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DE10248492A1 - Fahrzeug, insbesondere Erdbaumaschine - Google Patents

Fahrzeug, insbesondere Erdbaumaschine Download PDF

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Leonhard Dipl.-Ing. Weixler
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Bauer Maschinen GmbH
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
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    • B66C23/88Safety gear
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere eine Erdbaumaschine, mit einem Unterwagen, einem hierauf drehbar um eine Drehachse gelagerten Oberwagen, einer Antriebseinrichtung zum Drehen des Oberwagens relativ zum Unterwagen und einer Feststelleinrichtung zum Festlegen einer Relativposition des Oberwagens zum Unterwagen. Zum Verhindern einer unerwünschten Verdrehung des Oberwagens gegenüber dem Unterwagen beim Betrieb des Fahrzeugs ist ein Klemmelement vorgesehen, welches zum kraftschlüssigen Verbinden des Oberwagens mit dem Unterwagen an eine Haltefläche andrückbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere eine Erdbaumaschine, mit einem Unterwagen und einem hierauf drehbar um eine Drehachse gelagerten Oberwagen, einer Antriebseinrichtung zum Drehen des Oberwagens relativ zum Unterwagen und einer Feststelleinrichtung zum Festlegen einer Relativposition des Oberwagens zum Unterwagen.
  • Es sind Fahrzeuge, wie beispielsweise Bagger oder Erdbohrer, bekannt, bei denen der Oberwagen mitsamt einem hieran ausgebildeten Erdbauwerkzeug zum Verändern einer Betriebsposition mittels der Antriebseinrichtung relativ zum feststehenden Unterwagen verschwenkt werden kann. Beim Betrieb des Erdbauwerkzeugs, z.B. beim Bohren, in der Betriebsposition können relativ große Drehmomente entstehen, die auf den Oberwagen einwirken. Diese Drehmomente können die Haltemomente der Antriebseinrichtung überwinden und so zu einer unerwünschten Verdrehung des Oberwagens gegen den Unterwagen führen, was eine erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs darstellt.
  • Ein gattungsgemäßes Fahrzeug, welches in der DE 198 13 521 A1 beschrieben wird, umfasst daher neben der Antriebseinrichtung eine Feststelleinrichtung zum Festleger der Position des Oberwagens gegenüber der Position des Unterwagens. Die in der DE 198 13 521 A1 beschriebene Feststelleinrichtung basiert auf einem Drehkranz mit einer Verzahnung, in welche ein Bremsklotz eingreift und so eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Oberwagen und dem Unterwagen herstellt.
  • Die bekannte Feststelleinrichtung ermöglicht eine sehr wirkungsvolle Fixierung der Relativposition des Oberwagens zum Unterwagen. Zum Verhindern eines Bruches der Verzahnung des Drehkranzes ist zusätzlich eine Drehzahlüberwachungseinrichtung notwendig, die den Bremsklotz nur dann in den Drehkranz einfahren lässt, wenn die Drehbewegung des Oberwagens sicher zum Stillstand gekommen ist.
  • Aus der DE 199 20 867 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abbremsen eines drehbaren Oberwagens einer Arbeitsmaschine bekannt. Hierbei ist vorgesehen, dass die mittels der Antriebseinrichtung gewollt hervorgerufene Drehbewegung des Oberwagens durch Gegensteuern der Antriebseinrichtung automatisch abgebremst wird, wenn der Oberwagen die Betriebsposition erreicht hat. Dieses Verfahren ist jedoch zum Ausgleich der während des Betriebs des Erdbauwerkzeugs im Allgemeinen unvermittelt auftretenden, sehr hohen Drehmomente nur bedingt geeignet. Weiterhin ist eine sehr komplexe Schaltlogik notwendig, die unter anderem ebenfalls eine Drehzahlüberwachung notwendig macht.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fahrzeug mit einer einfachen und zugleich effektiven Feststelleinrichtung zum Festlegen der Relativposition des Oberwagens zum Unterwagen zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Fahrzeug gelöst, bei dem an dem Oberwagen oder dem Unterwagen eine Haltefläche konzentrisch zur Drehachse ausgebildet ist, mindestens ein Klemmelement an dem Unterwagen bzw. an dem Oberwagen verstellbar angeordnet ist und zum kraftschlüssigen Verbinden des Oberwagens mit dem Unterwagen ein Stellantrieb vorgesehen ist, durch welchen das Klemmelement relativ zur Haltefläche bewegbar ist.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung ist, dass das Klemmelement während des gewollten Drehen des Oberwagens relativ zum Unterwagen mittels der Antriebseinrichtung von der Haltefläche beabstandet ist. In der Betriebsposition des Fahrzeuges hingegen wird das Klemmelement mit der Haltefläche in Verbindung gebracht und dadurch aufgrund der Haftreibungskräfte zwischen Klemmelement und Haltefläche eine drehfeste Verbindung zwischen dem Oberwagen und dem Unterwagen hergestellt, so dass eine unerwünschte Verdrehung des Oberwagens gegen den Unterwagen wirksam verhindert wird. Da kein Zahnkranz für die Feststelleinrichtung benötigt wird, kann ein stufenloses Feststellen bei einer vereinfachten Konstruktion erfolgen.
  • Grundsätzlich ist es möglich, das Klemmelement am Unterwagen und die Haltefläche am Oberwagen anzuordnen. Da sich jedoch die Energieversorgung eines gattungsgemäßen Fahrzeugs im Allgemeinen im Oberwagen befindet, besteht eine besonders einfach herzustellende und daher bevorzugte Ausführungsform darin, dass das Klemmelement am Oberwagen und die Haltefläche am Unterwagen angeordnet ist. Insbesondere bei Verwendung von mittels Stellelementen bewegbaren Klemmelementen erlaubt diese Ausführungsform kurze Leitungswege zwischen Stellelementen und Energieversorgung.
  • Die konzentrisch zur Drehachse ausgebildete Haltefläche kann grundsätzlich als Oberfläche von einer Vielzahl von geometrischen Körpern ausgebildet sein. So kann die Haltefläche an einer konischen, scheibenförmigen oder ringförmigen Wand ausgebildet sein, die auch Speichen oder Ausnehmungen aufweisen kann. Besonders bevorzugt ist es jedoch, dass die Haltefläche an einer zylindrischen Wand ausgebildet ist. Dies erlaubt einen besonders einfachen konstruktiven Aufbau bei einer hohen Festigkeit der Wand beim Andrücken des Klemmelementes. Ist die zylindrische Wand am Unterwagen angeordnet, so kann sie insbesondere auch durch eine Aussparung im Oberwagen in diesen eingreifen. Ist die ringförmige Wand hingegen am Oberwagen angeordnet, so kann sie insbesondere in den Unterwagen eingreifen.
  • Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Bewegung des Klemmelementes relativ zur Haltefläche durch eine Bewegung des Klemmelementes, der Haltefläche oder beider ausgeführt werden. Eine besonders wirtschaftliche Ausführungsform wird jedoch dadurch erzielt, dass nur das Klemmelement bewegbar ist. Besonders be vorzugt ist es hierbei, dass zum Bilden eines Klemmelementpaares zwei Klemmelemente einander gegenüberliegend und beiderseits einer Wand mit zwei Halteflächen angeordnet sind und dass die gegenüberliegenden Klemmelemente durch den Stellantrieb gleichzeitig gegen die Halteflächen andrückbar sind. Hierdurch wird eine kräftesymmetrisch besonders günstige Anordnung erreicht und Deformationen der Wand, an die das Klemmelementenpaar zur Anlage kommt, werden vermieden.
  • Grundsätzlich können auch mehrere Wände mit daran angeordneten Halteflächen vorgesehen sein. So ist beispielsweise ein koaxial angeordneter Stapel von scheibenförmigen Wänden denkbar, wobei jeder Wand ein oder mehrere Klemmelemente zugeordnet sind. Weiterhin ist es denkbar, mehrere zylindrische Wände mit daran angeordneten Halteflächen koaxial ineinander angeordnet vorzusehen.
  • Eine kräftesymmetrisch besonders günstige Anordnung wird dadurch erreicht, dass mehrere, insbesondere drei, Klemmelementepaare an der Wand mit den konzentrischen Halteflächen verteilt sind. Hierdurch werden Deformationen sowie unerwünschte Verwindungen der Wand während des Betriebs des Erdbauwerkzeugs weitestgehend verhindert. Bevorzugt sind die Klemmelementepaare äquidistant entlang der Wand angeordnet. Liegen drei Klemmelementepaare vor, so beträgt der Winkel, der von zwei benachbarten Klemmelementepaare an der Drehachse eingeschlossen wird, bevorzugt 120°.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die kraftschlüssige Verbindung des Oberwagens mit dem Unterwagen dadurch verbessert werden, dass das Klemmelement an seiner mit der Haltefläche in Kontakt stehenden Oberfläche einen Reibungsbelag aufweist. Dieser Reibungsbelag sollte bevorzugt einen hohen Haftreibungsbeiwert aufweisen und kann auch mit einer aufgerauten, verschleißfesten Oberfläche versehen sein, so dass diese auch bei einem gewissen Abbremsen der Drehbewegung mitwirken kann. Auch die konzentrisch zur Drehachse ausgebildete Haltefläche kann einen Reibungsbelag aufweisen.
  • Der Stellantrieb zum Andrücken des Klemmelements an die Haltefläche kann elektromagnetische, mechanische, pneumatische oder sonstige Antriebsmittel aufweisen. Besonders hohe Andrückkräfte und somit eine besonders effiziente kraftschlüssige Verbindung des Oberwagens mit dem Unterwagen kann in einer bevorzugten Ausführungsform jedoch dadurch erreicht werden, dass der Stellantrieb einen hydraulischen Stellzylinder aufweist.
  • Der Stellantrieb kann von einer Steuereinrichtung so gesteuert werden, dass das Klemmelement erst nach Beendigung der Drehbewegung des Oberwagens an die Halteflächen angepresst wird. Die Steuerung kann auch so erfolgen, dass das Klemmelement das Stoppen der Drehbewegung des Oberwagens unterstützt. Das Klemmelement verbleibt in der Feststellposition, bis ein weiteres Verschwenken des Oberwagens erfolgt.
  • Es ist nach der Erfindung bevorzugt, dass das Klemmelement verschiebbar und durch eine Federspanneinrichtung vorgespannt gelagert ist, wobei die Federspanneinrichtung das Klemmelement zum Feststellen des Oberwagens gegen die Haltefläche drückt, und dass zum Freigeben des Oberwagens der Stellantrieb das Klemmelement gegen die Vorspannung der Federspanneinrichtung verfährt. Bei ausgeschalteten Stellantrieb im Ruhezustand oder bei einer Energieunterbrechung ist der Oberwagen stets fixiert. Über die Steuereinrichtung kann der Stellantrieb mit dem Drehantrieb des Oberwagens derart gekoppelt sein, dass bei einer gewünschten Schwenkbewegung des Oberwagens der Stellantrieb aktiviert und so der Oberwagen freigegeben wird. Bei Deaktivierung des Drehantriebs wird der Stellantrieb deaktiviert, so dass durch die federgespannte Feststelleinrichtung die erreichte Schwenkposition fixiert wird.
  • Die Feststelleinrichtung kann nach der Erfindung so angeordnet sein, dass die Relativbewegung des Klemmelementes zur Haltefläche beim Andrücken sowie beim Entfernen des Klemmelementes in einer Richtung, die in etwa senkrecht zur Haltefläche ist, erfolgt. Ein besonders robuster Aufbau der Erfindung wird da durch erzielt, dass ein Keilschiebermechanismus zum Andrücken des Klemmelements an die Haltefläche vorgesehen ist. Hierzu kann an einer Kolbenstange eines Stellzylinders ein erster Keil mit einer ersten Keilfläche vorgesehen sein, welche zu einer Längsachse des Druckzylinders einen Winkel aufweist. Die erste Keilfläche liegt gleitend an einer zweiten Keilfläche eines zweiten Keiles an, welche an dem Klemmelement ausgebildet ist.
  • Ein besonders robuster Aufbau kann bei einer bevorzugten Ausführungsform aber auch dadurch erreicht werden, dass ein Kniehebelmechanismus zum Andrücken des Klemmelements an die Haltefläche vorgesehen ist.
  • Die Erfindung wird weiter anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen erläutert, welche schematisch in den Zeichnungen dargestellt sind. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs, die im Bereich des Unterwagens links der Drehachse teilweise geschnitten dargestellt ist;
  • 2 eine vergrößerte Detailansicht der Feststelleinrichtung aus 1 in einem Zustand, in dem der Oberwagen und der Unterwagen kraftschlüssig miteinander verbunden sind; und
  • 3 eine weitere Ausführungsform in einer teilweise geschnittenen Detailansicht.
  • Ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 10, dargestellt als Lafette einer Erdbaumaschine, ist schematisch in 1 gezeigt. Das Fahrzeug 10 umfasst einen Oberwagen 1 und einen Unterwagen 2, die über eine Achse 47 um eine Drehachse 5 relativ zueinander drehbar gelagert sind. Der Oberwagen 1 umfasst einen Führerstand 41 sowie ein Gehäuse 42 für Steuerungs-, Kühlungs- und Energieversorgungsmodule sowie für Gegengewichte. An dem Unterwagen 2 ist ein in seiner Gesamtheit mit 43 bezeichnetes Fahrgestell vorgesehen, welches Raupenketten 44 aufweist. Ein angetriebenes Drehen des Oberwagens relativ zum Unterwagen erfolgt über einen Drehkranz 46.
  • Am Unterwagen 2 ist drehfest und konzentrisch zu der Drehachse 5 eine zylindrische Wand 31 angeordnet. Die Krone der trommelförmigen Wand 31 ragt bis zu dem Oberwagen 1. Der Fuß der Wand 31 ist an einem Trägerrahmen des Unterwagens 2 angeschweißt.
  • Zum Fixieren einer gewünschten Schwenkposition ist am Oberwagen 1 eine Feststelleinrichtung 20 ausgebildet, welche in 2 in Feststellposition dargestellt ist. Die Feststelleinrichtung 20 umfasst ein äußeres Klemmelement 21 zur Anlage an eine äußere Haltefläche 23 sowie ein inneres Klemmelement 22 zur Anlage an eine innere Haltefläche 24. Die Halteflächen 23 und 24 sind durch die Umfangsflächen der zylindrischen Wand 31 gebildet. Beide Klemmelemente 21, 23 sind radial verschiebbar zur Drehachse über Stellbacken 25 und 26 am Oberwagen 1 gelagert. Das Anlegen der Klemmelemente 21, 22 an die Halteflächen 23, 24 erfolgt mittels eines Stellantriebes 28, welcher die Stellbacken 25, 26 gegeneinander verfährt und gegen die Wand 31 presst. An die Stellbacken 25, 26 sind die Klemmelemente 21, 22 lösbar angebracht, welche an ihrer Anpressseite jeweils einen Reibungsbelag 29, 30 aufweisen.
  • Bei der alternativen Ausführungsform gemäß 3 ist zu beiden Seiten einer Wand 31 ein Paar von Klemmelementen 21, 22 vorgesehen, von welchen nachfolgend nur das innere Klemmelement 22 näher beschrieben wird. An einer Platte 33 ist an der zur Wand 31 gerichteten Seite ein Reibungsbelag 30 angebracht, welcher verschleißarm ist und für eine gute kraftschlüssige Verbindung sorgt. Die Platte 33 ist an ihrer Rückseite fest mit einer Schiebehülse 34 verbunden, welche auf einem zylindrischen Bolzen 35 verschiebbar gelagert ist. An ihrer Innenseite weist die Schiebehülse 34 eine ringförmige Ausnehmung auf, in welcher als eine Federspanneinrichtung 36 ein ringförmiges Tellerfederpaket angeordnet ist. Dieses stützt sich einerseits gegenüber einer Schulter der Schiebhülse 34 und ande dererseits gegenüber einem Flansch an den Bolzen 35 ab, und drückt so den Reibungsbelag 30 radial gegen die Wand 31.
  • Über einen nicht dargestellten Stellantrieb wird die Platte 33 mit dem Reibungsbelag 30 entgegen der Vorspannung der Federspanneinrichtung 36 von der Wand 31 weggezogen. Der Stellantrieb ist dabei aktiviert, wenn der Drehmotor zum Vorschwenken des Oberwagens in Betrieb ist. Beim Ausschalten des Drehantriebes wird auch der Stellantrieb ausgeschaltet, so dass die Federspanneinrichtung 36 die Platte 23 mit dem Reibungsbelag 30 umgehend gegen die Wand 31 drückt, um so eine kraftschlüssige Verbindung zum Fixieren der Schwenkposition des Oberwagens herzustellen.

Claims (10)

  1. Fahrzeug, insbesondere Erdbaumaschine, mit einem Unterwagen (2), einem hierauf drehbar um eine Drehachse (5) gelagerten Oberwagen (1), einer Antriebseinrichtung zum Drehen des Oberwagens (1) relativ zum Unterwagen (2) und einer Feststelleinrichtung (20) zum Festlegen einer Relativposition des Oberwagens (1) zum Unterwagen (2), dadurch gekennzeichnet, dass an dem Oberwagen (1) oder dem Unterwagen (2) eine Haltefläche (23, 24) konzentrisch zur Drehachse (5) ausgebildet ist, dass mindestens ein Klemmelement (21, 22) an dem Unterwagen (2) bzw. dem Oberwagen (1) verstellbar angeordnet ist und dass zum kraftschlüssigen Verbinden des Oberwagens (1) mit dem Unterwagen (2) ein Stellantrieb (28) vorgesehen ist, durch welchen das Klemmelement (21, 22) relativ zur Haltefläche (23, 24) bewegbar ist.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (21, 22) am Oberwagen (1) und die Haltefläche (23, 24) am Unterwagen (2) angeordnet ist.
  3. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefläche (23, 24) an einer zylindrischen Wand (31) ausgebildet ist.
  4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefläche (23, 24) an einer scheibenförmigen Wand ausgebildet ist.
  5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zum Bilden eines Klemmelementepaares zwei Klemmelemente (21, 22) einander gegenüberliegend und beiderseits einer Wand (31) mit zwei Halteflächen (23, 24) angeordnet sind und dass die gegenüberliegenden Klemmelemente (21, 22) durch den Stellantrieb (28) gleichzeitig gegen die Halteflächen (23, 24) andrückbar sind.
  6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere drei Klemmelementepaare an der Wand (31) mit den konzentrischen Halteflächen (23, 24) verteilt sind.
  7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (21, 22) einen Reibungsbelag (29, 30) aufweist.
  8. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellantrieb (28) einen hydraulischen Stellzylinder aufweist.
  9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (21, 22) verschiebbar und durch eine Federspanneinrichtung (36) vorgespannt gelagert ist.
  10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass ein Keilschiebermechanismus oder ein Kniehebelmechanismus zum Andrücken des Klemmelements (21, 22) an die Haltefläche (23, 24) vorgesehen ist.
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