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Die Erfindung betrifft ein mobiles
Endgerät, eine
Rechen Einrichtung zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem,
ein Notruf-Kommunikationssystem mit – mindestens – einem
mobilen Endgerät,
sowie ein Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts.
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Herkömmliche Mobilfunknetze (z.B.
GSM Mobilfunknetze, UMTS-Mobilfunknetze, etc.) sind i.A. in eine
Vielzahl von „Zellen" unterteilt (wobei
für jede der
Zellen jeweils eine entsprechende, mit den sich in der jeweiligen
Zelle befindlichen Mobiltelefonen kommunizierende Sende-/Empfangseinrichtung
vorgesehen sein kann).
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In Notsituationen (Unfall, Feuer, Überfall, etc.)
muß eine
ein entsprechendes Mobiltelefon nutzende Person erst eine spezielle
(länderspezifisch ggf.
unterschiedliche) Notruf-Telefonnummer
wählen, und – nach dem
Verbindungsaufbau – der
entsprechenden Rettungs-Leitstelle genaue Angaben z.B. hinsichtlich
des genauen Aufenthaltsorts, etc. machen. Dies ist umständlich,
und zeitaufwändig.
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Die Erfindung hat zur Aufgabe, ein
neuartiges Notruf-Kommunikationssystem, ein neuartiges mobiles Endgerät, sowie
eine neuartige Rechen Einrichtung zur Verwendung in einem Notruf-Kommunikationssystem
bereitzustellen, sowie ein neuartiges Verfahren zur Ortung eines
mobilen Endgeräts.
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Die Erfindung erreicht dieses und
weitere Ziele durch die Gegenstände
der Ansprüche
1, 4, 11 und 12.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben Gemäß einem
Grundgedanken der Erfindung wird ein Notruf-Kommunikationssystem
mit (mindestens) einem mobilen Endgerät bereitgestellt, welches mit
zu einem Mobilfunknetz gehörenden
Mobilfunknetz-Empfangseinrichtungen kommunizieren kann, wobei nach
Aussenden eines Ruf-Signals, insbesondere Notruf-Signals durch das
mobile Endgerät
ein entsprechendes Signal, insbesondere Notruf-Benachrichtigungs-Signal
an eine von mehreren Daten Kommunikations-Einrichtungen, insbesondere
einen von mehreren Rettungs-Leitstellen-Rechnern
gesendet wird, und wobei die entsprechende Daten-Kommunikations-Einrichtung, insbesondere
der entsprechende Rettungs-Leitstellen-Rechner abhängig von
vom Mobilfunknetz bereitgestellten, den ungefähren Aufenthalts-Ort des mobilen
Endgeräts
kennzeichnenden Daten gewählt
ist.
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Dabei kann vorteilhaft insbesondere
diejenige Rettungs-Leitstelle (bzw. der dieser zugeordnete Rechner
bzw. die dieser zugeordnete Daten-Kommunikations-Einrichtung) ausgewählt werden,
welche (bzw. welcher) – möglichst
nah – am
jeweiligen ungefähren
Aufenthalts-Ort des mobilen Endgerät liegt (das entsprechende
Notruf-Benachrichtigungs-Signal wird somit – automatisch – an die
jeweils günstigst
gelegene Rettuugs-Leitstelle gesendet).
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Gemäß einem weiteren Aspekt der
Erfindung wird ein Verfahren zur Ortung eines mobilen Endgeräts zur Verfügung gestellt,
wobei von vom mobilen Endgerät
ausgesendete, von einem Mobilfunknetz auswertbare Signale, insbesondere
Ruf- und/oder Melde-Signale zur ungefähren Ortung des mobilen Endgeräts verwendet
werden, und vom vom mobilen Endgerät außerdem zusätzlich ausgesendete Peil-Signale
dann zur genauen Ortung des mobilen Endgeräts. Dadurch kann ein – ein Notruf-Signal aussendendes – mobiles
Endgerät
auf einfache und schnelle – und
dennoch genaue – Weise
geortet werden.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiels
und der beigefügten Zeichnung
näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt
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1 eine
schematische Darstellung eines Notruf-Kommunikationssystems, mehrerer
Peilgeräte,
und mehrerer mobiler Endgeräte
gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, und
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2 eine
schematische Detaildarstellung des prinzipiellen Aufbaus eines der
in 1 gezeigten mobilen
Endgeräte.
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In 1 ist
schematisch ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Datenkommunikationssystems,
insbesondere Notruf-Kommunikationssystems 1 gezeigt.
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Dieses weist einen zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 auf (bzw.
ein – eine
entsprechende Funktion wie der zentrale Rechner 2 erfüllendes – Rechennetz).
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Der zentrale Rechner 2 ist
z.B. an ein privates oder öffentliches
Telefon-Festnetz A angeschlossen (oder alternativ z.B. an ein Mobilfunknetz,
oder z.B. an ein – beliebiges
anderes – Datenkommunikations-Netz),
und kann über
eine ihm fest zugeordnete Festnetz Telefonnummer N („Notruf-Nummer") (bzw. eine beliebige
weitere, ihm fest zugeordnete Kennung, z.B. Mobiltelefon Nummer,
etc.) angewählt werden.
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Wie in 1 weiter
gezeigt ist, ist der zentrale Rechner 2 (z.B. über entsprechende
Standleitungen, bzw. das o.g. Telefon-Festnetz A) an verschiedene
(in und/oder ausländische)
Mobilfunknetze B, C, etc. angeschlossen (bzw. genauer. an entsprechende
zentrale Rechner 3a, 36 der entsprechenden Mobilfunknetz-Betreiber),
sowie (z.B. über
das o.g. Telefon-Festnetz A, und/oder ein oder mehrere, weitere
Datenkommunikations-Netze, z.B. über
entsprechen de Standleitungen) an entsprechende zentrale Rechner 4a, 4b verschiedener
(in und/oder ausländischer)
Rettungsleitstellen (z.B. des Deutschen Roten Kreuzes, etc).
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Der zentrale Rechner 2 weist
eine Speichereinrichtung auf (z.B. einen magnetischen Speicher, z.B.
Magnetplattenspeicher), auf dem ein – zur Steuerung des erfindungsgemäßen Notruf-Verfahrens verwendetes – Software-Programm
gespeichert ist.
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Bei den o.g. Mobilfunknetzen B, C
etc. kann es sich z.B. um GSM-Mobilfunknetze handeln, und/oder z.B.
um UMTS-Mobilfunknetze, etc.
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Jedes der o.g. Mobilfunknetze B,
T, etc. ist – wie
bei Mobilfunknetzen allgemein üblich – in eine Vielzahl
von „Zellen" 5a, 5b, 5c unterteilt
(wobei für jede
der Zellen 5a, 5b, 5c z.B. jeweils eine
entsprechende – an
das Mobilfunknetz B, C angeschlossene, die sich in der jeweiligen
Zelle befindlichen Mobiltelefone 12a, 12b bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d,
vorgesehen sein kann).
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Die Mobiltelefone 12a, 12b senden
in regelmäßigen zeitlichen
Abständen
entsprechende Melde-Signale aus, die von jeweils derjenigen Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d in
derjenigen Zelle 5a, 5b, 5c (desjenigen
Mobilfunknetzes B, C) empfangen werden, in der (bzw. in dem) sich
das entsprechende Mobiltelefon 12a, 12b momentan
befindet.
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Empfängt eine entsprechende – wie erwähnt jeweils
eine bestimmte Zelle 5a, 5b, 5c bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d ein
entsprechendes Melde-Signal (in welchem i.A. ein das entsprechende
Mobiltelefon 12a, 12b kennzeichnende Kennung,
z.B. die MIN (Mobile Identification Number) des Mobiltelefons 12a, 12b enthalten
ist), wird eine entsprechende Mobiltelefon-Ortungs-Nachricht (d.h.
die Information, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich das
entsprechende Mobiltelefon 12a, 12b befindet (bzw.
welche Sende/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d das
Melde-Signal empfangen hat)) an einen entsprechenden zentralen Rechner
(z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a, 3b) weitergeleitet,
und dann – unter
Zuordnung zum jeweiligen Mobiltelefon 12a, 126 bzw.
der dieses kennzeichnenden Kennung – dort abgespeichert (z.B.
in einer entsprechenden Speichereinrichtung). Im jeweiligen Mobiltelefonnetz B,
C ist somit – näherungsweise – bekannt,
wo sich die entsprechenden Mobiltelefone 12a, 12b gerade befinden.
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Wie in 1 weiter
gezeigt ist, werden beim dort dargestellten Notruf-Kommunikationssystem 1 – spezielle – mobile
Endgeräte 7a, 7b,
insbesondere Notruf-Signalisierungs-Endgeräte 7a, 7b verwendet.
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Diese dienen z.B. dazu, dass eine
ein entsprechendes mobiles Endgerät 7a, 7b mit
sich führende
Person P1, P2 – z.B.
in Notsituationen (Unfall, Überfall,
etc.) – auf
sich aufmerksam machen, und geortet werden kann.
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Zu diesem Zweck weist – wie in 2 veranschaulicht ist – das jeweilige
mobile Endgerät 7a ein oder
mehrere Betätigungselemente
auf, z.B. einen (speziellen, unifunktionalen) Druckknopf bzw. Schalter 8.
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Auf einer Speichereinrichtung 9 des
mobilen Endgeräts 7a ist
die o.g., dem zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 fest
zugeordnete Festnetz-Telefonnummer N („Notruf-Nummer") – einschließlich entsprechender
Vorwahlnummern (z.B. der jeweiligen Länder-Vorwahlnummer (z.B. +49 für Deutschland),
und Gebiets-Vorwahlnummer (z.B. (0)89 für München)) – vorab fest abgespeichert.
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Wird – z.B. von der das entsprechende
mobile Endgerät 7a mit
sich führenden
Person P1 – das Betätigungselement
bzw. der Druckknopf 8 gedrückt, wird – automatisch – die o.g.
Festnetz-Telefonnummer N (mit vorangestellter Vorwahlnummer) aus
der Speichereinrichtung ausgelesen, und dann – automatisch – von einer
Sende-/Empfangseinrichtung 10 (bzw. alternativ einer reinen
Sende-Einrichtung) ein entsprechendes – hier als „Notruf-Signal" verwendetes – Rufsignal
ausgesendet (bzw. ein – den
zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 mittels
der o.g. Festnetz-Telefonnummer N kennzeichnendes – Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal) (wobei das
Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal einem entsprechenden,
von herkömmlichen
Mobiltelefonen 12a, 126 verwendeten Ruf- bzw.
Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal
entspricht).
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Das entsprechende Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signal
(„Notruf-Signal") wird – wie in 1 veranschaulicht ist – von derjenigen
Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c derjenigen
Zelle 5a, 5b, 5c (desjenigen Mobilfunknetzes
B) empfangen, in der (bzw. in dem) sich das entsprechende mobile
Endgerät 7a momentan
befindet.
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Daraufhin wird der entsprechende
Ruf- bzw. Verbindungsaufbauwunsch – mittels entsprechender Signale – an einen
entsprechenden zentralen Rechner(z.B. den o. g. zentralen Rech ner 3a)
des jeweiligen Mobilfunknetzes B weitergeschaltet, und von diesem
aus (z.B. über
die o.g. Standleitung, bzw. das o.g. Telefon Festnetz A) – wiederum
mittels entsprechender Signale („Notruf-Signal") – an den
(durch die o.g. Festnetz-Telefonnummer N gekennzeichneten) zentralen
Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2.
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Das mobile Endgerät 7a (bzw. deren Sende-/Empfangseinrichtung 10)
sendet – damit
innerhalb des entsprechenden Mobilfunknetzes B (insbesondere vom
zentralen Rechner 3a) festgestellt bzw. registriert werden
kann, wo ungefähr
(bzw. in welcher Zelle 5a, 5b, 5c) sich
das mobile Endgerät 7a momentan
befindet – in
regelmäßigen zeitlichen
Abständen
(oder alternativ nur vor der Aussendung des o.g. Ruf- bzw. Verbindungsaufbau-Wunsch-Signals
("Notruf-Signals")) Melde-Signale
aus (entsprechend ähnlich
wie herkömmliche
Mobiltelefone 12a, 12b).
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Die Melde-Signale werden von jeweils
derjenigen Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d in derjenigen
Zelle 5a, 5b, 5c desjenigen Mobilfunknetzes
B, C empfangen, in der sich das entsprechende mobile Endgerät 7a momentan
befindet.
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Empfängt eine entsprechende – wie erwähnt jeweils
eine bestimmte Zelle 5a, 5b, 5c bedienende – Sende-/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d ein
entsprechendes Melde-Signal (in welchem – entsprechend ähnlich wie
bei Mobiltelefonen – ein
das mobile Endgerät 7a kennzeichnende
Kennung, z.B. eine MIN (Mobile Identification Number) enthalten
sein kann, oder z.B. eine dem mobilen Endgerät zugeordnete Mobilfunk-Telefonnummer),
wird eine entsprechende Endgerät
Ortungs-Nachricht (d.h. die Information, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich
das entsprechende mobile Endgerät 7a befindet
(bzw. welche Sende/Empfangseinrichtung 6a, 6b, 6c, 6d das
Melde-Signal empfangen hat)) an einen entsprechenden zentralen Rechner
(z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a, 3b) weitergeleitet,
und dann – unter
Zuordnung zum jeweiligen mobilen Endgerät 7a bzw. der dieses kennzeichnenden
Kennung – dort
abgespeichert (z.B. in der o.g. Speichereinrichtung) – im jeweiliger Mobiltelefonnetz
B, C ist somit (entsprechend ähnlich wie
bei herkömmlichen
Mobiltelefonen 12a, 126) – näherungsweise – bekannt,
wo sich das entsprechende mobile Endgerät 7a gerade befindet.
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Empfängt – wie oben erläutert – der zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 – ausgelöst durch
ein mobiles Endgerät 7a – das o.g.
Ruf- bzw. Notruf-Signal (in dem die das mobile Endgerät 7a kennzeichnende
Kennung, z.B. MIN oder Mobilfunk Telefonnummer enthalten sein kann),
wird vom zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 ein „Ortungsanfrage"-Signal an den entsprechenden zentralen
Rechner (z.B. den o.g. zentralen Rechner 3a) des entsprechenden
Mobilfunknetzes B gesendet, um die – wie oben erläutert – in der
entsprechenden Speichereinrichtung des entsprechenden zentralen
Rechnen 3a abgespeicherten – (Orts-) Informationen abzufragen
(d.h. die Daten, die angeben, in welcher Zelle 5a, 5b, 5c sich
das entsprechende mobile Endgerät 7a gerade
befindet, und/oder (den jeweiligen Zellen 5a, 5b, 5c zugeordnete) – die Lage
der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebende – Ortungsparameter).
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Die entsprechenden Infomationen bzw.
Daten werden aus der Speichereinrichtung des entsprechenden zentralen
Rechners 3a ausgelesen, und dann mittels eines entsprechenden
Signals („Ortungsparameter"-Übermitilungs-Signal) an den
zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 übermittelt.
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Dieser weist eine Speichereinrichtung
auf, auf der Daten gespeichert sind, die für jede Zelle 5a, 5b, 5c jedes
Mobilfunknetzes B, C (bzw. für
jede eine entsprechende Zelle 5a, 56, kennzeichnende
Kennung) bzw. für
beliebige – die
Lage einer entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebende – Ortungsparameter
jeweils eine der o.g. Rettungsleitstellen angeben (bzw. eine den
entsprechenden zentralen Rechner 4a, 46 der entsprechenden
Rettungsleitstelle kennzeichnende Kennung).
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Die Zuordnung zwischen einer entsprechenden
Mobilfunknetz-Zelle 5a, 5b, 5c (bzw.
den o.g. – die
Lage der entsprechenden Zelle 5a, 5b, angebenden – Ortungsparametern),
und einer entsprechenden Rettungsleitstelle kann z.B. so gewählt sein, dass
die entsprechende Leitstelle möglichst
nah bei der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c liegt.
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An die der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c (bzw.
deren Ortungsparametern) zugeordnete Rettungsleitstelle (bzw. den
entsprechenden zentralen Rettungsleitstellen-Rechner 4a, 4b)
wird dann vom zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 – automatisch – ein entspre chendes
Ruf- bzw. Notruf-Signal weitergeleitet (welches wiederum die o.g. – die Lage
der entsprechenden Zelle 5a, 5b, 5c angebenden – Ortungsparameter
enthalten kann).
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Von der Rettungsleitstelle aus wird
dann – abhängig von
den Ortungsparametern – z.B.
entsprechend wie herkömmlich
ein Notfall-Einsatzwagen (Polizei, Feuerwehr, Notarzt, etc.) informiert
(bzw. entsprechendes Notfall-Perosnal (Polizei, Feuerwehr, Notarzt,
etc.)), unter Angabe der ungefähren, durch
die o.g. Ortungsparameter definierten Lage des mobilen Endgeräts 7a – bzw. der
dieses mit sich führenden
Person P1 – (bzw.
unter Angabe der entsprechenden Ortungsparameter).
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Empfängt – wie oben erläutert – der zentrale Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 (bzw.
der entsprechend gewählte
zentrale Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) – ausgelöst durch
das mobile Endgerät 7a – das o.g.
Ruf- bzw. Notruf-Signal, kann der Ruf – bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
der Erfindung – vom
zentralen Rechner 2 bzw. „Ortungsrechner" 2 (oder
alternativ vom entsprechenden Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) – automatisch – angenommen
werden.
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Über
die so hergestellte (Sprach-)Verbindung zwischen mobilem Endgerät 7a,
und zentralem Rechner 2 (bzw. Rettungsleitstellen Rechner 4a, 4b) kann
die das mobile Endgerät 7a mit
sich führende Person
P1 ggf. weitere Daten bzgl. Aufenthaltsort, bzgl. der jeweiligen
Notsituationen (Unfall, Überfall), usw., übermitteln.
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Entsprechend der o.g. dem entsprechenden Notfall-Einsatzwagen
bzw. dem Notfall-Personal übermittelten
Angabe der ungefähren
Lage des mobilen Endgeräts 7a bzw.
der dieses mit sich führenden
Person P1 (ggf. unter zusätzlicher
Berücksichtigung
der o.g., per Sprachverbindung übermitteltes zusätzlichen
Aufenthaltsort-Daten) begibt sich dann der entsprechende Notfall
Einsatzwagen bzw. das Notfall Personal an den entsprechenden (ungefähr angegebenen)
Ort.
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Wie in 2 gezeigt
ist, weist das mobile Endgerät 7a – außer der
o.g., zur Sendung des o.g. (GSM oder UMTS-)Rufsignals und/oder des
o.g. (GSM oder UMTS-)Meldesignals verwendeten Sende-/Empfangseinrichtung 10 eine – im gleichen
Gehäuse 13 wie
die Sende /Empfangseinrichtung 10 untergebrachte – Sendeeinrichtung 11 (bzw.
Sende-/Empfangseinrichtun),
insbesondere Peil-Sendeeinrichtung 11 (bzw. Peil Sende-/Empfangseinrichtung 11)
auf – entsprechend ähnlich einer
herkömmlichen
Lawinen-Such-Peil-Sende-
bzw. Peil-Sende-/Empfangs-Einrichtung –. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
können
die Funktionen der Sende-/Empfangseinrichtung 10, und der
Sendeeinrichtung 11 auch von ein und derselben Sende-/Empfangseinrichtung
erfüllt
werden.
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Die Peil Sendeeinrichtung 11 sendet
(insbesondere, nachdem von der das mobile Endgerät 7a mit sich führenden
Person P1 – wie
oben erläutert – das Betätigungselement
bzw. der Druckknopf 8 gedrückt wurde) ein spezielles – entsprechend
kodiertes (einem von herkömmlichen
Lawinen-Such-Peilsendeeinrichtungen verwendetem Peil-Sendesignal entsprechendes) – Peil-Sendesignal aus (welches z.B.
charakeristisch für
die hier verwendeten – speziellen – mobilen
(Notruf-Signalisierungs-)Endgeräte 7a, 7b ist,
sich jedoch (relativ starb von von herkömmlichen Mobiltelefonen 12a, 12b gesendeten
Signalen (z.B. den o.g. Ruf- oder Meldesignalen, etc.) unterscheidet).
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Gemäß 1 wird vom Notfall Personal ein entsprechendes,
mobiles Peilgerät 14a, 14b mitgeführt (alternativ
kann ein entsprechendes Peilgerät z.B.
auch in einen Notfall Einsatzwagen eingebaut sein).
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Mit Hilfe der vom mobilen Peilgerät 14a, 14b von
der Peil-Sendeeinrichtung 11 empfangenen Peilsignale (bzw.
der zwischen mobilem Peilgerät 14a, 14b und
Peil-Sende-/Empfangseinrichtung 11 augetauschten)
Peilsignale kann (entsprechend ähnlich wie
bei herkömmlichen
Lawinen-Such-Systemen) die – genaue – Lage des
jeweiligen mobilen Endgeräts 7a (bzw.
der dieses mit sich führenden
Person P1) bestimmt werden.
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Bei alternativen Ausführungsbeispielen
kann das jeweilige mobile Endgerät 7a zusätzlich eine
optische und/oder akustische Signalisier-Einrichtung aufweisen (z.B.
eine Lampe 15 und/oder einen Lautsprecher 16),
die – nach
Betätigen
des Betätigungselements
bzw. des Druckknopfs 8 – entsprechende optische und/oder
akutische (Warn-)Signale aussenden (z.B. mit einer – gegenüber herkömmlichen
Anzeigesignalen – vergrößerten Reichweite
(z.B. mehr als 10 m, insbesondere mehr als 20 m, 50 m, 100 m oder
200m)).
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Dadurch kann die Suche nach dem jeweiligen
mobilen Endgerät 7a (bzw.
nach der dieses mit sich führenden
Person P1) zusätzlich
erleichtert werden (bzw ein geplanter Überfall – doch noch – verhindert
werden).