurchmesser
des Grundkörpers 1,
so dass die Schutzhülle 16 mit
ihrem proximalen Ende 17 über das distale Ende 18 des
Grundkörpers 1 aufschiebbar
ist.
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An der Innenseite der Schutzhülle 16 sind, entsprechend
den Längsstegen 13,
sich einander gegenüberliegende
Längsnuten 20 ausgebildet,
von denen in 5 nur eine
gestrichelt dargestellt ist. Die zweite Längsnut 20 ist in 6 zu erkennen.
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Im Bereich des proximalen Endes 17 der Schutzhülle 16 ist
eine außen
liegende Ringnut 21 vorgesehen, die zwischen zwei ringförmigen Ansätzen 22, 23 ausgebildet
ist. Am Boden der Ringnut 21 ist jeweils im Bereich der Längsnuten 20 eine Öffnung 24 in
der Schutzhülle 16 ausgebildet,
durch die das Innere der Schutzhülle 16 von
außen
zugänglich ist.
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Der ringförmige Ansatz 23 bildet
zusammen mit weiteren ringförmigen
Ansätzen 25 einen
Angriffsabschnitt 26 der Schutzhülle 16. Dabei sind
die Außenseiten
der ringförmigen
Ansätze 25 schräg in Richtung
zu dem distalen Ende 27 der Schutzhülle 16 hin zusammenlaufend
ausgebildet.
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7 zeigt
eine gegenüber 5 um 90° um die Längsachse 3 gedrehte
Darstellung der Schutzhülle
16 im Längsschnitt.
Dabei sind insbesondere die beiden Öffnungen 24 zu erkennen, über die
das Innere der Schutzhülle 16 von
außen
zugänglich
ist.
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In 8 ist
in den Hohlraum 4 des Grundkörpers 1 eine handelsübliche Zylinderampulle 28 eingesetzt.
Die Zylinderampulle 28 besitzt einen zylindrischen Glaskörper 29,
der mit Injektionsflüssigkeit 30 gefüllt ist.
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An dem proximalen Ende 31 der
Zylinderampulle 28 ist eine Öffnung 32 ausgebildet,
in die ein Kolben 33 aus einem elastischen Material, beispielsweise
aus Gummi, abdichtend eingesetzt ist. Der Kolben 33 besitzt
an seinem proximalen Ende eine in 8 nicht
dargestellte Öffnung,
in die das freie Ende einer Kolbenstange 34 einsetzbar
ist. Dabei besitzt das freie Ende der Kolbenstange 34 Koppelungselemente,
mit denen eine feste Verkoppelung zwischen der Kolbenstange 34 und
dem Kolben 33 möglich
ist, so dass der Kolben 33 über die Kolbenstange 34 in
Längsrichtung
verschiebbar ist.
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An dem distalen Ende 35 der
Zylinderampulle 28 ist eine Abschlusskappe 36 vorgesehen,
an der eine elastische Abschlussplatte, beispielsweise in Form einer
Gummimembran 37, befestigt ist. Durch diese Gummimem bran
wird eine am distalen Ende 35 der Zylinderampulle 38 ausgebildete
Austrittsöffnung 38 verschlossen,
wobei die Gummimembran 37 nach Aufsetzen einer Injektionsnadel 39 (siehe 11 bis 14) durchstochen wird, wie es weiter
unten näher
beschrieben wird.
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Aus 8 ist
zu erkennen, dass bei einem Einsetzen der Zylinderampulle 28 in
den Hohlraum 4 des Grundkörpers 1 die Gummimembran 37 an
dem Ansatz 15 zur Anlage kommt und sich bei einem vollständigen Einschieben
der Zylinderampulle 28 nach innen verformt, wie es in 8 dargestellt ist. Die mit dieser
Verformung einhergehende Zwangsaspiration wird ebenfalls weiter
unten näher
beschrieben.
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In 9 ist
dargestellt, wie die Schutzhülle 16 vollständig über den
Grundkörper 1 aufgeschoben ist.
Während
der ringförmige
Ansatz 11 zum einen eine Fixierung des erfindungsgemäß ausgebildeten Ampullenhalters 2 an
einem handelsüblichen
Griffstück
einer Injektionsspritze ermöglicht,
ist aus 9 zu erkennen,
dass der Ansatz 11 gleichzeitig als Anschlag für das proximale
Ende 17 der Schutzhülle 16 dient.
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Weiterhin ist zu erkennen, dass die
Schutzhülle 16 und
der Grundkörper 1 so
ausgebildet sind, dass die Koppelungsvorrichtung 6 für die Injektionsnadel 39 bei
vollständig
aufgeschobener Schutzhülle 16 aus
deren distalen Ende 27 herausragt. Dadurch ist gewährleistet,
dass bei vollständig
zurückgezogener
Schutzhülle 16 auch
die Injektionsnadel 39 über ihre
gesamte Länge
frei liegt.
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Weiterhin ist in 9 und insbesondere deutlicher in 10 ein Rastelement 40 zu
erkennen, das einen C-förmigen
Basisteil 41 und zwei radial innen liegende Rastnasen 42 umfasst.
Das Rastelement 40 ist in der Ringnut 21 der Schutzhülle 16 so
angeordnet, dass sich die Rastnasen 42 durch die Öffnungen 24 der
Schutzhülle 16 hindurch
in das Innere der Schutzhülle 16 hinein
erstrecken.
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In den Rastnasen 42 sind
Führungsnuten 43 ausgebildet,
die die Längsstege 13 umgreifen
und somit ein Verdrehen des Rastelementes 40 und damit
ein Verdrehen der Schutzhülle 16 gegenüber dem Grundkörper 1 verhindern.
Auf diese Weise wird vermieden, dass bei einem Verdrehen die nach
innen ragenden Rastnasen 42 in die seitlichen Öffnungen 8 des
Grundkörpers 1 eindringen
und ein vollständiges Verschieben
der Schutzhülle 16 auf
dem Grundkörper 1 blockieren
würden.
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Im Folgenden wird anhand der 11 bis 14 die Verwendung eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Ampullenhalters 2 näher
beschrieben.
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Zur Vorbereitung der Injektion wird
zunächst der
als Einweg-Produkt aus Kunststoff hergestellte Ampullenhalter 2 aus
seiner sterilen Verpackung entnommen. Die Schutzhülle 16 befindet
sich dabei in ihrer vollständig
zurückgezogenen
Stellung auf dem Grundkörper 1,
die im Folgenden als Ruheposition der Schutzhülle 16 bezeichnet
wird. In dieser Ruheposition greifen die Rastnasen 42 in
die an der Außenseite
des Grundkörpers 1 vorgesehene
Ringnut 14 ein, da das Rastelement 40 unter Vorspannung
in der Ringnut 21 der Schutzhülle 16 angeordnet
ist.
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Die Ringnut 14 besitzt nur
eine relativ geringe Tiefe, so dass eine Selbstentkopplung der Rastnasen 42 und
der Ringnut 14 verhindert, eine gezielte Entkopplung durch
Vorschieben der Schutzhülle 16 jedoch
möglich
ist. Durch Anfassen der Schutzhülle 16 an
dem Angriffsabschnitt 26 und gezieltes Vorschieben lässt sich
die zwischen der distalseitig gelegenen Schulter der Ringnut 14 und
den Rastnasen 42 wirkende Blockierung überwinden, so dass ein Verschieben
der Schutzhülle 16 in
distaler Rich tung möglich
ist, wie es weiter unten näher
beschrieben wird. Diese Verschiebungsmöglichkeit kann durch eine entsprechende
Ausgestaltung der Ringnut 14 sowie der Rastnasen 42,
beispielsweise durch entsprechende Auflaufschrägen, weiter verbessert werden.
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Nach Entnahme des Ampullenhalters 2 aus seiner
sterilen Verpackung wird eine Zylinderampulle 28 über die
Eintrittsöffnung 9 in
den Hohlraum 4 des Grundkörpers 1 hinein geschoben,
bis die Gummimembran 37 an dem Ansatz 15 zur Anlage
kommt.
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Anschließend wird der Ampullenhalter 2 mit seinem
proximal gelegenen Ansatz 11 in eine Aufnahme 44 eines
Griffstückes 45 einer
handelsüblichen
Injektionsspritze 46 eingesetzt. Das Griffstück 45 umfasst
dabei eine längsverschiebbare
Kolbenstange 34, an deren proximalen Ende ein Handgriff 47 und
an deren distalen Ende ein nicht dargestellter, handelsüblicher
Klemmabschnitt vorgesehen sind. Der Klemmabschnitt kann beispielsweise
Spreizklauen umfassen, die durch Drehen eines am Handgriff 47 vorgesehenen
Betätigungsabschnitts 48 radial ein-
bzw. ausgefahren werden können.
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Nach Fixieren des Ampullenhalters 2 an
dem Griffstück 45 wird
die Kolbenstange 34 soweit in distaler Richtung nach vorne
geschoben, bis die Spreizklauen in eine proximale Öffnung des
Kolbens 33 der Zylinderampulle 28 eintreten. Durch
Verdrehen des Betätigungsabschnittes 48 werden
die Spreizklauen radial nach außen
bewegt, so dass eine sichere Verbindung zwischen der Kolbenstange 34 und
dem Kolben 33 entsteht.
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Anschließend wird die ebenfalls steril
verpackte und als Einmalprodukt ausgebildete Injektionskanüle 49 aus
ihrer sterilen Verpackung entnommen und auf die Koppelungsvorrichtung 6 des
Ampullenhalters 2 aufge setzt, beispielsweise mit dieser verschraubt.
Die Injektionskanüle 49 umfasst
eine distal gelegene Injektionsnadel 39, mit der die eigentliche
Injektion erfolgt. An dem proximalen Ende der Injektionsnadel 39 ist
ein üblicherweise
aus Kunststoff bestehendes Koppelungselement 50, meist
in Form eines Konus, vorgesehen, über den die Injektionsnadel 39 mit
der Koppelungsvorrichtung 6 verkoppelbar ist. An dem proximalen
Ende des Kopplungselements 50 ist eine Verlängerung
der Injektionsnadel 39 in Form eines rückwärtigen Kanülenabschnitts 51 ausgebildet,
der gemäß einem
Pfeil 52 durch die Austrittsöffnung 5 hindurch
in den Hohlraum 4 des Grundkörpers 1 einsetzbar
ist.
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Wie aus 14 zu erkennen ist, durchsticht der rückwärtige Kanülenabschnitt 51 die
Gummimembran 37, so dass die Injektionsflüssigkeit 30 durch
den rückwärtigen Kanülenabschnitt 51 zu
der Injektionsnadel 39 geführt werden kann.
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Nachdem die Injektionsnadel 39 vollständig auf
dem Grundkörper 1 aufgesetzt
ist, ist somit die Injektionsspritze gebrauchsfertig, wie es in 12 dargestellt ist. Die
Schutzhülle 16 befindet
sich dabei weiter in ihrer Ruheposition.
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Nach erfolgter Punktierung wird die
Kolbenstange 34 über
den Handgriff 47 leicht in distaler Richtung verschoben,
bis die Abschlusskappe 36 der Zylinderampulle 28 an
der distalen Stirnseite des Hohlraumes 4 zur Anlage kommt.
In dieser Stellung wird die Gummimembran 37 durch den Ansatz 15 nach
innen gedrückt,
wie es in 8 dargestellt
ist.
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Anschließend wird das Vorschieben der
Kolbenstange 34 gestoppt und der Handgriff 47 freigegeben,
so dass aufgrund der Elastizität
der Gummimembran 37 die Zylinderampulle 28 und
damit der Handgriff 47 wieder leicht in proximaler Richtung
verschoben werden. Durch diese Verschiebung entsteht innerhalb der
Zylinderampulle 28 ein Unterdruck, so dass eine automatische
Aspiration, d. h. eine Zwangsaspiration erfolgt, ohne dass der Handgriff 47 aktiv zurückgezogen
werden muss.
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Tritt bei dieser Zwangsaspiration
ein Blutfaden in die Zylinderampulle 28 ein, der über die
seitlichen Öffnungen 8 beobachtete
werden kann, so muss der Punktionsvorgang wiederholt werden.
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Die Injektion erfolgt in bekannter
Weise, wobei sich die Schutzhülle 16 während der
gesamten Injektion in der in 11 gezeigten
Ruheposition befindet, in der sie durch das in die Ringnut 14 eingreifende
Rastelement 40 gegenüber
einem versehentlichen Vorschieben gesichert ist.
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Nach erfolgter Injektion wird die
Injektionsnadel 39 in üblicher
Weise wieder aus dem Gewebe herausgezogen, die Injektionsspritze
wird jedoch nicht wie bei bekannten Systemen mit ungesicherter Injektionsnadel 39 an
die Arzthelferin übergeben.
Gemäß der Erfindung
wird unmittelbar nach der Injektion die Schutzhülle 16 vom Arzt gemäß einem
Pfeil 53 in 13 nach
vorne in distaler Richtung verschoben, bis sich die Injektionsnadel 39 vollständig innerhalb der
Schutzhülle
befindet und die Spitze der Injektionsnadel 39 von dem
distalen Ende der Schutzhülle 16 überragt
wird.
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Während
des Vorschiebens wird die Schutzhülle unverdrehbar auf dem Grundkörper 1 geführt, bis
die Rastnasen 42 des Rastelementes 40 aufgrund
der in radialer Richtung wirkenden Vorspannung des Rastelementes 40 in
die am distalen Ende des Grundkörpers 1 ausgebildete
Ringnut 12 eintreten. Aufgrund der Tiefe der Ringnut 12 entsteht
eine nicht lösbare
Verrastung zwischen der Schutzhülle 16 und
dem Grundkörper 1,
so dass ein versehentliches Zurückziehen
der Schutzhülle 16 zuverlässig verhindert
wird. Dieser in 13 dargestellte
Zustand der Schutzhülle 16 wird
als Sicherungsposition bezeichnet.
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In der nun gesicherten Stellung kann
die Injektionsspritze ohne jegliche Gefahr an die Arzthelferin übergeben
werden, welche, ebenfalls ohne Verletzungsrisiko, den Ampullenhalter 2 zusammen
mit der gesicherten Injektionsnadel 39 aus dem Handgriff 47 entnehmen
und zur Entsorgung ablegen kann.
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In 14 ist
in einem Teilschnitt dargestellt, wie die beiden Rastnasen 42 vollständig in
die Ringnut 12 eingreifen, wodurch ein versehentliches
Zurückschieben
der Schutzhülle 16 zuverlässig verhindert
wird.
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Das Risiko einer Stichverletzung
nach erfolgter Injektion ist mit der Erfindung praktisch ausgeschlossen.
Dabei setzt die Wirkung der Erfindung unmittelbar nach Beendigung
der Injektion ein, so dass insbesondere der gefährliche Zeitpunkt der Übergabe
der Injektionsspritze vom Arzt zur Arzthelferin durch die Erfindung
risikofrei gehalten wird.
-
- 1
- Grundkörper
- 2
- Ampullenhalter
- 3
- Längsachse
- 4
- Hohlraum
- 5
- Austrittsöffnung
- 6
- Koppelungsvorrichtung
- 7
- Injektionsnadel
- 8
- seitliche Öffnungen
- 9
- Eintrittsöffnungen
- 10
- Zylinderampulle
- 11
- ringförmiger Ansatz
- 12
- Ringnut
- 13
- Längsstege
- 14
- Ringnut
- 15
- Ansatz
- 16
- Schutzhülle
- 17
- proximales
Ende der Schutzhülle
- 18
- distales
Ende des Grundkörpers
- 19
- proximales
Ende des Grundkörpers
- 20
- Längsnuten
- 21
- Ringnut
- 22
- ringförmiger Ansatz
- 23
- ringförmiger Ansatz
- 24
- Öffnung
- 25
- ringförmige Ansätze
- 26
- Angriffsabschnitt
- 27
- distales
Ende der Schutzhülle
- 28
- Zylinderampulle
- 29
- Glaskörper
- 30
- Injektionsflüssigkeit
- 31
- proximales
Ende der Zylinderampulle
- 32
- Öffnung
- 33
- Kolben
- 34
- Kolbenstange
- 35
- distales
Ende der Zylinderampulle
- 36
- Abschlusskappe
- 37
- Gummimembran
- 38
- Austrittsöffnung
- 39
- Injektionsnadel
- 40
- Rastelement
- 41
- C-förmiger Basisteil
- 42
- Rastnasen
- 43
- Führungsnuten
- 44
- Aufnahme
- 45
- Griffstück
- 46
- Injektionsspritze
- 47
- Handgriff
- 48
- Betätigungsabschnitt
- 49
- Injektionskanüle
- 50
- Koppelungselement
- 51
- rückwärtiger Kanülenabschnitt
- 52
- Pfeil
- 52
- Pfeil