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Technisches
Gebiet
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf das Gebiet der Leitsysteme. Sie betrifft einen Datenverarbeitungsknoten
und ein Verfahren zur Datenübertragung
zwischen mindestens zwei Datenverarbeitungsknoten in einem replizierten
Datennetz nach dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche.
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Stand der
Technik
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Leitsysteme, insbesondere Kontroll-,
Leittechnik-, Steuer- und/oder
Regelsysteme, für
Anwendungen, die hohe Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit
stellen, sind aus einer Vielzahl von Datenverarbeitungsknoten aufgebaut,
die über
ein Datennetz verbunden sind. Derartige Kontroll-, Leittechnik-
oder Leitsysteme bezeichnet man auch als verteilte Leitsysteme.
Ein wichtiger Aspekt bei einer Entwicklung solch verteilter Leitsysteme
ist es, dafür zu
sorgen, dass ein Fehlverhalten, insbesondere ein Ausfall, einer
einzelnen Komponente nicht zu einem Ausfall des gesamten Leitsystems
führt.
In diesem Zusammenhang spricht man auch von fehlertoleranten Leitsystemen
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Ein Grundbaustein solch fehlertoleranter Leitsysteme
sind Fehler-stummschaltende Datenverarbeitungsknoten (im Englischen „fail-silent" nodes). Wenn solche
Fehler-stummschaltenden Da tenverarbeitungsknoten einen internen
Fehler feststellen, markieren sie von ihnen gesendete Daten als
ungültig
oder unterbinden eine Versendung von Daten vollständig. Auf
diese Weise wird vermieden, dass fehlerhafte Daten von einem Empfänger als
korrekt angesehen werden. Idealerweise weisen Fehler-stummschaltende Datenverarbeitungsknoten eine
hohe Offenbarungsrate (englisch: „coverage") auf, d.h. ein Fehler wird mit grosser
Wahrscheinlichkeit innerhalb einer vorgegebenen, im Allgemeinen sehr
kurzen Latenzzeit bemerkt.
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Solche Fehler-stummschaltenden Datenverarbeitungsknoten
werden häufig
durch ein Paar identischer Prozessoren realisiert. Eine geeignete
Synchronisation zwischen den Prozessoren ermöglicht, dass beide Prozessoren
gleichzeitig ein identisches, Programm ausführen. Ein Vergleichsglied kann
dann Fehler durch einen Vergleich der von den beiden Prozessoren
gelieferten Daten entdecken. Vorteilhaft wird in einem solchen Fall
eine Ausgabe von Daten durch den Datenverarbeitungsknoten vom Vergleichsglied
unterbunden. Das Vergleichsglied ist dabei ein sicherheitsbestimmendes
Element, welches so gebaut ist, dass sein Ausfall nicht unentdeckt
bleiben darf. Ein derartiges Prinzip ist in der deutschen Patentschrift
DE 3211265 C2 beschrieben.
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Um die Funktion des Leitsystems auch
bei Ausfall eines solchen Fehler-stummschaltenden Knoten aufrechtzuerhalten,
werden bei manchen verteilten fehlertoleranten Leitsystemen redundante
Datenverarbeitungsknoten durch ein repliziertes Datennetz verbunden,
um eine grössere
Verfügbarkeit
zu gewährleisten.
Dabei springt ein zweiter redundanter Datenverarbeitungsknoten als
Ersatzknoten ein, wenn ein erster redundanter Datenverarbeitungsknoten
als Arbeitsknoten ausfällt.
Redundante Busleitungen werden synchronisiert betrieben, was bedeutet, dass
parallel arbeitende Datenverarbeitungsknoten identische Daten im
wesentlichen gleichzeitig über beide
Busleitungen versenden. Empfangsstufen der Datenverarbeitungsknoten
wählen
die Daten von einer der Busleitungen aus, überwachen dabei jedoch perma nent
die zweite Busleitung. Auch der Ersatzknoten nimmt am Busverkehr
teil, um dessen Funktionstüchtigkeit überprüfen zu können. In
einer speziellen Auslegungsart sind alle redundanten Datenverarbeitungsknoten
gleichzeitig aktiv und verschicken ihre Daten hintereinander. Ein
Empfänger
bildet daraus einen Konsenz, typischerweise durch eine 1 von 2 Auswahl
oder durch eine 2 von 3 Auswahl.
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1 zeigt
ein herkömmliches,
verteiltes Leitsystem, welches eine Anzahl von n Datenverarbeitungsknoten
S1, ...,Sn umfasst,
welche mit einem Bus verbunden sind, der aus zwei Busleitungen,
Busleitung A und Busleitung B, gebildet ist. Dabei existieren Zeitfenster
ak,l auf Busleitung A und Zeitfenster bk,l auf Busleitung B, wobei k=1,...,n und
l=1,2,... ist. Die Zeitfenster regeln eine Kommunikation zwischen den
Datenverarbeitungsknoten derart, dass es für jeden der Datenverarbeitungsknoten
Si zugeordnete Zeitfenster ai,l und
bi,l (i=1,..., n) gibt, in welchen der Datenverarbeitungsknoten
Si senden darf. Diese Art der Kommunikation
bezeichnet man als zeitgesteuerte Kommunikation (englisch „time division
multiple access",
kurz TDMA, „cyclic
transmission" oder „time-triggered
communication").
Die beiden Busleitungen werden synchron betrieben, was bedeutet,
dass eine maximale Zeitverschiebung zwischen einem Zeitfenster ak,l auf Busleitung A und einem diesem entsprechenden
Zeitfenster bk,l auf Busleitung B klein ist
im Vergleich zu einer Länge
des Zeitfensters ak,l, insbesondere, dass
die Zeitverschiebung angenähert maximal
einige Mikrosekunden beträgt.
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Die Zeitfenster werden dabei entweder
durch einen Masterknoten M nach vorgängiger Zuweisung an die Datenverarbeitungsknoten
S1,...,Sn vergeben, wie
in 1 gezeigt ist, oder
durch einen verteilten Uhrensynchronisationsalgorithmus, mittels
welchem jeder Datenverarbeitungsknoten S1,...,Sn selbst das für ihn vorgesehene Zeitfenster
ermittelt.
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Probleme ergeben sich, wenn ein Datenverarbeitungsknoten
Si in einem nicht für ihn vorgesehenen Zeitfenster
aj,l oder bj,l (j≠i) sendet.
Dadurch werden in diesem Zeitfenster gesendete Daten entweder zerstört oder
einem anderen Datenverarbeitungsknoten Sj zugeschrieben.
Eine solche Situation kann bei einer Leitsystem-Architektur mit
Masterknoten M dann auftreten, wenn aufgrund eines einfachen Fehlers
in einem Adressdecoder der Datenverarbeitungsknoten Si falsch
auf die Zuweisung durch den Masterknoten M reagiert. Im Falle einer
Synchronisation mittels eines verteilten Synchronisationsalgorithmus
kann eine solche Situation dann auftreten, wenn ein oder mehrere
Datenverarbeitungsknoten sich fehlerhaft mit dem Zeitsignal anderer
Datenverarbeitungsknoten synchronisieren, so dass ein Synchronisationsfehler
auch ohne Vorhandensein eines Hardwarefehlers auftreten kann.
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Auch sogenannte Anti-jabber-Schaltkreise bleiben
in einem solchen Fall häufig
wirkungslos. Ein Anti-jabber-Schaltkreis ist ein vom verteilten
Datenverarbeitungssystem unabhängiger
Schaltkreis, der eine Sendedauer und -häufigkeit eines jeden Datenverarbeitungsknotens
S
k (k=1,...,n) limitiert und somit eine
permanente Blockierung des Datennetzes durch einen unkontrolliert
sendenden Datenverarbeitungsknoten S
i verhindert.
Ein solcher Anti-jabber-Schaltkreis ist im US-Patent
US 4860280 offenbart. Wenn ein Datenverarbeitungsknoten
S
i jedoch nur im falschen Zeitfenster, hingegen
mit erlaubter Dauer und Häufigkeit
sendet, erfolgt kein Eingriff durch den Anti-jabber-Schaltkreis.
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Ein weiterentwickelter Anti-jabber-Schaltkreis überprüft deswegen
nicht nur die Sendedauer und -häufigkeit
eines jeden Datenverarbeitungsknotens Sk,
sondern auch, ob der Knoten im richtigen Zeitfenster sendet, und
unterbindet das Senden von Daten im falschen Zeitfenster. Derartige
Anti-jabber-Schaltkreise sind bekannt als Bus-Wächter (englisch: „bus guardian"). Bus-Wächter sind
jedoch fast so komplex wie die Buskontroller selbst, denn sie müssen an
der Synchronisierung teilnehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass eine
Einsatzbereitschaft des Buswächters
kaum überprüft werden kann,
denn dieser soll ja nur in Ausnahmesituationen eingreifen. Dadurch
ergibt sich, dass ein Aufbau eines Leitsystems mit Anti-jabber-Schaltkreisen
aufwendig und kostspielig ist, ohne dass ein nachweisbarer Vorteil
entstünde.
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Darstellung
der Erfindung
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Es ist somit Aufgabe der Erfindung,
einen fehlerstummschaltenden Datenverarbeitungsknoten und ein Verfahren
zur Datenübertragung
zwischen mindestens zwei Datenverarbeitungsknoten in einem replizierten
Datennetz anzugeben, bei welchem die im Stand der Technik genannten
Probleme nicht auftreten.
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Diese und weitere Aufgaben werden
durch einen Datenverarbeitungsknoten und ein Verfahren zur Datenübertragung
der eingangs genannten Art mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemässer Datenverarbeitungsknoten
umfasst dabei mindestens zwei Teilknoten. Jeder Teilknoten weist
einen Datenausgang auf und erzeugt ein Schreibsignal, wenn Daten
von diesem Datenausgang gesendet werden sollen. Jedem Teilknoten
ist je eine Sendeeinheit zugeordnet, welche an eine Busleitung anschliessbar
ist, so dass Daten über
die Busleitung gesendet werden können. Dabei
ist zur Übertragung
von Daten eine Freischaltung erforderlich. Ohne Freischaltung ist
die Übertragung
von Daten unterbunden, d.h. der Datenverarbeitungsknoten ist stummgeschaltet.
Um die Freischaltung zu bewirken, umfasst der erfindungsgemässe Datenverarbeitungsknoten
vorzugsweise ferner mindestens ein Verknüpfungsmittel. Jede Sendeeinheit
ist dabei mit einem ihr zugeordneten Verknüpfungsmittel wirkverbunden.
Liegen von allen Teilknoten gleichzeitig Schreibsignale vor, schaltet
das zugeordnete Verknüpfungsmittel
die Übertragung
frei.
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Das Verknüpfungsmittel muss nicht notwendigerweise
durch eine physikalische Einheit gebildet werden, sondern ist vielmehr
als logische Einheit zu verstehen. Das Verknüpfungsmittel kann dabei auch aus
mehreren hintereinandergeschalteten Teilverknüpfungsmitteln bestehen. Vorteilhaft
kann das Verknüpfungsmittel
oder eines der Teilverknüpfungsmittel
auch in die Sendeeinheit integriert sein. In diesem Fall erfolgt
die Freischaltung der Sendeeinheit intern.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung werden Daten durch die Sendeeinheit nur dann übertragen,
wenn ein erstes Sendesignal an der Sendeeinheit anliegt. Das mindestens
eine Verknüpfungsmittel
erzeugt in diesem Fall das Sendesignal, wenn gleichzeitig von jedem
Teilknoten das Schreibsignal am Verknüpfungsmittel anliegt. Jede
Sendeeinheit ist dabei über
eine Sendesignalverbindung mit einem Verknüpfungsmittel verbunden und
führt so
ein vom Verknüpfungsmittel
erzeugtes Sendesignal der Sendeeinheit zu.
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Ein wichtiger Vorteil eines erfindungsgemässen Datenverarbeitungsknotens
ist, dass dieser keine Vergleichseinrichtung für eine Fehlerstummschaltung
benötigt.
Wenn nötig,
kann der Empfänger
beide Busleitungen vergleichen und somit auch Übertragungsfehler feststellen,
die durch üblichen
Checksummen-Verfahren
nicht abgedeckt werden.
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Beim erfindungsgemässen Verfahren
zur Datenübertragung
wird eine Übertragung
von Daten durch die Sendeinheit eines Datenverarbeitungsknotens
nur dann freigeschaltet, wenn alle seine Teilknoten gleichzeitig
ein Schreibsignal erzeugen. Vorzugsweise werden von den Teilknoten
erzeugte Schreibsignale der Sendeinheit über ein Verknüpfungsmittel zugeführt, welches
die Freischaltung bewirkt, wenn von allen am Verknüpfungsmittel
angeschlossenen Teilknoten das Schreibsignal anliegt.
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Diese und weitere Aufgaben, Vorteile
und Merkmale der Erfindung werden aus der nachfolgenden, detaillierten
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
in Verbindung mit der Zeichnung offensichtlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnung
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1 zeigt
ein herkömmliches
verteiltes Leitsystem.
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2 zeigt
ein Schaltdiagramm eines erfindungsgemässen Datenverarbeitungsknotens.
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3 zeigt
ein Schaltdiagramm einer bevorzugten Weiterbildung eines erfindungsgemässen Datenverarbeitungsknotens.
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4 zeigt
ein Schaltdiagramm einer weiteren bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens.
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5 zeigt
ein Schaltdiagramm einer weiteren bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens.
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6 zeigt
ein Schaltdiagramm weiteren einer bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens.
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7 zeigt
ein mögliche
Ausgestaltung der internen, logischen UND-Verknüpfung 103, 203 aus 4 und 5.
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Die in der Zeichnung verwendeten
Bezugszeichen und deren Bedeutung sind in der Bezugszeichenliste
zusammengefasst. Grundsätzlich
bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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2 zeigt
ein Schaltdiagramm eines erfindungsgemässen Datenverarbeitungsknotens.
Der Datenverarbeitungsknoten besteht aus zwei Teilknoten, nämlich einem
ersten Halbknoten 1 und einem zweiten Halbknoten 2,
welche im wesentlichen identisch sind. Jeder Halbknoten 1, 2 umfasst
einen Applikationsprozessor 13 bzw. 23 und einen
Buskontroller 15 bzw. 25, der unter anderem als
Datenausgang dient. Dem ersten Halbknoten 1 ist ein erster
Transceiver 17 zugeordnet, welcher als erste Sendeeinheit einer Übertragung
von Daten zwischen dem Buskontroller 15 des ersten Halbknotens 1 und
einer ersten Busleitung 8 dient. Dem zweiten Halbknoten 2 ist
ein zweiter Transceiver 27 zugeordnet, welcher als zweite
Sendeeinheit einer Übertragung
von Daten zwischen dem Buskontroller 25 des zweiten Halbknotens 2 und
einer zweite Busleitung 9 dient. Erste und zweite Synchronisationsverbindungen 3 bzw. 4 dienen
einer Synchronisation zwischen den Applikationsprozessoren 13 und 23 bzw.
den Buskontrollern 15 und 25. Ein erstes UND-Gatter 101 dient
als Verknüpfungsmittel.
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Wenn Daten vom einem Buskontroller 15 oder 25 auf
die Busleitung 8 bzw. 9 übertragen werden sollen, erzeugt
dieser ein Schreibsignal, welches über eine Schreibsignalverbindung 11 bzw. 21 dem UND-Gatter 101 zugeleitet
wird. Liegen am UND-Gatter 101 Schreibsignale
von beiden Buskontrollern 15 und 25 an, erzeugt
dieses ein Sendesignal, welches über
eine Sendesignalverbindung 12 bzw. 22 beiden Transceivern 17 und 27 zugeführt wird.
Die Transceiver 17 und 27 sind nur aktiv, wenn das
Sendesignal anliegt. Eine Übertragung
von Daten ist somit nur möglich,
wenn beide Halbknoten 1 und 2 übereinstimmend ein Schreibsignal
abgeben, was eine Blockierung der Busleitungen 8 und 9 äusserst
unwahrscheinlich macht, da eine solche nur noch im Falle gleichzeitig
von beiden Halbknoten 1 und 2 fälschlicherweise
erzeugter Schreibsignale zustande kommen kann.
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3 zeigt
ein Schaltdiagramm einer bevorzugten Weiterbildung eines erfindungsgemässen Datenverarbeitungsknotens.
Der Datenverarbeitungsknoten besteht aus zwei Teilknoten, nämlich einem ersten
Halbknoten 1 und einem zweiten Halbknoten 2, welche
im wesentlichen identisch sind. Jeder Halbknoten 1, 2 umfasst
einen Applikationsprozessor 13 bzw. 23 und einen
Buskontroller 15 bzw. 25, der unter anderem als
Datenausgang dient. Dem ersten Halbknoten 1 ist ein erster
Transceiver 17 zugeordnet, welcher als erste Sendeeinheit
einer Übertragung von
Daten vom Buskontroller 15 des ersten Halbknotens 1 auf
eine erste Busleitung 8 dient, ausserdem ein erstes UND-Gatter 101 als
zugeordnetes Verknüpfungsmittel.
Dem zweiten Halbknoten 2 ist ein zweiter Transceiver 27 zugeordnet,
welcher als zweite Sendeeinheit einer Übertragung von Daten vom Buskontroller 25 des
zweiten Halbknotens 2 auf eine zweite Busleitung 9 dient,
ausserdem ein zweites UND-Gatter 201 als zugeordnetes Verknüpfungsmittel.
Erste und zweite Synchronisationsverbindungen 3 bzw. 4 dienen
einer Synchronisation zwischen den Applikationsprozessoren 13 und 23 bzw.
den Buskontrollern 15 und 25. Wenn Daten von einem
Buskontroller 15 oder 25 übertragen werden sollen, erzeugt
dieser ein Schreibsignal, welches über eine Schreibsignalverbindung 11 bzw. 21 beiden UND-Gattern 101 und 201 zugeleitet
wird. Liegen an einem UND-Gatter 101 oder 201 Schreibsignale
von beiden Buskontrollern 15 und 25 an, erzeugt
dieses UND-Gatter 101 bzw. 201 ein Sendesignal,
welches über
eine Sendesignalverbindung 12 bzw. 22 dem Transceiver 17 bzw. 27 zugeführt wird.
Der Transceiver 17 bzw. 27 ist nur aktiv, wenn
das Sendesignal anliegt. Eine Übertragung
von Daten ist somit wiederum nur möglich, wenn beide Halbknoten 1 und 2 übereinstimmend
ein Schreibsignal abgeben.
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4 zeigt
ein Schaltdiagramm einer weiteren bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens. Daten, die von der ersten oder zweiten
Busleitung 8 bzw. 9 über den Transceiver 17 bzw. 27 dem
Buskontroller 15 bzw. 25 zugeführt wurden, werden von Vergleichs-
bzw. Überwachungseinheiten 100 bzw. 200 überprüft. Die Synchronisationsvorbindung 4 kann
dabei vorteilhaft auch entfallen.
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5 zeigt
ein Schaltdiagramm einer weiteren bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens. Die Verknüpfungsmittel sind in diesem
Fall durch eine interne logische UND-Verknüpfung 103 bzw. 203 in
jedem der Transceiver 17 bzw. 27 gebildet. Eine Übertragung von
Daten durch den Transceiver 17 oder 27 ist dabei nur
möglich,
wenn gleichzeitig ein erstes Freischaltsignal über eine erste Freischaltverbindung 111 bzw. 211 und
ein zweites Freischaltsignal über
eine zweite Freischaltverbindung 113 bzw. 213 anliegen.
Das erste und das zweite Freischaltsignal sind dabei logisch identisch,
wirken aber vorzugsweise in verschiedener Weise auf den Transceiver.
Während
das zweite Freischaltsignal ein logisches Signal darstellt, welches
die Übertragung
von Daten in herkömmlicher
Weise ermöglicht,
wirkt das erste Freischaltsignal direkt auf eine Stromversorgung
des Transceivers 17 oder 27. Ein Verifikationssignal
vom Transceiver 17 oder 27, welches über eine
Verifikationssignalverbindung 18 bzw. 28 dem Applikationsprozessor 13 bzw. 23 zugeführt wird,
dient zur Kontrolle, ob die Stromversorgung des Transceivers 17 bzw. 27 wirkungsvoll
unterbrochen wurde. Falls dies nicht der Fall ist, wird durch den
Applikationsprozessor 13 bzw. 23 ein Alarm ausgelöst und eine
Instandsetzung eingeleitet.
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6 zeigt
ein Schaltdiagramm einer weiteren bevorzugten Weiterbildung eines
erfindungsgemässen
Datenverarbeitungsknotens. Die Verknüpfungsmittel sind in diesem
Fall durch logische Verknüpfungseinheiten 10 bzw. 20 gebildet,
die aus UND-Gattern 102 bzw. 202 als ersten Teilverknüpfungsmitteln
und einer in den Transceiver 17 bzw. 27 integrierten
Verknüpfungsschaltung,
nämlich
einer internen logischen UND-Verknüpfung 103 bzw. 203 in
jedem der Transceiver 17 bzw. 27, als zweiten
Teilverknüpfungsmitteln
bestehen. Eine Übertragung von
Daten durch den Transceiver 17 oder 27 ist dabei nur
möglich,
wenn gleichzeitig ein erstes Freischaltsignal über eine erste bzw. zweite
Freischalt verbindung 111 bzw. 211 und ein zweites
Freischaltsignal über
eine dritte bzw. vierte Freischaltverbindung 113 bzw. 213 anliegen.
In einem Normalbetrieb erzeugen die Applikationsprozessoren 13 bzw. 23 ein
invertiertes Testsignal TEST.
Das invertierte Testsignal TEST wird über je eine
Testsignalverbindung 16 bzw. 26 den dem Halbknoten 1 bzw. 2 zugeordneten UND-Gatter 101 bzw. 201 zugeführt und
dort mit dem Schreibsignal vom jeweils anderen Halbknoten 2 bzw. 1 zum
ersten Freischaltsignal verknüpft.
Als zweites Freischaltsignal für
den einem Halbknoten 1 oder 2 zugeordneten Transceiver 17 bzw. 27 dient das
Schreibsignal vom entsprechenden Halbknoten 1 bzw. 2.
Um sicherzustellen, dass beide Halbknoten 1 oder 2 tatsächlich die Übertragung
von Daten verhindern können,
kann mittels des invertierten Testsignals TEST diesbezüglich eine periodische Überprüfung durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck wird das invertierte Testsignal TEST unterbrochen. Auf diese Weise ist
leicht überprüfbar, ob
die Fehlerstummschaltung wirksam ist.
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7 zeigt
eine mögliche
Ausgestaltung der internen, logischen UND-Verknüpfung 103 aus 4 und 5. Wie bereits erwähnt, wirkt das erste Freischaltsignal
direkt auf die Stromversorgung des Transceivers 17. Bei
Nichtanliegen des ersten Freischaltsignals über die erste Freischaltverbindung 111 wird
dieser durch einen Schalter 191 von einer Versorgungsquelle 19 getrennt.
Das zweite Freischaltsignal, welches über die zweite Freischaltverbindung 113 zugeführt wird,
wirkt dagegen in herkömmlicher Weise
auf die Ausgangsstufe des Transceivers 17.
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- 1,
2
- Erster,
zweiter Halbknoten
- 3,
4
- Erste,
zweite Synchronisationsverbindung
- 8,
9
- Erste,
zweite Busleitung
- 10,
20
- Erste,
zweite logische Verknüpfungseinheit,
-
- Verknüpfungsmittel
- 11,
21
- Schreibsignalverbindung
-
-
- 13,
23
- Applikationsprozessor
- 12,
22
- Erste,
zweite Freischaltsignalverbindung
- 15,
25
- Buskontroller
- 16,
26
- Erste,
zweite Testsignalverbindung
- 17,
27
- Erster,
zweiter Transceiver
- 18,
28
- Erste,
zweite Verifikationssignalverbindung
- 100,
200
- Erste,
zweite Vergleichs- bzw. Überwachungs
-
- einheit
- 101,
201
- UND-Gatter,
Verknüpfungsmittel
- 103,
203
- Interne,
logische UND-Verknüpfung, Verknüp
-
- fungsmittel
- 111,
211
- Erste,
zweite Freischaltverbindung
- 113,
213
- Dritte,
vierte Freischaltverbindung