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Die Erfindung betrifft einen Probenträger für die Mikroskopie,
insbesondere die konfokale Mikroskopie. Speziell betrifft die Erfindung
einen Probenträger
für die
Mikroskopie aus einem ersten Deckglas und einem zweiten Deckglas.
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Ferner betrifft die Erfindung ein
Verfahren zum Anfertigen eines Probenträgers, insbesondere für die konfokale
-Mikroskopie.
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Die deutsche Patentanmeldung
DE 101 00 247 beschreibt
ein Mikroskop, das mit zwei Objektiven versehen ist, um einen Objektträger von
beiden Seiten zu untersuchen und somit eine Auflösungsverbesserung zu erzielen.
Dazu besteht der Objektträger
aus zwei Deckgläsern,
die einen Zwischenraum für
die zu untersuchende Probe definieren. Eines der Deckgläser trägt eine
optisch detektierbare Schicht, die somit das Fokussieren erleichtert.
Nachteil bei diesem Probenträger
ist, dass die optisch detektierbare Schicht sich auch über die
zu untersuchende Probe erstreckt. Dies beeinflusst zweifellos die
Detektierbarkeit der Probe.
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Bisher werden Objektdeckgläser benutzt,
bei denen eine Hälfte
des Probenraums halbmondartig verspiegelt ist. Eine andere Methode
besteht darin, kleine Spiegelplättchen
verteilt in die Probe einzubringen.
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Nachteilig in der bisherigen konfokalen
Mikroskopie ist die Entnahme von Justagemitteln aus der Fokalebene,
die eine nachfolgende Betrachtung von Proben mit dem eben vorjustiertem
Mikroskop erschwert, bzw. unsicher macht. Der optische Aufbau eines
Mikroskops muss gerade durch die Entnahme der Justagemittel verändert werden.
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Die halbseitig verspiegelten Deckgläser haben
den Nachteil, dass der Anwender häufig Schwierigkeiten hat, die
verspiegelte Fläche
zu finden. Außerdem
ist der Probenbereich so groß,
dass die Probe häufig
nicht gut lokalisiert werden kann. Die Methode mit den Spiegelplättchen ist
nicht geeignet, da die Plättchen
schwer zu finden sind und auch zerstöranfällig sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde
einen Probenträger
für die
Mikroskopie, insbesondere die konfokale Mikroskopie, zu schaffen,
der zusätzlich
zur Untersuchung der Probe, auch eine Justage des Mikroskops ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
einen Probenträger
mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist ein Verfahren zu schaffen, mit dem ein Probenträger zur Untersuchung
einer Probe präpariert
und zusammengestellt wird, wobei der Probenträger Justagehilfsmittel enthält, die
nicht die zu untersuchende Probe stören.
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Die obige Aufgabe wird gelöst durch
ein Verfahren, das die Merkmale des Teils des Anspruchs 14 umfasst.
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Es hat sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, wenn der Probenträger
derart gestaltet ist, dass er nicht mit Justagemitteln die zu untersuchende
Probe stört.
Der erfindungsgemäße Probenträger ist
insbesondere für
die konfokale Mikroskopie geeignet. Dazu umfasst er ein erstes Deckglas
und eine zweites Deckglas. Eines der Deckgläser trägt einen Randspiegel, der derart
ausgestattet ist, dass er einen Probenbereich umschließt. Das
erste und das zweite Deckglas sind derart zusammengefügt, dass sie
in einem dadurch gebildeten Zwischenraum die zu untersuchende Probe
einschließen.
Der auf dem Deckglas angeordnete Randspiegel weist auf den Zwischenraum
hin. Ferner ist ein Rahmen vorgesehen ist, der das erste und das
zweite Deckglas haltert. In diesem Zwischenraum ist ein Medium gefüllt, das
in etwa den gleichen Brechungsindex wie das erste und das zweite
Deckglas aufweist.
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Das Substrat des ersten und des zweiten Deckglases
kann aus anisotropen oder isotropen und für die verwendeten Wellenlängen transparenten Materialien
bestehen. Der Randspiegel ist aus einem Material aufgebaut, das
für einen
Wellenlängenbereich
zwischen λ =
300 nm – 1300
nm reflektierend ist. Ist das Material des Randspiegels Aluminium oder
Silber, so ist dieses mit einer Schutzschicht versehen. Ferner kann
das Material des Randspiegels aus Gold alleine bestehen. Hinzu kommt,
dass auch das Gold des Randspiegels mit einer Schutzschicht versehen
sein kann. Ebenso kann anstatt der Gold-, Silber- oder Aluminiumverspiegelung
eine dielektrische Verspiegelung vorgesehen sein. Es ist selbstverständlich,
dass der Randspiegel eine beliebige Form annehmen kann. Besonders
bevorzugt ist eine symmetrische Form des Randspiegels, wobei am einfachsten
der Randspiegel als Ring ausgebildet ist.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn
die verwendeten Deckgläser
symmetrisch ausgestaltet sind. An einfachsten für das Anbringen eines Rahmens
haben sich runde Deckgläser
erwiesen.
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Das Verfahren zum Anfertigen eines
Probenträgers,
insbesondere für
die konfokale Mikroskopie, ist ebenfalls von besonderen Vorteil,
da dieses eine sichere Probenpräparation
gewährleistet.
Zunächst erfolgt
das Aufbringen einer wässrigen
Lösung,
die zumindest die Probe oder mehrere Probenteile enthält. Die
wässerige
Lösung
wird auf einen Probenbereich eines zweiten Deckglases des Probenträgers aufgebracht.
Der Probenbereich ist durch den inneren Bereich des z.B. ringförmigen Randspiegels
definiert. Anschließend
erfolgt das Trocknen des zweiten Deckglases, so dass das Wasser
verdunstet und die Probe am Probenbereich des zweiten Deckglases des
Probenträgers
haften bleibt. Ist die Probe bzw. das Deckglas getrocknet, erfolgt
das Aufbringen eines Mediums auf die Probe, das im Wesentlichen dem
Brechungsindex des verwendeten Deckglases entspricht. Dann erfolgt
das Zusammenfügen
eines ersten Deckglases und des zweiten Deckglases derart, dass
sich die Probe in einem durch das erste und das zweite Deckglas
gebildeten Zwischenraum befindet. Letztlich wird das zusammengefügte erste
und zweite Deckglas in einen Rahmen eingebracht.
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Das erste oder das zweite Deckglas
wird am Rahmen mit einem Spezialkleber fixiert. An gegenüberliegenden
Seiten des Probenträgers
ist jeweils ein Objektiv derart angeordnet, dass dessen optische Achse
durch den Probenbereich verläuft,
und dass jedes Objektiv über
ein Immersionsmedium an das erste und das zweite Deckglas an den
Probenträger optisch
gekoppelt wird. Ein ringförmiger
Spiegel ist für
Justagezwecke besonders vorteilhaft, da beim Verfahren des Probenträger bzw.
der optischen Achse der Weg vom Zentrum des Probenträger zum
verspiegelten Rand hin annähernd
gleich groß ist.
Die Symmetrie des verspiegelten ringförmigen Bereichs erlaubt somit,
dass unabhängig
von dem Verfahrweg des Tisches immer nach einer gewissen Wegstrecke dieser
verspiegelte Bereich gefunden wird. Der Randspiegel wird in einer
ganz besonders vorteilhaften Ausführung zu Justagezwecken eines
interferometrischen Aufbaus, wie z.B. eines 4Pi-Mikroskops, verwendet. So werden durch
Wellenfrontenvergleich zweier Wellenfronten, die jeweils von einer
der sich gegenüberliegenden
Seite des Randspiegels reflektiert werden, deren Phasenbeziehungen
verglichen. So kann durch den Abgleich eine optimale Einstellung
des interferometrischen Aufbaus vorgenommen werden. Weiterhin kann
der Randspiegel zum Weglängenabgleich
in einem interferometrischen Aufbau, insbesondere im 4Pi-Mikroskop,
verwendet werden.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand
schematisch dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend
beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines 4Pi-Mikroskops,
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2 eine
schematische Darstellung eines Teils des optischen Strahlengangs
des 4Pi-Mikroskops aus 1,
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3 eine
Seitenansicht eines Probenträgers
für die
konfokale Floureszenzmikroskopie,
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4a eine
Draufsicht auf ein kreisförmiges Deckglas,
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4b eine
Seitenansicht des Deckglases aus 4a,
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5a eine
Draufsicht auf ein kreisförmiges Deckglas
mit einem Randspiegel;
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5b eine
Seitenansicht des Deckglases aus 5a,
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6 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel,
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7 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel,
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8 eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
des Deckglases mit dem Randspiegel; und
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9 eine
Draufsicht auf eine rechteckige Ausführungsform des Deckglases mit
dem kreisförmigen
Randspiegeln.
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1 zeigt
ein Interferenzmikroskop, das als 4Pi-Mikroskop 1 ausgeführt ist.
Eine Lichtquelle 10 definiert einen Lichtstrahl 9,
der eine Anregungslochblende 11 passiert und wird von einem
dichroitischen Strahlteiler 12 in Richtung Strahlablenkvorrichtung 13 abgelenkt.
Die Strahlablenkvorrichtung 13 scannt bzw. lenkt den Lichtstrahl 9a in
zwei im Wesentlichen senkrecht zueinander stehenden Richtungen ab,
so dass letztendlich der Beleuchtungsfokus im Objektbereich durch
die Scanbewegung der Strahlablenkvorrichtung 13 beispielsweise
meanderförmig
einen zweidimensionalen Bereich der Fokalebene abscannt bzw. abrastert.
Das in 1 lediglich schematisch
dargestellte Interferenzmodul 14 ist in 2 gezeigt. Hierbei ist mit 8 die
Schnittstelle zum Mikroskop angedeutet, die gleichzeitig eine korrespondierende
Ebene zur Eintrittspupillenebene des Objektivs des Interferenzmoduls 14 darstellt.
Mit den durchgezogenen Linien, die mit 3, 3a und 3b bezeichnet
sind, sind die vom Objekt 4 kommenden Lichtstrahlen angedeutet.
Mit den gestrichelt eingezeichneten Linien, die mit 5, 5a und 5b bezeichnet
sind, sind die auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahlen
angedeutet. Der Lichtstrahl 5 trifft auf eine Strahlablenkvorrichtung 13. Das
vom Objekt 4 reflektierte bzw. emittierte Fluoreszenzlicht 9b,
gelangt vom Interferenzmodul 14 zur der Strahlablenkvorrichtung 13.
Das Fluoreszenzlicht 9b passiert den Strahlteiler 12 und
die Detektionslochblende 15. Hinter der Detektionslochblende 15 ist
eine Detektoranordnung 16 vorgesehen. In dem hier offenbarten
Ausführungsbeispiel
besteht die Detektoranordnung 16 aus einem ersten, einem
zweiten, und einem dritten Detektor 16a, 16b und 16c. Der
die Detektionslochblende 15 passierende Detektionslichtstrahl
wird durch dichroitische Strahlteiler 17a und 17b auf
die entsprechenden Detektoren gelenkt. Es ist für einen Fachmann selbstverständlich, dass
die Detektoranordnung auch andere Ausführungsformen annehmen kann.
Ferner ist die hier offenbarte Zahl der Detektoren und die Zahl
der Strahlteiler in keinster Weise als eine Beschränkung aufzufassen.
Im Interferenzmodul 14 ist ein Spiegel 6 vorgesehen,
der den auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahl 5 umlenkt
und auf einen Strahlteiler 7 richtet. Der Strahlteiler 7 teilt
den auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstrahl 5 in
einen ersten und zweiten Lichtstrahl 5a und 5b auf.
Vom Objekt 4 geht ein erster und ein zweiter Lichtstrahl 3a und 3b aus.
Ferner ist in den vom Objekt 4 ausgehenden ersten und zweiten
Lichtstrahlen 3a und 3b bzw. in den auf das Objekt 4 gesendeten
Lichtstrahlen 5a und 5b jeweils ein Spiegel 18 zum
Umlenken der Lichtstrahlen auf das Objekt 4 bzw. auf den
Strahlteiler 7 vorgesehen. Auf beiden Seiten des Objekts 4 ist
jeweils ein Objektiv 20 vorgesehen, die gegeneinander gerichtet
sind. Lediglich schematisch sind die Eintrittspupillen 21 der
Objektive 20 eingezeichnet. Ferner ist in dem ersten und
zweiten Lichtstrahl 3a, 5a, 3b und 5b jeweils eine
Linse 19 vorgesehen, die zur Pupillenverlagerung der Eintrittspupillen 21 dienen.
Die Strahlablenkvorrichtung 13 (siehe 1) ist derart ausgestaltet, dass die
auf das Objekt 4 gesendeten Lichtstahlen 5a und 5b in
einer durch die Objektive 20 festgelegten Objektebene 22 eine
Scannbewegung ausführen.
In dem hier konkret vorliegenden Fall durchläuft das vom Objekt 4 emittierte
Fluoreszenzlicht 3a und 3b die Objektive 20.
Das vom Objekt 4 reflektierte bzw. emittierte Fluoreszenzlicht 3a und 3b wird
von den Objektiven 20 aufgesammelt und läuft in umgekehrter
Richtung zu den auf das Objekt gesendeten Lichtstrahlen 5a und 5b.
So wird das reflektierte bzw. emittierte Fluoreszenzlicht 3a und 3b schließlich am Strahlteiler 7 vereinigt
und nach der Reflexion am Spiegel 6 in Richtung der Schnittstelle 8 zum
Mikroskop reflektiert. Lediglich Fluoreszenzlicht aus dem Fokusbereich
der beiden Objektive 20 kann aufgrund der konfokalen Anordnung
die Detektionslochblende 15 passieren. Die der Detektionslochblende 15 nachgeordneten
dichroitischen Strahlteiler 17a und 17b führen das
Fluoreszenzlicht der unterschiedlichen Fluorochrome, mit denen das
Objekt spezifisch markiert ist, den drei Detektoren 16a, 16b und 16c zu,
die jeweils Fluoreszenzlicht eines bestimmten Emissionswellenlängenbereichs
detektieren. Es liegt im handwerklichen Können eines Fachmanns auch andere
Detektoranordnungen zu wählen.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines Probenträgers 30 für die konfokale
Floureszenzmikroskopie. Der Probenträger 30 besteht aus
einem ersten und einem zweiten Deckglas 32 und 33.
Auf dem zweiten Deckglas 33 ist ein Randspiegel 29 derart
aufgebracht, dass dieser den Probenbereich 34 umschließt. In vorteilhafter
Weise ist der Probenbereich 34 in der Mitte des zweiten
Deckglases angeordnet. Dabei handelt es sich in der Regel um kreisförmige Deckgläser 32 und 33.
Ebenso ist es denkbar, dass ein ringförmiger Randspiegel 29 auf
einem rechteckigen Deckglas 32 oder 33 aufgebracht
ist. Hinzu kommt, dass auch Deckgläser in der Form eines Polygons
mit gleich langen Seiten verwendet werden können. In diesem Probenbereich 34 können aufgebrachte
Objekte 4, orthogonal zur Objektebene 22, von
beiden Seiten in einer Fokalebene eines konfokalen Mikroskops betrachtet
werden. Am Randspiegel 29 könnten zu Justagezwecken des
interferometrischen Aufbaus Interferenzmessungen durchgeführt werden,
um zum Beispiel die Wellenfronten der beiden Lichtstrahlen 5a und 5b,
die jeweils von einer der sich gegenüberliegenden Seiten des Randspiegels 29 reflektiert
werden, abzugleichen. Die Phasenbeziehungen können zueinander verglichen
und aufeinander abgestimmt werden. Mit Hilfe des Randspiegels 29 können auch
die optischen Weglängen der
beiden Interferometerarme des 4Pi-Aufbaus aufeinander angepasst
werden. Üblicherweise
wird dazu ein Kurzpulslaser oder eine kurzkohärente Lichtquelle, wie etwa
eine Halogenlampe, verwendet. Der Aufbau des Probenträgers 30 besteht
aus einem ersten Deckglas 32, wobei das Substrat des Deckglases 32 aus
allen anisotropen oder isotropen klaren Materialien bestehen kann.
Zusätzlich
zum ersten Deckglas 32 ist ein zweites Deckglas 33 vorgesehen, dessen
Substrat aus allen anisotropen oder isotropen klaren Materialien
bestehen kann; auf dem zweiten Deckglas 33 ist zusätzlich der
Randspiegel 29 aufgebracht. Das Material des Randspiegels 29 kann aus
allen Materialen bestehen, die zur Reflektion von Licht in einem
Wellenlängenbereich
zwischen λ =
300 nm – 1300
nm geeignet sind.
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Beispielsweise kann der Randspiegel 29 aus einer
Aluminium- oder Silberschicht mit Schutzschicht oder aus einer einfachen
Goldschicht bestehen. Denkbar ist auch eine dielektrische Verspiegelung.
Dabei reicht es in speziellen Fällen
aus, wenn der Spiegel in einem bestimmten Teilbereich des Spektrums
reflektierend wirkt. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel befindet sich
der Randspiegel 29 kreisförmig um den eigentlichen Probenbereich 34 herum.
Es ist auch jede andere Form möglich,
solange der Randspiegel den Probenbereich umschließt. Denkbar
wäre also
auch eine rechteckige Form mit einem rechteckigen oder runden Loch
in der Mitte. Das hat den Vorteil, dass beim Verfahren des Probenträgers 30 senkrecht
zur optischen Achse 25 (definiert durch die Objektive 20,
die beiderseits des Probenträgers 30 angeordnet
sind) aus dem Probenbereich 34 heraus zu irgendeinem Randbereich
hin, die optische Achse 25 immer eine verspiegelte Zone trifft.
Das ist zum Abgleich der Justage sehr wichtig und nützlich.
Genauso wird nach dem Justagevorgang der Probenbereich 34 in
eindeutiger Weise schnell wieder gefunden und die eigentliche Messung
kann fortgesetzt werden. Die Zusammenstellung des Probenträgers 30 kann
wie folgt beschrieben werden. Zunächst wird eine wässrige Probe
(ca. 1 μl)
auf den Probenbereich 34, der sich im Normalfall in der
Mitte des zweiten Deckglases 33 befindet, aufgebracht.
Da es sich um eine wässrige
Probe handelt, bildet diese einen Tropfen und benetzt nicht die Verspiegelung.
Zusätzlich
zur eigentlichen Probe können
der wässrigen
Lösung
Qualitätsstandard-Beads
(z.B. mit einer Größe von 100
nm) zugeführt
werden. Diese dienen ebenfalls Justagezwecken. Dabei kann dann an
Hand der Abbildung der Qualitätsstandard-Beads überprüft werden,
wie gut die Auflösung in
den drei Raumrichtungen ist. Die Probe wird anschließend mittels
eines Trocknungsverfahrens behandelt. Das Wasser verdunstet und
eine eigentliche Probe 37 bleibt am zweiten Deckglas 33 des
Probenträgers 30 kleben.
Zur Verstärkung
der Haftung dienen geeignete Proteine, wie beispielsweise Poly-L-Lysin, die sich
ebenfalls in der wässrigen
Probenlösung
befunden haben.
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Danach wird eine definierte Menge
eines Füllmaterials
(z.B. 1 μl)
auf den Probenbereich 34 aufgebracht und das erste und
das zweite Deckglas 32 und 33 werden anschließend geeignet übereinander
gebracht und fest miteinander verbunden. Dazu wird diese Sandwichstruktur,
bestehend aus dem ersten Deckglas 32, der eigentlichen
Probe 37 mit dem Füllmaterial
und dem zweiten Deckglas 33 in einen Rahmen 35 gelegt
und mit einem Spezialkleber 36 fixiert. Dazu kann es ausreichen
mit dem Spezialkleber 36 nur eines der Deckgläser 32 oder 33 am Rahmen
zu fixieren. Als Spezialkleber können
z.B. Paraffin, Wachs, diverse Lacke, Kunststofffüller, wie Silicone Verwendung
finden. Beim Zusammenstellen der Sandwichstruktur verteilt sich
das Füllmaterial gleichmäßig auf
der eigentlichen Probe 37 und füllt einen Zwischenraum 38 gleichmäßig, der
zwischen dem ersten und dem zweiten Deckglas 32 und 33 gebildet
ist. Durch das im Zwischenraum 38 gleichmäßig verteilte
Füllmaterial
erreicht man, dass überall nahezu
der gleiche Brechungsindex vorhanden ist. Bei der Verwendung von
Quarzdeckgläsern
ist Glyzerin ein geeignetes Füllmaterial.
Andere Kombinationen, wie beispielsweise BK7-Glas und Immersions-Mikroskopie-Öl sind ebenfalls
denkbar. Wichtig ist nur, dass im gesamten Raum zwischen den Objektiven 20 nur
wenig Brechungsindexschwankungen vorhanden sind. Es hat sich herausgestellt,
dass für eine
4Pi-Anwendung der Zwischenraum 38 nicht dicker als 50 μm sein sollte.
Wie bereits in 2 beschrieben
ist jeweils an beiden Seiten des Probenträgers 30 ein Objektiv 20 angeordnet,
das jeweils über ein
Immersionsmedium 31 an den Probenträger 30 optisch gekoppelt
ist.
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4a zeigt
eine Draufsicht auf ein kreisförmiges
Deckglas 40, das zumindest aus einem transparenten Material
aufgebaut ist. In der 4b ist
das Deckglas 40 aus 4a in
der Seitenansicht dargestellt. Das Deckglas 40 besitzt
eine Oberseite 41 und eine Unterseite 42, die
mit keinem zusätzlichen
Mittel oder Aufdruck versehen ist.
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5a zeigt
eine Draufsicht auf ein kreisförmiges
Deckglas 50 mit einem Randspiegel 29. Der Randspiegel 29 ist
so aufgebracht, dass dieser den Probenbereich 34 umschließt, auf
den die zu untersuchende Probe aufgebracht wird. Die Seitenansicht des
Deckglases 50 ist in 5b dargestellt.
Das Deckglas besitzt eine Oberseite 51 und eine Unterseite 52.
Auf der Oberseite 51 ist der Randspiegel 29 aufgebracht.
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6 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 60 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 61 des Deckglases 60. Das Deckglas 60 hat
die Form eines gleichseitigen Dreiecks. Es ist selbstverständlich,
dass das Deckglas ohne Randspiegel die gleiche Form hat wie das Deckglas 60 mit
dem Randspiegel 29.
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7 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 70 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 71 des Deckglases 70. Das Deckglas 70 hat
die Form eines Quadrats.
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8 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 80 mit dem Randspiegel 29 auf
der Oberseite 81 des Deckglases 80. Das Deckglas 80 hat
die Form eines sechsseitigen Polygons. Alle Seiten des Polygons
sind gleich lang.
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9 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines Deckglases 90, auf der zwei Randspiegel 29 auf
der Oberseite 91 des Deckglases 90 vorgesehen
sind. Das Deckglas 90 hat eine rechteckige Form. Bei dieser
Ausführungsform
ist es dem Benutzer möglich
zwei Proben zu präparieren
und zu untersuchen.
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Der hier offenbarte Probenträger 30 ist
insbesondere für
interferometrische Verfahren in der konfokalen Fluoreszenz-Mikroskopie
geeignet und wird dort eingesetzt. Diese Verfahren sind z.B. die 4Pi-,
Wellenfeld-, I2M-, I3M-
und I5M- sowie
die Theta-Mikroskopie.
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Die Erfindung wurde in Bezug auf
eine besondere Ausführungsform
beschrieben. Es ist jedoch selbstverständlich, dass Änderungen
und Abwandlungen durchgeführt
werden können,
ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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- 1
- 4Pi-Mikroskop
- 3
- vom
Objekt kommender Lichtstrahl
- 3a
- erster
Lichtstrahl
- 3b
- zweiter
Lichtstrahl
- 4
- Objekt
- 5
- auf
das Objekt gesendeter Lichtstrahl
- 5a
- erster
Lichtstrahl
- 5b
- zweiter
Lichtstrahl
- 6
- Spiegel
- 7
- Strahlteiler
- 8
- Schnittstelle
zum Mikroskop
- 9
- Lichtstrahl
- 9a
- Lichtstrahl
- 9b
- Fluoreszenzlicht
- 10
- Lichtquelle
- 11
- Anregungslochblende
- 12
- Strahlteiler
- 13
- Strahlablenkvorrichtung
- 14
- Interferenzmodul
- 15
- Detektionslochblende
- 16
- Detektoranordnung
- 16a
- erster
Detektor
- 16b
- zweiter
Detektor
- 16c
- dritter
Detektor
- 17a
- dichroitischer
Strahlteiler
- 17b
- dichroitischer
Strahlteiler
- 18
- Spiegel
- 19
- Linse
- 20
- Objektiv
- 21
- Eintrittspupille
- 22
- Objektebene
- 25
- optische
Achse
- 29
- Randspiegel
- 30
- Probenträger
- 31
- Immersionsöl
- 32
- erstes
Deckglas
- 33
- zweites
Deckglas
- 34
- Probenbereich
- 35
- Rahmen
- 36
- Spezialkleber
- 37
- eigentliche
Probe
- 38
- Zwischenraum
- 40
- kreisförmiges Deckglas
- 41
- Oberseite
- 42
- Unterseite
- 50
- Deckglas
- 51
- Oberseite
- 52
- Unterseite
- 60
- Deckglas
- 61
- Oberseite
- 70
- Deckglas
- 71
- Oberseite
- 80
- Deckglas
- 81
- Oberseite
- 90
- Deckglas
- 91
- Oberseite