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Die Erfindung betrifft ein Datenträgerelement zur Übermittlung
einer Mehrzahl von Daten zu einem dem Datenträger zugeordneten Objekt nach
der Gattung des Hauptanspruchs, sowie ein damit versehenes Produkt
oder Transporthilfsmittel.
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Stand der
Technik
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Bekannte Datenträgerelemente benutzen zur Identifikation
eines Objektes wie eines Produktes oder eines Transporthilfsmittels
meist einen Barcode oder einen Transponder mit einer Identifizierungsnummer
für das
Objekt bzw. das Transporthilfsmittel. Alle prozessrelevanten Daten
sind dann dieser speziellen Identifizierungsnummer zugeordnet und
auf einer Datenbank hinterlegt. Insofern ist es nach dem Lesen der
Identifizierungsnummer erforderlich, eine Verbindung mit der Datenbank
herzustellen, die Daten abzurufen und gegebenenfalls zu modifizieren, und
dann wieder auf der Datenbank abzuspeichem. Dazu bedarf es einerseits
des Herstellens einer Verbindung zu der Datenbank und andererseits
benötigt diese
Vorgehensweise vergleichsweise lange Zeit. Werden die zu identifizierenden
Objekte dann im Weiteren. an andere, insbesondere externe Prozessschritte
weitergereicht, die beispielsweise von einem Kunden oder in einem
anderen Unternehmen ausgeführt
werden, müssen
auch die objektspezifischen Daten, die in der Datenbank gespeichert
sind, an den nächsten
Prozessschritt weitergereicht werden. Dies erfolgt gegenwärtig in
der Regel über
eine Datenfernübertragung.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
war die Bereitstellung eines Datenträgerelementes zur Mitgabe bzw. Übermittlung
von Daten eines dem Datenträgerelement
zugeordneten Objektes wie eines Produktes oder eines Transporthilfsmittels,
das die Möglichkeit
eines schnellen und automatischen Zugriffes auf prozessrelevante
bzw. produktrelevante Daten möglichst
ohne Einschaltung einer Datenbank liefert.
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Vorteile der
Erfindung
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Das erfindungsgemäße Datenträgerelement hat gegenüber dem
Stand der Technik den Vorteil, dass ein schneller und automatisierter
Zugriff auf prozess- oder objektrelevante Daten des dem Datenträgerelement
zugeordneten Objektes möglich
sind. Insbesondere können
damit beispielsweise innerhalb einer Logistikkette Daten wie Prüfdaten,
Qualitätsdaten,
Prozessdaten, Materialflussdaten oder produktspezifische Daten direkt
dem Produkt, einem Behälter
des Produktes oder einem sonstigen Transporthilfsmittel wie einer
Palette, einer Verpackung, einem Lastkraftwagen oder einem Container
mitgegeben werden, ohne dass diese Daten auf einer Datenbank hinterlegt
und/oder mit Hilfe einer Datenfernübertragung weitergeleitet werden
müssen.
Insofern können die
Daten auch gezielt und schnell in dem jeweiligen Prozessschritt
abgerufen und je nach Zugriffsrecht auf die Daten und Bedarf auch
geändert
werden.
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Durch die bevorzugt einheitliche
Speicherstruktur und der der Speicherstruktur korrespondierende
bevorzugt einheitliche Datenstruktur, die unabhängig von dem konkreten Objekt
oder Transporthilfsmittel angelegt ist, ist es weiter möglich, direkt
auf die jeweils benötigten
Daten in dem gerade ablaufenden Prozessschritt zuzugreifen. Insbesondere
erlaubt die Ablage der Daten in definierten Speicherblöcken bzw.
innerhalb definierter Speicherblöcke
angelegter Speicherfelder einen noch schnelleren, direkter Zugriff
auf die jeweils benötigten
Daten, ohne dass bei dem Lesezugriff jeweils die gesamte Speicherstruktur
des Datenträgerelementes
ausgelesen werden muss. Damit sind die benötigten Daten direkt am Objekt
bzw. Transporthilfsmittel verfügbar
bzw. bei Bedarf auch veränderbar,
und die Prozesszeiten können
deutlich verringert werden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung ergeben sich aus den in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen.
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So ist besonders vorteilhaft, dass
die Daten "lebenslang" hinsichtlich des
Produktes oder Transporthilfsmittels auf dem Datenträgerelement
abgelegt, verändert
und ergänzt
werden können,
so dass jederzeit eine Rückverfolgung
("Traceability") während der
gesamten Produktlebenszeit bzw. Lebenszeit des Transporthilfsmittels
möglich
ist. Auf diese Weise können
beispielsweise bei Rückrufaktionen durch
fehlerhafte Produkte die betreffenden Daten, wie beispielsweise
ein Fertigungsdatum oder eine Chargennummer, insbe sondere ohne Ausbau
des Produktes ausgelesen werden, was zu einer schnelleren Abwicklung
und Kostenreduzierung führt.
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Durch die Mitgabe der Daten schon
während der
Produktion eines Objektes oder Produktes können diese Prozessdaten weiter
vorteilhaft auch zur Materialflusssteuerung bei der Produktion verwendet werden,
so dass im Idealfall in der gesamten Logistikkette sogar eine beleglose
Abwicklung möglich wird.
Bevorzugt wird dazu ein Bauteil, das im Laufe des ablaufenden Prozesses
zu dem Objekt bzw. Produkt wird, in einem möglichst früheren Prozessstadium mit dem
Datenträgerelement
versehen, d.h. das Bauteil mit dem beispielsweise darauf aufgebrachten Datenträgerelement
sollte möglichst
das "Hauptteil" sein, das am Anfang
beispielsweise einer Montagelinie bereitgestellt wird. Beim Anbringen
des Datenträgerelementes
auf das Objekt bzw. Bauteil ist weiter vorteilhaft, wenn das Datenträgerelement
derart angebracht wird, dass die darin abgelegten Daten später störungsfrei übertragen
bzw. ausgelesen werden können.
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Vorteilhaft ist weiter, dass die
Daten so lange auf dem Produkt oder Objekt abgelegt und dort verbleiben
können,
wie sie benötigt
werden. Dies gilt insbesondere auch für das Durchlaufen von Rekursionsschleifen.
Dadurch wird vermieden, dass Daten ständig zwischen einem Leitrechner
und beispielsweise einer Bearbeitungsstation bei der Herstellung des
Produktes hin- und hergeschoben werden müssen. Werden die Daten in einem
nächsten
oder späteren
Prozessschritt dann nicht mehr benötigt, können sie ganz oder teilweise
gelöscht
und die Speicherstruktur bei Bedarf neu beschreiben werden, während beispielsweise
dokumentpflichtige Daten abschließend an einen Leitrechner weitergeleitet
und bei Bedarf auch in einer Datenbank abgespeichert werden können. Daneben
können
Prüfdaten,
die eventuell auch für
einen Kunden interessant sind, vorteilhaft direkt am Produkt in
dem Datenträgerelement
abgespeichert und verfügbar
gemacht werden.
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Insgesamt bietet das Datenträgerelement vielfältige Einsparpotentiale
in der Produktions- und Logistikkette,
die sich beispielsweise in einem Wegfall von manuellen Identifikationsprozessen,
einer Vermeidung von Prozess-/Logistikfehlern durch automatische
Versandkontrolle bzw. beleglose Abwicklung, einer Vermeidung von
Kosten für
einen nachträglichen
Fehlernachbehandlungsaufwand, Materialkosten beispielsweise für Drucker,
Papier oder Warenanhänger
sowie eine stets aktuelle Bestandskontrolle äußern. Daneben ermöglicht es
durch Übermittlung
bzw. Mitgabe von Daten in bevorzugt einheitlichen oder standardisierten
Speicherstrukturen an Produkten oder Transporthilfsmitteln einen schnellen und
direkten Zugriff auf die jeweils relevanten Daten. Dadurch können relevante
Daten mit Hilfe des Datenträgerelementes
schneller und direkter verfügbar
gemacht und dem jeweiligen Objekt einfacher zugeordnet werden. Schließlich ist
vorteilhaft, dass die vorgegebene Speicherstruktur eine Möglichkeit
zur Ablage aller relevanten Prozessdaten vorsieht, und auch die Ablage
von werksspezifischen Daten, die nicht vereinheitlicht dargestellt
werden können
oder sollen, möglich
ist.
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Zeichnungen
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Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen und
in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt 1 eine Speicherstruktur
eines Datenträgerelementes
für ein
Produkt, 2 eine Speicherstruktur
eines Datenträgerelementes
für ein Transporthilfsmittel, 3 eine Prinzipskizze eines Produktionsprozesses
mit mehreren Stationen mit einem Produkt mit einem Datenträgerelement
und 4 ein Beispiel für eine Hierarchie
von Transporthilfsmitteln mit einem Datenträgerelement.
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Ausführungsbeispiele
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Ein erstes Ausführungsbeispiel wird am Beispiel
eines Datenträgerelementes 5 erläutert, mit dem
ein Produkt 7 versehen oder verbunden ist. Beispielsweise
ist das Datenträgerelement 5 auf
das Produkt 7 aufgeklebt, in dessen Umgebung angebracht
oder in das Produkt 7 integriert. Das Datenträgerelement 5 ist
weiter beispielsweise eine Chipkarte, ein Mikrochip, ein Lesestreifen
wie ein Magnetstreifen oder ein Transponder, in den eine vorgegebene
elektronische Speicherstruktur implementiert ist, wie sie mit Hilfe
der 1 erläutert wird.
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Generell muss man bei einem Produktionsprozess
oder innerhalb einer Logistikkette zwischen Daten, die einem Produkt 7 mitgegeben
werden sollen, und Daten, die einem Transporthilfsmittel 8,
wie einer Palette, einer Gitterbox, einem Behälter oder einem Lastkraftwagen,
mitgegeben werden sollen, unterscheiden.
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Daten, die einem Produkt 7 mitgegeben
werden sollen können
generell gegliedert werden in Produktdaten wie eine Typteilenummer,
eine Produktmenge, einen Produkthersteller, eine Auftragsnummer
oder eine Chargennummer, Qualitätsdaten
wie eine Nachbearbeitung, ein Nachbearbeitungsgrund, eine Nachbearbeitungsstation,
ein Teilestatus (i.O./defekt) oder einen Fehlercode, sowie Prozessdaten
wie Prozessparameter, Komponenten, eine Produktionslinie oder ein
Herstellungsdatum.
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Daten, die einem Transporthilfsmittel 8 mitgegeben
werden sollen, können
in der Regel gegliedert werden in Produktdaten wie eine Typteilenummer,
eine Produktmenge, einen Produkthersteller oder eine Auftragsnummer,
Eingangsdaten wie eine Eingangsnummer oder eine Eingangsmenge, Qualitätsdaten
wie ein Status einer Wareneingangskontrolle (notwendig/nicht notwendig),
einen Freigabenstatus (freigegeben/gesperrt) oder einen Fehlercode, sowie
Materialflussdaten wie ein Zielort (Produktionslinie oder Lagerplatz).
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Die 1 zeigt
die vorgegebene elektronische Speicherstruktur für ein Datenträgerelement 5 eines
Produktes 7, wobei zunächst
die elektronische Speicherstruktur in einen ersten Block 10 für sonstige Daten,
einen zweiten Block 11 für Prozessdaten und/oder Materialflussdaten,
einen dritten Block 12 für Produktdaten und einen vierten
Block 13 für
allgemeine Daten strukturiert ist. Weiter weist jeder dieser Blöcke 10, 11, 12, 13 ein
Feld mit einem zugeordneten Blockzugriffsrecht auf, d.h. dem ersten
Block 10 ist ein erstes Blockzugriffsrecht 110,
dem zweiten Block 11 ein zweites Blockzugriffsrecht 111,
dem dritten Block 12 ein drittes Blockzugriffsrecht 112,
und dem vierten Block 13 ein viertes Blockzugriffsrecht 113 zugeordnet.
Dieses Blockzugriffsrecht 110, 111, 112, 113 definiert,
inwieweit der jeweilige Block 10, 11, 12, 13 der
elektronischen Speicherstruktur öffentlich
zugänglich
oder geheim bzw. lediglich von einem definierten Kreis Zugriffsberechtigter
gelesen und/oder geändert
werden kann.
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Im erläuterten Beispiel weist der
vierte Block 13 für
allgemeine Daten ein Firmennamefeld 20 auf, in das Daten
alphanumerisch oder bevorzugt numerisch oder bei Bedarf auch sowohl
alphanumerisch als auch numerisch mit einer Länge von beispielsweise 8 Byte
abgelegt werden können.
Weiter weist das Firmennamefeld 20 ein viertes Blockstatusfeld 213 auf,
mit dem ein Recht wie ein Leserecht, ein Zugriffsrecht, ein Schreibrecht,
ein Löschungsrecht
oder ein Speicherrecht definiert werden kann. Im erläuterten Beispiel
steht das Symbol "R" für ein Leserecht
jedoch kein Schreibrecht, so dass die in dem Firmennamefeld 20 abgespeicherten
Daten nicht nachträglich
veränderbar
sind und permanent gespeichert bleiben.
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Der dritte Block 12 ist
im erläuterten
Beispiel in ein Typteilenummernfeld 21, ein Indexfeld 22,
ein Zeichnungsnummernfeld 23, ein Chargenummernfeld 24,
ein Änderungs standfeld 25,
ein Identifizierungsnummernfeld 26, ein Herstellerfeld 27,
ein Herstelldatumsfeld 64, ein Herstellzeitfeld 28,
ein Typteilenummernfeld Kunde 29, ein Kundennummernfeld 30 und
ein Gewichtsfeld 31 untergliedert. Die Felder 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 64, 28, 29, 30, 31 erlauben erneut
eine alphanumerische oder bevorzugt eine numerische Speicherung
von Daten oder beides, wobei die alphanumerische Speicherung beispielsweise die
Speicherung von Daten mit einer Länge von beispielsweise 144
Byte oder die numerische Speicherung beispielsweise die Speicherung
von Daten mit einer Länge
von beispielsweise 18 Byte erlaubt.
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Der zweite Block 11 für Prozessdaten und/oder
Materialflussdaten ist im erläuterten
Beispiel in ein Quellenfeld 32, ein Zielfeld 33,
ein Qualitätsstatusfeld 34,
ein Nachbearbeitungsfeld 35, ein Fehlercodefeld 36,
ein erstes freies Feld 37 und ein zweites freies Feld 38 untergliedert.
Im Fall der bevorzugt numerischen Speicherung sind in diese Felder 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 jeweils
Daten mit einer Länge
von beispielsweise bis zu 36 Byte oder im Fall der alphanumerischen
Speicherung mit einer Länge von
beispielsweise jeweils bis zu 282 Byte ablegbar. In die freien Felder 37, 38 sind
beispielsweise Daten wie Einstellparameter im Laufe eines Prozesses, Prozessparameter,
Typteile-Chargenummern sowie weitere, bei Bedarf weiterzugebende
Daten abspeicherbar.
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Dem ersten Block 10 für sonstige
Daten ist schließlich
ein drittes freies Feld 63 zugeordnet, das die Speicherung
von Daten mit einer Länge
von beispielsweise bis zu 300 Byte ermöglicht.
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Innerhalb der einzelnen Blöcke 10, 11, 12, 13 weisen
die diesen jeweils zugeordneten Felder ein innerhalb der einzelnen
Blöcke 10, 11, 12, 13 jeweils einheitlich
beschriebenes Blockstatusfeld 210, 211, 212, 213 auf.
So weist der dritte Block 12 innerhalb der ihm zugeordneten
Felder ein drittes Blockstatusfeld 212 auf, das im erläuterten
Beispiel mit dem Symbol "R" gekennzeichnet ist,
das für
eine Leseberechtigung, nicht jedoch für eine Schreibberechtigung
steht. Im Fall des zweiten Blockes 111 ist das den diesem
zugeordneten Feldern zugeordnete zweite Blockstatusfeld 211 durch
das Symbol "R/W" gekennzeichnet,
das für
eine Lese- und Schreibberechtigung steht, so dass die betreffenden
Felder sowohl gelesen als auch beschrieben bzw. verändert werden
können.
Auch im Fall des dem ersten Block 10 zugeordneten ersten
Blockstatusfeld 210 gibt dieses durch das Symbol "R/W" an, dass das dritte
freie Feld 63 sowohl gelesen als auch beschrieben und damit
verändert
werden kann.
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Insgesamt weist die erläuterte elektronische Speicherstruktur
eine Kapazität
von beispielsweise 734 Byte auf, wobei aus Speicherplatzgründen auf dem
Datenträgerelement 5 die
Ablage der Daten durch numerische Daten bevorzugt ist.
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Generell eignet sich der vierte Block 13 zur Ablage
allgemeiner Daten zum Hersteller des Produktes 7 wie der
Name der betreffenden Firma und der Standort des herstellenden Werkes.
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In den dritten Block 12 können beispielsweise
alle produktspezifischen Daten hinterlegt werden, die sowohl das
Produkt 7 eindeutig identifizieren, als auch Herstellangaben
ermöglichen.
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In den zweiten Block 11 werden
bevorzugt alle Daten abgelegt, die den Materialfluss und den Qualitätsstatus
betreffen. In diesem Block 11 ist jedoch auch ein frei
verfügbarer
Bereich vorgesehen, in dem produkt-/werkspezifische Daten abgelegt
werden können,
wie beispielsweise Prüfparameter
oder Einstellparameter. In der Regel wird über das zweite Blockzugriffsreeht 111 sicher
gestellt, dass die in dem zweiten Block 11 abgelegten Daten
nicht frei verfügbar,
d.h. "secret" sind. Dazu sind
diese bevorzugt verschlüsselt
und/oder nur vom Hersteller bzw. autorisierten Personen lesbar abgelegt.
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In dem ersten Block 10 können alle
sonstigen Daten abgelegt werden, die je nach Hersteller oder Werk
auch unterschiedlich strukturiert sein können, und die auch in unterschiedlichen
Datenmengen vorliegen können.
In diesem Fall definiert das erste Blockzugriffsrecht 110 in
der Regel den Status des ersten Blockes 10 zu "secret", während das
dritte Blockzugriffsrecht 112 bzw. das vierte Blockzugriffsrecht 113 den
Status des dritten Blockes 12 bzw. vierten Blockes 13 in
der Regel zu "public", d.h. allgemein
zugänglich,
definiert.
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Zusammenfassend ist es auf die erläuterte Weise
möglich,
einzelne Blöcke 10, 11, 12, 13 oder bei
Bedarf auch lediglich einzelne Felder innerhalb der Blöcke 10, 11, 12, 13 direkt
zu lesen, Daten dort zu speichern oder Daten dort zu ändern. Dabei
sind einige Felder, die Daten enthalten, die in weiteren Prozessschritten
insbesondere von Fremden, nicht mehr verändert werden sollen, "read only" d.h. nur ein einziges
Mal beschreibbar, was je nach Anforderung am Anfang der Prozesskette
oder auch bei Verlassen des Werkes nach dem Verpacken erfolgen kann.
In den Feldern mit dem Status "R/W"ist hingegen während der
gesamten Produktlebenszeit eine Änderung
möglich.
Damit die Daten in dem zweiten Block 11 vor der Kenntnisnahme
durch nicht autorisierte Personen geschützt sind, d.h. insbesondere nicht öffentlich
einsehbar sind, werden diese bevorzugt verschlüsselt.
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Die 2 erläutert ein
zweites Ausführungsbeispiel
für ein
Datenträgerelement 6,
mit dem ein Transporthilfsmittel wie eine Verpackung 8 oder
eine Palette 9 versehen ist. In diesem Fall ist die vorgegebene
elektronische Speicherstruktur zur Aufnahme der Daten an den Zweck
des Datenträgerelementes 6 angepasst,
d.h. es ist ein erster Block 50 zur Abspeicherung von Eingangsdaten
bzw. Versanddaten, ein zweiter Block 51 zur Abspeicherung
von Materialflussdaten, ein dritter Block 52 zur Abspeicherung von
Inhaltsdaten in dem Transporthilfsmittel und ein vierter Block 53 zur
Abspeicherung allgemeiner Daten vorgesehen.
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Konkret weist der vierte Block 53 beispielsweise
ein Behälternummernfeld 39 auf,
der dritte Block 52 ein viertes freies Feld 40,
ein Gewichtsfeld (brutto/netto) 41, ein Kundennummemfeld 42 und
ein Zuliefernummernfeld 43. Der zweite Block 51 weist beispielsweise
ein Quellenfeld 44, ein Bestimmungsortfeld 45,
ein Lagerplatzfeld oder Linienfeld 46, ein Qualitätsstatusfeld 47 und
ein Wartungsfeld oder Reinigungsfeld 48 auf. Der erste
Block 50 weist beispielsweise in ein Identifizierungsnummernfeld 49, ein
Palettenzahlfeld oder ein Identifizierungsnummernfeld für eine Palette 60 und
ein Eingangsdatumsfeld oder Versanddatumsfeld 61 untergliedert. Daneben
weist der erste Block 50 auch ein Transportstatusfeld 62 auf.
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Weiterhin ist analog zu 1 vorgesehen, dass die einzelnen
Felder innerhalb der Blöcke 50, 51, 52, 53 jeweils
ein Blockzugriffsrecht definierendes Feld aufweisen. So ist dem
Feld 39 des vierten Blockes 53 ein viertes Blockstatusfeld 153 mit
dem Status "R/W" zugeordnet, d.h.
das Feld 39 ist sowohl lesbar als auch beschreibbar. Den
Feldern 40, 41, 42 und 43 des
zweiten Blockes 52 ist jeweils ein drittes Blockstatusfeld 152 zugeordnet,
das erneut den Status "R/W" definiert. Gleiches
gilt auch für
den zweiten Block 51 mit dem zweiten Blockstatusfeld 151 und dem
ersten Block 50 mit dem ersten Blockstatusfeld 150.
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In den einzelnen Feldern gemäß 2 innerhalb der Blöcke 50, 51, 52, 53 lassen
sich Daten alphanumerisch mit einer Länge von bis zu beispielsweise
jeweils 560 Byte oder bevorzugt numerisch mit einer Länge von
jeweils beispielsweise 70 Byte abspeichern. Die numerische Speicherung
ist auch hier aus Gründen
verringerten Speicherplatzbedarfes günstiger.
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In dem vierten Block 53 sind
beispielsweise allgemeine Daten zu dem Transporthilfsmittel 8, 9 abgespeichert,
wie eine eindeutige Behälternummer, falls
ein Werk den Materialfluss mit dieser Nummer steuern möchte. In
dem dritten Block 52 sind beispielsweise Inhaltsdaten zu
dem Transporthilfsmittel 8, 9 abgespeichert wie
eine Kundensachnummer, eine Stückzahl,
ein Gewicht, eine Typteilenummer u.s.w.. In dem zweiten Block 51 sind
beispielsweise Materialflussdaten wie eine Quelle und ein Ziel für einen
Werk-Werk-Verkehr
oder auch Materialflussdaten, die direkt ein Werk betreffen, gespeichert,
wie beispielsweise ein Lagerplatz oder eine Fertigungslinie. Des
weiteren sind Felder für
den Qualitätsstatus, d.h.
ob beispielsweise der Inhalt des Transporthilfsmittels 8 gesperrt
ist, bzw. ob eine Reinigung des Transporthilfsmittels 8 vorgesehen
oder erfolgt ist, vorgesehen. Dazu kann auch ein Reinigungsdatum oder
gegebenenfalls auch ein Reinigungsintervall hier abgelegt sein.
In dem ersten Block 50 sind Eingangsdaten bzw. Versanddaten
wie eine eindeutige Identifizierungsnummer oder Wareneingangsnummer
oder eine Palettenanzahl oder Behälteranzahl pro Identifizierungsnummer
mit Datum abgespeichert. Das Transportstatusfeld 62 gibt
beispielsweise an, ob es sich um Wareneingangsdaten oder Versanddaten
handelt. Da in der Regel Transporthilfsmittel 8, 9 entweder
nur Wareneingangsdaten oder nur Warenversanddaten enthalten, und
somit nur einmal benötigt
werden, kann hier durch lediglich ein Steuerbit Speicherplatz gespart
werden.
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Bei dem Datenträgerelement 6 gemäß 2 sind weiter im Unterschied
zu dem Datenträgerelement 5 gemäß 1 alle Blöcke 50, 51, 52, 53 öffentlich
zugänglich
("public") und veränderbar
("R/W"), da Transporthilfsmittel 8 typischerweise
zwischen verschiedenen Firmen wechseln und die abgelegten Daten
in der Regel auch nur so lange erforderlich sind, wie die betreffenden
Teile oder Produkte 7 in dem Transporthilfsmittel 8 enthalten
sind.
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Die 3 erläutert die
Vorgehensweise bei einem Prozess, der mit einem Hauptteil 7' als Bauelement
oder Komponente des Produktes 7 startet, wobei das Hauptteil 7' zunächst mit
dem Datenträgerelement 5 versehen
worden ist. Dieses Hauptteil 7' wird während des Prozesses zur Herstellung
des Produktes 7 an verschiedenen Stationen 303 bearbeitet
oder modifiziert, wobei ein Transport des Hauptteils 7' mit dem Datenträgerelement 5 über eine
Transporteinrichtung 304 wie ein Förderband von Station zu Station
erfolgt. Am Ende dieses Prozesses steht dann das fertige Produkt 7 mit
dein Datenträgerelement 5,
das abschließend
verpackt wird, d.h. in ein Transporthilfsmittel 8 mit einem
Datenträgerelement 6 eingebracht
wird. Gemäß 3 ist weiter ein Leitrechner 300 vorgesehen,
der mit mehreren Steuerrechnern 301 in Verbindung steht,
die wiederum mit den einzelnen Stationen 303 verbunden
sind.
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Bei dem Prozess gemäß 3 werden bereits während der
Produktion Prozessdaten auf dem Hauptteil 7' bzw. dem Produkt 7 zur
Materialflusssteuerung verwendet. Dazu wird entweder zu Beginn des
Prozesses auf dem Hauptteil T das Datenträgerelement 5 aufgebracht,
oder das Hauptteil 7' wird von
einem internen oder externen Zulieferer mit dem Datenträgerelement 5 bereits
versehen bereit gestellt, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass
die auf das Datenträgerelement 5 eingeschriebenen
Daten im Weiteren auch störungsfrei übertragen
bzw. ausgelesen werden können.
Bei der Bearbeitung des Hauptteils 7' mit dem Datenträgerelement 5 an
den einzelnen Stationen 303 findet dann gegebenenfalls wiederholt
ein Auslesen und Einschreiben von Daten in das Datenträgerelement 5 statt.
Insofern bewirkt die Transporteinrichtung 304 nicht nur
einen Materialtransport sondern auch einen Informationsfluss zwischen
den einzelnen Stationen 303 mit Hilfe des Datenträgerelementes 5.
Dies erspart ein Verschieben von Daten zwischen dem Leitrechner 300,
den Steuerrechnern 301 und den Stationen 303,
da die von Station zu Station 303 benötigten bzw. zu transferierenden
Daten direkt auf dem Datenträgerelement 5 abgelegt
sind. Werden diese dann in einem nächsten Prozessschritt nicht
benötigt,
können
sie gelöscht
oder neu beschrieben werden.
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Abschließend oder während des ablaufenden Prozesses
dokumentationspflichtige Daten werden daneben dem Leitrechner 300 zugeleitet
und auf einer Datenbank abgespeichert.
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Die Steuerrechner 301 gewährleisten
das Einschreiben von Daten in die elektronische Speicherstruktur
des Datenträgerelementes 5 im
Bereich der Stationen 303, wie beispielsweise Produktdaten (Typteilenummer,
Chargennummer, usw.) oder Prozessdaten (Prüfdaten, Prüfergebnisse, usw.). Typischerweise
wird erst am Ende des Fertigungsprozesses gemäß 3 ein Datentransfer von dem Datenelement 5 zu
dem Leitrechner 300 durchgeführt.
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Die 4 erläutert, wie
bei verschiedenen Transporthilfsmitteln 8, 9 zum störungsfreien Übertrag
der Daten diese in die jeweils nächst
größere Einheit übergeben
werden können.
Dazu wird zunächst
auf Produktebene das Produkt 7 mit dem Datenträgerelement 5 versehen.
Dieses wird dann in ein Transporthilfsmittel 8, mit dem
Datenträgerelement 6 verpackt.
Mehrere derartige Verpackungen 8 können dann auf einer Palette 9 als
Transporthilfsmittel zusammengefasst werden bzw. mehrere derartige
Paletten 9 in einen Lastkraftwagen 9 eingeladen
werden. Auf Produktebene wird dabei ein Datenträgerelement 5 gemäß 1 und auf der Ebene der
Transporthilfsmittel 8, 9 ein Datenträgerelement 6 gemäß 2 benutzt.
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Abschließend sei noch betont, dass
die in dem Datenträgerelement 5 abgelegten
Daten gemäß den vorstehenden
Erläuterungen
neben der bevorzugt numerischen Speicherung und der alternativen alphanumerischen
Speicherung auch sowohl numerisch als auch alphanumerisch abgelegt
sein können. Weiter
sei betont, dass die in den vorstehenden Beispielen angebebenen
Längen
für die
einzelnen Datenfelder in Byte lediglich beispielhaft zu verstehen sind.
Sie können
bei Bedarf auch davon abweichen.