DE10253887A1 - Beleuchtungsvorrichtung sowie lösbare Verbindung zwischen zwei Leitungen, auch für die Verwendung bei einer Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine neuartige Beleuchtungsvorrichtung mit wenigstens einem mit Luft oder Gas aufgeblasenen Ballon und mit einem in dem Ballon durch dessen Öffnung eingesetzten Leuchtenelement mit einem von einem Hohlkörper gebildeten Leuchtenkörper, in welchem wenigstens ein elektrisch betriebenes Leuchtmittel angeordnet ist und der die Ballonöffnung verschließt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 oder 14. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine wiederlösbare Verbindung zwischen zwei Leitungen oder dergleichen gemäß Oberbegriff Patentanspruch 34.
- Bekannt ist eine Beleuchtungsvorrichtung (
DE 199 21 798 A1 ). Diese bekannte Beleuchtungsvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem mit Luft oder Gas aufgeblasenen Ballon und aus einem Leuchtenelement mit wenigstens einer elektrisch betriebenen Lichtquelle, die im Inneren des Ballons angeordnet ist. Das Leuchtelement bzw. dessen Körper sind zugleich als Verschlußelement zum Verschließen der Ballonöffnung ausgebildet. Die Lichtquelle befindet sich unmittelbar im Innenraum des Ballons, was allein schon wegen der fehlenden Möglichkeit eines Austauschens der Lichtquelle ohne ein Entfernen des Ballons von dem Körper des Leuchtenelements nachteilig ist. - Bekannt sind weiterhin auch manschettenartige Dichtungen aus einem dauerelastischen Material für wiederlösbare elektrische Steckverbindungen (
DE 42 35 245 C2 ). - Aufgabe der Erfindung ist es, eine neuartige und verbesserte Beleuchtungsvorrichtung aufzuzeigen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Beleuchtungsvorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 oder Patentanspruch 14 ausgebildet.
- Die Beleuchtungsvorrichtung ist vorzugsweise Bestandteil eines baukastenartigen Systems, welches zusätzlich zu wenigstens zwei Beleuchtungsvorrichtungen auch zumindest eine zum Anschließen dieser Beleuchtungsvorrichtungen gemeinsame Versorgungsleitung aufweist. Die Verbindungen zwischen den Beleuchtungsvorrichtungen und der gemeinsamen Versorgungsleitung erfolgen über wiederlösbare Steckverbindungen. Weiterhin ist die Versorgungsleitung ggf. über eine weitere Leitung an eine Versorgungsquelle anschließbar, und zwar ebenfalls über eine Steckverbindung, und/oder an die Versorgungsleitung ist eine weitere Versorgungsleitung für weitere Beleuchtungsvorrichtungen anschließbar. Sämtliche elektrische Steckverbindungen sind hierbei vorzugsweise identisch ausgebildet.
- Weiterhin sind vorzugsweise aus einem dauerelastischen Material hergestellte muffenartige Dichtungselemente vorgesehen, mit denen die jeweilige Steckverbindung abgedichtet werden kann bzw. die die Verbindungs- und Anschlußelemente dieser Steckverbindung jeweils teilweise aufnehmen. Das Dichtungselement weist innenliegend eine Zwischenwand auf, durch die wenigstens ein Steckerkontakt oder ein anderes Verbindungs- oder Kupplungselement der Steckverbindung abgedichtet hindurchgeführt ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es weiterhin, eine neuartige, wiederlösbare Verbindung, auch Steckverbindung aufzuzeigen, und zwar zwischen elektrischen Komponenten und/oder Leitungen oder Lichtleitern. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine wiederlösbare Verbindung entsprechend dem Patentanspruch 34 ausgebildet.
- Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung und teilweise im Schnitt ein Leuchtenelement in einem mit Luft oder einem anderen gasförmigen Medium aufgeblasenen Luftballon, zusammen mit einer gemeinsamen Versorgungsleitung und einer an dieser vorgesehenen Steckerbuchse; -
2 –4 eine Teillänge der Versorgungsleitung zusammen mit der dort vorgesehenen Steckerbuchse in unterschiedlichen Ansichten, d.h. in Seitenansicht (2 ), in einer gegenüber der2 um 90° gedrehten Ansicht (3 ) sowie in Draufsicht auf die Unterseite der2 (4 ); -
5 in vereinfachter perspektivischer Darstellung die mehrere Steckerbuchsen aufweisende gemeinsame Versorgungsleitung mit einem Stecker an einem Ende und mit einer Steckerbuchse am anderen Ende; -
6 –8 einen Stecker in zwei jeweils um 90° gedrehten Seitenansichten (6 und7 ) sowie in Vorderansicht (8 ); -
9 –12 eine Steckerbuchse in verschiedenen Seitenansichten (9 und10 ) sowie in Vorderansicht (11 ) und Rückansicht (12 ); -
13 –16 eine Dichtungsmuffe in zwei um 90° um die Muffenachse gedrehten Seitenansichten (13 und14 ) sowie im Schnitt entsprechend der Linie A-A der13 (15 ) und im Schnitt entsprechend der Linie B-B der14 (16 ) sowie in Stirnansicht der13 ; -
17 –24 verschiedene, die Dichtungsmuffe aufweisende elektrische Verbindungselemente in Form von Steckerbuchsen; -
25 –27 in verschiedenen Ansichten ein Abstützelement zur Verwendung bei der Anordnung der1 ; -
28 eine Anordnung ähnlich1 , jedoch unter Verwendung einer Glaskugel, beispielsweise Christbaumkugel; -
29 in vereinfachter Schnittdarstellung eine weitere mögliche Ausführungsform der Dichtungsmuffe. - Das in der
1 allgemein mit 1 bezeichnete Beleuchtungselement (beispielsweise Effekt- oder Partyleuchte) besteht u.a. aus einem aufgeblasenen, d.h. mit Luft und/oder Gas gefüllten, beispielsweise farbigen Luftballon2 und aus einem diesen Luftballon von innen her beleuchteten Leuchtenelement3 mit Lampen- oder Leuchtenkörper4 . - Der Leuchtenkörper
4 ist aus einem lichtdurchlässigen Material, beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff oder Glas hergestellt und weist bei der dargestellten Ausführungsform eine reagenzglasartige Formgebung auf, d.h. eine Zylinderform mit einem abgerundeten Boden. Der Leuchtenkörper4 ist durch die Öffnung2.1 des Luftballons2 in diesen eingeführt, und zwar derart, daß die Ballonöffnung2.1 bzw. der diese Öffnung aufweisende Nippel den Innenraum des Luftballons2 abdichtend dicht gegen die Außenfläche des Leuchtenkörpers4 anliegt. Durch spezielle Mittel, beispielsweise durch einen aufgesetzten Ring2.2 (z.B. O-Ring) ist der dichte Abschluß im Bereich des Leuchtenkörpers4 sichergestellt. Der Leuchtenkörper befindet sich mit seinem geschlossenen Ende im Inneren des Luftballons2 . - Die Leuchte
3 umfaßt weiterhin einen Träger5 , der von der offenen Seite des Leuchtenkörpers4 her in diesen eingesetzt ist. Bei der für die1 gewählten Darstellung bildet der Träger5 an seinem unteren Ende einen plattenartigen Abschnitt5.1 , der über angeformte, nachgiebige Finger oder Stege gegen die Innenfläche des Leuchtenkörpers4 anliegt und dadurch den Träger5 am unteren Ende im Leuchtenkörper4 in seiner Lage fixiert bzw. stabilisiert. Im Abschnitt5.1 sind zwei Bohrungen vorgesehen, durch die die stiftförmigen Anschlüsse6.1 eines unterhalb des Abschnittes5.1 vorgesehenen Leuchtmittels6 hindurchreichen. Oberhalb des Abschnittes5.1 befindet sich eine Fassung in Form einer Steckerbuchse7 , die mit ihren Buchsenkontakten die Anschlüsse6.1 des Leuchtmittels6 aufnimmt. - Die Steckerbuchse
7 ist mit dem einen Ende einer elektrischen Leitung8 verbunden, die aus dem Leuchtenkörper4 nach oben herausgeführt ist und an ihrem anderen Ende einen Stecker9 mit zwei Steckerkontakten9.1 aufweist, mit denen die Leitung8 an eine Steckerbuchse10 anschließbar ist, die an einer gemeinsamen Versorgungsleitung11 für mehrere Lampenelemente1 vorgesehen ist. - Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Versorgungsleitung
11 von einem Flachbandkabel gebildet, an welchem die Steckerbuchse10 durch Festklemmen befestigt ist, und zwar derart, daß beim Festklemmen in der Steckerbuchse10 vorhandene Kontaktelemente10.1 , die zugleich auch die zur Aufnahme der Steckerkontakte9.1 dienenden Buchsenkontakt bilden, unter Durchdringen des isolierenden Mantels der Versorgungsleitung11 mit jeweils einer Ader dieser Versorgungsleitung elektrisch verbunden sind. Auch andere Ausführungen bzw. technische Lösungen, insbesondere bei rundem Außenmantel der Versorgungsleitung sind denkbar. - Wie in der
1 weiterhin dargestellt ist, verläuft das Kabel8 innerhalb des Leuchtenkörpers5 entlang des Trägers5 und ist dort jeweils abschnittsweise in Stegen5.2 dieses Trägers geführt sowie an einem dem unteren Abschnitt5.1 entsprechenden Abschnitt5.3 . Die Ausbildung ist dabei so getroffen, daß eine gewisse Länge der Leitung8 innerhalb des Leuchtenkörpers4 aufgenommen werden kann, und zwar beispielsweise zwischen den beiden Stegen5.2 , so daß hierdurch eine Vergrößerung oder Verkürzung der aus dem Leuchtenkörper4 vorstehenden Länge der Leitung8 möglich ist. An der Oberseite ist der Leuchtenkörper4 durch eine Kappe4.1 verschlossen, durch die die Leitung8 ebenfalls hindurchgeführt ist und in der diese Leitung schwergängig, d.h. unter Aufwendung einer gewissen Kraft verschiebbar ist, und zwar derart, daß ein Verschieben der mit dem Leuchtenkörper4 abnehmbar verbundenen Kappe4.1 an der Leitung8 allein durch das Eigengewicht des Beleuchtungselementes1 nicht möglich ist und somit eine Höhenverstellung des an der Leitung8 hängend befestigten Beleuchtungselementes1 erreichbar ist. - Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Abstand, den die Steckerkontakte
9.1 am Stecker9 aufweisen und damit auch der Abstand der Kontakte10.1 an der Steckerbuchse10 gleich dem Abstand der Anschlußstifte6.1 des Leuchtmittels6 , so daß die Anschlußbuchse7 zumindest in ihrem die Buchsenkontakte aufweisenden Teil identisch mit dem die Buchsenkontakte aufweisenden Teil10a der Steckerbuchse10 ausgebildet werden kann. Das Leuchtmittel6 ist beispielsweise eine Niedervolthalogenlampe. - Um den Luftballon
2 beispielsweise auch bei einer schrägen Anordnung der Leuchte3 möglichst zentriert an dieser Leuchte zu halten, ist außenliegend ein Stützelement12 vorgesehen, welches mit einem Abschnitt12.1 auf den Leuchtenkörper4 derart aufgesetzt ist, daß der Luftballon2 zwischen diesem Abschnitt12.1 und dem Leuchtenkörper4 aufgenommen ist. Mit einem sich kegelförmig erweiternden Abschnitt12.2 bildet das Stützelement12 eine Anlagefläche für die Außenfläche des Luftballons2 . Wie die25 –27 zeigen, ist das Abstützelement12 so ausgeführt, daß es durch Aufklipsen befestigt werden kann. - Wie insbesondere die
2 –4 zeigen, besteht die Steckerbuchse10 bzw. deren Körper im wesentlichen aus zwei Abschnitten, und zwar aus dem Abschnitt10a , an dem die Buchsenkontakte vorgesehen und zugänglich sind und aus dem Abschnitt10b , mit dem die Steckerbuchse10 an der gemeinsamen Versorgungsleitung11 durch Festklemmen befestigbar ist. Der Abschnitt10b besitzt auch eine Bohrung 13 zum Aufhängen und/oder mechanischen Befestigen der Steckerbuchse10 . - Der Abschnitt
10a ist im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet und weist am Übergang zu dem Abschnitt10b eine ringförmige Nut14 auf. Weiterhin ist der Abschnitt10a mit einer zum Umfang hin offenen Längsnut15 versehen, und zwar im Bereich des an die Nut14 anschließenden Teilabschnitts mit vergrößertem Querschnitt. Die von den Kontaktelementen10.1 gebildeten Buchsenkontakte sind an der dem Abschnitt10b abgewandten Unterseite des Abschnittes10a an dortigen Öffnungen für das Anschließen des Steckers9 zugänglich. - Die
5 zeigt, daß an einer gemeinsamen Versorgungsleitung11 mehrere Steckerbuchsen10 vorgesehen sind. Zum Anschließen der Versorgungsleitung11 an eine Spannungsversorgungsquelle, beispielsweise an ein die Niedervoltspannung lieferndes Netzteil ist die Versorgungsleitung11 an einem Ende mit einem Stecker16 versehen. Am anderen Ende der Versorgungsleitung11 ist bei der dargestellten Ausführungsform eine Steckerbuchse17 vorgesehen, über die eine weitere Versorgungsleitung11 mit ihrem Stecker16 angeschlossen werden kann. Hierdurch ist eine kaskadenartige Verlängerung der Versorgungsleitung zum Anschluß einer Vielzahl von Beleuchtungselementen1 möglich. -
6 –8 zeigen den Stecker16 mehr im Detail. Dieser Stecker16 entspricht vorzugsweise in seiner Formgebung dem Stecker9 , d.h. er besteht aus einem Steckerkörper18 , aus dem stirnseitig die beiden Steckerkontakte16.1 vorstehen. An der die Steckerkontakte10.1 aufweisenden Stirnseite ist der Steckerkörper18 mit einer Umfangsnut19 versehen. - Die
9 –12 zeigen im Detail die Steckerbuchse17 . Diese besteht im wesentlichen aus einem Buchsenkörper20 , der an seinem die Buchsenkontakte17.1 aufweisenden Ende von einem Abschnitt20a gebildet ist, welcher identisch mit dem Abschnitt10a ausgeführt ist, d.h. u.a. die Ringnut14 sowie auch die Längsnut15 aufweist. Der sich an dem Abschnitt20a anschließende Abschnitt20b ist im wesentlichen aus Handgriff ausgebildet und aus den dem Abschnitt20a entfernt liegenden Ende des Abschnittes20b ist die Leitung11 herausgeführt. Die Leitungen8 und11 sind jeweils mit den Buchsen7 und17 sowie mit den Steckern9 und16 vergossen bzw. an diese Leitungen angespritzt. - Um einen geschützten und insbesondere auch feuchtigkeitsdichten Übergang zwischen dem jeweiligen Stecker
9 und der Steckerbuchse10 und/oder zwischen dem jeweiligen Stecker16 und einer Anschluß- oder Steckerbuchse sowie zwischen der jeweiligen Steckerbuchse17 und einem Stecker16 zu erreichen, sind weiterhin Dichtungsmuffen21 vorgesehen. Diese sind jeweils einstückig aus einem gummielastischen Material, beispielsweise aus einem gummielastischen Kunststoff, z.B. Silikon gefertigt. Jede Dichtungsmuffe21 besteht aus einem muffen- oder hülsenartigen Körper22 , der in seiner äußeren Formgebung bei der dargestellten Ausführungsform spulen- oder faßartig ausgeführt ist und beidendig bei23 und24 offen ist. Zwischen den beiden Öffnungen23 und24 ist eine Zwischenwand25 gebildet, die zwei Öffnungen26 zum Durchführen der Steckerkontakte9.1 bzw.16.1 aufweist. - Mit der Öffnung
23 ist die jeweilige Dichtungsmuffe21 auf den Abschnitt10a bzw.20a einer Steckerbuchse10 bzw.17 aufschiebbar, und zwar derart, daß der außerhalb der Nut14 liegende Teilabschnitt mit vergrößertem Querschnitt von einem gegenüber der Öffnung23 im Querschnitt vergrößerten Innenraum27 der Dichtungsmuffe21 und die im Querschnitt reduzierte Öffnung23 dichtend in der Umfangsnut14 aufgenommen sind. Ein im Innenraum27 angeformter Steg greift 28 dabei in die Längsnut15 ein, und zwar dann, wenn die Öffnungen26 jeweils deckungsgleich mit einem Buchsenkontakt der Steckerbuchse10 bzw.17 liegen. Durch den in die Längsnut15 eingreifenden Steg28 ist die Dichtungsmuffe21 auch gegen unerwünschtes Verdrehen gesichert. In die Öffnung24 der so an der jeweiligen Steckerbuchse befestigten Dichtungsmuffe21 wird dann der betreffende Stecker9 bzw.16 eingesteckt, und zwar derart, daß die Steckerkontakte9.1 bzw.16.1 durch die Öffnungen26 hindurch in die Buchsenkontakte eingreifen. Das die Steckerkontakte aufweisende Ende des jeweiligen Steckers ist dabei in dem Raum29 aufgenommen und die im Querschnitt reduzierte Öffnungen24 abdichtend in die Umfangsnut19 . - Die Dichtungsmuffen
21 werden an sämtlichen Stecker- und Buchsenverbindungen des Systems verwendet, um insbesondere ein Abdichten gegen Wasser oder Feuchtigkeit zu erreichen. Weiterhin gewährleisten die Muffen auch den mechanischen Zusammenhalt der Elemente- und Buchsenverbindung und eine sichere Kontakteinführung. - Vorstehend wurde die Dichtungsmuffe in Verbindung mit den Steckern und Steckerbuchsen für die Beleuchtungselemente
1 beschrieben. Unabhängig von dieser speziellen Verwendung kann die von den Steckern, den Steckerbuchsen und den Dichtungsmuffen21 gebildete Verbindung auch für andere Zwecke verwendet werden kann, beispielsweise für jede Art einer Verbindung zwischen elektrischen Leitungen und/oder Komponenten, beispielsweise für Versorgungsleitungen, Daten- oder Steuerleitungen usw., wobei auch die Anzahl der Steckerkontakte und der zugehörigen Buchsenkontakte und damit die Anzahl der Öffnungen26 in der Zwischenwand25 dem jeweiligen Anwendungsfall entsprechend unterschiedlich sein kann. - Weiterhin eignet sich die beschriebene Verbindung bzw. die bei dieser Verbindung verwendete Dichtungsmuffe
21 auch für eine Verbindung zwischen Lichtleitern. - Die
18 –24 zeigen verschiedene Möglichkeiten der Anwendung der Dichtungsmuffe bei verschiedenen Stecker- und/oder Buchsenanordnungen, und zwar -
18 bei einer einfachen, vorstehend beschriebenen Stecker- und Buchsenverbindung zwischen zwei Leitungen, -
19 bei einem Buchsen-Stecker-Adapter, -
20 bei einer z.B. in einem Gehäuse eingebauten Buchse; -
21 bei einem doppelseitigen Steckerbuchsenadapter; -
22 bei einem doppelseitigen Buchsenadapter in Form einer Abzweigung von einer Leitung; -
23 bei einem Mehrfachbuchsenadapter und -
25 bei einem Stecker-Buchsenadapter mit zwei Buchsen. - Auch andere Ausführungen sind denkbar.
- Die
28 zeigt in einer Darstellung ähnlich1 ein Beleuchtungselement30 , welches aus einer äußeren Glaskugel31 besteht, in die durch eine Öffnung31.1 ein Leuchtenelement32 eingesetzt ist. Letzteres besteht im wesentlichen aus einem Träger33 , der einstückig mit Federklammern33.1 hergestellt und in den eine als Steckerbuchse ausgebildete Fassung34 eingesetzt ist. In diese Fassung34 bzw. in deren Buchsenkontakt sind die Anschlußstifte eines Leuchtmittels35 eingesetzt. Das Leuchtmittel35 ist beispielsweise wiederum eine Niedervoltglühlampe, vorzugsweise eine Niedervolthalogenglühlampe. Die Fassung34 ist hierbei ähnlich der Fassung bzw. Steckerbuchse7 ausgebildet. - Nach dem Einschieben der Leuchte
32 durch die Öffnung31.1 in das Innere der Glaskugel31 liegen die Federklammern33.1 , von denen beispielsweise wenigstens drei vorgesehen sind, gegen die Innenfläche der Glaskugel31 im Bereich des Randes der Öffnung31.1 anliegt. Durch eine Abdeckung36 und Zierring37 auf einer Leitung38 ist die Leuchte32 innerhalb der Glaskugel31 gesichert. - Der Träger
5 und/oder die Verschlußkappe5.1 und/oder die Fassung7 und/oder der Stecker9 bzw. dessen Körper und/oder die Steckerbuchse10 bzw. deren Körper und/oder das Abstützelement12 und/oder der Stecker16 bzw. dessen Körper und/oder die Steckerbuchse17 bzw. deren Körper und/oder der Träger33 und/oder die Fassung34 sind als Spritzgießteile aus Kunststoff hergestellt. Ebenso ist auch die Dichtung21 als Spritzgießteil gefertigt. - Die
26 zeigt in sehr vereinfachter Schnittdarstellung eine weitere mögliche Ausführungsform des muffenartigen Dichtungselementes, welches in dieser Figur allgemein mit39 bezeichnet ist und im wesentlichen aus der Dichtungsmuffe21 bzw. dem Muffenkörper22 und einem zusätzlichen hülsenartigen Außenmantel22.1 besteht. Der Außenmantel22.1 , der z.B. aus hartem Kunststoff und/oder Metall besteht, dient einem zusätzlichen Schutz, der mechanischen Stabilität, der Zugentlastung im Bereich der Buchsen-Stecker-Verbindung sowie einer mechanischen Verriegelung. Die Dichtung37 ist insbesondere auch für den Einsatz in einer rauhen Umgebung, beispielsweise im Kfz-Bereich geeignet. - Der Außenmantel
22.1 ist mit einer Arretierung 40 zum Arretieren an der jeweiligen Steckerbuchse und mit einer Arretierung42 zur Arretierung an dem jeweiligen Stecker ausgebildet. Die Arretierungen40 und41 sind bei der dargestellten Ausführungsform Bestandteil von Federklammern, die an den Außenmantel22.1 angeformt sind, und zwar an der jeweiligen Stirnseite dieses Außenmantels und über diese Stirnseiten wegstehen. Die Arretierungen40 sind weiterhin so ausgeführt, daß sie mit Gegenrasten oder entsprechenden Rastflächen an der jeweiligen Steckerbuchse bzw. an dem Steckerbuchsenkörper einrasten, und z.B. zwar derart, daß eine semipermanente, d.h. nur schwer zu lösende Verbindung erreicht ist. Die Arretierungen41 sind so ausgebildet, daß eine rastende, aber wieder lösbare Verbindung mit dem jeweiligen Stecker bzw. dem Steckerkörper erreicht ist. - Die Dichtungsmanschette
21 und der Außenmantel22.1 sind beispielsweise als separate Bauteile gefertigt, wobei der Muffenkörper22 durch Einführen, Einschieben oder Einpressen in dem Außenmantel22.1 angeordnet und dort in geeigneter Weise mit dem Außenmantel22.1 verbunden ist. Bei der dargestellten Ausführungsform weist der Außenmantel eine kreiszylinderförmige Außenfläche auf. Es versteht sich, daß auch jede andere Formgebung für den Außenmantel an der Außen- und/oder Innenfläche möglich ist, und zwar jeweils auch in Anpassung an die Außenfläche des Muffenkörpers22 und/oder in Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck. - Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist es beispielsweise möglich, das Leuchtmittel
6 am Wandabschnitt5.1 durch wenigstens drei, vorzugsweise angeformte Federklammern zu zentrieren. -
- 1
- Beleuchtungselement
- 2
- Luftballon
- 2.1
- Nippel des Luftballons
- 2.2
- Gummiring
- 3
- Leuchte
- 4
- Leuchtenkörper
- 4.1
- Kappe
- 5
- Träger
- 5.1, 5.3
- plattenförmiger Abschnitt
- 5.2
- Steg
- 6
- Leuchtmittel
- 6.1
- Anschlüsse des Leuchtmittels
- 7
- Lampenfassung oder Steckerbuchse
- 8
- Leitung
- 9
- Stecker
- 9.1
- Steckerkontakt
- 10
- Steckerbuchse
- 10a, 10b
- Abschnitt der Steckerbuchse
- 10.1
- Kontakt der Steckerbuchse
- 11
- Versorgungsleitung
- 12
- Stützelement
- 12.1, 12.2
- Abschnitt des Stützelementes
- 13
- Befestigungsbohrung
- 14
- Nut
- 15
- Längsnut
- 16
- Stecker
- 17
- Steckerbuchse
- 16.1
- Steckerkontakt
- 17.1
- Buchsenkontakt
- 18
- Steckerkörper
- 19
- Umfangsnut
- 20
- Steckerbuchsenkörper
- 20a, 20b
- Abschnitt
- 21
- Dichtungsmuffe
- 22
- Muffen- oder Dichtungskörper
- 22.1
- Außenmantel
- 23, 24
- Öffnung
- 25
- Zwischenwand
- 26
- Öffnung
- 27
- Innenraum
- 28
- leistenartiger Vorsprung
- 29
- Innenraum
- 30
- Beleuchtungselement
- 31
- Glaskugel
- 32
- Leuchte
- 33
- Träger oder Halter
- 33.1
- Federklammer
- 31.1
- Glaskugelöffnung
- 34
- Lampenfassung
- 35
- Leuchtmittel
- 36
- Befestigungsring
- 37
- Abdeckung
- 38
- Leitung
- 39
- Dichtung
- 40, 41
- Arretierung
Claims (38)
- Beleuchtungsvorrichtung mit wenigstens einem mit Luft oder Gas aufgeblasenen Ballon (
2 ) und mit einem in dem Ballon durch dessen Öffnung (2.1 ) eingesetzten Leuchtenelement (3 ) mit einem von einem Hohlkörper gebildeten Leuchtenkörper (4 ), in welchem wenigstens ein elektrisch betriebenes Leuchtmittel (6 ) angeordnet ist und der die Ballonöffnung (2.1 ) verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß der den Leuchtkörper (4 ) bildende Hohlkörper in seinem gesamten, im Ballon (2 ) angeordneten Bereich gegenüber dem Balloninnenraum dicht verschlossen ist, und daß die Leitung (8 ) zur Versorgung des im Leuchtenkörper (4 ) angeordneten wenigstens einen Leuchtmittels (6 ) aus einer Öffnung des Leuchtkörpers (4 ) außerhalb des Balloninnenraumes herausgeführt ist, und daß der Leuchtkörper (4 ) zumindest in einem Teilbereich aus einem lichtdurchlässigen Material gefertigt ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
4 ) in dem lichtdurchlässigen Teilbereich aus Glas und/oder einem lichtdurchlässigen Kunststoff besteht. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper insgesamt aus dem lichtdurchlässigen Material besteht.
- Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
4 ) eine langgestreckte Form aufweist, vorzugsweise eine Zylinderform mit einem abgerundeten, geschlossenen Boden. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
4 ) an einem die Ballonöffnung (2.1 ) abdichtenden Bereich einen Querschnitt aufweist, der wenigstens gleich, vorzugsweise größer ist als der Querschnitt, den die Ballonöffnung bei nicht aufgeblasenem Ballon aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Abstützelement (
12 ), welches an dem Leuchtenelement (3 ) und/oder an einem an diesem Leuchtenelement befestigten, die Ballonöffnung bildenden Teilabschnitt (2.1 ) des Ballons (2 ) befestigt ist, beispielsweise durch Aufklippen befestigt ist und welches eine Abstützfläche für die Außenseite des Ballons (2 ) im Bereich der Ballonöffnung (2.1 ) bildet. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel, beispielsweise in Form eines Spannrings (
2.1 ) zum zusätzlichen Sichern und Abdichten der Ballonöffnung (2.1 ) auf dem Leuchtkörper (4 ). - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen im Leuchtkörper (
4 ) angeordneten Träger (5 ) für das wenigstens eine Leuchtmittel (6 ). - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (
5 ) sich in Richtung der Längsachse des Leuchtkörpers (4 ) erstreckt und an einem Ende einen plattenförmigen Abschnitt (5.1 ) bildet, an dem das wenigstens eine Leuchtmittel (6 ) bzw. eine Fassung (7 ) für dieses Leuchtmittel vorgesehen ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Abschnitt (
5.1 ) für stiftförmige Anschlüsse des Leuchtmittels (6 ) Öffnungen vorgesehen sind, und daß die Fassung (7 ) von einem steckerbuchsenartigen Element mit Buchsenkontakten für die Anschlußstifte des Leuchtmittels gebildet ist, und daß das Leuchtmittel (6 ) und die die Fassung bildende Steckerbuchse (7 ) an verschiedenen bzw. aneinander abgewandten Seiten des Wandabschnittes (5.1 ) vorgesehen sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Abschnitt
5.1 wenigstens drei Federklammern zum Zentrieren des Leuchtmittels (6 ) vorgesehen sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (
8 ) durch einen Deckel oder Verschluß (4.1 ) aus dem Innenraum des Leuchtkörpers (4 ) herausgeführt ist, und zwar vorzugsweise in der Form, daß die Länge des Leitungsabschnittes außerhalb des Leuchtkörpers (4 ) verstellbar ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß oder Deckel (
5.4 ) Bestandteil des Halters oder Trägers (5 ) ist. - Beleuchtungsvorrichtung, gekennzeichnet durch einen Hohlkörper aus einem transparenten oder lichtdurchlässigen Material, beispielsweise aus Glas oder Kunststoff und durch einen in dem Hohlkörper angeordneten Träger (
33 ) mit einer Fassung (34 ) für wenigstens ein elektrisches Leuchtmittel (35 ), mit einer aus einer Öffnung (31.1 ) des Hohlkörpers herausgeführten Versorgungsleitung (38 ) für das Leuchtmittel (35 ), wobei der Träger (33 ) wenigstens drei von dem Träger wegstehende Federklammern (33.1 ) aufweist, die gegen die Innenfläche des transparenten Hohlkörpers (31 ) zur Stabilisierung der Lage des Trägers (33 ) und damit der Fassung (34 ) des Leuchtmittels (35 ) anliegen, und daß außerhalb des Hohlkörpers (31 ) auf der Versorgungsleitung (38 ) wenigstens ein Zierring (34 ) und/oder eine Dichtungsmanschette (36 ) vorgesehen ist, der bzw. die gegen die Außenfläche des Hohlkörpers (31 ) im Bereich der Hohlkörperöffnung (31.1 ) anliegt, so daß die Hohlkörperöffnung (31.1 ) verschlossen und der Hohlkörper (31 ) im Bereich seiner Öffnung (31.1 ) zwischen den Federklammern (33.1 ) und dem Zierring (37 ) und/oder Dichtungsmanschette (36 ) eingespannt ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Federklammern (
33.1 ) einstückig mit dem Halter (33 ) gefertigt sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (
33 ) und/oder die Federklammern (33.1 ) aus Kunststoff und/oder Metall gefertigt sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14–16, dadurch gekennzeichnet, daß die Fassung (
35 ) steckerbuchsenartig ausgebildet ist und Buchsenkontakte zur Aufnahme von steckerartigen Anschlußstiften des Leuchtmittels (35 ) aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (
6 ,35 ) eine Niedervoltlampe, beispielsweise Halogen-Glühlampe oder ein Leuchtmittel mit wenigstens einem Leuchtdiodenelement ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine Versorgungsleitung (
11 ) zum Anschluß mehrerer Beleuchtungselemente. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet daß die Versorgungsleitung (
8 ,38 ) des Leuchtenelementes (3 ,32 ) zum Anschluß an eine äußere Versorgungsleitung (11 ) ein elektrisches Kupplungselement (9 ) aufweist, welches an ein passendes elektrisches Kupplungselement (10 ) eines zweiten Typs an der Versorgungsleitung (11 ) anschließbar ist, wobei ein Kupplungselement (9 ) ein Stecker und das andere Kupplungselement (10 ) eine Steckerbuchse ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß an der Versorgungsleitung (
11 ) eine Vielzahl von elektrischen Kupplungselementen des zweiten Typs vorgesehen sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende der Versorgungsleitung (
11 ) wenigstens ein weiteres elektrisches Kupplungselement (16 ,17 ) eines ersten oder zweiten Typs vorgesehen ist, und zwar zum Anschließen an eine Spannungsquelle oder an eine an eine Spannungsquelle führende Leitung und/oder zum Anschließen einer weiteren Versorgungsleitung (11 ). - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement des ersten Typs ein Stecker (
9 ,16 ) mit Steckerkontakten (9.1 ,16.1 ) und das Anschlußelement des zweiten Typs eine Steckerbuchse (10 ,17 ) mit passenden Buchsenkontakten (10.1 ,17.1 ) ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Stecker (
9 ,16 ) und Steckerbuchsen (10 ,17 ) zumindest hinsichtlich des Abstandes der Steckerkontakte (9.1 ,16.1 ) und der Buchsenkontakte (10.1 ,17.1 ) identisch ausgebildet sind. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Steckerkontakte (
9.1 ,16.1 ) gleich dem Abstand der stiftförmigen Anschlußelemente des wenigstens einen Leuchtmittels (6 ,35 ) ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Dichtungselemente (
21 ,39 ) zum Abdichten des Übergangs zwischen jeweils einem Anschlußelement (9 ,16 ) eines ersten Typs und einem Anschlußelement (10 ,17 ) eines zweiten Typs. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (
21 ) manschettenartig, den Übergang zwischen dem Anschlußelement (9 ,16 ) des ersten Typs und dem Anschlußelement (10 ,17 ) des zweiten Typs überlappend ausgebildet ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (
21 ,39 ) für sämtliche Anschlußelemente (9 ,16 ) des ersten Typs und sämtliche Anschlußelemente (10 ,17 ) des zweiten Typs passend ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 26–28, dadurch gekennzeichnet, daß das muffenartige Dichtungselement (
39 ) mit einem Außenmantel (22.1 ) versehen ist, der zumindest teilweise aus einem härteren Material besteht. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (
21 ) an einem manschetten- oder hülsenartigen Dichtungskörper (22 ) aneinander gegenüberliegenden Seiten jeweils eine Öffnung (23 ,24 ) zum Einführen eines Anschluß- oder Verbindungselementes (9 ,16 ;10 ,17 ) aufweist, und daß zwischen den beiden Öffnungen (23 ,24 ) eine Zwischenwand (25 ) gebildet ist, mit wenigstens einer Öffnung (26 ) zum Durchführen eines Steckerkontaktes (9.1 ,16.1 ). - Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (
26 ) für den Steckerkontakte einen Querschnitt gleich oder kleiner als der Querschnitt des Steckerkontaktes (9.1 ,16.1 ) aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (
21 ) oder ein Dichtungskörper (22 ) des Dichtungselementes (39 ) einstückig aus einem gummielastischen Material, beispielsweise aus einem gummielastischen Kunststoff, z.B. Silikon hergestellt ist. - Beleuchtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gegenzeichnet durch Mittel (
15 ,28 ) für eine verdrehungssichere Anordnung des manschettenartigen Dichtungselementes (21 ,39 ) auf einem Anschluß- oder Verbindungselement (10 ,17 ) des ersten und/oder zweiten Typs. - Wiederlösbare Verbindung, beispielsweise Steckverbindung mit einem Verbindungselement (
9 ,16 ) eines ersten Typs und einem passenden Verbindungselement (10 ,17 ) eines zweiten Typs, sowie mit einer den Übergang zwischen den Verbindungselementen abdichtenden manschettenartigen Dichtung oder Dichtungsmuffe (21 ,39 ), in die die Verbindungselemente (9 ,16 ;10 ,17 ) jeweils zumindest mit einem Teilabschnitt eingeführt sind und die einstückig aus einem gummielastischen Material, beispielsweise aus einem gummielastischen Kunststoff hergestellt ist, dadurch gegenzeichnet, daß die Dichtung (21 ,39 ) oder ein Dichtungskörper (22 ) innen mit einer Zwischenwand (25 ) versehen ist, durch die ein die Verbindung herstellendes Funktionselement eines der Verbindungs- und Anschlußelement der lösbaren Verbindung abgedichtet hindurchgeführt ist. - Lösbare Verbindung nach Anspruch 34, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Verbindung zwischen zwei wenigstens zweipoligen elektrischen Leitungen.
- Lösbare Verbindung nach Anspruch 34 oder 35, gekennzeichnet durch ihre Ausbildung als Verbindung zwischen wenigstens zwei Leitungen mit jeweils mindestens einem Lichtleiter.
- Lösbare Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die manschettenartige Dichtung (
39 ) mit einem den Dichtungskörper (22 ) umgebenden Außenmantel (22.1 ) versehen ist. - Lösbare Verbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel (
22.1 ) die Verbindungselemente (9 ,16 ;10 ,17 ) mechanisch verbindet.
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