DE10251375A1 - Schließhilfe zum Verschließen einer Fahrzeugtür - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Schließhilfe (1) zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe o. dgl. mit einem auf einer Trägerplatte (16) angeordneten bolzen- oder bügelförmigen Schließelement (17), welches durch eine Antriebseinrichtung (3) mit einem Abtriebsrad (6) und einem diesem nachgeschalteten Nockenrad (8) mit Betätigungsnocken (10) von einer Ent- in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist und welches in der Entriegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle umgreifbar ist, so daß das Schließelement (17) bei seiner Bewegung in die Verriegelungsstellung über die Gabelfalle die Fahrzeugtür in deren geschlossene Stellung zieht. DOLLAR A Um eine einfache und platzsparend aufgebaute Schließhilfe herzustellen, die auch ein manuelles Schließen der Fahrzeugtür bei Stromausfall erlaubt, schlägt die Erfindung vor, daß der Betätigungsnocken (10) des Nockenrades (8) direkt in die Trägerplatte (16) des Schließelementes eingreift und dessen Verschiebung bewirkt und daß das Nockenrad (8) und das dem Nockenrad (8) vorgeschaltete Abtriebsrad (6) der Antriebseinrichtung (3) über eine drehmomentgeschaltete Kupplung (7) miteinander verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Schließhilfe zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Heckklappe o.dgl.
- Eine derartige Schließhilfe ist beispielsweise aus der
DE 199 21 517 C2 bekannt. Dabei umfaßt die Schließhilfe ein bolzen- oder bügelförmiges Schließelement, welches einerseits mit Hilfe eines Antriebsmotors von einer Ent- in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist und welches andererseits in der Entriegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle umgreifbar ist, so daß das Schließelement bei seiner Bewegung in die Verriegelungsstellung über die Gabelfalle die Fahrzeugtür (gegen die Kraft der sich verformenden Türdichtung) in deren geschlossene Stellung zieht. Das Getriebe der Antriebseinrichtung weist ein Nockenrad mit einem exzentrisch zur Mittelachse angeordneten Betätigungsnocken auf, der über ein relativ platzaufwendiges Hebelgestänge auf eine das Schließelement tragende schwenkbare Trägerplatte einwirkt. - Außerdem ist aus dieser Druckschrift bekannt, daß bei geschlossener Fahrzeugtür die Schließkraft nicht durch die Antriebseinrichtung der Schließhilfe, sondern von einem zusätzlichen federbeaufschlagten Spenhebel aufgenommen wird, welcher durch entsprechende Steuernocken des Hebelgestänges angesteuert wird.
- Als nachteilig hat es sich bei dieser bekannten Schließhilfe unter anderem erwiesen, daß durch das zwischen dem Nockenrad und dem Trägerteil des Schließelementes angeordnete Hebelgestänge ein relativ langgestreckter Bauraum in der jeweiligen Fahrzeugkarosserie benötigt wird, der häufig nicht zur Verfügung steht.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schließhilfe anzugeben, die einfach und platzsparend ausgestaltet ist und die auch ein manuelles Schließen der Fahrzeugtür erlaubt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
- Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, daß der Betätigungsnocken des Nockenrades direkt in die Trägerplatte des Schließelementes eingreift und dessen Verschiebung bewirkt. Dabei können die jeweiligen Endstellungen des Betätigungsnockens vorzugsweise durch zwei entsprechende, mit einer elektronischen Steuereinheit verbundene Sensoren detektiert werden, welche dann über die elektronische Steuereinheit ein Abschalten des Antriebsmotors bewirken. Um auch bei dieser Schließhilfe ein sicheres manuelles Schließen (z.B. bei Ausfall der Stromversorgung) zu ermöglichen, ist vorgesehen, daß das Nockenrad und das dem Nockenrad vorgeschaltete Abtriebsrad der Antriebseinrichtung über eine drehmomentgeschaltete Kupplung miteinander verbunden sind.
- Durch den direkten Eingriff des Betätigungsnockens in die Trägerplatte des Schließelementes ist die erfindungsgemäße Schließhilfe sehr kompakt ausbaubar. Sie weist überdies die Vorteile auf, daß durch die Verwendung einer drehmomentgeschalteten Kupplung ein Einklemmschutz besteht, wenn sich zwischen der Fahrzeugtür und der benachbarten Fahrzeugkarosserie ein Gegenstand befindet. Außerdem lassen sich auf einfache Weise relativ große Betätigungswege (> 20 mm) des Schließbügels und relativ große Schließkräfte (z.B 600–800 N) erreichen.
- Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn es sich bei der zwischen dem Abtriebsrad des Getriebes und dem Nockenrad angeordneten Kupplung um eine Sperrkörperkupplung mit mehreren federbeaufschlagten Rastkugeln handelt, die seitlich formschlüssig in entsprechenden, gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordneten Ausnehmungen des Abtriebsrades gelagert sind und von mindestens einer Druckfeder, vorzugsweise einer Tellerfeder, gegen vertiefte Wandbereiche des Nockenrades gedrückt werden.
- Die Schließhilfe ist besonders kompakt ausbaubar, wenn das Nockenrad auf seiner dem Betätigungsnocken abgewandten Seite als Drehlager für das Abtriebsrad ausgebildet ist.
- Um in der geschlossenen Stellung der Fahrzeugtür zu vermeiden, daß die Schließkraft ständig auf die Antriebseinrichtung wirkt, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, daß die Schließhilfe einen schwenkbar angeordneten federbeaufschlagten Sperrhebel umfaßt, der sich im vorgespannten Zustand der Feder an einem Anschlag abstützt, bis das Schließelement seine Verriegelungsstellung erreicht hat und der dann durch die vorgespannte Feder in eine Sperrlage geschwenkt wird, bei welcher ein an dem Sperrhebel angeordneter Sperrnocken die Trägerplatte des Schließelementes hintergreift und sich das Trägerteil an dem Sperrnocken abstützt, so daß der Sperrhebel die Schließkraft der Fahrzeugtür aufnimmt. Damit der Sperrhebel beim Entriegelungsvorgang wieder in seine Ausgangslage gedrückt wird, ist an dem Sperrhebel ein Steuernocken angeordnet, der sich an einer Steuerkurve des Abtriebsrades abstützt, wobei die Steuerkurve z.B. durch den umfangseitigen Randbereich des Abtriebsrades gebildet wird.
- Bei dem Anschlag des Sperrnockens kann es sich um die dem Nockenrad abgewandte Seitenfläche der Trägerplatte oder einer an der Trägerplatte befestigten Führungsschiene handeln.
- Die Schließhilfe umfaßt vorzugsweise mindestens einen mit der elektronischen Steuereinheit verbundenen weiteren Sensor, welcher immer dann ein Signal erzeugt, wenn der Sperrhebel seine Sperrstellung erreicht hat. Hat daher der Betätigungsnocken die Verriegelungsstellung erreicht und der entsprechende Sensor über die elektronische Steuereinheit den Antriebsmotor abgeschaltet, prüft die Steuereinheit, ob der weitere Sensor ein Verschwenken des Sperrhebels in seine Sperrstellung detektiert hat. Ist dieses der Fall, dreht sich der Antriebsmotor, durch die elektronische Steuereinheit gesteuert, etwas zurück. Dadurch legt sich das Schließelement kraftschlüssig gegen den Sperrnocken des Sperrhebels und die Schließkraft wird von dem Sperrhebel aufgenommen.
- Insbesondere bei größeren Verschiebebewegungen des Schließelementes ist es erforderlich, daß der Betätigungsnocken in eine als Langloch ausgebildete Ausnehmung der Trägerplatte eingreift, so daß die kreisförmige Bewegung des Betätigungsnockens bei Drehung des Nockenrades zu einer geraden Bewegung der Trägerplatte führt.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße in einem Gehäuse angeordnete und in ihrer Entriegelungsstellung befindliche Schließhilfe mit Sperrhebel ohne Deckelteil und ohne dem daran befindlichen Schließelement; -
2 einen vergrößert dargestellten Längsschnitt entlang der in1 mit II-II bezeichneten Schnittlinie, wobei auch das Deckelteil mit Schließelement dargestellt ist; -
3 eine schematische vergrößerte Draufsicht des in1 dargestellten Sperrhebelbereiches der Schließhilfe ohne Deckelteil, aber mit Schließelement; -
4 einen Schnitt durch den Sperrhebel entlang der in3 mit IV-IV bezeichneten Schnittlinie. - In
1 sind mit 1 eine erfindungsgemäße Schließhilfe für das Verschließen der Heckklappe eines nicht dargestellten Kraftfahrzeuges und mit 2 eine nur gestrichelt angedeutete elektronische Steuereinheit bezeichnet. Die Schließhilfe1 wird dabei an der heckseitigen Karosserie des Fahrzeuges in dem Bereich der Heckklappenöffnung befestigt, der dem Türschloß der Heckklappe gegenüberliegt. - Die Schließhilfe
1 umfaßt eine Antriebseinrichtung3 mit einem Antriebsmotor4 und einem dem Motor nachgeschalteten Getriebe5 mit einem um eine Drehachse9 drehbaren Abtriebsrad6 . Das Abtriebsrad6 ist über eine als Spenkörperkupplung ausgebildete drehmomentgeschaltete Kupplung7 (2 ) mit einem Nockenrad8 verbunden, das ebenfalls um die Drehachse9 drehbar angeordnet ist und einen exzentrisch zur Drehachse9 angeordneten Betätigungsnocken10 trägt. Dabei umfaßt die Spenkörperkupplung7 mehrere federbeaufschlagte Rastkugeln11 , z.B. aus Stahl, die seitlich formschlüssig in entsprechende, gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Ausnehmungen12 des Abtriebsrades6 gelagert sind und auf ihrer dem Nockenrad8 abgewandten Seite von einer Tellerfeder13 beaufschlagt werden , so daß sie in vertiefte Wandbereiche14 des Nockenrades8 gedrückt werden. - Wie
2 zu entnehmen ist, ist das Nockenrad8 auf seiner dem Betätigungsnocken10 abgewandten Seite als Drehlager für das Abtriebsrad6 ausgebildet, wodurch ein besonders kompakter Aufbau der Schließhilfe1 erreicht wird. - Der Betätigungsnocken
10 des Nockenrades8 greift in eine als Langloch ausgebildete Ausnehmung15 einer Trägerplatte16 ein (3 ), an der ein als Schließbügel ausgebildetes Schließelement17 befestigt ist. - Die Schließhilfe
1 enthält zwei als Sensoren dienende Berührungsschalter18 ,19 (1 ), die über elektrische Leitungen mit der elektronischen Steuereinheit2 verbunden sind und jeweils ein Signal erzeugen, wenn der Betätigungsnocken10 des Nockenrades8 die Ver- oder die Entriegelungsstellung erreicht hat. Hierzu ist an dem Abtriebsrad6 der Antriebseinrichtung3 ein entsprechender, sich über einen Teil des Umfanges erstreckender Längsnocken20 vorgesehen, welcher von dem jeweiligen Berührungsschalter18 ,19 kontaktiert wird. - Die Schließhilfe
1 umfaßt ferner einen schwenkbar angeordneten, durch eine Drehfeder21 beaufschlagten Sperrhebel22 , an dem sowohl ein Sperrnocken23 als auch ein Steuernocken24 angeordnet ist. In der in den1 -4 dargestellten entriegelten Stellung der Schließhilfe1 stützt sich der Sperrnocken23 an einer seitlich an der Trägerplatte16 angeordneten Führungsschiene25 ab (4 ). Dabei ist die Drehfeder21 vorgespannt. Wenn das Schließelement17 die Verriegelungsstellung erreicht hat, befindet sich der Sperrnocken23 hinter der Trägerplatte16 , so daß der Spenhebel22 durch den Druck der Drehfeder21 in seine Sperrstellung gedrückt wird und der Sperrnocken23 sich hinter die Stirnseite26 der Trägerplatte16 legt (3 ). Gleichzeitig gleitet der Steuernocken24 des Sperrhebels22 in eine Aussparung27 des als Steuerkurve dienenden Randbereiches28 des Abtriebsrades6 (1 ). - Die Schließhilfe
1 umfaßt ferner einen mit der elektronischen Steuereinheit2 verbundenen, als dritter Sensor dienenden Berührungsschalter29 , welcher immer dann ein Signal erzeugt, wenn der Sperrhebel22 seine Sperrstellung erreicht hat. - Nachfolgend wird die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Schließhilfe
1 beschrieben. Dabei wird von der in den1 -4 dargestellten Anordnung ausgegangen, bei der sich der Schließbügel17 in der Entriegelungsstellung befindet. Außerdem sei die Heckklappe des nicht dargestellten Fahrzeuges an dessen heckseitiger Karosserie angelehnt, und das Türschloß befindet sich in seiner Vorraststellung, bei der die Gabelfalle des Türschlosses den Schließbügel17 umfaßt und durch eine Sperrklinke gesichert ist. Gleichzeitig mit der Sicherung der Gabelfalle durch die Sperrklinke wird über einen z.B. im Türschloß befindlichen Mikroschalter der Antriebsmotor4 der Schließhilfe1 über die elektronische Steuereinheit2 aktiviert, und das Nockenrad8 dreht sich aus der in1 dargestellten Stellung im Uhrzeigersinn. - Durch den Betätigungsnocken
10 des Nockenrades8 wird der Schließbügel17 gegen den Druck der entsprechenden Türdichtung zum Fahrzeug hingezogen und zieht somit die Heckklappe zu. Sobald das Abtriebsrad6 mit seinem Längsnocken20 den ersten Berührungsschalter18 erreicht hat, wird der Antriebsmotor4 abgeschaltet. - Die elektronische Steuereinheit
2 prüft außerdem, ob auch der dritte Berührungsschalter29 geschlossen wurde. Dieses ist nur dann der Fall, wenn der Spenhebel22 durch die Drehfeder21 in die Sperrstellung geschwenkt wurde und mit seinem Sperrnocken23 hinter die Trägerplatte16 des Schließbügels17 greift und diese sichert. Dabei taucht der Steuernokken24 des Sperrhebels22 in die Aussparungen27 des Randbereiches28 des Abtriebsrades6 ein. - Da nach dem Einschwenken des Sperrhebels
22 in seine Sperrstellung der Sperrnocken23 häufig noch nicht kraftschlüssig an der Stirnseite der Trägerplatte16 anliegt und somit die Schließkraft noch von der Antriebseinrichtung3 aufgenommen wird, dreht sich anschließend der Antriebsmotor4 , durch die elektronische Steuereinheit2 gesteuert, etwas zurück (d.h. entgegen dem Uhrzeigersinn). Dadurch legt sich die Trägerplatte16 des Schließbügels17 an den Sperrnocken23 des Sperrhebels22 kraftschlüssig an, so daß nun die Schließkraft sicher auf den Spenhebel22 übertragen und somit die Antriebseinrichtung3 entlastet wird. - Wird der Zuziehablauf der Schließhilfe
1 behindert, weil sich in der Vorraststellung in dem Spalt zwischen Kofferraum und Heckklappe ein Gegenstand befindet, bleibt das Nockenrad8 und damit auch die Trägerplatte16 mit Schließbügel17 stehen und der Sperrhebel22 verbleibt in seiner Ausgangsstellung. Dadurch drücken die Rastkugeln11 gegen die Teller feder13 und das Abtriebsrad6 dreht sich gegenüber dem Nockenrad8 weiter bis in seine Ausgangsstellung. Dort erzeugt der zweite Berührungsschalter19 ein entsprechendes Signal, welches von der elektronischen Steuereinheit2 ausgewertet wird, die dann ihrerseits den Antriebsmotor4 abschaltet. - Soll die Heckklappe geöffnet werden, so wird beispielsweise durch Betätigung eines Heckklappengriffes der Antriebsmotor 4 wiederum durch die elektronische Steuereinheit
2 aktiviert und dreht das Nockenrad8 entgegen dem Uhrzeigersinn in seine Ausgangsstellung zurück. Dabei wird der Steuernocken24 des Sperrhebels22 aus der Aussparung27 des Abtriebsrades6 gedrückt, so daß die Trägerplatte16 des Schließbügels17 durch den Betätigungsnocken10 des Nockenrades8 wieder in ihre geöffnete Stellung geschoben werden kann. Ist die Entriegelungsstellung der Schließhilfe1 erreicht, wird der Antriebsmotor4 ausgeschaltet und das Türschloß kann dann beispielsweise durch Betätigung eines Griffes oder eines Schließzylinders geöffnet werden. - Die Heckklappe kann z.B. bei einem Stromausfall auch manuell geschlossen werden, so daß der Schließbügel
17 manuell von der Ent- in die Verriegelungsstellung gedrückt wird. Hierzu wird die Heckklappe mit einer Mindestkraft zum Kraftfahrzeug hingedrückt. Dabei werden die Stahlkugeln11 der Kupplung7 gegen die Tellerfeder13 gedrückt, so daß sich das Nockenrad8 mit dem Schließbügel17 gegenüber dem Abtriebsrad6 verdreht, ohne daß die Antriebseinrichtung3 beschädigt wird. In der Endstellung des Schließbügels17 greift der Sperrhebel22 dann mit seinem Sperrnocken23 hinter die Trägerplatte16 und sichert diese in Öffnungsrichtung. - Allerdings ist zu beachten, daß bei der vorstehend beschriebenen manuellen Betätigung eine zweite Aussparung im Randbereich des Antriebsrades vorhanden sein muß, in die der Steuernocken des Sperrhebels eintauchen kann (in den Fig. nicht dargestellt).
- Die anschließende Öffnung der Fahrzeugtür erfolgt mechanisch über die Heckklappe, indem das Schloß und somit die Gabelfalle in ihre Öffnungsstellung verschwenkt wird.
- Die Funktionen der Schließhilfe
1 werden erst wieder ausgeführt, wenn nach Bestromung des Antriebsmotors4 dieser in die der Funktion entsprechenden Stellung nachgelaufen ist. - Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann beispielsweise als Kupplung auch eine Rutschkupplung verwendet werden. Bei den Sensoren kann es sich auch um berührungslos arbeitende, optische, magnetische oder kapazitive Sensoren handeln.
-
- 1
- Schließhilfe
- 2
- elektronische Steuereinheit
- 3
- Antriebseinrichtung
- 4
- Antriebsmotor
- 5
- Getriebe
- 6
- Abtriebsrad
- 7
- Kupplung, Sperrkörperkupplung, drehmomentgeschaltete
- Kupplung
- 8
- Nockenrad
- 9
- Drehachse
- 10
- Betätigungsnocken
- 11
- Rastkugel
- 12
- Ausnehmung
- 13
- Druckfeder, Tellerfeder
- 14
- vertiefter Wandbereich
- 15
- Ausnehmung
- 16
- Trägerplatte
- 17
- Schließelement, Schließbügel
- 18
- (erste) Sensor, (erster) Berührungsschalter
- 19
- (zweiter) Sensor, (zweiter) Berührungsschalter
- 20
- Längsnocken
- 21
- Drehfeder, Feder
- 22
- Sperrhebel
- 23
- Sperrnocken
- 24
- Steuernocken
- 25
- Führungsschiene, Anschlag
- 26
- Stirnseite
- 27
- Aussparung
- 28
- Steuerkurve, Randbereich
- 29
- (dritter) Sensor, (dritter) Berührungsschalter
Claims (12)
- Schließhilfe zum Verschließen einer mit einem Türschloß versehenen Fahrzeugtür, Motorhaube, Koffenaumdeckel, Heckklappe o.dgl. mit den Merkmalen: a) die Schließhilfe (
1 ) umfaßt ein bolzen- oder bügelförmiges Schließelement (17 ); b) das Schließelement (17 ) ist einerseits mit Hilfe einer einen Antriebsmotor (4 ) mit nachgeschaltetem Getriebe (5 ) enthaltenden Antriebseinrichtung (3 ) von einer Ent- in eine Verriegelungsstellung sowie von der Ver- in die Entriegelungsstellung bewegbar und ist andererseits in der Entriegelungsstellung durch eine dem Türschloß zugeordnete schwenkbare Gabelfalle umgreifbar, so daß das Schließelement (17 ) bei seiner Bewegung in die Verriegelungsstellung über die Gabelfalle die Fahrzeugtür in deren geschlossene Endstellung zieht; c) das Getriebe (5 ) der Antriebseinrichtung (3 ) umfaßt ein um eine Drehachse (9 ) drehbares Abtriebsrad (6 ), welches über eine drehmomentgeschaltete Kupplung (7 ) mit einem um die gleiche Drehachse (9 ) wie das Abtriebsrad (6 ) drehbaren Nockenrad (8 ) verbunden ist, welches einen exzentrisch zur Drehachse (9 ) angeordneten Betätigungsnocken (10 ) trägt; d) der Betätigungsnocken (10 ) greift in eine Ausnehmung (15 ) einer das Schließelement (17 ) tragenden Trägerplatte (16 ) ein und nimmt diese bei seiner Bewegung von der Ent- in die Verriegelungsstellung oder von der Ver- in die Entriegelungsstellung mit. - Schließhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der zwischen dem Abtriebsrad (
6 ) des Getriebes (5 ) und dem Nockenrad (8 ) angeordneten Kupplung (7 ) um eine Spenkörperkupplung mit mehreren federbeaufschlagten Rastkugeln (11 ) handelt, die seitlich formschlüssig in entsprechenden, gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordneten Ausnehmungen (12 ) des Abtriebsrades (6 ) gelagert sind und von mindestens einer Druckfeder (13 ) gegen vertiefte Wandbereiche (14 ) des Nockenrades (8 ) gedrückt werden. - Schließhilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Druckfeder (
13 ) um eine Tellerfeder handelt. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließhilfe (
1 ) mindestens zwei mit einer elektronischen Steuereinheit (2 ) verbundene Sensoren (18 ,19 ) umfaßt, wobei der erste Sensor (18 ) immer dann ein Signal erzeugt, wenn der Betätigungsnocken (10 ) des Nockenrades (8 ) die Verriegelungsstellung erreicht hat und der jeweils zweite Sensor (19 ) ein Signal erzeugt, wenn der Betätigungsnocken (10 ) die Entriegelungsstellung erreicht hat. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließhilfe (
1 ) einen schwenkbar angeordneten federbeaufschlagten Spenhebel (22 ) umfaßt, der sich im vorgespannten Zustand der Feder (21 ) an einem Anschlag (25 ) abstützt, bis das Schließelement (17 ) seine Verriegelungsstellung erreicht hat und der dann durch die vorgespannte Feder (21 ) in eine Sperrlage geschwenkt wird, bei welcher ein an dem Spenhebel (22 ) angeordneter Sperrnocken (23 ) die Trägerplatte (16 ) des Schließelementes (17 ) hintergreift und sich das Trägerplatte (16 ) an dem Sperrnokken (23 ) abstützt, so daß der Spenhebel (22 ) die Schließkraft der Fahrzeugtür aufnimmt, und daß an dem Spenhebel (22 ) ein Steuernocken (24 ) angeordnet ist, der sich an einer Steuerkurve (28 ) des Abtriebsrades (6 ) abstützt und in der Verriegelungsstellung des Schließelementes (17 ) in eine Aussparung (27 ) der Steuerkurve (28 ) eingreift. - Schließhilfe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Anschlag (
25 ) um die dem Nockenrad (8 ) abgewandte Seitenfläche der Trägerplatte (16 ) oder einer an der Trägerplatte (16 ) befestigten Führungsschiene handelt, an welcher sich der Sperrnocken (23 ) bis zum Erreichen der Verriegelungsstellung abstützt. - Schließhilfe nach Anspruch 5 oder 6 in Verbindung mit Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließhilfe (
1 ) einen mit der elektronischen Steuereinheit (2 ) verbundenen dritten Sensor (29 ) umfaßt, welcher immer dann ein Signal erzeugt, wenn der Spenhebel (22 ) seine Sperrstellung erreicht hat. - Schließhilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Steuereinheit (
2 ) derart ausgebildet ist, daß sie beim Empfang eines Signales von dem ersten Sensor (18 ) den Antriebsmotor (4 ) abschaltet und dann, falls sie auch von dem dritten Sensor (29 ) ein Signal empfängt, den Antriebsmotor (4 ) wieder einschaltet, derart, daß dessen Abtriebswelle sich kurzzeitig zurückdreht, bis die dem Sperrnocken (23 ) zugewandte Seite der Trägerplatte (16 ) sich kraftschlüssig an dem Sperrnocken (23 ) abstützt. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den Sensoren (
8 ,9 ,29 ) um Berührungsschalter handelt. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsnocken (
10 ) in eine als Langloch ausgebildete Ausnehmung (15 ) der Trägerplatte (16 ) eingreift, derart, daß die kreisförmige Bewegung des Betätigungsnockens (10 ) bei Drehung des Nockenrades (8 ) zu einer geraden Bewegung der Trägerplatte (16 ) führt. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Steuerkurve (
28 ) des Abtriebsrades (6 ) um dessen umfangseitigen Randbereich handelt. - Schließhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Nockenrad (
8 ) auf seiner dem Betätigungsnocken (10 ) abgewandten Seite als Drehlager für das Abtriebsrad (6 ) ausgebildet ist.
Priority Applications (5)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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| ES (1) | ES2247485T3 (de) |
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