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Die
Erfindung betrifft einen Probenträger für die Mikroskopie, insbesondere
die Interferenzmikroskopie. Speziell betrifft die Erfindung einen
Probenträger
für die
Mikroskopie aus einem ersten Deckglas und einem zweiten Deckglas.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Anfertigen eines Probenträgers, insbesondere für die Interferenzmikroskopie.
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Die
deutsche Patentanmeldung
DE
101 00 247 A1 beschreibt ein Mikroskop, das mit zwei Objektiven
versehen ist, um einen Objektträger
von beiden Seiten zu untersuchen und somit eine Auflösungsverbesserung
zu erzielen. Dazu besteht der Objektträger aus zwei Deckgläsern, die
einen Zwischenraum für
die zu untersuchende Probe definieren. Eines der Deckgläser trägt eine
optisch detektierbare Schicht, die somit das Fokussieren erleichtert.
Nachteil bei diesem Probenträger
ist, dass die optisch detektierbare Schicht sich auch über die
zu untersuchende Probe erstreckt. Dies beeinflusst zweifellos die
Detektierbarkeit der Probe.
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Das
U.S. Patent 4,207,554 offenbart ein Verfahren zur automatischen
Klassifizierung und Analyse von Zellen. Die Probe ist auf einen
Objektträger aufgebracht,
der zur Hälfte
verspiegelt ist. Die Verspiegelung dient lediglich dazu, dass das
Untersuchungslicht die Probe zweimal durchtritt.
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Die
deutsche Patentschrift
DE
36 40 340 C2 offenbart eine variable Interferometeranordnung.
Die Interferometeranordnung umfast zwei Träger mit gegenüberliegenden,
reflektierenden Substanzen. Der Anstand der reflektierenden Substanzen
kann eingestellt werden.
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Bisher
werden Objektdeckgläser
benutzt, bei denen eine Hälfte
des Probenraums halbmondartig verspiegelt ist. Eine andere Methode
besteht darin, kleine Spiegelplättchen
verteilt in die Probe einzubringen.
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Nachteilig
in der bisherigen konfokalen Mikroskopie ist die Entnahme von Justagemitteln
aus der Fokalebene, die eine nachfolgende Betrachtung von Proben
mit dem eben vorjustiertem Mikroskop erschwert, bzw. unsicher macht.
Der optische Aufbau eines Mikroskops muss gerade durch die Entnahme der
Justagemittel verändert
werden.
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Die
halbseitig verspiegelten Deckgläser
haben den Nachteil, dass der Anwender häufig Schwierigkeiten hat, die
verspiegelte Fläche
zu finden. Außerdem
ist der Probenbereich so groß,
dass die Probe häufig
nicht gut lokalisiert werden kann. Die Methode mit den Spiegelplättchen ist
nicht geeignet, da die Plättchen
schwer zu finden sind und auch zerstöranfällig sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Probenträger für die Mikroskopie,
insbesondere die konfokale Mikroskopie, zu schaffen, der zusätzlich zur
Untersuchung der Probe, auch eine Justage des Mikroskops ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch einen Probenträger
mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren zu schaffen, mit
dem ein Probenträger
zur Untersuchung einer Probe präpariert
und zusammengestellt wird, wobei der Probenträger Justagehilfsmittel enthält, die
nicht die zu untersuchende Probe stören.
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Die
obige Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren, das die Merkmale des Anspruchs 14 umfasst.
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Es
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Probenträger derart
gestaltet ist, dass er nicht mit einem Justagemittel versehen ist,
das die zu untersuchende Probe stört. Der erfindungsgemäße Probenträger ist
insbesondere für
die Interferenzmikroskopie geeignet. Dazu umfasst er ein erstes Deckglas
und eine zweites Deckglas. Eines der Deckgläser trägt einen Randspiegel, der derart
ausgestattet ist, dass er einen Probenbereich umschließt. Das
erste und das zweite Deckglas sind derart zusammengefügt, dass
sie in einem dadurch gebildeten Zwischenraum die zu untersuchende
Probe einschließen.
Der auf dem Deckglas angeordnete Randspiegel weist auf den Zwischenraum
hin. Ferner ist ein Rahmen vorgesehen ist, der das erste und das zweite
Deckglas haltert. In diesen Zwischenraum ist ein Medium gefüllt, das
in etwa den gleichen Brechungsindex wie das erste und das zweite
Deckglas aufweist.
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Das
Substrat des ersten und des zweiten Deckglases kann aus anisotropen
oder isotropen und für
die verwendeten Wellenlängen
transparenten Materialien bestehen. Der Randspiegel ist aus einem Material
aufgebaut, das für
einen Wellenlängenbereich
zwischen λ =
300nm–1300nm
reflektierend ist. Ist das Material des Randspiegels Aluminium oder Silber,
so ist dieses mit einer Schutzschicht versehen. Ferner kann das
Material des Randspiegels aus Gold alleine bestehen. Hinzu kommt,
dass auch das Gold des Randspiegels mit einer Schutzschicht versehen
sein kann. Ebenso kann anstatt der Gold-, Silber- oder Aluminiumverspiegelung
eine dielektrische Verspiegelung vorgesehen sein. Es ist selbstverständlich,
dass der Randspiegel eine beliebige Form annehmen kann. Besonders
bevorzugt ist eine symmetrische Form des Randspiegels, wobei am
einfachsten der Randspiegel als Ring ausgebildet ist.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn die verwendeten Deckgläser symmetrisch
ausgestaltet sind. An einfachsten für das Anbringen eines Rahmens
haben sich runde Deckgläser
erwiesen.
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Das
Verfahren zum Anfertigen eines Probenträgers ist ebenfalls von besonderen
Vorteil, da dieses eine sichere Probenpräparation gewährleistet. Zunächst erfolgt
das Aufbringen einer wässrigen
Lösung,
die zumindest die Probe oder mehrere Probenteile enthält. Die
wässerige
Lösung
wird auf einen Probenbereich eines zweiten Deckglases des Probenträgers aufgebracht.
Der Probenbereich ist durch den inneren Bereich, des z.B. ringförmigen Randspiegels,
definiert. Anschließend
erfolgt das Trocknen des zweiten Deckglases, so dass das Wasser verdunstet
und die Probe am Probenbereich des zweiten Deckglases des Probenträgers haften
bleibt. Ist die Probe bzw. das Deckglas getrocknet, erfolgt das
Aufbringen eines Mediums auf die Probe, das im Wesentlichen dem
Brechungsindex des verwendeten Deckglases entspricht. Dann erfolgt
das Zusammenfügen
eines ersten Deckglases und des zweiten Deckglases derart, dass
sich die Probe in einem durch das erste und das zweite Deckglas
gebildeten Zwischenraum befindet. Letztlich wird das zusammengefügte erste
und zweite Deckglas in einen Rahmen eingebracht.
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Das
erste oder das zweite Deckglas wird am Rahmen mit einem Spezialkleber
fixiert. An gegenüberliegenden
Seiten des Probenträgers
ist jeweils ein Objektiv derart angeordnet, dass dessen optische Achse
durch den Probenbereich verläuft,
und dass jedes Objektiv über
ein Immersionsmedium an das erste und das zweite Deckglas an den
Probenträger optisch
gekoppelt wird. Ein ringförmiger
Spiegel ist für
Justagezwecke besonders vorteilhaft, da beim Verfahren des Probenträgers bzw.
der optischen Achse der Weg vom Zentrum des Probenträger zum verspiegelten
Rand hin annähernd
gleich groß ist. Die
Symmetrie des verspiegelten ringförmigen Bereichs erlaubt somit,
dass unabhängig
von dem Verfahrweg des Tisches immer nach einer gewissen Wegstrecke
dieser verspiegelte Bereich gefunden wird. Der Randspiegel wird
in einer ganz besonders vorteilhaften Ausführung zu Justagezwecken eines interferometrischen
Aufbaus, wie z.B. eines 4Pi-Mikroskops,
verwendet. So werden durch Wellenfrontenvergleich zweier Wellenfronten,
die jeweils von einer der sich gegenüberliegenden Seite des Randspiegels
reflektiert werden, deren Phasenbeziehungen verglichen. So kann
durch den Abgleich eine optimale Einstellung des interferometrischen
Aufbaus vorgenommen werden. Weiterhin kann der Randspiegel zum Weglängenabgleich
in einem interferometrischen Aufbau, insbesondere im 4Pi-Mikroskop, verwendet
werden.
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In
der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand schematisch dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines 4Pi-Mikroskops,
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2 eine
schematische Darstellung eines Teils des optischen Strahlengangs
des 4Pi-Mikroskops aus 1,
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3 eine
Seitenansicht eines Probenträgers
für die
konfokale Floureszenzmikroskopie,
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4a eine
Draufsicht auf ein kreisförmiges Deckglas,
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4b eine
Seitenansicht des Deckglases aus 4a,
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5a eine
Draufsicht auf ein kreisförmiges Deckglas
mit einem Randspiegel;
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5b eine
Seitenansicht des Deckglases aus 5a,
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6 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel,
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7 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel,
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8 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel; und
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9 eine
Draufsicht auf eine rechteckige Ausführungsform des Deckglases mit
den kreisförmigen
Randspiegeln.
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1 zeigt
ein Interferenzmikroskop, das als 4Pi-Mikroskop 1 ausgeführt ist.
Eine Lichtquelle 10 definiert einen Lichtstrahl 9,
der eine Anregungslochblende 11 passiert und wird von einem
dichroitischen Strahlteiler 12 in Richtung Strahlablenkvorrichtung 13 abgelenkt.
Die Strahlablenkvorrichtung 13 scannt bzw. lenkt den Lichtstrahl 9a in
zwei im Wesentlichen senkrecht zueinander stehenden Richtungen ab,
so dass letztendlich der Beleuchtungsfokus im Objektbereich durch
die Scanbewegung der Strahlablenkvorrichtung 13 beispielsweise
mäanderförmig einen zweidimensionalen
Bereich der Fokalebene abscannt bzw. abrastert. Das in 1 lediglich
schematisch dargestellte Interferenzmodul 14 ist in 2 gezeigt.
Hierbei ist mit 8 die Schnittstelle zum Mikroskop angedeutet,
die gleichzeitig eine korrespondierende Ebene zur Eintrittspupillenebene
des Objektivs des Interferenzmoduls 14 darstellt. Mit den
durchgezogenen Linien, die mit 3, 3a und 3b bezeichnet
sind, sind die vom Objekt 4 kommenden Lichtstrahlen angedeutet.
Mit den gestrichelt eingezeichneten Linien, die mit 5, 5a und 5b bezeichnet
sind, sind die auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahlen angedeutet.
Der Lichtstrahl 5 trifft auf eine Strahlablenkvorrichtung 13. Das
vom Objekt 4 reflektierte bzw. emittierte Fluoreszenzlicht 9b,
gelangt vom Interferenzmodul 14 zu der Strahlablenkvorrichtung 13.
Das Fluoreszenzlicht 9b passiert den Strahlteiler 12 und
die Detektionslochblende 15. Hinter der Detektionslochblende 15 ist eine
Detektoranordnung 16 vorgesehen. In dem hier offenbarten
Ausführungsbeispiel
besteht die Detektoranordnung 16 aus einem ersten, einem
zweiten, und einem dritten Detektor 16a, 16b und 16c.
Der die Detektionslochblende 15 passierende Detektionslichtstrahl
wird durch dichroitische Strahlteiler 17a und 17b auf
die entsprechenden Detektoren gelenkt. Es ist für einen Fachmann selbstverständlich,
dass die Detektoranordnung auch andere Ausführungsformen annehmen kann.
Ferner ist die hier offenbarte Zahl der Detektoren und die Zahl
der Strahlteiler in keinster Weise als eine Beschränkung aufzufassen. Im
Interferenzmodul 14 ist ein Spiegel 6 vorgesehen, der
den auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahl 5 umlenkt
und auf einen Strahlteiler 7 richtet. Der Strahlteiler 7 teilt
den auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahl 5 in
einen ersten und zweiten Lichtstrahl 5a und 5b auf.
Vom Objekt 4 geht ein erster und ein zweiter Lichtstrahl 3a und 3b aus.
Ferner ist in den vom Objekt 4 ausgehenden ersten und zweiten
Lichtstrahlen 3a und 3b bzw. in den auf das Objekt 4 gesendeten
Lichtstrahlen 5a und 5b jeweils ein Spiegel 18 zum
Umlenken der Lichtstrahlen auf das Objekt 4 bzw. auf den
Strahlteiler 7 vorgesehen. Auf beiden Seiten des Objekts 4 ist
jeweils ein Objektiv 20 vorgesehen, die gegeneinander gerichtet
sind. Lediglich schematisch sind die Eintrittspupillen 21 der
Objektive 20 eingezeichnet. Ferner ist in dem ersten und zweiten
Lichtstrahl 3a, 5a, 3b und 5b jeweils
eine Linse 19 vorgesehen, die zur Pupillenverlagerung der Eintrittspupillen 21 dienen.
Die Strahlablenkvorrichtung 13 (siehe 1)
ist derart ausgestaltet, dass die auf das Objekt 4 gesendeten
Lichtstahlen 5a und 5b in einer durch die Objektive 20 festgelegten
Objektebene 22 eine Scanbewegung ausführen. In dem hier konkret vorliegenden
Fall durchläuft
das vom Objekt 4 emittierte Fluoreszenzlicht 3a und 3b die
Objektive 20. Das vom Objekt 4 reflektierte bzw.
emittierte Fluoreszenzlicht 3a und 3b wird von
den Objektiven 20 aufgesammelt und läuft in umgekehrter Richtung
zu den auf das Objekt gesendeten Lichtstrahlen 5a und 5b.
So wird das reflektierte bzw. emittierte Fluoreszenzlicht 3a und 3b schließlich am
Strahlteiler 7 vereinigt und nach der Reflexion am Spiegel 6 in
Richtung der Schnittstelle 8 zum Mikroskop reflektiert.
Lediglich Fluoreszenzlicht aus dem Fokusbereich der beiden Objektive 20 kann
aufgrund der konfokalen Anordnung die Detektionslochblende 15 passieren. Die
der Detektionslochblende 15 nachgeordneten dichroitischen
Strahlteiler 17a und 17b führen das Fluoreszenzlicht der
unterschiedlichen Fluorochrome, mit denen das Objekt spezifisch
markiert ist, den drei Detektoren 16a, 16b und 16c zu,
die jeweils Fluoreszenzlicht eines bestimmten Emissionswellenlängenbereichs
detektieren. Es liegt im handwerklichen Können eines Fachmanns auch andere
Detektoranordnungen zu wählen.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines Probenträgers 30 für die konfokale
Floureszenzmikroskopie. Der Probenträger 30 besteht aus
einem ersten und einem zweiten Deckglas 32 und 33.
Auf dem zweiten Deckglas 33 ist ein Randspiegel 29 derart
aufgebracht, dass dieser den Probenbereich 34 umschließt. In vorteilhafter
Weise ist der Probenbereich 34 in der Mitte des zweiten
Deckglases angeordnet. Dabei handelt es sich in der Regel um kreisförmige Deckgläser 32 und 33.
Ebenso ist es denkbar, dass ein ringförmiger Randspiegel 29 auf
einem rechteckigen Deckglas 32 oder 33 aufgebracht
ist. Hinzu kommt, dass auch Deckgläser in der Form eines Polygons
mit gleich langen Seiten verwendet werden können. In diesem Probenbereich 34 können aufgebrachte
Objekte 4, orthogonal zur Objektebene 22, von
beiden Seiten in einer Fokalebene eines konfokalen Mikroskops betrachtet
werden. Am Randspiegel 29 könnten zu Justagezwecken des
interferometrischen Aufbaus Interferenzmessungen durchgeführt werden,
um zum Beispiel die Wellenfronten der beiden Lichtstrahlen 5a und 5b,
die jeweils von einer der sich gegenüberliegenden Seiten des Randspiegels 29 reflektiert
werden, abzugleichen. Die Phasenbeziehungen können zueinander verglichen
und aufeinander abgestimmt werden. Mit Hilfe des Randspiegels 29 können auch
die optischen Weglängen der
beiden Interferometerarme des 4Pi-Aufbaus aufeinander angepasst
werden. Üblicherweise
wird dazu ein Kurzpulslaser oder eine kurzkohärente Lichtquelle, wie etwa
eine Halogenlampe, verwendet. Der Aufbau des Probenträgers 30 besteht
aus einem ersten Deckglas 32, wobei das Substrat des Deckglases 32 aus
allen anisotropen oder isotropen klaren Materialien bestehen kann.
Zusätzlich
zum ersten Deckglas 32 ist ein zweites Deckglas 33 vorgesehen, dessen
Substrat aus allen anisotropen oder isotropen klaren Materialien
bestehen kann; auf dem zweiten Deckglas 33 ist zusätzlich der
Randspiegel 29 aufgebracht. Das Material des Randspiegels 29 kann aus
allen Materialen bestehen, die zur Reflektion von Licht in einem
Wellenlängenbereich
zwischen λ = 300nm–1300nm
geeignet sind. Beispielsweise kann der Randspiegel 29 aus
einer Aluminium- oder Silberschicht mit Schutzschicht oder aus einer
einfachen Goldschicht bestehen. Denkbar ist auch eine dielektrische
Verspiegelung. Dabei reicht es in speziellen Fällen aus, wenn der Spiegel
in einem bestimmten Teilbereich des Spektrums reflektierend wirkt.
In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
befindet sich der Randspiegel 29 kreisförmig um den eigentlichen Probenbereich 34 herum.
Es ist auch jede andere Form möglich,
solange der Randspiegel den Probenbereich umschließt. Denkbar
wäre also
auch eine rechteckige Form mit einem rechteckigen oder runden Loch
in der Mitte. Das hat den Vorteil, dass beim Verfahren des Probenträgers 30 senkrecht
zur optischen Achse 25 (definiert durch die Objektive 20,
die beiderseits des Probenträgers 30 angeordnet
sind) aus dem Probenbereich 34 heraus zu irgendeinem Randbereich
hin, die optische Achse 25 immer eine verspiegelte Zone
trifft. Das ist zum Abgleich der Justage sehr wichtig und nützlich.
Genauso wird nach dem Justagevorgang der Probenbereich 34 in
eindeutiger Weise schnell wieder gefunden und die eigentliche Messung
kann fortgesetzt werden. Die Zusammenstellung des Probenträgers 30 kann
wie folgt beschrieben werden. Zunächst wird eine wässrige Probe
(ca. 1 μl)
auf den Probenbereich 34, der sich im Normalfall in der
Mitte des zweiten Deckglases 33 befindet, aufgebracht.
Da es sich um eine wässrige Probe
handelt, bildet diese einen Tropfen und benetzt nicht die Verspiegelung.
Zusätzlich
zur eigentlichen Probe können
der wässrigen
Lösung
Qualitätsstandard-Beads
(z.B. mit einer Größe von 100nm) zugeführt werden.
Diese dienen ebenfalls Justagezwecken. Dabei kann dann an Hand der
Abbildung der Qualitätsstandard-Beads überprüft werden,
wie gut die Auflösung
in den drei Raumrichtungen ist. Die Probe wird anschließend mittels
eines Trocknungsverfahrens behandelt. Das Wasser verdunstet und eine
eigentliche Probe 37 bleibt am zweiten Deckglas 33 des
Probenträgers 30 kleben.
Zur Verstärkung
der Haftung dienen geeignete Proteine, wie beispielsweise Poly-L-Lysin, die sich
ebenfalls in der wässrigen Probenlösung befunden
haben. Danach wird eine definierte Menge eines Füllmaterials (z.B. 1 μl) auf den
Probenbereich 34 aufgebracht und das erste und das zweite
Deckglas 32 und 33 werden anschließend geeignet übereinander
gebracht und fest miteinander verbunden. Dazu wird diese Sandwichstruktur,
bestehend aus dem ersten Deckglas 32, der eigentlichen
Probe 37 mit dem Füllmaterial
und dem zweiten Deckglas 33 in einen Rahmen 35 gelegt
und mit einem Spezialkleber 36 fixiert. Dazu kann es ausreichen
mit dem Spezialkleber 36 nur eines der Deckgläser 32 oder 33 am
Rahmen zu fixieren. Als Spezialkleber können z.B. Paraffin, Wachs,
diverse Lacke, Kunststofffüller,
wie Silicone Verwendung finden. Beim Zusammenstellen der Sandwichstruktur
verteilt sich das Füllmaterial
gleichmäßig auf
der eigentlichen Probe 37 und füllt einen Zwischenraum 38 gleichmäßig, der
zwischen dem ersten und dem zweiten Deckglas 32 und 33 gebildet
ist. Durch das im Zwischenraum 38 gleichmäßig verteilte
Füllmaterial
erreicht man, dass überall
nahezu der gleiche Brechungsindex vorhanden ist. Bei der Verwendung von
Quarzdeckgläsern
ist Glyzerin ein geeignetes Füllmaterial.
Andere Kombinationen, wie beispielsweise BK7-Glas und Immersions-Mikroskopie-Öl sind ebenfalls
denkbar. Wichtig ist nur, dass im gesamten Raum zwischen den Objektiven 20 nur
wenig Brechungsindexschwankungen vorhanden sind. Es hat sich herausgestellt,
dass für
eine 4Pi-Anwendung der Zwischenraum 38 nicht dicker als
50 μm sein
sollte. Wie bereits in 2 beschrieben ist jeweils an beiden
Seiten des Probenträgers 30 ein
Objektiv 20 angeordnet, das jeweils über ein Immersionsmedium 31 an
den Probenträger 30 optisch
gekoppelt ist.
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4a zeigt
eine Draufsicht auf ein kreisförmiges
Deckglas 40, das zumindest aus einem transparenten Material
aufgebaut ist. In der 4b ist das Deckglas 40 aus 4a in
der Seitenansicht dargestellt. Das Deckglas 40 besitzt
eine Oberseite 41 und eine Unterseite 42, die
mit keinem zusätzlichen
Mittel oder Aufdruck versehen ist.
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5a zeigt
eine Draufsicht auf ein kreisförmiges
Deckglas 50 mit einem Randspiegel 29. Der Randspiegel 29 ist
so aufgebracht, dass dieser den Probenbereich 34 umschließt, auf
den die zu untersuchende Probe aufgebracht wird. Die Seitenansicht des
Deckglases 50 ist in 5b dargestellt.
Das Deckglas besitzt eine Oberseite 51 und eine Unterseite 52.
Auf der Oberseite 51 ist der Randspiegel 29 aufgebracht.
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6 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 60 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 61 des Deckglases 60. Das Deckglas 60 hat
die Form eines gleichseitigen Dreiecks. Es ist selbstverständlich,
dass das Deckglas ohne Randspiegel die gleiche Form hat wie das Deckglas 60 mit
dem Randspiegel 29.
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7 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 70 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 71 des Deckglases 70. Das Deckglas 70 hat
die Form eines Quadrats.
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8 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 80 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 81 des Deckglases 80. Das Deckglas 80 hat
die Form eines sechsseitigen Polygons. Alle Seiten des Polygons
sind gleich lang.
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9 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 90, auf der zwei Randspiegel 29 auf
der Oberseite 91 des Deckglases 90 vorgesehen
sind. Das Deckglas 90 hat eine rechteckige Form. Bei dieser
Ausführungsform
ist es dem Benutzer möglich
zwei Proben zu präparieren
und zu untersuchen.
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Der
hier offenbarte Probenträger 30 ist
insbesondere für
interferometrische Verfahren in der konfokalen Fluoreszenz- Mikroskopie
geeignet und wird dort eingesetzt. Diese Verfahren sind z.B. die 4Pi-,
Wellenfeld-, I2M-, I3M-
und I5M- sowie
die Theta-Mikroskopie.
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Die
Erfindung wurde in Bezug auf eine besondere Ausführungsform beschrieben. Es
ist jedoch selbstverständlich,
dass Änderungen
und Abwandlungen durchgeführt
werden können,
ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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- 1
- 4Pi-Mikroskop
- 3
- vom
Objekt kommender Lichtstrahl
- 3a
- erster
Lichtstrahl
- 3b
- zweiter
Lichtstrahl
- 4
- Objekt
- 5
- auf
das Objekt gesendeter Lichtstrahl
- 5a
- erster
Lichtstrahl
- 5b
- zweiter
Lichtstrahl
- 6
- Spiegel
- 7
- Strahlteiler
- 8
- Schnittstelle
zum Mikroskop
- 9
- Lichtstrahl
- 9a
- Lichtstrahl
- 9b
- Fluoreszenzlicht
- 10
- Lichtquelle
- 11
- Anregungslochblende
- 12
- Strahlteiler
- 13
- Strahlablenkvorrichtung
- 14
- Interferenzmodul
- 15
- Detektionslochblende
- 16
- Detektoranordnung
- 16a
- erster
Detektor
- 16b
- zweiter
Detektor
- 16c
- dritter
Detektor
- 17a
- dichroitischer
Strahlteiler
- 17b
- dichroitischer
Strahlteiler
- 18
- Spiegel
- 19
- Linse
- 20
- Objektiv
- 21
- Eintrittspupille
- 22
- Objektebene
- 25
- optische
Achse
- 29
- Randspiegel
- 30
- Probenträger
- 31
- Immersionsöl
- 32
- erstes
Deckglas
- 33
- zweites
Deckglas
- 34
- Probenbereich
- 35
- Rahmen
- 36
- Spezialkleber
- 37
- eigentliche
Probe
- 38
- Zwischenraum
- 40
- kreisförmiges Deckglas
- 41
- Oberseite
- 42
- Unterseite
- 50
- Deckglas
- 51
- Oberseite
- 52
- Unterseite
- 60
- Deckglas
- 61
- Oberseite
- 70
- Deckglas
- 71
- Oberseite
- 80
- Deckglas
- 81
- Oberseite
- 90
- Deckglas
- 91
- Oberseite