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Die Erfindung betrifft eine Prüfeinrichtung
für Ventile,
insbesondere Gassicherheitsventile sowie ein Verfahren zur Dichtheitsprüfung von
separat ansteuerbaren Ventilen, insbesondere Gassicherheitsventilen.
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Gassicherheitsventile umfassen meist
zwei im Gasstrom hintereinander angeordnete Ventile, die einzeln
ansteuerbar sind. Beide Ventile schließen einen Mittelraum ein, der
durch die Ventile sowohl abströmseitig
(brennerseitig) als auch quellenseitig (stromaufwärts) absperrbar
ist. Wenn beide Ventile dicht sind kann bei geschlossenen Ventilen
aus dem Mittelraum weder Gas heraus noch in diesen hinein gelangen.
Die Dichtheit beider Ventile ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit
des Gassicherheitsventils, denn nur wenn beide Ventile dicht sind kann
auch ein plötzlich
auftretender Defekt eines der beiden Ventile nicht zum unkontrollierten
Aus- oder Durchlassen von Gas führen.
Es kommt deshalb darauf an, die Dichtheit beider beteiligter Ventile
von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um
Sicherheitsmängel
rechtzeitig erkennen zu können,
die sich ergeben, wenn eines der beiden Ventile nicht mehr dicht
ist.
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Aus der
DE 4211681 C2 ist ein Verfahren zum
Steuern von Ventilen einer Gasturbinenanlage bekannt, das die Überprüfung der
beteiligten Ventile auf Dichtheit beinhaltet. Die Gasturbinenanlage
weist mehrere in Reihe angeordnete Ventile auf, wobei ein Zwischenabschnitt
zwischen zwei Ventilen auf Druckänderungen überwacht
wird. Dazu ist an diesen Zwischenabschnitt ein Druckdetektorschalter
angeordnet, der mit einer Steuereinheit verbunden ist, die ihrerseits
auch die Ventile steuert. Zur Druckprüfung werden die stromabwärtigen Ventile
geschlossen und die stromaufwärtigen
Ventile kurzzeitig geöffnet
und wieder geschlossen. Sinkt nun der Druck des in dem Zwischenabschnitt
eingeschlossenen Gasvolumens ab wird dies mit Hilfe des Druckdetektorschalters
erkannt. Dazu wird mit dessen Hilfe in bestimmten zeitlichen Abständen der
Druck des eingeschlossenen Brenngases gemessen, um eine Druckänderung
in der Hauptbrennstoffleitung zu erfassen und so festzustellen,
ob der Druck des Brenngases sinkt, d.h. ob Brenngas durch eines
der stromabwärtigen
Ventile leckt.
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Die Überwachung des Druckabfalls
allein kann zu Fehlschlüssen
führen,
insbesondere wenn niedrige Eingangsdrücke vorliegen.
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Aus der
DE 196 30 875 A1 ist eine
Sicherheitsanordnung für
einen Brenner bekannt, bei der mittels eines Drucksensors der Druck
in einem Leitungsabschnitt zwischen zwei gesteuerten Ventilen überwacht
wird. Der Drucksensor ist sowohl an eine Brennstoffprüfeinheit
als auch an eine Dichtheitsprüfeinheit
angeschlossen, so dass dessen Ausgangssignal mehrfach genutzt wird.
Bei der Brennerinbetriebnahme wird zunächst das Vorhandensein von Brennstoff
geprüft.
Wenn der Drucksensor dabei ein Signal meldet wird das Inbetriebsetzungsprogramm fortgesetzt.
Meldet der Drucksensor kein Signal wird das eingangsseitige Ventil
für kurze
Zeit geöffnet,
um den Brennstoffdruck an den Sensor zu leiten. Falls der Drucksensor
immer noch kein Signal meldet wird das eingangsseitige Ventil geschlossen
und eine Wartezeit abgewartet.
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Aus der
US-PS 4706881 ist darüber hinaus ein
selbst korrigierendes Steuersystem für eine Gasventilanordnung bekannt,
die zwei in Reihe angeordnete Gasventile aufweist. An den von den
Gasventilen eingeschlossenen Raum ist ein Drucksensor angeschlossen,
der mit einer Steuereinheit verbunden ist. Der Mikroprozessor enthält eine
Routine zur Erfassung von Gaslecks an den Ventilen. Dazu wird bei regulärem Betrieb
in Stillstandszeiten, bei denen keine Wärmeanforderung vorliegt, sowohl
das stromaufwärtige
als auch das stromabwärtige
Ventil geschlossen. Wenn der Gasregler dann nicht dicht ist, verändert sich
der Druck in der von den beiden Ventilen abgeschlossenen Kammer.
Die Veränderung
dieses Drucks wird als Leckage interpretiert. Mehrmaliges Öffnen und
Schließen
beteiligter Ventile soll dazu dienen, solche Leckagen zu beseitigen.
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Aus der
DE 198 31 067 C2 ist ein
Verfahren zur Dichtheitsprüfung
von Gasventilen bekannt, das einen zwischen zwei Ventilen angeordneten
Druckschalter benötigt.
Die Gasventile werden beim Starten des Brenners bzw. beim Abschalten
des Brenners jeweils einzeln geprüft. Beim Einschalten des Brenners
(Wärmeanforderung)
wird zunächst
das stromaufwärtige
Ventil kurzzeitig geöffnet
und wieder geschlossen, wobei das stromabwärtige Gasventil geschlossen
bleibt. Der sich zwischen den Ventilen einstellende Druckanstieg
wird durch den Druckschalter überwacht.
Sofern nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit ein solcher Druckabfall
entsteht, dass der Druckschalter wieder öffnet, wird auf Undichtigkeit
des stromabwärtigen
Gasventils geschlossen. Tritt ein solcher Druckabfall jedoch nicht
auf, wird das stromabwärtige
(brennerseitige) Gasventil als dicht angesehen. Die Überprüfung des
stromaufwärtigen Ventils
erfolgt nach Wegfall einer Wärmeanforderung.
Es wird dabei zunächst
das stromaufwärtige Ventil
geschlossen und danach das stromabwärtige. Der der Gasdruck in
dem zwischen den beiden Ventilen eingeschlossenen Raum ist somit
gering. Der Druckschalter ist somit offen. Ist das stromaufwärtige Ventil
nicht dicht erhöht
sich der Druck allmählich, womit
der Druckschalter schlussendlich schließt. Schließt er nicht kann auf Dichtigkeit
des stromaufwärtigen
Ventils geschlossen werden.
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Bei diesem Verfahren sind zur Unterscheidung
zwischen Dichtigkeit und Undichtigkeit relativ große Druckänderungen
erforderlich, was zu großen Prüfzeiten
führt.
Die Funktion der Ventile wird jeweils nur einzeln zu Beginn und
zu Ende der Wärmeanforderung überprüft.
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Aus der
DE 34 45 281 A1 sind ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Dichtheitsprüfung zweier Absperrventile
in einer gasdurchströmten
Leitung bekannt. Dazu ist zwischen den beiden in Reihe angeordneten
Ventilen ein Abzweig mit einem Druckschalter angeordnet. Zu diesem
gehört
ein Manometer, das einen Schaltkontakt betätigt. Dieser schließt einen
ersten Stromkreis bei Unterschreitung eines Druckniveaus oder einen
zweiten Stromkreis bei Überschreitung
eines Druckniveaus.
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Auch hier sind relativ große Druckänderungen
erforderlich, um zu auswertbaren Signalen zu kommen. Außerdem sind
die Druckniveaus fest eingestellt. Eine solche Anordnung kann nicht
bei schwankenden Eingangsdrücken
Anwendung finden.
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Davon ausgehend ist es Aufgabe der
Erfindung, eine Dichtprüfeinrichtung
für Ventile
sowie ein entsprechendes Verfahren zu schaffen, das auch geringe
Undichtigkeiten unabhängig
von der Größe des Eingangsdrucks
erkennt.
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Diese Aufgabe wird mit einer Dichtprüfeinrichtung
für Ventile
nach Anspruch 1 sowie mit einem Verfahren zur Dichtheitsprüfung nach
Anspruch 6 gelöst:
Die erfindungsgemäße Dichtprüfeinrichtung weist
einen Drucksensor auf, der an die von den beiden Ventilen eingeschlossene
Leitungsstrecke angeschlossen ist. Der Drucksensor gibt an seinem
Ausgang Signale ab, die den von dem Sensor erfassten Druck kennzeichnen.
Die angeschlossene Prüfeinheit
erhält
somit nicht nur Signale die aussagen, ob der erfasste Druck einen
Grenzwert über-
oder unterschreitet, sondern sie erhält Signale für den erfassten Druck.
Die Besonderheit der zur Erfindung gehörigen Prüfeinheit besteht nun darin,
dass diese nicht lediglich den Druck überprüft, sondern dabei aus der erfassten
Druckänderung
und dem zu Grunde gelegten Prüfvolumen
(das ist das Volumen der von den Ventilen eingeschlossenen Strecke)
die Leckrate sowohl des stromaufwärtigen als auch des stromabwärtigen Ventils
bestimmt. Die Prüfeinheit
enthält
dazu mindestens einen Speicherplatz auf dem ein das Prüfvolumen
kennzeichnender Wert eingehalten wird. Der Wert kann voreingestellt
und je nach Wahl veränderbar
oder auch unveränderbar
sein. Wenn die Prüfeinheit,
wie es vorzugsweise der Fall ist, Teil einer Mikroprozessorsteuerung
ist, stehen sowohl solche Speicherplätze als auch das notwendige
Rechenwerk zur Verfügung,
um die Leckrate anhand gemessener Druckwerte zu bestimmen.
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Die Messung der Leckrate hat gegenüber reinen
Druckmessungen und dem Vergleich des Drucks mit Sollwerten den wesentlichen
Vorteil, dass die Überprüfung unabhängig von
der Größe des Eingangsdrucks,
d.h. des Gasdrucks in der Leitung stattfinden kann, an die die aus
den beiden Ventilen bestehende Sicherheitsventilanordnung angeschlossen
ist. Außerdem
ist die Prüfung
sowohl bei Ventilanordnungen mit großen Mittelräumen als auch bei Ventilanordnungen
mit kleinen Mittelräumen
jeweils gleich sicher und verlässlich.
Außerdem
benötigt
die Dichtprüfung
nur sehr wenig Zeit, denn die Leckrate lässt sich anhand zweier oder
mehrerer kurz aufeinander folgend aufgenommener Druckwerte durchführen. Damit
können
beide Ventile (das stromabwärtige und
das stromaufwärtige)
bei Wärmeanforderung, d.h.
wenn ein Befehl zum Öffnen
beider Ventile eintrifft, in zwei kurzen aufeinander folgenden Messschritten überprüft werden,
wozu nur wenig Zeit erforderlich ist.
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Des Weiteren liefert der zwischen
den Ventilen angeordnete Drucksensor einen den Ventileingangsdruck
kennzeichnenden Wert an dem Mikroprozessor schon zu Beginn der Dichtheitsüberprüfung. Damit
verfügt
der Mikroprozessor über
einen den Brennstoffdruck kennzeichnenden Wert. Dieser Wert kann
weiteren Berechnungen oder Steuerungsvorgängen oder Regelungsvorgängen zu
Grunde gelegt werden. Gesonderte Druckwächter, beispielsweise an der
zu den Ventilen führenden
Leitung, sind somit entbehrlich.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
arbeitet die Prüfeinheit
in einem Messschritt I , beispielsweise zur Überprüfung des eingangsseitigen Ventils,
mehrere Messzyklen ab, in denen jeweils eine Leckrate bestimmt wird.
Die letztendlich gültige Leckrate
kann dann beispielsweise festgestellt werden, wenn in mehreren Messzyklen
aufeinander folgend die gleiche Leckrate oder innerhalb eines Toleranzbereichs
die gleiche Leckrate bestimmt wird. Außerdem ist es möglich, die
Leckrate als Mittelwert (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel,
quadratisches Mittel, gewichtetes Mittel usw.) aus mehreren in einzelnen
Messzyklen bestimmten Leckraten zu ermitteln. Zur Bestimmung der
Leckrate kann ein zeitlinearer Druckabfall oder -Anstieg vorausgesetzt werden.
Dies ist zumindest bei geringen Leckraten in guter Näherung zutreffend.
Alternativ kann auch ein exponentieller Druckabfall oder Druckanstieg
in Folge einer Leckrate angenommen und zu Grunde gelegt werden.
Dies kann beispielsweise bei größeren Leckraten
erfolgen.
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Die Dichtprüfeinrichtung kann mit der Mikroprozessorsteuerung
der Ventile derart vereinigt sein, dass ein Öffnen der Ventile und ein Inbetriebsetzen einer
angeschlosse nen Einheit, beispielsweise eines Brenners, verhindert
wird, wenn zumindest eines der Ventile keine ausreichende Dichtheit
aufweist. Alternativ kann zwar die Inbetriebsetzung zugelassen,
dabei jedoch ein Warn- und Fehlersignal ausgegeben werden. Weiterhin
ist es möglich,
die bei einzelnen Prüfvorgängen ermittelten
Leckraten abzuspeichern, um Trendüberwachungen vorzunehmen. Beispielsweise
kann somit erkannt werden, ob ein bislang dichtes Ventil allmählich anwachsende
Leckraten aufweist. Wenn eine solche Tendenz festgestellt wird, kann
die Dichtprüfeinrichtung
ein Warnsignal ausgeben, noch bevor eines der Ventile eine kritische
Leckrate erreicht. Auch dies kann als Sicherheitsbeitrag dienen.
Es ist auch möglich,
einen oder mehrere die Leckrate kennzeichnende Zahlenwerte auf einem Display
anzuzeigen oder in dem Mikroprozessor zur Anzeige bereitzuhalten.
Es ist auch möglich,
den Trend kennzeichnende Zahlenwerte anzuzeigen oder zur Anzeige
bereitzuhalten. Anstelle von Zahlenwerten können auch Piktogramme oder
Zeichen oder Grafiken angezeigt werden, die die Leckrate und oder
den Trend sinnfällig
symbolisieren.
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Entsprechende Vorteile ergeben sich
aus den zugehörigen
Verfahrensansprüchen.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
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1 eine
Ventileinrichtung mit einer zugehörigen Dichtprüfeinrichtung
in schematisierter Darstellung,
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2 bis 5 Zeitdiagramme des Druckverlaufs
zwischen den Ventilen der Ventileinrichtung bei einer Dichtheitsprüfung und
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6 eine
weitere Ausführungsform
einer Ventileinrichtung mit Dichtprüfeinrichtung.
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In 1 ist
eine Ventileinrichtung 1 veranschaulicht, zu der zwei Ventile 2, 3 gehören, die
in einer Leitung 4, beispielsweise einer Gasleitung, hinter einander,
d.h. in Reihe, angeordnet sind. Das Ventil 2 ist das eingangsseitige,
stromaufwärtige
Ventil, während
das Ventil 3 das ausgangsseitige, stromabwärtige Ventil
ist. Beide Ventile können
in einem gemeinsamen Gehäuse
untergebracht sein. Zwischen einander schließen sie einen Mittelraum 5 ein,
der durch die Leitungsstrecke zwischen beiden Ventilen und die zugehörigen Ventilvolumina
gebildet ist.
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An den Mittelraum 5 ist
ein Drucksensor 6 angeschlossen, der an seinem Ausgang 7 ein
elektrisches, den Druck in dem Mittelraum 5 kennzeichnendes
Signal abgibt. Das Signal kann ein Digitalsignal oder ein Analogsignal
sein. Der Ausgang 7 des Drucksensors 6 ist an
einen entsprechenden Eingang einer Prüfeinheit 8 angeschlossen,
die die Ventile 2, 3 auf Dichtheit überprüft. Die
Prüfeinheit 8 weist außerdem zwei
Steuerausgänge 9, 11 auf,
die mit Magnetantrieben 12, 14 zur Betätigung der
Ventile 2, 3 verbunden sind. Außerdem weist
die Prüfeinheit 8 mindestens
einen, vorzugsweise aber mehrere, Eingänge 15, 16, 17 auf, über die
sie Eingangsbefehle empfangen kann. Beispielsweise kann der Eingang 15 ein
Wärmeanforderungseingang
sein, dessen Ansteuerung das Öffnen
der Ventile 2, 3 bewirkt. Zusätzlich können die Eingänge 16, 17 dazu
vorgesehen sein, jeweils eines der Ventile 2, 3 selektiv
zu öffnen.
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Die Prüfeinheit 8 kann eine
separate Einheit oder Teil einer Mikroprozessorsteuerung sein. Zu
ihr gehört
wenigstens ein Speicherplatz 18, der einen das Volumen
des Mittelraums kennzeichnenden Zahlenwert bereithält, sowie
eine Verarbeitungseinrichtung 19 in Form eines entsprechenden Rechenwerks und
Programms, mit dem die Signale des Drucksensors 6 sowie
der Eingänge 15, 16, 17 verarbeitet
und in Steuersignale für
die Magnetantriebe 12, 14 umgesetzt werden.
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Die insoweit beschriebene Ventileinrichtung 1 arbeitet
insbesondere bei Durchführung
einer Dichtheitsprüfung
wie folgt:
Wenn an dem Eingang 15 ein Wärmeanforderungssignal
eintrifft muss dieses in ein Öffnungssignal
für die Ventile 2, 3 umgesetzt
werden. Zusätzlich
können
an den Eingängen 16, 17 Signale
eintreffen, die das Öffnen
der Ventile 2, 3 anweisen. Die Prüfeinheit 8 unterdrückt zunächst die
Weiterleitung der Öffnungssignale
an die Magnetantriebe 12, 14 und führt eine Dichtheitsprüfung durch.
Dazu wird zu einem Zeitpunkt t0, wie 2 veranschaulicht, zunächst das Ventil 2 durch
Erregung des Magnetantriebs 12 bis zu einem Zeitpunkt t1 für
eine Zeitspanne geöffnet,
die ausreichend ist, um den Druck in dem Mittelraum 5 auf
den Eingangsdruck pe ansteigen zu lassen.
Das Ventil 3 bleibt dabei geschlossen. Zu dem Zeitpunkt t1 wird das eingangsseitige, stromaufwärtige Ventil 2 wieder
geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt oder kurz vorher oder kurz nachher
wird das Ausgangssignal des Sensors 6 von der Prüfeinheit 8 registriert.
Der zu diesem Zeitpunkt te1 gewonnene Druckwert
p1 kennzeichnet den Eingangsdruck. Nach
einer kurzen Wartezeitspanne, die Sekundenbruchteile betragen kann,
wird zu einem Zeitpunkt te2 wiederum ein Druckwert
p2 bestimmt. Im einfachsten Fall ist somit der
erste Messschritt I beendet. Es wird nun die Druckdifferenz Δp = p2 – p1 bestimmt und mit dem auf dem Speicherplatz 18 gehaltenen,
das Volumen des Mittelraums 5 kennzeichnenden Wert V multipliziert. Das
Produkt Δp·V wird
als Maß für die Leckrate
des ausgangsseitigen Ventils 3 registriert. Übersteigt
diese Leckrate einen zulässigen
Wert wird das Ventil 3 als undicht angesehen und es werden
die betreffenden Maßnahmen,
wie beispielsweise weitere Sperrung des Betriebs der Anlage bzw.
das Öffnen
des Ventils 2, Ausgabe eines Warnsignals oder ähnliches eingeleitet.
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Zu der Dichtheitsprüfung gehört ein zweiter Messschritt
II, der der Überprüfung des
eingangsseitigen Ventils 2 dient. Dieser beginnt mit dem
kurzzeitigen Öffnen
des stromabwärtigen
Ventils 3 zu einem Zeitpunkt t2.
Der Druck p in dem Mittelraum 5 fällt somit sehr schnell auf
etwa atmosphärischen
Druck ab. Danach wird das Ventil 3 zu einem Zeitpunkt t3 bei stets geschlossenem Ventil 2 wieder
geschlossen. In dem Mittelraum 5 ist nun ab dem Zeitpunkt
t3 atmosphärischer Druck vorhanden. Zu
einem Zeitpunkt te3 wird nun ein Druckwert
p3 und zu einem nachfolgenden Zeitpunkt
te4 ein weiterer Druckwert p9 bestimmt. Die
Differenz beider Druckwerte p4 – p3 ist Null, wenn das Ventil 2 dicht
ist. Die Druckdifferenz Δp
wird nun wiederum mit dem das Volumen des Mittelraums 5 kennzeichnenden
Wert V multipliziert, um einen die Leckage des eingangsseitigen
Ventils 2 kennzeichnenden Wert zu ermitteln. Fällt dieser
aus einem vorgegebenen Zulässigkeitsbereich
heraus, wird das eingangsseitige Ventil 2 als undicht erkannt
und es werden die zugehörigen
Maßnahmen
eingeleitet. Dazu kann die Ausgabe eines Warnsignals sowie die Verhinderung
des Öffnens
der Ventile 2, 3 gehören.
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Die Prüfeinheit 8 und das
von ihr durchgeführte
Verfahren können
abgewandelt werden:
Bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren
wurde in beiden Messschritten I und II jeweils mit lediglich zwei
Druckwerten gearbeitet. Es ist möglich,
zu weiteren Zeitpunkten weitere Druckwerte px bzw.
pY zu bestimmen, so dass in beiden Messschritten
jeweils mehrere Druckdifferenzen Δp
ermittelt werden. Diese Druckdifferenzen können jeweils einzeln zur Bestimmung
von Leckraten herangezogen werden, wobei als gültige Leckrate dann in jedem
Messschritt I, II jeweils ein Mittelwert aller Leckraten, der größte Wert der
gemessenen Leckraten oder ein sich stabil einstellender Wert aller
Leckraten genommen wird. Dies hängt
von den konkreten Sicherheitsanforderungen ab.
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3 veranschaulicht
eine weitere Abwandlung die darauf Rücksicht nimmt, dass der Eingangsdruck
pe sich bei unterschiedlichen Einsatzfällen ein und
derselben Ventileinrichtung bzw. ein und derselben Prüfeinheit 8 unterscheiden
kann. Außerdem
ist es möglich,
dass der Eingangsdruck pe auch bei ein und
derselben Anlage schwankt. Um beiden Gedanken Rechnung zu tragen,
legt die Prüfeinheit
zur Bestimmung eines Wert W für
die Leckrate nicht nur das Volumen V des Mittelraums 5 sondern
zusätzlich noch
den Eingangsdruck pe zu Grunde. Dies erfolgt indem
der unmittelbar nach dem Schließen
des eingangsseitigen Ventils 2 zu dem Zeitpunkt te1 gewonnene Druckwert pl mit
pe gleichgesetzt wird. Der weitere Messablauf
ist, wie oben im Zusammenhang mit 2 beschrieben,
mit der Maßgabe,
dass die in den Messschritten I, II gewonnenen Druckdifferenzen Δp durch pe (bzw. pl) dividiert
werden bevor der erhaltene Quotient mit dem Wert V für das Mittelvolumen
multipliziert wird. Alternativ kann zur Verringerung des Rechenaufwands
der das Volumen kennzeichnende Wert V zu Beginn der Messung einmalig
durch den Eingangsdruck pe dividiert werden,
wobei dann der so erhaltene druckbezogene Volumenwert V' jeweils an Stelle
des Mittelvolumens V mit Δp
multipliziert wird. In beiden Fällen
wird eine Prüfeinheit 8 erhalten,
die sich automatisch an wechselnde Eingangsdrücke anpasst und sowohl bei
hohen als auch bei niedrigen Eingangsdrücken die Dichtheit der Ventile 2, 3 anhand
deren Leckrate und nicht anhand der absoluten Druckänderung
in den Mittelraum 5 bestimmt.
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Bei beiden Ausführungsformen wird nach Ablauf
der beiden Messschritte I, II zu einem Zeitpunkt t4 das Öffnen der
Ventile 2, 3 freigegeben. Der sich einstellende
Mittelraumdruck nimmt den von der Quelle und dem angeschlossenen
Element (Brenner) bestimmten Wert ein.
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4 veranschaulicht
den Druckverlauf bei undichtem, ausgangsseitigem Ventil 3.
Zu dem Zeitpunkt te1, kurz nach dem Schließen des
Ventils 2, wird ein nahezu dem Eingangsdruck pe entsprechender Druckwert
p1 erfasst. Kurz danach wird zu dem Zeitpunkt
te2 ein geringerer Druckwert p2 erfasst.
Ein oder mehrere noch später
zu Zeitpunkten tx gewonnene Druckwerte px sind noch geringer. Die sich ergebenden
Druckdifferenzen sind Δp
sind von Null verschieden. Sie werden mit dem Wert V für das Volumen multipliziert,
so dass ein und derselbe Druckabfall bei großen Volumina auf eine große Leckage
und bei kleinen Volumina auf eine kleine Leckage deutet. Entsprechend
wird der weitere Betrieb der Ventileinrichtung 1 von der
Größe der Leckrate
abhängig
gemacht. In 4 ist der
zulässige
Wert überschritten, so
dass ein weiteres Fortsetzen des Prüfzyklus und ein weiterer Betrieb
der Ventileinrichtung 1 nicht durchgeführt werden. Zu dem Zeitpunkt
t3 wird somit von einer Öffnung des Ventils 3,
die zu dem gestrichelt dargestellten Druckverlauf geführt hätte, abgesehen.
Das aus gangseitige Ventil 3 bleibt geschlossen. Der Druck
in dem Mittelraum fällt
allmählich
ab. Alternativ kann der Mittelraum auch sofort druckentlastet werden,
indem das hier eingeschlossene Gaspolster durch kurzes Öffnen des
Ventils 3 ausgelassen wird. Das eingangsseitige Ventil 2 bleibt
geschlossen.
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5 zeigt
eine Undichtigkeit an dem eingangsseitigen Ventil 2. In
dem Messschritt I erfolgt eine erfolgreiche Dichtheitsprüfung, wie
bei den Beispielen gemäß 2 oder 3. Jedoch zeigt sich in dem Messschritt
II eine allmähliche
Zunahme der Drücke
p3, p4, py, so dass die errechneten Druckdifferenzen Δp von Null
deutlich verschieden sind. Im veranschaulichten Beispiel ist die
Leckrate so groß, dass
ein weiterer Betrieb der Ventileinrichtung I unterbleiben muss.
Beide Ventile 2, 3 bleiben auf Dauer geschlossen.
Weder Wärmeanforderungssignale noch
sonstige Ventilöffnungssignale
werden an die Magnetantriebe 12, 14 weiter gegeben.
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6 veranschaulicht
eine weitere abgewandelte Ausführungsform
der Ventileinrichtung 1. Diese findet bei großen Ventilen 21, 22 Anwendung. Diesen
sind Magnetantriebe 23, 24 zugeordnet, die die
Ventile 21, 22 während der Messschritte I, II
geschlossen lassen. Parallel zu den Ventilen 21, 22 sind die
auf geringen Durchsatz ausgelegten Ventile 2, 3 angeordnet,
die lediglich zur Durchführung
der Messschritte I, II dienen. Die Messschritte werden nach einem
der oben erläuterten
Verfahren durch die Prüfeinheit 8 abgearbeitet.
Die Magnetantriebe 12, 14 öffnen und schließen dabei
die Ventile 2, 3 wie oben erläutert. Die Dichtheitsprüfung überprüft dabei
aber nicht lediglich die Ventile 2,
3 sondern
auch die Dichtheit der geschlossen bleibenden Ventile 21, 22.
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Eine Dichtprüfeinrichtung für Ventile
weist einen zwischen den Ventilen angeordneten Drucksensor 6 auf,
der an eine Prüfeinheit 8 angeschlossen
ist. Diese überprüft den Druckverlauf
in dem von den Ventilen eingeschlossenen Volumen nach dem probeweisen Öffnen und
Schließen
des eingangsseitigen Ventils 2 sowie des ausgangsseitigen
Ventils 3. Die erfassten Drücke werden zur Bestimmung von Druckdifferenzen
(die Null oder von Null verschieden sein können) herangezogen. Die Druckdifferenzen werden
mit dem Volumen des von den Ventilen 2, 3 eingeschlossenen
Mittelraums 5 sowie gegebenenfalls mit dem anstehenden
Eingangsdruck zu Kennwerten verrechnet, die die Leckagen des eingangsseitigen
Ventils 2 sowie des ausgangsseitigen Ventils 3 getrennt
kennzeichnen. Die erfassten Leckagen dienen als Grundlage für die Entscheidung
für weitere
Maßnahmen,
beispielsweise Alarmgabe sowie teilweise oder ganze Sperrung des
Betriebs der Ventileinrichtung 1.