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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine neuartige, nämlich
eine modular aufgebaute Rotationstrommel, die besonders vorteilhaft
als Innenteil für Elektro- und Haushaltsgeräte
eingesetzt werden kann, insbesondere solche Geräte, die
der Wäschebehandlung dienen. Die modular aufgebaute Rotationstrommel
ist erfindungsgemäß aus mehreren, geometrisch
unterschiedlich geformten Einzelsegmenten aufgebaut, die zusammengesetzt
die Rotationstrommel ergeben. Jedes dieser Einzelsegmente enthält jeweils
eine Trägerschicht aus thermoplastischem Kunststoff.
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Weiter
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der modular
aufgebauten Rotationstrommel und ihre Verwendung als Innenteil von
elektrischen Waschmaschinen, Wäschetrocknern oder Wäscheschleudern.
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Bisher übliche
Rotationstrommeln, die z. B. in Wäschetrocknern eingesetzt
sind, bestehen aus veredeltem Metallblech, um so der starken Beanspruchung
durch im weitesten Sinne korrosive Umgebungsbedingungen wie hohe
Temperatur, hohe Feuchtigkeit, hohe Luftfeuchtigkeit etc. über
die geforderte Lebensdauer des Geräts zuverlässig
standhalten zu können.
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Die
DE 102 53 113 beschreibt
den Aufbau einer modular aufgebauten Rotationstrommel, wobei üblicherweise
eingesetzte Metall-Einzelteile wie Vorderwand, Rückwand
und zylindrischer Trommelmantel über Formschluss miteinander
verbunden werden. Anschließend werden in diese Rotationstrommel
sog. Wäschemitnehmer aus Kunststoff eingesetzt, mit denen
die Verwirbelung der Wäsche während des Behandlungsvorganges
bewirkt wird. Vollständig aus Kunststoff gefertigte Wäschetrommeln haben
sich aber bislang in der Praxis deshalb nicht etabliert, weil die
hohen Anforderungen an die Mantelfläche, was deren Steifigkeit
unter Temperaturbelastung betrifft, keine wirtschaftliche Fertigung
von Innentrommeln aus Kunststoff für die marktüblichen Geräte
erlaubt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, einen modularen Aufbau
für eine Rotationstrommel vorzuschlagen, die auf der einen
Seite eine gute Stabilität und auf der anderen Seite Kostenvorteile bei
der Fertigung sowie die Möglichkeit zum Recycling in sich
vereint.
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Die
Aufgabe bestand insbesondere darin, unter Beibehaltung der verfügbaren
technischen Möglichkeiten, umfassend einfache Verarbeitungsprozesse
und kostengünstige Fertigung von Einzelteilen, eine Rotationstrommel
als Innenteil für elektrische Geräte wie Waschmaschinen,
Wäschetrockner oder Wäscheschleudern zu schaffen,
die vollständig aus thermoplastischem Kunststoff besteht,
bevorzugt aus Polypropylen. Ein derartiges Konzept verspricht nämlich
besondere Vorteile verspricht in Bezug auf:
- • Rohstoffkosten
(Edelstahl gegenüber Kunststoff);
- • Investitionskosten (keine Blechbearbeitung gegenüber
Kunststoffteilefertigung, die teilweise über Zulieferanten
möglich/verfügbar ist);
- • Einfacherer Variantenwechsel;
- • Geringere Wärmeverluste (Stahl gegenüber Kunststoff);
- • Geräuschdämmung (Körperschalldämmung
von Kunststoff ist günstiger als die von Metall).
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine modular aufgebaute Rotationstrommel
der eingangs genannten Gattung, bei der jedes der Einzelsegmente für
die Rotationstrommel mindestens eine Trägerschicht aus
einem thermoplastischen Kunststoff enthält, eine darauf
angeordnete Zwischenlage und eine Deckschicht.
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Das
Merkmal "modular aufgebaut" soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung
bedeuten, dass in Anlehnung an den bekannten Aufbau von modular aufgebauten
Rotationstrommeln, die aus einer Vorderwand mit Öffnung,
einer Mantelfläche aus mehreren Segmenten plus Mitnehmern
und einer Rückwand bestehen, erfindungsgemäß eine
beliebige Kombination dieser einzelnen Teile oder Module der Rotationstrommel
verwirklicht werden kann, die jeweils als einstückige Module
getrennt voneinander herstellbar sind und danach dann leicht zu
der fertigen Rotationstrommel zusammengesetzt werden können.
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Durch
den Einsatz des erfindungsgemäßen Verbundmaterials
wird es überraschend möglich, eine Rotationstrommel
als Innenteil für Elektrogeräte zur Wäschebehandlung
zu realisieren, die vollständig auf Basis von thermoplastischem
Kunststoff aufgebaut ist und die trotzdem eine ausreichende Steifigkeit
aufweist, um den besonderen mechanischen und thermischen Belastungen,
denen die Trommel während ihres bestimmungsgemäßen
Einsatzzweckes ausgesetzt ist, zuverlässig stand zu halten.
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Der
erfindungsgemäße Aufbau der Rotationstrommel erlaubt
erstmals die Kombination der charakteristischen Eigenschaften von
thermoplastischen Rohstoffen, insbesondere deren einfache Verarbeitung
durch Extrusion, ihre Möglichkeit zur Wiederverwertung
(Recycling), was zu einem günstigen Teilepreis führt,
mit einer funktionalen Oberfläche, was die gute Temperatur-
und Chemikalienbeständigkeit und ein günstiges
Abriebverhalten betrifft, in Verbindung zu bringen. Hinzu kommt
noch weiter die Möglichkeit einer Dekorgebung (Farbe, Muster)
des Fertigteiles über einen geeigneten Mehrschicht-Laminataufbau.
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Überraschend
hat sich herausgestellt, dass sich die Steifigkeit einer Kunststoffprobe
durch eine Kaschierung mit einer Dekorfolie deutlich verbessern lässt.
So kann ein Steifigkeitsniveau erreicht werden, das bislang durch
reine Kunststoffteile-Lösungen für Rotationstrommeln,
nicht erzielt werden kann. Das gilt insbesondere für den
Fall, dass die Rotationstrommeln höheren Temperaturen ausgesetzt
sind. Hier führt der erfindungsgemäße
modulare Aufbau mit den Einzelsegmenten aus Verbundmaterial zu eindeutigen
Vorteilen.
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Überraschend
zeigte sich ferner, dass eine beidseitige Ausführungsform
mit beidseitig angeordneten Zwischenlagen und beidseitigen hitzegehärteten
Deckschichten auf der Trägerschicht bevorzugt zum Einsatz
kommen sollte, weil die beidseitige Ausführungsform neben
den höchsten Festigkeitsgewinnen auch die geringste Verzugsneigung
(günstigste Ebenheit) aufweist.
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Über
die gezielte Modifizierung des für die Trägerschicht
eingesetzten thermoplastischen Kunststoffes, der schlagzäh
modifiziert, mit mineralischen Füllstoffen versehen oder
glasfaserverstärkt sein kann, lassen sich die Eigenschaften
des erfindungsgemäßen, modular konzipierten Verbundmaterials
in einem besonders weiten Spektrum variieren und so den Anforderungen
an die Rotationstrommel anpassen, was die mechanischen Eigenschaften
betrifft, ohne dass dadurch die Oberflächeneigenschaften
und die Oberflächenqualität der Rotationstrommel
beeinflusst werden.
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Die
Trägerschicht aus thermoplastischem Kunststoff kann 1 bis
60 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt 10
bis 40 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Trägerschicht, an
verstärkenden Füllstoffen enthalten. Beispiele
für solche verstärkende Füllstoffe sind
Bariumsulfat, Magnesiumhydroxid, Talkum mit einer mittleren Korngröße
im Bereich von 0,1 bis 10 μm, gemessen nach DIN
66 115, Holz, Flachs, Kreide, Glasfasern, beschichtete
Glasfasern, Kurzglasfasern oder Langglasfasern, Glaskugeln oder
Mischungen von diesen. Außerdem kann die untere Trägerschicht
noch weitere Zusatzstoffe wie Licht-. UV- und Thermostabilisatoren,
Pigmente, Ruße, Gleitmittel und Verarbeitungshilfsmittel,
Flammschutzmittel, Treibmittel, und ähnliche in jeweils
zweckmäßigen Mengen enthalten. Die untere Trägerschicht
selbst besteht erfindungsgemäß aus thermoplastischen
Polymeren.
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Als
thermoplastische Kunststoffe kommen erfindungsgemäß Polymere
wie Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), Polyvinylchlorid (PVC),
Polysulfone, Polyetherketone, Polyester wie Polyethylenterephthalat,
Polybutylentherephthalat oder Polyalkylennaphthalat, Polycycloolefine,
Polyacrylate, Polymethacrylate, Polyamide wie Poly-epsilon-Caprolactam
oder Polyhexamethylenadipinsäureamid oder Polyhexamethylensebazinsäureamid,
Polycarbonat, Polyurethane, Polyacetale wie Polyoxymethylen (POM),
oder Polystyrol (PS) vorteilhaft zum Einsatz. Als thermoplastische
Polymere sind dabei Homopolymere und Copolymere prinzipiell geeignet.
In dem Zusammenhang sind besonders erwähnenswert Copolymere
aus Propylen und Ethylen oder aus Ethylen oder Propylen und anderen
Olefinen mit 4 bis 10 C-Atomen, oder Co- oder Terpolymere aus Styrol
und mengenmäßig geringeren Anteilen an Butadien,
alpha-Methylstyrol, Acrylnitril, Vinylcarbazol oder Estern der Acryl-,
der Methacryl- oder der Itaconsäure. Die untere Trägerschicht
des erfindungsgemäßen Mehrschichtverbundmaterials
kann zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit seiner Herstellung
auch Rezyklate der genannten Polymere in Mengen von bis zu 60 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der unteren Trägerschicht,
enthalten.
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Unter
der Bezeichnung Polyoxymethylen (POM) sind erfindungsgemäß Homo-
wie Copolymere von Aldehyden wie Formadehyd oder Acetaldehyd, vorzugsweise
aber von cyclischen Acetalen, verstanden werden. Für POM
ist es charakteristisch, dass immer wiederkehrende Kohlenstoff-Sauerstoff-Bindungen
das Erscheinungsbild der Molekülkette prägen.
Der Schmelzflussindex (MFR) von POM liegt üblicherweise
im Bereich von 5 bis 50 g/10 min, bevorzugt von 5 bis 30 g/10 min,
gemessen nach ISO 1133 bei einer Temperatur von
230°C und unter einer Belastung von 2,16 kg.
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Wenn
für die Trägerschicht des erfindungsgemäßen
Verbundmaterials Polyester verwendet werden soll, bietet sich bevorzugt
Polyethylenterephthalat (PET) oder Polybutylenterephthalat (PBT)
dafür an. Beides sind hochmolekulare Veresterungsprodukte
von Terephthalsäure und Ethylen- bzw. Butylenglykol. Erfindungsgemäß besonders
geeignete Polyester besitzen einen Schmelzflussindex MFR im Bereich
von 5 bis 50 g/10 min, vorzugsweise von 5 bis 30 g/10 min, gemessen
nach DIN 1133 bei einer Temperatur von 230°C
und unter einer Belastung von 2,16 kg.
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Als
Copolymere des Styrols kommen für die Trägerschicht
des Verbundmaterials insbesondere Copolymere mit bis zu 45 Gew.-%,
vorzugsweise mit bis zu 20 Gew.-%, an einpolymerisiertem Acrylnitril
in Betracht. Solche Copolymere weisen typischer Weise einen Schmelzflussindex
MFR im Bereich von 1 bis 25 g/10 min, vorzugsweise von 4 bis 20
g/10 min, gemessen nach DIN 1133 bei einer Temperatur
von 230°C und unter einer Belastung von 2,16 kg.
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Weitere
Terpolymere des Styrols enthalten bis zu 35 Gew.-%, insbesondere
bis zu 20 Gew.-%, einpolymerisiertes Acrylnitril und bis zu 35 Gew.-%, vorzugsweise
bis zu 30 Gew.-%, Butadien. Solche Terpolymere werden auch kurz
als ABS bezeichnet und weisen typischer Weise einen Schmelzflussindex
MFR im Bereich von 1 bis 40 g/10 min, vorzugsweise von 2 bis 30
g/10 min, gemessen nach DIN 1133 bei einer Temperatur
von 230°C und unter einer Belastung von 2,16 kg.
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Als
weitere thermoplastische Kunststoffe für die Trägerschicht
des erfindungsgemäßen Verbundmaterials werden
insbesondere auch Polyolefine wie PE und PP eingesetzt, von welchen
PP besonders bevorzugt verwendet wird. Als PP werden erfindungsgemäß Homo-
wie Copolymere des Propylens verstanden. Copolymere enthalten in
untergeordneten Mengen mit Propylen copolymerisierbare Monomere
wie 1-Olefine mit 2 oder 4 bis 8 C-Atomen. Bei Bedarf können
auch zwei oder mehr Comonomere verwendet werden.
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Als
für die Trägerschicht des erfindungsgemäßen
Verbundmaterials besonders geeignete thermoplastische Kunststoffe
sind Homopolymere des Propylens oder Copolymere aus Propylen und
bis zu 50 Gew.-% weitere 1-Olefine mit bis zu 8 C-Atomen zu nennen.
Solche Copolymere sind normalerweise statistische Copolymere, es
können aber auch Blockcopolymere sein.
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Die
Polymerisation zum Herstellen von PP kann normalerweise unter einem
Druck im Bereich von 1 bis 100 bar (0,1 bis 10 MPa) in Suspension oder
in Gasphase und in Anwesenheit eines Ziegler-Natta-Katalysatorsystems
erfolgen. Bevorzugt sind dabei solche Katalysatorsysteme, die neben
einer titanhaltigen Feststoffkomponente noch Cokatalysatoren in
Form organischer Aluminiumverbindungen und Elektronendonorverbindungen
enthalten.
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Ziegler-Natta-Katalysatorsysteme
enthalten in der Regel eine titanhaltige Feststoffkomponente, insbesondere
Halogenide oder Alkoholate desdrei- oder vierwertigen Titans, außerdem
eine halogenhaltige Magnesiumverbindung, anorganische Oxide wie Kieselgel
als Trägermatrial und Elekronendonorverbindungen. Als Elektronendonorverbindungen
sind insbesondere Carbonsäurederivate oder Ketone, Ether,
Alkohole oder siliziumorganische Verbindungen zu nennen.
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Die
titanhaltige Feststoffkomponente lässt sich nach bekannten
Verfahren herstellen. Bevorzugt wird sie nach einem Verfahren hergestellt,
das in der
DE 195 29 240 näher
beschrieben ist.
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Für
die Ziegler-Natta-Katalysatorsysteme geeignete Cokatalysatoren sind
neben Trialkylaluminium auch solche Verbindungen, bei denen eine
Alkylgruppe durch eine Alkoxygruppe oder durch ein Halogenatom wie
Chlor oder Brom ersetzt ist. Die Alkylgruppen können gleich
oder verschieden sein. Auch kommen lineare oder verzweigte Alkylgruppen in
Betracht. Vorzugsweise werden erfindungsgemäß Trialkylaluminiumverbindungen
eingesetzt, deren Alkylgruppen 1 bis 8 C- Atome enthalten, beispielsweise
Triethylaluminium, Tri-iso-butylaluminium, Trioctylaluminium, oder
Methyldiethylaluminium oder Mischungen daraus.
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Das
Herstellen von PP kann aber auch in Anwesenheit von Metallocen als
Katalysator erfolgen. Unter Metallocenen sind schichtförmig
aufgebaute Komplexverbindungen zu verstehen, die Metalle aus den
Nebengruppen des Periodensystems der chemischen Elemente plus organische,
vorzugsweise aromatische, Liganden enthalten. Für ihren
Einsatz zum Herstellen von PP werden die Metallocenkomplexe zweckmäßig
auf ein Trägermaterial aufgebracht. Als Trägermaterial
haben sich die anorganischen Oxide bewährt, die auch zur
Herstellung der titanhaltigen Feststoffkomponente in Ziegler-Natta-Katalysatoren zum
Einsatz kommen.
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Üblicherweise
eingesetzte Metallocene enthalten als Zentralatom Titan, Zirkon
oder Hafnium, von denen Zirkon bevorzugt ist. Das Zentralatom ist über
eine pi-Bindung mit mindestens einem pi-System verknüpft,
das durch eine Cyclopentadienylgruppe verkörpert wird.
Die Cyclopentadienylgruppe ist in den allermeisten Fällen
mit zusätzlichen Substituenten ausgestattet. Damit kann
die Aktivität oder Produktivität des Katalysators
gesteuert werden. Bevorzugte Metallocene enthalten Zentralatome,
die über zwei gleichartige oder verschiedene pi-Bindungen
an zwei pi-Systeme gebunden sind, die gleichzeitig auch Bestandteil
von entsprechenden heteroaromatischen Systemen sein können.
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Als
Cokatalysator ist für das Metallocen prinzipiell jede Verbindung
geeignet, die das neutrale Metallocen in ein Kation überführen
und dieses stabilisieren kann. Darüber hinaus sollte der
Cokatalysator oder das aus ihm gebildete Anion keine weiteren Reaktionen
mit dem gebildeten Metalloceniumkation eingehen, was in
EP 427 697 beschrieben ist.
Als Cokatalysator wird bevorzugt eine Aluminiumverbindung und/oder
eine Borverbindung verwendet.
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Die
Borverbindung hat bevorzugt die Formel R
18 xNH
4-xBR
19 4, R
18 xPH
4-xBR
19 4,
R
18 3CBR
19 4 oder BR
19 3, worin x eine Zahl von 1 bis 4, bevorzugt
3, bedeutet, die Reste R
18 gleich oder verschieden,
bevorzugt gleich sind, und C
1-C
10-Alkyl
oder C
6-C
18-Aryl sind,
oder zwei Reste R
18 zusammen mit den sie
verbindenden Atomen einen Ring bilden, und die Reste R
19 gleich
oder verschieden, bevorzugt gleich sind, und C
6-C
18-Aryl sind, das durch Alkyl, Haloalkyl
oder Fluor substituiert sein kann. Insbesondere steht R
18 für
Ethyl, Propyl, Butyl oder Phenyl und R
19 für
Phenyl, Pentafluorphenyl, 3,5-Bistrifluormethylphenyl, Mesityl,
Xylyl oder Tolyl. Borverbindungen als Cokatalysator für
Metallocene sind in
EP 426 638 beschrieben.
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Bevorzugt
wird als Cokatalysator eine Aluminiumverbindung wie Alumoxan und/oder
ein Aluminiumalkyl eingesetzt.
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Besonders
bevorzugt wird als Cokatalysator ein Alumoxan, insbesondere des
linearen Typs oder des cyclischen Typs, eingesetzt, wobei in beiden
Verbindungen noch organischen Reste vorkommen können, die
gleich oder verschieden sind und Wasserstoff oder eine C1-C20-Kohlenwasserstoffgruppe
wie eine C1-C18-Alkylgruppe,
eine C6-C18-Arylgruppe
oder Benzyl bedeuten können.
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Die
Trägerschicht des erfindungsgemäßen Verbundmaterials
kann als gespritzte, als extrudierte oder als gepresste Platte in
unterschiedlichen Dicken und Größen vorliegen.
Bevorzugte Schichtdicken für die Trägerschicht
liegen im Bereich von 1 bis 20 mm, besonders bevorzugt von 2 bis
15 mm.
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Auf
mindestens einer, vorzugsweise aber auf beiden Oberflächen
der Trägerschicht ist/sind erfindungsgemäß eine/zwei
Zwischenlage(n) angeordnet. Als Material für die Zwischenlage(n)
kommt insbesondere thermoplastischer Kunststoff in Frage, vorzugsweise
der gleiche thermoplastische Kunststoff, wie er auch schon für
die Trägerschicht verwendet wurde. Durch diese Kombination lässt
sich eine besonders fest haftende Verbindung zwischen der Trägerschicht
und der Zwischenschicht herstellen. Die Zwischenlage liegt erfindungsgemäß als
dünne Folie oder aber bevorzugt als dünnes Vlies
mit einer Dicke im Bereich von 0,001 bis 1 mm vor, vorzugsweise
von 0,005 bis 0,5 mm.
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Bevorzugt
wird als thermoplastisches Material für die Zwischenlage
ein PP eingesetzt, das in Gegenwart von Metallocen als Katalysator
hergestellt ist und das einen Schmelzflussindex MFR im Bereich von
10 bis 60 g/10 min besitzt, gemessen nach DIN 1133 bei
einer Temperatur von 230°C und unter einer Belastung von
2,16 kg.
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Die
Zwischenlage aus thermoplastischem Kunststoff kann zweckmäßig
auch ein mit Tränkharz getränktes Vlies sein.
Als Tränkharz kommen hierfür insbesondere Acrylatharze,
Phenolharze, Harnstoffharze oder Melaminharze zum Einsatz. Der Grad
der Tränkung mit Harz kann dabei bis zu 300% gehen, was
bedeutet, dass praktisch die gesamte Oberfläche der Zwischenlage
dick mit Harz getränkt ist, das dann 300% des Gewichtes
der Zwischenlage ohne Harz ausmacht. Vorzugsweise liegt der Grad
der Tränkung mit Harz bei 15 bis 150%, besonders bevorzugt
bei 80 bis 120%. Das Gewicht der Zwischenlage liegt erfindungsgemäß im
Bereich von 15 bis 150 g/m2, vorzugsweise
von 30 bis 70 g/m2.
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Das
erfindungsgemäße Verbundmaterial kann in einer
bevorzugten Ausgestaltung zwischen der Zwischenlage und der hitzegehärteten
Deckschicht noch eine auf der Zwischenlage angeordnete Dekorschicht
enthalten.
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Die
Dekorschicht kann aus einem Kunststoffmaterial bestehen, das eine
Prägung oder eine Färbung oder beides in Kombination
aufweist. Die Dekorschicht und die hitzegehärtete Schicht
gibt es auch in Kombination unter der Bezeichnung Fertiglaminat.
Die Dekorschicht kann auch aus Papier oder aus Gewebe oder aus Metall
aufgebaut sein. Beispiele für letzteres wären
Dekorschichten aus aluminiumartigem Material oder aus Chrom. Es
können aber prinzipiell auch andere Dekorschichten vorgesehen sein.
Die Dekorschicht kann ebenfalls bei Bedarf mit Harz getränkt
sein, wobei die gleichen Harze möglich sind, die auch schon
im Zusammenhang mit der Zwischenlage erwähnt wurden.
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Die
auf der Zwischenlage oder der Dekorschicht angeordnete hitzegehärtete
Deckschicht enthält vorzugsweise einen duroplastischen
Kunststoff. solche duroplastische Kunststoffe bestehen beispielsweise
aus Acrylharz, Phenolharz, Melaminharz oder Harnstoffharz. Diese
Harze werden normalerweise auf ein Papier aufgetragen, das sich
dann damit voll saugt. Durch den Druck und die Hitze bei der Herstellung
des erfindungsgemäßen Verbundmaterials vernetzt
sich dann der duroplastische Kunststoff und führt zu einer
besonders unempfindlichen Oberfläche gegen mechanische
Einwirkungen. Das Gewicht der hitzegehärteten Schicht liegt
erfindungsgemäß im Bereich von 15 bis 150 g/m2, vorzugsweise von 20 bis 70 g/m2.
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Das
modulare Konzept der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die
Oberfläche des erfindungsgemäßen Verbundmaterials
nicht einheitlich gestaltet ist, sondern dass einzelne Module der
Rotationstrommel, die sich funktionell und in ihrer optischen Erscheinungsform
unterscheiden können, zweckmäßig miteinander
kombiniert sind.
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In
Anlehnung an die bestehende Trommelbauweise, bestehend aus Trommelvorderseite
(1), Trommelmantel (2), Trommelrückseite
(3) und Mitnehmer (4) wurde ein Aufbau aus Einzelsegmenten aus
thermoplastischem Kunststoff, bevorzugt PP und dessen Varianten,
speziell für den Trommelmantel entwickelt, bei dem dieser
mit den weiteren Modulbauteilen leckluftdicht verbunden werden kann
und so die Funktionstüchtigkeit einer entsprechenden Rotationstrommel
gewährleistet.
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Dieses
Ziel wird erfindungsgemäß über 2 Konzepte
erreicht.
- 1. Vollkunststoffmantel unprofiliert
gemäß 1 oder Vollkunststoffmantel
profiliert, nämlich mit längsseitiger Profilierung
der Seitenwand, sog. Omegaprofil, gemäß 2.
Dieses Konzept wird vorzugsweise dann eingesetzt, wenn geringere Ansprüche
an die mechanische Belastung und/oder den zu erwartenden Abrieb
durch Wäsche vorliegen. (2)
- 2. Laminataufbau des Mantels, wobei wahlweise ein ein- oder
zweiseitiger Laminataufbau gewählt werden kann. Dieses
Konzept wird insbesondere dann favorisiert, wenn höhere
Festigkeitsansprüche, d. h. Durchbiegung der Mantelfläche
im Betrieb, und geringerer Verschleiß der Trommelinnenseite
gewünscht werden, weil mit diesem Konzept gezielt die Funktionalität
der Mantelflächen beeinflusst werden kann. Ferner ist es
möglich, die Trommelinnenseite mit einer behandelten Metallfolie
auszukleiden, um so eine metallische Oberfläche zu erhalten.
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Weil
bei der Herstellung des zylindrischen Trommelmantels dieser Laminatverbund
gebogen wird, wenn man ihn über einen kostengünstigen
Extrusionsprozess mit anschließender Kaschierung herstellt,
muss der Aufbau dieses Laminates so gewählt sein, dass
er die Biegebeanspruchung unversehrt übersteht. Es müssen
nämlich zwei grundsätzlich verschiedene Eigenschaften
des Verbundes erzielt werden. Während aus Festigkeitsgründen
eine möglichst geringe Durchbiegung des Trommelmantels
in der Trommellängsachse gewünscht wird, soll der
Biegevorgang in Umfangsrichtung mit möglichst wenig Aufwand
(geringe Kosten) möglich sein. In zahlreichen Versuchen
zeigte sich überraschend, dass das beste Ergebnis, nämlich
hohe Längssteifigkeit bei geringer Umfangsbiegekraft, dadurch
erzielt werden kann, indem man als Basismaterial (Kunststoff) für
den Laminatverbund ein sehr weiches PP benutzt, welches im sog.
CATALLOY-Prozess
® Fa. Basell hergestellt
wird und dieses Basismaterial auf der Trommelaußenseite
mit einem Gegenzug versieht, der streifenförmig in Längsrichtung
ausgerichtet ist. Dieser Aufbau ist in
3 dargestellt
und im Zusammenhang mit der Erläuterung zu
3 im
Detail beschrieben. Der prinzipielle Aufbau und das Verfahren zur
Herstellung eines entsprechenden Laminates ist beschrieben in
EP-A 1 060 877 .
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Im
Bedarfsfall kann der so aufgebaute Mantel mit Durchbrüchen
versehen sein, die beispielsweise während einem dem Extrusionsprozess
nachgeschalteten Stanzvorgang oder beim Biegeprozess angebracht
werden.
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Auch
die Herstellung des Mantels mittels Spritzgießen, insbesondere
Hinterspritzen von eingelegten Folien, ist möglich, vor
allem dann, wenn die erfindungsgemäße Rotationstrommel
aus mehreren Einzelsegmente zusammengefügt wird, die vorher einzeln
herstellt werden. In dieser Variante kann ein bereits mit einer
Krümmung versehenes Mantelsegment hergestellt werden, was
einen zusätzlichen, nachgeschalteten Biegevorgang überflüssig
macht. Die mögliche Integration der Mitnehmer ist durch
den nachgeschalteten Vorgang des Zusammenfügens der Einzelsegmente
nicht beeinflusst.
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Auf
jeden Fall müssen die Enden der gebogenen Mantelflächen
spaltfrei miteinander verbunden sein, um Beschädigungen
der Wäschestücke zu vermeiden und um Leckströmung
zu minimieren.
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Erreicht
wird dies entweder
- a) über ein Verschweißen
der stumpfen Enden der Mantelteile,
- b) oder über die Verwendung eines Fügeprofils aus
Metall oder Kunststoff,
- c) oder über eine Kombination beider Methoden.
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Das
Verbindungskonzept über die Verwendung eines Profilstückes
kann darüber hinaus dazu benutzt werden, um dieses mit
Mitnehmern zu verbinden, die für die Funktionsweise der
Rotationstrommel in einem Trockner benötigt werden. So
wird erfindungsgemäß erreicht, dass ohne zusätzliche Bauteile
der Mantel kostengünstig hergestellt werden kann. Um den
Rundlauf der Rotationstrommel zu verbessern kann die Rückseite
des Profils dem Trommelradius angepasst werden.
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Die
Erfindung betrifft deshalb auch ein Verfahren zum Herstellen des
erfindungsgemäßen Verbundmaterials nach der Technik
des Hinterspritzens. Um die Trägerschicht, die typischerweise
eine Schichtdicke im Bereich von 0,01 bis 20 mm besitzt, und die
Zwischenlage und die hitzegehärtete Deckschicht zu einem
fest haftenden Verbund zu verbinden, wird bei der Technik des Hinterspritzens
das Material für die hitzegehärtete Schicht, die
Dekorschicht und die Zwischenlage der einen Seite in eine Hälfte eines
Spritzgießwerkzeuges und, wo gewünscht, das Material
für die hitzegehärtete Deckschicht und die Zwischenlage
der anderen Seite in die andere Hälfte des Spritzgießwerkzeuges
vorgelegt. Nach dem Schließen des Werkzeuges wird der thermoplastische
Kunststoff mit einer Temperatur im Bereich von 150 bis 330°C
und unter hohem Druck von 5 bis 2500 bar (= 0,5 bis 250 MPa) in
die Kammer zwischen die beiseitigen Zwischenschichten gespritzt.
Die Werkzeugtemperatur beträgt in der Regel 8 bis 160°C beidseitig.
Nachdem der thermoplastische Kunststoff unter den angegebenen Bedingungen
eingespritzt wurde, wird das Werkzeug auf Umgebungstemperatur abgekühlt.
Die Kühlzeit dafür liegt im Bereich von 0,01 bis
5,0 min.
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Nach
einer anderen Verfahrensvariante werden ein Fertiglaminat mit einer
Schichtdicke im Bereich von 0,02 bis 3,0 mm oder alternativ dazu
Einzelfolien (Overlay, Dekorpapier, Harz) zunächst mit
einem Vlies (ca. 30 g/qm; Metallocenpolymer, ®Novolen)
kaschiert. Danach wird Material für ein weiteres Fertiglaminat
in gewünschter Dicke und Geometrie vorgefertigt. Dann werden
beide Varianten in die jeweils gegenüberliegenden Werkzeughälften
einer Spritzgusskammer eingelegt, das Werkzeug geschlossen und dann
der thermoplastische Kunststoff mit einer Temperatur von mindestens
170°C und einem Druck von mindestens 50 bar (5 MPa) dazwischen
in die Kammer eingespritzt.
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Bei
einem Pressvorgang läuft prinzipiell der gleiche Vorgang
ab. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man den thermoplastischen
Kunststoff in Granulatform zwischen die einzelnen, in der Schichtreihenfolge
eingelegten Folien einbringt und mit mindestens 5 bar Druck und
einer beidseitigen Temperatur der Presse von mindestens 100°C
und einer Druckzeit von mindestens 30 sec beaufschlagt.
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Die
gleiche Vorgehensweise hat sich bei Spritzprägen und Spritzpressen
in der Praxis hervorragend bewährt.
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Um
die Erfindung für den Fachmann noch deutlicher zu erläutern,
wird in den beigefügten Zeichnungen das Prinzip des modularen
Konzeptes beim Aufbau und beim Herstellen verschiedener Rotationstrommeln
für Haushaltsgeräte im Detail dargestellt.
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1 zeigt
schematisch das einfachste Konzept einer Rotationstrommel mit einem
gebogenen Mantel.
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Mit
Bezugszeichen ist im Einzelnen ein Trommelmantel 2 aus
PP dargestellt. In diesem Fall wird für den Trommelmantel 2 ein
mit 20 Gew.-% Talkum verstärktes PP-Copolymerisat aus 95
mol-% Propylen und 5 Mol-% Ethylen mit einem MFR230/2,16 von
15 g/10 min eingesetzt. Das PP-Copolymerisat wird zu einer Platte
entsprechenden Maßes extrudiert und anschließend
in Zylinderform gebogen. Die Dicke der Platte ist abhängig
von der geforderten Festigkeit. Sie wird jedoch ein Minimum von
0,5 mm nicht unterschreiten. Die seitlichen Plattenenden 21 werden
anschließend entweder in Längsrichtung miteinander
verschweißt, beispielsweise über ein Heizelement
oder über ein Verbindungsprofil 22 aus Metall
oder Kunststoff miteinander verbunden. Bei Verwendung eines Verbindungsprofils 22 aus
PP ist auch ein zusätzliches Verschweißen von
Platte und Profil möglich.
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Anschließend
werden die Mitnehmer 4 montiert. Dies kann über
eine Steckverbindung oder aber auch über Verschweißen
der Einzelteile miteinander erfolgen. Sowohl der Mitnehmer 4 als
auch der Trommelmantel 2 bestehen vorzugsweise aus der
gleichen PP-Type.
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Wird
das Schweißverfahren zur Montage gewählt, dann
kann es günstig sein, die Mitnehmer 4 an die Fläche
des Trommelmantels 2 anzuschweißen, bevor der
Trommelmantel 2 über die seitlichen Plattenenden 21 verschweißt
oder über ein Steckprofil 22 zu einem geschlossenen
Zylinder verbunden wird.
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Danach
wird dann der zylindrische Trommelmantel 2 mit den separat
im Thermoplastspritzguss hergestellten Teilen Vorderwand 1 und
Rückwand 3 verschweißt.
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Die
Rückwand 3 kann ebenso wie die Vorderwand 1 Durchbrüche
enthalten, um die Luftführung zu optimieren. Hierzu kann
ebenfalls das Heizelementschweißen herangezogen werden.
Allerdings besteht, aufgrund der Rotationssymmetrie der Teile, auch
die Möglichkeit die Teile mittels Rotationsschweißverfahren
zu verbinden. Auch andere Verbindungstechnologien sind denkbar,
allerdings ist ein Verschweißen der Einzelteile miteinander
erfindungsgemäß bevorzugt, weil über
den Schweißprozess eine Leckluftdichtheit der Rotationstrommel
erzielt wird.
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Der
Einsatz von glasfaserverstärktem PP für die Einzelsegmente
der Rotationstrommel ist möglich, aber aus wirtschaftlichen
Gründen abhängig von den mechanischen Anforderungen
an die Bauteile
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2 zeigt
schematisch ein weiteres Konzept einer Rotationstrommel mit einem
wellenförmig geformten Mantel.
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Gleiche
Bezugszeichen haben in 2 die gleiche Bedeutung wie
in 1. Durch eine längsseitige Profilierung 23,
die in Vergrößerung dargestellt ist, wird die
Biegesteifigkeit des Trommelmantels 2 entlang der Längsachse
erhöht, so dass diese Konzeption (abhängig von
der Gestaltung der Profilierung) bei höheren mechanischen
Belastungen eingesetzt werden kann, oder man im Vergleich zur der
in 1 gezeigten Variante ggf. eine Reduzierung der Wandstärke
oder den Einsatz eines Materials mit geringerer Festigkeit in Betracht
ziehen kann.
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3 zeigt
schematisch ein weiteres Konzept einer Rotationstrommel.
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3 beschreibt
eine Trommel für einen Wäschetrockner mit einem
Trommelmantel 2 aus PP, ähnlich dem Aufbau aus 1.
Die gezeigte Trommel besteht aus der Vorderwand 1, dem
Trommelmantel 2, der Rückwand 3 und einem
als Mitnehmer 4 ausgebildeten Kunststoffprofil. In der
Variante der Erfindung gemäß 3 ist
der Trommelmantel 2 aus einer extrudierten und anschließend
kaschierten Platte, die ggf. zusätzlich profiliert oder
gelocht 27 sein kann, gefertigt. Durch die zusätzliche
Kaschierung mit einer einseitig innen oder einseitig außen oder
mit mehreren zweiseitig aufgebrachten und fest mit dem Basismaterial
verbundenen Laminatschicht(en) erhöht sich die Biegesteifigkeit
der Trommel in Längsrichtung beträchtlich. Zusätzlich
dazu erhält man bei Verwendung eines Laminates auf der Mantelinnenseite,
dargestellt als innere Laminatschicht 5, eine Deckschicht
auf dem PP mit verbesserter Abriebfestigkeit. Bei Verwendung eines
Metall-Laminates schafft man zusätzlich noch ein metallisches,
d. h. für den Endverbraucher höherwertiges Aussehen,
der Innentrommel und kann über eine entsprechende Erdung
der Innenseite eine statische Aufladung vermeiden.
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Da
ein beidseitig geschlossener Laminatverbund eine außergewöhnlich
hohe Biegesteifigkeit zeigt und nur mit sehr hohem Aufwand in eine
Zylinderform gebracht werden kann, ist das Laminat auf der Trommelaußenseite
streifenförmig, längs in Richtung der Trommellängsachse,
angeordnet und dargestellt als äußere Laminatschicht 6.
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In 3 ist
darüber hinaus dargestellt, wie zum Verbinden der Mantel-Plattenenden
die Mitnehmer 4 als Kunststoffprofile ausgestaltet werden
können, wenn man in diese ein entsprechendes Profil integriert.
Die Vergrößerung 26 links zeigt die Verbindung
vor dem Montagevorgang, während die Vergrößerung 26 rechts
die Verbindung nach dem Zusammenfügen der Plattenenden
zeigt. So kann auf einen Schweißvorgang bei der Montage
der Plattenteile mit den Mitnehmern 4 verzichtet werden.
Selbstverständlich kann aber eine Verschweißung
gleichwohl durchgeführt werden, wenn sich diese als sinnvoll
erweisen sollte.
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Die
Anzahl der einzusetzenden Mitnehmer 4 oder Plattenteile
ist frei wählbar. Üblicherweise werden zwei Mitnehmer 4 mit
zwei Plattenteilen kombiniert, wobei aber durchaus auch die Kombination
von drei oder vier Mitnehmern 4 mit drei oder vier Platten einsetzbar
ist.
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Um
die Rotationseigenschaften des Gesamtsystems zu verbessern können
die als Kunststoffprofile ausgestalteten Mitnehmer 4 mit
einem dem Trommelradius entsprechenden Radius ausgeführt
werden.
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Diese
Ausführungsform sollte auch für den Einsatz als
Wäschetrommel in Waschmaschinen ausreichen, vor allem dann,
wenn man glasfaserverstärktes PP als Werkstoff für
Vorderwand 1 und/oder Rückwand 3 einsetzt.
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4 zeigt
schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen
Trommel mit einem vierteiligen Aufbau.
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4 beschreibt
eine Trocknertrommel, die in vier einzelne Segmente 24 aufgeteilt
ist, wobei an den Trommelmantel 2 aus PP in der Zeichnung
nicht dargestellte Segmente für Vorderwand und Rückwand
angeformt sind.
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Die
Segmente 24 werden im Spritzgießverfahren hergestellt,
indem einseitig mit innenliegender Laminatschicht 5 oder
außenliegender Laminatschicht 6 oder zweiseitig
mit innenliegender Laminatschicht 5 und außenliegender
Laminatschicht 6 wie in 3 bereits
gezeigt Laminat mit PP hinterspritzt und kraftschlüssig
verbunden wird. In Vergrößerung ist eine wellenförmige
Struktur 23 dargestellt.
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Auch
in der Darstellung nach 4 benutzt man Mitnehmer 4,
die als Kunststoffprofile ausgestaltet sind zur Montage der einzelnen
Trommelsegmente 24. Die Anzahl der einzusetzenden Mitnehmer 4 und
Segmente 24 ist frei wählbar. Um die Formteilentformung
im Spritzgießprozess nicht unnötig zu erschweren
sollten mindestens zwei, besser noch drei, Mitnehmer 4 mit
zwei oder besser noch drei Segmenten 24 kombiniert werden,
wobei aber auch die Kombination von vier oder mehr Mitnehmern 4 mit vier
oder mehr Segmenten 24 möglich ist.
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Um
die Rotationseigenschaften des Gesamtsystems zu Verbessern, können
die Mitnehmer 4 mit integriertem Verbindungsprofil mit
einem dem Trommelradius 25 entsprechenden Radius ausgeführt werden.
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Diese
Konzeption sollte auch für den Einsatz als Wäschetrommel
in Waschmaschinen ausreichen, vor allem dann, wenn glasfaserverstärktes
PP als Werkstoff für die Segmente 24 benutzt wird.
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5 zeigt
schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen
Trommel mit einem weiteren vierteiligen Aufbau.
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5 beschreibt,
wie 4, eine Trocknertrommel aufgeteilt in einzelne
Segmente 24, wobei an den Trommelmantel 2 aus
PP entsprechende Segmente für die in 5 nicht
dargestellte Vorderwand 1 und Rückwand 3 angeformt
sind.
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Im
Gegensatz zu der Ausführungsform nach 4 ist
in 5 der Trommelmantel 2 so gestaltet, dass
sich im zusammengefügten Zustand eine mitnehmerartige Kontur 8 ergibt,
welche als Wäschemitnehmer wirken kann, so dass die Herstellung
eines separaten Mitnehmers nicht mehr erforderlich ist. Das kann
in der Produktion im Betrieb zu weiterer Kostenreduzierung führen.
Die Verbindung der Einzelsegmente erfolgt über einen Verschweißungsvorgang.
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Die
Anzahl der einzusetzenden Segmente 24 ist frei wählbar.
Um die Formteilentformung im Spritzgießprozess nicht unnötig
zu erschweren sollten mindestens drei, besser noch vier, Mitnehmer 4 mit
drei, besser noch vier, Segmenten 24 kombiniert werden,
wobei aber prinzipiell auch die Gestaltung von fünf oder
mehr Segmenten 24 erfindungsgemäß möglich
ist.
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Diese
Konzeption sollte auch für den Einsatz als Wäschetrommel
in Waschmaschinen ausreichen, insbesondere dann, wenn glasfaserverstärktes
PP als Werkstoff für die Segmente 24 eingesetzt
wird.
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- 1
- Vorderwand
- 2
- Trommelmantel
- 3
- Rückwand
- 4
- Mitnehmer
- 5
- innenliegende
Laminatschicht
- 6
- außenliegende
Laminatschicht (ggf. in Streifenform)
- 8
- spezielle
an das Trommelsegment angeformte Kontour, bildet den Mitnehmer 4
- 21
- verschweißte
Plattenenden
- 22
- verschweißtes
Steckprofil zur Verbindung der Plattenenden
- 23
- profilierter
Trommelmantel
- 24
- Trommelsegmente
- 25
- Trommelradius
- 26
- links
u. rechts. Verbindung der Plattenenden über Steckprofil
mit integriertem Mitnehmer
- 27
- gelochter
Trommelmantel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10253113 [0004]
- - DE 19529240 [0024]
- - EP 427697 [0028]
- - EP 426638 [0029]
- - EP 1060877 A [0042]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 66 115 [0014]
- - ISO 1133 [0016]
- - DIN 1133 [0017]
- - DIN 1133 [0018]
- - DIN 1133 [0019]
- - DIN 1133 [0034]