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Die Erfindung betrifft einen Trockner,
insbesondere einen Wäschetrockner,
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, 5 bzw. 13.
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Trockner, und zwar insbesondere Wäschetrockner
für den
gewerblichen Bereich (Wäschereien etc.),
verfügen über eine
drehend antreibbare Trommel. Die Trommel weist an gegenüberliegenden
Enden oder gegenüberliegenden
Endbereichen Laufringe auf. Mit den Laufringen ruht die Trommel
auf Laufrädern.
Mindestens ein Laufrad ist antreibbar, so dass hierüber die
Trommel reibschlüssig
in eine Drehbewegung um ihre Längsmittelachse
versetzbar ist. Die Längsmittelachse
der Trommel bildet dabei gleichzeitig ihrer Drehachse.
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Bei den bekannten Trocknern, und
zwar insbesondere Wäschetrocknern,
werden die Laufringe aus einem zu einem Kreis geformten Metallstrang
gebildet. Solche Laufringe verfügen
nur über
eine mäßige Laufgenauigkeit.
Abdichtungen der Trommel zu einem diese umgebendes, feststehendes
Gehäuse müssen deshalb
recht aufwendig als sogenannte Schleifringdichtungen gebildet werden.
Diese Schleifringdichtungen verschleißen mit der Zeit und erschweren
das Drehen der Trommel.
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Ein weiterer Nachteil bekannter Trockner
besteht darin, dass ein zur Bildung der Trommel dienendes zylindrisches
Mantelblech mit den Laufringen verschraubt wird. Das erschwert nicht
nur die Herstellung bekannter Trommeln; vor allem wird eine Reparatur
aufwendiger, wenn das Mantelblech oder Teile desselben ausgetauscht
werden müssen.
Außerdem
lassen die Verschraubungen des Mantelblechs mit den Laufringen unvermeidliche
Längenänderungen
des Mantelblechs bzw. ihrer Teile beim Aufheizen und Abkühlen des
Trockners nur begrenzt zu. Die Folge sind thermisch hervorgerufene
Verformungen, insbesondere Ausbeulungen, des Mantelblechs.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, einen Trockner, insbesondere Wäschetrockner,
zu schaffen, der eine einfach aufgebaute und leicht montierbare
sowie demontierbare Trommel aufweist. Gleichzeitig soll der Trockner
verschleißarm
sein.
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Ein Trockner zur Lösung dieser
Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Die erfindungsgemäße Verbindung
der Laufringe durch Streben führt
zu einem stabilen Trommelkäfig,
der einen präzisen
Rundlauf der Trommel ermöglicht.
Der Trommelkäfig
bildet einen statisch tragenden Teil der Trommel, der eine zuverlässige und
präzise
Lagerung des Mantelblechs der Trommel zulässt, wodurch das Mantelblech
selbst keine oder keine nennenswert tragenden Eigenschaften aufweisen
muss. Dadurch kann insbesondere ein aus mehreren Mantelblechteilen
gebildetes Mantelblech mit dem Trommelkäfig einfach verbunden werden,
ohne dass eine Verbindung der Mantelblechteile untereinander erforderlich
wird.
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Die vorzugsweise mit den Laufringen
verschweißten
Streben sind gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung mit einem profilierten Querschnitt
versehen. Vorzugsweise sind die Streben kasten- oder hohlprofilartig
ausgebildet, wobei es ausreicht, das Hohlprofil nicht vollständig geschlossen,
sondern zum Beispiel einseitig offen auszubilden. Diese Gestaltung
der Streben trägt
insbesondere in Verbindung mit der Verschweißung derselben mit den Laufringen
zur Bildung eines stabilen, in sich tragenden Trommelkäfigs bei.
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Ein weiterer Trockner zur Lösung der
eingangs genannten Aufgabe, bei dem es sich auch um eine Weiterbildung
des zuvor beschriebenen Trockners handeln kann, weist die Merkmale
des Anspruchs 5 auf. Demnach sind die Mantelbleche aus mehreren
einzelnen Mantelblechteilen gebildet, die klemmend mit dem Trommelkäfig verbunden
sind. Die somit aus dem Trommelkäfig
und mehreren miteinander direkt nicht in Verbindung stehenden Mantelblechteilen
gebildete Trommel lässt
sich einfach zusammensetzen. Ebenso einfach können bedarfsweise einzelne
Mantelblechteile ausgetauscht werden. Es sind nicht mehr wie bei
bekannten Trocknern viele Schrauben zur Verbindung des Mantelblechs bzw.
der Mantelblechteile mit den Laufringen erforderlich. Durch die
klemmende Verbindung mindestens einiger Randbereiche der Mantelblechteile
mit dem Trommelkäfig
kann die Anzahl der Schrauben zur Verbindung des Mantelblechs mit
dem Trommelkäfig
deutlich reduziert werden. Die mindestens teilweise klemmende Verbindung
der Mantelblechteile mit dem Trommelkäfig lässt Relativbewegungen der Mantelblechteile
zum Trommelkäfig
zu, indem beispielsweise bei einer temperaturbedingten Ausdehnung
der Mantelblechteile diese bzw. ihre entsprechenden Kanten aufgrund
der durch die Klemmung reib- und/oder kraftschlüssig erfolgenden Verbindung sich
relativ zum Trommelkäfig,
insbesondere den Streben derselben, verschieben können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Vorrichtung sind nur die Querkanten bzw. daran angrenzende Randbereiche
der Mantelblechteile an den Streben durchgehend festgeklemmt, und
zwar vorzugsweise durch Klemmleisten. Der Befestigung der Querkanten
der Mantelblechteile ist ein besonderes Augenmerk zu widmen, so
dass es ausreichend ist, nur die Querkanten der Mantelblechteile
klemmend an den Stäben
des Trommelkäfigs
zu befestigen. Die Längskanten
der Mantelblechteile können
in herkömmlicher
Weise an den Laufringen festgeschraubt werden, wobei es ausreicht,
nur verhältnismäßig wenige
Schrauben zu verwenden.
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Die Klemmleisten sind vorzugsweise
gleichzeitig als vorstehende Rippen im Inneren der Trommel ausgebildet.
Dadurch haben die Klemmleisten eine Doppelfunktion, das heißt, es sind
keine zusätzlichen
Bauteile für
die Klemmleisten erforderlich.
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Das Festklemmen der Querkantenbereiche der
Mantelblechteile am Trommelkäfig
erfolgt vorzugsweise zwischen den Klemmleisten und den Streben.
Dazu weisen die Streben gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung in der Ebene der Querkantenbereiche
der Mantelblechteile liegende abstehende Klemmschenkel auf. Durch
Gegenschrauben der Klemmleisten gegen die Streben werden die Klemmleisten
bzw. Andruckschenkel derselben, in Richtung zu den Klemmschenkeln
der Streben gedrückt.
Dabei werden Querkantenbereiche der Mantelblechteile zwischen den
Andruckschenkeln der Klemmleisten und Klemmschenkeln der Streben festgeklemmt.
Auf diese Weise kommt eine einfach herzustellende, aber eine zuverlässige und
haltbare reib- und kraftschlüssige
Verbindung der Querkanten bzw. Querkantenbereiche der Mantelblechteile
mit dem Trommelmantel zustande. Insbesondere können sich die Querkantenbereiche
der Mantelblechteile zwischen den Klemmschenkeln und den Andruckschenkeln
verschieben und dadurch Längenänderungen
der Mantelblechteile beim Aufwärmen
und Abkühlen
der Trommel ausgleichen. Irgendwelche Zwängungen der Mantelblechteile,
insbesondere Beulungen derselben, sind dadurch praktisch ausgeschlossen.
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Ein weiterer Trockner zur Lösung der
eingangs genannten Aufgabe, wobei es sich auch um eine bevorzugte
Weiterbildung der vorstehend beschriebenen Trockner handeln kann,
weist die Merkmale des Anspruchs 13 auf. Demnach ist mindestens eine
stirnseitige Öffnung
der Trommel gegenüber dem
feststehenden Gehäuse
durch wenigstens eine berührungslose
Dichtung abgedichtet. Diese berührungslose
Dichtung ist so gut wie keinem Verschleiß unterlegen und bremst die
Trommel nicht gegen die Drehrichtung ab. Dadurch wird die Kraft
zum Antrieb der Trommel gegenüber
bekannten Trockner mit reibenden Schleifringdichtungen reduziert.
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Die berührungslose Abdichtung der Trommel gegenüber dem
Gehäuse
erfolgt im Bereich jedes Laufrings an einer eine Öffnung aufweisenden
Stirnseite der Trommel. Insbesondere bei Trommeln mit einem stabilen
Trommelkäfig
verfügt
der jeweilige Laufring über
eine hohe Laufgenauigkeit, wodurch mit geringen Spaltbreiten eine
zuverlässige
und stets berührungslose
Dichtung realisierbar ist.
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Um die Laufgenauigkeit der Laufringe
noch zu erhöhen,
sind die äußere Umfangsfläche und
die außen
liegende Stirnseite mindestens desjenigen Laufrings, der zur Bildung
einer berührungslosen Dichtungen
dient, bearbeitet. Die vorzugsweise spanende Bearbeitung (Drehen,
Schleifend oder dergleichen) erfolgt, nachdem die Laufringe durch
die Streben durch insbesondere Schweißen verbunden sind. Dann wird
gleichzeitig bei der Bearbeitung ein eventueller Verzug der Laufringe
durch das Schweißen beseitigt.
Insbesondere mit der erfindungsgemäß statisch tragenden, stabilen
Ausbildung des Trommelkäfigs
und die Bearbeitung der Laufringe lässt sich eine sehr hohe Laufgenauigkeit
auch großer Trommeln
erzielen, die berührungslose
Abdichtungen zum Gehäuse
auch bei verhältnismäßig geringen
Spaltbreiten zulässt.
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Die berührungslose Abdichtung der Trommel gegenüber dem
stillstehenden Gehäuse
erfolgt im Bereich der jeweiligen Öffnung an einer oder an beiden
gegenüberliegenden
Stirnseiten der Trommel durch kreisringförmige stirnseitige Bereiche
der Laufringe gegenüber
einer mit geringem Abstand benachbarten Stirnwandung des Gehäuses. Dabei kann
der vorhandene Dichtspalt reduziert werden durch mindestens einen
spaltverringernden ringartigen Belag, insbesondere Dichtbelag. Dieser
ist so ausgebildet, dass er die jeweilige Stirnseite des Laufrings
während
der Umdrehung der Trommel nicht berührt, und nur einen Dichtspalt
zur betreffenden Stirnseite des Laufrings belässt, der verhältnismäßig schmal
ist.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
schematische, perspektivische Ansicht eines Wäschetrockners,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer Trommel des Wäschetrockners,
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3 eine
stirnseitige Ansicht der Trommel der 2,
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4 einen
mittigen Querschnitt durch die Trommel der 2 und 3 im
Bereich zweier gegenüberliegender
Rippen,
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5 einen
vergrößerten Teilquerschnitt durch
den Wäschetrockner
im Bereich einer Dichtung zwischen der Trommel und einem Gehäuse, und
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6 einen
vergrößert dargestellten
Querschnitt durch die Trommel im Bereich einer Rippe.
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Beim hier gezeigten Trockner handelt
es sich um einen Wäschetrockner,
und zwar einen Durchlaufwäschetrockner,
für insbesondere
gewerbliche Zwecke wie zum Beispiel Wäschereien.
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Der Wäschetrockner verfügt über ein
stillstehendes, vorzugsweise quaderförmiges Gehäuse 10, in dem sich
eine drehend antreibbare, zylindrische Trommel 11 befindet.
Die Trommel 11 ist um eine Längsmittelachse 12 drehend
antreibbar. Dadurch bildet die Längsmittelachse 12 der
Trommel 11 gleichzeitig die Drehachse derselben. Die Trommel 11 weist
in den Bereichen ihrer gegenüberliegenden stirnseitigen
Enden zylindrische Laufringe 13 auf. Mit den Laufringen 13 ruht
die Trommel 11 auf Laufrädern 14. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
sind vier Laufräder 14 vorgesehen,
wobei jedem Laufring 13 zwei Laufräder 14 zugeordnet
sind (1). Zwei Laufräder 14,
und zwar ein Laufrad 14 pro Laufring 13, sind
durch einen gemeinsamen Antrieb, im gezeigten Ausführungsbeispiel
einem Elektromotor 15, drehend antreibbar. Die beiden angetriebenen
Laufräder 14 wirken
dabei als Reibräder
zum Reibradantrieb der Trommel 11 am äußeren Umfang der Laufringe 13.
Die Laufräder 14 und
der Antrieb, insbesondere der Elektromotor 15, sind im
Inneren des Gehäuses 10 unter
der Trommel 11 gelagert, und zwar an einem nicht gezeigten
Gestell des Wäschetrockners.
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Die zylindrische Trommel 11 weist
eine zylindrische Trommelwandung und zwei gegenüberliegende, kreisförmige Stirnseiten
auf. Beim hier gezeigten Durchlaufwäschetrockner ist in jeder Stirnseite
der Trommel 11 eine kreisförmige Öffnung, und zwar eine Beladeöffnung 16 und
eine Entladeöffnung 17 vorgesehen.
Sowohl die Beladeöfffnung 16 als auch
die Entladeöffnung 17 sind
von einer an der jeweiligen Stirnseite der Trommel 11 angeordneten Kreisringwandung 18 umgeben.
Das Gehäuse 10 verfügt in jeder
der gegenüberliegenden
Stirnwandungen 19 über
eine mit der Beladeöffnung 16 und der
Entladeöffnung 17 in
der Trommel 11 korrespondierende, kreisrunde Gehäuseöffnung 20 bzw. 21. Jede
Gehäuseöffnung 20 und 21 ist
durch jeweils einen Deckel 44 verschließbar. Dadurch ist während des
Trocknungsvorgangs das Gehäuse 10 nach
außen
hin flüssigkeits-
und temperaturdicht abschließbar.
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In erfindungsgemäß besonderer Weise ist die
Trommel 11 ausgebildet. Die Trommel 11 setzt sich
zusammen aus einem Trommelkäfig 22 und
einem zylindrischen Mantelblech 23, wobei das Mantelblech 23 mehrteilig
ausgebildet ist, sich nämlich aus
mehreren Mantelblechteilen 24 zusammensetzt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
(2 und 3) sind vier gleich große Mantelblechteile 24 vorgesehen, die
sich jeweils über
etwa ein Viertel des Umfangs des Mantelblechs 23 erstrecken.
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Der Trommelkäfig 22 ist erfindungsgemäß stabil
ausgebildet. Diese Ausbildung ist derart getroffen, dass der Trommelkäfig 22 eine
statisch selbsttragende Einheit bildet. Der Trommelkäfig 22 hält dadurch
die Mantelblechteile 24 zusammen, und zwar ohne dass die
Mantelblechteile 24 untereinander verbunden sind. Der Trommelkäfig 22 setzt
sich zusammen aus zwei Laufringen 13 und zur Verbindung
derselben dienenden Streben 25. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Laufringe 13 durch vier gleichermaßen ausgebildete
Streben 25 verbunden, die gleichmäßig auf den Umfang der zylindrischen
Trommel 11 verteilt sind, also etwa Viertelkreisabstände zueinander
aufweisen. Die gegenüberliegenden Stirnseiten
der Trommel 11 zugeordneten Laufringe 13 sind
gleich ausgebildet, weisen vorzugsweise gleiche Abmessungen auf.
Die Streben 25 sind mit den Laufringen 13 verschweißt. Dadurch
bekommt der Trommelkäfig 22 die
erfindungsgemäß vorgesehene
in sich stabile und selbsttragende Eigenschaft.
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Die Laufringe 13 weisen
bei der hier gezeigten Trommel 11 ein L-förmiges Winkelprofil
auf. Ein längerer
Schenkel 26 dieses Winkelprofils verläuft kreisförmig. Die Außenseite
des langen Schenkels 26 bildet eine zylindrische Lauffläche 27 des
Laufrings 13, womit die Laufringe 13 auf den Laufrädern 14 aufliegen.
Ein in der Ebene der jeweiligen Stirnseite liegender kurzer Schenkel 28 jedes
Laufrings 13 erstreckt sich in Richtung zur Längsmittelachse 12. Dabei
bildet der umlaufende kurze Schenkel 28 die die Beladeöffnung 16 bzw.
die Entladeöffnung 17 umgebende
Kreisringwandung 18 an der jeweiligen Stirnseite der Trommel 11.
Eine nach außen
weisende Seite der durch den umlaufenden kurzen Schenkel 28 des
jeweiligen Laufrings 13 gebildeten Kreisringwandung 18 der
Trommel 11 bildet eine kreisförmige Dichtfläche 29.
Die Laufringe 13 sind vorzugsweise nach der Fertigstellung
des Trommelkäfigs 22 bearbeitet.
Vorzugsweise sind die Laufflächen 27 und die
Dichtflächen 29 der
Laufringe 13 spanend bearbeitet durch Fräsen, Drehen,
Schleifen oder dergleichen. Diese Bearbeitungen erfolgen bevorzugt
während
einer kontinuierlichen Drehung des fertigen Trommelkäfigs 22.
Dadurch verlaufen die Laufflächen 27 exakt
konzentrisch zur Längsmittelachse 12 und
damit auch zur Drehachse der Trommel 11. Ebenso verlaufen
durch die Bearbeitung die Dichtflächen 29 genau senkrecht
zur Längsmittelachse 12, wodurch
die Laufringe 13 der Trommel 11 einen sehr präzisen Rundlauf
verleihen.
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Die Streben 25 sind als
längliche
Profile ausgebildet. Es kann sich hierbei um Hohlprofile oder Kastenprofile
handeln. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
(6) ist der Querschnitt
jeder Strebe 25 etwa Ω-artig
ausgebildet. Demgemäß verfügt jede
der gleich ausgebildeten Streben 25 über einen mittigen U-förmigen Bereich,
wobei das U zur Außenseite
der Trommel 11 hin offen ist. An freien äußeren Enden der
parallelen Schenkel des U-förmigen
Mittelbereichs schließen
sich nach außen
abstehende Klemmschenkel 30 an. Die beiden Klemmschenkel 30 erstrecken
sich in entgegengesetzten Richtungen nach außen, sind also voneinander
weggerichtet. Die Klemmschenkel 30 sind an den Außendurchmesser des
Mantelblechs 23 der Trommel 11 angepasst, indem
die zum Inneren der Trommel 11 weisenden Flächen der
Klemmschenkel 30 etwa auf dem Außendurchmesser des Mantelblechs 23 liegen.
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Mit gegenüberliegenden, leicht abgeschrägten Endbereichen
sind die Streben 25 mit dem jeweiligen Laufring 13 vorzugsweise
durch Schweißen verbunden
(5). Diese Verbindung
erfolgt im Bereich des horizontalen, langen Schenkels 26 jedes Laufrings 13,
und zwar an der zum Inneren der Trommel 11 weisenden Innenseite
der langen Schenkel 26. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Klemmschenkel 30 in demjenigen Bereich, in dem die
Endbereiche der Streben 25 die langen Schenkel 26 überlappen,
entfernt (5). Infolge
der Verschweißung
der Streben 25 mit den Laufringen 13 und die profilierte
Ausbildung des Querschnitts der Streben 25 bilden die Streben 25 mit
den Laufringen 13 den in sich stabilen, statisch tragenden
Trommelkäfig 22.
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Die Mantelblechteile 24 sind
so bemessen, dass zwischen zueinander gerichteten Querkanten 31 benachbarter
Mantelblechteile 24 ein schmaler Zwischenraum entsteht,
durch den der U-förmige Mittelteil
der jeweiligen Strebe 25 hindurchragt. Dabei überlappen
an den Querkanten 31 benachbarter Mantelblechteile 24 angrenzende
quergerichtete Randbereiche der Mantelblechteile 24 teilweise,
vorzugsweise größtenteils,
die Klemmschenkel 30 der jeweiligen Strebe 25 (6). Auf den Klemmschenkeln 30 sind
die von den Querkanten 31 ausgehenden quergerichteten Randbereiche
jeweils zweier benachbarter Mantelblechteile 24 etwa über ihre
ganze Länge
durchgehend klemmend befestigt, nämlich festgeklemmt, und zwar
durch jeweils eine Klemmleiste, die gleichzeitig eine Rippe 32 im
Inneren der Trommel 11 bildet. Jede Rippe 32 ist
somit gleichzeitig eine Klemmleiste. Jede der gleich ausgebildeten Rippen 32 verfügt über einen
hutartigen Querschnitt. Dieser wird gebildet aus einem schmalen
Steg 33, von dem beidseitig schräggerichtete Schenkel 34 ausgehen.
Die Schenkel 34 sind entgegengesetzt schräggerichtet
und verlaufen dadurch ausgehend vom Steg 33 divergierend
in Richtung zu den Klemmschenkeln 30 der jeweiligen Strebe 25.
Die zu den Klemmschenkeln 30 weisenden Enden der Schenkel 34 sind
nach innen zum U-förmigen
mittleren Bereich der jeweiligen Strebe 25 abgewinkelt
und verlaufen parallel zu den Klemmschenkeln 30. Diese
abgewinkelten Enden der Schenkel 34 bilden Andruckschenkel 35,
die an den den Klemmschenkeln 30 gegenüberliegenden Innenseiten der
von den Querkanten 31 benachbarter Mantelblechteile 24 ausgehenden quergerichteten
Randbereichen derselben anliegen (6).
An den stirnseitigen Bereichen der Streben 25 sind die
Endbereiche der Schenkel 34 nach außen abgewinkelt zur Bildung
von Eckwinkeln 46 (2, 4 und 6).
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Die Rippen 32 sind mittelbar
mit den Streben 25 verschraubt. Dazu sind im Innenraum
der hutartig profilierten Rippe 32 vorzugsweise mindestens
in Radialrichtung der Trommel 11 elastische Koppelglieder 36 vorgesehen.
Die Koppelglieder 36 sind auf dem Steg 37 des
U-förmigen
Mittelabschnitts der jeweiligen Strebe 25 angeordnet und
hier mit dem Steg 37 der Strebe 25 verbunden.
An der Oberseite trägt
jedes Koppelglied 36 eine Mutter 38. In die Mutter 38 ist
eine in der 6 nicht
dargestellte Schraube durch eine Durchgangsbohrung 39 im Steg 36 der Rippe 32 einschraubbar.
Vorzugsweise sind pro Strebe 25 bzw. Rippe 32 zwei
bis vier Schrauben und diesen zugeordnete Koppelglieder 36 vorgesehen,
die gleichmäßig auf
die Länge
der Strebe 25 und der Rippe 32 verteilt sind (4). Durch entsprechendes Andrehen
der jeweiligen Schraube wird das Koppeglied 36 in Radialrichtung
der Trommel 11 elastisch gestreckt, so dass eine Oberseite
des jeweiligen Koppelglieds 36 mit der Mutter 38 zur
Anlage unter dem Steg 33 der Rippe 32 gelangt.
Die gestreckten Koppelglieder 36 neigen dazu, die Rippe 32 gegen die
jeweilige Strebe 25 zu drücken, also in Radialrichtung
der Trommel 11 gesehen nach außen. Dabei werden die von den
Querrändern 31 der
Mantelblechteile 24 ausgehenden quergerichteten Randbereiche
derselben durchgehend zwischen den Klemmschenkeln 30 der
Strebe 25 und den Andruckschenkeln 35 der Rippe 32 festgeklemmt
(6), indem die Vorspannung
der Koppelglieder 36 die Andruckschenkel 35 gegen
die quergerichteten Randbereiche der Mantelblechteile 24 und
damit gegen die Klemmschenkel 30 der Strebe 25 drückt. Es
kommt dadurch eine flächige,
reib- und kraftschlüssige
Befestigung der von den Querkanten 31 der Mantelblechteile 24 ausgehenden
quergerichteten Randbereiche derselben an der jeweiligen Strebe 25 des Trommelkäfigs 22 zustande.
Diese Art der Verbindung der quergerichteten Randbereiche der Mantelblechteile 24 mit
den Streben 25 lässt
nahezu zwängungsfreie
Längenänderungen
der Mantelblechteile 24 zu, indem Ausdehnungen der erwärmten Mantelblechteile 24 ein
weiteres Hineinschieben der quergerichteten Randbereiche der Mantelblechteile 24 in den
Spalt zwischen dem Andruckschenkel 35, der Rippe 32 und
dem Klemmschenkel 30 der Strebe 25 zulassen. Umgekehrt
führt eine
Verkürzung
des Mantelblechteils 24 bei einer Abkühlung desselben dazu, dass
die Querkanten 31 der Mantelblechteile 24 sich in
dem besagten Spalt zurückziehen
können. Überbeanspruchungen
und vor allem Beulungen der Mantelblechteile 24 infolge
thermisch bedingter Längenänderungen
derselben werden dadurch wirksam vermieden.
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In Umfangsrichtung der Trommel 11 verlaufende
Längsränder der
Mantelblechteile 24 sind mit den Laufringen 13,
und zwar den langen Schenkeln 26 derselben, verschraubt
(2). Wegen der klemmenden
Befestigung der Querkantenbereiche der Mantelblechteile 24 an
den Streben 25, die sich durchgehend über die gesamten Querkanten 31 der Mantelblechteile 24 erstrecken,
und damit die Mantelblechteile 24 über die ganze Länge ihrer
Querkanten 31 am Trommelkäfig 22 klemmend
befestigt sind, brauchen die Längsränder der
Mantelblechteile 24 nur noch mit wenigen Schrauben an den
Laufringen 13 befestigt zu werden. Dabei können die
Löcher
in Bereichen der Längsränder der
Mantelblechteile 24 langlochartig ausgebildet sein, so
dass die Schrauben thermisch bedingte Längenänderungen der Mantelblechteile 24 nicht
behindern.
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Jede größtenteils offene Stirnseite
der Trommel 11 ist gegenüber der jeweiligen Stirnwandung 19 des
Gehäuses 10 abgedichtet,
und zwar erfindungsgemäß mittels
einer berührungslosen
Dichtung 40. In der 5 ist
die Dichtung 40 im Bereich der Beladeöffnung 16 des Wäschetrockners
teilweise gezeigt. Mit einer gleichen Dichtung 40 ist die
Entladeöffnung 17 in
der gegenüberliegenden
Stirnseite der Trommel 11 gegenüber dem Gehäuse 10 abgedichtet.
Die Dichtung 40 ist gebildet zwischen einem äußeren Ringbereich
der kreisringförmigen
Dichtfläche 29 an der
Außenseite
des kurzen Schenkels 28 jedes Laufrings 13 und
einem die Gehäuseöffnung 20 umgebenden
ringförmigen
Bereich der Stirnwandung 19 an der Beladeseite des Gehäuses 10.
Dazu ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
der zur Stirnseite der Trommel 11 weisenden Innenseite
der Sitrnwandung 19 des Gehäuses 11 ein die Gehäuseöffnung 20 umgebender
kreisringförmiger
Dichtbelag 41 zugeordnet. Der Dichtbelag 41 ist
mit der Innenseite der Stirnwandung 19 des Gehäuses 10 fest
verbunden, vorzugsweise verklebt. Gebildet ist der Dichtbelag 41 aus
einem weichen Material, das insbesondere wärmebeständig ist. Es kann sich hierbei
um ein Filzmaterial, ein Gummi, einen Kunststoff oder dergleichen handeln.
Der Dichtbelag 41 überlappt
teilweise die Dichtfläche 29 des
kurzen Schenkels 28 des jeweiligen Laufrings 13 (5). Dabei entsteht zwischen der
Dichtfläche 29 und
der zu dieser weisenden Dichtfläche 42 des
Dichtbelags 41 ein schmaler Ringspalt 45, der
eine berührungslose,
labyrinthartige Abdichtung der betreffenden Stirnseite der Trommel 11 gegenüber dem
Gehäuse 10 herbeiführt, so dass
kein nennenswerter Luftaustausch zwischen der Innenseite der Trommel 11 und
der Außenseite derselben,
insbesondere einem Unterteil 43 des Gehäuses 10, stattfinden
kann. Zusätzlich
wird ein Luftaustausch mit der Umgebung verhindert durch den Deckel 44.
Der Deckel 44 verschließt bei sich in Betrieb befindlicher
Durchlaufwaschmaschine die an der Beladeseite sich befindliche Gehäuseöffnung 20 und
auch einen zentralen Teil der Beladeöffnung 16 der Trommel 11,
wobei jedoch durch einen Ringspalt 45 keine Berührung mit
der sich drehenden Trommel 11 stattfinden kann.
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Die Erfindung eignet sich nicht nur
für die vorstehend
beschriebenen Durchlaufwäschetrockner mit
einer Beladeöffnung 16 an
einer Stirnseite der Trommel 11 an einer Entladeöffnung 17 an
der gegenüberliegenden
Stirnseite der Trommel 11; vielmehr auch für andere
Trocknerbauarten, insbesondere solche, die nur an einer Stirnseite
der Trommel 11 eine Öffnung
aufweisen, die gleichzeitig als Be- und Entladeöffnung dient. In diesem Falle
braucht eine Dichtung 40 nur an derjenigen Stirnseite der Trommel 11 vorhanden
zu sein, die gleichzeitig zum Be- und Entladen der Wäsche dient.
Die gegenüberliegende,
geschlossene Stirnseite der Trommel 11 benötigt dann
keine Dichtung 40. Im Übrigen
ist die Trommel aber wie zuvor beschrieben ausgebildet, insbesondere
mit einem selbsttragenden Trommelkäfig 22 und Mantelblechteilen 24 versehen,
die durchgehend über
die gesamte Länge
der Querkanten 31 bzw. Querkantenbereichen klemmend an
den Streben 25 des Trommelkäfigs 22 befestigt
sind.
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- 10
- Gehäuse
- 11
- Trommel
- 12
- Längsmittelachse
- 13
- Laufring
- 14
- Laufrad
- 15
- Elektromotor
- 16
- Beladeöffnung
- 17
- Entladeöffnung
- 18
- Kreisringwandung
- 19
- Stirnwandung
- 20
- Gehäuseöffnung
- 21
- Gehäuseöffnung
- 22
- Trommelkäfig
- 23
- Mantelblech
- 24
- Mantelblechteil
- 25
- Strebe
- 26
- langer
Schenkel
- 27
- Lauffläche
- 28
- kurzer
Schenkel
- 29
- Dichtfläche
- 30
- Klemmschenkel
- 31
- Querkante
- 32
- Rippe
- 33
- Steg
- 34
- Schenkel
- 35
- Andruckschenkel
- 36
- Koppelglied
- 37
- Steg
- 38
- Mutter
- 39
- Durchgangsbohrung
- 40
- Dichtung
- 41
- Dichtbelag
- 42
- Dichtfläche
- 43
- Unterteil
- 44
- Deckel
- 45
- Ringspalt
- 46
- Eckwinkel