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DE10252512A1 - Datenträgerelement sowie damit versehenes Produkt oder Transporthilfsmittel - Google Patents

Datenträgerelement sowie damit versehenes Produkt oder Transporthilfsmittel Download PDF

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Publication number
DE10252512A1
DE10252512A1 DE10252512A DE10252512A DE10252512A1 DE 10252512 A1 DE10252512 A1 DE 10252512A1 DE 10252512 A DE10252512 A DE 10252512A DE 10252512 A DE10252512 A DE 10252512A DE 10252512 A1 DE10252512 A1 DE 10252512A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
data
carrier element
memory
data carrier
block
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10252512A
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Frost
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE10252512A priority Critical patent/DE10252512A1/de
Publication of DE10252512A1 publication Critical patent/DE10252512A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • G06K19/067Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components
    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/077Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
    • G06K19/07749Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card
    • G06K19/07758Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier being capable of non-contact communication, e.g. constructional details of the antenna of a non-contact smart card arrangements for adhering the record carrier to further objects or living beings, functioning as an identification tag
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    • G06K19/07Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips
    • G06K19/0723Record carriers with conductive marks, printed circuits or semiconductor circuit elements, e.g. credit or identity cards also with resonating or responding marks without active components with integrated circuit chips the record carrier comprising an arrangement for non-contact communication, e.g. wireless communication circuits on transponder cards, non-contact smart cards or RFIDs

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Abstract

Es wird ein Datenträgerelement (5, 6) zur Übermittlung einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträgerelement (5, 6) zugeordneten Objekt (7, 7', 8, 9) wie einem Produkt (7, 7') oder einem Transporthilfsmittel (8, 9) vorgeschlagen, wobei das Datenträgerelement (5, 6) eine vorgegebene elektronische Speicherstruktur zur Aufnahme der Daten aufweist, und wobei die Daten in einer der Speicherstruktur korrespondierenden Datenstruktur strukturiert zumindest temporär in der Speicherstruktur ablegbar sind. Daneben wird ein mit diesem Datenträgerelement versehenes Produkt (7, 7') oder Transporthilfsmittel (8, 9) vorgeschlagen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Datenträgerelement zur Übermittlung einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträger zugeordneten Objekt nach der Gattung des Hauptanspruchs, sowie ein damit versehenes Produkt oder Transporthilfsmittel.
  • Stand der Technik
  • Bekannte Datenträgerelemente benutzen zur Identifikation eines Objektes wie eines Produktes oder eines Transporthilfsmittels meist einen Barcode oder einen Transponder mit einer Identifizierungsnummer für das Objekt bzw. das Transporthilfsmittel. Alle prozessrelevanten Daten sind dann dieser speziellen Identifizierungsnummer zugeordnet und auf einer Datenbank hinterlegt. Insofern ist es nach dem Lesen der Identifizierungsnummer erforderlich, eine Verbindung mit der Datenbank herzustellen, die Daten abzurufen und gegebenenfalls zu modifizieren, und dann wieder auf der Datenbank abzuspeichem. Dazu bedarf es einerseits des Herstellens einer Verbindung zu der Datenbank und andererseits benötigt diese Vorgehensweise vergleichsweise lange Zeit. Werden die zu identifizierenden Objekte dann im Weiteren. an andere, insbesondere externe Prozessschritte weitergereicht, die beispielsweise von einem Kunden oder in einem anderen Unternehmen ausgeführt werden, müssen auch die objektspezifischen Daten, die in der Datenbank gespeichert sind, an den nächsten Prozessschritt weitergereicht werden. Dies erfolgt gegenwärtig in der Regel über eine Datenfernübertragung.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war die Bereitstellung eines Datenträgerelementes zur Mitgabe bzw. Übermittlung von Daten eines dem Datenträgerelement zugeordneten Objektes wie eines Produktes oder eines Transporthilfsmittels, das die Möglichkeit eines schnellen und automatischen Zugriffes auf prozessrelevante bzw. produktrelevante Daten möglichst ohne Einschaltung einer Datenbank liefert.
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Datenträgerelement hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass ein schneller und automatisierter Zugriff auf prozess- oder objektrelevante Daten des dem Datenträgerelement zugeordneten Objektes möglich sind. Insbesondere können damit beispielsweise innerhalb einer Logistikkette Daten wie Prüfdaten, Qualitätsdaten, Prozessdaten, Materialflussdaten oder produktspezifische Daten direkt dem Produkt, einem Behälter des Produktes oder einem sonstigen Transporthilfsmittel wie einer Palette, einer Verpackung, einem Lastkraftwagen oder einem Container mitgegeben werden, ohne dass diese Daten auf einer Datenbank hinterlegt und/oder mit Hilfe einer Datenfernübertragung weitergeleitet werden müssen. Insofern können die Daten auch gezielt und schnell in dem jeweiligen Prozessschritt abgerufen und je nach Zugriffsrecht auf die Daten und Bedarf auch geändert werden.
  • Durch die bevorzugt einheitliche Speicherstruktur und der der Speicherstruktur korrespondierende bevorzugt einheitliche Datenstruktur, die unabhängig von dem konkreten Objekt oder Transporthilfsmittel angelegt ist, ist es weiter möglich, direkt auf die jeweils benötigten Daten in dem gerade ablaufenden Prozessschritt zuzugreifen. Insbesondere erlaubt die Ablage der Daten in definierten Speicherblöcken bzw. innerhalb definierter Speicherblöcke angelegter Speicherfelder einen noch schnelleren, direkter Zugriff auf die jeweils benötigten Daten, ohne dass bei dem Lesezugriff jeweils die gesamte Speicherstruktur des Datenträgerelementes ausgelesen werden muss. Damit sind die benötigten Daten direkt am Objekt bzw. Transporthilfsmittel verfügbar bzw. bei Bedarf auch veränderbar, und die Prozesszeiten können deutlich verringert werden.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen.
  • So ist besonders vorteilhaft, dass die Daten "lebenslang" hinsichtlich des Produktes oder Transporthilfsmittels auf dem Datenträgerelement abgelegt, verändert und ergänzt werden können, so dass jederzeit eine Rückverfolgung ("Traceability") während der gesamten Produktlebenszeit bzw. Lebenszeit des Transporthilfsmittels möglich ist. Auf diese Weise können beispielsweise bei Rückrufaktionen durch fehlerhafte Produkte die betreffenden Daten, wie beispielsweise ein Fertigungsdatum oder eine Chargennummer, insbe sondere ohne Ausbau des Produktes ausgelesen werden, was zu einer schnelleren Abwicklung und Kostenreduzierung führt.
  • Durch die Mitgabe der Daten schon während der Produktion eines Objektes oder Produktes können diese Prozessdaten weiter vorteilhaft auch zur Materialflusssteuerung bei der Produktion verwendet werden, so dass im Idealfall in der gesamten Logistikkette sogar eine beleglose Abwicklung möglich wird. Bevorzugt wird dazu ein Bauteil, das im Laufe des ablaufenden Prozesses zu dem Objekt bzw. Produkt wird, in einem möglichst früheren Prozessstadium mit dem Datenträgerelement versehen, d.h. das Bauteil mit dem beispielsweise darauf aufgebrachten Datenträgerelement sollte möglichst das "Hauptteil" sein, das am Anfang beispielsweise einer Montagelinie bereitgestellt wird. Beim Anbringen des Datenträgerelementes auf das Objekt bzw. Bauteil ist weiter vorteilhaft, wenn das Datenträgerelement derart angebracht wird, dass die darin abgelegten Daten später störungsfrei übertragen bzw. ausgelesen werden können.
  • Vorteilhaft ist weiter, dass die Daten so lange auf dem Produkt oder Objekt abgelegt und dort verbleiben können, wie sie benötigt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Durchlaufen von Rekursionsschleifen. Dadurch wird vermieden, dass Daten ständig zwischen einem Leitrechner und beispielsweise einer Bearbeitungsstation bei der Herstellung des Produktes hin- und hergeschoben werden müssen. Werden die Daten in einem nächsten oder späteren Prozessschritt dann nicht mehr benötigt, können sie ganz oder teilweise gelöscht und die Speicherstruktur bei Bedarf neu beschreiben werden, während beispielsweise dokumentpflichtige Daten abschließend an einen Leitrechner weitergeleitet und bei Bedarf auch in einer Datenbank abgespeichert werden können. Daneben können Prüfdaten, die eventuell auch für einen Kunden interessant sind, vorteilhaft direkt am Produkt in dem Datenträgerelement abgespeichert und verfügbar gemacht werden.
  • Insgesamt bietet das Datenträgerelement vielfältige Einsparpotentiale in der Produktions- und Logistikkette, die sich beispielsweise in einem Wegfall von manuellen Identifikationsprozessen, einer Vermeidung von Prozess-/Logistikfehlern durch automatische Versandkontrolle bzw. beleglose Abwicklung, einer Vermeidung von Kosten für einen nachträglichen Fehlernachbehandlungsaufwand, Materialkosten beispielsweise für Drucker, Papier oder Warenanhänger sowie eine stets aktuelle Bestandskontrolle äußern. Daneben ermöglicht es durch Übermittlung bzw. Mitgabe von Daten in bevorzugt einheitlichen oder standardisierten Speicherstrukturen an Produkten oder Transporthilfsmitteln einen schnellen und direkten Zugriff auf die jeweils relevanten Daten. Dadurch können relevante Daten mit Hilfe des Datenträgerelementes schneller und direkter verfügbar gemacht und dem jeweiligen Objekt einfacher zugeordnet werden. Schließlich ist vorteilhaft, dass die vorgegebene Speicherstruktur eine Möglichkeit zur Ablage aller relevanten Prozessdaten vorsieht, und auch die Ablage von werksspezifischen Daten, die nicht vereinheitlicht dargestellt werden können oder sollen, möglich ist.
  • Zeichnungen
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt 1 eine Speicherstruktur eines Datenträgerelementes für ein Produkt, 2 eine Speicherstruktur eines Datenträgerelementes für ein Transporthilfsmittel, 3 eine Prinzipskizze eines Produktionsprozesses mit mehreren Stationen mit einem Produkt mit einem Datenträgerelement und 4 ein Beispiel für eine Hierarchie von Transporthilfsmitteln mit einem Datenträgerelement.
  • Ausführungsbeispiele
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel wird am Beispiel eines Datenträgerelementes 5 erläutert, mit dem ein Produkt 7 versehen oder verbunden ist. Beispielsweise ist das Datenträgerelement 5 auf das Produkt 7 aufgeklebt, in dessen Umgebung angebracht oder in das Produkt 7 integriert. Das Datenträgerelement 5 ist weiter beispielsweise eine Chipkarte, ein Mikrochip, ein Lesestreifen wie ein Magnetstreifen oder ein Transponder, in den eine vorgegebene elektronische Speicherstruktur implementiert ist, wie sie mit Hilfe der 1 erläutert wird.
  • Generell muss man bei einem Produktionsprozess oder innerhalb einer Logistikkette zwischen Daten, die einem Produkt 7 mitgegeben werden sollen, und Daten, die einem Transporthilfsmittel 8, wie einer Palette, einer Gitterbox, einem Behälter oder einem Lastkraftwagen, mitgegeben werden sollen, unterscheiden.
  • Daten, die einem Produkt 7 mitgegeben werden sollen können generell gegliedert werden in Produktdaten wie eine Typteilenummer, eine Produktmenge, einen Produkthersteller, eine Auftragsnummer oder eine Chargennummer, Qualitätsdaten wie eine Nachbearbeitung, ein Nachbearbeitungsgrund, eine Nachbearbeitungsstation, ein Teilestatus (i.O./defekt) oder einen Fehlercode, sowie Prozessdaten wie Prozessparameter, Komponenten, eine Produktionslinie oder ein Herstellungsdatum.
  • Daten, die einem Transporthilfsmittel 8 mitgegeben werden sollen, können in der Regel gegliedert werden in Produktdaten wie eine Typteilenummer, eine Produktmenge, einen Produkthersteller oder eine Auftragsnummer, Eingangsdaten wie eine Eingangsnummer oder eine Eingangsmenge, Qualitätsdaten wie ein Status einer Wareneingangskontrolle (notwendig/nicht notwendig), einen Freigabenstatus (freigegeben/gesperrt) oder einen Fehlercode, sowie Materialflussdaten wie ein Zielort (Produktionslinie oder Lagerplatz).
  • Die 1 zeigt die vorgegebene elektronische Speicherstruktur für ein Datenträgerelement 5 eines Produktes 7, wobei zunächst die elektronische Speicherstruktur in einen ersten Block 10 für sonstige Daten, einen zweiten Block 11 für Prozessdaten und/oder Materialflussdaten, einen dritten Block 12 für Produktdaten und einen vierten Block 13 für allgemeine Daten strukturiert ist. Weiter weist jeder dieser Blöcke 10, 11, 12, 13 ein Feld mit einem zugeordneten Blockzugriffsrecht auf, d.h. dem ersten Block 10 ist ein erstes Blockzugriffsrecht 110, dem zweiten Block 11 ein zweites Blockzugriffsrecht 111, dem dritten Block 12 ein drittes Blockzugriffsrecht 112, und dem vierten Block 13 ein viertes Blockzugriffsrecht 113 zugeordnet. Dieses Blockzugriffsrecht 110, 111, 112, 113 definiert, inwieweit der jeweilige Block 10, 11, 12, 13 der elektronischen Speicherstruktur öffentlich zugänglich oder geheim bzw. lediglich von einem definierten Kreis Zugriffsberechtigter gelesen und/oder geändert werden kann.
  • Im erläuterten Beispiel weist der vierte Block 13 für allgemeine Daten ein Firmennamefeld 20 auf, in das Daten alphanumerisch oder bevorzugt numerisch oder bei Bedarf auch sowohl alphanumerisch als auch numerisch mit einer Länge von beispielsweise 8 Byte abgelegt werden können. Weiter weist das Firmennamefeld 20 ein viertes Blockstatusfeld 213 auf, mit dem ein Recht wie ein Leserecht, ein Zugriffsrecht, ein Schreibrecht, ein Löschungsrecht oder ein Speicherrecht definiert werden kann. Im erläuterten Beispiel steht das Symbol "R" für ein Leserecht jedoch kein Schreibrecht, so dass die in dem Firmennamefeld 20 abgespeicherten Daten nicht nachträglich veränderbar sind und permanent gespeichert bleiben.
  • Der dritte Block 12 ist im erläuterten Beispiel in ein Typteilenummernfeld 21, ein Indexfeld 22, ein Zeichnungsnummernfeld 23, ein Chargenummernfeld 24, ein Änderungs standfeld 25, ein Identifizierungsnummernfeld 26, ein Herstellerfeld 27, ein Herstelldatumsfeld 64, ein Herstellzeitfeld 28, ein Typteilenummernfeld Kunde 29, ein Kundennummernfeld 30 und ein Gewichtsfeld 31 untergliedert. Die Felder 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 64, 28, 29, 30, 31 erlauben erneut eine alphanumerische oder bevorzugt eine numerische Speicherung von Daten oder beides, wobei die alphanumerische Speicherung beispielsweise die Speicherung von Daten mit einer Länge von beispielsweise 144 Byte oder die numerische Speicherung beispielsweise die Speicherung von Daten mit einer Länge von beispielsweise 18 Byte erlaubt.
  • Der zweite Block 11 für Prozessdaten und/oder Materialflussdaten ist im erläuterten Beispiel in ein Quellenfeld 32, ein Zielfeld 33, ein Qualitätsstatusfeld 34, ein Nachbearbeitungsfeld 35, ein Fehlercodefeld 36, ein erstes freies Feld 37 und ein zweites freies Feld 38 untergliedert. Im Fall der bevorzugt numerischen Speicherung sind in diese Felder 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 jeweils Daten mit einer Länge von beispielsweise bis zu 36 Byte oder im Fall der alphanumerischen Speicherung mit einer Länge von beispielsweise jeweils bis zu 282 Byte ablegbar. In die freien Felder 37, 38 sind beispielsweise Daten wie Einstellparameter im Laufe eines Prozesses, Prozessparameter, Typteile-Chargenummern sowie weitere, bei Bedarf weiterzugebende Daten abspeicherbar.
  • Dem ersten Block 10 für sonstige Daten ist schließlich ein drittes freies Feld 63 zugeordnet, das die Speicherung von Daten mit einer Länge von beispielsweise bis zu 300 Byte ermöglicht.
  • Innerhalb der einzelnen Blöcke 10, 11, 12, 13 weisen die diesen jeweils zugeordneten Felder ein innerhalb der einzelnen Blöcke 10, 11, 12, 13 jeweils einheitlich beschriebenes Blockstatusfeld 210, 211, 212, 213 auf. So weist der dritte Block 12 innerhalb der ihm zugeordneten Felder ein drittes Blockstatusfeld 212 auf, das im erläuterten Beispiel mit dem Symbol "R" gekennzeichnet ist, das für eine Leseberechtigung, nicht jedoch für eine Schreibberechtigung steht. Im Fall des zweiten Blockes 111 ist das den diesem zugeordneten Feldern zugeordnete zweite Blockstatusfeld 211 durch das Symbol "R/W" gekennzeichnet, das für eine Lese- und Schreibberechtigung steht, so dass die betreffenden Felder sowohl gelesen als auch beschrieben bzw. verändert werden können. Auch im Fall des dem ersten Block 10 zugeordneten ersten Blockstatusfeld 210 gibt dieses durch das Symbol "R/W" an, dass das dritte freie Feld 63 sowohl gelesen als auch beschrieben und damit verändert werden kann.
  • Insgesamt weist die erläuterte elektronische Speicherstruktur eine Kapazität von beispielsweise 734 Byte auf, wobei aus Speicherplatzgründen auf dem Datenträgerelement 5 die Ablage der Daten durch numerische Daten bevorzugt ist.
  • Generell eignet sich der vierte Block 13 zur Ablage allgemeiner Daten zum Hersteller des Produktes 7 wie der Name der betreffenden Firma und der Standort des herstellenden Werkes.
  • In den dritten Block 12 können beispielsweise alle produktspezifischen Daten hinterlegt werden, die sowohl das Produkt 7 eindeutig identifizieren, als auch Herstellangaben ermöglichen.
  • In den zweiten Block 11 werden bevorzugt alle Daten abgelegt, die den Materialfluss und den Qualitätsstatus betreffen. In diesem Block 11 ist jedoch auch ein frei verfügbarer Bereich vorgesehen, in dem produkt-/werkspezifische Daten abgelegt werden können, wie beispielsweise Prüfparameter oder Einstellparameter. In der Regel wird über das zweite Blockzugriffsreeht 111 sicher gestellt, dass die in dem zweiten Block 11 abgelegten Daten nicht frei verfügbar, d.h. "secret" sind. Dazu sind diese bevorzugt verschlüsselt und/oder nur vom Hersteller bzw. autorisierten Personen lesbar abgelegt.
  • In dem ersten Block 10 können alle sonstigen Daten abgelegt werden, die je nach Hersteller oder Werk auch unterschiedlich strukturiert sein können, und die auch in unterschiedlichen Datenmengen vorliegen können. In diesem Fall definiert das erste Blockzugriffsrecht 110 in der Regel den Status des ersten Blockes 10 zu "secret", während das dritte Blockzugriffsrecht 112 bzw. das vierte Blockzugriffsrecht 113 den Status des dritten Blockes 12 bzw. vierten Blockes 13 in der Regel zu "public", d.h. allgemein zugänglich, definiert.
  • Zusammenfassend ist es auf die erläuterte Weise möglich, einzelne Blöcke 10, 11, 12, 13 oder bei Bedarf auch lediglich einzelne Felder innerhalb der Blöcke 10, 11, 12, 13 direkt zu lesen, Daten dort zu speichern oder Daten dort zu ändern. Dabei sind einige Felder, die Daten enthalten, die in weiteren Prozessschritten insbesondere von Fremden, nicht mehr verändert werden sollen, "read only" d.h. nur ein einziges Mal beschreibbar, was je nach Anforderung am Anfang der Prozesskette oder auch bei Verlassen des Werkes nach dem Verpacken erfolgen kann. In den Feldern mit dem Status "R/W"ist hingegen während der gesamten Produktlebenszeit eine Änderung möglich. Damit die Daten in dem zweiten Block 11 vor der Kenntnisnahme durch nicht autorisierte Personen geschützt sind, d.h. insbesondere nicht öffentlich einsehbar sind, werden diese bevorzugt verschlüsselt.
  • Die 2 erläutert ein zweites Ausführungsbeispiel für ein Datenträgerelement 6, mit dem ein Transporthilfsmittel wie eine Verpackung 8 oder eine Palette 9 versehen ist. In diesem Fall ist die vorgegebene elektronische Speicherstruktur zur Aufnahme der Daten an den Zweck des Datenträgerelementes 6 angepasst, d.h. es ist ein erster Block 50 zur Abspeicherung von Eingangsdaten bzw. Versanddaten, ein zweiter Block 51 zur Abspeicherung von Materialflussdaten, ein dritter Block 52 zur Abspeicherung von Inhaltsdaten in dem Transporthilfsmittel und ein vierter Block 53 zur Abspeicherung allgemeiner Daten vorgesehen.
  • Konkret weist der vierte Block 53 beispielsweise ein Behälternummernfeld 39 auf, der dritte Block 52 ein viertes freies Feld 40, ein Gewichtsfeld (brutto/netto) 41, ein Kundennummemfeld 42 und ein Zuliefernummernfeld 43. Der zweite Block 51 weist beispielsweise ein Quellenfeld 44, ein Bestimmungsortfeld 45, ein Lagerplatzfeld oder Linienfeld 46, ein Qualitätsstatusfeld 47 und ein Wartungsfeld oder Reinigungsfeld 48 auf. Der erste Block 50 weist beispielsweise in ein Identifizierungsnummernfeld 49, ein Palettenzahlfeld oder ein Identifizierungsnummernfeld für eine Palette 60 und ein Eingangsdatumsfeld oder Versanddatumsfeld 61 untergliedert. Daneben weist der erste Block 50 auch ein Transportstatusfeld 62 auf.
  • Weiterhin ist analog zu 1 vorgesehen, dass die einzelnen Felder innerhalb der Blöcke 50, 51, 52, 53 jeweils ein Blockzugriffsrecht definierendes Feld aufweisen. So ist dem Feld 39 des vierten Blockes 53 ein viertes Blockstatusfeld 153 mit dem Status "R/W" zugeordnet, d.h. das Feld 39 ist sowohl lesbar als auch beschreibbar. Den Feldern 40, 41, 42 und 43 des zweiten Blockes 52 ist jeweils ein drittes Blockstatusfeld 152 zugeordnet, das erneut den Status "R/W" definiert. Gleiches gilt auch für den zweiten Block 51 mit dem zweiten Blockstatusfeld 151 und dem ersten Block 50 mit dem ersten Blockstatusfeld 150.
  • In den einzelnen Feldern gemäß 2 innerhalb der Blöcke 50, 51, 52, 53 lassen sich Daten alphanumerisch mit einer Länge von bis zu beispielsweise jeweils 560 Byte oder bevorzugt numerisch mit einer Länge von jeweils beispielsweise 70 Byte abspeichern. Die numerische Speicherung ist auch hier aus Gründen verringerten Speicherplatzbedarfes günstiger.
  • In dem vierten Block 53 sind beispielsweise allgemeine Daten zu dem Transporthilfsmittel 8, 9 abgespeichert, wie eine eindeutige Behälternummer, falls ein Werk den Materialfluss mit dieser Nummer steuern möchte. In dem dritten Block 52 sind beispielsweise Inhaltsdaten zu dem Transporthilfsmittel 8, 9 abgespeichert wie eine Kundensachnummer, eine Stückzahl, ein Gewicht, eine Typteilenummer u.s.w.. In dem zweiten Block 51 sind beispielsweise Materialflussdaten wie eine Quelle und ein Ziel für einen Werk-Werk-Verkehr oder auch Materialflussdaten, die direkt ein Werk betreffen, gespeichert, wie beispielsweise ein Lagerplatz oder eine Fertigungslinie. Des weiteren sind Felder für den Qualitätsstatus, d.h. ob beispielsweise der Inhalt des Transporthilfsmittels 8 gesperrt ist, bzw. ob eine Reinigung des Transporthilfsmittels 8 vorgesehen oder erfolgt ist, vorgesehen. Dazu kann auch ein Reinigungsdatum oder gegebenenfalls auch ein Reinigungsintervall hier abgelegt sein. In dem ersten Block 50 sind Eingangsdaten bzw. Versanddaten wie eine eindeutige Identifizierungsnummer oder Wareneingangsnummer oder eine Palettenanzahl oder Behälteranzahl pro Identifizierungsnummer mit Datum abgespeichert. Das Transportstatusfeld 62 gibt beispielsweise an, ob es sich um Wareneingangsdaten oder Versanddaten handelt. Da in der Regel Transporthilfsmittel 8, 9 entweder nur Wareneingangsdaten oder nur Warenversanddaten enthalten, und somit nur einmal benötigt werden, kann hier durch lediglich ein Steuerbit Speicherplatz gespart werden.
  • Bei dem Datenträgerelement 6 gemäß 2 sind weiter im Unterschied zu dem Datenträgerelement 5 gemäß 1 alle Blöcke 50, 51, 52, 53 öffentlich zugänglich ("public") und veränderbar ("R/W"), da Transporthilfsmittel 8 typischerweise zwischen verschiedenen Firmen wechseln und die abgelegten Daten in der Regel auch nur so lange erforderlich sind, wie die betreffenden Teile oder Produkte 7 in dem Transporthilfsmittel 8 enthalten sind.
  • Die 3 erläutert die Vorgehensweise bei einem Prozess, der mit einem Hauptteil 7' als Bauelement oder Komponente des Produktes 7 startet, wobei das Hauptteil 7' zunächst mit dem Datenträgerelement 5 versehen worden ist. Dieses Hauptteil 7' wird während des Prozesses zur Herstellung des Produktes 7 an verschiedenen Stationen 303 bearbeitet oder modifiziert, wobei ein Transport des Hauptteils 7' mit dem Datenträgerelement 5 über eine Transporteinrichtung 304 wie ein Förderband von Station zu Station erfolgt. Am Ende dieses Prozesses steht dann das fertige Produkt 7 mit dein Datenträgerelement 5, das abschließend verpackt wird, d.h. in ein Transporthilfsmittel 8 mit einem Datenträgerelement 6 eingebracht wird. Gemäß 3 ist weiter ein Leitrechner 300 vorgesehen, der mit mehreren Steuerrechnern 301 in Verbindung steht, die wiederum mit den einzelnen Stationen 303 verbunden sind.
  • Bei dem Prozess gemäß 3 werden bereits während der Produktion Prozessdaten auf dem Hauptteil 7' bzw. dem Produkt 7 zur Materialflusssteuerung verwendet. Dazu wird entweder zu Beginn des Prozesses auf dem Hauptteil T das Datenträgerelement 5 aufgebracht, oder das Hauptteil 7' wird von einem internen oder externen Zulieferer mit dem Datenträgerelement 5 bereits versehen bereit gestellt, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass die auf das Datenträgerelement 5 eingeschriebenen Daten im Weiteren auch störungsfrei übertragen bzw. ausgelesen werden können. Bei der Bearbeitung des Hauptteils 7' mit dem Datenträgerelement 5 an den einzelnen Stationen 303 findet dann gegebenenfalls wiederholt ein Auslesen und Einschreiben von Daten in das Datenträgerelement 5 statt. Insofern bewirkt die Transporteinrichtung 304 nicht nur einen Materialtransport sondern auch einen Informationsfluss zwischen den einzelnen Stationen 303 mit Hilfe des Datenträgerelementes 5. Dies erspart ein Verschieben von Daten zwischen dem Leitrechner 300, den Steuerrechnern 301 und den Stationen 303, da die von Station zu Station 303 benötigten bzw. zu transferierenden Daten direkt auf dem Datenträgerelement 5 abgelegt sind. Werden diese dann in einem nächsten Prozessschritt nicht benötigt, können sie gelöscht oder neu beschrieben werden.
  • Abschließend oder während des ablaufenden Prozesses dokumentationspflichtige Daten werden daneben dem Leitrechner 300 zugeleitet und auf einer Datenbank abgespeichert.
  • Die Steuerrechner 301 gewährleisten das Einschreiben von Daten in die elektronische Speicherstruktur des Datenträgerelementes 5 im Bereich der Stationen 303, wie beispielsweise Produktdaten (Typteilenummer, Chargennummer, usw.) oder Prozessdaten (Prüfdaten, Prüfergebnisse, usw.). Typischerweise wird erst am Ende des Fertigungsprozesses gemäß 3 ein Datentransfer von dem Datenelement 5 zu dem Leitrechner 300 durchgeführt.
  • Die 4 erläutert, wie bei verschiedenen Transporthilfsmitteln 8, 9 zum störungsfreien Übertrag der Daten diese in die jeweils nächst größere Einheit übergeben werden können. Dazu wird zunächst auf Produktebene das Produkt 7 mit dem Datenträgerelement 5 versehen. Dieses wird dann in ein Transporthilfsmittel 8, mit dem Datenträgerelement 6 verpackt. Mehrere derartige Verpackungen 8 können dann auf einer Palette 9 als Transporthilfsmittel zusammengefasst werden bzw. mehrere derartige Paletten 9 in einen Lastkraftwagen 9 eingeladen werden. Auf Produktebene wird dabei ein Datenträgerelement 5 gemäß 1 und auf der Ebene der Transporthilfsmittel 8, 9 ein Datenträgerelement 6 gemäß 2 benutzt.
  • Abschließend sei noch betont, dass die in dem Datenträgerelement 5 abgelegten Daten gemäß den vorstehenden Erläuterungen neben der bevorzugt numerischen Speicherung und der alternativen alphanumerischen Speicherung auch sowohl numerisch als auch alphanumerisch abgelegt sein können. Weiter sei betont, dass die in den vorstehenden Beispielen angebebenen Längen für die einzelnen Datenfelder in Byte lediglich beispielhaft zu verstehen sind. Sie können bei Bedarf auch davon abweichen.

Claims (12)

  1. Datenträgerelement zur Übermittlung einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträgerelement (5, 6) zugeordneten Objekt (7, 7', 8, 9) wie einem Produkt (7, 7') oder einem Transporthilfsmittel (8, 9), dadurch gekennzeichnet, dass das Datenträgerelement (5, 6) eine vorgegebene elektronische Speicherstruktur zur Aufnahme der Daten aufweist, und dass die Daten in einer der Speicherstruktur korrespondierenden Datenstruktur strukturiert zumindest temporär in der Speicherstruktur ablegbar sind.
  2. Datenträgerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten aus der Speicherstruktur ohne Zugriff auf eine Datenbank auslesbar und verwertbar sind.
  3. Datenträgerelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenstruktur und/oder die Speicherstruktur unabhängig von dem konkreten Objekt (7,7', 8, 9), insbesondere dem Produkt (7, 7'), insbesondere standardisiert angelegt ist.
  4. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten zumindest teilweise reversibel in die Speicherstruktur einschreibbar sind.
  5. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherstruktur eine Mehrzahl von Speicherblöcken (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) mit einer vorgegebenen Strukturierung für in den Speicherblöcken (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) zumindest temporär ablegbare Daten aufweist.
  6. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Speicherblöcke (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) eine Mehrzahl von Speicherfeldern mit einer vorgegebenen Strukturierung für in den Speicherfeldern zumindest temporär ablegbare Daten aufweist.
  7. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Speicherblöcke (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) und/oder zumindest eines der Speicherfelder, insbesondere alle Speicherblöcke und/oder alle Speicherfelder, zumindest ein Statusfeld (110, 111, 112, 113, 150, 151, 152, 153, 210, 211, 212, 213) aufweist, das ein Recht wie ein Leserecht, ein Zugriffsrecht, ein Schreibrecht, ein Löschungsrecht oder ein Speicherrecht hinsichtlich der in diesem Speicherblock (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) oder Speicherfeld abgelegten oder ablegbaren Daten definiert.
  8. Datenträgerelement zur Übermittlung einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträgerelement (5, 6) zugeordneten Produkt (7, 7') nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicherblock zur Ablage Produktdaten (12), ein Speicherblock zur Ablage von Prozessdaten und/oder Materialflussdaten (11) sowie gegebenenfalls ein Speicherblock für allgemeine Daten (13) und/oder sonstige Daten (10) vorgesehen ist.
  9. Datenträgerelement zur Übermittlung einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträgerelement (5, 6) zugeordneten Transporthilfsmittel (8, 9) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicherblock zur Ablage von Inhaltsdaten (52) ein Speicherblock zur Ablage von Materialflussdaten (51), ein Speicherblock zur Ablage von Eingangs- und/oder Versanddaten (50) sowie gegebenenfalls ein Speicherblock für allgemeine Daten (53) vorgesehen ist.
  10. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten alphanumerisch und/oder numerisch in der Speicherstruktur, insbesondere den Speicherblöcken (10, 11, 12, 13, 50, 51, 52, 53) und Speicherfeldern, ablegbar sind.
  11. Datenträgerelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Chipkarte, ein Mikrochip, ein Lesestreifen, ein Magnetstreifen oder ein Transponder vorgesehen ist, in die/den die vorgegebene elektronische Speicherstruktur implementiert ist.
  12. Produkt oder Transporthilfsmittel, das mit einem Datenträgerelement (5, 6) nach einem der vorangehenden Ansprüche versehen oder verbunden ist.
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