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Die Erfindung betrifft eine Faltmaschine
zum Falten eines Bahnmaterials, mit einem Rotationsmotor und mit
wenigstens einem Faltmesser, das im Betrieb durch den Rotationsmotor
rotatorisch zur Ausführung
einer Kippbewegung antreibbar ist, wobei der Kippbewegung des wenigstens
einen Faltmessers im Betrieb eine translatorische Hubbewegung bezüglich des
Bahnmaterials überlagerbar
ist.
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Derartige Faltmaschinen, auch Messerfaltmaschinen
genannt, werden insbesondere zur Herstellung von Falten für Filter
benutzt, außerdem
bei der Produktion von Jalousien, Plissees, Lampenschirmen, Blumentopfmanschetten,
Flaschenumhüllungen
und vielen anderen Dingen mehr. Das Bahnmaterial kann aus Gewebebahnen,
Papierbahnen oder Kunststoffbahnen bzw. Kunststofffolien bestehen.
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Durch die Bewegung der Faltmesser
werden im Bahnmaterial Stehfalten erzeugt, die sich über die gesamte
Breite des Bahnmaterials erstrecken.
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Um das Faltmesser während der
Hubbewegung um seine Längsachse
zu kippen, hat man bislang bei den gattungsgemäßen Faltmaschinen, wie sie
beispσelsweise
in der
DE 94 12 210
U1 und in der
DE
195 38 519 A1 beschrieben sind, eine Kombination von getriebeuntersetzten
rotatorischen Servomotoren mit einem mechanischen Kurvengetriebe eingesetzt.
Die Steuerung eines vorbestimmten Kippwinkels an einem vorbestimmten
Punkt der Hubbewegung wurde aufwändig über die
Geometrie des Kurvengetriebes bestimmt.
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Diese herkömmlichen Faltmaschinen haben mehrere
Nachteile: Durch das Kurvengetriebe ändert sich die während der
Kippbewegung in das wenigstens eine Faltmesser eingeleitete Kraft
in Abhängigkeit
von den jeweils herrschenden Hebelverhältnissen, so dass der Verlauf
der Faltkräfte
nur schwer vorausgesagt werden kann. Für verschiedene Verläufe der
Kippbewegung in Abhängigkeit
von der Hubbewegung müssen
zudem verschiedene Kurvenscheiben verwendet werden, was zu umständlichen
Umrüstarbeiten und
Totzeiten führt.
Die so aufgebauten Faltmaschinen weisen schließlich ein sehr begrenztes Einsatzgebiet
auf, da sie lediglich zur Herstellung einer vergleichsweise geringen
Zahl von Faltenkombinationen und auch nur für ganz bestimmte Materialien
geeignet sind.
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Angesichts dieser Nachteile liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Faltmaschinen der eingangs genannten
Art hinsichtlich ihres Einsatzes flexibler zu gestalten.
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Diese Aufgabe wird für eine Faltmaschine der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass zwischen dem Rotationsmotor
und dem wenigstens einen Faltmesser Getriebeelemente angeordnet sind,
durch die ein vorgegebener Drehwinkel auf Seiten des Rotationsmotors
in einen unabhängig
von der Hubbewegung gleichbleibenden Drehwinkel auf Seiten des wenigstens
einen Kippmessers übertragbar ist.
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Diese Lösung ist einfach und hat den
Vorteil, dass die Bewegung des Faltmessers genauer und flexibler
gesteuert werden kann, als dies mit den herkömmlichen Kurvenscheiben der
Fall ist. Unabhängig
von der Position des Faltmessers wird an jedem Punkt der Hubbewegung
der gleiche Drehwinkel vom Rotationsmotor an das Faltmesser übertragen.
Folglich kann der Kippwinkel des Faltmessers unabhängig vom
Hub exakt gesteuert werden, was die Verarbeitung beliebiger Bahnmaterialien
und die Herstellung beliebiger Faltenformen ermöglicht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung können die
Getriebeelemente eine Antriebschwinge umfassen, deren eines Ende
mit dem Faltmesser verbunden ist und der Hubbewegung folgt. Das
andere Ende der Antriebsschwinge kann stationär mit dem Rotationsmotor verbunden
sein. Die Antriebsschwinge kann insbesondere aus zwei schwenkbar
miteinander verbundenen und schwenkbar am Faltmesser und am Rotationsmotor
angeordneten Teilschwingen bestehen, so dass sie der Hubbewegung
besser folgen kann.
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Zur Übertragung der Rotationsbewegung vom
Rotationsantrieb zu den Faltmessern können weitere Getriebeelemente
wie Zahnriemen, Zahnräder
oder Koppelgetriebe verwendet werden.
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Die Antriebsschwinge kann insbesondere zwei
relativ zueinander schwenkbar miteinander verbundene Teilschwingen
aufweisen.
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Ein weiterer Vorteil der Antriebsschwinge
mit den Getriebeelementen liegt darin, dass große Kippwinkel des Faltmessers,
sogar volle Drehungen um 360°,
realisiert werden können.
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Unabhängig von der Kippbewegung ist
auch die Erzeugung der Hubbewegung mittels translatorischer Antriebsmotoren
an sich vorteilhaft, wie sie Gegenstand einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung ist. Bislang wurden nämlich die translatorischen
Bewegungen der Faltmesser wurden ebenfalls rein mechanisch mit Hilfe
von Kurvenscheiben zwangsgesteuert. Eine derartige Faltvorrichtung
ist beispielsweise in der
DE
94 12 210 U1 beschrieben.
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Bei den Faltmaschinen mit Kurvenscheiben ist
nachteilig, dass bei der Auf- und Abbewegung des wenigstens einen
Faltmessers große
Massen zu bewegen sind und demzufolge hohe Kräfte bei der Beschleunigung
dieser Massen aufgewendet werden müssen. Dies begrenzt die Arbeitsgeschwindigkeit und
damit die Wirtschaftlichkeit derartiger Faltmaschinen.
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Um diesen Nachteil zu überwinden,
werden bei der Messerfaltmaschine der
DE 195 38 519 A1 rotatorische
Servomotoren mit geringem Massenträgheitsmoment zur Einleitung
der translatorischen Auf- und Abbewegung der Faltmesser verwendet. Die
reversierenden Drehbewegungen der Servomotoren werden über Wellen
und Spindelhubgetriebe in lineare Hubbewegungen umgewandelt, die
auf die Faltmesser übertragen
werden.
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Angesichts der heute üblichen
Produktionsgeschwindigkeiten reichen mittlerweile die durch die Messfaltmaschine
der
DE 195 38 519
A1 erreichbaren Arbeitsgeschwindigkeiten nicht mehr aus.
Außerdem
hat sich herausgestellt, dass durch das Spindelhubgetriebe die Anzahl
der durch eine gegebene Faltmaschine herstellbaren Faltenformen
in unvorteilhafter Weise eingeschränkt ist. Andere Maschinen verwenden
Hebel-Pleuel Kombinationen, um die Rotationsbewegung des Antriebsmotors
in die Hubbewegung des Faltmessers umzuwandeln.
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Dieser Nachteil wird durch den translatorischen
Antriebsmotor vermieden.
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Durch diese konstruktiv einfache
Maßnahme ist
es erfindungsgemäß möglich, die
translatorische Auf- und Abbewegung direkt, ohne zwischengeschaltetes
Getriebe, auf das wenigstens eine Faltmesser zu übertragen. Ohne Getriebe verringern
sich gegenüber
den herkömmlichen
Faltmaschinen die während der
Auf- und Abbewegung der Faltmesser zu beschleunigenden Massen, was
erhöhte
Arbeitsgeschwindigkeiten ermöglicht.
Außerdem
kann der Hub der Auf- und Abbewegung der Faltmesser nunmehr direkt
durch die sich translatorisch bewegenden Antriebsmotoren gesteuert
werden, was die Einstellung beliebiger Hübe ermöglicht. Der Hub und der zeitliche Verlauf
der Hubbewegung wird bei der erfindungsgemäßen Lösung nicht mehr durch die von
zwischengeschalteten Getriebe begrenzt.
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Somit ermöglicht die erfindungsgemäße Lösung auf
konstruktiv einfache Weise höhere
Arbeitsgeschwindigkeiten und einen breiteren Einsatz der Faltmaschinen,
unabhängig
von der Art der auszuführenden
Faltung und unabhängig
vom Bahnmaterial. Eine erfindungsgemäß ausgestaltete Faltmaschine
kann daher mehrere Baureihen herkömmlicher Faltmaschinen ersetzen.
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Grundsätzlich kann die translatorische
Arbeitsbewegung durch jede Art von Antriebsmotor, beispielsweise
durch einen Hubzylinder, Bandzylinder oder einen Linearmotor erzeugt
werden. Der Linearmotor ist jedoch aufgrund der exakt steuerbaren Hubbewegung
zu bevorzugen. In Versuchen hat sich überraschend herausgestellt,
dass die Antriebskräfte eines
elektrischen Linearmotors für
eine hochdynamische Anwendung wie bei Faltmaschinen sehr gut ausreichen.
Bei einem solchen elektrischen Linearmotor kann der Läufer mit
dem wenigstens einen Faltmesser verbunden sein.
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In einer Weiterbildung kann ein Wegmesssystem
direkt in den Antrieb integriert sein, wodurch die Hubbewegung sehr
genau überwachbar
ist. Ein weiteres Wegmesssystem kann für die Überwachung und Regelung der
Kippbewegung der Faltmesser verwendet werden.
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Allerdings werden Linearmotoren üblicherweise
waagerecht liegend eingesetzt. Da die Hubbewegung der Faltmesser
jedoch herkömmlicherweise parallel
zur Schwerkraftrich tung erfolgt, ist es von Vorteil, wenn die Antriebsbewegung
des Antriebsmotors ebenfalls in senkrechter Richtung verläuft. Durch diese
Maßnahme
könne zwischengeschaltete
Getriebe zur Umwandlung der Bewegungsrichtung entfallen.
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Um bei einem Stromausfall oder bei
einem Anhalten der Maschine zu vermeiden, dass sich der Antriebsmotor
unter dem Gewicht des Faltmessers weiter bewegt, ist gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Faltmaschine eine Haltevorrichtung
vorgesehen, die den Antriebsmotor beispielsweise bei einem Stromausfall
oder bei angehaltener Maschine feststellen kann. Eine solche Haltevorrichtung
kann beispielsweise eine fluidische oder elektromechanische Bremse
aufweisen.
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Eine elektromechanische Bremse kann
dabei so ausgestaltet sein, dass sie lediglich bei Anliegen eines
Stromes, also im Betrieb der Faltmaschine, ausgerückt ist.
Zu diesem Zweck kann in der Bremse eine stromdurchflossene Spule
einen Bremskörper gegen
die Wirkung einer Vorspannfeder von einer Bremsfläche abheben.
Ist die Spule stromlos, so wird bei dieser Ausgestaltung der Bremskörper durch
die Feder automatisch gegen die Bremsfläche gedrückt, wodurch der Antriebsmotor
festgestellt wird.
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Der Vorteil einer fluidischen Haltevorrichtung liegt
in der weitgehenden Wartungsfreiheit. In einer Ausgestaltung kann
die fluidische Haltevorrichtung so ausgestaltet sein, dass die Feststellung
des Antriebsmotors erst dann freigegeben wird, wenn ein vorbestimmter
Fluiddruck aufgebaut wurde. Da der Druck nur im Betrieb der Faltmaschine
aufgebaut wird und außerhalb
des Betriebs abfällt,
wird auch bei dieser Ausgestaltung der Antriebsmotor bei Stromausfall
oder außerhalb
des Faltbetriebes automatisch festgestellt. Die Haltevorrichtung
kann hydraulische oder pneumatische Komponenten verwenden.
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Insbesondere kann bei einer pneumatischen Haltevorrichtung
ein im Achsenkörper
integrierter Bandzylinder verwendet werden, der eine Haltekraft erzeugt,
die der am Antriebsmotor einwirkenden Gewichtskraft wenigstens des
zu bewegenden Faltmessers entspricht und diese ausgleicht. Bei dieser
Ausgestaltung als Lastausgleich muss die Gewichtskraft der zu bewegenden
Masse nicht vom Antrieb ausgeglichen werden, so dass die Antriebskraft
des Motors rein für
den dynamischen Teil der translatorischen Auf- und Abbewegung der
Faltmesser verwendet werden kann.
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Bei der Faltbewegung, wie sie durch
die Faltmesser ausgeführt
wird, treten Faltkräfte
auf, die starke Komponenten quer zur Auf- und Abbewegung der Faltmesser
aufweisen. Um die Lebensdauer des translatorischen Antriebsmotors
zu erhöhen,
kann daher in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung eine Führung vorgesehen
sein, welche diese Komponenten abstützt, so dass sie nicht auf
den Antriebsmotor wirken. Vorteilhaft ist diese Führung in
den Antriebsmotor integriert, was zu kleinen Bauformen führt. Da
die Linearführung
insbesondere bei langen Betriebsdauern der Faltmaschine einem Verschleiß unterworfen
sein kann, ist es ferner von Vorteil, wenn die Linearführung zu
Wartungszwecken leicht und wiederholt lösbar an der Faltmaschine beziehungsweise
dem Antriebsmotor befestigt ist.
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Der Antriebsmotor selbst kann mit
einer Kühlvorrichtung,
beispielsweise einer Wasserkühlung,
versehen sein, um dauerhaft im Bereich seiner maximalen Leistung
betrieben werden zu können und
um vorbestimmte Temperaturbedingungen im Bereich des Antriebsmotors
und der Linearführung zu
schaffen. Durch den Betrieb bei vorbestimmten Temperaturbedingungen
kann die Wärmeausdehnung
kontrolliert werden, so dass nur geringe Abweichungen in der Hubbewegung
entstehen können.
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Aufgrund der translatorischen Antriebsbewegung
des Antriebsmotors kann der Hub der Auf- und Abbewegung der Faltmesser
direkt durch den vom Antriebsmotor erzeugten Hub vorgegeben werden. Der
translatorische Antrieb erzeugt dabei über den gesamten Bewegungsbereich
des Antriebsmotors eine gleichbleibende Beschleunigung, Geschwindigkeit,
Antriebskraft und Genauigkeit, was eine gleichbleibende Fertigungsqualität unabhängig vom
Hub ermöglicht.
Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Kombination aus rotatorischem
Motor, Getriebe, Kurvenscheibe und/oder Schubkurbel, wo die auf das
Faltmesser wirkenden Antriebskräfte
von den Kraft- und Hebelverhältnissen
abhängen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung kann eine Steuereinrichtung vorgesehen sein, durch
die die Hubbewegung des translatorischen Antriebsmotors gesteuert
wird. Diese Steuereinrichtung kann beispielsweise einen Mikroprozessor
sowie Wegmesssensoren umfassen. Über
die Wegmesssensoren kann die aktuelle Hubbewegung überwacht
und geregelt werden. In der Steuereinrichtung können vorbestimmte Bewegungskurven
abgespeichert sein, die den zeitlichen Verlauf der Hubbewegung des translatorischen
Antriebsmotors für
verschiedene Bahnmaterialien und Faltenformen beschreiben. Da der
maximale Hub der Faltmesser lediglich durch den maximalen Hub der
translatorischen Antriebsmotoren begrenzt ist, lassen sich innerhalb
dieser Grenzen durch entsprechende Programmierung der Steuereinrichtung
beliebige Faltenformen erzeugen. Die Steuereinrichtung kann dabei auch
die Zustellgeschwindigkeit des Bahnmaterials überwachen.
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Bei der Verwendung der translatorischen
Antriebsmotoren ohne die zwischengeschalteten Getriebe sind die
beim Faltvorgang bewegten Massen erstmalig so reduziert, dass die
bewegte Masse der Faltmesser die Hauptlast darstellt. Um die bewegte Masse
der Faltmesser zu reduzieren, können
diese nicht mehr, wie üblich,
aus einem Vollmaterial gefertigt sein, sondern eine Tragrippenstruktur
in Form eines Fachwerks aufweisen. Zwischen den Tragrippen sind
zur Gewichtsreduzierung Aussparungen vorgesehen. Die Tragrippen
sind derart ausgestaltet, dass das Faltmesser eine hohe Steifigkeit
aufweist, um selbst bei hohen Antriebsgeschwindigkeiten höchstens
hochfrequente Schwingungen geringer Amplituden zu erlauben.
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Das Faltmesser kann insbesondere
einen im Wesentlichen steifen Messerbalken in der oben beschriebenen
Fachwerkbauweise aufweisen, an dem ein elastischer Messerabschnitt
angebracht ist. Der Messerabschnitt kommt mit dem zu faltenden Bahnmaterial
in Eingriff und stellt ein Verschleißteil dar, das zu Wartungszwecken
leicht und wiederholt lösbar
am Messerbalken angebracht sein sollte. An der Seite, an dem der
Messerabschnitt am Messerbalken angebracht ist, kann dieser eine
glatte Wand aufweisen, so dass die Tragrippen lediglich an dem dem Messerbereich
gegenüber
liegenden Abschnitt des Messerbalkens angeordnet sind.
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Da das Faltmesser üblicherweise
die Form eines langgestreckten Balkens aufweist, der sich über die
gesamte Breite des zu faltenden Bahnmaterials erstreckt, kann eine
exakte Führung
und Einleitung der Auf- und Abbewegung des Faltmessers erreicht
werden, wenn gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung jedem der beiden Enden des Faltmessers ein
translatorischer Antriebsmotor und/oder eine Linearführung zugeordnet
ist.
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Bei Faltmaschinen mit einem Paar
von sich bezüglich
des zu faltenden Bahnmaterials gegenüber liegenden Faltmessern kann
jedem Faltmesser ein eigener Motor bzw. ein eigenes Motorpaar zugeordnet
sein. Bei Verwendung von elektrischen Linearmotoren, bei denen die
Faltmesser mit den Läufern
der Linearmotoren verbunden sind, kann ein einziger Motor auch mehrere
Faltmesser gleichzeitig und unabhängig voneinander antreiben.
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Im Folgenden werden Aufbau und Funktion erfindungsgemäß ausgestalteter
Ausführungsformen von
Faltmaschinen beispielhaft mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
Dabei können
die bei den einzelnen Ausführungsformen
unterschiedlichen Merkmale beliebig miteinander kombiniert werden.
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Es zeigen:
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1A eine
schematische Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform einer Faltmaschine
mit translatorischem Faltmesserantrieb;
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1B eine
Ausführungsform
einer Haltevorrichtung des translatorischen Antriebsmotors der 1A;
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2 eine
schematische Perspektivansicht einer zweiten Ausführungsform
der Faltmaschine mit translatorischem Faltmesserantrieb;
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3 eine
schematische Perspektivansicht eines Messerbalkens eines Faltmessers;
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4 eine
schematische Perspektivansicht einer weiteren Ausführungsform
einer Faltmaschine mit einer Antriebsschwinge für den Kippantrieb des Faltmessers;
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5 eine
schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform der Antriebsschwinge;
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6 eine
schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der Antriebsschwinge;
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7 eine
schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform der Antriebsschwinge.
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In
1 ist
eine Faltmaschine
1 dargestellt, mit der ein Bahnmaterial
2 gefaltet
werden kann, wie dies im Wesentlichen in der
DE 195 38 519 A1 beschrieben
ist. In dieser Druckschrift ist beschrieben, wie ein Bahnmaterial
2,
das in Zustellrichtung
3 durch die Faltmaschine
1 bewegt
wird, mit den Faltmessern
3,
4 gefaltet wird,
so dass Stehfalten über
die Breite des Bahnmaterials entstehen. Hierzu sind bei der Vorrichtung
der
DE 195 38 519
A1 zu beiden Seiten des Bahnmaterials
2 Faltmesser
4,
5 vorgesehen,
die translatorisch in das Bahnmaterial
2 bewegt werden, wobei
diese translatorische Bewegung mit einer rotatorischen Kippbewegung überlagert
ist. Im Folgenden wird lediglich auf die translatorische Bewegung eingegangen,
die schematisch durch den Doppelpfeil
6 angedeutet ist.
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Zur Erzeugung der translatorischen
Auf- und Abbewegung (Hubbewegung) 6 des unteren Faltmessers
oder Untermessers 4, wird ein Antriebsmotor 7 mit
einer translatorischen Antriebsbewegung eingesetzt. Der Antriebsmotor 7 ist
ein Linearmotor in Form eines abgewickelten rotatorischen Elektromotors,
an dessen linearer Achse eine stationäre Magnetleiste vorgesehen
ist, während
sich die Spulenwicklungen im Inneren eines beweglichen Läufers 8 befinden.
Der Läufer 8 ist
fest mit dem Untermesser 4 verbunden und bewegt sich in
Abhängigkeit
von einem Erregerstrom durch die Spule in Hubrichtung 6 im
Magnetfeld der Magnetleiste hin und her, je nachdem wie er mit einem
Strom beaufschlagt ist.
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Bei der Ausführungsform der 1 ist an jedem der beiden quer zur Zustellrichtung 3 des
Bahnmaterials 2 gelegenen Enden 9 des Faltmessers 4 ein
translatorischer Antriebsmotor 7 vorgesehen. Bei dieser
Anordnung, der sogenannten Gantry-Anordnung, werden hohe Antriebskräfte bei
einer gleichzeitig sehr genauen Bewegungskontrolle erzielt.
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Grundsätzlich kann jede beliebige
Art eines translatorischen Antriebsmotors verwendet werden, beispielsweise
auch ein Druckzylinder oder ein Bandzylinder. Hinsichtlich der Bewegungsgenauigkeit
und der erzeugbaren Antriebskräfte
ist jedoch ein elektrischer Linearmotor zu bevorzugen.
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Um die beim Falten des Bahnmaterials 2 auftretenden
Faltkräfte
FF quer zur Hubbewegung 6 aufzunehmen,
ist in dem translatorischen Antriebsmotor 7 eine Linearführung 10 integriert.
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Außerdem ist der translatorische
Antriebsmotor 7 mit einer Wegmesseinrichtung 11 versehen, die über eine
Leitung 12 ein für
den vom Läufer 8 zurückgelegten
Weg repräsentatives
Signal an eine Steuereinrichtung 13 ausgibt. Die Steuereinrichtung 13 kann
einen Mikroprozessor beinhalten und beispielsweise in Form einer
SPS-Steuerung oder eines Computers aufgebaut sein. In der Steuereinrichtung 13 wird
das Wegsignal ausgewertet und mit abgespeicherten Sollwerten verglichen. Über eine
Steuerleitung 14 wird dann von der Steuereinrichtung 13 ein Antriebssignal
für den
translatorischen Antriebsmotor 7 ausgegeben, so dass eventuelle
Abweichungen der tatsächlichen
Wegkurve des Läufers 8 von
der vorbestimmten Soll-Kurve im Speicher der Steuereinrichtung ausgeglichen
werden.
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Die Wegmesseinrichtung 11 kann
beispielsweise auf optischem oder kapazitivem Weg arbeiten, indem
inkremental oder absolut während
der Bewegung des Läufers
in vorbestimmten Abständen
vorgesehene Markierungen in Bewegungsrichtung abgetastet werden.
Andere Wegmesseinrichtungen 11, die bei der Ausführungsform
der 1A eingesetzt werden
können,
erfassen die momentane Lage des Faltmessers 4, 5 auf
magnetischem oder induktivem Wege.
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Die Bewegung des oberen Faltmessers
beziehungsweise Obermessers 5 ist im Wesentlichen bezüglich der
Ebene des Bahnmaterials 2 entgegengesetzt gleich der Bewegung
des Untermessers 4, wobei zwischen der Bewegung des Untermessers 4 und
des Obermessers 5 ein Phasenversatz vorhanden sein kann.
Der Aufbau der Antriebseinheiten beim Obermesser 5 ist
identisch dem Aufbau der Antriebseinheit 7, 8, 10 und 11 bis 14 des
Untermessers 4.
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In 1 nicht
zu erkennen ist, dass der translatorische Antriebsmotor 7 mit
einer Haltevorrichtung versehen ist, die den Läufer 8 feststellt, wenn
der translatorische Antriebsmotor 7 nicht betätigt wird,
beziehungsweise wenn der Antriebsmotor 7 stromlos ist.
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Diese Haltevorrichtung kann in Form
einer elektromechanischen Bremse ausgestaltet sein, oder in Form
eines im Achsenkörpers
integrierten Bandzylinders, der mit einem Fluiddruck beaufschlagt
ist.
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1B zeigt
schematisch den Aufbau einer Haltevorrichtung in Form eines Bandzylinders.
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Die Haltevorrichtung 15 ist
im translatorischen Antriebsmotor 7 integriert, der in 1B geschnitten dargestellt
ist, wobei die elektrische Antriebskomponente weggelassen ist. Der
Läufer 8 ist über ein
Verbindungselement 16 mit einem über zwei Rollen oder Walzen 17, 18 geführtem Band 19 verbunden,
das der Bewegung des Läufers 8 folgt.
Eine der Walzen 17, 18 kann zudem mit einem nicht
dargestellten Drehgeber verbunden sein, um die Position des Läufers 8 über die
Zeit zu erfassen. Das Band 19 ist gegenüber liegend dem Läufer 8 mit
einem Kolben 20 verbunden, der in Bewegungsrichtung des Bandes 19 innerhalb
eines Zylinders 21 geführt
ist. Durch den Kolben 20 werden zwei im Wesentlichen druckdichte
Fluidkammern 22, 23 im Zylinder 21 bestimmt.
Bei dem in 1B dargestellten
Ausführungsbeispiel
verläuft
das Band 19 durch die Kammern 22, 23,
wobei im Bereich 24 des Eintritts des Bandes in den jeweiligen
Zylinder 21 entsprechende Dichtungen Druckverluste im Zylinder 21 verhindern. Die
Kammern 22, 23 können mit einem unter Druck stehenden
Fluid über
Leitungen 25, 26 beaufschlagt werden. Als Fluid
kann ein Hydraulikfluid oder vorzugsweise Druckluft verwendet werden.
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Bei einer vorbestimmten Druckdifferenz
zwischen den beiden Kammern 22, 23 wird eine Kraft
FK erzeugt, die der Gewichtskraft G der
Faltmesser 4, 5 genau entgegengesetzt ist. Durch
die vom Kolben 20 erzeugte Kraft FK wird
die Gewichtskraft G dann vollständig
kompensiert, so dass durch den translatorischen Antrieb 7 lediglich
die dynamischen Kräfte
aufzubringen sind.
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Bei Stromausfall können die
beiden Druckleitungen 25, 26 automatisch geschlossen
werden, so dass der Kolben 20 und damit der Läufer 8 festgestellt
wird.
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In 2 ist
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Faltmaschine 1 in
einer schematischen Perspektivansicht gezeigt. Dabei werden für Elemente,
die in ihrer Funktion oder ihrem Aufbau Elementen der Ausführungsform
der 1A entsprechen,
dieselben Bezugszeichen wie in 1A verwendet.
Der Einfachheit halber wird lediglich auf die Unterschiede zur Ausführungsform
der 1 eingegangen.
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Im Unterschied zur Ausführungsform
der 1 ist den beiden
Enden 9 der beiden Faltmesser 4, 5 jeweils
nur ein einziger translatorischer Motor 7 zugeordnet. Der
translatorische Motor 7 an jeder Seite der Faltmesser 4, 5 treibt
demnach beide Faltmesser 4, 5 gleichzeitig und
unabhängig
voneinander an. Dies wird durch unabhängige Steuerung der Spulen in
den jeweiligen Läufern 6 von
Obermesser 5, beziehungsweise Untermesser 4 erreicht.
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Der Vorteil der Ausführungsform
mit nur einem Motor an jeder Seite der Faltmesser liegt in dem verringerten
Materialaufwand und der einfachen Ausrichtung der beiden Faltmesser 4, 5 zueinander.
Da beide Faltmesser 4, 5 auf der gleichen Führung laufen,
fluchten die Bewegungen der Faltmesser 4, 5 automatisch.
Natürlich
kann für
beide Faltmesser 4, 5 insgesamt auch nur ein Antriebsmotor 7 verwendet werden,
wobei dieser Motor dann allerdings höhere Antriebskräfte aufbringen
muss.
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In 3 ist
schematisch der Aufbau eines Faltmessers 4, 5 in
einer Perspektivansicht dargestellt. Da die Faltmesser 4, 5 im
Wesentlichen gleich aufgebaut sind, wird im Folgenden lediglich
beispielhaft der Aufbau des unteren Faltmessers 4 beschrieben.
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Das Faltmesser 4 weist einen
Messerbalken 27 und einen mit dem Messerbalken 27 wiederholt lösbar verbundenen
Messerabschnitt 28 auf.
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Der Messerbalken 27 erstreckt
sich quer zur Zustellrichtung 3 (vgl. 1A) über
die gesamte Breite des Bahnmaterials 2. Über Verbindungsabschnitte 29 an
den beiden Enden des Messerbalkens 27 ist dieser mit den
Läufern 8 verbunden. Über die Verbindungsabschnitte 29 wird
die Antriebskraft von den translatorischen Antriebsmotoren 7 über den Messerbalken 27 auf
den Messerabschnitt 28 übertragen.
Der Messerabschnitt 28 gelangt zur Erzeugung der Stehfalten
im Bahnmaterial 2 im Laufe der Hubbewegung 6 in Eingriff
mit dem Bahnmaterial 2.
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Durch die Verwendung der translatorischen Antriebsmotoren 7 werden
die bewegten Massen gegenüber
den herkömmlichen
Maschinen derart verringert, dass bereits durch eine Gewichtsverringerung
des Messerbalkens 27 eine wesentliche Erhöhung der
Arbeitsgeschwindigkeiten der Faltmaschine 1 erreicht werden
kann.
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Zur Gewichtsverringerung ist der
Messerbalken 27 daher in einer Fachwerkbauweise ausgeführt, bei
der Tragrippen 30, die durch Aussparungen 31 voneinander
getrennt sind, die Kräfte
im Messerbalken 27 aufnehmen. Die Tragrippen 30 stabilisieren und
versteifen den Messerbalken 27 und übertragen die Faltkräfte FF (vgl. 1A)
und die Antriebskräfte.
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Im Bereich der Tragrippen 30,
vorzugsweise in Bereichen, an denen sich mehrere Tragrippen kreuzen,
sind Befestigungslöcher 32,
beispielsweise Gewindebohrungen, zur wiederholt lösbaren Befestigung
des Messerabschnitts 28 vorgesehen. Die Oberfläche 33 des
Messerbalkens 27, an der der Messerabschnitt 28 anliegt,
ist vorzugsweise glatt ausgestaltet, so dass eine vollflächige Auflage
des Messerabschnitts 28 erreicht wird.
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Der Messerabschnitt 28 ist
aus einem Edelstahlblech, der Messerbalken 27 aus einem
hochfesten Metall, beispielsweise Stahl oder einer Leichtmetalllegierung,
gefertigt.
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Die Anordnung der Tragrippen 30 ist
so gewählt,
dass auch bei hohen Faltgeschwindigkeiten eine ausreichende Steifigkeit
des Messerbalkens vorliegt und nur hochfrequente Schwingungen mit kleinen
Amplituden möglich
sind, die die Qualität
des Faltvorganges nicht beeinflussen können.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform
einer Faltmaschine 1 in einer schematischen Perspektivansicht
gezeigt. In 4 werden
dabei für
Elemente, deren Funktion und Aufbau der Funktion und dem Aufbau
von Elementen der vorangegangenen Figuren entsprechen, dieselben
Bezugszeichen verwendet. Im Folgenden wird lediglich auf die Unterschiede zur
Ausführungsform
der 1 eingegangen.
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In der 4 ist
der Übersicht
halber der Antriebsmotor 7 weggelassen. Lediglich die Läufer 8 und
die Führungen 10 sind
dargestellt. Im Unterschied zur Ausführungsform der 1A ist die Ebene der Längsführungen 10 nicht
parallel zur Längsstreckung
der Faltmesser 4, 5 ausgerichtet, sondern senkrecht
dazu, also parallel zur Zustellrichtung 3 des Bahnmaterials 2.
Im Übrigen
entspricht die Anordnung der 4 der
Ausführungsform
der 1A und kann, wie
diese, mit zwei translatorischen Antriebsmotoren 7 an jeder
Seite, oder aber auch, wie bei der Ausführungsform der 2, mit einem einzigen Antriebsmotor 7 auf
jeder Seite der Faltmesser 4, 5 ausgestattet sein.
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Schließlich ist in
4 ein rotatorischer Antrieb
34 zur
Erzeugung der Kippbewegung
35 gezeigt. Wie bereits in der
DE 195 38 519 A1 beschrieben
ist, ist die Kippbewegung
35 der Faltmesser
4,
5 der
Hubbewegung
6 überlagert,
um im Bahnmaterial (in
4 nicht
dargestellt) Falten zu erzeugen. In
4 ist
beispielhaft lediglich der rotatorische Antrieb
34 für das Obermesser
5 dargestellt.
Für das Untermesser
4 ist
ein im Wesentlichen identisch aufgebauter, rotatorischer Antrieb
vorgesehen.
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Bei dem rotatorischen Antrieb 34 wird
eine Drehbewegung 36 eines rotatorischen Antriebsmotors 37 über eine
die Drehbewegung 36 übertragende
Antriebsschwinge 38 auf das Obermesser 5 übertragen.
Zur Übertragung
der Rotationsbewegung des Rotationsmotors 37 auf die Kippbewegung 36 des Faltmessers
werden unten genauer beschriebene, in der 4 der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellte Getriebeelemente verwendet. Der Rotationsmotor 37 ist
vorzugsweise ein elektrischer Motor, wie beispielsweise ein Servomotor
oder ein Schrittmotor. Der Rotationsmotor 37 wird reversierend
betrieben.
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Die Antriebsschwinge 38,
deren möglicher Aufbau
genauer mit Bezug auf die 5 bis 7 unten erläutert wird,
ist mit ihrem einen Ende so mit dem Obermesser 5 verbunden,
dass sie der Hubbewegung 6 des Obermessers 5 folgt.
Das andere Ende ist mit dem Rotationsmotor 37 verbunden.
Hierzu ist die Antriebsschwinge 38 wenigstens zweiarmig
aus zwei Teilschwingen 39, 40 aufgebaut. Die beiden
Teilschwingen 39, 40 sind gelenkig bzw. schwenkbar
miteinander verbunden und mit Getriebeelementen versehen, beziehungsweise
aus Getriebeelementen gebildet, welche eine Übertragung der reversierenden Drehbewegung
des Rotationsmotors 37 in die Kippbewegung 35 des
Faltmessers 5 ermöglichen.
Die Ausgestaltung als Schwinge ermöglicht eine winkeltreue Übertragung
der Drehbewegung des Rotationsmotors 37 zum Obermesser 5 unabhängig vom Hub
des Obermessers 5. Die Teilschwingen 39, 40 führen während der
Hubbewegung 6 des Obermessers 5 Schwenkbewegungen
aus, die schematisch durch die Pfeile 41 und 42 dargestellt
sind. Die Schwenkbewegungen der beiden Teilschwingen 39, 40 kompensieren
die Abweichungen des Drehwinkels, so dass die Drehung des Rotationsmotors 37 winkeltreu
an das Faltmesser 5 übertragen
wird.
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Anstelle eines einzigen, in der Mitte
angeordneten Rotationsantriebs 34 können auch Rotationsantriebe
an den beiden über
die Breite des Bahnmaterials ragenden Seiten der Faltmesser 4, 5 angeordnet
sein. Ebenso kann natürlich
anstelle der Linearantriebe 7 zu beiden Seiten auch lediglich
ein einziger Linearantrieb in der Mitte eines jeweiligen Faltmessers 4, 5 vorgesehen
sein.
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In den 5 bis 7 sind schematisch drei verschiedene
Ausführungsformen
für den
Rotationsantrieb 34 mit der Antriebsschwinge 38 dargestellt,
wobei in diesen Figuren im Wesentlichen die Bezugszeichen der 4 verwendet werden.
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5 zeigt
eine Ausführungsform,
bei der die Drehbewegung 36 des Rotationsmotors 37 über zwei
Riementriebe 43, 44 an das Obermesser 5 übertragen
wird und dort eine Kippbewegung 35 auslöst. Die beiden Riementriebe 43, 44 werden
jeweils von den beiden Teilschwingen 39, 40 gehalten
und sind gegeneinander schwenkbar über eine gemeinsame Rolle 45 oder
zwei drehstarr miteinander verbundene Rollen 45 verbunden,
die konzentrisch zum Verbindungsgelenk der beiden Teilschwingen 39, 40 verläuft. Bei
der Hubbewegung des Obermessers 5 verschwenkt die erste
Teilschwinge 39 mit dem ersten Riementrieb 43, 44 um
die Antriebsachse des Rotationsmotors 37 und die zweite
Teilschwinge 40 mit dem zweiten Riementrieb 44 um
die gelenkige Verbindung der beiden Teilschwingen 39, 40.
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Bei der Ausführungsform der 6 sind die beiden Riementriebe durch
zwei Koppelgetriebe 43 ersetzt, die jeweils aus vier gelenkig
miteinander verbundenen, ein Rechteck oder Parallelogramm bildende
Getriebestangen aufgebaut sind. Bei der Ausführungsform der 6 kann auf die Teilschwingen 39, 40 verzichtet
werden, da die Koppelgetriebe 43, 44 eine ausreichende
Eigenstabilität
aufweisen. Hierbei ist zu beachten, dass das Eigengewicht des Obermessers 5 von
denen in 5 bis 7 nicht dargestellten translatorischen
Antriebsmotoren 7 getragen wird.
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Bei den Koppelgetrieben 43, 44 wird
die Drehbewegung 36 des Rotationsmotors 37 in
hin- und hergehende Bewegungen der Längsstangen 45 umgewandelt. Über eine
Welle 46, die gleichzeitig als ein Schwenklager zum relativen
Verschwenken der beiden Koppelgetriebe 43, 44 dient,
sind die Bewegungen der beiden Koppelgetriebe 43, 44 der
Teilschwingen 39, 40 miteinander verbunden.
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In 7 schließlich ist
eine Ausführungsform
gezeigt, bei der die Riemengetriebe 43, 44 durch
miteinander kämmende
Zahnräder 46, 47, 48 ersetzt
sind. Dabei werden wenigstens drei Zahnräder 46, 47, 48 verwendet,
wobei ein jedes Zahnrad mit seiner Achse konzentrisch zu einem Schwenklager
der Antriebsschwinge 38 angeordnet ist.
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Bei allen drei Ausführungsformen
der 5 bis 7 bleibt der Drehwinkel an
An- und Abtrieb unabhängig
von dem Hub und der aktuellen Position des Obermessers 5 konstant.
Dies ermöglicht
eine exakte Steuerung der Kippbewegung. Insbesondere bei der Ausgestaltung
der Antriebsschwinge als Zahnriemen- oder Zahnradschwinge, wie sie
in den 5 und 7 gezeigt ist, ist es möglich, große Kippwinkel
bis hin zu einer vollständigen
Drehung des Obermessers 5 zu erzeugen. Andere Getriebeformen
als die in den 5 bis 7 gezeigten sind ebenfalls
möglich.
So kann die Antriebsschwinge auch aus zwei über ein Kreuzgelenk verbundene
Drehwellen gebildet sein.
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Um die Kippbewegung exakt steuern
zu können,
kann an einem der Getriebeelemente oder an dem Faltmesser ein weiterer
Wegaufnehmer (nicht gezeigt) vorgesehen sein, der die Kipplage des
Faltmessers 4, 5 aufnimmt und an die Steuereinrichtung 13 weiterleitet.
Die Steuereinrichtung 13 kann dann mit Hilfe vorbestimmter,
abgespeicherter Bahnkurven die Kippbewegung 36 der Faltmesser 4, 5 unabhängig von
der Hubbewegung 6 regeln.
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Die nicht gezeigte Antriebsschwinge
für das Untermesser
ist symmetrisch zur Ebene des Bahnmaterials 2 (vgl. 1A) und identisch zur Antriebsschwinge 38 des
Obermessers 5 aufgebaut. Durch die hubunabhängige Kippbewegung
der Faltmesser 4, 5 kann jedes Messer unabhängig vom
anderen Messer in eine Service-Position zum Reinigen oder Demontieren
des Messerabschnitts 28 überführt werden. Außerdem können die
Faltbewegungen für Obermesser
und Untermesser unterschiedlich eingestellt werden, was beispielsweise
bei einem Bahnmaterial 2 mit einer glatten und einer flauschigen Seite zu
verbesserten Faltergebnissen führt.
Schließlich können die
beiden Faltmesser 4, 5 so angesteuert werden,
dass zwischen ihnen ein im Wesentlichen konstanter Abstand eingehalten
wird und dass das jeweils gekippte Faltmesser in die senkrechte
Position überführt wird,
während
das andere, bereits geradestehende Messer aus der gerade erzeugten
Falte gezogen wird.
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Da der Hub über die Steuereinrichtung 13 beliebig
und unabhängig
vom Rotationsantrieb 37 eingestellt werden kann und nur
noch von der Länge der
Führungen 10 abhängt und
außerdem
die Kippbewegung 35 von der Hubbewegung 6 völlig entkoppelt
ist, kann eine einzige Faltmaschine 1 bei einer Vielzahl
von Faltanwendungen eingesetzt werden.