DE10252747A1 - Aufbewahrungsvorrichtung für Schraubendrehereinsätze oder dergleichen - Google Patents
Aufbewahrungsvorrichtung für Schraubendrehereinsätze oder dergleichenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungsvorrichtung (V) für Schraubendrehereinsätze (7) oder dergleichen mit einem ein Futter (18) zur Aufnahme eines Schraubendrehereinsatzes (7) oder dergleichen aufweisenden Betätigungsorgan (9), welches in einer Aussparung des Vorrichtungsgehäuses (V) einliegt und zumindestens einen Axialabschnitt aufweist, dessen Durchmesser größer ist als die Stärke des Gehäuses, so dass dieser Axialabschnitt über die beiden Breitseitenflächen (10, 12) des Gehäuses ragt. Um die gattungsbildende Aufbewahrungsvorrichtung gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden, wird vorgeschlagen, dass das Betätigungsorgan (9) von der Breitseite (10) her in die als Fenster (12) gestaltete Aussparung einlegbar ist und dort im Klemmsitz gehalten ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungsvorrichtung für Schraubendreher oder dergleichen mit einem ein Futter zur Aufnahme eines Schraubendrehereinsatzes oder dergleichen aufweisenden Betätigungsorgan, welches in einer Aussparung des Vorrichtungsgehäuses einliegt und zumindestens einen Axialabschnitt aufweist, dessen Durchmesser größer ist als die Stärke des Gehäuses, so dass dieser Axialabschnitt über die beiden Breitseitenflächen des Gehäuses ragt.
- Eine derartige Aufbewahrungsvorrichtung wird in der WO 97/44163 A1 beschrieben. Die dort beschriebene Aufbewahrungsvorrichtung besteht aus einem zweiteiligen Gehäuse, wobei ein Gehäuseteil einen bügelförmigen Rahmen ausbildet mit einem Einschwenkfenster für das andere Gehäuseteil, welches eine Vielzahl von Einstecköffnungen besitzt, in welche die Schraubendrehereinsätze derart einsteckbar sind, dass sie nur bei geöffnetem Gehäuse entnehmbar sind. Bei geschlossenem Gehäuse, wobei das zweite Gehäuseteil in der U-förmigen Aussparung des rahmenartigen Gehäuseteils einliegt, können die Schraubendrehereinsätze zwar berührt werden. Sie können aber nicht herausgenommen werden.
- Diese Aufbewahrungsvorrichtung besitzt darüber hinaus eine Aussparung, in welche ein Betätigungsorgan in Form eines Futters einsteckbar ist. Diese Aussparung besitzt eine Sackbohrung, in welche in Axialrichtung der Einspannabschnitt des Futters einsteckbar ist. Das Futter selbst liegt in einem Fenster. Es besitzt einen Durchmesser, der größer ist, als die Stärke des Gehäuses, so dass es beidseitig über die Gehäusebreitseitenflächen hinaus ragt. Das Futter kann nur bei geöffnetem Gehäuse entnommen werden.
- Die nicht vorveröffentlichte DE 101 56 459.7 beschreibt eine Aufbewahrungsvorrichtung für Schraubendrehereinsätze und ein Betätigungsorgan in Form eines Griffs. Auch dieses Gehäuse ist zweiteilig. In einem ersten Ausführungsbeispiel dieser Schrift liegt das Betätigungsorgan in einer wannenartigen Ausnehmung des Gehäuseinneren und durchragt bei geschlossenem Gehäuse bereichsweise eine der Kontur des Betätigungsorganes folgende Fensteröffnung des Gehäusedeckels. In einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung liegt das als Griff ausgebildete Betätigungsorgan in einer Deckelöffnung in einem Klemmsitz ein. Es ist nur bei geöffnetem Deckel von innen entnehmbar.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsbildende Aufbewahrungsvorrichtung gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung. Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass das Betätigungsorgan von der Breitseite her in die als Fenster gestaltete Aussparung einlegbar ist und dort im Klemmsitz gehalten ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist die Zuordnung und die Entnahme des auch als Griff ausbildbaren Betätigungsorganes möglich, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gegebenenfalls öffenbares Vorrichtungsgehäuse geöffnet ist. Der Klemmsitz ermöglicht eine sichere Fesselung des Betätigungsorganes im Fenster. Die Ausgestaltung der Aussparung als Fenster hat den Vorteil, dass das Betätigungsorgan von beiden Breitseiten her vollständig erkennbar ist und auch zumindestens bereichsweise über die Breitseitenfläche des Gehäuses hinaus ragt. Das Gehäuse kann somit sehr flach ausgebildet werden, so dass ein vollständiger Schraubwerkzeugsatz in der Hosentasche verwahrt werden kann. Bevorzugt ist das Betätigungsorgan von hinterschnittenen Laibungen des Fensters gehalten. Die Randkanten des Fensters folgen dabei der Kontur des Betätigungsorganes. Darüber hinaus erweist es sich als vorteilhaft, dass der Abstand der beiden einer Breitseitenfläche zugeordneten, das Betätigungsorgan zwischen sich aufnehmenden Randkanten zumindestens bereichsweise kleiner ist als der Durchmesser des Betätigungsorganes. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Abstände der beiden Randkanten auf einer Breitseite kleiner sind als auf der anderen, so dass das Betätigungsorgan nur von einer Seite in das Fenster einlegbar ist bzw. aus dem Fenster entnehmbar ist. Infolgedessen ist die Bestückungsrichtung des Betätigungsorganes in die Aufbewahrungsvorrichtung vorgegeben. Als vorteilhaft hat sich herausgestellt, dass die das Fenster in Achsrichtung des Betätigungsorganes flankierenden Gehäuseabstände quer zur Achsrichtung elastisch ausbiegbar sind. Dies wird in vorteilhafter Weise dadurch erreicht, dass das Gehäuse der Aufbewahrungsvorrichtung aus Kunststoff besteht. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Laibung von einem im Wesentlichen U-förmigen Kanal gebildet ist und insbesondere verschieden lange U-Schenkel aufweist. Bevorzugt ist das Betätigungsorgan ein Griff mit axial hintereinanderliegenden konkaven Kehlen, in welche konvexe Ausbuchtungen der Gehäusebreitseiten ragen. In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Gehäuse zweiteilig ausgebildet mit einem ersten Gehäuseteil, welches Einstecköffnungen für die Schraubendrehereinsätze oder dergleichen aufweist, an dem ein zweites Gehäuseteil angelenkt ist, welches von einer Geschlossenstellung, in welcher die Schraubendrehereinsätze oder dergleichen nicht entnehmbar sind, in eine Offenstellung, in welcher die Schraubendrehereinsätze oder dergleichen entnehmbar sind, aufschwenkbar ist. Dabei ist das Fenster, in welches das Betätigungsorgan einklipsbar ist, bevorzugt dem ersten Gehäuseteil zugeordnet. Ferner besitzt das erste Gehäuseteil einen in die Öffnung des Futters ragenden oder das Futter untergreifenden Gehäusefortsatz, um welchen das Betätigungsorgan bei der Entnahme schwenken kann.
- Nachstehend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Frontansicht auf die Aufbewahrungsvorrichtung mit eingeklipstem Betätigungsorgan sowie eingesteckten Schraubendrehereinsätzen;
- Fig. 2 die klappfigürliche Draufsicht zur Fig. 1;
- Fig. 3 die klappfigürliche Seitenansicht zur Fig. 1;
- Fig. 4 den Schnitt gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1;
- Fig. 5 den Schnitt gemäß der Linie V-V in Fig. 1;
- Fig. 6 den Schnitt gemäß der Linie VI-VI in Fig. 1;
- Fig. 7 den Schnitt gemäß der Linie VII-VII in Fig. 1;
- Fig. 8 den Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII in Fig. 1;
- Fig. 9 eine perspektivische Darstellung der Aufbewahrungsvorrichtung im geschlossenen Zustand mit einer Bestückung gemäß Fig. 1;
- Fig. 10 eine perspektivische Darstellung auf die Rückseite der Aufbewahrungsvorrichtung und
- Fig. 11 eine perspektivische Darstellung der Aufbewahrungsvorrichtung gemäß Fig. 9, jedoch mit aufgeschwenktem zweiten Gehäuseteil.
- Die als Ganzes mit dem Buchstaben V bezeichnete Aufbewahrungsvorrichtung besteht aus einem ersten Gehäuseteil 1 und einem an dem ersten Gehäuseteil 1 schwenkbar angelenkten zweiten Gehäuseteil 2. Hierzu besitzt das zweite Gehäuseteil 2 an einem Ende seiner Stirnflächen 3 deckungsgleich gegenüberliegende gabelförmige Klemmelemente 4, welche auf zylinderförmige Klemmhalterungen 5 des Gehäuseteils 1 aufgeklipst sind. Dabei sind die zylinderförmigen Klemmhalterungen 5 in einem Randbereich der Stirnflächen 6 des ersten Gehäuseteiles 1 deckungsgleich gegenüberliegend angeordnet. Zufolge dieser Anordnung besitzt die Aufbewahrungsvorrichtung V im Zentrum der Klemmhalterungen 5 eine Schwenkachse a, um welche das Gehäuseteil 1 in eine, dem Grundriss des Gehäuseteils 1 angepasste U-förmige Ausnehmung U des Gehäuseteils 2 einschwenken kann. Die beiden Gehäuseteile 1 und 2 bestehen aus einem Kunststoffmaterial.
- Das erste Gehäuseteil 1 ist Träger von Schraubendrehereinsätzen 7. Selbige sind in quer zur Schwenkachse a ausgerichteten und in der Längsachse a abgewandten Schmalseite angeordneten Einstecköffnungen 8 eingesteckt. Hierbei ragen die Schraubendrehereinsätze 7 mit ihren Arbeitsenden über die Stirn fläche des Gehäuseteiles 1 hinaus. In der Gehäuseschließstellung liegen diese Enden in entsprechend angeordneten Fächern des Gehäuseteiles 2 ein. Des Weiteren ist das Gehäuseteil 1 Träger eines Betätigungsorganes 9, welches die Gestalt eines mit einem Spannfutter 18 bestückten Schraubendrehergriffs besitzt. Zur Aufnahme des Betätigungsorganes 9 weist das Gehäuseteil 1 an seinen Breitseiten 10 und 11 Durchbrechungen in Form eines Fensters 12 auf. Selbiges Fenster 12 ist in Erstreckungslage der Schwenkachse a und unterhalb der Schraubendrehereinsätze 7 im Gehäuseteil 1 angeordnet.
- Ferner besitzt das Fenster 12 der beiden Breitseiten 10 und 11 im Grundriss eine Kontur, welche im Wesentlichen der Kontur des Betätigungsorganes 9 entspricht. Das Betätigungsorgan 9 weist axial hintereinanderliegende konkave Kehlen 13 auf, in welche ebenfalls hintereinanderliegende konvexe Ausbuchtungen 14 des Fensters 12 ragen. Der Abstand f der beiden Längsrandkanten des Fensters 12 der Breitseite 10 ist hierbei größer bemessen als der Abstand f' der beiden Längsrandkanten des Fensters 12 der Breitseite 11 (vergl. Fig. 4 bis 6). In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Verhältnis von Abstand f zu Abstand f' von etwa 1, 2 zu 1 bis 2 : 1 gewählt. Dabei ist das größer bemessene Fenster 12 der Breitseitenfläche 10 der Vorderseite und das etwas geringer bemessene Fenster 12 der Breitseitenfläche 11 der Rückseite der Aufbewahrungsvorrichtung V zugeordnet. Demzufolge ist das Betätigungsorgan 9 nur von einer Seite, und zwar von der Vorderseite in das Fenster 12 einlegbar bzw. aus dem Fenster 12 entnehmbar.
- Das erste Gehäuseteil 1 weist etwa einen U-förmigen und im Inneren hohlen Querschnitt auf, wobei der eine U-Schenkel die Breitseitenfläche 10 und der andere U-Schenkel die Breitseitenfläche 11 des Gehäuseteiles 1 ausbilden. Im Folgenden werden die beiden U-Schenkel als Laibungen 15 bezeichnet. Mittels dieser Laibungen 15 entsteht im Inneren des Gehäuseteiles 1 ein U-förmiger Kanal K.
- Ist das Betätigungsorgan 9 von der Breitseitenfläche 10 in das Fenster 12 der Aufbewahrungsvorrichtung V eingelegt, wird das Betätigungsorgan 9 von den hinterschnittenen Laibungen 15 des Fensters 12 gehalten, wobei die Laibungen 15 unterschiedliche Längen aufweisen. Des Weiteren werden durch das Übermaß des Betätigungsorganes 9 die Laibungen 15 des Fensters 12 der Breitseitenfläche 10 im Zuge des Einlegens des Betätigungsorganes 9 quer zur Achsrichtung des Betätigungsorganes 9 nach außen verdrängt. Demzufolge wird das Betätigungsorgan 9 nach vollständigem Einlegen von den bereits zuvor beschriebenen hinterschnittenen und sich selbsttätig rückstellenden Laibungen 15 gehalten. In diesem Zustand liegt die Axialachse b des Betätigungsorganes 9 parallel versetzt zu der Schwenkachse a der Aufbewahrungsvorrichtung V. Darüber hinaus ist der Abstand der beiden Breitseitenflächen 10 und 11 zueinander zumindestens bereichsweise kleiner als der Durchmesser des Betätigungsorganes 9 (vergl. insbesondere die Darstellungen der Fig. 4 bis 7).
- Im Bereich des Spannfutters 18 des Betätigungsorganes 9 besitzt das Gehäuseteil 1 einen quer zur Schwenkachse a angeordneten und in Höhe der Achse b platzierten Gehäusefortsatz 16. Die Gestalt des Gehäusefortsatzes 16 ist derart, dass selbiger eine konvex in die Mehrkantöffnung 17 des Spannfutters 18 einragende Brücke ausbildet (vergl. insbesondere die Darstellung in Fig. 8), um welche das Betätigungsorgan 9 beim Einsetzen in die Vorrichtung V geschwenkt wird.
- Wird das Betätigungsorgan 9, von der Breitseitenfläche 10 her gesehen, in die Aufbewahrungsvorrichtung V eingelegt, verhindert die etwas geringer bemessene Fensterbreite 12 der Breitseitenfläche 11 ein Durchtreten des Betätigungsorganes 9. Einen sicheren Klemmsitz gewährleistet zum einen das Untermaß des Fensters 12 der Breitseitenfläche 10 und zum anderen der in die Mehrkantöffnung 17 konvex einragende Gehäusefortsatz 16.
- Zur Entnahme des Betätigungsorganes 9 aus der Aufbewahrungsvorrichtung V wird das Betätigungsorgan 9 von der Rückseite her gegen die Rückhaltekraft der gegenüberliegenden Laibungen 15 aus dem Fenster 12 gedrückt und um den Gehäusefortsatz 16 ausgeschwenkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich das zweite Gehäuseteil 2 in einer Offenstellung oder in einer Geschlossenstellung befindet.
- Befindet sich die Aufbewahrungsvorrichtung V in einer Geschlossenstellung, sind die Schraubendrehereinsätze 7 zwar sicht- und tastbar, aber nicht entnehmbar (vergl. Fig. 9). Um die Schraubendrehereinsätze 7 zu entnehmen, muss das zweite Gehäuseteil 2 um die Schwenkachse a in eine Offenstellung gebracht werden, wonach die Einstecköffnungen 8 freiliegen.
- Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (12)
1. Aufbewahrungsvorrichtung (V) für Schraubendrehereinsätze (7) oder
dergleichen mit einem ein Futter (18) zur Aufnahme eines
Schraubendrehereinsatzes (7) oder dergleichen aufweisenden Betätigungsorgan (9), welches in
einer Aussparung des Vorrichtungsgehäuses (V) einliegt und zumindestens
einen Axialabschnitt aufweist, dessen Durchmesser größer ist als die Stärke
des Gehäuses, so dass dieser Axialabschnitt über die beiden
Breitseitenflächen (10, 12) des Gehäuses ragt, dadurch gekennzeichnet, dass das
Betätigungsorgan (9) von der Breitseite (10) her in die als Fenster (12) gestaltete
Aussparung einlegbar ist und dort im Klemmsitz gehalten ist.
2. Aufbewahrungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach,
dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (9) von
hinterschnittenen Laibungen (15) des Fensters (12) gehalten ist.
3. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der
Rand des Fensters (12) der Kontur des Betätigungsorganes (9) folgt.
4. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der
Abstand der beiden einer Breitseitenfläche (10, 11) zugeordneten, das
Betätigungsorgan (9) zwischen sich aufnehmenden Randkanten zumindestens
bereichsweise kleiner ist als der Durchmesser des Betätigungsorgans (9).
5. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abstände der beiden Randkanten auf einer Breitseitenfläche (11) kleiner sind als
auf der anderen, so dass das Betätigungsorgan (9) nur von einer Seite (10) in
das Fenster (12) einlegbar ist bzw. aus dem Fenster (12) entnehmbar ist.
6. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die das
Fenster (12) in Achsrichtung des Betätigungsorganes (9) flankierenden
Gehäuseabschnitte quer zur Achsrichtung elastisch ausbiegbar sind.
7. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gehäuse aus Kunststoff besteht.
8. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die
Laibung (15) von einem im Wesentlichen U-förmigen Kanal (K) gebildet ist
und insbesondere verschieden lange U-Schenkel aufweist.
9. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das
Betätigungsorgan (9) ein Griff ist mit axial hintereinander liegenden Kehlen
(13), in welche Ausbuchtungen (14) der Gehäusebreitseiten (10, 11) ragen.
10. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist mit einem ersten Gehäuseteil (1),
welches Einstecköffnungen (8) für die Schraubendrehereinsätze (7) oder
dergleichen aufweist, in dem ein zweites Gehäuseteil (2) angelenkt ist, welches von
einer Geschlossenstellung, in welcher die Schraubendrehereinsätze (7) oder
dergleichen nicht entnehmbar sind, in eine Offenstellung, in welcher die
Schraubendrehereinsätze (7) oder dergleichen entnehmbar sind,
aufschwenkbar ist.
11. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass
das Fenster (12) dem ersten Gehäuseteil (1) zugeordnet ist.
12. Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen in
die Öffnung (17) des Futters (18) ragenden oder das Futter (18)
untergreifenden Gehäusefortsatz (16), um welchen das Betätigungsorgan (9) bei der
Entnahme schwenken kann.
Priority Applications (1)
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2002
- 2002-03-25 DE DE20204708U patent/DE20204708U1/de not_active Expired - Lifetime
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