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DE10254623A1 - Mobiles Endgerät, sowie Notruf-Kommunikationssystem - Google Patents

Mobiles Endgerät, sowie Notruf-Kommunikationssystem Download PDF

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DE10254623A1
DE10254623A1 DE10254623A DE10254623A DE10254623A1 DE 10254623 A1 DE10254623 A1 DE 10254623A1 DE 10254623 A DE10254623 A DE 10254623A DE 10254623 A DE10254623 A DE 10254623A DE 10254623 A1 DE10254623 A1 DE 10254623A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein mobiles Endgerät (7a), eine Rechen-Einrichtung (2, 3a) zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem (1) sowie ein Notruf-Kommunikationssystem (1) mit einem mobilen Endgerät (7a), welches mit zu einem Mobilfunknetz (B) gehörenden Mobilfunknetz-Empfangseinrichtungen (6a, 6b, 6c) kommunizieren kann, wobei nach Aussenden eines Ruf-Signals, insbesondere Notruf-Signals, durch das mobile Endgerät (7a) ein entsprechendes Signal, insbesondere Notruf-Benachrichtigungs-Signal, an eine von mehreren Daten-Kommunikations-Einrichtungen (4a, 4b), insbesondere einen von mehreren Rettungs-Leitstellen-Rechnern (4a, 4b), gesendet wird, wobei die entsprechende Daten-Kommunikations-Einrichtung (4a, 4b), insbesondere der entsprechende Rettungs-Leitstellen-Rechner (4a, 4b), abhängig von vom Mobilfunknetz (B) bereitgestellten, den ungefähren Aufenthalts-Ort des mobilen Endgeräts (7a) kennzeichnenden Daten gewählt ist. Des weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts (7a), wobei vom mobilen Endgerät (7a) ausgesendete, von einem Mobilfunknetz (B) auswertbare Signale, insbesondere Ruf- und/oder Melde-Signale, zur ungefähren Ortung des mobilen Endgeräts (7a) verwendet werden und vom mobilen Endgerät (7a) außerdem zusätzlich ausgesendete Peil-Signale dann zur genauen Ortung des mobilen Endgeräts (7a).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mobiles Endgerät, eine Rechen Einrichtung zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem, ein Notruf-Kommunikationssystem mit – mindestens – einem mobilen Endgerät, sowie ein Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts.
  • Herkömmliche Mobilfunknetze (z.B. GSM Mobilfunknetze, UMTS-Mobilfunknetze, etc.) sind i.A. in eine Vielzahl von „Zellen" unterteilt (wobei für jede der Zellen jeweils eine entsprechende, mit den sich in der jeweiligen Zelle befindlichen Mobiltelefonen kommunizierende Sende-/Empfangseinrichtung vorgesehen sein kann).
  • In Notsituationen (Unfall, Feuer, Überfall, etc.) muß eine ein entsprechendes Mobiltelefon nutzende Person erst eine spezielle (länderspezifisch ggf. unterschiedliche) Notruf-Telefonnummer wählen, und – nach dem Verbindungsaufbau – der entsprechenden Rettungs-Leitstelle genaue Angaben z.B. hinsichtlich des genauen Aufenthaltsorts, etc. machen. Dies ist umständlich, und zeitaufwändig.
  • Die Erfindung hat zur Aufgabe, ein neuartiges Notruf-Kommunikationssystem, ein neuartiges mobiles Endgerät, sowie eine neuartige Rechen Einrichtung zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem bereitzustellen, sowie ein neuartiges Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts.
  • Die Erfindung erreicht dieses und weitere Ziele durch die Gegenstände der Ansprüche 1, 4, 11 und 12.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben Gemäß einem Grundgedanken der Erfindung wird ein Notruf-Kommunikationssystem mit (mindestens) einem mobilen Endgerät bereitgestellt, welches mit zu einem Mobilfunknetz gehörenden Mobilfunknetz-Empfangseinrichtungen kommunizieren kann, wobei nach Aussenden eines Ruf-Signals, insbesondere Notruf-Signals durch das mobile Endgerät ein entsprechendes Signal, insbesondere Notruf-Benachrichtigungs-Signal an eine von mehreren Daten Kommunikations-Einrichtungen, insbesondere einen von mehreren Rettungs-Leitstellen-Rechnern gesendet wird, und wobei die entsprechende Daten-Kommunikations-Einrichtung, insbesondere der entsprechende Rettungs-Leitstellen-Rechner abhängig von vom Mobilfunknetz bereitgestellten, den ungefähren Aufenthalts-Ort des mobilen Endgeräts kennzeichnenden Daten gewählt ist.
  • Dabei kann vorteilhaft insbesondere diejenige Rettungs-Leitstelle (bzw. der dieser zugeordnete Rechner bzw. die dieser zugeordnete Daten-Kommunikations-Einrichtung) ausgewählt werden, welche (bzw. welcher) – möglichst nah – am jeweiligen ungefähren Aufenthalts-Ort des mobilen Endgerät liegt (das entsprechende Notruf-Benachrichtigungs-Signal wird somit – automatisch – an die jeweils günstigst gelegene Rettuugs-Leitstelle gesendet).
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts zur Verfügung gestellt, wobei von vom mobilen Endgerät ausgesendete, von einem Mobilfunknetz auswertbare Signale, insbesondere Ruf- und/oder Melde-Signale zur ungefähren Ortung des mobilen Endgeräts verwendet werden, und vom vom mobilen Endgerät außerdem zusätzlich ausgesendete Peil-Signale dann zur genauen Ortung des mobilen Endgeräts. Dadurch kann ein – ein Notruf-Signal aussendendes – mobiles Endgerät auf einfache und schnelle – und dennoch genaue – Weise geortet werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und der beigefügten Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine schematische Darstellung eines Notruf-Kommunikationssystems, mehrerer Peilgeräte, und mehrerer mobiler Endgeräte gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
  • 2 eine schematische Detaildarstellung des prinzipiellen Aufbaus eines der in 1 gezeigten mobilen Endgeräte.
  • In 1 ist schematisch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Datenkommunikationssystems, insbesondere Notruf-Kommunikationssystems 1 gezeigt.
  • Dieses weist einen zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 auf (bzw. ein – eine entsprechende Funktion wie der zentrale Rechner 2 erfüllendes – Rechennetz).
  • Der zentrale Rechner 2 ist z.B. an ein privates oder öffentliches Telefon-Festnetz A angeschlossen (oder alternativ z.B. an ein Mobilfunknetz, oder z.B. an ein – beliebiges anderes – Datenkommunikations-Netz), und kann über eine ihm fest zugeordnete Festnetz Telefonnummer N („Notruf-Nummer") (bzw. eine beliebige weitere, ihm fest zugeordnete Kennung, z.B. Mobiltelefon Nummer, etc.) angewählt werden.
  • Wie in 1 weiter gezeigt ist, ist der zentrale Rechner 2 (z.B. über entsprechende Standleitungen, bzw. das o.g. Telefon-Festnetz A) an verschiedene (in und/oder ausländische) Mobilfunknetze B, C, etc. angeschlossen (bzw. genauer. an entsprechende zentrale Rechner 3a, 36 der entsprechenden Mobilfunknetz-Betreiber), sowie (z.B. über das o.g. Telefon-Festnetz A, und/oder ein oder mehrere, weitere Datenkommunikations-Netze, z.B. über entsprechen de Standleitungen) an entsprechende zentrale Rechner 4a, 4b verschiedener (in und/oder ausländischer) Rettungsleitstellen (z.B. des Deutschen Roten Kreuzes, etc).
  • Der zentrale Rechner 2 weist eine Speichereinrichtung auf (z.B. einen magnetischen Speicher, z.B. Magnetplattenspeicher), auf dem ein – zur Steuerung des erfindungsgemäßen Notruf-Verfahrens verwendetes – Software-Programm gespeichert ist.
  • Bei den o.g. Mobilfunknetzen B, C etc. kann es sich z.B. um GSM-Mobilfunknetze handeln, und/oder z.B. um UMTS-Mobilfunknetze, etc.
  • Jedes der o.g. Mobilfunknetze B, T, etc. ist – wie bei Mobilfunknetzen allgemein üblich – in eine Vielzahl von „Zellen" 5a, 5b, 5c unterteilt (wobei für jede der Zellen 5a, 5b, 5c z.B. jeweils eine entsprechende – an das Mobilfunknetz B, C angeschlossene, die sich in der jeweiligen Zelle befindlichen Mobiltelefone 12a, 12b bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d, vorgesehen sein kann).
  • Die Mobiltelefone 12a, 12b senden in regelmäßigen zeitlichen Abständen entsprechende Melde-Signale aus, die von jeweils derjenigen Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d in derjenigen Zelle 5a, 5b, 5c (desjenigen Mobilfunknetzes B, C) empfangen werden, in der (bzw. in dem) sich das entsprechende Mobiltelefon 12a, 12b momentan befindet.
  • Empfängt eine entsprechende – wie erwähnt jeweils eine bestimmte Zelle 5a, 5b, 5c bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d ein entsprechendes Melde-Signal (in welchem i.A. ein das entsprechende Mobiltelefon 12a, 12b kennzeichnende Kennung, z.B. die MIN (Mobile Identification Number) des Mobiltelefons 12a, 12b enthalten ist), wird eine entsprechende Mobiltelefon-Ortungs-Nachricht (d.h. die Information, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich das entsprechende Mobiltelefon 12a, 12b befindet (bzw. welche Sende/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d das Melde-Signal empfangen hat)) an einen entsprechenden zentralen Rechner (z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a, 3b) weitergeleitet, und dann – unter Zuordnung zum jeweiligen Mobiltelefon 12a, 126 bzw. der dieses kennzeichnenden Kennung – dort abgespeichert (z.B. in einer entsprechenden Speichereinrichtung). Im jeweiligen Mobiltelefonnetz B, C ist somit – näherungsweise – bekannt, wo sich die entsprechenden Mobiltelefone 12a, 12b gerade befinden.
  • Wie in 1 weiter gezeigt ist, werden beim dort dargestellten Notruf-Kommunikationssystem 1 – spezielle – mobile Endgeräte 7a, 7b, insbesondere Notruf-Signalisierungs-Endgeräte 7a, 7b verwendet.
  • Diese dienen z.B. dazu, dass eine ein entsprechendes mobiles Endgerät 7a, 7b mit sich führende Person P1, P2 – z.B. in Notsituationen (Unfall, Überfall, etc.) – auf sich aufmerksam machen, und geortet werden kann.
  • Zu diesem Zweck weist – wie in 2 veranschaulicht ist – das jeweilige mobile Endgerät 7a ein oder mehrere Betätigungselemente auf, z.B. einen (speziellen, unifunktionalen) Druckknopf bzw. Schalter 8.
  • Auf einer Speichereinrichtung 9 des mobilen Endgeräts 7a ist die o.g., dem zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 fest zugeordnete Festnetz-Telefonnummer N („Notruf-Nummer") – einschließlich entsprechender Vorwahlnummern (z.B. der jeweiligen Länder-Vorwahlnummer (z.B. +49 für Deutschland), und Gebiets-Vorwahlnummer (z.B. (0)89 für München)) – vorab fest abgespeichert.
  • Wird – z.B. von der das entsprechende mobile Endgerät 7a mit sich führenden Person P1 – das Betätigungselement bzw. der Druckknopf 8 gedrückt, wird – automatisch – die o.g. Festnetz-Telefonnummer N (mit vorangestellter Vorwahlnummer) aus der Speichereinrichtung ausgelesen, und dann – automatisch – von einer Sende-/Empfangseinrichtung 10 (bzw. alternativ einer reinen Sende-Einrichtung) ein entsprechendes – hier als „Notruf-Signal" verwendetes – Rufsignal ausgesendet (bzw. ein – den zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 mittels der o.g. Festnetz-Telefonnummer N kennzeichnendes – Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal) (wobei das Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal einem entsprechenden, von herkömmlichen Mobiltelefonen 12a, 126 verwendeten Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal entspricht).
  • Das entsprechende Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal („Notruf-Signal") wird – wie in 1 veranschaulicht ist – von derjenigen Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c derjenigen Zelle 5a, 5b, 5c (desjenigen Mobilfunknetzes B) empfangen, in der (bzw. in dem) sich das entsprechende mobile Endgerät 7a momentan befindet.
  • Daraufhin wird der entsprechende Ruf- bzw. Verbindungsaufbauwunsch – mittels entsprechender Signale – an einen entsprechenden zentralen Rechner(z.B. den o. g. zentralen Rech ner 3a) des jeweiligen Mobilfunknetzes B weitergeschaltet, und von diesem aus (z.B. über die o.g. Standleitung, bzw. das o.g. Telefon Festnetz A) – wiederum mittels entsprechender Signale („Notruf-Signal") – an den (durch die o.g. Festnetz-Telefonnummer N gekennzeichneten) zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2.
  • Das mobile Endgerät 7a (bzw. deren Sende-/Empfangseinrichtung 10) sendet – damit innerhalb des entsprechenden Mobilfunknetzes B (insbesondere vom zentralen Rechner 3a) festgestellt bzw. registriert werden kann, wo ungefähr (bzw. in welcher Zelle 5a, 5b, 5c) sich das mobile Endgerät 7a momentan befindet – in regelmäßigen zeitlichen Abständen (oder alternativ nur vor der Aussendung des o.g. Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signals ("Notruf-Signals")) Melde-Signale aus (entsprechend ähnlich wie herkömmliche Mobiltelefone 12a, 12b).
  • Die Melde-Signale werden von jeweils derjenigen Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d in derjenigen Zelle 5a, 5b, 5c desjenigen Mobilfunknetzes B, C empfangen, in der sich das entsprechende mobile Endgerät 7a momentan befindet.
  • Empfängt eine entsprechende – wie erwähnt jeweils eine bestimmte Zelle 5a, 5b, 5c bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d ein entsprechendes Melde-Signal (in welchem – entsprechend ähnlich wie bei Mobiltelefonen – ein das mobile Endgerät 7a kennzeichnende Kennung, z.B. eine MIN (Mobile Identification Number) enthalten sein kann, oder z.B. eine dem mobilen Endgerät zugeordnete Mobilfunk-Telefonnummer), wird eine entsprechende Endgerät Ortungs-Nachricht (d.h. die Information, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich das entsprechende mobile Endgerät 7a befindet (bzw. welche Sende/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d das Melde-Signal empfangen hat)) an einen entsprechenden zentralen Rechner (z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a, 3b) weitergeleitet, und dann – unter Zuordnung zum jeweiligen mobilen Endgerät 7a bzw. der dieses kennzeichnenden Kennung – dort abgespeichert (z.B. in der o.g. Speichereinrichtung) – im jeweiliger Mobiltelefonnetz B, C ist somit (entsprechend ähnlich wie bei herkömmlichen Mobiltelefonen 12a, 126) – näherungsweise – bekannt, wo sich das entsprechende mobile Endgerät 7a gerade befindet.
  • Empfängt – wie oben erläutert – der zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 – ausgelöst durch ein mobiles Endgerät 7a – das o.g. Ruf- bzw. Notruf-Signal (in dem die das mobile Endgerät 7a kennzeichnende Kennung, z.B. MIN oder Mobilfunk Telefonnummer enthalten sein kann), wird vom zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 ein „Ortungsanfrage"-Signal an den entsprechenden zentralen Rechner (z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a) des entsprechenden Mobilfunknetzes B gesendet, um die – wie oben erläutert – in der entsprechenden Speichereinrichtung des entsprechenden zentralen Rechnen 3a abgespeicherten – (Orts-) Informationen abzufragen (d.h. die Daten, die angeben, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich das entsprechende mobile Endgerät 7a gerade befindet, und/oder (den jeweiligen Zellen 5a, 5b, 5c zugeordnete) – die Lage der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebende – Ortungsparameter).
  • Die entsprechenden Infomationen bzw. Daten werden aus der Speichereinrichtung des entsprechenden zentralen Rechners 3a ausgelesen, und dann mittels eines entsprechenden Signals („Ortungsparameter"-Übermitilungs-Signal) an den zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 übermittelt.
  • Dieser weist eine Speichereinrichtung auf, auf der Daten gespeichert sind, die für jede Zelle 5a, 5b, 5c jedes Mobilfunknetzes B, C (bzw. für jede eine entsprechende Zelle 5a, 56, kennzeichnende Kennung) bzw. für beliebige – die Lage einer entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebende – Ortungsparameter jeweils eine der o.g. Rettungsleitstellen angeben (bzw. eine den entsprechenden zentralen Rechner 4a, 46 der entsprechenden Rettungsleitstelle kennzeichnende Kennung).
  • Die Zuordnung zwischen einer entsprechenden Mobilfunknetz-Zelle 5a, 5b, 5c (bzw. den o.g. – die Lage der entsprechenden Zelle 5a, 5b, angebenden – Ortungsparametern), und einer entsprechenden Rettungsleitstelle kann z.B. so gewählt sein, dass die entsprechende Leitstelle möglichst nah bei der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c liegt.
  • An die der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c (bzw. deren Ortungsparametern) zugeordnete Rettungsleitstelle (bzw. den entsprechenden zentralen Rettungsleitstellen-Rechner 4a, 4b) wird dann vom zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 – automatisch – ein entspre chendes Ruf- bzw. Notruf-Signal weitergeleitet (welches wiederum die o.g. – die Lage der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebenden – Ortungsparameter enthalten kann).
  • Von der Rettungsleitstelle aus wird dann – abhängig von den Ortungsparametern – z.B. entsprechend wie herkömmlich ein Notfall-Einsatzwagen (Polizei, Feuerwehr, Notarzt, etc.) informiert (bzw. entsprechendes Notfall-Perosnal (Polizei, Feuerwehr, Notarzt, etc.)), unter Angabe der ungefähren, durch die o.g. Ortungsparameter definierten Lage des mobilen Endgeräts 7a – bzw. der dieses mit sich führenden Person P1 – (bzw. unter Angabe der entsprechenden Ortungsparameter).
  • Empfängt – wie oben erläutert – der zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 (bzw. der entsprechend gewählte zentrale Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) – ausgelöst durch das mobile Endgerät 7a – das o.g. Ruf- bzw. Notruf-Signal, kann der Ruf – bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung – vom zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 (oder alternativ vom entsprechenden Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) – automatisch – angenommen werden.
  • Über die so hergestellte (Sprach-)Verbindung zwischen mobilem Endgerät 7a, und zentralem Rechner 2 (bzw. Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) kann die das mobile Endgerät 7a mit sich führende Person P1 ggf. weitere Daten bzgl. Aufenthaltsort, bzgl. der jeweiligen Notsituationen (Unfall, Überfall), usw., übermitteln.
  • Entsprechend der o.g. dem entsprechenden Notfall-Einsatzwagen bzw. dem Notfall-Personal übermittelten Angabe der ungefähren Lage des mobilen Endgeräts 7a bzw. der dieses mit sich führenden Person P1 (ggf. unter zusätzlicher Berücksichtigung der o.g., per Sprachverbindung übermitteltes zusätzlichen Aufenthaltsort-Daten) begibt sich dann der entsprechende Notfall Einsatzwagen bzw. das Notfall Personal an den entsprechenden (ungefähr angegebenen) Ort.
  • Wie in 2 gezeigt ist, weist das mobile Endgerät 7a – außer der o.g., zur Sendung des o.g. (GSM oder UMTS-)Rufsignals und/oder des o.g. (GSM oder UMTS-)Meldesignals verwendeten Sende-/Empfangseinrichtung 10 eine – im gleichen Gehäuse 13 wie die Sende /Empfangseinrichtung 10 untergebrachte – Sendeeinrichtung 11 (bzw. Sende-/Empfangseinrichtun), insbesondere Peil-Sendeeinrichtung 11 (bzw. Peil Sende-/Empfangseinrichtung 11) auf – entsprechend ähnlich einer herkömmlichen Lawinen-Such-Peil-Sende- bzw. Peil-Sende-/Empfangs-Einrichtung –. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel können die Funktionen der Sende-/Empfangseinrichtung 10, und der Sendeeinrichtung 11 auch von ein und derselben Sende-/Empfangseinrichtung erfüllt werden.
  • Die Peil Sendeeinrichtung 11 sendet (insbesondere, nachdem von der das mobile Endgerät 7a mit sich führenden Person P1 – wie oben erläutert – das Betätigungselement bzw. der Druckknopf 8 gedrückt wurde) ein spezielles – entsprechend kodiertes (einem von herkömmlichen Lawinen-Such-Peilsendeeinrichtungen verwendetem Peil-Sendesignal entsprechendes) – Peil-Sendesignal aus (welches z.B. charakeristisch für die hier verwendeten – speziellen – mobilen (Notruf-Signalisierungs-)Endgeräte 7a, 7b ist, sich jedoch (relativ starb von von herkömmlichen Mobiltelefonen 12a, 12b gesendeten Signalen (z.B. den o.g. Ruf- oder Meldesignalen, etc.) unterscheidet).
  • Gemäß 1 wird vom Notfall Personal ein entsprechendes, mobiles Peilgerät 14a, 14b mitgeführt (alternativ kann ein entsprechendes Peilgerät z.B. auch in einen Notfall Einsatzwagen eingebaut sein).
  • Mit Hilfe der vom mobilen Peilgerät 14a, 14b von der Peil-Sendeeinrichtung 11 empfangenen Peilsignale (bzw. der zwischen mobilem Peilgerät 14a, 14b und Peil-Sende-/Empfangseinrichtung 11 augetauschten) Peilsignale kann (entsprechend ähnlich wie bei herkömmlichen Lawinen-Such-Systemen) die – genaue – Lage des jeweiligen mobilen Endgeräts 7a (bzw. der dieses mit sich führenden Person P1) bestimmt werden.
  • Bei alternativen Ausführungsbeispielen kann das jeweilige mobile Endgerät 7a zusätzlich eine optische und/oder akustische Signalisier-Einrichtung aufweisen (z.B. eine Lampe 15 und/oder einen Lautsprecher 16), die – nach Betätigen des Betätigungselements bzw. des Druckknopfs 8 – entsprechende optische und/oder akutische (Warn-)Signale aussenden (z.B. mit einer – gegenüber herkömmlichen Anzeigesignalen – vergrößerten Reichweite (z.B. mehr als 10 m, insbesondere mehr als 20 m, 50 m, 100 m oder 200m)).
  • Dadurch kann die Suche nach dem jeweiligen mobilen Endgerät 7a (bzw. nach der dieses mit sich führenden Person P1) zusätzlich erleichtert werden (bzw ein geplanter Überfall – doch noch – verhindert werden).

Claims (12)

  1. Notruf-Kommunikationssystem (1) mit einem mobilen Endgerät (7a), welches mit zu einem Mobilfunknetz (B) gehörenden Mobilfunknetz-Empfangseinrichtungen (6a, 6b, 6c) kommunizieren kann, wobei nach Aussenden eines Ruf-Signals, insbesondere Notruf-Signals durch das mobile Endgerät (7a) ein entsprechendes Signal, insbesondere Notruf-Benachrichtigungs-Signal an eine von mehreren Daten Kommunikations-Einrichtungen (4a, 4b), insbesondere einen von mehreren Rettungs-Leitstellen-Rechnern (4a, 4b) gesendet wird, und wobei die entsprechende Daten-Kommunikations-Einrichtung (4a, 4b), insbesondere der entsprechende Rettungs-Leitstellen-Rechner (4a, 4b) abhängig von vom Mobilfunknetz (B) bereitgestellten, den ungefähren Aufenthalts-Ort des mobilen Endgeräts (7a) kennzeichnenden Daten gewählt ist.
  2. Notruf-Kommunikationssystem (1) nach Anspruch 1, bei welchem das mobile Endgerät (7a) zusätzlich zum Ruf-Signal ein Peilsignal aussendet.
  3. Notruf-Kommunikationssystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, welches zusätzlich ein Peilgerät (14a) aufweist zum Auswerten des vom mobilen Endgerät (7a) ausgesendeten Peil-Signals.
  4. Mobiles Endgerät (7a), insbesondere zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, welches aufweist: eine oder mehrere Sende- bzw. Sende-Empfangseinrichtungen (10, 11), welche so eingerichtet ist bzw. sind, dass von dem mobilen Endgerät (7a) – neben von einem Mobilfunknetz (B) auswertbaren Signalen, insbesondere Ruf- und/oder Melde-Signalen – außerdem zusätzlich separate Peilsignale ausgesendet weiden können.
  5. Mobiles Endgerät (7a) nach Anspruch 4, bei welchem die Peil-Signale automatisch nach Betätigen einer Betätigungseinrichtung (8) ausgesendet werden.
  6. Mobiles Endgerät (7a) nach Anspruch 4 oder 5, bei welchem die von einem Mobilfunknetz (B) auswertbaren Signale, insbesondere die Ruf-Signale automatisch nach Betätigen einer Betätigungseinrichtung (8), insbesondere der in Anspruch 5 genannten Betätigungseinrichtung (8), ausgesendet werden.
  7. Mobiles Endgerät (7a) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei welchem die Peil Signale Signale sind, die vom Mobilfunknetz (B) nicht ausgewertet werden bzw. nicht auswertbar sind
  8. Mobiles Endgerät (7a), welches zusätzlich eine optische und/oder akustische Signalisier-Einrichtung aufweist.
  9. Mobiles Endgerät (7a) nach Anspruch 8, bei welchem die optische und/oder akustische Signalisier-Einrichtung nach Betätigen der Betätigungseinrichtung (8) optische und/oder akustische Signale aussendet.
  10. Mobiles Endgerät (7a) nach einem der Ansprüche 4 bis 8, wobei die von einem Mobilfunknetz (B) auswertbaren Signale, insbesondere die Melde-Signale zur ungefähren Ortung des mobilen Endgeräts (7a), und die Peil-Signale zur genauen Ortung des mobilen Endgeräts (7a) verwendet werden.
  11. Rechen-Einrichtung (2, 3a) zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, welche Mittel aufweist zur Auswahl einer von mehreren Kommunikations-Einrichtungen (4a, 4b), insbesondere eines von mehreren Rettungs-Leitstellen-Rechnern (4a, 4b) abhängig von von einem Mobilfunknetz (B) bereitgestellten, den ungefähren Aufenthalts-Ort eines mobilen Endgeräts (7a) kennzeichnenden Daten.
  12. Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts (7a), wobei von vom mobilen Endgerät ausgesendete, von einem Mobilfunknetz (B) auswertbare Signale, insbesondere Ruf- und/oder Melde-Signale zur ungefähren Ortung des mobilen Endgeräts (7a) verwendet werden, und vom vom mobilen Endgerät außerdem zusätzlich ausgesendete Peil Signale dann zur genauen Ortung des mobilen Endgeräts (7a).
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