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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Bauteil, mit einem Grundkörper
und einem Fotovoltaikmodul. Weiterhin beinhaltet die Erfindung ein
Verfahren zur Befestigung eines Fotovoltaikmoduls auf einem Grundkörper. Insbesondere
bezieht sich die Erfindung auf die Befestigung von Fotovoltaikmodulen
auf einer Trasse für
einen Transrapid.
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Die Magnetschnellbahn Transrapid
ist ein modernes spurgeführtes
Verkehrssystem. Die Magnetbahnzüge
umgreifen entgleisungssicher den Fahrweg und werden berührungsfrei
magnetisch getragen und geführt.
Ein streckenseitig zuschaltbares magnetisches Wanderfeld bewegt
die Züge
mit der jeweils erforderlichen Geschwindigkeit.
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Der Fahrweg bzw. die Trasse kann
aufgeständert
oder ebenerdig verlaufen. Die Trasse besteht aus Stützen und
den darauf aufgelegten Fahrwegträgern.
Während
die Stützen
aus Betonkonstruktionen bestehen, können die Träger sowohl aus Stahl als auch
aus Beton gefertigt werden. Darüber hinaus
auch Hybrid-Träger
möglich.
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Da der Fahrweg bzw. die Trasse eines Transrapids
naturgemäß ständig frei
von Fremdkörpern
bleiben muss, also sich keine Gegenstände auf der Trasse befinden
dürfen,
eignet sich eine Transrapidtrasse ausgesprochen gut als Grundfläche zur
Installation von Fotovoltaikmodulen. Die der Sonne zugewandte Oberseite
der Trasse wird lediglich durch die darüber fahrenden Züge kurzzeitig
abgeschattet. Auch können
sich aus sicherheitstechnischen Gründen keine großen Gebäude oder
Bäume unmittelbar an
der Trasse befinden, die ebenfalls eine Abschattung bewirken könnten. Hinzu
kommt, dass die Züge die
Oberfläche
der Trasse berührungslos
passieren, wodurch mechanische Schäden der Fotovoltaikmodule durch
Berührung
mit den Zügen
ausgeschlossen sind.
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Allerdings ergeben sich trotz des
berührungslosen
Fahrens der Transrapidzüge
extrem hohe Anforderungen an die Befestigung der Fotovoltaikmodule
auf der Trasse. Ein mit hoher Geschwindigkeit fahrender Transrapid
(bis zu 500 km/h) bewirkt eine Komprimierung der Luft insbesondere
vor und unter dem Fahrzeug, was eine Stoßwelle verursacht, die wiederum
direkt auf die Oberfläche
der Trasse, also unmittelbar auf die Fotovoltaikmodule wirkt. Weiterhin
entsteht direkt hinter dem fahrenden Transrapid eine Sogwirkung,
die ebenfalls auf die Oberfläche der
Trasse wirkt und der die Fotovoltaikelemente und deren Befestigung
standhalten müssen.
Es besteht die Gefahr, dass sich die Fotovoltaikmodule oder Teile
davon lösen
und vom Fahrweg weg geschleudert werden. Dies würde neben den Schäden an den
Fotovoltaikmodulen und dem Fahrweg zu einer erheblichen Gefährdung auch
für Mensch
und Tier im Umfeld des Fahrweges führen.
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Weiterhin besteht die Gefahr, dass
sich zwischen der Trasse und den darauf befestigten Fotovoltaikmodulen
Feuchtigkeit oder Wasser sammelt und zu Korrosion und damit zu einer
Zerstörung
der Fotovoltaikmodule, des Gleisbettes und/oder der Eisenkonstruktion
des Fahrweges führt.
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Somit sind aus den oben genannten
Gründen
die Anforderungen an die Befestigung der Fotovoltaikmodule sehr
hoch. Allerdings ist dem Stand der Technik keine Befestigungsart
zu entnehmen, die den beschriebenen Anforderungen gerecht werden würde. Bezüglich der
Aufstellung und Befestigung von Fotovoltaikmodulen ist insbesondere
ein Aufständern
auf Gerüsten
oder ein Anbringen an Hauswänden
oder Dächern
bekannt. Fotovoltaikmodule, die Druck- und Sogwellen standhalten
und gleichzeitig derartig befestigt sind, dass ein Eindringen von Feuchtigkeit
und Wasser zwischen den Grundkörper und
dem Fotovoltaikmodul verhindern, sind nicht bekannt.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, ein Bauteil, insbesondere eine Trasse bzw. einen
Abschnitt einer Trasse für
einen Transrapid zu schaffen, das möglichst fest mit einem Fotovoltaikmodul
verbunden ist. Die Verbindung muss derart ausgeführt sein, dass sie gegenüber Druck- und Sogkräften dauerhaft
Bestand hat, also ein Loslösen
des Fotovoltaikmoduls oder Teilen davon möglichst ausgeschlossen ist.
Weiterhin soll ein Eindringen von Feuchtigkeit und/oder Wasser zwischen
den Grundkörper
und das Fotovoltaikmodul ausgeschlossen sein.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Befestigung eines Fotovoltaikmoduls
an einem Grundkörper
zu schaffen, das zu einer Verbindung führt, die den obigen Anforderungen
gerecht wird.
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Erfindungsgemäß wird dies durch ein Bauteil mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen
der Ansprüche
2 und 3 gelöst.
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Die chemische Verbindung wird derart
aufgebracht, dass ein Eindringen von Wasser zwischen das Fotovoltaikmodul
und den Grundkörper
ausgeschlossen ist. Beispielsweise können die Fotovoltaikmodule
oder einzelne Solarzel len auf dem Grundkörper aufgeklebt werden. Möglich ist
aber auch ein Auflaminieren der Fotovoltaikmodule bzw. Solarzellen auf
den Grundkörper.
Eine solche Verbindung reicht gewöhnlich aus, um einen sicheren
Halt des Fotovoltaikmoduls auf dem Bauteil bzw. auf dem Grundkörper zu
gewährleisten.
Da jedoch, wie oben ausgeführt,
die Anforderungen an die Verbindung im Falle einer Transrapidtrasse
erheblich höher
sind, erfolgt erfindungsgemäß eine zusätzliche
mechanische Verbindung der Bauteile. Diese kann beispielsweise über einen
Rahmen erfolgen, der auf das Fotovoltaikmodul aufgesetzt und anschließend mit
dem Bauteil verschraubt wird. Ein solcher Rahmen kann beispielsweise
als Doppel-U-Profil ausgeführt
sein, in das die Fotovoltaikmodule mit ihren Seitenkanten hineinragen
und somit durch in dem Doppel-U-Profil gehalten sind. Ein sogenanntes
Abflattern der Fotovoltaikmodule von den Kanten aus, wird damit
absolut verhindert. Ein solcher Rahmen kann auch teilweise oder
vollständig
auf dem Grundkörper
vormontiert werden, um anschließend
die Fotovoltaikmodule in diese einzusetzen und zu befestigen. Alternativ
können
die Fotovoltaikmodule selbst auch durchgehende Öffnungen oder Löcher aufweisen,
durch die hindurch nach dem Aufkleben Schrauben oder ähnliche Haltemittel
hindurchgeführt
werden können,
um somit eine mechanische Verbindung zu dem Bauteil zu gewährleisten.
Hierbei bieten sich beispielsweise Sicherheitsschrauben oder sogenannte
Hammertreibschrauben an.
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Die Fotovoltaikmodule können mit
einem Massekleber versehen werden, der diese luftspaltfrei und wasserkriechdicht
auf der Trasse befestigt. Dabei sollte die Klebkraft ausreichend
sein, um zumindest eine feste Verbindung mit dem Bauteil zu erreichen.
Der Massekleber kann ein witterungsbeständiges Doppelklebematerial
sein, geeignet sind auch Sprühkleber
oder Zweikomponentenkleber, Silikon sowie Acrylharzkleber. Die Masseverklebung
bewirkt die gewünschte
Abdichtung des Fotovoltaikmoduls gegen den Untergrund, so dass ein
Eindringen von Feuchtigkeit oder Wasser zwischen das Fotovoltaikmodul
und die Trasse verhindert wird. Neben einer Masseverkle bung wäre es auch
denkbar, lediglich umlaufende durchgängige Verklebung im Randbereich
der Fotovoltaikmodule zu wählen.
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Durch Verwendung eines elastischen
Masseklebers wird gleichzeitig ein Ausgleich der unterschiedlichen
Ausdehnungskoeffizienten des Moduls und der Trasse geschaffen. Die
Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Wasser bewirkt eine verlängerte Lebenserwartung,
der Transrapidstrecke und verringert notwendige Wartungsmaßnahmen.
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Als besonders vorteilhaft hat sich
die Verwendung eines Klebstoffes erwiesen, der ein späteres Loslösen bzw.
Austauschen der Fotovoltaikmodule ermöglicht. Dies ist möglich, wenn
der Klebstoff seine Klebekraft bei Einwirkung von gezielt aufgebrachten
Einflüssen,
beispielsweise durch Einwirkung hoher Temperaturen oder Ultraschall
wieder verliert.
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Die mechanische Befestigung kann,
wie bereits ausgeführt, über sicherungstechnische
Spezialschrauben, wie beispielsweise Hammerkopfschrauben erfolgen.
Bei diesem System wird eine glatte Bohrung innerhalb des Bauteils
bzw. Trasse benötigt. Die
Hammerkopfschraube dringt durch die Hammerschläge absolut fest in die Bohrung
ein. Wesentlich ist, dass sich die Hammerkopfschraube durch das Fotovoltaikmodul
hindurch erstreckt bzw. mit Hilfe einer Rahmenkonstruktion das Fotovoltaikmodul
an dem Bauteil befestigt.
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Die Befestigungselemente, z.B. die
Hammerkopfschrauben, können
mit Kunststoff umhüllt sein,
um innerhalb der Bohrung Spannungen aufgrund hoher Temperaturdifferenzen
zwischen den verbundenen Bauteilen ausgleichen zu können.
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Grundsätzlich ist es sinnvoll, die
Fotovoltaikmodule derart zu dimensionieren, dass sie bei Bedarf kostengünstig austauschbar
sind.
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Denkbar wäre auch, anstelle der Befestigung von
Fotovoltaikmodulen die Solarzellen direkt auf der Trasse bzw. Trassenelementen
aufzubringen. Hierzu wird mit Hilfe einer Rakeltechnik zunächst ein
Massefilm aus zweikomponentigem Silikon Kautschukharz auf die Trasse
aufgetragen. In diese elastische Masse hinein, werden die Solarzellen
eingebracht. Nach Anhärten
der Grundmasse wird in einem zweiten Arbeitsgang eine zweite Masseschicht über die
Solarzellen luftblasenfrei aufgetragen. Über die zweite Schicht wird
vorzugsweise eine Kunststoff-Folie mit einer wasserdampfundurchlässigen Glasbeschichtung
aufgetragen, die sich unlösbar
mit dem Silikonkautschuk verbindet. Zur mechanischen Sicherung werden
dann beispielsweise Leisten über
die Abdeckfolie derart angebracht, dass sie die Solarzellen nicht
abdecken und keinerlei Beschädigungen
und Beeinträchtigungen
der Leistung der Fotovoltaik verursachen. Ein partielles Loslösen an den
Rändern der
Fotovoltaikmodule, welches sich schnell fortsetzen und die Solarzellen
schließlich
zerstören
würde, könnte somit
verhindert werden.
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Sollten vorgefertigte Fotovoltaikmodule
zum Einsatz kommen, müssen
auch diese den hohen Anforderungen Stand halten. Es müssen demnach
gute Haftvermittler zwischen einem Trägermaterial (z.B. Silane usw.)
und/oder auch elastische Laminatfolien eingesetzt werden, die den
wechselnden Belastungen elastisch widerstehen. Dies kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, dass eine Trägerplatte,
die Bestandteil eines Fotovoltaikmoduls ist, eine Vielzahl von über die
Fläche
verteilte Öffnungen
aufweist, durch die der Kunststoff, der die Solarzellen mit der Trägerplatte
verbindet, hindurchreicht und somit einen unlösbaren Verbund bewirkt. Eine
derart gelochte Trägerplatte
bietet in Verbund mit dem Kunststoff der Solarplatte einen optimalen
Halt, so dass die Solarzellen sicher, dicht- und bruchfrei gelagert
sind. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante solcher gelochter
Trägerplatten
sind, Vertiefungen entsprechend der Geometrie der Solarzellen eingeprägt, in die
Solarzellen fixiert werden. Es wird damit erreicht, dass das ü ber der
Solarzelle befindliche Kunststoffmaterial eine glatte ebene Fläche bildet.
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Von besonderem Vorteil kann auch
eine Verrippung der Trägerplatte
sein. Sie kann derart gestaltet werden, dass eine wesentliche Versteifung
der Trägerplatte
erfolgt. Zum anderen dienen die Verrippungskanäle einer besseren Hinterlüftung der
Trägerplatte
und somit einer intensiveren Wärmeabfuhr der
durch die Solarzellen bedingten Wärme. Außerdem können die Verrippungen derart
gestaltet werden, dass Kabel durch diese geführt werden können. Die
Trägerplatte
kann vorteilhafterweise als Press-Prägeteil oder durch Nutzung einer
Extrusionstechnik als preiswertes Massenprodukt hergestellt werden.
Die Perforierung braucht nicht über
die ganze Platte verteilt zu sein, sondern kann sich auch nur längs der
Außenkanten
sowie in den Zwischenräumen
der Solarzellen befinden.
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Ein erfindungsgemäßes verwendetes Fotovoltaikmodul
sollte möglichst
unzerbrechlich sein. Dies erfüllt
ein Modul mit z.B. einer Edelstahlträgerplatte oder einer Trägerplatte
aus glasfaserverstärktem
Kunststoffmaterial (Glasfaser mit z.B. Epoxydharz mit sehr verringertem
Ausdehnungskoeffizienten). Als Verkapselungsmaterial ist Ionomerfolie
oder Teflon (Fluorpolymer) und als Abdeckmaterial ein Fluorpolymer
mit Glasschicht denkbar. Als Abdeckmaterial kann auch gehärtetes Glas
vorteilhaft sein, da dieses durch Hagelschlag oder andere mechanische
Beeinträchtigungen
nicht zerstört
werden kann. Als Trägerplatte
eignet sich auch glasfaserverstärktes
Tedlar, da sich dieses gut kleben lässt.
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Die Trägerplatte kann auch direkt
mit der Trasse verbunden werden, beispielsweise über ein Zweikomponenten-Silikomaterial
mit oder ohne eine integrierte Glasfasermatte.
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Die Erfindung wird mit Hilfe der
nachfolgenden Beschreibung, der nachfol genden Zeichnung und den
Ansprüchen
näher erläutert:
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Es zeigen:
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1:
ein Schnittbild durch ein erfindungsgemäßes Bauteil mit einem Doppel-U-Rahmen,
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2:
eine Draufsicht auf ein Bauteil mit Fotovoltaikmodulen, die mit
Doppel-U-Rahmen befestigt sind,
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3:
ein Schnittbild durch ein erfindungsgemäßes Bauteil mit einer Schraubbefestigung,
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4:
eine Draufsicht auf ein Fotovoltaikmodul mit Schraubbefestigungsmitteln
am Rand und innerhalb der Fläche
des Moduls,
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5:
ein Schnittbild durch den Übergangsbereich
zwischen dem Bauteil und dem Fotovoltaikmodul mit unterschnittenen
Einkerbungen,
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6:
ein Schnittbild durch eine erste weitere erfindungsgemäße Ausführungsvariante
des Bauteils,
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7:
ein Schnittbild durch eine zweite weitere erfindungsgemäße Ausführungsvariante
des Bauteils.
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Gemäß 1 besteht ein erfindungsgemäßes Bauteil 10 aus
einem Grundkörper 12,
beispielsweise einer Transrapidtrasse bzw. einem Abschnitt einer
Transrapidtrasse, und einem Fotovoltaikmodul 14. Das Fotovoltaikmodul 14 ist
chemisch, im dargestellten Bauspiel mit Hilfe eines Klebeschicht 16 mit dem
Grundkörper 12 verbunden.
Diese Klebeschicht 16 kann aus witte rungsbeständiges Doppelklebematerial,
als Sprühkleber,
als Zweikomponenten-Silikonkleber oder als Acrylharzkleber gebildet
sein. Wesentlich ist, dass es sich um eine Masseverklebung handelt,
die gewährleistet,
dass keinerlei Feuchtigkeit oder Wasser zwischen das Fotovoltaikmodul 14 und
den Grundkörper 12 eindringen
kann. Deswegen ist es sinnvoll, dass Klebematerial vollflächig oder
zumindest umlaufend zwischen dem Grundkörper 12 und dem Fotovoltaikmodul 14 aufzubringen.
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Erfindungsgemäß ist das Fotovoltaikmodul 14 weiterhin
mechanisch mit dem Grundkörper 12 verbunden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird
diese Befestigung durch ein Befestigungsmittel in Form eines Doppel-U-Rahmens 18 gebildet.
Dieser Doppel-U-Rahmen 18 ist mit dem Grundkörper beispielsweise
mit Hilfe von Schrauben 20 mit dem Grundkörper 12 fest
verbunden. Hierzu können
sicherungstechnische Spezialschrauben oder auch Hammerkopfschrauben
verwendet werden. Diese sichern das Fotovoltaikmodul 14 nicht
nur gegen ungewolltes Loslösen
vom Grundkörper 12,
sondern auch gegen Diebstahl. Ein Abflattern der Fotovoltaikmodule 14 wird
durch den Doppel-U-Rahmen 18 verhindert. Die Schrauben 20 können sich
dabei durch den gesamten Doppel-U-Rahmen 18 oder lediglich
durch an dem Grundkörper 12 anliegende
Schenkel 22 des Doppel-U-Rahmens 18 erstrecken.
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Das erindungsgemäß verwendete Fotovoltaikmodul 14 weist
eine Trägeschicht 24 auf,
die beispielsweise durch eine Edelstahlträgerplatte oder durch ein glasfaserverstärktes Kunststoffmaterial (beispielsweise
Glasfaser mit Epoxydharz mit sehr verringertem Ausdehnungskoeffizienten)
gebildet sein kann. Insbesondere die erstgenannte Ausführungsvariante
bewirkt, dass das Fotovoltaikmodul 14 nahezu unzerbrechlich
ist. Vorzugsweise ist die Trägerschicht 24 perforiert,
weist also Löcher
auf. Anstelle der Löcher
sind auch geeignete Vertiefungen denkbar. Angrenzend an die Trägerschicht 24 erstreckt
sich eine Solarzellenschicht 28. Diese beinhaltet Solarzellen 30, die
von einem Verkapslungsmaterial 32 umgeben sind. Dieses
Verkapslungsmaterial 32 besteht beispielsweise aus EVA,
Ionomer oder Fluorpolymer wie beispielsweise Teflon. Das Verkapslungsmaterial 32 fließt im flüssigen bzw. fließfähigem Zustand
bei der Herstellung der Solarzellenschicht in die Löcher der
Trägerschicht 24 hinein
und bildet somit einen mechanisch nahezu unlösbaren Verbund. Je nach Ausführungsform
kann sich das Verkapslungsmaterial 32 auch auf der gegenüberliegenden
Seite der Trägerschicht 23 verteilen und
bildet eine noch widerstandsfähigere
Verbindung aus. Hierzu wird auch auf die WO 95/08193 des gleichen
Erfinders hingewiesen.
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Auf der der Trägerschicht 24 gegenüberliegenden
Seite schließt
sich an die Solarzellenschicht 28 vorzugsweise eine Abdeckschicht 34 an.
Diese ist vorzugsweise durch eine Fluorpolymerschicht 36 gebildet,
an die sich eine Glasschicht 38 in Richtung der Solarzellen 30,
also zwischen den Solarzellen 30 und der Abdeckschicht 34 liegend,
anschließt.
Die Glasschicht 38 kann aufgedampft, aufgesputtert oder durch
ein ähnliches
Verfahren aufgebracht sein.
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Die Fotovoltaikmodule 14 erstrecken
sich mit ihren Seitenkanten 39 in die Doppel-U-Rahmen 18 hinein,
liegen also nebeneinander und werden von den Doppel-U-Rahmen 18 allseitig
gehalten (vgl. 2).
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Anstelle der Doppel-U-Rahmen 18 können auch
stiftförmige
Befestigungsmittel 40, insbesondere Schrauben vorgesehen
sein, die sich, wie 3 verdeutlicht,
durch die Fotovoltaikmodule 14 hindurch in den Grundkörper 12 hinein
erstrecken und somit eine mechanische Verbindung gewährleisten. Als
stiftförmige
Befestigungsmittel 40 sind insbesondere sicherheitstechnische
Spezialschrauben oder auch Hammerkopfschrauben geeignet. Die Fotovoltaikmodule 14 weisen
bei einer Verwendung derartiger stiftförmiger Befestigungsmittel 40 entsprechende Öffnungen 41 auf,
durch die sich hin durch die Befestigungsmittel 40 mit dem
Grundkörper
verbunden werde können.
Diese Öffnungen 41 sind
vorzugsweise zwischen den Solarzellen 30 oder seitlich
der Solarzellen 30 angeordnet. Grundsätzlich ist auch eine Kombination
von stiftförmigen
Befestigungsmitteln 40 und der mechanischen Verbindung
mittels eines Doppel-U-Rahmens 18 möglich und sinnvoll,
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4 verdeutlicht
in einer Draufsicht auf ein Fotovoltaikmodul 14 die Anordnung
der Öffnungen 41 für die stiftförmigen Befestigungsmittel 40 am Rand
und innerhalb der Fläche
des Fotovoltaikmoduls 14 zwischen Solarzellen 30.
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5 verdeutlicht
eine weitere Möglichkeit, den
Verbund zwischen dem Fotovoltaikmodul 14 und dem Grundkörper 12 zu
verbessern. Hierzu weisen das Fotovoltaikmodul 14 bzw.
falls vorhanden die Trägerschicht 24 und
der Grundkörper 12 in
ihren einander zugewandten Oberflächen Vertiefungen oder Öffnungen
auf. In dieser kann sich die Klebeschicht 16 hinein erstrecken
und somit eine zusätzliche
Verstärkung
des Zusammenhalts bewirken. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind zu diesem Zweck
unterschnittene Einkerbungen 42 sowohl im Grundkörper 12 als
auch in der Trägerschicht 24 vorgesehen.
Sollte keine Trägerschicht 24 verwendet werden,
können
die Einkerbungen 42 auch direkt in das Verkapselungsmaterial 32 eingebracht
sein.
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6 zeigt
eine weitere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemäß genutzten
Fotovoltaikmoduls 14. Diese Ausführung zeichnet sich dadurch aus,
dass zusätzlich
Kunststoffschichten 44 vorgesehen sind, die die Solarzellenschicht 28 einfassen. Diese
Kunststoffschichten 44 werden vorzugsweise durch ein farbloses,
transparent-lichtdurchlässiges Fluorpolymer
mit hervorragender Wetterbeständigkeit,
guten chemischen Widerstand und geringer Gasdurchlässigkeit
gebildet. Ein solches Fluorpolymer ist beispielsweise Tedlar, das
mit Glasfasern verstärkt
sein kann.
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In einer weiteren Ausführungsvariante
gemäß 7 wird die Trägerschicht 24 lediglich
durch glasfaserverstärkten
Kleber gebildet. Anstelle der Glasfaser- oder Edelstahlplatte werden
also lediglich Gewebe aus Glasfaser in die Klebeschicht 16 integriert.
Die Klebeschicht 16 bleibt dadurch elastisch, ist kostengünstig und
führt trotzdem
zu einem starken Verbund zwischen der Solarzellenschicht 28 und dem
Grundkörper 12.
Die Klebeschicht 16 kann vorzugsweise durch Zweikomponentensilikon-Kleber gebildet
sein, der dann, wie oben ausgeführt,
mit einer Glasfasermatte oder mit Glasfasergewebe gestärkt sein
kann. Vorzugsweise weist in einem solchen Fall die Solarzellenschicht 28 bzw.
das Verkapselungsmaterial 32 auf der Klebeschicht 16 zugewandten
Seite eine Gitterstruktur auf, um den Verbund der Solarzellenschicht 28 mit
dem Grundkörper 12 zu
verbessern.
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In einer weiteren, hier nicht gezeigten
Ausführungsvariante
ist eine wärmeisolierende
Schicht zwischen dem Fotovoltaikmodul 14 und dem Grundkörper 12 vorgesehen.
Diese Wärmeisolationsschicht
verringert den Wärmestrom
von den Solarzellen 30 in den Baukörper bzw. den Grundkörper 12. Dies
kann dann wünschenswert
sein, wenn Wärmedifferenzen
den Grundkörper 12 oder
auch dem Verbund zwischen dem Fotovoltaikmodul 14 und dem Grundkörper 12 negativ
beeinflussen könnten.
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Das Aufbringen der Solarzellenschicht 28 direkt
auf den Grundkörper 12 kann
mit Hilfe einer Rakeltechnik derart erfolgen, dass zunächst die
Klebeschicht 16, beispielsweise zweikomponentiger Silkon-Kautschuk-Harz,
auf den Grundkörper 12 aufgetragen
wird, dann in diese elastische Masse die Solarzellenschicht 28 eingebracht
wird, und dann in einem dritten Arbeitsgang eine zweite Klebematerialschicht 16 auf
die Solarzellenschicht 28 luftblasenfrei aufgetragen wird.
Auf diese zweite Klebeschicht 16 wird in einem letzten
Schritt die Abdeckschicht 34, vorzugsweise eine Kunststoff-Folie
mit wasserdampfundurchlässiger
Gasbeschichtung aufgetragen, die sich unlös bar mit der Klebeschicht 16,
also dem Silikon-Kautschuk verbindet. Nach Aushärten der Klebeschichten 6 erfolgt
eine mechanische Verbindung der aufgebrachten Schichten mit dem
Grundkörper 12,
beispielsweise mit Schrauben, die durch die Schichten in den Grundköper 12 geschraubt
werden oder durch nachträglich
aufgebrachte, mit dem Grundkörper
verbindbare Leisten, die die aufgebrachten Schichten gegen den Grundkörper 12 drücken bzw.
sichern.
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Bezüglich der Ausbildung erfindungsgemäß nutzbarer
Fotovoltaikmodule wird insbesondere auch auf die
DE 101 58 405.9 hingewiesen.
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Anstelle der Doppel-U-Rahmen 18 und
der Schrauben 20 sind auch andere, gleichartig wirkende Befestigungsmittel
denkbar. So können
beispielsweise Leisten über
die Randbereiche der Fotovoltaikmodule gelegt werden, die dann mit
dem Grundkörper 12 verbunden
werden. Diese Leisten müssen
derart angeordnet sein, dass sie zu keinerlei Beschädigungen
und Beeinträchtigungen
der Fotovoltaikmodule führen.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern
erstreckt sich auf alle gleichwirkenden Ausführungen, die sich dem Fachmann
aufgrund der vorliegenden Beschreibung erschließen. Beispielsweise kann es
ausreichen, anstelle der chemischen Verbindung lediglich eine Folie
oder eine Fettschicht zwischen dem Grundkörper und dem Fotovoltaikmodul vorzusehen,
die ein Eindringen von Feuchtigkeit bzw. Wasser zwischen Grundkörper und
Fotovoltaikmodul verhindert. Entsprechend wären dann höhere Anforderungen an die mechanische
Verbindung zu stellen.