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Die Erfindung betrifft eine Sanitärrauminstallation,
die insbesondere für öffentliche
Gebäude
und für
Bürogebäude bestimmt
ist.
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Bei öffentlichen Neubauten und Büroneubauten
ist es bisher bei der Gestaltung von Sanitärräumen üblich, eine genaue Planung
der verschiedenen festen Einbauten, wie WC, Waschbecken, Schränke, Beleuchtungen
PTC vorzunehmen, die vorgesehenen Räume entsprechend an den vorgesehenen
Installationsorten mit entsprechenden Ein- und Auslässen zu
versehen und die Wände
und den Boden zu verfliesen. Dabei sind sowohl die vorbereitenden
Maßnahmen
für die
Installation in der Wand als auch die Verfliesungen aufwendig, wobei
zudem die Gefahr besteht, dass in der Bauphase hochwertige Materialien
beschädigt
werden. Diese Nachteile gelten in gleicher Weise auch für die Renovierung vorhandener
Sanitärbereiche.
Ungünstig
ist ferner der hohe Kosten- und Zeitaufwand, der anfällt, wenn beschädigte Wandbereiche
repariert werden müssen.
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Es besteht daher ein Bedürfnis nach
Schaffung einer Sanitärrauminstallation
der eingangs genannten Gattung, die einen schnellen eventuellen Aufbau
ohne sichtbare Gebäudewände ermöglicht.
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Erfahrungsgemäss wird dieses Bedürfnis durch
eine Sanitärrauminstallation
gemäss
dem Patentanspruch 1 befriedigt. Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen
der Erfindung sind den nachgeordneten Patentansprüchen zu
entnehmen.
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In vorteilhafter Weise macht die
Erfindung somit eine Sanitärrauminstallation
verfügbar,
die insbesondere für öffentliche
Gebäude
und Bürogebäude geeignet
ist und aus vorgefertigten modulartigen Wandabschnitten zur Aufnahme
von sanitären
Einrichtungen, wie Waschbecken, WC, Einbauschränke, Handtuch- und Papierrollenhaltern,
Spiegel, Beleuchtungseinrichtungen und dergleichen und von Türen, und
aus Einrichtungen zur lösbaren
reibschlüssigen
Befestigung der seitlichen Ränder
benachbarter Wandabschnitte aneinander besteht. Aufgrund des erfindungsgemäßen Konzeptes
ist bei der Gebäudebauphase
ein nachträglicher
Bau ohne weitere Gewerke ebenso möglich wie eine nachträgliche Änderung
von Raumkonzeptionen und auch eine Renovierung vorhandener Sanitärräume, ohne
dass ein gestalterischer Eingriff an den Gebäudewänden erforderlich ist und ohne
dass eine Abstimmung mit den weiteren Gewerken benötigt wird.
Dabei können auch
vorhandene handelsübliche
Sanitärgegenstände und
Gestelle mit integriert werden. Die Sanitärräume lassen sich mit einem hochwertigen
Design individuell entsprechend den modulartigen Wandabschnitten
gestalten, wobei verschiedene Oberflächen im Sichtbereich präsentiert
werden können
und wobei auch eine außerordentliche
Flexibilität bei
der Gestaltung erreicht wird. Die Installationsbefestigung an der
Gebäudewand
sind dabei nicht sichtbar, und auch die Zuwasser-, Abwasser- und Elektroleitungen
können
verdeckt hinter den modulartigen Wandabschnitten angeordnet werden.
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Die erfindungsgemäße Sanitärrauminstallation ermöglicht eine
Oberflächengestaltung
in beliebiger Ausführung,
die bei jedem vorgefertigten Wandabschnitt bereits fertig vorliegt.
Die Montage lässt
sich außerordentlich
einfach und schnell mit der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung
durchführen,
wobei einzelne Wandabschnitte auch austauschbar sind und nur ein
einziger gebäudewandseitiger
Wasserzulauf und -ablauf sowie ein einziger Elektroanschlusspunkt
im gesamten Sanitärraum
erforderlich ist. Der Sanitärraum
lässt sich
wegen der einfachen Verbindungen mit wenig Aufwand auf- und auch
gegebenenfalls wieder abbauen, wobei vorteilhaft auch handelsübliche Sanitärgegenstände wie Toiletten,
Waschbecken etc. verwendet werden können. Die gesamte Sanitärrauminstallation
kann vorteilhaft als Kartonware konfektioniert und von einem einzigen
Lieferanten geliefert werden, wodurch eine Koordinierung mit mehreren
Lieferanten und zugehörigen
Gewerken entfällt.
Es ist kein Fliesen, an der Wand u.s.w. mehr notwendig, da die erfindungsgemäße Sanitärrauminstallation
eine komplette Ausstattung mit Wänden
vorsieht, die ein hochwertiges Design realisieren können, wobei
eine große
Auswahl an Oberflächen
eine individuelle Gestaltung ermöglicht.
Vorteilhaft ist ferner, dass Aufnahmen für Toilettenbürsten, Papierrollen
u.s.w. in einem Wandabschnitt, insbesondere in einem Einbauschrank,
untergebracht werden können
und damit nicht mehr in den Raum ragen und für Diebe uninteressant werden.
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Gemäß einer bevorzugten weiteren
Ausgestaltung der Erfindung weist jede Befestigungseinrichtung ein
vorzugsweise metallisches, insbesondere aus Stahl hergestelltes
Schienenprofil auf, das wenigstens eine, vorzugsweise zwei verstellbare,
vorzugsweise im Abstand verstellbare Wandbefestigungen aufweist.
Hierdurch gestaltet sich der Montageaufwand außerordentlich gering, da nur
pro modulartigem Wandabschnitt ein bis zwei Gebäudewandbohrungen im Bereich
jeden Befestigungsrandes eingebracht werden müssen. Die Verstellbarkeit der Wandbefestigung,
die zudem neben der Abstandsänderung,
vorzugsweise teleskopisch, auch eine winklige Verstellbarkeit beinhalten
kann, ermöglicht
dabei eine leichte Justierung und Anpassung an die örtlichen
Gegebenheiten.
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Gemäss einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung weist jedes Schienenprofil zwei benachbarte Anlageabschnitte
für die
Ränder
benachbarter Abschnitte auf, zwischen denen eine Lochreihenanordnung
für den
Einsatz von zugeordneten Profilhaken einer abdeckenden Klemmleiste
gebildet ist. Die Lochreihe kann dabei vorzugsweise mit langen Löchern gebildet
sein, und die zugeordneten Profilhaken können bevorzugt eine angeschrägte Anlagefläche für die rückseitigen
Ränder
der zugeordneten Löcher
aufweisen, um durch relative Verschiebung der Klemmleiste zu dem
Schienenprofil eine haltende Klemmwirkung im Sinne einer lösbaren reibschlüssigen Befestigung
zu erzielen. Vorteilhaft ist dabei im Sichtbereich keinerlei Wandbefestigungselement
sichtbar.
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Gemäß einer bevorzugten weiteren
Ausgestaltung der Erfindung ist für jeden Anlageabschnitt ein
Gummiprofil vorgesehen, das zwischen dem Rand des Wandabschnitts
und dem Anlageabschnitt des Schienenprofils angeordnet ist, wobei
vorteilhaft für
den Ausgleich unterschiedlicher Randdicken von Wandabschnitten Gummiprofile
unterschiedlicher Dicke vorgesehen sind. Die Gummiprofile können dabei
jeden geeigneten Querschnitt aufweisen und sind im Querschnitt rund,
oval oder bevorzugt rechteckig, was Vorteile für die Befestigung des Gummiprofils
an dem Anlageabschnitt sowie die Größe der Kontaktierungsfläche bietet.
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Das Gummiprofil ist bevorzugt wenigstens teilflächig an
dem Anlageabschnitt durch Verkleben befestigt.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung weist die Abdeckleiste für die Aufnahme von Trennwandabschnitten,
z. B. Toilettentrennwandabschnitte, senkrecht zu den benachbarten Wandabschnitten
ein Aufnahmeprofil, vorzugsweise ein U-Profil auf. In einer weiteren
Ausbildung ist die Klemmleiste für
eine Eckverbindung zweier benachbarter Wandabschnitte als Winkelleiste
ausgebildet, die wenigstens eine Reihe von Schenkelprofilhaken für eine zugeordnete
Locheinanordnung eines Schienenprofils am Rand der Abschnitte aufweist.
Durch die vorgesehene Versteilbarkeit der Wandbefestigung lässt sich
damit auch in Sanitärraumecken
eine zuverlässige
Klemmbefestigung durch die Winkelleiste verwirklichen. Die Abdeckleiste
selbst kann zur Sicherung ihrer Klemmbefestigungsstellung noch gesichert
sein, beispielsweise durch eine Arretierungsschraube, um die Lösbarkeit
der Befestigung sicherzustellen.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung weist jede Befestigungseinrichtung einen Fußabschnitt
auf, wobei für
jeden Fußabschnitt
eine Abdeckung für
den Befestigungs- bzw. seine Bodenauflage vorgesehen ist, durch
die die Befestigung zum Boden abschirmbar ist. Wenn weiterhin jeder
Fußabschnitt
höhenverstellbar
ist oder durch Unterlage von Zwischenscheiben die Auflage jedes
Fußabschnitts veränderbar
ist, ist die Höhe
der Abdeckung so gewählt,
dass sie auch beim Maximalwert der Verstellung beziehungsweise Höherstellung
des Fußabschnitts
diesen Bereich abdeckt.
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Die modulartigen Wandabschnitte sind
vorgefertigt und können
vorteilhaft in ihren Abmessungen standardisiert sein. Sie wei sen
nach einer bevorzugten Ausgestaltung an der Innenseite eine vorgefertigte
Oberfläche
auf, so dass nach ihrer Montage keine weitere gestalterische Bearbeitung
der Wand erforderlich ist.
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Die modulartigen Wandabschnitte sind
bevorzugt als reine Wandabschnitte, als Wandabschnitte zur Aufnahme
von sanitären
Einrichtungen, zu denen auch Einbauschränke, Spiegelbeleuchtungseinrichtungen
gehören,
als reine Beleuchtungs- und als reine Spiegelmodule zur Kombination
der vorgenannten Wandabschnitte und als Türmodul ausgebildet. Dabei ist
in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass wenigstens ein Wandabschnitt
als Toilettenschrank mit integrierten Abschnitten, wie WC-Papierrolle,
Seifenspender, Handtuchspender, Toilettenbürste, Abfallbehälter, Beleuchtung
und Spiegel ausgebildet ist. Weiterhin kann wenigstens ein Wandabschnitt
als Lichtstreifen- bzw. Lampenmodul mit biegsamen Reflektor als
in der Breite veränderbares
Element zur Anpassung an die Raumbreite des Gebäudes durch Nachschneiden auf
der Baustelle ausgebildet sein und wenigstens ein Abschnitt als
Waschbeckenmodul, vorzugsweise mit Spiegel, gebildet sein. Vorteilhaft
kann weiterhin auch wenigstens ein Wandabschnitt als Toilettenrückwand mit
WC-Beckenanschluss ausgebildet sein und wenigstens ein Wandabschnitt
in seiner oberen Hälfte
eine hinter einer Glasplatte angeordnete Beleuchtungseinrichtung,
vorzugsweise eine Neonleuchtstofflampe, und in seiner unteren Hälfte einen
Schrank aufweisen.
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Zur Erleichterung der Installation
bei Ersteinbau, Austausch von Wandabschnitten sowie Renovierung
ist weiterhin vorteilhaft eine einzige Zuwasserleitung, eine einzige
Abwasserleitung sowie eine einzige Elektroleitung vorgesehen, die
zwischen den Wandabschnitten und den Gebäudewänden zum Anschluss von Waschbecken,
WC sowie Beleuchtungseinrichtung, Steckdosen etc. jeweils von einem
einzigen Anschlusspunkt verlegbar sind.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel einer Sanitärrauminstallation
gemäß der Erfindung;
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2 eine
perspektivische Explosionsansicht einer Befestigungseinrichtung
mit flacher Klemmleiste;
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3 eine
Seitenansicht der Befestigungseinrichtung gemäß 2;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Klemmleiste mit einem U-Profil zum
Anschluss einer Querwand;
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5 eine
vergrößerte Abschnittsdarstellung
der Klemmleiste gemäß 4 zur Darstellung der Form
des Profilhakens;
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6 einen
horizontalen Schnitt durch einen Lichtstreifenmodul;
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7 eine
perspektivische Darstellung eines Einbauschranks, der beispielsweise
neben einem Waschbecken-Wandabschnitt
vorgesehen sein kann; und
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8 eine
perspektivische Ansicht eines Einbauschranks als Wandabschnitt neben
einem WC-Wandabschnitt.
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In 1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Sanitärrauminstallation 10 dargestellt,
wobei zur Vereinfachung gebäudeseitige
Wände weggelassen
wurden. Die Sanitärrauminstallation 10 besteht
aus zahlreichen modulartigen Wandabschnitten, die zur Bildung eines
Waschraums 11 eines Zwischenflures 12 und einzelner WC-Kabinen 13 ausgebildet
ist. Betreten wird die Sanitärinstallation 10 bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch einen Eingangsbereich 14.
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Die Sanitärrauminstallation 10 besteht
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäss 1 aus zahlreichen leicht
unterschiedlichen modularen Wandabschnitten. Vom Eingangsbereich
14 im Uhrzeigersinn gesehen handelt es sich dabei um einen ersten
reinen Wandabschnitt 15, der auf seiner Innenseite eine
vorgefertigte Oberfläche
aufweist. Darin schließt
sich über
Eck ein Waschbecken-Wandabschnitt 16 an, wobei dem im Waschraum 11 insgesamt
vier Wandabschnitte 16 vorgesehen sind. Mit 17 ist
ein Lampen- und Schrankmodul-Abschnitt bezeichnet, der bei dem Ausführungsbeispiel
zwischen zwei Waschbeckenabschnitten 16 angeordnet ist.
Der Lampen- und Schrankmodul-Abschnitt 17 befindet sich
auch an der gegenüberliegenden
Seite des Waschraumes 11 zwischen den dort vorgesehenen
Waschbecken-Wandabschnitten 16.
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An den Waschbecken-Wandabschnitt 16 schließt sich
ein installationsfreier Wandabschnitt 18 an, der ebenfalls
an gegenüberliegenden
Seiten der Sanitärrauminstallation 10 vorgesehen
ist. Im Verbindungsbereich zwischen den Wandabschnitten 16 und 18 ist
rechtwinklig in den Raum ragend eine Trennwand 19 befestigt,
die den Waschraum 11 von dem Zwischenflur 12 trennt.
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In 1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Sanitärrauminstallation 10 dargestellt,
wobei zur Vereinfachung gebäudeseitige
Wände weggelassen
wurden. Die Sanitärrauminstallation 10 besteht
aus zahlreichen modulartigen Wandabschnitten, die zur Bildung eines
Waschraums 11 eines Zwischenflures 12 und einzelner WC-Kabinen 13 ausgebildet
ist. Betreten wird die Sanitärinstallation 10 bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
durch einen Eingangsbereich 14.
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Die Sanitärrauminstallation 10 besteht
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäss 1 aus zahlreichen leicht
unterschiedlichen modularen Wandabschnitten. Vom Eingangsbereich 14 im
Uhrzeigersinn gesehen handelt es sich dabei um einen ersten reinen
Wandabschnitt 15, der auf seiner Innenseite eine vorgefertigte
Oberfläche
aufweist. Darin schließt
sich über
Eck ein Waschbecken-Wandabschnitt 16 an, wobei dem im Waschraum 11 insgesamt
vier Wandabschnitte 16 vorgesehen sind. Mit 17 ist
ein Lampen- und Schrankmodul-Abschnitt bezeichnet, der bei dem Ausführungsbeispiel
zwischen zwei Waschbeckenabschnitten 16 angeordnet ist.
Der Lampen- und Schrankmodul-Abschnitt 17 befindet sich
auch an der gegenüberliegenden
Seite des Waschraumes 11 zwischen den dort vorgesehenen
Waschbecken-Wandabschnitten 16.
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An den Waschbecken-Wandabschnitt 16 schließt sich
ein installationsfreier Wandabschnitt 18 an, der ebenfalls
an gegenüberliegenden
Seiten der Sanitärrauminstallation 10 vorgesehen
ist. Im Verbindungsbereich zwischen den Wandabschnitten 16 und 18 ist
rechtwinklig in den Raum ragend eine Trennwand 19 befestigt,
die den Waschraum 11 von dem Zwischenflur 12 trennt.
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nicht dargestellter Weise kann weiterhin
für den
unteren Befestigungsbereich bzw. die Bodenauflage des Fußabschnittes 32 eine
kappenförmige
Abdeckplatte vorgesehen sein, die etwaige Höhenausgleichsmaßnahmen
für den
Betrachter verschwinden lässt.
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Mit 33 und 34 sind
zwei Gummiprofilelemente angedeutet, die zur Anlage auf den Anlageabschnitten 30 bzw. 31 vorgesehen
sind und an den Ränder
von zu verbindenden Wandabschnitten anliegen. Eine Klemmleiste 35,
die im Sichtbereich die Ränder
zu verbindender Wandabschnitte überdeckt, weist
rückseitig
Profilhaken 36 auf, die, wie bei dem anderen Ausführungsbeispiel
der Klemmleiste gemäss 5 gezeigt, eine angeschrägte Anlagefläche 37 für den Eingriff
in den unteren Rand der Löcher
der Lochreihe 29 des Schienenprofils 27 aufweist.
Die Klemmleiste 35 wird zur lösbaren reibschlüssigen abdeckenden
Befestigung der seitlichen Ränder
benachbarter Wandabschnitte mit ihren Hakenprofilen 36 zwischen
den Rändern
und zwischen den Gummiprofilen 34 und 35 in die
Löcher
der Lochreihe 29 eingesetzt und nach unten relativ zu dem Schienenprofil 27 verschoben.
Dabei greift die angeschrägte
Anlagefläche 37 des
Profilhakens 36 hinter den unteren Rand der Löcher. Mit
zunehmender Relativverschiebung wird die Klemmleiste 35 näher zu dem
Schienenprofil 31 gezogen, wodurch die Ränder der
Wandabschnitte fest gegen die verformenden Gummiprofile 33, 34 gepresst
werden. Diese Verformung aufgrund der Reibkräfte zwischen den Gummiprofilen 43 und 44 sowie
der Klemmleistenrückseite gewährleistet
eine sichere lösbare
reibschlüssige
Befestigung benachbarter Wandabschnitte, wobei in nicht dargestellter
Weise noch eine zusätzliche
Sicherung der Klemmleiste 35 durch eine Verschraubung mit
dem Schienenprofil 31 vorgesehen sein kann. Alternativ
ist es auch möglich,
statt der Klemmleiste 35 mit angeformtem Haken 36 eine
Lochklemmleiste zu verwenden, die mittels Schrauben, insbesondere
Senkkopfschrauben in passende Gewindelöcher in dem Schienenprofil 27 greifen.
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4 zeigt
eine Variante des Schienenprofils 35', bei dem statt der glatten Sichtseite
ein U-Profil angeformt ist, wie auch gut in dem Abschnitt gemäss 5 erkennbar ist. Das U-Profil dient zur
Aufnahme des Randes eines Trennwandabschnittes und ist in 1 beispielsweise als Trennwandabschnitt 19 und
bei den Trennwandabschnitten 20 zwischen den WC-Kabinen 13 eingesetzt.
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Die Länge der Klemmschiene 35, 35' der Gummiprofile 33 und 34 sowie
des Schienenprofils 31 sind annähernd gleich.
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In 6 ist
ein vergrößerter horizontaler Schnitt
durch den Lichtstreifen-Wandabschnitt 23 schematisiert
dargestellt. Der Lichtstreifen-Wandabschnitt 23 besteht
aus einem langgestreckten Leuchtmittel 40, insbesondere
in Form einer Neonleuchtstofflampe, die an einem hohlzylinderabschnittförmigen Lampenschirm 41 angebracht
ist. Der Lampenschirm 41 ist vorzugsweise in Aluminiumfarbe
gehalten und biegbar und mit seinen Rändern 42 und 43 an
der Rückseite
der Schienenprofile 27 mittels Halter 44 und 45 und
diese durchgreifende Klemmschrauben 46 und 47 befestigt.
Zum Sanitärraum
ist der Lichtstreifen-Wandabschnitt 23 mittels einer Plexiglasscheibe 48 abgeschlossen,
die auf den Anlageflächen 31 bzw. 30 über dünne Gummiprofile 49 aufliegt.
An den jeweils gegenüberliegenden
Anlageflächen 30 bzw. 31 sind
Ränder 51 bzw. 52 von
Wandabschnitten über
vergleichsweise dickere Gummiprofile 50 bzw. 53 mittels
der Klemmleisten 35 bzw. 35' befestigt. Die Dicke der Gummiprofile 49, 50 und 53 ist
dabei im Querschnitt so bemessen, dass sich an beiden Anlageseiten
des Klemmprofils ein gleichgroßer
Klemmabstand zu den Anlageflächen 30 bzw. 31 des
Schienenprofils 27 ergibt. Durch die Größe der Profilquerschnitte der
Gummiprofile 33, 34, 49, 50 und 53 lässt sich
somit ein einfacher Ausgleich von dicken Unterschieden an den Klemmbereichen
der Klemmleiste 35 bzw. 35' ausgleichen. Außerdem lassen
sich auch bei nahezu gleicher Dicke der festzuklemmenden Ränder von Wandabschnitten
mit den Gummiprofilen 33, 34, die den gleichen
Querschnitt aufweisen, Toleranzen ausgleichen.
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7 zeigt
ein Einbauschrank-Wandabschnitt 17', der neben einem Waschbecken-Wandabschnitt 16 angebracht
werden kann. Abweichend von dem in 1 dargestellten Einbauschrank-Wandabschnitt 17 besitzt
der Einbauschrank-Wandabschnitt 17' keinen Spiegel, sondern nur Fächer, die
in einem langgestreckten quaderförmigen
Einbauschrankkorpus 55 gebildet sind. Mit 56 und 57 sind
Seitenränder
bezeichnet, mit denen der Einbauschrank-Wandabschnitt 17' an der zuvor
beschriebenen Befestigungseinrichtung 26, wie zuvor beschrieben,
befestigt werden kann. In dem Korpus 55 sind von unten
nach oben Abfalleimer 58, Seifenspender 59, ein
Handtuchhalter 60, eine Ablage 61 sowie ein Aschenbecher 62 gebildet.
Die beiden Seitenränder 56 und 57 verlaufen über den
unteren Rand des Korpus 55 hinaus zu einer Verkleidungswand 61.
Alternativ kann, wie aus 1 erkennbar, der
Einbauschrank-Wandmodul 17 für die Befestigung neben dem
Waschbecken auch in seiner oberen Hälfte mit einer Lampe, ähnlich aufgebaut
wie der Lichtstreifen-Wandabschnitt 23 in 6, in seiner oberen Hälfte und mit anderen zweckmäßigen Einbauten,
wie Handtuchhalter, Seifenspender, Abfalleimer in seiner unteren
Hälfte
ausgebildet sind.
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In 8 ist
eine vergrößerte Darstellung
eines Einbauschrank-Wandabschnitts 21 zur Anordnung neben
einem WC-Wandabschnitt 22 dargestellt. Der Einbauschrank-Wandabschnitt 21 besitzt einen
schmalen langgestreckten Korpus 64, in dem verschiedene
bedarfsgerechte Abteilungen gebildet sind, wie ein Aufnahmebereich 65 für eine WC-Bürste, zwei
WC-Papieraufnahmen 66, 67, ein Bereich zur Anordnung
eines WC-Spülknopfes 68,
eine Aschenbecheranordnung 69, ein Hygienebehälter 70 sowie
Reservepapierkammern 71 und 72. Mit 73 und 74 sind
seitliche Ränder
des Einbauschrank-Wandabschnitts 21 bezeichnet, die zur
Befestigung mit genannten Wandabschnitten unter Einsatz der Befestigungseinrichtung 26 dienen.
Die Seitenränder 73 und 74 erstrecken
sich längs
des Korpus 64 nach unten zu einem Wandblendenabschnitt 75 und
nach oben zu einem Wandblendenabschnitt 76. Die Gestaltung
der Einbauschrank- Wandabschnitte 21 kann bedarfsgerecht
vorgenommen werden.
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- 10
- Sanitärrauminstallation
- 15-23
- Wandabschnitte
- 26
- Befestigungseinrichtung
- 27
- Schienenprofil
- 28
- verstellbare
Wandbefestigung
- 29
- Lochreihenanordnung
- 30,31
- Anlageabschnitte
- 32
- Fußabschnitt
- 33,34
- Gummiprofil
- 35,35'
- Klemmleiste
- 36
- Profilhaken
- 37
- Anlagefläche
- 40
- Neonleuchtstofflampe
- 49,50
- Gummiprofil
- 51,52;
- seitliche
Ränder
- 56,57;
- seitliche
Ränder
- 73,74
- seitliche
Ränder