DE19624789A1 - Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidachzeichen - Google Patents
Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere TaxidachzeichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidach
zeichen mit einem Halterohr, das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist, mit einer aus
Unterteil- und Oberteil bestehenden Lichthaube, in die das Halterohr hineinragt, und
mit einem Lampenträger, der das Halterohr klemmend umgreifend mit dem
Lichthaubenunterteil verbindet, und mit elektrischen Kontaktschienen, die an dem
Lampenträger befestigt sind und die Glühlampen elektrisch kontaktieren.
Ein derartiges Dachzeichen ist aus der DE 33 48 235 C2 vorbekannt. Bei dem
vorbekannten Taxidachzeichen sind die Kontaktschienen als Teil eines mehrfach
gebogenen Winkels ausgebildet, die mittels einer Schraubverbindung mit zugleich
als Lampenträger dienenden Klemmbacken verbunden sind. Von diesen
Kontaktschienen ragen als separate Teile ausgebildete Kontaktzungen ab, zwischen
denen die endseitigen, elektrischen Anschlußkappen von Soffittenlampen
eingeklemmt werden können.
Diese vorbekannte Dachzeichenanordnung weist jedoch Nachteile auf. So sind bei
der vorbekannten Konstruktion mehrere Klemmbacken als gemeinsamer
Lampenträger erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontaktschienen konstruktiv
aufwendig ausgebildet. Auch die Verbindung der Kontaktschienen mit den
Klemmbacken ist konstruktionsaufwendig. Schließlich ist eine fertigungs- und
kostenaufwendige Verbindung der Kontaktzungen mit den Kontaktschienen
erforderlich, um einerseits sowohl den elektrischen Kontakt der Glühlampen, als
auch die mechanische Fixierung der Glühlampen in dem Dachzeichen zu
gewährleisten. Das heißt, das vorbekannte Taxidachzeichen weist eine
montageunfreundliche fertigungs- und kostenaufwendige Konstruktion auf, die
letztlich den Zeit- und Kostenaufwand zur Herstellung dieses vorbekannten
Dachzeichens deutlich erhöht.
Die Erfindung hat die Aufgabe, ein Dachzeichen für Kraftfahrzeuge dahingehend
weiterzubilden, daß es aufgrund einer einfachen Konstruktion mit deutlich
geringerem Fertigungs- und Kostenaufwand hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kontaktschienen
plane Kontaktstreifen sind, daß die Glühlampen in Lampenfassungen angeordnet
sind, und daß die Lampenfassungen mit den Kontaktstreifen elektrisch, und mit dem
Lampenträger mechanisch verbunden sind.
Dadurch, daß die Kontaktschienen nicht wie beim Vorbekannten aufwendig geformt
sind, sondern erfindungsgemäß einfache plan ausgebildete Kontaktstreifen
darstellen, sind sie gegenüber dem Vorbekannten wesentlich einfacher und
preisgünstiger herstellbar. Mit den übrigen Kennzeichenmerkmalen wird erreicht,
daß die beim Vorbekannten vorgesehene Doppelfunktion verschiedener
Konstruktionsteile sowohl zur elektrischen Kontaktierung als auch zur mechanischen
Fixierung der Glühlampen aufgetrennt wird, wobei die Glühlampen über die
erfindungsgemäß vorgesehene Lampenfassung mit den Kontaktstreifen elektrisch
kontaktiert sind, und ebenfalls über die Lampenfassung mit dem Lampenträger
mechanisch verbunden sind.
Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme sind die elektrischen Kontaktstreifen von
jeder mechanischen Haltefunktion entlastet, so daß sie beispielsweise aus dünnem,
preisgünstig zu beschaffenden und zu bearbeitenden Bandmaterial hergestellt
werden können. Bei den Glühlampen kann es sich beispielsweise um sogenannte
Glassockelglühlampen handeln, für deren Verwendung ohnehin sogenannte
Bajonettfassung erforderlich sind. Diese Bajonettfassung bewirken einerseits die
elektrische Kontaktierung mit den Kontaktstreifen und andererseits die mechanische
Verbindung der Glühlampen mit dem Lampenträger.
Aufgrund der beschriebenen erfindungsgemäßen Maßnahme ist das
erfindungsgemäße Dachzeichen gegenüber dem Vorbekannten wesentlich einfacher
und kostengünstiger zu fertigen. Die einzelnen Funktionsteile können ihrer
jeweiligen Einzelfunktion entsprechend einfacher und kostengünstiger gestaltet
werden. Die Verbindung der verschiedenen Funktionsteile bei der Montage des
erfindungsgemäßen Dachzeichens kann gegenüber dem Vorbekannten wesentlich
einfacher und kostengünstiger geschehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Um eine sichere Befestigung des Dachzeichens auf dem Halterohr zu gewährleisten
ist es besonders vorteilhaft, wenn der Lampenträger im Wesentlichen die Länge des
Halterohrs im Inneren der Lichthaube überspannt und mindestens zwei voneinander
in Längsrichtung des Halterohrs beabstandete Befestigungspunkte aufweist. Dies
erspart gegenüber dem Vorbekannten eine weitere, separate Klemmbacke, was die
Konstruktion des erfindungsgemäßen Dachzeichens zusätzlich vereinfacht.
Um die Montage der Kontaktstreifen an dem Lampenträger zu vereinfachen, ist es
besonders vorteilhaft, wenn der Lampenträger in Längsrichtung angeordnete,
parallele Nuten zur Aufnahme der Kontaktstreifen aufweist. Bei entsprechender
Ausbildung der Nuten können dann beispielsweise die Kontaktstreifen in die Nuten
des Lampenträgers eingeschoben werden. Der eigentlichen Befestigung der
Kontaktstreifen auf dem Lampenträger können besonders vorteilhaft sogenannte
Brückenstegen dienen, unter denen die Kontaktstreifen beispielsweise innerhalb der
Nuten entlanggeschoben werden können.
Besonders vorteilhaft kann der Lampenträger auch Durchstecköffnungen für die
Lampenfassung aufweisen, wobei die Durchstecköffnung zwischen den
Kontaktstreifen angeordnet sind, so daß mit Herstellen der Bajonettverbindung
zwischen dem Lampenträger und den Lampenfassungen zugleich auch die
elektrische Verbindung zwischen der Glühlampe und den Kontaktstreifen hergestellt
wird.
Der Lampenträger kann endseitig Anschläge für die Kontaktstreifen aufweisen, so
daß ein Hindurchschieben der Kontaktstreifen, beispielsweise durch die Nuten des
Lampenträgers hindurch, derart, daß die Kontaktstreifen den Lampenträger auf der
gegenüberliegenden Seite verlassen, vermieden wird. Die Anschläge können auch
mit Rastnocken als Verlierschutz und zur Positionierung der Kontaktstreifen
versehen sein. Eine weitere Befestigungsmöglichkeit der Kontaktstreifen auf dem
Lampenträger ist, beispielsweise mittel Schrauben gegeben, die einerseits der
Befestigung der Kontaktstreifen auf dem Lampenträger, und andererseits der
elektrischen Kontaktierung der Kontaktstreifen mit der übrigen Elektrik des
Kraftfahrzeuges dienen. Dabei können die Kontaktierungsschrauben auch in einem
elektrischen Verteilungsblock angeordnet sein, der zusätzliche
schaltungstechnische Möglichkeiten bietet, wie sie beispielsweise bei
Taxidachzeichen mit sogenanntem stillem oder stummem Alarm erforderlich sind.
Besonders vorteilhaft kann der Lampenträger auch Befestigungsdome aufweisen, an
denen das Lichthaubenoberteil befestigt ist, so daß die Verbindung des
Lichthaubenoberteils mit dem Lichthaubenunterteil über den Lampenträger erfolgt.
Um ein Verrutschen des Dachzeichens auf dem Halterohr trotz der vorgesehenen
Klemmbefestigung zu vermeiden, kann der Lampenträger auf vorteilhaft Fortsätze
aufweisen, die in Öffnungen des Halterohrs eingreifen.
Es sind auch sogenannte Taxidachzeichen bekannt, deren Halterohr nur einseitig
die Lichthaube verläßt und auf der anderen Seite einen Sauger aus
gummielastischem Material aufweisen. Bei derartigen Dachzeichen kann das
Lichthaubenunterteil vorteilhaft eine topfförmige Ausnehmung aufweisen, in der der
Fuß eines Saugers angeordnet ist. In diesem Zusammenhang kann der Fuß des
Saugers eine Langgewindeschraube aufweisen, die eine Bohrung am Boden der
Ausnehmung durchdringt, so daß durch Herausschrauben der
Langgewindeschraube und damit des Saugerfußes aus der Ausnehmung heraus
eine Höheneinstellung des Saugers gegenüber der Lichthaube möglich ist.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dachzeichens ist in den
Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Taxidachzeichen mit sogenanntem stillem oder stummen Alarm in
einer Blickrichtung aus der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges nach
hinten,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1, gemäß der
Schnittlinie AA in Fig. 3,
Fig. 3 einen Blick auf das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1 mit
abgenommenen Lichthaubenoberteil,
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1 und
Fig. 5 eine Detaildarstellung eines Teiles des Lampenträgers des
Taxidachzeichens gemäß Fig. 1.
In der Fig. 1 weist das Taxidachzeichen ein Lichthaubenunterteil (1) auf, das
gemeinsam mit einem Lichthaubenoberteil (2) eine Lichthaube bildet, aus der in der
Fig. 1 rechts ein Halterohr (3) herausragt, das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist.
Das Kraftfahrzeug ist in den Figuren nicht dargestellt. Das Taxidachzeichen gemäß
der Fig. 1 ist oben links und rechts mit zwei Gruppen von jeweils 3 Leuchtdioden
versehen, die dem stummen oder stillem Alarm dienen, der dem Taxifahrer im Falle
einer Bedrohung für Leib und Leben die Benachrichtigung der Umgebung
ermöglicht, ohne daß der Bedrohende hiervon etwas merkt.
In der Fig. 2 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in der Fig. 1
mit den selben Bezugszeichen versehen. Man erkennt in der Fig. 2, daß das
Halterohr (3) von einem Lampenträger (4), der mittels einer
Verbindungsschrauben (12) mit dem Lichthaubenunterteil (1) verbunden ist,
klemmend umgriffen wird. Das Lichthaubenunterteil (1) weist eine topfförmige
Ausnehmung (22) auf, in der ein Fuß (23) eines Saugers (5) angeordnete ist. Der
Fuß (23) des Saugers (5) ist mit einer Langgewindeschraube (24) verbunden, die
ihrerseits eine Bohrung (25) am Boden der topfförmigen Ausnehmung (22)
durchdringt. Durch hinein- oder herausdrehen der Langgewindeschraube (24) aus
der Bohrung (25) kann die Eintauchtiefe des Fußes (23) des Saugers (5) in der
topfförmigen Ausnehmung (22) verändert, und damit die Auflagehöhe des
Dachzeichens auf dem Fahrzeugdach des Kraftfahrzeuges verändert werden.
Zur Axialfixierung des Halterohres (3) in den beiden axial voneinander
beabstandeten Befestigungspunkten zwischen dem Lampenträger (4) und dem
Lichthaubenunterteil (1) weist der Lampenträger (4) Fortsätze (20) auf, die in
Öffnungen (21) des Halterohres (3) hineinragen und so ein Herausrutschen des
Halterohres (3) aus der Klemmverbindung und damit aus der Lichthaube verhindern.
Die Lichthaube besteht aus lichtdurchlässigem Kunststoffmaterial, das im Falle des
vorliegenden Taxidachzeichens gelb durchgefärbt ist. Der Lampenträger (4) besteht
aus einem glasklarem Kunststoffspritzmaterial und trägt 5 Glühlampen (13), die als
Glassockelglühlampen ausgebildet sind. Diese Glassockelglühlampen sind in
Lampenfassungen (7) gefaßt, die ihrerseits mittels einer Bajonettverbindung mit dem
Lampenträger (4) verbunden sind.
Die elektrische Kontaktierung der Glühlampen (13) mit den innerhalb des
Halterohres (3) geführten Kabeln erfolgt mittels Kontaktstreifen (8), die auf die
Oberseite des Lampenträgers (4) in der Fig. 2 aufgelegt sind und die mittels
Brückenstegen (15) auf dem Lampenträger (4) befestigt sind. Eine Fixierung der
Kontaktstreifen (8) auf dem Lampenträger (4) in der Fig. 2 in Richtung nach links
und rechts erfolgt einerseits mittels Anschlägen (17) in der Fig. 2 rechts und
andererseits mittels einer Gewindeschraube (11) mit Vierkantmutter (10) in der
Fig. 2 links, die zusätzlich mit dem Kabelsatz innerhalb des Halterohres (3)
elektrisch verbunden ist.
Schließlich wird aus der Fig. 2 ersichtlich, daß der Lampenträger (4)
Befestigungsdome (19) aufweist, die der Verbindung des Lichthaubenoberteiles (2)
mit dem Lampenträger (4) dienen. Durch das Lichthaubenoberteil (2) hindurch und
in die Befestigungsdome (19) hinein sind selbstschneidende Schrauben gesetzt.
Diese Schraubverbindung ermöglicht es, das erfindungsgemäße Dachzeichen zu
öffnen und beispielsweise defekt gewordene Glühlampen durch Lösen der
Bajonettverbindung und Herausziehen der Fassung (7) zu wechseln.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den
Fig. 1 und 2 mit den selben Bezugszeichen versehen. Man erkennt in der
Fig. 3 eine weitere selbstschneidende Schraube (9), die einerseits der Fixierung
der Kontaktstreifen (8) auf dem Lampenträger (4) dient, und andererseits die
elektrische Verbindung zwischen dem Kabelsatz im Halterohr (3) und den
Glühlampen (13) herstellt.
Man erkennt weiterhin die Durchstecköffnungen (16) für die Lampenfassungen (7)
der Glühlampen (13), die mittig zwischen den beiden Kontaktstreifen (8) derart
angeordnet sind, daß mit Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen den
Lampenfassungen (7) und dem Lampenträger (4) auch die elektrische Verbindung
zwischen den Kontaktstreifen (8) und den Glühlampen (13) hergestellt wird. Um die
Fertigung des erfindungsgemäßen Dachzeichens zu vereinfachen, ist der
Lampenträger (4) mit Nuten (14) versehen, in die die Kontaktstreifen (8) in der
Fig. 3 von links nach rechts eingeschoben sind, wobei die Kontaktstreifen (8) unter
den Brückenstegen (15) hindurchgeführt werden. Die Kontaktstreifen (8) werden so
weit in die Nuten (14) eingeschoben, bis sie an den Anschlägen (17) anliegen. Die
übrige mechanische Fixierung und elektrische Verbindung erfolgt wie vorher bereits
erläutert über die selbstschneidende Schraube (9) und die Gewindeschraube (11)
mit Vierkantmutter (10).
In der Fig. 4, in der ebenfalls gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in
den Fig. 1-3 mit den selben Bezugszeichen versehen sind, wird nochmals
ersichtlich, wie das Halterohr (3) zwischen dem Lichthaubenunterteil (1) und dem
Lampenträger (4) festgeklemmt ist. Zudem wird nochmals die Anordnung der
LED-Gruppen (6) in dem Lichthaubenoberteil ersichtlich, die eine zusätzliche
elektrische Schaltung erforderlich machen.
Diese elektrische Beschaltung besteht im wesentlichen aus zwei Dioden, die
aufgrund der gewählten Anordnung nicht auf einer separaten Leiterplatte
untergebracht werden müssen. Statt dessen ist der elektrische Anschlußbereich im
Bereich der Schrauben (9, 11) und der Mutter (10) in der in der Fig. 5 dargestellten
Form ausgebildet, gemäß der der in der Fig. 3 linke Teil des Lampenträgers (4) als
elektrischer Verbindungsblock (18) ausgebildet ist. Gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in den Fig. 1-4 sind in der Fig. 5 mit den selben
Bezugszeichen gekennzeichnet. Man erkennt in der Fig. 5, daß die Öffnung in der
Fig. 5 links als Durchstecköffnung ausgebildet ist, durch die die
Gewindeschraube (11) hindurchgesteckt und mit der Vierkantmutter (10) gesichert
ist, wogegen in der Fig. 5 rechts zwei Sacköffnungen zur Aufnahme, beispielsweise
selbstschneidender Schrauben vorgesehen sind, so daß eine Galvanische- oder
Potentialtrennung zwischen den Schraubanordnungen in Fig. 5 rechts oben und
unten gewährleistet ist. Dies ermöglicht die getrennte Verdrahtung verschiedener
Stromkreise, was insbesondere bei derartigen Taxidachzeichen mit stillem Alarm
erforderlich ist.
Claims (12)
1. Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidachzeichen, mit einem
Halterohr (3), das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist, mit einer aus Unterteil (1)
und Oberteil (2) bestehenden Lichthaube, in die das Halterohr (3) hineinragt, mit
einem Lampenträger (4), der das Halterohr (3) klemmend umgreifend, mit dem
Lichthaubenunterteil (1) verbindet, und mit elektrischen Kontaktschienen, die an
dem Lampenträger (4) befestigt sind, und die Glühlampen (13) elektrisch
kontaktieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktschienen plane
Kontaktstreifen (8) sind, daß die Glühlampen (13) in Lampenfassungen (7)
angeordnet sind und daß die Lampenfassungen (7) mit den Kontaktstreifen (8)
elektrisch und mit dem Lampenträger (4) mechanisch verbunden sind.
2. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) im wesentlichen die Länge des Halterohrs (3) im Inneren der
Lichthaube überspannt und mindestens zwei voneinander in Längsrichtung des
Halterohrs (3) beabstandete Befestigungspunkte aufweist.
3. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) in Längsrichtung angeordnete, parallele Nuten (14) zur
Aufnahme der Kontaktstreifen (8) aufweist.
4. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) Brückenstege (15) zur Befestigung der Kontaktstreifen (8)
aufweist.
5. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) Durchstecköffnungen (16) für die Lampenfassungen (7)
aufweist, die zwischen den Kontaktstreifen (8) angeordnet sind.
6. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) endseitig Anschläge (17), insbesondere mit Rastnocken für
die Kontaktstreifen (8) aufweist.
7. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) endseitig Befestigungs- und elektrische
Kontaktierungsschrauben (9, 10, 11) aufweist.
8. Dachzeichen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schrauben (9, 10, 11) in einem elektrischen Verteilungsblock (18) angeordnet
sind.
9. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) Befestigungsdome (19) aufweist, an denen das
Lichthaubenoberteil (2) befestigt ist.
10. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lampenträger (4) Fortsätze (20) aufweist, die in Öffnung (21) des Halterohrs (3)
eingreifen.
11. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichthaubenunterteil (1) eine topfförmige Ausnehmung (22) aufweist, in der der
Fuß (23) eines Saugers (5) angeordnet ist.
12. Dachzeichen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (23) des
Saugers (5) eine Langgewindeschraube (24) aufweist, die eine Bohrung (25) am
Boden der Ausnehmung (22) durchdringt.
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| DE (1) | DE19624789C2 (de) |
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