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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine verstellbare Leuchte, insbesondere eine verstellbare Leuchte
mit einem ausziehbaren Tragarm, der durch ein oder mehrere elastische
Bänder
gebildet wird.
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Eine derartige Leuchte ist aus der
WO 01/79751 bekannt. Diese Leuchte weist einen Tragarm auf, der
aus einem oder zwei Bändern
aus einem elastischem Material besteht und den Leuchtenkopf trägt. Die
Bänder
besitzen quer zur Längsrichtung
einen rinnenförmig
gewölbten
Querschnitt, der ihnen im gerade gestreckten Zustand Stabilität gegenüber Belastungen
auf der konkav gekrümmten
Seite verleiht. Diese An von Bändern,
die z.B. bei Maßbändern verwendet
wird, kann verhältnismäßig leicht
so gebogen werden, daß die
konkave Wölbung
auf der Innenseite der Krümmung
liegt.
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Bei der bekannten Leuchte ist das
Band auf einer Seite an dem Sockel oder an einem Träger der Leuchte
fixiert, führt
von dort aus in einer Schleife, in der das Federband umgebogen oder
auch verdrillt sein kann, zu einer Führungseinheit, welche als eine bewegliche
Wippe ausgebildet und an einem mit dem Sockel der Leuchte fest verbundenen
Träger
gelagert ist. Von der Führungseinheit
erstreckt sich das Federband geradlinig zu einem freien Ende, an
dem ein Leuchtenkopf montiert ist. Der geradlinige Abschnitt ist
durch Verschieben des Federbandes in der Führungseinrichtung längenverstellbar,
wobei im zurückgeschobenen
Zustand, bei dem sich der Leuchtenkopf näher an der Führungseinheit
befindet, ein größerer Anteil
des Federbandes in der Schlaufe liegt.
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Ein Nachteil der bekannten Leuchten
liegt darin, daß der
Bereich, in dem das Federband als eine Schlaufe geführt wird,
einen verhältnismäßig großen Platz
beansprucht. Dadurch wird die Einsatzmöglichkeit einer derartigen
Leuchte als Tisch-, Stand-, Wand- oder Deckenleuchte eingeschränkt, weil,
abhängig
vom Einsatzort der Leuchte, immer ein verhältnismäßig großer Raum für den in der Schleife geführten Abschnitt
des Federbandes vorbehalten bleiben muß.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Leuchte der eingangs beschriebenen An zu schaffen,
die die genannten Nachteile überwindet.
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Die Aufgabe wird durch eine Leuchte
mit einem Leuchtengestänge
gelöst,
welches direkt oder indirekt mit einer Leuchtenbasis verbunden ist
und einen durch ein oder mehrere Bänder gebildeten Tragarm aufweist,
an dessen freiem Ende eine Leuchtenkopf befestigt ist und der in
einer Führungseinrichtung
verschiebbar geführt
ist, so daß sich
die Position des Leuchtenkopfs in Längsrichtung des Tragarms verstellen
läßt, die
dadurch gekennzeichnet ist, daß das Leuchtengestänge einen
ersten Schenkel umfaßt,
dessen eines Ende ein Verbindungsende bildet, das direkt oder indirekt
mit der Leuchtenbasis verbunden ist, und an dem ein zweiter Schenkel
angeordnet ist, der von dem ersten Schenkel absteht und das besagte
Führungselement
trägt,
wobei das Leuchtengestänge
eine Halteeinrichtung aufweist, welche die den Tragarm bildenden
Bänder – dies kann
ggf. ein einziges Band sein – so
an dem Leuchtenge- stänge
hält, daß sie wenigstens
einen geraden Abschnitt aufweisen, der sich entlang dem ersten Schenkel
in dessen Bereich zwischen seinem Verbindungsende und dem zweiten
Schenkel erstreckt.
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Wenn die Leuchte so orientiert ist,
daß der zweite
Schenkel oberhalb des Verbindungsendes des ersten Schenkels liegt,
bedeutet dies, daß sich der
gerade Abschnitt unterhalb des zweiten Schenkel entlang dem ersten
Schenkel erstreckt.
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Der Tragarm kann, muß aber nicht
durch ein einziges Band gebildet werden. Vorzugsweise bestehen das
Band bzw. die Bänder
aus einem elastischen Material, insbesondere Stahl oder einem elastischen Kunststoff,
und sind im unbelasteten Zustand in einem Querschnitt senkrecht
zur Längsrichtung
gekrümmt.
Grundsätzlich
können
jedoch auch flache Bänder
aus einem geeigneten anderen Material verwendet werden, vorausgesetzt,
daß das
Material, bezogen auf seine Längsrichtung,
biegbar ist, so daß es um
Ecken oder in Schlaufen geführt
werden kann, und im unbelasteten Zustand eine gerade Form annimmt,
und daß das
oder die Bänder
eine ausreichende Tragkraft haben, um an ihrem freien Ende einen
Leuchtenkopf zu tragen, ohne daß der
nicht unterstützte
Teil des durch das Band gebildeten Tragarms wesentlich von einer
Geraden abweicht. Die Bändern
können
z.B. aus einer Memory-Legierung oder ähnlichen Materialien mit einem
Memory-Effekt bestehen, die nach einer Verformung bei Abwesenheit äußerer Kräfte oder
anderer Zwangsbedingungen ihre ursprüngliche Form wieder einnehmen.
Gemäß besonderen
Ausführungsformen
der Erfindung kann der Tragarm durch zwei oder mehr parallele Bänder gebildet
werden, die – im
Fall von senkrecht zu ihrer Längsrichtung
gekrümmten
Bändern – in die gleiche
Richtung gekrümmt
sind. Diese Bänder
können
parallel zueinander geführt
sein. Vorzugsweise liegen sie ineinander. Gemäß einer Ausführungsform wird
ein Tragarm verwendet, der aus zwei ineinander liegenden gekrümmten Bändern besteht,
wie dies in der WO 01/79751 A1 beschrieben und dargestellt ist.
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Wenn nachfolgend von einem Band die Rede
ist, ist gleichzeitig auch der Fall mehrerer Bänder gemeint, sofern nichts
anderes erwähnt
ist.
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Der gerade Abschnitt bzw. die geraden
Abschnitte des Bereichs bzw. der Bänder des Tragarms müssen nicht
notwendigerweise streng parallel zu dem ersten Schenkel sein. Die
Erfindung kann vorsehen, daß zumindest
in der Stellung des Tragarms, in welcher der Abschnitt des Tragarms
zwischen der Führungseinrichtung
und dem Leuchtenkopf die kürzeste
Länge hat,
vorzugsweise in allen oder dem überwiegenden
Teil der Stellungen, der oder die geraden Abschnitte des Bandes
bzw. der Bänder
parallel zu dem ersten Schenkel des Leuchtengestänges verlaufen oder mit diesem
einen Winkel einschließen, welcher nicht mehr als 30°, vorzugsweise nicht mehr als
10° beträgt. Dabei
ist bevorzugt, daß der Bereich
des Bandes, der zwischen der Führungseinrichtung
und dem Ende des Bandes liegt, das dem den Leuchtenkopf tragenden
Ende entgegengesetzt ist, sich nicht oder nicht wesentlich über die
sonstigen Abmessungen der Leuchte, insbesondere die Abmessungen
der Leuchtenbasis, hinaus erstreckt und nahe bei dem ersten Schenkel
verläuft.
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Die beiden Tragarmabschnitte, welche
durch die besagte Biegung gebildet werden, müssen nicht notwendigerweise
parallel zueinander sein, sondern können auch einen vorzugsweise
spitzen Winkel miteinander bilden, so daß insgesamt eine V-Form gebildet
wird. Dementsprechend muß die
Biegung zwischen den beiden Tragarmabschnitten auch nicht notwendigerweise
eine Biegung um 180° sein,
sondern kann auch eine Biegung um weniger als 180° sein. Wenn
bei der erfindungsgemäßen Leuchte
der Tragarm ausgezogen bzw. eingeschoben wird, kann sich, je nachdem,
wie das bzw. die Bänder
gehalten werden, der Winkel zwischen den beiden Tragarmabschnitten
verändern.
Beispielsweise können bei
einer bestimmten Ausführungsform
der Erfindung diese beiden Tragarmabschnitte weitgehend parallel sein,
wenn der Tragarm eingeschoben ist, aber bei einer Stellung des Tragarms,
in welcher dieser weitgehend ausgezogen ist, aufgrund der Verkürzung der Länge des
Tragarms zwischen der Führungseinrichtung
und dem Befestigungsabschnitt an dem ersten Schenkel einen von 0° verschiedenen
Winkel aufweisen, so daß die
U-Form bei einem Ausziehen des Tragarms in eine V-Form übergeht.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß die Spiegelachse
durch den Scheitelpunkt der Biegung, welche zumindest in der Nähe der Biegung
den einen Tragarmabschnitt auf den anderen abbildet, zumindest in
dem Zustand des Tragarms, in dem der Abschnitt des Tragarms zwischen
der Führungseinrichtung
und dem Leuchtenkopf die kürzeste
Länge hat, parallel
zu dem ersten Schenkel ist oder mit diesem einen Winkel von nicht
mehr als 30°,
vorzugsweise von , nicht mehr als 10° einschließt.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß das Band einen
ersten Abschnitt aufweist, der entlang dem ersten Schenkel verläuft und
einen zweiten Abschnitt, der entlang dem zweiten Schenkel verläuft und
an seinem freien Ende den Leuchtenkopf trägt, wobei die beiden Abschnitte
durch einen gekrümmten
Abschnitt verbunden sind. Dabei kann an dem ersten Schenkel des
Leuchtengestänges
eine weitere Führung
vorhanden sein, so daß das
Band durch die Führungen
an dem ersten und zweiten Schenkel verschoben werden kann. An seinem
freien Ende, das dem Ende, welches den Leuchtenkopf trägt, entgegengesetzt
ist, kann das Band einen Anschlag tragen, welcher verhindert, daß das Band
die an dem ersten Schenkel angebrachte Führung verläßt. Die Führungen können mit einer Bremseinrichtung,
beispielsweise einem mechanischen Wiederstandselement, versehen
sein, so daß sich
der Tragarm nicht von selbst in den Führungen verschieben kann.
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Es kann insbesondere vorgesehen sein,
daß der
Abschnitt des ausziehbaren Tragarms zwischen der Führungseinrichtung
und dem freien Ende mit dem Leuchtenkopf eine geradlinige Verlängerung des
zweiten Schenkels des abgewinkelten Leuchtengestänges bildet. Der Winkel, den
die beiden Schenkel des Leuchtengestänges gegeneinander einnehmen,
kann in dem Bereich zwischen 60° und
160°, bevorzugt
zwischen 90° und
130° und
insbesondere bevorzugt bei etwa 110° liegen. Dabei kann auch vorgesehen
sein, daß der
Winkel in dem genannten Bereich über
ein Gelenk einstellbar ist. Die Erfindung kann auch vorsehen, daß der zweite
Schenkel starr gegenüber
dem ersten Schenkel angeordnet ist und mit diesem einen festen,
unveränderlichen
Winkel einschließt.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß ein Befestigungsabschnitt,
insbesondere ein Endabschnitt des Tragarms an dem ersten Schenkel
des Leuchtengestänges
befestigt ist, so daß das
Band zumindest in der Stellung, in welcher der Tragarm vollständig eingeschoben
ist, d.h. der Abschnitt des Tragarms zwischen der Führungseinrichtung
und dem Leuchtenkopf die kürzeste
Länge hat,
eine Schlaufe bildet, welche wenigstens zwei gerade Abschnitte aufweist, die
entlang des ersten Schenkels verlaufen.
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Es kann vorgesehen sein, daß der Abschnitt des
Tragarms zwischen dem Befestigungsabschnitt des Tragarms und dem
Abschnitt in der Führungseinrichtung
zumindest im eingeschobenen Zustand, d.h. dem Zustand, in dem der
Abschnitt des Tragarms zwischen der Führungseinrichtung und dem Leuchtenkopf
die kürzeste
Länge hat,
einen, vorzugsweise genau einen Abschnitt aufweist, in dem der Tragarm eine
Biegung mit einer Richtungsumkehr aufweist, so daß zwei Tragarmabschnitte
gebildet werden, die, bezogen auf eine Projektion auf eine Gerade
durch den ersten Schenkel, in entgegengesetzter Richtung durchlaufen
werden, wenn der Tragarm von einem Ende zum anderen durchlaufen
wird.
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Der Bereich des Tragarms zwischen
dem am ersten Schenkel festgelegten Abschnitt und dem Führungselement
bildet bei der erfindungsgemäßen Leuchte
vorzugsweise eine Schlaufe, die in einem Teilbereich die Form eines
nach oben offenen U oder V aufweist. Wenn diese Schlaufe innerhalb
der Fläche
liegt, die von den zwei Schenkeln des Leuchtengestänges begrenzt
wird, benötigt
die Leuchte keinen Platz jenseits des Leuchtengestänges, selbst
in dem Zustand, in dem der ausziehbare Abschnitt des Leuchtenarms
vollständig
eingeschoben ist.
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Die Erfindung kann insbesondere vorsehen, daß sich der
Bereich des Tragarms, welcher sich nicht entlang dem zweiten Schenkel
bzw. welcher sich entlang dem ersten Schenkel erstreckt, zumindest
in einer Stellung des Leuchtengestänges in einer Projektion auf
eine Ebene senkrecht zu dem ersten Schenkel sich nicht über die
Leuchtenbasis hinaus erstreckt. Insbesondere kann bei einer Ausführungsform,
bei welcher das Band eine Schlaufe bildet, vorgesehen sein, daß sich zumindest
in einer Stellung des Leuchtengestänges der Bereich der Schlaufe
oder der Schlaufen in einer Projektion auf eine Ebene senkrecht
zu dem ersten Schenkel nicht über
die Leuchtenbasis hinaus erstreckt. Dies gilt vorzugsweise für alle Stellungen
des Tragarms.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß zumindest
in einer Stellung des Tragarms, in welcher der Abschnitt des Tragarms
zwischen der Führungseinrichtung
und dem Leuchtenkopf die kürzeste
Länge hat,
die geraden Abschnitte des U- oder V-förmigen Abschnitts des Tragarms
parallel zu dem ersten Schenkel des Leuchtengestänges verlaufen oder einen Winkel
von nicht mehr als 30° mit
diesem einschließen.
Die Erfindung kann vorsehen, daß in
einer Projektion auf die Ebene, welche durch den ersten und zweiten
Schenkel aufgespannt wird, der Bereich des Tragarms zwischen dem
Befestigungsabschnitt und der Führungseinrichtung
in allen Stellungen oder dem überwiegenden
Teil der Stellungen des Tragarms, in einer Halbebene liegt, welche
durch eine Gerade durch den zweiten Schenkel begrenzt wird und den
Bereich des ersten Schenkels zwischen dem Verbindungspunkt mit dem
zweiten Schenkel und dem Verbindungsende umfaßt.
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Vorzugsweise liegt dabei die Mittellinie
des Tragarms in der oben genannten Projektionsebene.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß der Tragarm
durch den ersten Schenkel hindurch oder an diesem vorbei geführt wird
und sich entlang dem ersten Schenkels auf der von dem zweiten Schenkel
bzw. dem Leuchtenkopf abgewandten Seite des ersten Schenkels erstreckt.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß in allen Stellungen
oder dem überwiegenden
Teil der Stellungen des Tragarms der Bereich des Tragarms zwischen
dem Befestigungsabschnitt des Tragarms und der Führungseinrichtung, bezogen
auf die Mittellinie des Tragarms, in einer ebenen Fläche liegt,
die auf zwei Seiten von dem ersten und dem zweiten Schenkel des
Leuchtengestänges
begrenzt wird.
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Dabei kann insbesondere vorgesehen
sein, daß sich
dieser Bereich nicht über
den ersten und/oder zweiten Schenkel hinaus erstreckt. Dieser Bereich
liegt dann also in einem Parallelogramm, welches durch den zweiten
Schenkel und den Bereich des ersten Schenkels zwischen dem Verbindungspunkt
mit dem zweiten Schenkel und dem Verbindungsende des ersten Schenkels
aufgespannt wird.
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Die Erfindung kann insbesondere vorsehen, daß der Befestigungsabschnitt
des Tragarms über eine
Befestigungseinrichtung an dem ersten Schenkel des Leuchtengestänges befestigt
ist, welche eine Verlagerung des Befestigungsabschnitts entlang dem
ersten Schenkel und seine Fixierung an unterschiedlichen Stellen
des ersten Schenkel gestattet. Die Erfindung kann insbesondere vorsehen,
daß die Befestigungseinrichtung,
z.B. eine Befestigungsmanschette, an unterschiedlichen Stellen entlang
dem ersten Schenkel fixiert werden kann, wobei sowohl vorgesehen
sein kann, daß die
Befestigungseinrichtung an diskreten Stellen befestigbar ist, als
auch, daß die
Lage der Befestigungseinrichtung entlang dem ersten Schenkel kontinuierlich
verstellbar ist.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß das Führungselement
starr an dem zweiten Schenkel des Leuchtengestänges festgelegt oder ausschließlich linear
entlang dem zweiten Schenkel verlagerbar ist.
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Der zweite Schenkel des Leuchtengestänges kann
an dem Endpunkt des ersten Schenkels angebracht sein, der dem Endpunkt
gegenüberliegt, welcher
mit der Leuchtenbasis verbunden ist (Verbindungsende). Der zweite
Schenkel kann jedoch auch an einem Punkt zwischen den beiden Endpunkten des
ersten Schenkels mit dem ersten Schenkel verbunden sein.
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Dabei kann vorgesehen sein, daß die Lage des
zweiten Schenkels entlang dem ersten Schenkel verstellbar ist. Die
Leuchte weist dabei eine Einrichtung auf, mit Hilfe welcher der
zweite Schenkel an verschiedenen Punkten des ersten Schenkels wahlweise
fixiert werden kann. Mit anderen Worten ist der zweite Schenkel
bei dieser Ausführungsform
entlang dem ersten Schenkel verstellbar, z.B. höhenverstellbar.
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Um einen möglichst weiten Bereich von
Einstellungsmöglichkeiten
der Leuchte vorzusehen, ist es günstig,
wenn der Leuchtenkopf an dem freien Ende des Tragarms über ein
Gelenk angeordnet ist, so daß sich
der Leuchtenkopf wenigstens in einer Ebene, z.B. einer vertikalen
Ebene, verschwenken läßt. Es kann
jedoch auch beispielsweise ein Kugelgelenk vorgesehen sein, das
eine Einstellmöglichkeit in
mehrere Richtungen erlaubt. Durch diese Verstellmöglichkeit
wird eine flexible Einstellung eines von dem Leuchtenkopf abgegebenen
Lichtkegels ermöglicht,
was für
eine Anwendung der Leuchte, beispielsweise als Leseleuchte, besonders
vorteilhaft ist.
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Ferner kann vorgesehen sein, daß der erste Schenkel
des Leuchtengestänges über ein
Gelenk direkt oder indirekt mit der Leuchtenbasis verbunden ist.
Dies ermöglicht
ein Verschwenken der gesamten Leuchte, beispielsweise in einer vertikalen
Ebene, gegenüber
der Auflagefläche
bzw. dem Befestigungspunkt der Leuchte. Es ist dadurch insbesondere
möglich,
die Höhe
des Leuchtenkopfs, beispielsweise gegenüber einer Tischplatte, unabhängig von der
Verstellmöglichkeit
des Tragarms einzustellen. Beispielsweise läßt sich bei Benutzung der Leuchte als
Tischleuchte der Leuchtenkopf etwas absenken, wenn der verstellbare
Tragarm der Leuchte verhältnismäßig weit
ausgezogen ist, wobei sich durch eine Schwenkverbindung des Leuchtenkopfes
mit dem Tragarm die Neigung des Leuchtenkopfes gegenüber einer
zu beleuchtenden Fläche,
z.B. einer Tischplatte, geeignet einstellen läßt. Dadurch kann erreicht werden,
daß der
Leuchtenkopf in einer für
den Benutzer angenehmen Höhe
und Orientierung über der
Tischplatte liegt, um eine Blendung durch die Leuchte auszuschließen. Das
Leuchtengestänge kann
gegenüber
dem Leuchtenfuß auch
drehbar gelagert werden, beispielsweise um eine vertikale Achse.
Dadurch läßt sich
die Position des Leuchtenkopfs in einer horizontalen Ebene einstellen.
Insbesondere bei einem L-förmigen
Schreibtisch läßt sich
dabei die Leuchte alternativ für
beide Schreibtischteile benutzen. Insbesondere in Verbindung mit
einer Ausführungsform,
bei welcher das Führungselement
an dem zweiten Schenkel starr befestigt oder nur linear entlang
dem zweiten Schenkel verschiebbar ist, hat diese Ausführungsform
den Vorteil, daß das
Band bzw. die Schleife nicht durch eine Umlenkeinrichtung geleitet
werden müssen,
was zu einer momentenfreien Schleifenführung führt. Umgekehrt ist das an der Leuchtenbasis
vorgesehene Gelenk nicht wie die schwenkbare Wippe nach dem Stand
der Technik durch Biegemomente der Schleifenführung belastet.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß der erste Schenkel
des Leuchtengestänges
mit einem Gelenk verbunden ist, das seinerseits über ein oder mehrere Zwischenelemente,
z.B. einen weiteren Schenkel des Leuchtengestänges, ein Gehäuse oder
Gehäusebauteil
oder dergleichen, mit der Leuchtenbasis verbunden ist. Insbesondere
bei Stehleuchten kann es vorteilhaft sein, das Gelenk oberhalb der
Leuchtenbasis vorzusehen. In diesem Fall kann beispielsweise der
erste Schenkel über
das Gelenk mit einem dritten Schenkel verbunden sein, welcher das
Gelenk mit der Leuchtenbasis verbindet.
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Die erfindungsgemäße Leuchte kann als Tischleuchte
oder Stehleuchte, aber auch als Wandleuchte- oder Deckenleuchte
ausgestaltet werden. Im Falle einer Tischleuchte oder einer Stehleuchte kann
die Leuchte als Leuchtenbasis einen Leuchtenfuß, z.B. in Form eines Sockels,
oder ein Gehäuse, z.B.
für elektrische
Komponenten, aufweisen. Der erste Schenkel des Leuchtengestänge muß dabei nicht
notwendigerweise direkt mit diesem Leuchtenfuß oder Gehäuse verbunden sein. Er kann
zum Beispiel auch indirekt mit dem Leuchtenfuß über ein Zwischenelement verbunden
sein. Im Falle einer Wand- oder Deckenleuchte kann die Leuchte zum
Beispiel als Leuchtenbasis eine Befestigungsplatte aufweisen, die
an der Wand oder Decke befestigt wird. Grundsätzlich läßt sich auch eine abgehängte Leuchte
realisieren, bei der eine abgehängte
Platte oder ein anderer abgehängter
Körper
die Leuchtenbasis bildet, von dem ausgehend sich das Leuchtengestänge und
letztendlich der Tragarm erstreckt.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß die Leuchtenbasis
durch einen Leuchtenfuß gebildet wird.
Die Leuchtenbasis kann jedoch auch z.B. eine Halteplatte zum Befestigen
einer Deckenleuchte oder eine Wandleuchte an einer Decke oder Wand sein.
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Der Leuchtenfuß kann z.B. als Sockel zum Aufstellen
der Leuchte. auf einer ebenen Fläche
ausgebildet sein. Die Leuchtenbasis kann einen Klemmechanismus aufweisen,
um die Leuchte an einem die Leuchte tragenden Teil, insbesondere
an einem plattenförmigen
Körper,
z.B. an einer Tischkante, festzuklemmen.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Leuchte
betreffen die Ausgestaltung der Stromzuführungen zum Leuchtenkopf. Vorzugsweise
sind diese entlang des Tragarms geführt. Dabei kann vorgesehen
sein, daß eine
Stromführungszuleitung
von einem Federband selbst gebildet wird, welches in diesem Fall
wenigstens teilweise aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht. Die
zweite Stromleitung wird in diesem Fall von einem gegenüber dem
Tragarm isolierten Leiter gebildet. Dieser kann beispielsweise auf
dem Tragarm aufge klebt oder aufgedampft sein. Er kann jedoch auch
lose an diesem verlegt sein und nur an einigen Punkten mit diesem
verbunden sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
sind beide Stromführungsleitungen
zum Leuchtenkopf voneinander isoliert an dem Tragarm geführt, beispielsweise
durch Aufdampfen, Aufkleben oder auch einfaches Verlegen auf dem
entsprechenden Band. Die Isolierung kann entweder dadurch hergestellt werden,
daß die
beiden Stromführungsleitungen
jeweils für
sich mit einer Isolierung versehen sind. Eine Isolierung kann aber
auch dadurch hergestellt werden, daß das Band entweder aus einem
isolierenden Material besteht oder mit einer isolierenden Beschichtung
im Bereich der Stromführungsleitung
versehen ist.
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Ein Vorteil der Stromführung unabhängig von dem
Tragarm besteht darin, daß beide
Leitungen aus einem guten Leiter, wie beispielsweise Kupfer, Silber oder
Gold, hergestellt werden können.
Bei Verwendung des Tragarms als Stromführungsleitung kann der Strom
z.B. durch den Federstahl des Tragarms geleitet werden. Dieser hat
jedoch einen verhältnismäßig hohen
Widerstand, so daß ein
größerer Spannungsabfall über diesen
Teil der Zuleitung nicht zu vermeiden ist. Dieser Nachteil kommt
insbesondere dann zur Geltung, wenn für eine Niedervoltlampe verhältnismäßig hohe
Stromstärken
in den Zuführungen geführt werden
müssen.
Es ist daher insbesondere bei der bevorzugten Verwendung von Niedervoltleuchtmitteln
eine Stromführung
außerhalb
eines aus Federstahl hergestellten Tragarms sinnvoll.
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Bei der Ausführungsform mit zwei separaten Stromzuführungsleitungen
kann ein Federband auch aus einem nichtleitenden Material, wie Kunststoff, hergestellt
sein. Es kann vorgesehen sein, daß eine oder beide Stromführungszuleitungen
in dem Tragarm integriert sind, d.h. insbesondere zwischen zwei Schichten
des Tragarms angeordnet sind. Der Tragarm kann beispielsweise aus
zwei Lagen eines gebogenen Federstahls hergestellt sein und die
Zuleitungen sind zwischen diesen beiden Lagen angeordnet und jeweils
gegen die beiden Lagen und zueinander isoliert. Es reicht jedoch
auch aus, nur eine der beiden Leitungen gegen den Tragarm zu isolieren.
Für den
Fall, daß der
Tragarm aus einem Nichtleiter, beispielsweise aus einem Kunststoffband,
hergestellt ist, ist eine separate Isolierung der Stromzuführungsleitungen
nicht erforderlich, sofern diese voneinander beabstandet verlegt
sind.
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Gemäß einer derzeit bevorzugten
Ausführungsform
kann die Erfindung vorsehen, daß der Tragarm
zwei übereinander
liegende elastische Bänder
aufweist, zwischen denen zwei gegeneinander isolierte, vorzugsweise
zwei flache Stromführungsadern
angeordnet sind. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen den beiden Bändern eine
flache doppeladrige Leitung angeordnet. Bei dieser Ausführungsform
ist die Leitung durch die beiden sie um- gebenden Bänder geschützt. Die
beiden Bänder
dienen in diesem Fall nicht als Stromzuführung. Vorzugsweise bestehen
die Bänder
aus einem unbehandelten Edelstahl. In diesem Fall ist die doppeladrige
Leitung zwischen den Bändern
eine isolierte Leitung. Es kann auch vorgesehen sein, daß die Bänder aus
einem nichtleitenden Material bestehen oder im Bereich der Leitung
mit einer Isolierungsschicht versehen sind.
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Die Erfindung kann vorsehen, daß zwischen dem
Leuchtenkopf und einer Spannungsquelle, z.B. einem Transformator,
eine einzige durchgängige
Leitung vorgesehen ist. In diesem Fall ist der Leuchtenkopf also
ohne Zwischenverbindungen direkt mit der Spannungsquelle, z.B. dem
Transformator, verbunden. Vorzugsweise wird hierfür eine doppeladrige Leitung
zunächst
zwischen den Bändern
des Tragarms geführt,
tritt dann an der Stelle, an welcher der Tragarm mit dem ersten
Schenkel verbunden ist, in den ersten Schenkel ein und wird dann
in dem Leuchtengestänge
bis zu der Leuchtenbasis geführt, wo
sie als Netzanschlußleitung
aus der Leuchte austritt und mit der außerhalb der Leuchte befindlichen Spannungsquelle
verbunden ist. Dabei kann die Leitung zwischen dem Gelenk und der
Leuchtenbasis in weiteren Bestandteilen des Leuchtengestänges oder eines
Leuchtengehäuses
geführt
sein. Die Erfindung kann allerdings auch vorsehen, daß die Leitung
ganz oder teilweise außerhalb
des Leuchtengestänges verläuft.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Leuchte.
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2 zeigt
einen Querschnitt durch das Federband entlang der Linie II-II der 1.
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3 zeigt
einen Querschnitt durch das Federband entlang der Linie III-III
der 1.
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4 zeigt
in einer möglichen
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leuchte
mit zwei separaten Stromzuführungsleitungen
den Leuchtenkopf und einen vorderen Abschnitt des ausziehbaren Tragarms
in einer perspektivischen Ansicht von oben.
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5 zeigt
in einer 4 entsprechenden Ansicht
einer weiteren Ausführungsform
der Leuchte mit einer einzelnen Stromzuführungsleitung, bei welcher
das Band des Tragarms die zweite Stromzuführung bildet.
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6 zeigt
die gleiche Ansicht wie 4, nur
für eine
Leuchte mit einem doppellagigen Federband-Tragarm.
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7 zeigt
die gleiche Ansicht wie 4 für eine Ausführungsform
der Leuchte mit einem doppellagigen Federband-Tragarm mit einer
dazwischen angeordneten Stromzuführungsleitung.
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Die erfindungsgemäße Leuchte wird anhand einer
Ausführungsform
beschrieben, die eine Schreibtischleuchte bildet. 1 zeigt eine Seitenansicht dieser Leuchte.
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Die Leuchte ruht auf einem Sockel 2,
der auf einer ebenen Fläche,
beispielsweise einem Schreibtisch, aufgestellt werden kann. Über ein
Gelenk 4 ist ein Leuchtengestänge 6 mit dem Sockel
verbunden. Das Gelenk 4 weist eine horizontale Schwenkachse auf,
so daß das
Leuchtengestänge 6 in
einer vertikalen Ebene, wie durch den unteren Pfeil in 1 angedeutet, verschwenkt
werden kann. Die Figur zeigt die neutrale Stellung, bei der sich
das Leuchtengestänge 6 von
dem Sockel senkrecht nach oben erstreckt. Das Leuchtengestänge 6 ist
ein abgewinkeltes Bauelement, das zwei Schenkel, einen unteren (ersten)
Schenkel 8 und einen oberen (zweiten) Schenkel 10 aufweist.
Die beiden Schenkel sind starr miteinander verbunden und schließen einen
Winkel von etwa 110° ein.
Im oberen Bereich des unteren Schenkels 8 ist mit einer
Manschette 12 ein Federband-Tragarm 14 fest angebracht.
Der Federband-Tragarm besteht aus einem flachen Streifen eines Federstahls,
welcher im Querschnitt quer zur Längsrichtung bogenartig gekrümmt ist. 2 zeigt einen solchen Querschnitt
durch das Federband aus einem Teilbereich, in dem sich das Federband
geradlinig erstreckt und nicht oder nur gering belastet ist. Von
dem Festlegungspunkt der Manschette 12 an dem unteren Schenkel 8 des
Leuchtengestänges 6 führt das
Federband zunächst
entlang des unteren Schenkels 8 nach unten. Daran schließt sich
eine U-förmige
Schleife 16 an, an der das Federband nach oben umgelenkt
ist und auf der anderen Seite des U wieder entlang dem unteren Schenkel 8 des Leuchtengestänges 6,
z.B. parallel oder leicht schräg nach
oben führt.
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Der Querschnitt durch das Federband
in einem Bereich, in dem sich das Federband geradlinig entlang der
Längsrichtung
des Bandes erstreckt ist 2 gezeigt.
In dem Schnitt quer zur Längsachse des
Federbands ist deutlich zu erkennen, daß das Federband in der Breite
bogenförmig
gekrümmt
ist. In dem Bereich der U-förmigen
Lenkung des Federbands ist diese Krümmung aus dem Federband herausgedrückt. 3 zeigt einen entsprechenden
ebenen Querschnitt. Der gekrümmte
Querschnitt des Federbandes ist für die erforderliche Stabilität des Bandes
verantwortlich, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
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Von dem geraden Abschnitt der U-förmigen Schleife
auf der von dem unteren Schenkel 8 des Leuchtengestänges abgewandten
Seite führt
das Federband nach einer weiteren Biegung 18 in eine Führungseinheit 20 hinein,
die am äußeren Ende
des oberen Schenkels 10 fest montiert ist. Dabei liegt
der gesamte Abschnitt der Federbandschleife zwischen dem Befestigungspunkt
am unteren Schenkel 8 und dem Führungselement 20 am
oberen Schenkel 10 in einer Fläche, die von den beiden Schenkeln
begrenzt wird.
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In der Führungseinheit 20 wird
das Federband 14 formschlüssig in einer solchen Weise
gehalten, daß nur
eine Längsverschiebung
des Tragarms möglich
ist und seine Lage in allen anderen Richtungen durch die Führung festgelegt
ist. Das Führungselement 20 kann
beispielsweise das Federband über einen
gewissen Längsbereich
von allen Seiten umfassen. Das Band kann aber auch nur in einzelnen Abschnitten,
z.B. an den Längskanten,
geführt
werden. In jedem Fall ist eine Längsverschiebung
des Bandes durch die Führungseinrichtung
möglich.
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Nach dem Führungselement erstreckt sich das
Federband gerade weiter. In diesem Abschnitt, welcher die geometrische
Verlängerung
des, oberen Schenkels 10 bildet, dient das Federband als
Trägerarm
für einen
Leuchtenkopf 24, der an dem freien Ende des Federbandes
angebracht ist. Durch die Verschiebbarkeit des Federbandes in der
Führungseinheit 20 läßt sich
die Länge
des Abschnitts 22, wie durch den geraden Doppelpfeil in 1 angedeutet, verstellen.
Bei weit zurückgeschobenem
Leuchtenkopf 24 verkürzt
sich der Abschnitt 22, während die U-förmige Schlaufe 16 des
Federbandes sich nach unten erweitert. Umgekehrt liegt die U-förmige Schleife 16 in
einer größeren Höhe gegenüber dem Sockel 2,
wenn der Abschnitt 22 des Federband-Tragarms weit ausgezogen
ist. Am äußeren freien
Ende des Federbandes ist der Leuchtenkopf 24 über ein
Gelenk 26 montiert. Das Gelenk 26, welches eine
horizontale Achse aufweist, die quer zur Längsrichtung des Federbandes
angeordnet ist, erlaubt eine Verschwenkung des Leuchtenkopfs 24 in einer
vertikalen Ebene, wie durch den runden Doppelpfeil in 1 angedeutet. Unterhalb
des Gelenks, mit dem Leuchtenkopf verbunden, befindet sich ein Bügel 28,
der einerseits davor schützen
soll, daß ein Gegenstand
zu nah an den Leuchtenkopf gerät,
der im Betrieb eine große
Wärme entwickeln
kann. Andererseits kann der Leuchtenkopf an diesem Bügel zum Verstellen
um das Gelenk 26 angefaßt werden.
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Die Stabilität des Abschnitts 22 des
Federbandes 14 wird, wie vorangehend bereits erwähnt, durch
die Krümmung
des Federbandes quer zur Längsrichtung
gewährleistet.
Die Krümmung
des Federbandes in diesem Abschnitt 22 ist nach oben offen,
so daß ein
Abknicken nach unten verhindert wird. Das Federband ist so dimensioniert,
so daß der Leuchtenkopf
auch bei voll ausgezogenem Federband sicher gehalten wird und das
Federband sich nicht oder nur geringfügig durch sein eigenes Gewicht
und das Gewicht des Leuchtenkopfs nach unten neigt.
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Während
in 1 die Schlaufenführung vereinfacht
so dargestellt ist, daß die
beiden Abschnitte parallel sind, ist klar, daß in der Realität die beiden Schenkel
der U-förmigen
Schleife 16 in der Regel einen nicht verschwindenden Winkel
miteinander einschließen
können.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leuchtenkopf weit ausgezogen
ist und dementsprechend der Abschnitt des Tragarms 14 zwischen
der Führungseinheit 20 und
der Manschette 12 stark verkürzt ist, so daß die Biegung
der Schlaufe nahe bei der Manschette 12 liegt. Dementsprechend
hat die Schlaufe auch nicht immer eine exakte U-Form, bei der eine
Richtungsumkehr um 180° stattfindet,
sondern eine mehr oder weniger stark ausgeprägte V-Form, insbesondere wenn
der Tragarm 14 weit ausgezogen ist.
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Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist
die Manschette 12 entlang dem unteren Schenkel 8 verschiebbar,
so daß durch
Verstellen der Manschette 12 die maximale Länge, um welche
der Tragarm 14 ausgezogen werden kann, verstellt werden
kann. Dabei ist in geeigneter Weise gewährleistet, daß die Manschette
derart an dem unteren Schenkel 8 fixiert ist, daß sich ihre
Lage durch Ziehen an dem Abschnitt 22 oder auch an dem Schlaufenbereich 16 nicht
verändert.
Beispielsweise kann eine Feststelleinrichtung, z.B. mit einer Klemmschraube
oder einem Rastelement, vorgesehen sein. Es kann auch vorgesehen
sein, daß die
Manschette derart ausgestaltet ist, daß der Reibungswiderstand gegenüber dem
unteren Schenkel 8 so groß ist, daß die Lage der Manschette 12 bei
den Kräften,
die üblicherweise
auf den Tragarm 14 einwirken, sich nicht verändert.
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Der Leuchtenkopf wird vorzugsweise
mit Niedervolt-Halogenlampen oder LEDs betrieben, welche sich unter
anderem durch ein verhältnismäßig geringes
Gewicht auszeichnen und daher für
diese Konstruktion besonders geeignet ist. Allgemein sind die elektrischen
Komponenten, insbesondere die Lichtquellen, zumindest soweit sie
sich im Bereich des Leuchtengestänges,
des Leuchtenkopfes oder im Bereich des Tragarms befinden, vorzugsweise
für den
Betrieb mit einer Kleinspannung ausgelegt.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Leuchtenkopfs und einen Teil des
oberen Abschnitts 22 des Federbandes von schräg oben in
einer möglichen
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leuchte.
Auf der Oberseite des Leuchtenkopfes sind einige Entlüftungsschlitze 29 vorgesehen.
Die Lichtaustrittsöffnung 30 des
Leuchtenkopfs weist nach unten, kann jedoch, wie bereits erwähnt, über das
Gelenk 26 über
einen gewissen Bereich verstellt werden. Auf der Oberseite des Leuchtenbandes 14 sind
zwei Stromzuleitungskabel 32 angeordnet, die durch eine
Kunststoffisolierung (nicht gezeigt) gegenüber dem Federstahl des Federbandes 14 isoliert sind.
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In einer alternativen Ausführungsform,
die in 5 gezeigt ist,
ist nur ein flaches Stromzuführungskabel 32' angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform
dient das Federband selbst als weitere Stromzuleitung, die natürlich gegenüber der
Stromzuleitung 32' isoliert
ist. Beispielsweise kann die Stromzuleitung 32' flächig auf
der Oberseite des Federbands mit einer Isolierung dazwischen aufgeklebt
sein. Die 6 und 7 zeigen Ausführungsformen,
in denen der Tragarm 14 von zwei Bändern, einem oberen Band 14' und einem unteren
Band 14'', gebildet wird.
Gemäß der Ausführungsform
nach 6 dient jeweils ein
Band als jeweils eine Stromzuführung,
während nach 7 keines der beiden Bänder als
Stromzuführung
dient und die Stromzuführung 32' in Form einer
flachen doppeladrigen Leitung geschützt zwischen den beiden Bändern angeordnet
ist.
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Die Stromzuführungen gehen an dem festgelegten
Ende des Federbandes an der Manschette 12 in eine Leitung über, die
in dem Leuchtengestänge 8 bis
zu dem Gelenk 4 und von dort als Netzanschlußleitung 34 zu
einem außerhalb
der Leuchte befindlichen Transformator (nicht dargestellt) geführt ist.
In der bevorzugten Ausführungsform
besteht die elektrische Leitung von dem Leuchtenkopf zu dem Transformator
aus einem Stück,
z.B. aus der erwähnten
flachen doppeladrigen Leitung. Der Leuchtenkopf ist also bei dieser
Ausführungsform
mit dem Transformator durch die Leitung ohne eine Zwischenverbindung
elektrisch verbunden.
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Die in den nachfolgenden Ansprüchen und
in der Beschreibung und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können für die Erfindung
in ihren verschiedenen Ausführungsformen
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination wesentlich sein.
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- 2
- Sockel
- 4
- Gelenk
- 6
- Leuchtengestänge
- 8
- unterer
(erster) Schenkel
- 10
- oberer
(zweiter) Schenkel
- 12
- Manschette
- 14
- Federband-Tragarm
- 14'
- oberes
Band des Tragarms
- 14''
- unteres
Band des Tragarms
- 16
- U-förmige Schleife
des Tragarms
- 18
- Biegung
des Tragarms
- 20
- Führungselement
- 22
- gerader
Abschnitt des Tragarms
- 24
- Leuchtenkopf
- 26
- Gelenk
- 28
- Bügel
- 29
- Entlüftungsschlitz
- 30
- Lichtaustrittsöffnung
- 32
- Stromzuführungsleitung
- 32'
- Stromzuführungsleitung
- 34
- Netzanschlußleitung