DE4327342A1 - Mehrfach wiederverwendbarer Transportbehälter für Fördergüter - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen mehrfach wiederverwendbaren Transportbehälter
für Fördergüter. Um Werkstücke, Betriebsmittel oder andere Güter
zwischen verschiedenen Firmen und innerhalb der Firmen zu transportieren,
werden vielfach einheitliche Transportbehälter verwendet, die eine gewisse
Festigkeit haben und wiederverwendet werden. In den gleichen Transportbehältern
können im Laufe der Zeit unterschiedliche Werkstücke bzw. Güter
transportiert werden. Die Werkstücke oder Güter werden z. B. chargenweise von
einem Hersteller an einen Abnehmer geliefert, der die Werkstücke bzw. die
Güter in ein Produkt mit weiteren Werkstücken oder Gütern einbaut. Bei diesen
Produkten kann es sich um Endprodukte handeln. Wenn die Werkstücke bzw. die
Güter ein bestimmtes Gewicht haben und die Chargen größere Stückzahlen
umfassen, müssen die Transportbehälter eine bestimmte Stabilität aufweisen,
damit die Werkstücke bzw. Güter während des Transports nicht beschädigt
werden oder den Transportbehälter beschädigen. Stabile Transportbehälter, z. B.
aus Kunststoff, liegen in den Herstellungskosten höher als beispielsweise
einfachere Kartonbehälter. Die stabilen Transportbehälter können deshalb
wiedereingesetzt werden, so daß sich trotz der höheren Herstellungskosten ein
wirtschaftlicher Betrieb ergibt.
Mit den Werkstücken werden insbesondere bei der Auslieferung von einem
Lieferanten an einen Kunden Begleitpapiere transportiert, die Daten über die
Werkstücke oder Güter enthalten. Bei diesen Daten kann es sich um den
Lieferanten, den Kunden, Typenbezeichnungen, Transporttermine, Preise,
Stückzahlen, Produktbezeichnungen, Speditionsunternehmen, Bestelldaten,
Adressen usw. handeln. Damit eine eindeutige Zuordnung zwischen den Werkstücken
im Transportbehälter und den Begleitpapieren möglich ist, werden die
Begleitpapiere zumeist zusammen mit den Werkstücken in den Transportbehältern
verschickt. Um die Begleitpapiere beim Transport nicht zu beschädigen, können
diesen in einem besonderen Fach, z. B. einer Tasche am Behälter, angeordnet
werden.
Bei manchen Werkstücken kommt es vor, daß sie einige Male zum Zwecke von
Bearbeitungsschritten an verschiedenen Arbeitsstellen dem Transportbehälter
entnommen und nach Beendigung der Bearbeitung wieder in diesen hineingelegt
werden. In solchen Fällen ist es notwendig, auf den Begleitpapieren einen
Hinweis auf den Bearbeitungszustand anzubringen. Oft sind auch zusätzliche
Hinweise auf die Art und die Qualität der Bearbeitung notwendig. Die
Begleitpapiere müssen deshalb aus ihren Aufbewahrungsfächern am Behälter
geholt, in ein Schreibgerät gebracht, entsprechend ergänzt und wieder in das
Aufbewahrungsfach zurückgelegt werden. Bei unsachgemäßem Umgang mit den
Begleitpapieren können dabei Beschädigungen entstehen, die die weitere
Verwendung behindern oder unmöglich machen. Bei der letztmaligen Entnahme der
Werkstücke aus dem Transportbehälter werden die Begleitpapiere entnommen und
ausgewertet und danach in einem Archiv abgelegt.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, für einen mehrfach wiederverwendbaren
Transportbehälter zum Transport von Werkstücken bzw. Gütern einen
Informationsträger zu entwickeln, der ebenfalls mehrfach wiederverwendet
werden kann und zur Entnahme oder Eingabe von Informationen nicht aus seiner
Position am Behälter entfernt werden muß.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein mobiler Datenträger,
der lösbar am Transportbehälter befestigt ist, wenigstens eine Sende-,
Empfangseinrichtung für elektromagnetische Wellen, die zur drahtlosen
Übertragung von Daten zu einer externen Station gesendet oder von dieser
empfangen werden, und einen an die Sende-, Empfangseinrichtung angeschlossenen,
mit Ansteuerschaltungen verbundenen nichtflüchtigen Speicher enthält,
der für das Einschreiben und Auslesen von Daten ausgebildet ist, und daß die
Energie für den Betrieb des Datenträgers mittels elektromagnetischer Wellen
von der externen Station zur Empfangseinrichtung des Datenträgers gesendet
wird. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Angaben über Lieferanten,
Kunden, Typen, Termine, Preise, Stückzahlen, Produktbezeichnungen, Bestelldaten,
Adressen usw. in den Datenträger während dessen Verbindung mit
dem Transportbehälter eingegeben und ausgelesen werden können. Auch lassen
sich die Daten bedarfsweise leicht durch Überschreiben ändern. Die gespeicherten
Daten bleiben auch ohne Energieverbrauch erhalten. Eine eigene
Energieversorgung, z. B. mit Batterien, ist nicht notwendig. Daher entfällt
auch eine Überwachung der Batteriespannung beim Datenträger. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß der Datenträger nicht in ein Lesegerät eingeführt
werden muß. Es können größere Abstände zwischen Datenträger und externer
Station vorhanden sein. Eine exakte Ausrichtung des Datenträgers auf die
externe Station ist ebenfalls notwendig. Die bei der letztmaligen
Entnahme der Güter auf dem Datenträger vorhandenen Angaben können elektronisch archiviert werden, so daß kein Raumbedarf für Papierablage besteht.
Vorzugsweise ist der Datenträger in Form einer im wesentlichen quadratischen
oder rechteckigen Scheibe ausgebildet, die auf einem Substrat wenigstens eine
für den Empfang und das Senden vorgesehene Mikrowellenantenne in Streifenleitungstechnik
aufweist, die über einen Demodulator und die Ansteuerschaltungen
mit dem Speicher und über eine Auskoppelanordnung mit einem Kondensator
verbunden ist, der die Betriebsspannung erzeugt. Der Datenträger hat
eine flache Form, wodurch er für die Befestigung an einer Wand des Transportbehälters
gut geeignet ist. Da die Empfangs-, Sendeeinrichtung eine Antenne
in Streifenleitungstechnik aufweist, beansprucht die Antenne geringe
Abmessungen sowohl in der Länge und der Breite als auch in der Höhe. Die
integrierte Schaltung benötigt ebenfalls wenig Raum. Der Datenträger muß
nicht sichtbar sein, um Daten einzugeben oder auszulesen. Deshalb kann der
Datenträger geschützt unter einer Abdeckung vorhanden sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist am Transportbehälter eine Tasche
vorgesehen, in die der Datenträger eingesteckt ist. Diese Anordnung hat den
Vorteil, daß die Tasche sowohl für den Datenträger als auch für Begleitpapiere
verwendet werden kann. Der Transportbehälter kann deshalb mit
Datenträger oder auch mit Begleitpapieren versehen werden. Dies hängt davon
ab, in welchem System er eingesetzt wird. Damit ist aber auch gewährleistet,
daß eine Umrüstung von einem System mit Begleitpapieren auf ein System mit
Datenträgern der oben beschriebenen Art ohne Änderung durchgeführt werden
kann. In der Tasche ist der Datenträger auch geschützt untergebracht.
Vorzugsweise ist der Speicher eine elektrisch programmierbare und löschbare
integrierte Halbleiterschaltung. Diese Schaltung beansprucht weniger Raum und
geringe Betriebsspannungen. Die Daten können beliebig oft ausgelesen werden.
Die Speicherung neuer oder geänderter Daten ist auf einige 10 000 Schreibzyklen
begrenzt. Die Anzahl der Schreibzyklen reicht aber für eine relativ lange
Betriebszeit auch deshalb aus, weil der überwiegende Teil der Daten sich
nicht mehr ändert, also nur einmal eingelesen werden muß.
Es ist zweckmäßig, dem Datenträger ein im Speicher ablegbares Kennzeichen
zuzuordnen, das zu Beginn einer Übertragung von der externen Station mittels
einer Adressierung des Speichers ausgelesen, zur externen Station übertragen
und darin mit dem entsprechenden, dem Datenträger zugeordneten Kennzeichen
verglichen wird und daß nur bei Übereinstimmung der Kennzeichen die weitere
Datenübertragung freigegeben wird. Insbesondere wird aber nur das Einschreiben
von Daten in den Speicher gesperrt, wenn die Kennzeichen nicht übereinstimmen.
Auf diese Weise wird sichergestellt, daß das Auslesen und Einschreiben
von Daten durch Unbefugte, die nicht über das richtige Kennzeichen
verfügen, unterbunden wird.
Vorzugsweise weist der Datenträger ein hermetisch dichtes Gehäuse auf, in dem
auf einem Keramiksubstrat Antennen zum Senden und Empfangen, die Ansteuerschaltungen,
der Demodulator, der Speicher und ein Kondensator angeordnet
sind. Die Ansteuerschaltungen sind insbesondere in einem Mikroprozessor
realisiert, der auch noch weitere Funktionen übernehmen kann. Der vorstehend
angegebene Datenträger hat eine hohe Schutzart und ist für den Einsatz in
Industriebetrieben geeignet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in einer Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben, aus dem sich weitere Einzelheiten,
Merkmale und Vorteile ergeben.
Es zeigen
Fig. 1 einen Transportbehälter und einen mit diesem verbundenen Datenträger
in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 den Datenträger gemäß Fig. 1 in einer Ansicht von vorne,
Fig. 3 den Datenträger gemäß Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 4 einen Datenträger und eine externe Sende-, Empfangsstation im
Blockschaltbild,
Fig. 5 ein Schema eines innerbetrieblichen Umlaufs von Transportbehältern,
Fig. 6 ein Schema eines betriebsübergreifenden Kreislaufs von Transportbehältern.
Ein quaderförmiger Transportbehälter 1 aus Kunststoff, der durch einen nicht
dargestellten Deckel verschließbar ist, dient zur Aufnahme und zum Transport
von Werkstücken, Betriebsmitteln oder anderen Gütern, z. B. Fertigprodukten.
Auf einer Außenseite 2 des Transportbehälters 1 ist eine Tasche 3 befestigt,
die aus einem elastischen Material, z. B. Kunststoff, besteht und von ihrer
oberen Schmalseite aus über eine Öffnung 4 zugänglich ist. In der Tasche 3
befindet sich ein Datenträger 5, der in Fig. 1 gestrichelt dargestellt ist.
Der Datenträger 5 weist ein hermetisch dichtes, etwa quaderförmiges Gehäuse
auf, das nur eine geringe Stärke hat. Im Gehäuse befinden sich eine Empfangsantenne
6 und eine Sendeantenne 7, die in Streifenleitertechnik als Mikroantennen
ausgebildet sind. Die Empfangsantenne 6 ist über Demodulations- und
Koppelschaltungen, die nicht näher bezeichnet sind, einerseits mit Ansteuerschaltungen
8 und andererseits mit einem Kondensator verbunden, der die
Speise- bzw. Betriebsspannung für den Datenträger 5 erzeugt. Die Ansteuerschaltungen
8, die insbesondere einen Mikroprozessor umfassen, sind mit einem
nichtflüchtigen Speicher 9 verbunden, an den eine Sendeeinrichtung mit der
Sendeantenne 7 angeschlossen ist. Der Mikroprozessor und der Speicher 9 sind
als integrierte Schaltungen ausgebildet. Der Speicher 9 ist ein elektrisch
programmierbarer und auslesbarer Halbleiterspeicher und ist ausgangsseitig
über eine Sendeeinrichtung mit der Sendeantenne 7 verbunden.
Im Speicher 9 sind Daten über den Transportbehälter 1 oder über den Inhalt
des Transportbehälters, z. B. Daten über den Lieferanten, über Kunden, über
Typen der Werkstücke oder Produkte, über Transporttermine, über Speditionsfirmen,
über die Anzahl der Werkstücke oder über Adressen gespeichert.
Die im Speicher 9 enthaltenen Daten können durch eine externe Station 10
drahtlos ausgelesen werden. Ebenso ist es möglich, mit der Station 10 Daten
in den Speicher 9 einzuschreiben. Die Station 10 weist eine Antenne 11 auf,
die für das Senden und Empfangen von elektromagnetischen Mikrowellen
ausgebildet ist. Die Antenne 11 ist insbesondere in planarer Streifenleitungstechnik
gebaut. Mit der Antenne 11 sind Höchstfrequenzbaugruppen 12
verbunden, die über ein Kabel 13 mit einem Steuergerät 14 in Verbindung
stehen. Das Steuergerät 14 wickelt über die Antenne 11 den Datenaustausch mit
dem Datenträger 5 ab.
An das Steuergerät ist ein Personalcomputer 15 angeschlossen.
Externe Stationen 10 sind an Stellen angeordnet, an denen der Transportbehälter
1 z. B. beschickt, entleert oder verladen wird. Es handelt sich um
Stellen, an denen Maßnahmen vorgenommen werden, für die Informationen über
die bisher am Transportbehälter oder seinem Inhalt vorgenommenen Handlungen
benötigt werden. Externe Stationen befinden sich auch an Stellen, an denen
der Inhalt des Transportbehälters 1, z. B. durch Bearbeitung, beeinflußt
wird, wobei Informationen über die Art der Beeinflussung für spätere
Maßnahmen notwendig sind.
Mittels des Steuergeräts 14 wird auf eine entsprechende, vom Personalcomputer
15 gegebene Anweisung hin ein Telegramm über die Antenne 11 ausgesendet und
von der Antenne 6 des Datenträgers 5 empfangen, wenn dieser im Bereich der
Antenne 6, d. h. in einem Bereich ausreichender Feldstärke der von der
Antenne ausgesandten elektromagnetischen Strahlung, ist. Das Telegramm
enthält eine Adresse, mit der ein im Speicher 9 enthaltenes Kennzeichen
abgefragt wird. Die Antenne 11 sendet zugleich mit dem Telegramm Energie in
Form einer elektromagnetischen Welle zum Datenträger 5 aus. Diese Energiewelle
hat insbesondere eine andere Frequenz als die Wellen, der die
Informationen aufmoduliert sind. Die Energie wird von den Informationssignalen
getrennt und lädt einen Energiespeicher auf, der die elektronischen
Bauelemente des Datenträgers 5 mit Betriebsspannung versorgt. Das Kennzeichen
wird aus dem Speicher 9 ausgelesen und mittels eines vom Datenträger 5 über
die Antenne 7 ausgesandten Telegramms zur Antenne 11 übertragen. In den der
Antenne 11 nachgeschalteten Einheiten werden die empfangenen Signale
demoduliert. Das empfangene Kennzeichen wird im Steuergerät 10 mit einem
gespeicherten Kennzeichen verglichen. Weichen beide Kennzeichen voneinander
ab, dann wird z. B. die weitere Datenübertragung unterbunden. Stimmen die
Kennzeichen überein, dann wird die weitere Datenübertragung freigegeben. Es
ist auch möglich, daß nur das Auslesen nicht gesperrt wird, während das
Einschreiben neuer Daten dann gesperrt wird, wenn die Kennzeichen nicht
übereinstimmen.
Die ausgelesenen Daten können auf dem Bildschirm des Personalcomputers 15
angezeigt oder in einem Datenträger abgespeichert oder auch mit einem Drucker
registriert werden. Die einzugebenden Daten werden vor der Eingabe in das
Steuergerät 14 auf dem Bildschirm des Personalcomputers 15 dargestellt und
können überprüft werden.
Der Transportbehälter 1 nimmt nicht nur das zu transportierende Gut, sondern
auch die für dessen weitere Behandlung notwendigen Daten auf. Daher stehen
die Daten auch nach weiten Transportstrecken und langen Transport- und
Lagerzeiten zur Verfügung. Die Daten können die jeweilige Bestimmung des
Transportbehälters 1 mit oder ohne Inhalt und Bestimmungen über den Inhalt
des Transportbehälters enthalten. Durch die Wiederverwendbarkeit des
Datenträgers 5 lassen sich Kosten einsparen. Darüber hinaus ergeben sich
Einsparungen aus der Tatsache, daß zum Auslesen und Einspeichern von
Informationen der Datenträger 5 nicht aus einer Verbindung mit dem Transportbehälter
1 gelöst werden muß.
Der Personalcomputer 15 kann mit weiteren Personalcomputern oder einem
Zentralrechner verbunden sein, so daß auch eine zentrale Verwaltung möglich
ist.
Die Fig. 5 zeigt in schematischer Form den innerbetrieblichen Umlauf von
Transportbehältern, z. B. in einem Fertigungsbetrieb. Die Güter werden mit
einen LKW in Transportbehältern 1, die auf Paletten 16 angeordnet sind, zu
einer Entladestelle eines Betriebs gebracht. Mit einem Hubstapler 17 werden
einzelne Paletten 16 mit mehreren Transportbehältern 1 einer Depalettierungseinrichtung
17 zugeführt. Von der Depalettierungsvorrichtung 17 gelangen die
Transportbehälter 1 z. B. zu einem Förderband 18, das sie in ein Teillager
19 bringt, in dem sie kurz- oder längerfristig gelagert werden. Vom Teilelager
19 werden die Transportbehälter 1 mit Inhalt zu einer Kommissionierstation
20 befördert, an der der Inhalt neu bzw. anders zusammengestellt wird.
Von der Kommissionierstation 20 werden die gefüllten Transportbehälter z. B.
in das Teilelager 19 zurückgebracht. Die leeren Transportbehälter 1 werden in
eine Waschstation 21 bewegt. Von der Waschstation 21 gelangen die Transportbehälter
1 zu einer Beladestation 22, von der sie entweder wieder in das
Lager 19 oder zu einer Ladeeinrichtung 23 bewegt werden, in der sie auf
Paletten 16 gestapelt werden. Von der Einrichtung 16 werden die bestückten
Paletten 16 ins Palettenlager 24 gebracht, aus dem sie mit einem Hubstapler
entnommen und in ein Fahrzeug geladen werden. Lese- und Schreibstationen
befinden sich z. B. an der Kommissionierstation 20 und an der Beladestation
22.
Die Fig. 6 zeigt schematisch den betriebsübergreifenden Kreislauf von
Transportbehältern. Werkstücke, z. B. Kleinteile, werden in einer Arbeitsstation
25 eines ersten Betriebs 28 montiert und in Transportbehälter gebracht
und danach in ein Lager 26 bewegt. Von Lager 26 gelangen die Kleinteile zu
einem Versand 27, aus dem sie zu einem anderen Betrieb 29 transportiert
werden und in diesem zuerst die Warenannahme 30 durchlaufen, von der sie in
ein Lager 31 gelangen. Aus dem Lager 31 werden die Kleinteile zu einer
Kommissioniereinrichtung 32 und von dort zu einem Montageort 33 gebracht. Vom
Montageort 33 gelangen die leeren Transportbehälter in ein Lager 34. Es ist
möglich, die Behälter vom Lager 34 zu einer Wascheinrichtung 35 und wieder
zurück ins Lager zu bringen. Aus dem Lager 34 werden die gereinigten Behälter
zum Leergutversand 36 bewegt, sowie auf Fahrzeuge verladen und zurück in den
Betrieb 28 transportiert, der eine Leergutannahme 37 mit nachgeschaltetem
Lager 38 hat, aus dem sie in die Fertigung 39 zum Zwecke der Bestückung
bewegt werden. Lese- und Schreibstationen für Datenträger 5, die mit den
Transportbehältern 1 bewegt werden, befinden sich an den Einrichtungen 25,
26, 27, 30, 31, 32, 33, 36, 37 und 38.
Claims (7)
1. Mehrfach wiederverwendbarer Transportbehälter für Fördergüter
dadurch gekennzeichnet,
daß ein mobiler Datenträger (5), der lösbar am Transportbehälter (1)
befestigt ist, wenigstens eine Sende-, Empfangseinrichtung für elektromagnetische
Wellen, die zur drahtlosen Übertragung von Daten zu einer
externen Station (10) ausgesendet oder von dieser empfangen werden, und
einen an die Sende-, Empfangseinrichtung angeschlossenen, mit Ansteuerschaltungen
(8) verbundenen nichtflüchtigen Speicher (9) enthält, der
für das Einschreiben und Auslesen von Daten ausgebildet ist, und daß die
Energie für den Betrieb des Datenträgers (5) mittels elektromagnetischer
Wellen von der externen Station (10) zur Empfangseinrichtung des
Datenträgers (5) gesendet wird.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datenträger (5) in Form einer im wesentlichen quadratischen oder
rechteckigen Scheibe ausgebildet, die auf einem Substrat wenigstens eine
für den Empfang und das Senden vorgesehene Mikrowellen-Antenne in
Streifenleitungstechnik aufweist, die über einen Demodulator und die
Ansteuerschaltungen (8) mit dem Speicher (9) und über eine Auskoppelanordnung
mit einem Kondensator verbunden ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einer Wand (2) des Transportbehälters (1) eine Tasche (3)
vorgesehen ist, in die der Datenträger (5) eingesteckt ist.
4. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (9) eine elektrisch löschbare und programmierbare
Halbleiterschaltung ist.
5. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Datenträger (5) ein im Speicher (9) ablegbares Kennzeichen
zugeordnet ist, das zu Beginn einer Datenübertragung von externen
Station (10) mittels einer Adressierung des Speichers (9) ausgelesen,
zur externen Station (10) übertragen und darin mit dem entsprechenden,
dem Datenträger (5) zugeordneten Kennzeichen verglichen wird und daß bei
Übereinstimmung der Kennzeichen eine weitere Datenübertragung freigegeben
wird.
6. Transportbehälter nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Nichtübereinstimmung der beiden Kennzeichen das Einschreiben
neuer Daten in den Speicher (9) gesperrt wird.
7. Datenträger für einen Transportbehälter nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem hermetisch dichten Gehäuse auf einem Keramiksubstrat eine
Empfangs- und eine Sendeantenne (7), der Speicher (9), die Ansteuerschaltungen
(8), der Demodulator, die Auskoppelschaltung und der
Energiespeicher angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4327342A DE4327342A1 (de) | 1993-08-16 | 1993-08-16 | Mehrfach wiederverwendbarer Transportbehälter für Fördergüter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4327342A DE4327342A1 (de) | 1993-08-16 | 1993-08-16 | Mehrfach wiederverwendbarer Transportbehälter für Fördergüter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4327342A1 true DE4327342A1 (de) | 1995-02-23 |
Family
ID=6495192
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4327342A Withdrawn DE4327342A1 (de) | 1993-08-16 | 1993-08-16 | Mehrfach wiederverwendbarer Transportbehälter für Fördergüter |
Country Status (1)
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