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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein selbstreinigendes Flüssigkeitsfilter
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Ein derartiges Flüssigkeitsfilter ist beispielsweise
aus der
US 3 784 017 bekannt
und besitzt einen Filterkörper,
der in einem Filtergehäuse
einen reinseitigen Abströmraum
von einem rohseitigen Zuströmraum
trennt. Das bekannte Flüssigkeitsfilter
ist mit einer Reinigungseinrichtung ausgestattet, die eine Rückspüldüse umfasst.
Diese Rückspüldüse ist an
einer reinseitigen Abströmseite
des Filterkörpers angeordnet
und über
einen reinseitigen Rückspülkanal mit
einem Rückspülmedium
versorgt. Zum Abreinigen von Verunreinigungen, die im Filtrierbetrieb
an einer rohseitigen Zuströmseite
des Filterkörpers
angeschwemmt werden, beaufschlagt die Rückspüldüse mit einem Rückspülstrahl
die Abströmseite,
um den Filterkörper
entgegen der Filtrierrichtung rückzuspülen.
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Um den Filterkörper entlang seines gesamten
Umfangs abreinigen zu können,
ist eine Antriebseinrichtung vorgesehen, die zwischen dem Filterkörper und
der Rückspüldüse eine
entspre chend Relativverstellung ermöglicht. Die Reinigungseinrichtung ist
außerdem
mit einer rohseitigen Reinigungsdüse ausgestattet, die an der
Zuströmseite
des Filterkörpers
angeordnet ist, über
einen rohseitigen Reinigungskanal mit einem Reinigungsmedium versorgt ist
und zum Abreinigen der Verunreinigungen die Zuströmseite mit
einem Reinigungsstrahl beaufschlagt. Die Reinigungswirkung kann
dadurch erheblich verbessert werden.
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Flüssigkeitsfilter der eingangs
genannten Art kommen beispielsweise bei der Reinigung von Kühl-/Schmierstoffen
zur Anwendung, die zur Kühlung
und/oder Schmierung von Maschinen, insbesondere von spanabhebenden
Maschinen, verwendet werden. Die durch die Kühlung bzw. Schmierung in den
Kühlstoff
gelangenden Fremdstoffe gelangen über einen Rücklauf eines Kühl-/Schmierstoffkreises zum
Flüssigkeitsfilter
und können
sich an dessen Zuströmseite
ablagern. Der Abströmraum
des Flüssigkeitsfilters
ist dann mit einem Vorlauf des Kühl-/Schmierstoffkreises
verbunden. Mit zunehmender Ablagerung an der Zuströmseite,
d.h. bei der Bildung eines sogenannten „Filterkuchens", nimmt der Durchströmungswiderstand
des Filterkörpers
allmählich
zu. Um die Zuströmseite
des Filterkörpers von
den angeschwemmten Verunreinigungen zu befreien, wird der Filterkörper mit
Hilfe der Düsen
segmentweise gespült.
Bei bestimmten Anwendungsformen kann sich an der Zuströmseite jedoch
ein relativ zäher
Filterkuchen ausbilden, der mittels einer herkömmlichen Spülung nicht in ausreichendem
Maße abgereinigt
werden kann.
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Die vorliegenden Erfindung beschäftigt sich mit
dem Problem, für
ein rückspülbares Filter
der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere
eine verbesserte Abreinigung der Zuströmseite gewährleistet.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch
den Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht
auf dem allgemeinen Gedanken, die rohseitige Reinigungsdüse als Hochdruckdüse auszubilden.
Bestimmte Arten von Schmutzablagerungen, insbesondere zähe Anschwemmungen,
können
durch den an der Zuströmseite
angreifenden Hochdruck-Reinigungsstrahl vergleichsweise gut abgereinigt
bzw. abgespült
werden, wodurch sich die Reinigungswirkung des erfindungsgemäßen Flüssigkeitsfilters
entsprechend verbessert.
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Es ist klar, dass eine rohseitig
angeordnete Reinigungsdüse
alternativ oder zusätzlich
zu einer reinseitig angeordneten Rückspüldüse vorgesehen sein kann.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und
aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend
genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur
in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche
oder ähnliche
Bauteile beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 einen
stark vereinfachten Längsschnitt
durch ein Flüssigkeitsfilter
nach der Erfindung,
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2 einen
Querschnitt durch das Flüssigkeitsfilter
gemäß 1,
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3 bis 6 weiter vereinfachte Querschnitte durch
das Flüssigkeitsfilter,
jedoch bei anderen Ausführungsformen.
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Entsprechend 1 besitzt ein Flüssigkeitsfilter 1 nach
der Erfindung ein Filtergehäuse 2,
in dem ein Filterkörper 3 angeordnet
ist. Der Filterkörper 3 ist als
Zylinder ausgebildet und am Filtergehäuse 2 um seine Zylinderachse 4 drehbar
gelagert. Mit Hilfe einer Antriebseinrichtung 5, bestehend
aus einem Elektromotor 6 und einem Getriebe 7,
ist der Filterkörper 3 um
seine Zylinderachse 4 rotierend antreibbar.
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Das Filtergehäuse 2 besitzt einen
Zuströmanschluss 8,
durch den die zu reinigende Flüssigkeit
in das Filtergehäuse 2 eintritt.
Der Filterkörper 3 trennt
im Filtergehäuse 2 einen
außen
liegenden rohseitigen Zuströmraum 9 von
einem innen liegenden reinseitigen Abströmraum 10. Während das
gemäß 1 untere axiale Ende des
Filterkörpers 3 geschlossen
ist, verbindet das gemäß 1 obere axiale Ende des
Filterkörpers 3 den
Abströmraum 10 mit einem
Abströmanschluss 11 des
Filtergehäuses 2, durch
den die gereinigte Flüssigkeit
aus dem Filtergehäuse 2 abtransportiert
werden kann. Das Filtergehäuse 2 besitzt
außerdem
an seinem unteren Ende eine Austragöffnung 12, durch die
sich am unteren Ende des Filtergehäuses 2 ansammelnde
Verunreinigungen periodisch aus dem Gehäuse 2 entnommen werden
können.
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Entsprechend den 1 und 2 ist
der Zuströmanschluss 8 so
am Filtergehäuse 2 ausgebildet, dass
sich eine tangentiale Einströmung
in den Zuströmraum 9 ausbildet.
Hierdurch ergibt sich eine Zyklonwirkung, die schwerere Verunreinigungen
aufgrund der herrschenden Fliehkräfte nach außen gegen eine Innenseite 13 des
Filtergehäuses 2 treibt. An
der Innenseite 13 können
diese Verunreinigungen dann aufgrund der Schwerkraft nach unten
absinken.
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Das Flüssigkeitsfilter 1 ist
als selbstreinigendes Flüssigkeitsfilter 1 ausgebildet
und besitzt zu diesem Zweck eine Reinigungseinrichtung 14,
die zumindest eine Reinigungsdüse 15 umfasst.
Diese Reinigungsdüse 15 ist
rohseitig, also im Zuströmraum 9 an
einer Zuströmseite 16 des
Filterkörpers 3 angeordnet.
Diese Reinigungsdüse 15 wird über einen rohseitig
angeordneten Reinigungskanal 17 mit einem Reinigungsmedium
versorgt und dient zur Erzeugung eines durch Pfeile angedeuteten
Reinigungsstrahls 18, mit dem die Reinigungsdüse 15 die Zuströmseite 16 beaufschlagt.
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Erfindungsgemäß ist die Reinigungsdüse 15 als
Hochdruckdüse
ausgebildet und wird im folgenden als Hochdruck-Reinigungsdüse 15 bezeichnet. Dementsprechend
herrscht im Reinigungsbetrieb im Reinigungsmedium, also im Reinigungskanal 17 ein Hochdruck.
Im vorliegenden Fall wird unter einem Hochdruck ein Druck verstanden,
der wenigstens fünfmal
oder wenigstens zehnmal größer ist
als der Druck im Zuströmraum 9.
Dementsprechend kann mit Hilfe der Reinigungsdüse 15 ein Hochdruckstrahl erzeugt
werden, mit dem sich eine besonders effektive Reinigung der Zuströmseite 16 erzielen
lässt.
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Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, können an den Reinigungskanal 17 mehrere
Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 angeschlossen
sein, die entlang der gesamten Zuströmseite 16 parallel
zur Längsachse
oder Rotationsachse 4 des Filterkörpers 3 verteilt angeordnet
sind. Anstelle von mehreren, aneinander gereihten Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 kann
bei einer anderen Ausführungsform
eine einzige Hochdruck-Reinigungsdüse 15 vorgesehen sein,
die sich, z.B. in Form eines Schlitzes, im wesentlichen entlang
der gesamten Zuströmseite 16 und
parallel zur Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 erstreckt.
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Für
die Ausgestaltung der Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 sind grundsätzlich beliebige
Varianten möglich.
Beispielsweise können
die Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 wie
in 1 dargestellt so
ausgebildet sein, dass sich ein Reinigungsstrahl 18 ergibt,
der sich in der Strahlrichtung aufweitet. Durch eine geeignete Formgebung
der Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 kann
diese Aufweitung so gestaltet werden, dass sie quasi nur parallel
zur Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 erfolgt,
wodurch jede Hochdruck-Reinigungsdüse 15 einen flachen Reinigungsstrahl 18 erzeugt,
der sich im wesentlichen parallel zur Längsachse 4 des Filterkörpers 3 erstreckt.
Ebenso kann bei einer sich entlang der gesamten Höhe des Filterkörpers 3 erstreckenden Hochdruck-Reinigungsdüse ein durchgehender
flacher Reinigungsstrahl erzeugt werden, der in einer Ebene liegt,
die sich parallel zur Längsachse 4 des Filterkörpers 3 erstreckt.
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Sofern die Hochdruck-Reinigungsdüse 15 bzw.
die Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 einen
flachen bzw. einen sich in Umfangsrichtung des Filterkörpers 3 nur
vergleichsweise gering aufweitenden Reinigungsstrahl erzeugen, erfolgt
die Orientierung der Hochdruck-Reinigungsdüsen 15 gemäß den 2 und 3 zweckmäßig so, dass ihr Reinigungsstrahl
mit der Zuströmseite 16 des
Filterkörpers 3 einen
spitzen Winkel einschließt.
Dieser Winkel ist in 3 mit 19 bezeichnet
und ist zwischen einer Tangente 20, die am Auftreffpunkt
des Reinigungsstrahls 18 an der Zuströmseite 16 anliegt,
und einer Strahlrichtung 21 des Reinigungsstrahls 18 eingeschlossen.
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Durch diese Strahlorientierung kann
der Reinigungsstrahl 18 relativ leicht in die angeschwemmte Schmutzschicht
eindringen. Von besonderem Vorteil ist eine Weiterbildung, bei der
die Antriebseinrichtung 5 den Filterkörper 3 gegensinnig
zur Strahlrichtung antreibt. Der Drehsinn des Filterkörpers 3 ist
in den 1 bis 4 durch einen entsprechenden
Pfeil 22 angedeutet. Durch die so erzeugte Relativbewegung zwischen
der Zuströmseite 16 und
den daran angreifenden Reinigungsstrahl 18 kann dieser
die Verunreinigungen quasi von der Zuströmseite 16 abschälen.
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Entsprechend 4 kann die rohseitig angeordnete Hochdruck-Reinigungsdüse 15 auch
so ausgestaltet sein, dass sie einen sich in Strahlrichtung zumindest
in Umfangsrichtung des Filterkörpers 3 aufweitenden
Reinigungsstrahl 18 besitzt. Zweckmäßig ist dabei die Hochdruck-Reinigungsdüse 15 radial
zur Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 ausgerichtet.
Auf diese Weise schließt
der Reinigungsstrahl 18 in beiden Umfangsrichtungen des
Filterkörpers 3 einen
spitzen Winkel mit der Zuströmseite 16 des
Filterkörpers 3 ein.
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4 zeigt
außerdem
eine besondere Weiterbildung , bei welcher die Hochdruck-Reinigungsdüse 15 mit
einem Überdruckventil 23 ausgestattet ist.
Dieses Überdruckventil 23 ist
so ausgebildet, dass es bei einem vorbestimmten, im Reinigungskanal 17 herrschenden Überdruck öffnet und
unterhalb dieses Überdrucks
schließt.
Im geschlossenen Zustand verhindert das Überdruckventil 23 den
Austritt von Reinigungsmedium aus der Hochdruck-Reinigungsdüse 15.
Im geöffneten
Zustand kann dann Reinigungsmedium aus der Hochdruck-Reinigungsdüse 15 austreten,
um den gewünschten
Reinigungsstrahl 18 zu erzeugen. Mit Hilfe eines derartigen Überdruckventils 23 kann
einerseits für
den Reinigungsbetrieb eine vorbestimmte Strahlstärke gewährleistet werden. Andererseits
stellt das Überdruckventil 23 bei
deaktivierter Hochdruck-Reinigungsdüse 15 sicher, dass
durch den Reinigungskanal 15 keine Fehlströmung entsteht,
durch die rohseitige Flüssigkeit
aus dem Zuströmraum 9 austritt.
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Bei den Ausführungsformen der 1,2 und 4 bis 6 umfasst die Reinigungseinrichtung 14 außerdem einen
Dichtkörper 24,
der an einer reinseitigen Abströmseite 25,
also im Abströmraum 10 des
Filterkörpers 3 angeordnet
ist. Dieser Dichtkörper 24 ist bezüglich der
Hochdruck-Reinigungsdüse 15 ortsfest angeordnet
und liegt an der Abströmseite 25 dichtend
an, so dass er ein Umfangssegment 26 des Filterkörpers 3 gegen
eine Durchströmung
abdichtet. Im Bereich des abgedichteten Umfangssegments 26 erfolgt
somit keine Durchströmung
des Filterkörpers 3 von
außen
nach innen, also von der Rohseite zur Reinseite. Dementsprechend
herrscht in diesem Umfangssegment 26 kein Druckgefälle am Filterkörper 3,
so dass die Verschmutzungen nicht mehr durch den im Zuströmraum 9 herrschenden
Druck gegen die Zuströmseite 16 angedrückt sind.
Zweckmäßig ist die
Orientierung der Hochdruck-Reinigungsdüse 15 so auf die Positionierung
des Dichtkörpers 24 abgestimmt,
dass die Hochdruck-Reinigungsdüse 15 gemäß 2 die Zuströmseite 16 des
Filterkörpers 3 zumindest
im Bereich des abgedichteten Umfangssegments 26 mit dem
Reinigungsstrahl 18 beaufschlagt. Da durch die Abdichtung
des Dichtkörpers 24 die
Haftung der Verunreinigungen an der Zuströmseite 16 reduziert
ist, führt
diese Maßnahme
zu einer erhöhten
Reinigungswirkung des Reinigungsstrahls 18.
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Bei den hier gezeigten Ausführungsformen ist
die Reinigungseinrichtung 14 außerdem mit wenigstens einer
reinseitig angeordneten Rückspüldüse 27 ausgestattet,
die im Abströmraum 10 an
der Abströmseite 25 angeordnet
ist. Diese Rückspüldüse 27 wird über einen
ebenfalls reinseitig angeordneten Rückspülkanal 28 mit einem
geeigneten Rückspülmedium
versorgt. Zum Abreinigen der Verunreinigungen an der Zuströmseite 16 beaufschlagt
die Rückspüldüse 27 die
Abströmseite 25 mit
einem Rückspülstrahl,
der in den Figuren durch Pfeile 29 symbolisiert ist und
der den Filterkörper 3 entgegen
der Filtrierströmung,
also hier von innen nach außen
rückspült. Durch
die Rückspülung wird
ebenfalls eine intensive Abreinigung von Verschmutzungen erzielt. Zweckmäßig ist
die Rückspüldüse 27 relativ
zur Hochdruck-Reinigungsdüse 15 ortsfest
angeordnet, so dass die Drehbewegung des Filterkörpers 3 dazu führt, dass
bei einer vollständigen
Umdrehung des Filterkörpers 3 die
Zuströmseite 16 von
der Hochdruck-Reinigungsdüse 15 und
die Abströmseite 25 von
der Rückspüldüse 27 vollständig beaufschlagt worden
sind.
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Bei den Ausführungsformen der 2 und 4 bis 6 ist
der Rückspülkanal 28 in
einem Kanalträger 30 ausgebildet,
der zentral im Abströmraum 10,
also im Inneren des Filterkörpers 3 angeordnet
ist. Zweckmäßig ist
der Dichtkörper 24 an
die sem Kanalträger 30 angebracht,
wodurch eine zusätzliche
Halterung für
diesen Dichtkörper 24 entfallen
kann. Des Weiteren enthält
der Dichtkörper 24 eine
zentrale Durchlassöffnung 31,
die mit dem Rückspülkanal 28 kommuniziert
und innerhalb der der Rückspülstrahl 29 zur Abströmseite 25 des
Filterkörpers 3 gelangt.
Bei den hier gezeigten Ausführungsformen
der 1, 2 und 4 bildet
diese Durchlassöffnung 31 somit
die Rückspüldüse 27 bzw.
deren Endabschnitt.
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Auch die Rückspüldüse 27 kann grundsätzlich als
Hochdruckdüse
ausgebildet sein, wobei dann dementsprechend im Reinigungsbetrieb
auch das Rückspülmedium
im Rückspülkanal 28 mit
einem entsprechenden Hochdruck beaufschlagt ist, der wie oben erwähnt zumindest
fünfmal
oder zehnmal größer ist
als der Druck im Zuströmraum 9.
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Bei den Ausführungsformen der 1, 2 und 4 ist
der Dichtkörper 24 jeweils
an einem Träger 32 befestigt,
der bezüglich
der Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 in
radialer Richtung am Kanalträger 30 beweglich
gelagert ist. Federelemente 33 sorgen für eine geeignete Vorspannung,
um den Dichtkörper 24 hinreichend
fest gegen die Abströmseite 25 anzupressen.
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Für
den Fall, dass die Rückspüldüse 27 mit Hochdruck
betrieben wird, ist eine derartige Ausgestaltung jedoch für eine kontinuierliche
Drehverstellung zwischen Rückspüldüse 27 und
Filterkörper 3 ungeeignet,
da der Dichtkörper 24 dann
automatisch mit dem im Rückspülkanal 28 herrschenden
Hochdruck an der Abströmseite 25 anliegt
und eine entsprechend hohe Bremskraft erzeugt. Für eine diskontinuierliche Rotation
des Filterkörpers 3 ist
diese Konstruktion jedoch verwendbar, sofern beim Drehen des Filterkörpers 3 von
einem Segment zum nächsten
der Rückspülkanal 28 nur
mit einem relativ kleinen Druck beaufschlagt wird, um eine möglichst
geringe Reibung zwischen Dichtkörper 24 und
Filterkörper 3 zu
gewährleisten.
Sobald dann die Rückspüldüse 27 auf
ein abzureinigendes Segment ausgerichtet ist, bleibt der Filterkörper 3 stehen,
der Hochdruck im Rückspülkanal 28 kann
aufgebaut werden, um die Rückspülung des
jeweiligen Segments zu bewirken.
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Bei der Ausführungsform gemäß 3 wird ein Hochdruckbetrieb
der Rückspüldüse 27 in
Verbindung mit einer kontinuierlichen Drehbewegung des Filterkörpers 3 ermöglicht.
Zu diesem Zweck ist die Rückspüldüse 27 zusammen
mit ihrem Rückspülkanal 28 von
der Abströmseite 25 des
Filterkörpers 3 beabstandet
angeordnet, d.h. eine Berührung
bzw. ein körperlicher
Kontakt zwischen dem bewegten Filterkörper 3 und den ortsfesten
Komponenten der Rückspüldüse 27 findet
nicht statt. Dementsprechend entfällt auch die Kontaktreibung.
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Bei der Ausführungsform gemäß 3 besitzt die Hochdruck-Reinigungsdüse 15 einen
Düsenkopf 34,
der an einem den Reinigungskanal 17 enthaltenden Kanalkörper 35 befestigt
ist. Z.B. ist der Düsenkopf 34 an
den Kanalkörper 35 angeschraubt. In
entsprechender Weise kann auch die Rückspüldüse 27 einen solchen
Düsenkopf 36 bzw. 36' aufweisen,
von dem in 3 zwei verschiedene
Ausführungsformen
jeweils hälftig dargestellt
sind. Auch hier ist der Düsenkopf 36 bzw. 36' am Kanalträger 30 befestigt,
insbesondere angeschraubt.
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Entsprechend den 5 und 6 können bei anderen
Ausführungsformen
ebenfalls Düsenköpfe 37 und 38 am
Kanalträger 30 befestigt
sein, wobei auch hier jeweils eine Einlassöffnung 39 des jeweiligen
Düsenkopfs 37, 38 mit
dem Rückspülkanal 28 kommuniziert.
Durch eine Auslassöffnung 40 des
jeweiligen Düsenkopfs 37, 38 kann
dann der Rückspülstrahl 29 aus
dem Düsenkopf 37, 38 austreten.
Bei diesen Ausführungsformen
ragen die Düsenköpfe 37, 38 jeweils
in die Durchlassöffnung 31 des
jeweiligen Dichtkörpers 24 hinein.
Dieser Dichtkörper 24 ist bei
den Ausführungsformen
der 5 und 6 relativ zum jeweiligen
Düsenkopf 37, 38 in
der Strahlrichtung 29, also radial bezüglich der Längsachse 4 des Filterkörpers 3 beweglich
am Kanalträger 30 gehaltert
und mittels einer Feder 41 gegen die Abströmseite 25 vorgespannt.
Hierdurch ergibt sich eine Entkopplung des Dichtkörpers 24 von
dem im Rückspülkanal 28 herrschenden
Druck. Daher ist es besonders einfach möglich, die Reinigungsdüsen 27 der 5 und 6 als Hochdruckdüsen auszugestalten, die mit
einem Hochdruck versorgt werden. Unabhängig vom Druck im Rückspülkanal 28 ist
der Dichtkörper 24 über seine
Feder 41 gegen die Abströmseite 25 vorgespannt,
um das Umfangssegment 26 abzudichten und durch die Durchlassöffnung 31 eine
Rückspülung des
Filterkörpers 3 zu
ermöglichen.
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Bei der Ausführungsform gemäß 5 bildet der Düsenkopf 37 einen
Schiebesitz für
den Dichtkörper 24,
auf dem der Dicht körper 24 in
Strahlrichtung verschiebbar gelagert ist. Im Unterschied dazu ist
bei der Ausführungsform
gemäß 6 der Düsenkopf 38 gegenüber dem
Dichtkörper 24 beabstandet.
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Um eine möglichst geringe Wechselwirkung zwischen
dem Hochdruck-Rückspülstrahl 29 und dem
Dichtkörper 24 zu
erzeugen, sind die Düsenköpfe 37 und 38 so
innerhalb der jeweiligen Durchlassöffnung 31 positioniert,
dass die Auslassöffnung 40 des
Düsenkopfs 37, 38 näher an einem
Auslassende der Durchgangsöffnung 31 angeordnet
ist, als an einem Einlassende der Durchgangsöffnung 31. Die Düsenköpfe 34, 36, 36', 37, 38 der
hier gezeigten Ausführungsformen
können
beispielsweise so ausgestaltet sein, dass sie sich entlang der gesamten Abströmseite 25 des
Filterkörpers 3 und
parallel zur Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 erstrecken.
Ebenso ist es möglich,
mehrere solche Düsenköpfe 34, 36, 36', 37, 38 entlang
der gesamten Abströmseite 25 parallel
zu Längsachse 4 verteilt
anzuordnen.
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Um eine intensive Reinigungswirkung
der als Hochdruckdüse
ausgebildeten Rückspüldüsen 27 zu erzielen,
können
diese so ausgestaltet sein, dass sie einen flachen Reinigungsstrahl 29 erzeugen,
der sich parallel zur Längsachse 4 des
Filterkörpers 3 erstreckt,
oder dass sie einen gebündelten
Reinigungsstrahl 29 erzeugen, der im wesentlichen senkrecht auf
die Abströmseite 25 des
Filterkörpers 3 ausgerichtet
ist.
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Als Reinigungsmedium und/oder als
Rückspülmedium
eignet sich in besonderer Weise auf der Reinseite abgezweigte Flüssigkeit
und/oder Pressluft.
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Obwohl bei der hier gezeigten Ausführungsform
der Filterkörper
von außen
nach innen durchströmt
wird, kann es bei einer anderen Ausführungsform zweckmäßig sein,
den Filterkörper 3 so
auszugestalten, dass er seine Reinigungswirkung bei einer Durchströmung von
innen nach außen
entfaltet.