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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Möbelstück, insbesondere
auf Sitzgelegenheiten mit einer Rückenlehne.
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Aus dem Stand der Technik sind Sitzgelegenheiten
in Form von Bänken
mit einer horizontalen Sitzfläche
und einer im wesentlichen vertikalen Rückenlehne bekannt. Die Rückenlehne
ist auf die horizontale Sitzfläche
aufgebracht und/oder ist an einer Wand, an der die Bank steht angebracht.
Eine solche Art von Bänken
wird bevorzugt in Küchen
als sogenannte Eßecke
verwendet.
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Ein Nachteil bei diesen Bänken oder
bei Gruppenmöbelstücken besteht
darin, dass die Rückenlehne
in den Fällen,
in denen diese nicht in Wandnähe
vorgesehen sind ein Hindernis bei der vielseitigen Verwendung bilden.
So ist es aufgrund der Höhe
der Rückenlehne
in der Regel bei Bänken nach
dem Stand der Technik nicht möglich, über die Bank
zu steigen ohne die Sitzfläche
zu beschmutzen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, die Nachteile vom Stand der Technik zu beseitigen
und ein vielseitig einsetzbares Möbelstück zu schaffen. Dabei soll
sich eine Rückenlehne
nicht störend
auf die Verwendungsmöglichkeiten
des Möbelstücks auswirken.
Ferner soll eine stabile Verankerung der Rückenlehne gewährleistet
werden.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, wie dieser in Anspruch 1 definiert ist,
gelöst.
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Das erfindungsgemäße Möbelstück weist einen Sitzabschnitt
mit einer ersten Ausnehmung auf, in die eine Rückenlehne frei wählbar einsteckbar
ist. Die freie Wählbarkeit
erstreckt sich dabei auch auf die Ausrichtung der Rückenlehne
und die Position in der Ausnehmung sowohl in Tiefenrichtung der
Ausnehmung als auch in Längsrichtung
der Ausnehmung. Auf diese Weise wird ein Möbelstück mit einfach entfernbarer,
jedoch in Gebrauch fest sitzender Rückenlehne möglich. Die Rückenlehne
kann vom Möbelstück in einfacher
Weise abgenommen werden, so daß das
Möbelstück durch
eine Person überschritten
werden kann.
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Die Ausnehmung kann entweder ein
in den Sitzabschnitt gefräster
Schlitz oder eine Durchgangsausnehmung sein, wodurch den unterschiedlichen
Dicken des Sitzabschnitts Rechnung getragen werden kann. Im Fall
der Durchgangsausnehmung wird das Hindurchfallen der Rückenlehne
durch einen Bewegungsbegrenzungsabschnitt an der zur Sitzfläche entgegengesetzt
liegenden Fläche
des Sitzabschnitts verhindert.
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Dieser Bewegungsbegrenzungsabschnitt
ist vorzugsweise eine Platte, die an den Sitzabschnitt geleimt ist.
Somit kann mit geringem Aufwand ein sicherer Halt für die Rückenlehne
auch bei Sitzabschnitten mit geringer Dicke umgesetzt werden.
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Bei einer bogenförmigen Ausbildung von Ausnehmung
und/oder Rückenlehne
erfolgt eine Versteifung der Rückenlehne
und wird folglich eine erhöhte
Stabilität
der Rückenlehne
abgesichert.
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Durch das Vorsehen einer zweiten
Ausnehmung parallel zur vorstehenden ersten Ausnehmung kann die
Rückenlehne beliebig
angeordnet werden. Wenn die erste und zweite Ausnehmung von den
Abmaßen
so ausgestaltet sind, daß auch
ein Befestigungsabschnitt für
eine Polsterung aufgenommen werden kann, so lassen sich auf dem
erfindungsgemäßen Möbelstück Polsterungen
und Rückenlehnen in
beliebiger Anordnung aufbringen.
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Der Sitzabschnitt ist vorzugsweise
aus Massivholz oder als Faserplatte ausgebildet, während die Rückenlehne
vorzugsweise aus Sperrholz ist oder einen Metallrahmen mit Flechtwerk
aufweist. Durch solche Materialien läßt sich kostengünstig ein
hoher Sitzkomfort sicherstellen.
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Erfindungsgemäße Weiterbildungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Nachfolgend wird die vorliegende
Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
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1 eine
Eckbank mit Rückenlehnen
entsprechend einem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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2 einen
Querschnitt durch einen Teil des Sitzabschnitts entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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3 einen
Querschnitt durch einen Teil des Sitzabschnitts entsprechend dem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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die 4a und 4b einen Teil eines Sitzabschnitts
und eine Rückenlehne
in der Draufsicht entsprechend einem dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigen,
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5 den
Sitzabschnitt entsprechend einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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Nachfolgend werden die bevorzugten
Ausführungsbeispiele
detailliert beschrieben.
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In 1 ist
ein Möbelstück entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gezeigt, das eine Eckbank, d.h. eine
Bank in L-Form, darstellt. Die Eckbank hat einen vorzugsweise horizontal
ausgebildeten Sitzabschnitt 1. Dieser Sitzabschnitt 1 ist
winkelförmig,
vorzugsweise rechtwinklig ausgestaltet, und wird über Füße 2, 2', 2'' oberhalb von einem Fußboden gehalten.
Die Füße 2, 2', 2'' können einstückig mit dem Sitzabschnitt 1 oder
getrennt von diesem ausgebildet und auf beliebige Weise, wie z.B. über Schraubverbindung
oder mittels Leim mit dem Sitzabschnitt 1 verbunden sein. Der
Sitzabschnitt 1 ist vorzugsweise aus Massivholz, beispielsweise
Birke-Multiplex, ausgebildet und weist eine mit verschiedenen Holzarten
furnierte oder lackierte Oberfläche
auf.
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Auf dem Sitzabschnitt 1 befindet
sich eine Sitzfläche,
die über
eine Polsterung 5 abgepolstert sein kann. Für die Polsterung 5 kann
ein beliebiges Material, beispielsweise Leder, Stoff, Kunststoff
verwendet werden. Die Polsterung 5 kann mit dem Sitzabschnitt 1 verleimt
sein oder von diesem abnehmbar gestaltet sein.
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Im Sitzabschnitt 1 ist auf
der Seite der Sitzfläche
eine Ausnehmung 3, vorzugsweise parallel zu einer der Seitenkanten
der Eckbank ausgebildet. Ein Querschnitt durch den Sitzabschnitt 1 im
Bereich der Ausnehmung 3 ist in 2 gezeigt. Die Ausnehmung 3 ist
hier nutartig, beispielsweise mit einer Tiefe von ungefähr 40 mm,
ausgebildet und vorzugsweise gegenüber der Vertikalen geneigt.
Die Ausnehmung ist beispielsweise ein gefräster Schlitz. Die Abmessungen
der Ausnehmung 3 sind so gestaltet, daß diese einen Einsteckabschnitt
einer Rückenlehne 4 aufnehmen
können.
Die Neigung der Ausnehmung 3 in Längsrichtung bewirkt eine Neigung
der in diese gesteckten Rückenlehne.
Die Neigung der Rückenlehne 4 ist
vorzugsweise in einer solche Weise vorgesehen, daß sich die
Rückenlehne
zu der Seitenkante des Sitzabschnitts neigt, in deren Nachbarschaft
die Ausnehmung 3 vorgesehen ist. Eine Neigung der Rückenlehne
erhöht
die Behaglichkeit eines auf der Eckbank Sitzenden.
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In einer alternativen Ausführung kann
die Ausnehmung 3 bezüglich
der Vertikalen nicht geneigt sein.
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Die Rücklehne 4, wie diese
in 1 gezeigt ist, ist
vorzugsweise aus Sperrholz, beispielsweise mehrschichtigem Biegesperrholz,
dessen Oberfläche in
gleicher Weise wie der Sitzabschnitt furniert sein kann, hergestellt.
Der obere Abschluß 4a der
Rückenlehnen 4 kann
bezüglich
dem Sitzabschnitt 1 parallel verlaufen, kann gerade, segementförmig, einseitig
gewölbt
oder/und auf- oder absteigend ausgebildet sein. Alternativ dazu
kann die Rückenlehne
einen Metallrahmen, vorzugsweise einen Eisenrundrahmen, mit Flechtwerk,
das aus verschiedenen Materialien bestehen kann, aufweisen.
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Mit der erfindungsgemäßen Anordnung
können
eine oder mehrere Rückenlehnen
an einem beliebigen Ort und mit beliebiger Ausrichtung, beispielsweise
bezüglich
an diesen angebrachten Rückenpolsterungen,
in die Ausnehmung 3 gesteckt werden.
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Statt einer durchgehenden Ausnehmung 3 können im
Sitzabschnitt 1 mehrere Ausnehmungen mit den Längsabmessungen
(Richtungen A, bzw. A') des
Einsteckabschnitts der Rückenlehnen 4 vorgesehen
sein.
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Alternativ zur linearen Anordnung
der Ausnehmung lassen sich einzelne bogenförmige Ausnehmungen oder miteinander
verbundene bogenförmige
Ausnehmungen im Sitzabschnitt zur Aufnahme von bogenförmigen Einsteckabschnitten
der Rückenlehnen
vorsehen. Der Vorteil eines bogenförmigen Einsteckabschnitts und/oder
einer bogenförmigen Rückenlehnen,
die beispielhaft in 4b dargestellt ist,
liegt in der erhöhten
Stabilität
in Bezug auf Verbiegung aufgrund der Versteifung.
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3 zeigt
einen Querschnitt durch einen Teil des Sitzabschnitts 11 entsprechend
dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Die Ausgestaltung des zweiten Ausführungsbeispiels
ist in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel mit der Ausnahme
vorgenommen, daß statt
einer nutartigen Ausnehmung eine Durchgangsausnehmung 23 im
Sitzabschnitt 1 ausgebildet ist, der auf der zur Sitzfläche 11a entgegengesetzt
liegenden Fläche
ein Bewegungsbegrenzungselement, beispielsweise eine Platte 26 aufweist.
Die Platte 26 ist mit der zur Sitzfläche 11 entgegengesetzt
liegenden Fläche
des Sitzabschnitts 11 beispielsweise verleimt. Alternativ
oder in Ergänzung
dazu kann auch eine Schraubverbindung oder eine andere lösbare Verbindung
vorgesehen sein.
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Nach dem Einstecken des Einsteckabschnitts
der Rückenlehne
in die Durchgangsausnehmung 23 befindet sich vorzugsweise
die Stirnfläche des
Einsteckabschnitts der Rückenlehne
mit der Platte 26 in Anlage.
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Der Vorteil beim zweiten Ausführungsbeispiel
nach 3 liegt darin,
daß mit
geringerer Materialstärke
des Sitzabschnitts gearbeitet werden kann, ohne daß Nachteil
bei der Halterung der Rückenlehne
auftreten.
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Die 4a und 4b zeigen einen Teil eines Möbelstücks entsprechend
dem dritten Ausführungsbeispiel. 4a stellt den bogenförmigen Sitzabschnitt
eines Möbelstücks in der
Draufsicht dar. 4b stellt
eine Draufsicht auf eine Rückenlehne für den Sitzabschnitt
aus 4a dar. An den bogenförmigen Abschnitt
in 4a können sich
beliebig geformte Abschnitte anschließen, beispielsweise ein weiterer
bogenförmiger
Abschnitt oder ein länglicher Abschnitt.
Das erfindungsgemäße Möbelstück kann alternativ
dazu auch nur einen bogenförmigen
Abschnitt aufweisen.
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Die Ausnehmung 33 im Sitzabschnitt 31 ist ebenfalls
bogenförmig
parallel zur äußeren Seitenkante
des bogenförmigen
Sitzabschnitts 31 ausgebildet. Alternativ dazu kann eine
Ausnehmung auch parallel zu inneren Seitenkante des bogenförmigen Sitzabschnitts 31 ausgebildet
sein. Im letztgenannten Fall weisen dann die Anlehnfläche der
in die Ausnehmung 33 gesteckten Rückenlehnen zum Außenumfang
des Sitzabschnitts 31.
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Bogenförmige Rückenlehnen lassen sich nach
einem beliebigen aus dem Stand der Technik bekannten Verformungsverfahren
herstellen. Beispielsweise kann die Biegung über eine Schablone erfolgen.
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Ein Vorteil von bogenförmigen Rückenlehnen
liegt in der stärkeren
Eigenfederung der Rückenlehnen.
Eine geringe Abweichung zwischen dem Bogendurchmesser von Ausnehmung 33 und
Rückenlehne 34 bewirkt
ein stärkeres
Verklemmen der Rückenlehne 34 am
Sitzabschnitt 31.
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Mit Ausnahme der bogenförmigen Gestaltung
des Sitzabschnitts 31 kann das vierte Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie das erste und zweiten Ausführungsbeispiel ausgestaltet
sein. In gleicher Weise wie beim ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
kann beim dritten Ausführungsbeispiel eine
beliebige Anzahl an Rückenlehnen
in der Ausnehmung 33 angeordnet werden.
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5 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung. Vorzugsweise hat die Sitzfläche 31a die
Größe für eine Person.
Die Sitzfläche 31a umgebend
und benachbart zu den Außenkanten
des Sitzabschnitts sind Ausnehmungen 43a–43d zur
Aufnahme des Einsteckabschnitts von einer Rückenlehne oder der gleichzeitigen
Aufnahme der Einsteckabschnitte von mehreren Rückenlehnen vorgesehen. Der
Sitzabschnitt, die Ausnehmungen 43a–43d und die Rückenlehnen
und die anderen Abschnitte des in 5 gezeigten
Möbelstücks können in
gleicher Weise wie zum ersten Ausführungsbeispiel beschrieben
vorgesehen sein.
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Alternativ zu den Ausgestaltungen
des ersten bis vierten Ausführungsbeispiels
kann parallel zur Ausnehmung 3, 23, 33, 43a–43d eine
weitere Ausnehmung benachbart zur anderen Seitenkante des Sitzabschnitts
vorgesehen sein. Diese weitere Ausnehmung kann beispielsweise eine
Halterung für eine
Polsterung aufnehmen. Vorzugsweise weisen die Ausnehmung 3, 23, 33, 43a–43d und
die weitere Ausnehmung die gleichen Innenabmessungen auf, so daß statt
der Polsterung eine Rückenlehne
vorgesehen sein kann. Es können
auch Polsterung und Rückenlehne
alternierend in einer Ausnehmung oder in in Längsrichtung der Ausnehmung
benachbarter Richtung vorgesehen werden.
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Die Abmessungen von Einsteckabschnitt
der Rückenlehne
und Ausnehmung können
in einer solchen Weise aufeinander abgestimmt sein, daß die Rückenlehnen
in der Ausnehmung verschiebbar sind.
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Die Formen des Sitzabschnitts bzw.
der Bank sind nicht auf die vorstehend dargestellten Formen, die
L-Form im ersten Ausführungsbeispiel
und den Bogenabschnitt in 4a begrenzt,
sondern es können
beliebige Formen für
den Sitzabschnitt verwendet werden. Es können auch ein beliebige Anzahl an
beliebig geformten Bänken,
beispielsweise in der Draufsicht rechteckigen Bänken, mit der Rückenlehnenhalterung
entsprechend der vorliegenden Erfindung in beliebiger Anordnung
zusammengestellt werden, um eine Sitzgruppe zu erhalten.
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Auch sind die Abmessungen der erfindungsgemäßen Möbelstücke nicht
begrenzt, so daß auf
erfindungsgemäße Bänke eine
beliebige Zahl an Rückenlehne,
beispielsweise 1, 2, 3, 4, ... aufgebracht werden kann.
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Mit der vorliegenden Erfindung ist
das Möbelstück wandunabhängig und
kann freistehend eingesetzt werden. Auf diese Weise kann das Möbelstück selbst
bei engen Durchgängen
eingesetzt werden, da in den Fällen,
in denen keiner auf diesem sitzt, die Rückenlehne entfernt werden kann
und somit das Möbelstück in einfacher
Weise überstiegen werden
kann.
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich somit auf ein Möbelstück mit einem
Sitzabschnitt, in dem eine Ausnehmung vorgesehen ist, in die ein
Einsteckabschnitt einer Rückenlehne
einbringbar ist. Auf diese Weise läßt sich die Rückenlehne
in einfacher Weise vom Möbelstück entfernen,
während
bei eingebrachter Rückenlehne
in sicherer Halt von dieser garantiert ist.