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DE19624789A1 - Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidachzeichen - Google Patents

Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidachzeichen

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DE19624789A1
DE19624789A1 DE19624789A DE19624789A DE19624789A1 DE 19624789 A1 DE19624789 A1 DE 19624789A1 DE 19624789 A DE19624789 A DE 19624789A DE 19624789 A DE19624789 A DE 19624789A DE 19624789 A1 DE19624789 A1 DE 19624789A1
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lamp
roof
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Description

Die Erfindung betrifft ein Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidach­ zeichen mit einem Halterohr, das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist, mit einer aus Unterteil- und Oberteil bestehenden Lichthaube, in die das Halterohr hineinragt, und mit einem Lampenträger, der das Halterohr klemmend umgreifend mit dem Lichthaubenunterteil verbindet, und mit elektrischen Kontaktschienen, die an dem Lampenträger befestigt sind und die Glühlampen elektrisch kontaktieren.
Ein derartiges Dachzeichen ist aus der DE 33 48 235 C2 vorbekannt. Bei dem vorbekannten Taxidachzeichen sind die Kontaktschienen als Teil eines mehrfach gebogenen Winkels ausgebildet, die mittels einer Schraubverbindung mit zugleich als Lampenträger dienenden Klemmbacken verbunden sind. Von diesen Kontaktschienen ragen als separate Teile ausgebildete Kontaktzungen ab, zwischen denen die endseitigen, elektrischen Anschlußkappen von Soffittenlampen eingeklemmt werden können.
Diese vorbekannte Dachzeichenanordnung weist jedoch Nachteile auf. So sind bei der vorbekannten Konstruktion mehrere Klemmbacken als gemeinsamer Lampenträger erforderlich. Darüber hinaus sind die Kontaktschienen konstruktiv aufwendig ausgebildet. Auch die Verbindung der Kontaktschienen mit den Klemmbacken ist konstruktionsaufwendig. Schließlich ist eine fertigungs- und kostenaufwendige Verbindung der Kontaktzungen mit den Kontaktschienen erforderlich, um einerseits sowohl den elektrischen Kontakt der Glühlampen, als auch die mechanische Fixierung der Glühlampen in dem Dachzeichen zu gewährleisten. Das heißt, das vorbekannte Taxidachzeichen weist eine montageunfreundliche fertigungs- und kostenaufwendige Konstruktion auf, die letztlich den Zeit- und Kostenaufwand zur Herstellung dieses vorbekannten Dachzeichens deutlich erhöht.
Die Erfindung hat die Aufgabe, ein Dachzeichen für Kraftfahrzeuge dahingehend weiterzubilden, daß es aufgrund einer einfachen Konstruktion mit deutlich geringerem Fertigungs- und Kostenaufwand hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kontaktschienen plane Kontaktstreifen sind, daß die Glühlampen in Lampenfassungen angeordnet sind, und daß die Lampenfassungen mit den Kontaktstreifen elektrisch, und mit dem Lampenträger mechanisch verbunden sind.
Dadurch, daß die Kontaktschienen nicht wie beim Vorbekannten aufwendig geformt sind, sondern erfindungsgemäß einfache plan ausgebildete Kontaktstreifen darstellen, sind sie gegenüber dem Vorbekannten wesentlich einfacher und preisgünstiger herstellbar. Mit den übrigen Kennzeichenmerkmalen wird erreicht, daß die beim Vorbekannten vorgesehene Doppelfunktion verschiedener Konstruktionsteile sowohl zur elektrischen Kontaktierung als auch zur mechanischen Fixierung der Glühlampen aufgetrennt wird, wobei die Glühlampen über die erfindungsgemäß vorgesehene Lampenfassung mit den Kontaktstreifen elektrisch kontaktiert sind, und ebenfalls über die Lampenfassung mit dem Lampenträger mechanisch verbunden sind.
Durch diese erfindungsgemäße Maßnahme sind die elektrischen Kontaktstreifen von jeder mechanischen Haltefunktion entlastet, so daß sie beispielsweise aus dünnem, preisgünstig zu beschaffenden und zu bearbeitenden Bandmaterial hergestellt werden können. Bei den Glühlampen kann es sich beispielsweise um sogenannte Glassockelglühlampen handeln, für deren Verwendung ohnehin sogenannte Bajonettfassung erforderlich sind. Diese Bajonettfassung bewirken einerseits die elektrische Kontaktierung mit den Kontaktstreifen und andererseits die mechanische Verbindung der Glühlampen mit dem Lampenträger.
Aufgrund der beschriebenen erfindungsgemäßen Maßnahme ist das erfindungsgemäße Dachzeichen gegenüber dem Vorbekannten wesentlich einfacher und kostengünstiger zu fertigen. Die einzelnen Funktionsteile können ihrer jeweiligen Einzelfunktion entsprechend einfacher und kostengünstiger gestaltet werden. Die Verbindung der verschiedenen Funktionsteile bei der Montage des erfindungsgemäßen Dachzeichens kann gegenüber dem Vorbekannten wesentlich einfacher und kostengünstiger geschehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Um eine sichere Befestigung des Dachzeichens auf dem Halterohr zu gewährleisten ist es besonders vorteilhaft, wenn der Lampenträger im Wesentlichen die Länge des Halterohrs im Inneren der Lichthaube überspannt und mindestens zwei voneinander in Längsrichtung des Halterohrs beabstandete Befestigungspunkte aufweist. Dies erspart gegenüber dem Vorbekannten eine weitere, separate Klemmbacke, was die Konstruktion des erfindungsgemäßen Dachzeichens zusätzlich vereinfacht.
Um die Montage der Kontaktstreifen an dem Lampenträger zu vereinfachen, ist es besonders vorteilhaft, wenn der Lampenträger in Längsrichtung angeordnete, parallele Nuten zur Aufnahme der Kontaktstreifen aufweist. Bei entsprechender Ausbildung der Nuten können dann beispielsweise die Kontaktstreifen in die Nuten des Lampenträgers eingeschoben werden. Der eigentlichen Befestigung der Kontaktstreifen auf dem Lampenträger können besonders vorteilhaft sogenannte Brückenstegen dienen, unter denen die Kontaktstreifen beispielsweise innerhalb der Nuten entlanggeschoben werden können.
Besonders vorteilhaft kann der Lampenträger auch Durchstecköffnungen für die Lampenfassung aufweisen, wobei die Durchstecköffnung zwischen den Kontaktstreifen angeordnet sind, so daß mit Herstellen der Bajonettverbindung zwischen dem Lampenträger und den Lampenfassungen zugleich auch die elektrische Verbindung zwischen der Glühlampe und den Kontaktstreifen hergestellt wird.
Der Lampenträger kann endseitig Anschläge für die Kontaktstreifen aufweisen, so daß ein Hindurchschieben der Kontaktstreifen, beispielsweise durch die Nuten des Lampenträgers hindurch, derart, daß die Kontaktstreifen den Lampenträger auf der gegenüberliegenden Seite verlassen, vermieden wird. Die Anschläge können auch mit Rastnocken als Verlierschutz und zur Positionierung der Kontaktstreifen versehen sein. Eine weitere Befestigungsmöglichkeit der Kontaktstreifen auf dem Lampenträger ist, beispielsweise mittel Schrauben gegeben, die einerseits der Befestigung der Kontaktstreifen auf dem Lampenträger, und andererseits der elektrischen Kontaktierung der Kontaktstreifen mit der übrigen Elektrik des Kraftfahrzeuges dienen. Dabei können die Kontaktierungsschrauben auch in einem elektrischen Verteilungsblock angeordnet sein, der zusätzliche schaltungstechnische Möglichkeiten bietet, wie sie beispielsweise bei Taxidachzeichen mit sogenanntem stillem oder stummem Alarm erforderlich sind.
Besonders vorteilhaft kann der Lampenträger auch Befestigungsdome aufweisen, an denen das Lichthaubenoberteil befestigt ist, so daß die Verbindung des Lichthaubenoberteils mit dem Lichthaubenunterteil über den Lampenträger erfolgt. Um ein Verrutschen des Dachzeichens auf dem Halterohr trotz der vorgesehenen Klemmbefestigung zu vermeiden, kann der Lampenträger auf vorteilhaft Fortsätze aufweisen, die in Öffnungen des Halterohrs eingreifen.
Es sind auch sogenannte Taxidachzeichen bekannt, deren Halterohr nur einseitig die Lichthaube verläßt und auf der anderen Seite einen Sauger aus gummielastischem Material aufweisen. Bei derartigen Dachzeichen kann das Lichthaubenunterteil vorteilhaft eine topfförmige Ausnehmung aufweisen, in der der Fuß eines Saugers angeordnet ist. In diesem Zusammenhang kann der Fuß des Saugers eine Langgewindeschraube aufweisen, die eine Bohrung am Boden der Ausnehmung durchdringt, so daß durch Herausschrauben der Langgewindeschraube und damit des Saugerfußes aus der Ausnehmung heraus eine Höheneinstellung des Saugers gegenüber der Lichthaube möglich ist.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dachzeichens ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Taxidachzeichen mit sogenanntem stillem oder stummen Alarm in einer Blickrichtung aus der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges nach hinten,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1, gemäß der Schnittlinie AA in Fig. 3,
Fig. 3 einen Blick auf das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1 mit abgenommenen Lichthaubenoberteil,
Fig. 4 einen Querschnitt durch das Taxidachzeichen gemäß Fig. 1 und
Fig. 5 eine Detaildarstellung eines Teiles des Lampenträgers des Taxidachzeichens gemäß Fig. 1.
In der Fig. 1 weist das Taxidachzeichen ein Lichthaubenunterteil (1) auf, das gemeinsam mit einem Lichthaubenoberteil (2) eine Lichthaube bildet, aus der in der Fig. 1 rechts ein Halterohr (3) herausragt, das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist. Das Kraftfahrzeug ist in den Figuren nicht dargestellt. Das Taxidachzeichen gemäß der Fig. 1 ist oben links und rechts mit zwei Gruppen von jeweils 3 Leuchtdioden versehen, die dem stummen oder stillem Alarm dienen, der dem Taxifahrer im Falle einer Bedrohung für Leib und Leben die Benachrichtigung der Umgebung ermöglicht, ohne daß der Bedrohende hiervon etwas merkt.
In der Fig. 2 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in der Fig. 1 mit den selben Bezugszeichen versehen. Man erkennt in der Fig. 2, daß das Halterohr (3) von einem Lampenträger (4), der mittels einer Verbindungsschrauben (12) mit dem Lichthaubenunterteil (1) verbunden ist, klemmend umgriffen wird. Das Lichthaubenunterteil (1) weist eine topfförmige Ausnehmung (22) auf, in der ein Fuß (23) eines Saugers (5) angeordnete ist. Der Fuß (23) des Saugers (5) ist mit einer Langgewindeschraube (24) verbunden, die ihrerseits eine Bohrung (25) am Boden der topfförmigen Ausnehmung (22) durchdringt. Durch hinein- oder herausdrehen der Langgewindeschraube (24) aus der Bohrung (25) kann die Eintauchtiefe des Fußes (23) des Saugers (5) in der topfförmigen Ausnehmung (22) verändert, und damit die Auflagehöhe des Dachzeichens auf dem Fahrzeugdach des Kraftfahrzeuges verändert werden.
Zur Axialfixierung des Halterohres (3) in den beiden axial voneinander beabstandeten Befestigungspunkten zwischen dem Lampenträger (4) und dem Lichthaubenunterteil (1) weist der Lampenträger (4) Fortsätze (20) auf, die in Öffnungen (21) des Halterohres (3) hineinragen und so ein Herausrutschen des Halterohres (3) aus der Klemmverbindung und damit aus der Lichthaube verhindern.
Die Lichthaube besteht aus lichtdurchlässigem Kunststoffmaterial, das im Falle des vorliegenden Taxidachzeichens gelb durchgefärbt ist. Der Lampenträger (4) besteht aus einem glasklarem Kunststoffspritzmaterial und trägt 5 Glühlampen (13), die als Glassockelglühlampen ausgebildet sind. Diese Glassockelglühlampen sind in Lampenfassungen (7) gefaßt, die ihrerseits mittels einer Bajonettverbindung mit dem Lampenträger (4) verbunden sind.
Die elektrische Kontaktierung der Glühlampen (13) mit den innerhalb des Halterohres (3) geführten Kabeln erfolgt mittels Kontaktstreifen (8), die auf die Oberseite des Lampenträgers (4) in der Fig. 2 aufgelegt sind und die mittels Brückenstegen (15) auf dem Lampenträger (4) befestigt sind. Eine Fixierung der Kontaktstreifen (8) auf dem Lampenträger (4) in der Fig. 2 in Richtung nach links und rechts erfolgt einerseits mittels Anschlägen (17) in der Fig. 2 rechts und andererseits mittels einer Gewindeschraube (11) mit Vierkantmutter (10) in der Fig. 2 links, die zusätzlich mit dem Kabelsatz innerhalb des Halterohres (3) elektrisch verbunden ist.
Schließlich wird aus der Fig. 2 ersichtlich, daß der Lampenträger (4) Befestigungsdome (19) aufweist, die der Verbindung des Lichthaubenoberteiles (2) mit dem Lampenträger (4) dienen. Durch das Lichthaubenoberteil (2) hindurch und in die Befestigungsdome (19) hinein sind selbstschneidende Schrauben gesetzt. Diese Schraubverbindung ermöglicht es, das erfindungsgemäße Dachzeichen zu öffnen und beispielsweise defekt gewordene Glühlampen durch Lösen der Bajonettverbindung und Herausziehen der Fassung (7) zu wechseln.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 1 und 2 mit den selben Bezugszeichen versehen. Man erkennt in der Fig. 3 eine weitere selbstschneidende Schraube (9), die einerseits der Fixierung der Kontaktstreifen (8) auf dem Lampenträger (4) dient, und andererseits die elektrische Verbindung zwischen dem Kabelsatz im Halterohr (3) und den Glühlampen (13) herstellt.
Man erkennt weiterhin die Durchstecköffnungen (16) für die Lampenfassungen (7) der Glühlampen (13), die mittig zwischen den beiden Kontaktstreifen (8) derart angeordnet sind, daß mit Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen den Lampenfassungen (7) und dem Lampenträger (4) auch die elektrische Verbindung zwischen den Kontaktstreifen (8) und den Glühlampen (13) hergestellt wird. Um die Fertigung des erfindungsgemäßen Dachzeichens zu vereinfachen, ist der Lampenträger (4) mit Nuten (14) versehen, in die die Kontaktstreifen (8) in der Fig. 3 von links nach rechts eingeschoben sind, wobei die Kontaktstreifen (8) unter den Brückenstegen (15) hindurchgeführt werden. Die Kontaktstreifen (8) werden so weit in die Nuten (14) eingeschoben, bis sie an den Anschlägen (17) anliegen. Die übrige mechanische Fixierung und elektrische Verbindung erfolgt wie vorher bereits erläutert über die selbstschneidende Schraube (9) und die Gewindeschraube (11) mit Vierkantmutter (10).
In der Fig. 4, in der ebenfalls gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 1-3 mit den selben Bezugszeichen versehen sind, wird nochmals ersichtlich, wie das Halterohr (3) zwischen dem Lichthaubenunterteil (1) und dem Lampenträger (4) festgeklemmt ist. Zudem wird nochmals die Anordnung der LED-Gruppen (6) in dem Lichthaubenoberteil ersichtlich, die eine zusätzliche elektrische Schaltung erforderlich machen.
Diese elektrische Beschaltung besteht im wesentlichen aus zwei Dioden, die aufgrund der gewählten Anordnung nicht auf einer separaten Leiterplatte untergebracht werden müssen. Statt dessen ist der elektrische Anschlußbereich im Bereich der Schrauben (9, 11) und der Mutter (10) in der in der Fig. 5 dargestellten Form ausgebildet, gemäß der der in der Fig. 3 linke Teil des Lampenträgers (4) als elektrischer Verbindungsblock (18) ausgebildet ist. Gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 1-4 sind in der Fig. 5 mit den selben Bezugszeichen gekennzeichnet. Man erkennt in der Fig. 5, daß die Öffnung in der Fig. 5 links als Durchstecköffnung ausgebildet ist, durch die die Gewindeschraube (11) hindurchgesteckt und mit der Vierkantmutter (10) gesichert ist, wogegen in der Fig. 5 rechts zwei Sacköffnungen zur Aufnahme, beispielsweise selbstschneidender Schrauben vorgesehen sind, so daß eine Galvanische- oder Potentialtrennung zwischen den Schraubanordnungen in Fig. 5 rechts oben und unten gewährleistet ist. Dies ermöglicht die getrennte Verdrahtung verschiedener Stromkreise, was insbesondere bei derartigen Taxidachzeichen mit stillem Alarm erforderlich ist.

Claims (12)

1. Dachzeichen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Taxidachzeichen, mit einem Halterohr (3), das an dem Kraftfahrzeug befestigt ist, mit einer aus Unterteil (1) und Oberteil (2) bestehenden Lichthaube, in die das Halterohr (3) hineinragt, mit einem Lampenträger (4), der das Halterohr (3) klemmend umgreifend, mit dem Lichthaubenunterteil (1) verbindet, und mit elektrischen Kontaktschienen, die an dem Lampenträger (4) befestigt sind, und die Glühlampen (13) elektrisch kontaktieren, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktschienen plane Kontaktstreifen (8) sind, daß die Glühlampen (13) in Lampenfassungen (7) angeordnet sind und daß die Lampenfassungen (7) mit den Kontaktstreifen (8) elektrisch und mit dem Lampenträger (4) mechanisch verbunden sind.
2. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) im wesentlichen die Länge des Halterohrs (3) im Inneren der Lichthaube überspannt und mindestens zwei voneinander in Längsrichtung des Halterohrs (3) beabstandete Befestigungspunkte aufweist.
3. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) in Längsrichtung angeordnete, parallele Nuten (14) zur Aufnahme der Kontaktstreifen (8) aufweist.
4. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) Brückenstege (15) zur Befestigung der Kontaktstreifen (8) aufweist.
5. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) Durchstecköffnungen (16) für die Lampenfassungen (7) aufweist, die zwischen den Kontaktstreifen (8) angeordnet sind.
6. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) endseitig Anschläge (17), insbesondere mit Rastnocken für die Kontaktstreifen (8) aufweist.
7. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) endseitig Befestigungs- und elektrische Kontaktierungsschrauben (9, 10, 11) aufweist.
8. Dachzeichen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben (9, 10, 11) in einem elektrischen Verteilungsblock (18) angeordnet sind.
9. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) Befestigungsdome (19) aufweist, an denen das Lichthaubenoberteil (2) befestigt ist.
10. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) Fortsätze (20) aufweist, die in Öffnung (21) des Halterohrs (3) eingreifen.
11. Dachzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lichthaubenunterteil (1) eine topfförmige Ausnehmung (22) aufweist, in der der Fuß (23) eines Saugers (5) angeordnet ist.
12. Dachzeichen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (23) des Saugers (5) eine Langgewindeschraube (24) aufweist, die eine Bohrung (25) am Boden der Ausnehmung (22) durchdringt.
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