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DE10250636B4 - Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstuktur und Halbleiterstruktur - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstuktur und Halbleiterstruktur Download PDF

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DE10250636B4
DE10250636B4 DE10250636A DE10250636A DE10250636B4 DE 10250636 B4 DE10250636 B4 DE 10250636B4 DE 10250636 A DE10250636 A DE 10250636A DE 10250636 A DE10250636 A DE 10250636A DE 10250636 B4 DE10250636 B4 DE 10250636B4
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semiconductor chips
semiconductor
chip
chips
metal
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DE10250636A
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Harry Hedler
Thorsten Meyer
Barbara Vasquez
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Polaris Innovations Ltd
Original Assignee
Qimonda AG
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    • H10W72/012
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    • H10W72/20
    • H10W74/014
    • H10W74/129
    • H10P54/00
    • H10W70/05
    • H10W70/655
    • H10W72/01936
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    • H10W72/255
    • H10W72/29
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    • H10W72/922
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    • H10W72/9445
    • H10W72/952

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  • Dicing (AREA)

Abstract

Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur, umfassend die Schritte:
Bereitstellen einer Vielzahl von Halbleiterchips (16a–c) so, dass Freiräume (26a, b; 128a, b) zu benachbarten Halbleiterchips verbleiben;
Verkapseln der Halbleiterchips (16a–c) mit einem ersten Verkapselungsmaterial (24; 124) so, dass die Freiräume (26a, b; 128a, b) zwischen den Halbleiterchips aufgefüllt sind, wobei die Verkapselungsschicht die Halbleiterchips zusammenbondet;
Ausbilden von Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e) auf den Halbleiterchips (16a–c), die jeweils mit einer Kontaktstelle (22a–c) auf einer Vorderseite eines Halbleiterchips (16a–c) verbunden sind und sich über die Abmessung (36a–d) des Halbleiterchips (16a–c) hinaus erstrecken; und
Vereinzeln von Chip-Bauteilen (44a–c; 140a–c; 222a–c), die jeweils einen Halbleiterchip (16a–c) und Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e), die jeweils mit der Kontaktstelle (22a–c) des Halbleiterchips (16a–c) verbunden sind und sich über die Abmessung (36a–d) des Halbleiterchips (16a–c) hinaus erstrecken, umfassen, im Bereich der mit Verkapselungsmaterial (24; 124) aufgefüllten...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur und eine gemäß dem Verfahren hergestellte Halbleiterstruktur.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • In Wafer-Level-Packaging-Prozessen (Prozesse zur Verkapselung auf Waferebene) werden Chips vor der Vereinzelung gehäust. Diese Prozesse sind gegenwärtig auf das Fan-in-Packaging begrenzt, d. h. alle Verpackungselemente eines Chips müssen innerhalb der Fläche des Chips liegen. Alle Elemente, die außerhalb der Fläche des Chips gebildet werden, werden nicht unterstützt und nach der Vereinzelung des Chips zerstört. Die Anforderung, daß die Verpackungselemente innerhalb der Fläche des Chips liegen, stellt eine Herausforderung dar, da sich die Bauelementgeometrien verkleinern.
  • Die Verwendung einer Zwischenplatine zwischen einem Chip und einer Leiterplatte ermöglicht es, die Querverbindungen außerhalb des Randes eines Chips hinauszuführen. Ein Chip wird mit der Zwischenplatine in der Fläche des Chips verbunden und die Zwischenplatine führt die Verbindungen im gewünschten Raster nach außen. Die Zwischenplatine fügt jedoch einen Grad von Komplexität hinzu, wodurch die Zuverlässigkeit verringert und die Kosten erhöht werden. Die Zwischenplatine fügt ebenfalls Volumen zu der Plazierung eines Chips auf einer Leiterplatte hinzu.
  • Die Ausrüstung für das Altern (Burn-in) auf Waferebene von Halbleiterbauelementen, d. h. das Testen von Bauelementen unter Wärme über längere Zeitperioden, muß robust genug mit ausreichendem Schutz sein, um mit großen Abweichungen zwischen funktionierenden und nicht funktionierenden Bauelementen umzugehen.
  • Aus der US 5 497 033 A ist ein Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur bekannt, bei dem eine Vielzahl von Halbleiterchips mit Freiräumen zwischen den benachbarten Halbleiterchips bereitgestellt wird, wobei die Halbleiterchips auf der Vorderseite mit einer Kleberschicht auf einem Übertragungssubstrat aufgebracht sind, und wobei ein Verkapseln der Halbleiterchips mit einem Verkapselungsmaterial, bei dem die Freiräume ausgefüllt sind, von der Halbleiterchip-Rückseite her erfolgt. Nach dem Verkapseln werden die Halbleiterchips wieder vom Übertragungssubstrat entfernt, um dann Metallbahnen aufzubringen, die sich über die Abmessungen des Halbleiterchips hinaus erstrecken.
  • Aus der US 6 154 366 A1 ist ein Verfahren zum Verpacken von Halbleiterchips bekannt, bei denen die Chips einzeln eingehäust und mit einer Umverdrahtungsebene zum Herausführen von Kontakten über die Chipoberfläche hinaus versehen werden.
  • Die US 6 271 469 A1 offenbart ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, bei dem Halbleiterchips mit einem Verpackungsmaterial eingehäust und mit einer Umverdrahtungsebene zum Herausführen der Kontakte versehen werden. Die Druckschrift zeigt ferner einen Riegel aus mehreren gemeinsam verpackten Halbleiterchips.
  • KURZE DARSTELLUNG
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein vereinfachtes Umdrahtungsverfahren für Halbleiterchips zu schaffen, das eine zuverlässige Verkapselung der Halbleiterchips gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren gemäß Anspruch 1 und einer Halbleiterstruktur gemäß Anspruch 11 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der in den Ansprüchen verwendete Begriff „Chip-Bauteil” ist mit dem in der Beschreibung verwendeten Begriff „Einzelchip” synonym.
  • Gemäß der Erfindung wird auf einer Vielzahl von Halbleiterchips eine erste Verkapselungsschicht ausgebildet, so dass die Verkapselungsschicht die Chips zusammenbondet. In einigen Ausführungsformen wird eine zweite Verkapselungsschicht über der Rückseite der Chips gebildet.
  • Ein Vorteil ist, daß die Schritte des Wafer-Level-Packaging auf Substraten durchgeführt werden, die größer als die Größe eines handelsüblichen Halbleiterwafers sind. Typischerweise wird das Wafer-Level-Packaging mit z. B. Siliziumwafern durchgeführt, die maximale Durchmesser von 300 mm aufweisen. Drucktechnologie ist jedoch bereits für die Verarbeitung von Substraten mit Abmessungen bis zu 600 mm verfügbar. Die Drucktechnologie ist folglich ein kosteneffizientes Verfahren für das gleichzeitige Verarbeiten von vielen Chips.
  • Ein anderer Vorteil ist die Möglichkeit, die Chips durch Trennen nur des weichen Verkapselungsmaterials statt des harten Siliziums zu vereinzeln. Die erstere Prozedur ist schneller und folglich billiger als die letztere.
  • Ein anderer Vorteil ist, daß das Burn-in von Bauelementen auf einem wiederhergestellten Wafer durchgeführt werden kann, der nur die als funktionsfähig bekannten Chips aufweist. Die Burn-in-Ausrüstung kann folglich weniger komplex sein.
  • Die Erfindung wird in den angefügten Zeichnungen und der Beschreibung näher dargelegt.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1A bis 8 sind Querschnittsansichten und Draufsichten, die Halbleiterchips in verschiedenen Stufen während einer Ausführung eines Verfahrens für deren Verkapselung veranschaulichen;
  • 9 bis 16 sind Querschnittsansichten und Draufsichten, die Halbleiterchips in verschiedenen Stufen während einer Ausführung eines alternativen Verfahrens für deren Verkapselung veranschaulichen; und
  • 17 bis 23 sind Querschnittsansichten und Draufsichten, die Halbleiterchips in verschiedenen Stufen während einer Ausführung eines anderen alternativen Verfahrens für deren Verkapselung veranschaulichen.
  • Gleiche Bezugszeichen in den verschiedenen Zeichnungen bezeichnen gleiche Elemente.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Unter Bezugnahme auf 1A und 1B ist in einer ersten Ausführungsform ein ebenes Übertragungssubstrat 10 aus einem steifen Material, zum Beispiel, Glas hergestellt. Das Substrat 10 weist Seiten 11, 13 auf, die jeweilig eine Breite W1 von z. B. 300 mm und eine Länge L1 von z. B. 300 mm aufweisen. Ein dielektrisches Material, z. B. Silikon, wird auf einer Oberseite 12 des Glas-Übertragungssubstrates 10 abgeschieden und strukturiert, um eine Vielzahl von dielektrischen Bereichen 14a bis 14d zu bilden. Das dielektrische Material wird durch Dickschichtdrucken unter Verwendung zum Beispiel eines P5-Systems abgeschieden und strukturiert, das von EKRA mit einem Fertigungszentrum in Bönningheim (Deutschland) hergestellt. Eine monoatomare Schicht 13 aus Polypropylen wird auf der Oberseite 12 vor dem Abscheiden der dielektrischen Schicht abgeschieden, um die Adhäsion der dielektrischen Schicht am Substrat 10 zu verringern. Die dielektrischen Bereiche 14a bis 14d definieren die Zwischenräume 23a bis 23c.
  • Unter Bezugnahme auf 2A und 2B werden ein erster, zweiter und dritter vereinzelter Halbleiterchip 16a bis 16c, im weiteren bezeichnet als ”Chips” oder ”Halbleiterchips”, aus einem halbleitenden Material wie Silizium hergestellt. Die Chips 16a bis 16c schließen Bauelemente wie integrierte Schaltkreise ein. Der erste, zweite und dritte Chip 16a bis 16c sind alle funktionsfähige Chips, die bereits getestet wurden und die Anforderungen der Funktionalität erfüllen. Der erste Halbleiterchip 16a wird umgedreht und auf den Oberseiten 18a und 18b der dielektrischen Bereiche 14a und 14b angeordnet, überbrückt dadurch die dielektrischen Bereiche 14a und b. Die Oberseite 20a von Chip 16a berührt dadurch die Oberseiten 18a und 18b. Der zweite und der dritte vereinzelte Chip 16b, 16c werden entsprechend auf den Oberseiten 18b bis 18d der dielektrischen Bereiche 14b bis 14d positioniert. Die Halbleiterchips 16a bis 16c werden auf den dielektrischen Bereichen 14a bis 14d in einer Bondanlage angeordnet, z. B. Chipbonder 2200 apm, der von Datacon mit Sitz in Österreich hergestellt wird. Die Chips 16a bis 16c haften an den dielektrischen Bereichen 14a bis 14d, weil sie noch nicht ausgehärtet sind, und sind deshalb nach dem Auftragen immer noch klebrig. Der Chip 16a weist eine erste Metallkontaktstelle 22a mit einer Breite W2 von z. B. 50 μm auf, der zweite und der dritte Chip 16b, 16c weisen ebenfalls eine zweite und dritte Metallkontaktstelle 22b bzw. 22c auf. Die Metallkontaktstellen 22a bis 22c sind direkt an den Zwischenräumen 23a bis 23c positioniert, die die dielektrischen Bereiche 14b bis 14d trennen. Die Metallkontaktstellen 22a bis 22c bleiben dadurch unbedeckt. Um die späteren fotolithografischen Schritte zu erleichtern, wird der Chip 16a auf dem Substrat 10 im Abstand D1 vom Chip 16b innerhalb einer Genauigkeit von 20 μm angeordnet. D1 ist zum Beispiel 50 μm bis 200 μm. Die gewünschte Genauigkeit ist mit einer Bondanlage, z. B. Chipbonder 2200 apm, erzielbar.
  • Im Anschluß an das Bestücken der Chips 16a bis 16c auf dem Übertragungssubstrat 10 wird das Übertragungssubstrat 10 in einem Ofen angeordnet. Die dielektrischen Bereiche 14a bis 14d werden anschließend in dem Ofen bei einer Aushärtungstemperatur für Silikon von 150°C für ungefähr 30 Minuten ausgehärtet.
  • Unter Bezugnahme auf 3A bis 3C werden die Halbleiterchips 16a bis 16c mit dem Verkapselungsmaterial 24 verkapselt. Das Verkapselungsmaterial 24 ist z. B. Hysol®, das von der Dexter Corporation, Windsor Locks, Connecticut, hergestellt wird. Das Verkapselungsmaterial 24 wird auf den Chips 16a bis 16c nach einem Dickschicht-Druckverfahren unter Verwendung zum Beispiel eines P5-Systems bzw. nach einem Flüssigkeitsdosierverfahren unter Verwendung zum Beispiel eines SMT-Systems C-718 aufgetragen, das von Asymtek aus Carlsbad in Kalifornien hergestellt wird. Während seines Auftragens füllt das Verkapselungsmaterial 24 zuerst die Räume 26a, 26b zwischen den Halbleiterchips 16a bis 16c. Innerhalb der Räume 26a, 26b weist das Verkapselungsmaterial eine Dicke T1 von z. B. 50 μm bis 600 μm auf, die gleich einer Höhe H3 der Chips 16a bis 16c ist, z. B. 50 μm bis 500 μm. Das Verkapselungsmaterial 24 wird in einem Ofen wie einem Inertgasofen der Baureihe Blue M 146, der von Lindberg mit Sitz in Watertown, Wisconsin, hergestellt wird, bei 150°C für 30 bis 60 Minuten ausgehärtet. Anschließend wird eine Beschichtung 28 des Verkapselungsmaterial 24 auf den Rückseiten 30a bis 30c der Chips 16a bis 16c gebildet. Die Beschichtung 28 ist hinsichtlich der Höhe H3 der Chips 16a bis 16c, die eine Dicke von T2 von z. B. 5 μm bis 200 μm aufweisen, relativ dünn. Das Verkapselungsmaterial 24 weist einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten (CTE) nahe dem von Silizium auf, d. h. ungefähr 3 × 10–6/K. Die Beschichtung 28 wird bei 150 bis 180°C für 30 bis 60 Minuten ausgehärtet. Das Verkapselungsmaterial 24 kann in zwei getrennten Schritten ausgehärtet werden, um eine Fehlanpassung zwischen den Schichten zu minimieren.
  • Unter Bezugnahme ebenfalls auf 4A und 4B wird das Verkapselungsmaterial 24 nach seiner Aushärtung steif. Diese Steifigkeit erlaubt es, das Übertragungssubstrat 10 von den dielektrischen Bereichen 14a bis 14d in einer Bondanlage zu trennen. Das Entfernen des Übertragungssubstrates 10 läßt einen freistehenden wiederhergestellten Wafer 32 zurück, der als funktionsfähig bekannte Chips 16a bis 16c einschließt, wobei dielektrische Bereiche 14a bis 14d eine Frontschicht auf den Chips 16a bis 16c bilden. Die dielektrischen Bereiche 14a bis 14d erstrecken sich über die Ränder 36a bis 36f der Chips 16a bis 16c. Die dünne Beschichtungsdicke T2 und die Ähnlichkeit zwischen dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten (CTE) des Verkapselungsmaterials 24 und dem des Siliziums, das die Chips 16a bis 16c umfaßt, minimieren die Biegung zwischen den Chips 16a bis 16c. Der wiederhergestellte Wafer 32 ist für die Handhabung mit automatischen Handhabesystemen ausreichend eben.
  • Unter Bezugnahme auf 5A wird eine leitende Metallisierungsschicht 33, im weiteren bezeichnet als ”Metallisierungsschicht”, auf den dielektrischen Bereichen 14a bis 14d auf dem wiederhergestellten Wafer 32 durch Sputtern in einer Clusterline abgeschieden, die von Unaxis mit Sitz in der Schweiz hergestellt wird. Die Metallisierungsschicht 33 schließt eine untere Schicht aus Titan mit einer Dicke von 50 nm ein. Titan sorgt für eine gute Haftung an den dielektrischen Bereichen 14a bis 14d. Die Metallisierungsschicht 33 weist ebenfalls eine Kupferschicht auf, die über der Titanunterschicht abgeschieden wird. Die Metallisierungsschicht 33 weist eine Gesamtdicke T3 von 3 μm bis 6 μm auf.
  • Unter Bezugnahme ebenfalls auf 5B und 5C wird die Metallisierungsschicht 33 unter Verwendung fotolithografischer Verfahren und Trockenätzverfahren strukturiert, um leitende Metalleiterbahnen 34a bis 34c zu bilden, im weiteren bezeichnet als ”Metalleiterbahnen”. Die Verwendung der standardmäßigen Wafer-Level-Strukturierungstechnologien ist infolge der Ebenheit des wiederhergestellten Wafers 32 möglich. Die Metalleiterbahnen 34c, 34i, 34o stehen in elektrischer Verbindung mit den Metallkontaktstellen 22a bis 22c. Die Metalleiterbahnen 34c, 34i, 34o dienen als ein Umverteilungsnetzwerk für die Kontaktstellen 22a bis 22c. Einige Metalleiterbahnen 34a, 34f, 34g, 34l, 34m erstrecken sich über die Ränder 36a bis 36e der Chips 16a bis 16c. Jede dieser Metalleiterbahnen 34a, 34f, 34g, 34l, 34m ist ebenfalls mit einer Kontaktstelle 22 verbunden (Kontaktstellen 22 sind nur auf Chip 16a gezeigt). Die Ausdehnung von Metalleiterbahnen 34a, 34f, 34g, 34l, 34m über die Chipränder 36a bis 36f hinaus, bezeichnet als Fan-out, wird durch das Vorhandensein von dielektrischen Bereichen 14a bis 14d ermöglicht. Die dielektrischen Bereiche 14a bis 14d erstrecken sich ebenfalls über die Chipränder 36a bis 36f hinaus und stellen somit eine ebene Oberfläche für die Metallisierungsschicht 33 bereit. Die Ausdehnung der dielektrischen Bereiche 14a bis 14d über die Chipränder 36a bis 36f verringert ebenfalls die Spannung an den Rändern 36a bis 36f durch Bereitstellen einer zusätzlichen spannungsabsorbierenden Schicht.
  • Unter Bezugnahme auf 5D wird eine Lötstoppmaske 37 aufgebracht und strukturiert. Standardmäßige fotolithografische Verfahren werden verwendet, um die Lötstoppmaske 37 zu strukturieren. Die Lötstoppmaske 37 ist aus einem Polyimid hergestellt und füllt die Zwischenräume zwischen den Metalleiterbahnen 34a bis 34q.
  • Unter Bezugnahme auf 6 werden Verbindungselemente, wie Löthöcker 40a bis 40q, auf Metalleiterbahnen 34a bis 34q gebildet. Die Löthöcker 40a bis 40r sind aus einem lötbaren Material hergestellt, wie Blei-Zinn-Legierung, und werden z. B. in einem P5-System gebildet. Die Löthöcker 40a bis 40r weisen ein Rastermaß P1 zum Beispiel von 800 μm auf. Ein Rastermaß P1 des Löthöckers von 800 μm erlaubt es, Halbleiterchips 16a bis 16c auf Standard-Leiterplatten zu verwenden. Dadurch läßt sich die Größe und Geschwindigkeit von Halbleiterchips 16a bis 16c verringern, ohne teurere, komplexe Leiterplatten mit kleineren Rastermaßen zu erfordern.
  • Unter Bezugnahme auf 7 wird der wiederhergestellte Wafer 32 in Einzelchips 44a bis 44c getrennt. Das Trennen des Wafers 32 in Einzelchips 44a bis 44c erfordert das Trennen nur durch das Verkapselungsmaterial 24 hindurch, wie durch die Pfeile A, B angegeben. Das Trennen des wiederhergestellten Wafers 32 ist leichter als das herkömmliche Trennen von Siliziumchips, weil letzteres das Durchtrennen eines weichen Polymers und des harten Siliziums erfordert. Das Trennen nur des Polymers, wie des Verkapselungsmaterials 24, ermöglicht es, Chips 44a bis 44c unter Verwendung einer Schneidklinge schnell zu trennen.
  • Unter Bezugnahme auf 8 können nach der Vereinzelung des wiederhergestellten Wafers 32 die Einzelchips 44a bis 44c von dem Chipbonder aufgenommen und auf einer Anwendungsplatine, wie einer Leiterplatte 50, abgesetzt werden, auf welcher eine Lötpaste bereits aufgedruckt ist. Die Leiterplatte 50 weist Metallkontakte 52a bis 52h auf, ist aus einem Polymer hergestellt und enthält Kupferleitungen. Die Lötkugeln 40a bis f des Halbleiterchips 16a werden an die Metallkontakte 52b bis 52g gelötet. Die Leiterplatte 50 wird anschließend in einem herkömmlichen Reflow-Ofen aufgeschmolzen, wie dem der Baureihe V6, die von Rehm Anlagenbau GmbH (Deutschland) hergestellt wird.
  • Das Hinausführen von Metalleiterbahnen 34a bis 34c über die Chipränder 36a bis 36b erlaubt es, die Größe des Chips 16a zu verringern, ohne daß eine Änderung der Abmessungen der Metallkontakte 52a bis 52h auf der Leiterplatte 50 erforderlich ist. Die Standardisierung wird durch das Konstanthalten eines Flächenrasters des Chips 44a erleichtert, d. h. einer Länge L1 zwischen den Lötkugeln 44a bis 44f.
  • In einer zweiten Ausführungsform wird eine nachgiebige Zwischenschicht bereitgestellt. Hier weist unter Bezugnahme auf 9 ein Übertragungssubstrat 110 eine Vielzahl von halbkugelförmigen Vertiefungen 112 auf. Jede halbkugelförmige Vertiefung 112 weist einen Durchmesser d1 von z. B. ungefähr 50 μm bis 500 μm auf. Die halbkugelförmigen Vertiefungen 112 werden durch Fotolithografie und Naßätzen gebildet. Jede der halbkugelförmigen Vertiefungen 112 wird mit einem nachgiebigen Material 114 gefüllt. Das nachgiebige Material 114 ist z. B. Silikon. Das nachgiebige Material 114 wird auf die Vertiefungen 112 mit einer Dickschicht-Druckanlage, wie dem P5-System, aufgetragen.
  • Unter Bezugnahme auf 10 wird eine Kleberschicht 116, die in adhäsive Bereiche 116a bis 116d strukturiert ist, auf der Oberseite 118 des Übertragungssubstrates 110 aufgetragen. Die Kleberschicht 116 ist zum Beispiel ein druckbares Polymid, das mit einer Dickschicht-Druckanlage, wie dem P5-System, aufgetragen wird.
  • Unter Bezugnahme auf 11 wird der vereinzelte Halbleiterchip 16a umgedreht und auf den Oberseiten 120a bis 120b der adhäsiven Bereiche 116a und 116b angeordnet und überbrückt dadurch die angrenzenden adhäsiven Bereiche 116a–b. Die Oberseite 20a des Chips 16a berührt dadurch die Oberfläche der adhäsiven Bereiche 120a und 120b. Der zweite und der dritte Chip 16b, 16c sind entsprechend über die Oberfläche der adhäsiven Bereiche 120b bis 120d hinweg positioniert. Die Vielzahl von Chips 16a bis 16c wird über die Oberfläche der adhäsiven Bereiche 120a bis 120d hinweg in einer Bondanlage positioniert, wie dem System 2200 apm, das von Datacon mit Sitz in Österreich hergestellt wird. Die Chips 16a bis 16c haften an den Oberflächen des adhäsiven Bereiches 120a bis 120d, weil die adhäsiven Bereiche 116a bis 116d, die noch nicht ausgehärtet sind, nach dem Abscheiden immer noch klebrig sind. Die Metallkontaktstellen 22a bis 22c werden direkt an den Zwischenräumen 122a bis 122c zwischen den adhäsiven Bereichen 116a bis 116d positioniert. Die Metallkontaktstellen 22a bis 22c bleiben dadurch unbedeckt.
  • Im Anschluß an die Bestückung der Chips 16a bis 16c auf den adhäsiven Bereichen 116a bis 116d werden die Kleberschicht 116a bis 116d und das nachgiebige Material 114 zusammen in einem Ofen bei ungefähr 200°C für 30 bis 60 Minuten ausgehärtet.
  • Unter Bezugnahme auf 12 werden die Chips 16a bis 16c mit einem ersten Verkapselungsmaterial 124 und einem zweiten Verkapselungsmaterial 126 verkapselt. Das erste Verkapselungsmaterial 124 füllt die Zwischenräume 128a und 128b zwischen den Chips 16a bis 16c. Das zweite Verkapselungsmaterial 126 wird nach dem Aushärten des ersten Verkapselungsmaterials 124 aufgebracht. Das zweite Verkapselungsmaterial 126 weist eine Dicke T2 von z. B. ungefähr 5 μm bis 200 μm auf und bildet eine dünne Beschichtung 127 auf dem ersten Verkapselungsmaterial 124 und den Rückseiten 30a bis 30c der Chips 16a bis 16c. Das erste und das zweite Verkapselungsmaterial 124, 126 werden so ausgewählt, daß sich die Spannung zwischen den Chips 16a bis 16c verringert. Das erste und das zweite Verkapselungsmaterial 124, 126 sind ein nachgiebiges Material, wie Silikon, das von Wacker-Chemie mit Sitz in Deutschland hergestellt werden. Alternativ kann das erste und das zweite Verkapselungsmaterial relativ hart sein, wie Hysol®, das von Dexter, Windsor Locks, Connecticut, hergestellt wird. Wenn das zweite Verkapselungsmaterial 126 einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten (CTE) nahe dem von Silizium aufweist bzw. sein Elastizitätsmodul sehr klein ist, wird keine Spannung an den Materialgrenzflächen erzeugt, wie dem Rand 36b von Chip 16a und dem ersten Verkapselungsmaterial 124.
  • Unter Bezugnahme auf 13 werden das erste und das zweite Verkapselungsmaterial 124, 126 nach deren Aushärtung steif. Diese Steifigkeit erlaubt es, das Übertragungssubstrat 110 vom nachgiebigen Material 114 und den adhäsiven Bereichen 116a bis 116d in einer Bondanlage zu trennen. Das Entfernen des Übertragungssubstrates 110 läßt einen freistehenden wiederhergestellten Wafer 130 zurück, der als funktionsfähig bekannte Chips 16a bis 16c umfaßt. Der wiederhergestellte Wafer 130 weist eine Frontschicht 131 auf, einschließlich nachgiebigen Materials 114 und adhäsive Bereiche 116a bis 116d. Der wiederhergestellte Wafer 130 bleibt infolge der Verringerung der Spannung durch das erste und das zweite Verkapselungsmaterial 124, 126 eher eben als gebogen. Das nachgiebige Material 114 bildet eine Vielzahl von nachgiebigen Höckern 132 auf dem wiederhergestellten Wafer 130.
  • Unter Bezugnahme auf 14A, 14B und 14C wird Metall auf den nachgiebigen Höckern 132 und der Kleberschicht 116a bis 116d durch Sputtern in einer Sputteranlage abgeschieden, wie der Clusterline, die von Unaxis mit Sitz in der Schweiz hergestellt wird. Die resultierende Metallisierungsschicht 134 schließt eine untere Schicht aus Titan und eine Kupferschicht ein. Die Metallisierungsschicht 134 wird unter Verwendung einer speziellen Resist-Beschichtungstechnologie aufgrund der Ausgleichsstruktur auf dem Wafer strukturiert, d. h. der nachgiebigen Höcker 132 und der Kleberschicht 116a bis 116d, welche die standardmäßige Beschichtung ähnlich der Schleuderbeschichtung nicht erlauben. Das Galvanisieren des Fotoresistes ist ein Verfahren, welches die Steuerung der Schichtdicke erlaubt. Es ermöglicht daher das Bilden einer Resistschicht, die in jedem Punkt der Ausgleichsstruktur die gleiche Dicke aufweist. Ein geeignetes Resist ist PEPR 2200 von Shipley, das in einem ED-Coater EquinoxTM aufgebracht wird, der von Semitool mit dem Sitz in Kalispell, Montana, hergestellt wird. Ein Naßätzverfahren definiert die Metalleiterbahnen 135a bis 135c.
  • Die Metalleiterbahnen 135a bis 135c stehen in elektrischer Verbindung mit den Metallkontaktstellen 22a bis 22c. Einige der vielen Metalleiterbahnen 135, z. B. die Bahnen 135d, 135e, erstrecken sich über die Ränder 36a bis 36f der Chips 16a bis 16c hinaus. Entsprechend erstrecken sich die Abschnitte der Frontschicht 131, einschließlich der nachgiebigen Höcker 132 und adhäsiven Bereiche 116a bis 116d, über die Ränder 36a bis 36f der Chips 16a bis 16c hinaus.
  • Unter Bezugnahme auf 15 wird der wiederhergestellte Wafer 130 in Einzelchips 140a bis 140c getrennt. Um die Chips 140a bis 140c zu vereinzeln, durchtrennt eine Polymer-Schneidklinge das erste und das zweite Verkapselungsmaterial 124, 126.
  • Unter Bezugnahme auf 16 weist eine Leiterplatte 150 eine Vielzahl von Metallkontakten 152 auf. Die Metallkontakte 152 werden an die Vielzahl von Metalleiterbahnen 135 des Chips 16a gelötet. Der Chip 140a ist dadurch angeschlossen und in elektrischer Verbindung an die bzw. mit der Leiterplatte 150.
  • Unter Bezugnahme auf 17 füllt in einer dritten Ausführungsform eine nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210 die halbkugelförmigen Vertiefungen 112 des transparenten Übertragungssubstrates 110. Die nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210 ist ein nachgiebiges Material, wie Silikon. Die nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210 erstreckt sich über die Oberseite 118 des Substrates 110. Die nachgiebige Ausgleichsschicht 210 weist eine Dicke T3 von z. B. 10 bis 200 μm auf. Die nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210 wird in Übereinstimmung mit einer vorbestimmten Struktur durch eine Dickschicht-Druckanlage abgeschieden.
  • Unter Bezugnahme auf 18 wird der vereinzelte Halbleiterchip 16a umgedreht und auf einer Oberseite 212a und 212b der nachgiebigen Ausgleichs-Frontschicht 210 angeordnet. Die Oberseite 20a des Chips 16a berührt dadurch die nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210. Der zweite und der dritte Chip 16b, 16c sind entsprechend auf den Oberseiten 212b bis 212d der nachgiebigen Ausgleichs-Frontschicht 210 positioniert. Die Vielzahl von Chips 16a bis 16c wird auf der nachgiebigen Ausgleichs-Frontschicht 210 in einer Bondanlage positioniert.
  • Unter Bezugnahme auf 19 werden die Chips 16a bis 16c mit dem ersten Verkapselungsmaterial 124 und zweiten Verkapselungsmaterial 126 verkapselt, wie oben in Verbindung mit 12 beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 20 wird nach dem Aushärten des ersten und zweiten Verkapselungsmaterials 124, 126 das Übertragungssubstrat 110 entfernt, ein freistehender wiederhergestellter Wafer 220 zurückgelassen, der eine nachgiebige Ausgleichs-Frontschicht 210 aufweist.
  • Unter Bezugnahme auf 21 werden die Metalleiterbahnen 135 in einer Metallisierungsschicht definiert, wie oben in Verbindung mit 14A und 14B beschrieben.
  • Unter Bezugnahme auf 22 wird der wiederhergestellte Wafer 220 in Einzelchips 222a bis 222c getrennt.
  • Unter Bezugnahme auf 23 wird der Chip 222a an die Leiterplatte 150 gelötet, wie oben in Verbindung mit 16 beschrieben.
  • Eine Anzahl von Ausführungsformen der Erfindung wurde beschrieben. Nichtsdestoweniger wird man verstehen, daß verschiedene Modifikationen vorgenommen werden können, ohne von dem Sinn und dem Anwendungsbereich der Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel kann das Übertragungssubstrat aus einem Metall hergestellt sein. Es kann eine runde Form mit einem Durchmesser von z. B. 300 mm haben. Die Vertiefungen in dem Übertragungssubstrat können langgestreckte Vertiefungen sein. Die monoatomare Schicht kann Polyethylen bzw. Teflon® sein. Die dielektrische Schicht kann eine weiche Schicht wie Silikon oder eine harte Schicht wie Polyimid bzw. ein Epoxidharz bzw. ein anderes Polymer sein. Letzteres kann in der Größenordnung von 1.000 mal weniger nachgiebig als Silikon sein. Die Auswahl des Materials für die dielektrische Schicht basiert mindestens zum Teil auf dem Typ der Querverbindungen, die verwendet werden. Die Nachgiebigkeit sollte durch mindestens die dielektrische Schicht bzw. die Querverbindungen bereitgestellt sein. Zum Beispiel kann ein härteres Dielektrikum verwendet werden, wenn die Querverbindungen nachgiebig sind. Wenn die Querverbindungen hart sind, sollte die dielektrische Schicht flexibel sein. Wenn ein Chip nicht extrem groß ist, d. h. wenn der Abstand der Lötkugeln zu einem Nullpunkt kleiner als ungefähr 5 mm ist, ist eine nachgiebige Zwischenschicht für das Erfüllen der standardmäßigen Zuverlässigkeitsforderungen nicht notwendig. Ein Nullpunkt auf dem Chip ist der Bereich auf dem Chip, wo die Spannung Null ist, d. h. das Symmetriezentrum des Chips.
  • Die dielektrische Schicht kann in dem Chipbonder ausgehärtet werden.
  • Im Fall sehr dünner Chips, d. h. mit einer Dicke von weniger als 100 μm, kann ein zweites Übertragungssubstrat auf der Verkapselungsschicht verwendet werden, um die mechanische Stabilität während der nachfolgenden Schritte der Dickschichtverarbeitung zu erhöhen. Das Verkapselungsmaterial kann Polyimid, BCB, JSR, Porbelec oder Silikon sein.
  • Das Bauelement, das in dem Halbleiterchip gebildet wird, kann ein mikro-elektromechanisches Bauelement sein.
  • Die Metallisierungsschicht kann eine Gesamtdicke im Bereich von 2 bis 5 μm aufweisen.
  • Wenn der Chip mit einer Leiterplatte durch Löten verbunden wird, kann eine Lötstoppmaske durch Drucken mit einem P5-System gebildet werden. Eine Lötstopmaske kann aus fotoempfindlichem Benzocyclobuten (BCB) bzw. Polybenzoxazol (PBO) hergestellt sein.
  • Die Verbindungselemente können Lötkontakthügel sein, können aus Lot, einem leitenden Kleber bzw. metallüberzogenen Höcker hergestellt sein.
  • Das Rastermaß für Anordnungen mit Lötkontakthügeln kann von 500 μm bis 800 μm reichen.
  • Die Kleberschicht ist typischerweise aus einem harten Epoxidharz hergestellt. Wenn größere Auflösung erforderlich ist als die, die durch Drucken erhalten werden kann, dann die Kleberschicht mit standardmäßigen Mikroelektronikprozessen wie Schleuderbeschichtung oder Sprühbeschichtung und Lithografie aufgetragen werden.
  • Vor der Vereinzelung kann die Funktionalität von einzelnen Chips getestet werden. Vor der Vereinzelung wiederhergestellter Wafer kann das Burn-in durchgeführt werden. Die Chips können durch Zertrennen oder Stanzen vereinzelt werden. Demgemäß sind andere Ausführungsformen innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur, umfassend die Schritte: Bereitstellen einer Vielzahl von Halbleiterchips (16a–c) so, dass Freiräume (26a, b; 128a, b) zu benachbarten Halbleiterchips verbleiben; Verkapseln der Halbleiterchips (16a–c) mit einem ersten Verkapselungsmaterial (24; 124) so, dass die Freiräume (26a, b; 128a, b) zwischen den Halbleiterchips aufgefüllt sind, wobei die Verkapselungsschicht die Halbleiterchips zusammenbondet; Ausbilden von Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e) auf den Halbleiterchips (16a–c), die jeweils mit einer Kontaktstelle (22a–c) auf einer Vorderseite eines Halbleiterchips (16a–c) verbunden sind und sich über die Abmessung (36a–d) des Halbleiterchips (16a–c) hinaus erstrecken; und Vereinzeln von Chip-Bauteilen (44a–c; 140a–c; 222a–c), die jeweils einen Halbleiterchip (16a–c) und Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e), die jeweils mit der Kontaktstelle (22a–c) des Halbleiterchips (16a–c) verbunden sind und sich über die Abmessung (36a–d) des Halbleiterchips (16a–c) hinaus erstrecken, umfassen, im Bereich der mit Verkapselungsmaterial (24; 124) aufgefüllten Freiräume (26a, b; 128a, b) zu den benachbarten Halbleiterchips, dadurch gekennzeichnet, dass zum Bereitstellen der Vielzahl von Halbleiterchips (16a–c) so, dass Freiräume (26a, b; 128a, b) zu benachbarten Halbleiterchips verbleiben, die Halbleiterchips (16a–c) auf der Vorderseite mittels einer Kleberschicht (116) auf einem Übertragungssubstrat (10; 110) aufgebracht werden, wobei das Verkapseln der Halbleiterchips (16a–c) über eine freiliegende Rückseite der Halbleiterchips (16a–c) erfolgt, und wobei nach dem Verkapseln der Halbleiterchips (16a–c) und vor dem Ausbilden von Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e) auf den Halbleiterchips (16a–c) das Übertragungssubstrat (10; 110) entfernt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kleberschicht (116) ein druckbares Polyimid, ein Epoxidharz oder ein anderes Polymer ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verkapselungsmaterial (24; 124) Polyimid, BCB, JSR, Porbelec oder Silikon ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als funktionsfähig bekannte Halbleiterchips (16a–c) bereitgestellt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallleiterbahnen (34a, f, g, l, m; 135d, e) gegenüber der Abmessung (36a–d) des Halbleiterchips (16a–c) eine vergrößertes Flächenraster für Verbindungselemente bildet.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Verkapselungsschicht (28; 126) auf der Rückseite der Halbleiterchips (16a–c) und über dem ersten Verkapselungsmaterial (24; 124) ausgebildet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verkapselungsschicht (28; 126) eine Dicke von 5 μm bis 200 μm aufweist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallleiterbahnen (34; 135) des vereinzelten Chip-Bauteils (44a–c; 140a–c; 222a–c) mit Metallkontakten (52a–h; 152) einer Leiterplatte (50; 150) verlötet werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallleiterbahnen (34) des vereinzelten Chip-Bauteils (44a–c) mit den Metallkontakten (52a–h) der Leiterplatte (50) über eine Anordnung von Lötkugeln (40a–f) miteinander verlötet werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rastermaß für die Anordnung von Lötkugeln (40a–f) von 500 μm bis 800 μm reicht.
  11. Halbleiterstruktur hergestellt mit einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei der Halbleiterchip (16a–c) einen integrierten Schaltkreis umfasst.
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