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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Fertigungsverfahren zur Herstellung von Gegenständen wie
Rohren oder Profilen aus Verbundwerkstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen,
mit dem diese Gegenstände
kontinuierlich auf schnelle und kostengünstige Art und Weise erhalten
werden können.
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Faserverbundwerkstoffe bestehen wenigstens
aus den beiden Komponenten Fasern und Matrix.
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Hierbei werden in eine polymere Bettungsmasse
als Matrix Verstärkungskomponenten
in Form von Fasern in gerichteter oder ungerichteter Form inkorporiert.
Die in die Matrix eingebetteten Fasern bewirken eine Verstärkung der
Verbundwerkstoffe. Herkömmlicherweise
werden hierfür
zugfeste und steife Fasern aus z. B. Amid, Glas, Kohlenstoff, Silicium oder
Graphit eingesetzt.
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Als Matrix finden vornehmlich duroplastische Systeme
wie ungesättigte
Polyesterharze (UP), Epoxidharze (EP) oder Vinylester (VE) Verwendung. Auch
thermoplastische Materialien wie Polypropylen (PP), Polyamid (PA),
Polyetheretherketon (PEEK) sind für die Matrix bekannt, spielen
mengenmäßig derzeit
jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
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Die Matrix füllt Hohlräume zwischen den Fasern und
umhüllt
diese. Neben ihrer Funktion als Bettungsmasse sorgt die Matrix im
Verbund für
die Kraftübertragung
zwischen den Fasern und schützt
diese vor Umgebungseinflüssen
wie Feuchtigkeit, Strahlung oder Chemikalien.
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Faserverbundwerkstofte zeichnen sich
durch ihr hervorragendes Leichtbaupotential aus, da sie eine hohe
spezifische Festigkeit und Steifigkeit sowie gute Korrosions- und
Medienbeständigkeit
und hohe Dämpfung
besitzen. Von Vorteil ist hierfür
weiter, dass richtungsabhängige
Eigenschaften durch gezielte Orientierung der Fasern in Richtung
der zu erwartenden Beanspruchung eingestellt werden können. Verantwortlich
für die
guten spezifischen, d. h. gewichtsbezogenen, Eigenschaften sind
die geringen Dichten der verwendeten Matrixharze und der darin eingebetteten
hochfesten und -steifen Fasern. Durch die Möglichkeit der beanspruchungsgerechten Ausrichtung
der lasttragenden Verstärkungsfasern bei
der Herstellung können
für den
speziellen Anwendungsfall maßgeschneiderte
Bauteile erhalten werden. Aus diesen Gründen eignen sie sich außerordentlich
für Anwendungen
im Bereich der Verkehrstechnik, da sich hier die erzielbaren Masseeinsparungen
ganz entscheidend zugunsten von Ökologie
und Ökonomie
auswirken, z. B. durch Verringerung des Betriebsstoffverbrauchs,
Erhöhung
der Nutzlast, Vergrößerung der
Geschwindigkeit oder Reichweite.
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Hinsichtlich der Verwertung nach
Ablauf ihrer Nutzungsdauer werfen die klassischen Faserverbundwerkstoffe
auf petrochemischer Basis jedoch erhebliche Probleme auf. Hier erweist
sich die Kombination eines solchen Werkstoffs aus verschiedenartigen
und in der Regel sehr beständigen
Fasern und Matrices auf Basis petrostämmiger Polymere als großes Erschwernis
für das
Recycling. Angesichts immer knapper werdender Ressourcen und zunehmender
Umweltbelastung müssen über Energieeinspareffekte
durch Leichtbauweisen hinaus zunehmend auch Aspekte der Rohstoffgewinnung
und stofflichen Verwertung nach Ablauf der Produktlebenszeiten beachtet
werden.
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Bei der Verwendung konventioneller
Kunststoffe und Faserverbunde auf petrochemischer Basis sind Produktion,
Nutzung und Entsorgung unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit
oftmals sehr problematisch und mit erheblichem technischen Aufwand
verbunden. Eine bloße
Deponierung verbietet sich angesichts der wachsenden Umweltproblematik
immer mehr. Deshalb wird nach neuen Möglichkeiten in Bezug auf Rohstoffrecycling,
CO2-neutraler thermischer Verwertung oder
einem biologischen Abbau als umweltverträgliche Alternative gesucht.
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Einen Lösungsansatz bieten sogenannte
naturfaserverstärkte
Biopolymere auf der Basis nachwachsender Rohstoffe. Werden Pflanzenfasern
in biopolymere Matrices, die überwiegend
aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, eingebettet, lassen sich
Faserverbunde erhalten, die durch CO2-neutrale
Verbrennung oder ggf. durch Kompostierung bzw. Recycling umweltverträglich entsorgt werden
können.
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Zudem werden bei der Verwendung petrostämmiger Rohstoffe
die endlichen Ressourcen intensiv genutzt, was bei der Nutzung nachwachsender
Rohstoffe nicht der Fall ist.
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Derartige naturfaserverstärkte Biopolymere sind
z. B. in der Europäischen
Patentanmeldung 95 109 320 sowie der Deutschen Patentanmeldung
196 47 671 der Anmelderin der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Die dort beschriebenen Verfahren
zur Herstellung von Gegenständen
wie Bauteilen aus naturfaserverstärkten Biopolymeren basieren
darauf, dass zunächst
die Naturfasern zu einem Fasergeflecht in Form eines Vlieses verarbeitet
werden. Diese Vliese werden dann mit der Matrix getränkt, in
eine Form eingelegt, in der Form zu dem gewünschten Gegenstand umgeformt
und anschließend
aushärten
gelassen.
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Von Nachteil bei diesen bekannten
Verfahren ist, dass sie aufwendige Arbeitsvorgänge umfassen, wie insbesondere
das Vorbereiten der Vliese sowie deren sorgfältiges Einlegen in die Form,
wodurch vergleichsweise lange Taktzeiten benötigt werden. Es handelt sich
damit um kostenintensive Verfahren, die bei bestimmten hochpreisigen
Bauteilen wie beispielsweise Zubehör in der Flugzeugindustrie
oder für
die Kraftfahrzeugindustrie vertretbar sein mögen, jedoch kostenmäßig bei
normalerweise kostengünstigeren
Bauteilen und für
die Massenproduktion nicht mehr am Markt durchsetzbar sind.
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Ein weiterer Nachteil ist, dass für die Vliesherstellung
Endlosfasern erforderlich sind. Im Gegensatz zu Fasern aus Glas
oder Kohlenstoff lassen sich aus Naturfasern derartige Endlosfasern
jedoch nur schwer herstellen.
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Wünschenswert
wäre daher
ein Verfahren, mit dem Gegenstände
aus Faserverbundwerkstoffen auf Basis des nachwachsender Rohstoffe
kostengünstig
produziert werden können,
so dass auch vergleichsweise niederpreisige Artikel aus derartigen
Bioverbunden rentabel erhalten werden können.
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Insbesondere bestand Bedarf an einem
kontinuierlichen und schnellen Verfahren, das die Nachteile der
herkömmlichen
Pressverfahren vermeidet, wie aufwendige Herstellung von Vliesen
aus Endlosfasern sowie das Einlegen dieser Vliese in das Formwerkzeug.
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Weiter sollte das Verfahren möglichst
kurze Taktzeiten ermöglichen.
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Es ist bekannt, Profile und ähnliche
Artikel aus herkömmlichen
Faserverbundwerkstoffen auf petrochemischer Basis mittels der Pultrusionstechnologie
herzustellen.
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Bei der Pultrusion handelt es um
ein Verfahren zum Strangziehen, wobei in einem kontinuierlichen
Verfahren eine Vielzahl von Fasern durch eine Imprägniereinrichtung
zum Tränken
mit dem Matrixmaterial und anschließend das mit dem Matrixmaterial
getränkte
Verstärkungsmaterial
durch ein Formwerkzeug mit dem gewünschten Profil gezogen wird, wobei
es seine endgültige
Form erhält.
Bereits beim Austreten aus dem Formwerkzeug ist die Härtung des
Matrixmaterials weitgehend abgeschlossen.
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Das deutsche Gebrauchsmuster 297
13 856 U1 beschreibt Voll- oder Hohlprofile aus faserverstärktem Kunststoff,
wobei Naturfasern in eine Matrix aus herkömmlichen petrochemischen Polymeren eingebettet
sind.
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Als Möglichkeit für die Herstellung wird allgemein
das Pultrusionsverfahren angeführt.
Angaben zur Durchführung
fehlen jedoch.
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Die deutsche Patentanmeldung 199
36 915 schlägt
vor, in herkömmlichen
faserverstärkten Kunststoffen
einen Teil der Kunststoff-Fasern zur Kostenersparnis durch Naturfasern
zu ersetzen. Es wird hierbei lediglich ein Teil der Kunststoff-Fasern ersetzt, da
anderenfalls eine Beeinträchtigung
der Festigkeit angenommen wird.
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Wie in dem vorstehend genannten Gebrauchsmuster
wird ebenfalls für
die Herstellung von Profilen auf das an sich bekannte Pultrusionsverfahren
verwiesen. Auch hier fehlen Angaben zur Durchführung.
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Aufgrund der Verwendung petrostämmiger Polymere
für die
Matrix zeigen die erhaltenen Produkte die gleiche Problematik hinsichtlich
einer umweltverträglichen
Entsorgung wie vorstehend geschildert. Zudem wird als Matrix – zumindest
teilweise – ein
Material auf Basis nicht nachwachsender und damit endlicher Rohstoffe
eingesetzt.
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Es war Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein
Verfahren zur Verfügung
zu stellen, mit dem kostengünstig
Produkte erhalten werden können,
die ausschließlich
aus naturfaserverstärkten
Verbundwerkstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe bestehen.
Damit lassen sich diese Produkte umweltschonend entsorgen und zudem
werden die Ressourcen an endlichen Rohstoffen geschont.
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Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch
ein Verfahren zur Herstellung von Formteilen aus Faserverbundwerkstoffen
auf Basis nachwachsender Rohstoffe mit Naturfasern als Verstärkungsmaterial
und einer Matrix auf Basis biolo gischer Polymere, das dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Herstellung der Formteile nach dem Pultrusionsverfahren
erfolgt.
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Es hat sich gezeigt, dass die Pultrusionstechnologie
nicht ohne weiteres auf die Komponenten für die Fasern und die Matrix,
wie sie in den für
die Herstellung von Bioverbunden bekannten Pressverfahren verwendet
werden, übertragbar
ist. So sollten die Materialien, d. h. die Fasern bzw. Faserhalbzeuge
und das Matrixmaterial, die für
die Verarbeitung mittels Pultrusionstechnologie eingesetzt werden,
bestimmte aufeinanderabgestimmte Eigenschaften aufweisen, um vorteilhaft
Formteile aus Faserverbundwerkstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
erhalten zu können,
die ein für
praktische Anwendungen geeignetes Eigenschaftsprofil besitzen.
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Ein weiteres Problem stellt die Erzielung
kurzer Taktzeiten dar, wie sie für
eine kostengünstige Herstellung
erwünscht
ist.
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Erfindungsgemäß wurde nun gefunden, dass
Formteile aus Faserverbundwerkstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
mit Naturfasern als Verstärkungsmaterial
und einer Matrix aus biologischen Polymeren in hoher Qualität mittels
Pultrusionsverfahren erhalten werden können, wenn einerseits feste
Naturfasern bzw. Naturfasersysteme eingesetzt werden, und dennoch
auf eine für
eine gute Durchtränkbarkeit
mit der Matrix ausreichende Durchlässigkeit (Porosität) geachtet
wird und gleichzeitig als Matrix ein biologisches Polymer verwendet wird,
das innerhalb der kurzen zur Verfügungen stehenden Zeit ausreichend
ausgehärtet
werden kann.
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Ein wichtiges Kriterium für die Qualität der aus
Faserverbundwerkstoffen hergestellten Formteile ist die Festigkeit
der Fasern.
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Ausreichende mechanische Eigenschaften, insbesondere
gute Festigkeit der Fasern, ist zudem erforderlich, damit diese
den mechanischen Beanspruchungen standhalten können, die aufgrund der kontinuierlichen
Zuführung
und hohen Abzugsgeschwindigkeiten im Pultrusionsverfahren auftreten können. Bei
herkömmlichen
synthetischen Fasern ist dies unproblematisch, da diese von Natur
aus die erforderliche Festigkeit aufweisen.
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Andererseits muss das Fasermaterial
unabhängig
von der Festigkeit dennoch durchlässig genug sein, damit eine
ausreichende Durchtränkung mit
dem Matrixmaterial innerhalb der kurzen Zeit gewährleistet werden kann, die
aufgrund der gewünschten
hohen Taktfrequenz zur Verfügung
steht.
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Eine hohe Festigkeit wird bei Naturfasern
erzielt, indem die Fasern in möglichst
dichter Form eingesetzt werden. Eine hohe Dichtigkeit der Fasern
bedingt aber eine nur geringe Porosität der Fasern bzw. des Faserverbunds,
so dass die Fasern bzw. der Faserverbund nur schlecht mit dem Matrixmaterial durchtränkbar bzw.
eine entsprechend lange Zeit für eine
ausreichende Durchtränkung
erforderlich ist.
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Gleichzeitig muss das Matrixmaterial
entsprechend schnell aushärten
können.
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So sind z. B. Naturfaserbänder, wie
sie bei der Aufbereitung zu anderen Halbzeugen wie Vliesen und Garnen
als Zwischenprodukte entstehen, für den kontinuierlichen Pultrusionsprozess
ungeeignet, da sie zu ungleichmäßig sind,
d. h. sie weisen Ungleichmäßigkeiten
im Gewicht auf.
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Für
die vorliegende Erfindung wird auf die Verwendung von umweltunverträglich zu
entsorgenden Fasern, wie z. B. Kohlenstoff-, Glas- und Aramidfasern
verzichtet. Stattdessen werden Fasern auf Basis nachwachsender Rohstoffe
ausgewählt,
die ein ähnlich
gutes Eigenschaftsprofil wie Glasfasern aufweisen.
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Besonders geeignete Beispiele sind
Naturfasern wie z. B. Hanf, Flachs, Ramie, Nessel, Baumwolle, Wollen,
Seiden, Spinnseiden, Bomeliafasern, Sisal, Kenaf, Abaca, Lyocell/Newcell
und Jute.
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Die Fasern müssen eine hinreichende Festigkeit
für die
Gewährleistung
eines kontinuierlichen Prozesses aufweisen, wobei die Grenzfestigkeit durch
die zwischen Material und Werkzeug verursachte Reibung bestimmt
wird.
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren
werden die Naturfasern bevorzugt in Form von parallel ausgerichteten
Rovings, Vorgarnen, Hipp-Garnen, Kardenbändern oder in Bändern geschnittenen
Flächengebilden,
wie z. B. Papiere, Vliesen oder Matten oder anderen bandähnlichen
Naturfaserhalbzeugen eingebracht.
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren
bevorzugt sollten die eingesetzten Fasern eine Gleichmäßigkeit
aufweisen, wobei die Gewichtsänderung
pro Längeneinheit
5 % und weniger beträgt.
Bei Bedarf kann das Fasermaterial zur Vergleichmäßigung verstreckt werden.
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Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist der
Einsatz von bandähnlichen
Naturfasern in Form von verstreckten Kardenbändern.
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Bei der Wahl des Fasermaterials ist
darauf zu achten, dass die Fasern bzw. die Faserhalbzeuge neben
der gewünschten
Festigkeit gleichzeitig eine ausreichende Porosität aufweisen,
die eine ausreichende Durchtränkung
des Fasermaterials mit Matrixmaterial auch innerhalb kurzer Zeit
ermöglicht.
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Porosität im Sinne der Erfindung bedeutet, dass
die Faseranordnungen, wie sie erfindungsgemäß als Verstärkungsmaterial eingesetzt werden können, eine
aus reichende Durchlässigkeit
für das Matrixmaterial
besitzen, so dass die einzelnen Filamente, aus denen diese Fasern
bzw. Faseranordnungen aufgebaut sind, von dem Matrixmaterial umhüllt und
damit in das Matrixmaterial eingebettet werden können.
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Erfindungsgemäß wurde gefunden, dass sich
eine geringe Verdrehung des eingesetzten Faserhalbzeuges besonders
vorteilhaft auf die Durchtränkbarkeit
mit dem Matrixmaterial auswirkt. "Geringe Verdrehung" im Sinne der Erfindung bedeutet im Allgemeinen
ca. 20 bis 50 Drehungen pro Meter.
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Als Matrix werden erfindungsgemäß sogenannte
Biopolymere eingesetzt, das sind Polymersysteme, die zu über 50 %
aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Hierbei können prinzipiell
Biopolymere eingesetzt werden, wie sie für Bioverbunde an sich bekannt
sind, sofern sie innerhalb der gewünschten Taktzeiten ausreichend
aushärten.
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Für
die vorliegende Erfindung werden duroplastische Biopolymere bevorzugt.
Insbesondere bevorzugt sind duroplastische Harze auf Basis von Pflanzenölen und
Pflanzenfetten. Beispiele hierfür sind
Leinöl,
Sojaöl,
Rapsöl
oder Sonnenblumenöl, die
durch eingeführte
funktionelle Gruppe wie z. B. Acryl- oder Epoxidgruppen mit einer
geeigneten Härterkomponente
wie z. B. Isocyanaten, Polyisocyanaten, Säuren, Aminen oder Säureanhydriden
gehärtet oder
mit Radikalbildnern wie z. B. Peroxiden polymerisiert werden können, wie
sie z. B. auch in den Patentanmeldungen WO 97/02307,
DE 196 52 759 ,
DE 197 34 183 ,
DE 197 34 210 ,
DE 197 46 807 ,
DE 197 28 086 ,
DE 197 45 527 ,
DE 198 20 917 und
DE 197 44 748 beschrieben sind.
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Weitere geeignete duroplastische
Biopolymersysteme sind insbesondere Pflanzenölepoxiacrylate, wie z. B Sojaölepoxiacrylat
oder Leinölepoxiacrylat.
Geeignete Vertreter hierfür
werden, z. B. unter der Bezeichnung Tribest S 350 (Fa. Cognis) und
Tribest L 380 (Fa. Cognis) vertrieben, oder sind Systeme mit expoxiharzähnlichem
Charakter wie sie z. B. unter der Bezeichnung B 4, 401 (Fa. Cognis), PTP-S
(Fa. Preform Bio-Composits), PTP-L (Fa. Preform Bio-Composits) und Merginamide
(Fa. Harburger Fettchemie Brinckman und Mergel) GmbH) vertrieben
werden, sowie Polyurethansysteme wie sie z. B. unter der Bezeichnung
Sovermol, Elastoflex (Fa. Elastogran/BASF), Megithan (Fa. Biotool),
Megidur (Fa. Biotool) und Merginat (Fa. Harburger Fettchemie Brinckman
und Mergell) GmbH) vertrieben werden.
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Analog den herkömmlichen Polymermatrizen auf
petrochemischer Basis können
auch hier die erforderlichen Verfahrensparameter wie z. B. die Harzviskosität oder die
Reaktionskinetik durch den Zusatz geeigneter Zuschläge und Additive
eingestellt werden. Eine Auflistung geeigneter Additive und Zuschläge findet
sich z. B. in M. Flemming, S. Ziegmann, S. Roth „Faserverbundbauweisen – Halbzeuge
und Bauweisen",
Springer Verlag Berlin, Heidelberg/New York 1996.
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Bevorzugt werden die vorstehend genannten Pflanzenölepoxidacrylate,
insbesondere diejenigen der Tribest-Systeme eingesetzt.
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Diese werden mit Radikalbildnern,
z. B. Peroxiden, als Härtekomponente
gehärtet.
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Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Radikalbildner
sind Peroxide aus der Gruppe der Perester (1 ), Alkylhydroperoxide
(2), Dialkylperoxide (3), Perketale (4),
Ketonperoxide (5), Peroxydicarbonate (6) und Dialkylperoxide
(7).
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Für
das erfindungsgemäße Verfahren
besonders bevorzugte Vertreter aus diesen Gruppen sind tert.Butylperoxy-2-ethylhexanoat,
tert.Butylperoxybenzoat und tert.Butylperisononanoat für (1), Cumolhydroperoxid
für (2),
Dibenzoylperoxid für
(3), 1,1-Di(tert.butylperoxy)trimethylcyclohexan für (4), Methylisobutylketonperoxid
für (5)
und Bis(4-tert.butylcyclohexyl)peroxidicarbonat (6).
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Für
das erfindungsgemäße Pultrusionsverfahren
werden vorzugsweise als Härtekomponente Mischungen
aus zwei oder mehr Härtern
eingesetzt. Vorzugsweise weisen hierbei die Mischungen mindestens
zwei Härter
mit unterschiedlichen Zersetzungstemperaturen auf.
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Nachstehend werden beispielhaft erfindungsgemäß besonders
bevorzugt eingesetzte Mischungen aus Peroxiden genannt, wobei das
zuerst aufgeführte
Peroxid eine niedrigere Zersetzungstemperatur als das zweite hat:
(A) Methyl-isobutyl-ketonperoxid + tert.Butylperoxibenzoat, (B)
Bis(4-tert.butylcyclohexyl)peroxidicarbonat
+ tert. Butylperoxibenzoat, (C) Bis(4-tert.butylcyclohexyl)peroxidicarbonat +
1,1-Di(tert.butylperoxy)trimethylcyclohexan.
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Selbstverständlich können auch andere Kombinationen
aus den vorstehend genannten Gruppen und Beispielen insbesondere
für Härter eingesetzt
werden.
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Bei der Auswahl der Härter für die Mischungen
sollten sich die ausgewählten
Verbindungen in ihren Zersetzungstemperaturen unterscheiden. In diesen
Mischungen sollte zumindest einer der eingesetzten Härter eine
niedrigere Zersetzungstemperatur als der oder die anderen aufweisen.
Dabei sollte die Differenz der Temperaturen, bei denen die Halbwertszeit
der Härter
60 Sekunden ist, ein 1 bis 100 °C betragen,
wobei sich insbesondere eine Differenz von ca. 70 K bewährt hat.
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Die als Matrix eingesetzten duroplastischen Biopolymere
können
je nach Bedarf und Verwendungszweck weitere Komponenten wie Comonomere
und Additive enthalten.
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Beispielsweise können die erfindungsgemäß bevorzugt
als duroplastische Biopolymere eingesetzten Planzenölepoxidacrylate,
insbesondere die Tribest-Systeme, bis zu 49 % Comonomere enthalten. Beispiele
hierfür
sind Monomere aus der Gruppe der Acrylsäure und deren Derivate, Methacrylsäure und deren
Derivate, Methylmethacrylate und deren Derivate, Styrol und Diallylphtalate,
vorzugsweise mit 20 % Methacrylsäure.
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Die Tribest-Systeme können zudem
zusätzlich
bis zu 49 % Füllstoffe
aus der Gruppe der wasserhaltigen Aluminiumsilikate, calcinierten
Aluminiumsilikate oder calcinierten und oberflächenmodifizierten Aluminiumsilikaten
oder Mischungen davon enthalten.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand
von Beispielen näher
erläutert.
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Es zeigen hierbei:
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1 schematisch
den Aufbau einer Pultrusionsanlage,
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2 einen
typischen Lagenaufbau für
ein pultrudiertes Profil, 3a ein
offenes Tränkbad,
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3b ein
Einspritzimprägnierwerkzeug, und
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4 schematisch
die unterschiedlichen Kühlzonen
in einem Formwerkzeug, und
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5 Formwerzeug.
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1 zeigt
eine Pultrusionsanlage wie sie für
das erfindungsgemäße Verfahren
eingesetzt werden kann. Eine derartige Anlage besteht im Allgemeinen
aus einem Spulengatter 1, einem Leitsystem 2 zur
Faserführung,
einer Imprägniereinrichtung 3,
einem Formwerkzeug 4, einer Abzugseinrichtung 5 und
einer mitgeführten
Säge 6.
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In dem Spulengatter 1 sind
die Faserspulen gelagert, die z. B. zur Herstellung eines Profils
mit einem bestimmten Faservolumengehalt benötigt werden. Die Fasern werden
kontinuierlich aus dem Ständer
abgezogen und durch Leitsysteme 2, die die Fasern parallel
halten, der Imprägniereinrichtung 3 zugeführt.
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An den Leitsystemen 2 können bei
Bedarf zusätzliche
Matten- oder Gewerberollen etc. angebracht werden. Durch diese zusätzlichen
Gewebe, Matten oder auch Vliese kann die Oberflächengüte des gewünschten Formteils erhöht werden,
die mechanischen Eigenschaften gegenüber einer rein unidirektionalen
(UD) Verstärkung
verändert
werden und/oder weitere Faserorientierungen in dem Formteil integriert
werden. Hierfür
eignen sich besonders Halbzeuge in Form von Nadel- oder wasserstrahlverfestigten
Filzen und papierähnlichen
Matten bzw. Bändern.
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Ein typischer Lagenaufbau für ein pultrudiertes
Formteil, z. B. einem Profil, mit innenliegenden unidirektional
ausgerichtetem Rovings 7, Matten zur Querverstärkung 8 und
Vliesen als Oberflächen 9 ist in 2 gezeigt.
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Die Imprägnierung der Fasern kann in
einem offenen Tränkbad,
wie in 3a und auch in 1 gezeigt, erfolgen. Hierbei
werden die Fasern, wie in 3a schematisch
dargestellt, üblicherweise
durch Stifte oder Rollen 10 umgelenkt.
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Die Stifte oder Rollen 10 unterstützen die Tränkung des
Faserstrangs durch den durch sie bewirkten Walkeffekt.
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Alternativ kann die Imprägnierung
mittels Harzinjektion erfolgen, wobei die Matrix in ein geschlossenes
Werkzeug eingespritzt wird, durch das die Fasern gezogen werden.
Ein derartiges System ist in 3b gezeigt.
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Zur Förderung der Durchtränkbarkeit
hat es sich für
die Harzinjektion als vorteilhaft erwiesen, ein Tränkwerkzeug
zu verwenden, wie es in 3b gezeigt
ist, das sich vom Einspritzpunkt an kontinuierlich verjüngt, so
dass die Matrix unter Druck in die Faser eingearbeitet wird.
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Dies kann von Vorteil sein, wenn
z. B. die verwendeten Polymere eine hohe Viskosität aufweisen.
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Zur Verbesserung der Durchtränkbarkeit kann
es weiter vorteilhaft sein, die Naturfasern vor der Verarbeitung
zu trocknen, sofern anhaftende Feuchtigkeit den Aushärtprozess
der Matrix störend beeinflussen
würde.
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Die getränkten Fasern werden anschließend durch
ein Formwerkzeug 4 zur Formung und Aushärtung geführt. Das Formwerkzeug ist üblicherweise temperiert,
um die Aushärtung
zu initiieren und zu vollenden.
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Zur Formung und Aushärtung werden
die mit dem Matrixmaterial getränkten
Fasern in ein Formwerkzeug eingeleitet, das typischerweise aus einer Kühlzone und
einer Aushärtzone
besteht.
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In der Kühlzone werden die Fasern in
die gewünschte
Form gebracht und anschließend
in der Aushärtzone
unter Erwärmen
ausgehärtet.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Fasern nicht bereits in der Kühlzone auszuhärten beginnen.
Die Kühlzone
weist daher eine entsprechend niedrige Temperatur auf, z. B. Raumtemperatur.
Gegebenenfalls ist die Kühlzone mit
einer Kühlung
versehen, um ein Erwärmen
der Kühlzone
durch Wärme,
die von der nachgeschalteten Aushärtzone abgestrahlt wird, zu
verhindern. Die für
die Aushärtung
erforderlichen Temperaturen hängen
von dem jeweils eingesetzten Matrixsystem ab.
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Erfindungsgemäß wurde gefunden, dass sich
eine erhebliche Steigerung der Reaktionsgeschwindigkeit für die Aushärtung der
erfindungsgemäß bevorzugt
verwendeten duroplastischen Biopolymere erzielen lässt, wenn
die Aushärtung
in zwei, drei oder auch mehr Stufen erfolgt, wobei die Temperatur
von der ersten Stufe zur letzten Stufe hin ansteigt. Mit anderen
Worten: Die Aushärtung
erfolgt unter Anwendung eines Temperaturgradienten mit ansteigender
Temperatur. Die Temperatur erhöht sich
von Stufe zu Stufe und kann innerhalb einer Stufe kon stant oder
annährend
konstant gehalten werden. Falls gewünscht, kann die Temperatur
auch innerhalb einer Stufe ansteigend gewählt werden.
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Die maximale Temperatur in der letzten
Aushärtstufe
mit der höchsten
Temperatur sollte 250 °C nicht übersteigen.
Höhere
Temperaturen können
zu einer Beeinträchtigung
der eingesetzten Naturfasern führen.
Vorzugsweise übersteigt
die maximale Temperatur 220 °C
nicht. Natürlich
kann je nach verwendetem System auch eine niedrigere Temperatur
für die
letzte heißeste
Aushärtstufe
gewählt
werden.
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Die Temperaturdifferenz für zwei aufeinanderfolgende
Aushärtstufen
liegt im Allgemeinen bei einem Wert in einem Bereich von 1 bis 100 °C, vorzugsweise
in einem Bereich von 50 bis 100 °C.
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Als besonders geeignet hat sich eine
Temperaturdifferenz in der Größenordnung
von ca. 70 °C
erwiesen. Unter Berücksichtigung
der Kühlzone
kann ein geeignetes Temperaturprofil für ein erfindungsgemäßes Herstellungsverfahren
wie folgt gewählt
werden: Kühlzone:
Raumtemperatur; 1. Stufe der Aushärtung: bis ca. 120 °C; 2. Stufe
der Aushärtung:
zwischen 150 bis 160 °C;
3. Stufe der Aushärtung:
zwischen 200 und 220 °C.
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Vorzugsweise ist der letzten Stufe
der Aushärtung
mit der höchsten
Temperatur eine Kühlstufe nachgeschaltet,
in der die heißen
ausgehärteten
Profile auf eine für
die nachgeschaltete Verarbeitung geeignete Temperatur heruntergekühlt werden
können, z.
B. auf unter 100 °C.
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In 4 ist
ein Beispiel für
ein Formwerkzeug, wie es für
die vorliegende Erfindung verwendet werden kann, dargestellt. Das
Formwerkzeug besteht hier aus einer Kühlzone 11, in der
das getränkte Harz
in die Form eingelegt wird und einer zweistufigen Aushärtzone mit
einer Gelierstufe 12 und einer eigentlichen Aushärtstufe 13.
Das hier gezeigte Formwerkzeug besitzt typischerweise eine Länge von
1 m. Die Kühlzone 11 weist
eine Temperatur auf, bei der das Formteil in die gewünschte Form
gebracht werden kann, ohne dass die Matrix auszuhärten beginnt.
Die erste Stufe 12 der Aushärtzone weist eine im Vergleich
zur Kühlzone 11 erhöhte Temperatur
auf, bei der die Startreaktion unter Gelieren des Harzes erfolgt
und das Harz anschließend
in der zweiten Stufe 13 der Aushärtzone mit der höchsten Temperatur
vollständig
aushärtet.
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Durch die erfindungsgemäß bevorzugt durchgeführte Aushärtung in
mehreren Aushärtstufen
mit ansteigender Temperatur kann eine über den Aushärtvorgang
gleichförmige
Radikalkonzentration gewährleistet
werden, wobei die gebildeten Radikale effizient mit dem Matrixpolymer
reagieren. Erfolgt dagegen die Aushärtung in nur einer vergleichsweise heißen Stufe,
wird am Anfang der Aushärtung
eine hohe Konzentration an Radikalen freigesetzt, die aufgrund der
hohen Konzentration nicht nur wie gewünscht mit dem Matrixpolymer
reagieren, sondern auch Nebenreaktionen, wie zum Beispiel Abbruchreaktionen
durch Reaktion der Radikale untereinander eingehen. Wird andererseits
die Aushärtung
in nur einer Stufe bei vergleichsweise niedriger Temperatur durchgeführt, ist
die Radikalkonzentration entsprechend geringer, so dass Nebenreaktionen
vermieden werden können,
jedoch erfordert die Aushärtung
eine entsprechend längere
Zeit. Durch die erfindungsgemäß bevorzugte
Reaktionsführung
mit zwei oder mehr Stufen für
die Aushärtung
mit einem ansteigenden Temperaturgradienten, wobei die Temperatur
einer vorhergehenden Stufe niedriger ist, als die Temperatur der
darauffolgenden Stufe, wird einerseits eine schnelle Aushärtung bei
andererseits Vermeidung von Nebenreaktionen erzielt.
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Für
die Durchführung
der erfindungsgemäß bevorzugten
Aushärtung
mit mindestens zwei Stufen haben sich insbesondere die vorstehend
genannte Mi schungen aus Härtern,
insbesondere die Mischungen mit Härtern mit unterschiedlichen
Zersetzungstemperaturen, bewährt.
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Nach Beendigung der Aushärtung kann
mit dem resultierenden Formteil wie in 1 schematisch gezeigt, weiter verfahren
werden. So kann das resultierende Formteil mittels einer Abzugseinrichtung 5 aus
dem Formwerkzeug gezogen werden und anschließend im laufenden Prozess mit
einer mitgeführten
Säge 6 auf
die gewünschte
Länge geschnitten
werden.
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Wie bereits vorstehend angeführt, kann
das heiße
ausgehärtete
Formteil mittels einer nicht gezeigten Abkühlvorrichtung auf eine für die weitere Verarbeitung
geeignete Temperatur abgekühlt
werden.
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Die Abzugseinrichtung 5 kann
als Raupenabzug ausgeführt
sein, z. B. wenn häufig
eine gleiche Profilform mit geringer Geschwindigkeit abgezogen wird.
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Bei oftmaligem Wechsel des Profilquerschnitts
und hohen Abzugsgeschwindigkeiten ist die Verwendung einer Tandemanlage
zu bevorzugen, wie sie in 1 als
Abzugseinrichtung 5 gezeigt ist, die mit zwei alternierend
arbeitenden Greifern ausgestattet ist.
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Die Abzugszeiten für das Pultrusionsverfahren
hängen
von der Wandstärke
der Formteile ab. Dabei sind in der Pultrusion Geschwindigkeiten
bis zu 600 cm/min üblich.
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Für
das vorliegende Verfahren kann ein Trennmittel vorgesehen sein,
das eine Minimierung der Reibungskräfte zwischen dem Faserstrang
und den Kontaktflächen
mit der Pultrusionsanlage bewirkt. Weiter erleichtert das Trennmittel
das spätere Entfernen
von ausgehärteten
Matrixresten aus der Kavität
und von der Werkzeugoberfläche.
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Es kann sich hierbei um ein externes
Trennmittel handeln, das als dünner
Film auf die betreffenden Oberflächen
der Anlage aufgetragen wird. Insbesondere sollte bei Anwendung von
externen Trennmitteln das Formwerkzeug vor dem Zusammenbau möglichst
vollständig
damit bestrichen werden.
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Es kann auch ein internes Trennmittel
verwendet werden, das dem Matrixmaterial zugesetzt wird. Das interne
Trennmittel kann dem Matrixmaterial in einer Konzentration von 0,25
% bis 1 %, vorzugsweise bis 0,5 %, Masseprozent zugesetzt werden.
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Wird dem Matrixmaterial ein internes
Trennmittel zugesetzt, ist zu berücksichtigen, dass der Trennmittelzusatz
die mechanischen Kennwerte beeinflusst, wobei bei nur geringen Trennmittelzugaben höhere mechanische
Kennwerte erreicht werden können,
die Trennwirkung jedoch geringer ausfällt und umgekehrt. Die Menge
an Trennmittel sollte vorzugsweise so gewählt werden, dass einerseits
eine ausreichende Trennleistung erzielt wird, andererseits die mechanischen
Kennwerte nicht übermäßig beeinträchtigt werden.
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Geeignete externe Trennmittel sind
Trennmittel, wie sie auch für
die Pultrusion von herkömmlichen
Faserverbundwerkstoffen auf petrochemischer Basis eingesetzt werden.
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Da das interne Trennmittel in der
Matrix in nur geringer Konzentration vorhanden ist, beeinträchtigt die
Art des Trennmittels im allgemeinen die biologisch vorteilhaften
Eigenschaften der Matrix nicht. Somit können hierfür ebenfalls an sich übliche interne
Trennmittel eingesetzt werden. Vorzugsweise handelt es sich jedoch
um ein Trennmittel, das ebenfalls auf Basis nachwachsender Rohstoffe
erhalten wird.
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Bewährt hat sich für das erfindungsgemäße Verfahren
das von der Firma Pergan GmbH unter der Bezeichnung INT PS 125 vertriebene
interne Trennmittel, das eine Dispersion eines hochpolymeren Kondensationsprodukts
komplexer Harze, Glyceride und organischer Säurederivate in Mischung mit
modifizierten Substanzen ist, und Int Pul 14, das ein synthetisches
Harz copolymerisiert mit organischen Phospatestern ist.
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Es versteht sich, dass sich die jeweils
konkreten Anforderungen an die vorstehend genannten wesentlichen
Verfahrensparameter in Abhängigkeit von
der Art der verwendeten Naturfasern, der Form der Naturfasern sowie
dem jeweiligen Matrixmaterial für
das spezielle System variieren können.
Die jeweils erforderliche Einstellung kann aber von einem Fachmann
unter Beachtung der vorliegend beschrieben Grundvoraussetzungen
anhand üblicher
Routineversuche ermittelt werden.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren,
gemäß dem Naturfasern
in Kombination mit Matrixsystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
mittels Pultrusion zu Faserverbundwerkstoffen verarbeitet werden,
lassen sich einerseits kostengünstig
eine große
Vielfalt an Formteilen aus Faserverbundwerkstoffen erhalten.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine
kontinuierliche Verarbeitung von faserverstärkten Verbundwerkstoffen mit
geringen Taktzeiten. Aufgrund der einfachen Verarbeitungsschritte
und der möglichen
geringen Taktzeiten eignet sich dieses Verfahren insbesondere auch
zur Herstellung von niederpreisigen Artikeln.
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Andererseits ergeben sich bei der
Entsorgung erhebliche Vorteile, z. B. können die erfindungsgemäß eingesetzten
Verbundsysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe annähernd CO2-neutral thermisch verwertet werden, da
die Rohstoffe innerhalb eines Jahres wachsen.
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Darüber hinaus kann über die
Vernetzungsdichte der eingesetzten Biopolymere deren biologische
Abbaubarkeit gezielt gesteuert werden, so dass eine Kompostierung
der daraus erhaltenen Formteile erreichbar ist. Generell kann gesagt
werden, dass sich eine geringe Vernetzungsdichte positiv auf die biologische
Abbaubarkeit auswirkt.
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Erfindungsgemäß wird damit eine Möglichkeit
geschaffen, kostengünstig
Formteile aus Faserverbundwerkstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe
zur Verfügung
zu stellen, die neue Möglichkeiten
für das
Rohstoffrecycling, die CO2-neutrale thermische
Verwertung oder den biologischen Abbau als umweltverträgliche Alternative
zu den herkömmlichen
Faserverbundwerkstoffen bieten.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
lassen sich insbesondere Formteile, speziell Profile, für die Elektrotechnik,
das Bauwesen, den Apparatebau, den Automobilbau, der Schifffahrt,
der Luftfahrt, der Energietechnik wie z. B. Windkraftanlagen, Windflügel, Möbelbau wie
z. B. Bettroste und Messebau, Gehäusebau, Fensterbau, Behälterbau,
Schienenfahrzeuginnen- und außenbau
und Gerätebau
einsetzen.
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Beispiele sind Elektroinstallationenen,
Kabelschächte,
Leisten, Leitern, Messestandsysteme, Geländer, Fensterprofile und Abdeckungen.
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Insbesondere eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren
für die
Herstellung von Profilen, die üblicherweise
eine konstante Querschnittgeometrie aufweisen. Die Form der Querschnitte
reicht hierbei von einfachen Rechteck- oder Rundstäben über U- oder
I-Träger
bis zu komplizierten Sonderformen. Es kann sich um Vollprofile oder
Hohlprofile handeln.
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Diese Profile können wegen ihrer guten chemischen
Beständigkeit
im Apparatebau oder aufgrund der niedrigen elektrischen Leitfähigkeit
in der Elektrotechnik eingesetzt werden. Es kann sich um Bau- oder
Möbelprofile,
wie z. B. Sockelleisten, Stoßkanten,
Gleitschienen, Vorhangschienen, Türkanten und -rahmen, aber auch
insbesondere um Profile für Möbel, wie
z. B. für
Lattenroste von Betten handeln.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
eines Beispieles veranschaulicht.
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Die zur Herstellung eines Profils
mit einem bestimmten Faservolumengehalt benötigten Faserspulen wurden in
einem Spulengatter 1 gelagert. Die Fasern wurden kontinuierlich
aus dem Ständer
abgezogen und durch Leitsysteme 2, die die Fasern parallel
hielten, der Imprägniervorrichtung 3 zugeführt.
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Als Verstärkung wurde ein zweifach verstrecktes
Flachskardenband mit einem Längengewicht
von 21 g/m eingesetzt.
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Es wurde das in 5 gezeigte Formwerkzeug 4 mit
einem Werkzeugspalt von 4 mm verwendet.
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Für
das in 5 gezeigte Formwerkzeug 4 wurden
insgesamt vier dieser Flachskardenbänder in ein mit Harz gefülltes offenes
Tränkbad
zur Imprägnierung
geleitet.
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Als duroplastisches Biopolymersystem
wurde eine Mischung aus dem Harzrohstoff Tribest S350 mit 20 % Methacrylsäure, 2 %
MI 60 KP+, einer Mischung aus Methylisobutylketronperoxid und tert.
Butylperoxibenzoat, und 2 % TBPB-HA-M1 (hochaktives tert. Butylperoxibenzoat)
sowie 1% INT PS 125 als Trennmittel eingesetzt.
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Die getränkten Fasern wurden anschließend durch
das Formwerkzeug 4 geführt,
das temperiert war, um die Startreaktion des Harzes zu erreichen.
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Das Formwerkzeug besaß eine Länge von ca.
0,7 m und war in drei Zonen mit unterschiedlichen Temperaturniveaus
unterteilt.
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Die erste Zone des Formwerkzeugs 4 war auf
Raumtemperatur gekühlt,
damit das herzustellende Profil in seine Form gebracht werden konnte,
ohne dass die Matrix zu gelieren begann. In der auf ca. 60 °C beheizten
zweiten Zone begann die Aushärtungsreaktion
des Harzes, die in der auf 170 bis 190 °C augeheizten dritten Zone abgeschlossen
wurde.
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Das fertige Profil wurde mit einer
Abzugsvorrichtung 5 aus dem Formwerkzeug 4 gezogen
und in einem laufenden Prozess mit einer mitgeführten Säge auf die gewünschte Länge geschnitten.
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- 1
- Spulengatter
- 2
- Leitsystem
und Faserzuführung
- 3
- Imprägniervorrichtung
- 4
- Formwerkzeug
- 5
- Abzugseinrichtung
- 6
- Säge
- 7
- Rovings
- 8
- Matten
zur Querverstärkung
- 9
- Oberflächenvlies
- 10
- Umlenkrollen
- 11
- Kühlzone
- 12
- Gelierstufe
- 13
- Aushärtstufe