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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Löschen,
insbesondere zum Löschen
von Waldbränden.
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Es ist bekannt, daß ein Wasser-Aerosol-Nebel
eine besonders hohe Löscheffizienz
aufweist. Diese wird zum Teil dadurch bedingt, daß der Brandherd
durch den Aerosol-Nebel erstickt wird. Zudem wird dem Feuer zur
Verdampfung des als Feinstnebels vorhandenen Wassers ebenfalls Wärme entzogen.
So ist es aus WO 97/06858 A2 bekannt, einen mit Wasser gefüllten Sprengsack
mit einem Helikopter zu transportieren und über einem Feuer abzuwerfen.
Bei frei fallendem Sprengsack wird eine in dem Sack befindliche
Sprengladung gezündet.
Durch die dadurch entstehenden Drücke wird der Sprengsack zerstört und das
darin befindliche Wasser schlagartig in einen Aerosol-Nebel verwandelt.
Diese bekannte Verfahren hat sich jedoch aus Sicherheitsbedenken in
der Praxis nicht durchsetzen können.
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Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe
der Erfindung, das bekannte Löschverfahren
und die hierfür
eingesetzten Komponenten derart fortzubilden, daß sie sicher verwendet werden
können.
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Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der
nebengeordneten Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
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Erfindungsgemäß weist die vorgeschlagene Löschvorrichtung
einen Behälter
für ein
Löschfluid und
einen Innensack als Haltevorrichtung für eine Spreng ladung auf. Die
Verwendung eines Innensacks als Haltevorrichtung für die Sprengladung
bietet den Vorteil, die Sprengladung von dem Löschfluid getrennt zu halten
und zu behandeln. So können
zum einen Einwirkungen des Löschfluids
auf die Sprengladung vermieden werden. Zum anderen kann die Sprengladung
auf einfache Weise nach dem Befüllen des
Behälters
in die für
die Sprengung gewünschte Position
gebracht werden.
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Als Behälter ist dabei jeder Körper geeignet, der
ein Löschfluid
halten kann und durch die Zündung
einer Sprengladung zumindest teilweise zerstört werden kann, um das Löschfluid
in Form eines Aersols freizugeben. Vorzugsweise ist der Behälter aus
einem wasserdichten Material gefertigt.
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Die Sprengladung kann jeden beliebigen Sprengstoff
enthalten, der in einer entsprechenden Quantität dazu geeignet ist, nach seiner
Zündung eine
Druckwelle zu erzeugen, die das Löschfluid in einen Aerosol-Nebel
umwandelt. Besonders bevorzugt wird als Sprengstoff TNT verwendet.
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Ein Löschfluid im Sinne der Erfindung
ist jedes Fluid, daß durch
eine Druckwelle in ein Aerosol umgewandelt werden kann. Vorzugsweise
wird als Löschfluid
Wasser verwendet. Ebenso werden Mischung aus Wasser mit speziellen
Zusatzstoffen bevorzugt. Diese Zusatzstoffe können beispielsweise Schaumbildner
oder beispielsweise andere, Flammen erstickende oder ein Wiederaufflammen,
bzw. Neuentzünden
verhindernde Stoffe sein.
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Der Innensack ist vorzugsweise mit
Löchern perforiert.
Auf diese Weise steht der Sprengstoff teilweise in unmittelbarem
Kontakt mit dem Fluid. Dadurch wird eine gute Ausbreitung der Druckwelle
ermöglicht,
die zu einem effizienten Vernebeln des Fluids führt.
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Um den Herstellungsaufwand für die Behälter zu
reduzieren, werden diese vorzugsweise in Standardgrößen, insbesondere
in Größen für 25–50kg, 250kg,
500–1000kg,
1000–5000kg
Löschfluid
hergestellt. Es sind aber auch Größen oberhalb von 5000kg Löschfluid
herstellbar. Hierbei werden für Kleinstbrände ab Lagerfeuergröße ca. 25–50kg Löschfluid,
bei Flächenbränden bis
100m2 ca. 250kg Löschfluid, bei Flächenbränden größer 100m2 ca. 500–1000kg Löschfluid und bei Großbränden ca. 1000–5000kg
Löschfluid
verwendet.
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Eine besonders gleichmäßige. Umwandlung des
Löschfluids
in ein Aerosol läßt sich
erreichen, wenn die Sprengladung durch die Haltevorrichtung innerhalb
des Löschfluids
gehalten wird. Dabei wurden besonders gute Ergebnisse erzielt, wenn
die Sprengladung im Massenschwerpunkt des gefüllten, frei fallende Behälters gehalten
wird. Es kann jedoch des weiteren vorteilhaft sein, die Sprengladung
außerhalb
des Massenschwerpunktes anzuordnen.
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In besonders kostengünstiger
Weise wird der Behälter
als ein Sack aus einem Textil ausgeführt, wobei ein Textil jeder
gewebte, gewirkte oder sonstwie aus Fasern oder Fäden gewonnene
Stoff sein kann. Vorzugsweise ist das Textil entweder derart eng
gewebt, daß es
wasserdicht ist, oder durch eine Imprägnierung wasserdicht gemacht.
Bevorzugt kann der Behälter
jedoch auch anders ausgeführt sein,
beispielsweise einstückig
aus Kunststoff hergestellt sein. Besonders bevorzugt ist der Behälter wasserdicht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Behälter
einen Innenbehälter
auf, der das Löschfluid
unmittelbar umgibt und hält.
Dies bietet den Vorteil, daß der
Innenbehälter
speziell zum Halten des Löschfluids,
beispielsweise besonders wasserdicht, ausgelegt werden kann, während davon
getrennt der Behälter
nach besonderen Anforderungen, die durch den Transport vorgegeben
werden, beispielsweise besonders reißfest in eine Belastungsrichtung,
beispielsweise eine Heberichtung, ausgelegt werden kann. Bevorzugt
kann der Innenbehälter
mit dem Behälter
fest verbunden sein, beispielsweise verklebt sein. Zudem weist der
Innenbehälter
in bevorzugter Ausgestaltung mehrere Lagen auf. Insbesondere ist der
Innenbehälter
3-lagig und besteht
aus 3 Kontursäcken.
Der äußere dieser
Kontursäcke
wird vorzugsweise punktuell mit der Innenseite des Behälters verklebt
und kommt einer Innenbeschichtung für den Behälter gleich. Der an diesen äußeren Kontursack angrenzende
nächst
innere Kontursack wirkt als zusätzliche
Abdichtungs- und Gleitschicht zum innersten Kontursack.
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Ergänzend oder alternativ kann
der Behälter und/oder
der Innenbehälter
eine innere Beschichtung aufweisen. Diese Beschichtung kann insbesondere dazu
dienen, den Behälter,
bzw. den Innenbehälter wasserdicht
zu machen. Bevorzugt ist die Beschichtung dauerelastisch.
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Vorzugsweise sind der Behälter und/oder
der Innenbehälter
aus einem biologisch abbaubaren Material hergestellt. Durch die
Explosion wird der Behälter
und der gegebenenfalls vorgesehene Innenbehälter zerstört und bleibt am Einsatzort
zurück.
Da durch die hohe Löscheffizienz
des Aerosol-Nebels nicht immer gewährleistet werden kann, daß die entstehenden Überreste
des Behälters
und/oder Innenbehälters
durch das Feuer verbrannt werden, ist es für den umweltverträglichen
Einsatz der erfindungsgemäßen Löschvorrichtung
vorteilhaft, wenn diese aus biologisch abbaubarem Material hergestellt
ist. Besonders bevorzugt sind die entstehenden Überreste des Behälters und/oder
Innenbehälters
auch für
Tiere ungefährlich,
wenn sie als Nahrung oder mit der Nahrung aufgenommen werden.
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Da der Behälter zum Löschen bevorzugt von einem Luftfahrtzeug
zum Brandherd transportiert und dort abgeworfen wird, ist es von
Vorteil, wenn der Behälter
eine aerodynamisch günstige
Form aufweist. Insbesondere weist der Behälter, zumindest wenn er auf
den Brandherd abgeworfen wird und sich im freien Flug befindet,
eine Tropfenform auf. Alternativ kann der Behälter, bzw. der Innenbehälter als
Kugel, Quader oder Walze ausgebildet sein, um Anforderungen an die
möglichst
gleichmäßige Ausbreitung
des Aerosol-Nebels oder die Kompaktheit bei trotzdem hoher Transportmenge
gerecht zu werden.
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Um den Transport des Behälters in
der Luft zu vereinfachen und den Behälter zum Abwurf gut in eine
gewünschte
Position ausrichten zu können
und dem Behälter
eine gut bestimmbare Flugbahn nach dem Abwurf zu geben, weist der
Behälter
an seiner Außenseite
vorzugsweise flugstabilisierende Elemente auf. Diese können beispielsweise
Flügel,
Leitwerke oder Bremsfallschirme sein.
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Um beim Transport besonders gut gehandhabt
werden zu können,
weist der Behälter
zudem bevorzugt Griffschlaufen für
Greifelemente einer Transporteinrichtung auf. Als Griffschlaufe
wird dabei jegliche Form verstanden, die mit einem entsprechend
ausgestalteten Greifelemente verwendet werden kann, um den Behälter zu
bewegen, insbesondere anzuheben. Insbesondere sind Griffschlaufen
Aufhängeschlaufen,
Schlaufen, Haken und Ringe. Es können
beispielsweise aber auch Eingriffstaschen vorgesehen werden.
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Als Transporteinrichtung wird jede
Vorrichtung verstanden, die den Behälter transportieren kann. Diese
können
Rollwagen, in die der Behälter eingesetzt
wird, oder beispielsweise ein Kran sein. Vorzugsweise ist die Transporteinrichtung
jedoch ein Luftfahrtzeug, wobei im Rahmen dieser Erfindung unter
einem Luftfahrtzeug jegliches fliegende Mittel verstanden wird,
insbesondere Flugzeuge, Helikopter oder Ballons.
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Vorzugsweise wird bei einem an einer
Seite spitz zulaufenden Behälter
die Griffschlaufe an diesem Ende des Behälters vorgesehen. Diese Griffschlaufe
ist besonders bevorzugt als Befestigungsband oder Schnur in die
Behälterwand,
insbesondere in eine Textilbehälterwand,
eingearbeitet.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung weist der Behälter
eine oben angeordnete Füllöffnung zum
Einfüllen
des Löschfluids
auf. Diese Öffnung
ermöglicht
ein einfaches Befüllen
des Behälters.
Besonders bevorzugt ist die Öffnung
des Behälters
derart ausgestaltet, daß ein
als Sack ausgestalteter Behälter
in einen beispielsweise zylindertörmigen Füllhalter eingelegt werden kann
und mit seinen die Öffnung
umgebenden Bereichen der Außenwand über die
Begrenzungswand des Füllhalters
gelegt werden kann. Auf diese Weise wird der sackartige Behälter gut
in dem Füllhalter
gehalten. Alternativ kann, beispielsweise bei einem spitz zulaufenden Behälter, eine seitlich,
beispielsweise im Bereich der Spitze angeordnete Füllöffnung vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise werden die an dem Behälter, dem
Innenbehälter
und/oder dem Innensack vorgesehenen Öffnung durch ein Befestigungsband
oder eine Schnur verschlossen, indem die in die Behälterwand,
vorzugsweise in eine Textilbehälterwand,
eingearbeitete Schnur zusammengezogen wird und dabei die Öffnung zugezogen
wird. Vorzugsweise ist das Befestigungsband an der Innenseite der Öffnung vorgesehen.
Dadurch wird es vor Beschädigungen geschützt und
behindert die Handhabung des Behälters
nicht. Als Befestigungsband können
insbesondere Kabelbinder eingesetzt werden.
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Alternativ oder ergänzend werden
die Öffnungen
in dem Behälter,
dem Innensack und/oder insbesondere dem Innenbehälter durch Verschweißen verschlossen.
Dadurch wird ein besonders wasserdichter Verschluß hergestellt.
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Die zum Befüllen des Behälters bzw.
des Innenbehälters
bzw. des Innensacks vorgesehenen Öffnungen können vorzugsweise das Befüllen unterstützende Abschlußstücke, beispielsweise
einen Füllstutzen
aufweisen, der bevorzugt lösbar
mit dem Behälter
verbunden ist, bzw. in die Öffnung
eingesteckt ist. Insbesondere kann der Füllstutzen auch abtrennbar ausgestaltet
sein.
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Bevorzugt sind bei der Verwendung
eines Behälters
mit Innenbehälter
an Behälter
und Innenbehälter
zueinander ausrichtbare Öffnungen
vorgesehen.
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Die Randbegrenzungen der Öffnungen
sind vorzugsweise miteinander verbunden, beispielsweise miteinander
verklebt.
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Bei einem an einer Seite spitz zulaufenden Behälter mit
einem Innenbehälter
weist der Innenbehälter
bevorzugt ebenfalls eine spitz zulaufende Form auf und wir über seine
Spitze befällt,
indem die Spitze aus einer seitlich der Spitze des Behälters gelegenen Öffnung herausgeführt wird.
Nach dem Befüllen
kann die Öffnung
des Innenbehälters
verschlossen werden, beispielsweise durch an der Öffnung vorgesehen
Schnüre,
und innen in der Spitze des Behälters
befestigt werden. Hierzu kann durch die seitlich angeordnete Öffnung des
Behälters
nach innen durchgegriffen werden und die Spitze des Innenbehälters mit
der Innenseite der Spitze des Behälters verbunden werden.
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Vorzugsweise ist der Innensack in
seiner Länge
einstellbar. Beispielsweise können
an den Rändern
des Innensacks, beispielsweise mit dem Boden des Innensacks oder
unteren Wandbereichen des Sacks verbundene Schnüre vorgesehen sein. Durch Einziehen
der Schnüre
kann der Innensack verkürzt
werden. Auf diese Weise kann der Innensack derart im Behälter angeordnet
werden, daß sich die
im Innensack befindliche Sprengladung in der gewünschten Position, beispielsweise
im Massenschwerpunkt des Behälters,
befindet. Durch Verändern
der Länge
des Innensacks, beispielsweise durch Verändern der Schnurlänge, kann
der Innensack aber auch derart verlängert oder verkürzt werden,
daß sich
die Sprengladung, wenn dies gewünscht
ist, unterhalb oder oberhalb des Massenschwerpunkts befindet.
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Bevorzugt ist der Innensack als an
einem Ende verschlossener, länglicher
Schlauch ausgebildet, dessen Öffnung
mit der Öffnung
des Behälters bzw.
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des Innenbehälters ausgerichtet ist. Eine derartige
Anordnung erlaubt es, den Innensack bei bereits befülltem Behälter bzw.
Innenbehälter
einfach von außen
mit der Sprengladung zu beschicken.
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Alternativ oder ergänzend kann
der Innensack über
Schnüre
mit dem Behälter
bzw. dem Innenbehälter
verbunden sein. Die mit dem oberen Bereich des Innensacks verbundenen
Schnüre
sind vorzugsweise an ihrem anderen Ende im Bereich der Öffnung des
Behälters
bzw. des Innenbehälters
mit diesem Behälter/Innenbehälter verbunden.
Auch dann kann der Innensack einfach beschickt werden, indem er
an den Schnüren
nach oben gezogen wird, bis die Öffnung
des Innensacks in den Bereich der Öffnung des Behälters/Innenbehälters gelangt.
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Bevorzugt weist der Innensack ein
Beschickungsende auf, das eine, gegebenenfalls verschließbare Öffnung zum
Beschicken des Innensacks mit der Sprengladung und ein verschlossenes, gegenüberliegendes
Ende aufweist. Bevorzugt wird das verschlossene Ende mit einer Schnur
mit der Innenseite des Behälters
bzw. des Innenbehälters
verbunden. Hierfür
weist der Behälter/Innenbehälter bevorzugt
an geeigneter Stelle einen Knopf, beispielsweise einen pilzförmigen Knopf
auf, an den die Schnur geknüpft
werden kann. Besonders bevorzugt ist im Bereich des Knopfs eine
weitere verschließbare Öffnung in
dem Behälter/Innenbehälter vorgesehen,
damit die Schnur des Innensacks mit dem Behälter/Innenbehälter leicht
verbunden werden kann. Alternativ kann die Schnur mit dem Behälter/Innenbehälter fest
verbunden, beispielsweise verschweißt sein.
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Die Fixierungen des Innenbehälters, insbesondere
die an dem verschlossenen Ende vorgesehene Schnur, aber auch die
zur Aufhängung
des Innenbehälters
vorgesehenen Schnüre,
sind vorzugsweise elastisch ausgebildet.
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Um das Zündkabel für die Sprengladung leicht nach
außen
führen
zu können,
wenn die Sprengladung in den Innensack gegeben wird, ist der Zünder und
das mit dem Zünder
verbundene Zündkabelende
vorzugsweise bereits beim Einführen
der Sprengladung in den Innensack mit der Sprengladung verbunden.
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Ein Verschluß des Behälters oder des Innenbehälters weist
bevorzugt Mittel zur Durchführung des
Zündkabels,
beispielsweise einen Durchführungsstopfen
auf. Dieser kann beispielsweise beim Verschließen des Innenbehälters mittels
Schweißen in
die so verschlossene Öffnung
eingebracht werden.
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Bevorzugt ist an der Außenseite
des Behälters
ein Reflektor vorgesehen. Dieser Reflektor ermöglicht es, die Flugbahn/Position
des Behälters
zu überprüfen, beispielsweise
mittels eines Laser Trackers. Dieser Reflektor ist vorzugsweise
als Folie ausgebildet. Besonders bevorzugt ist mit der Folie ein
Empfänger
verbunden, der durch die Folie mit dem Behälter verbunden werden kann.
Dieser Empfänger
kann derart ausgebildet sein, daß er ausgesendete Signale,
beispielsweise Lichtsignale oder Funksignale oder dergleichen empfangen
und auswerten kann. Dadurch kann auf einfache Weise auf den Zünder der
Sprengladung eingewirkt werden, beispielsweise der Zündzeitpunkt
geändert
werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, daß ein Behälter mit
einem Löschfluid
gefüllt
wird, eine Sprengladung in einen in dem Behälter vorgesehenen Innensack
eingebracht wird und eine Druckwelle mittels Zündung der Sprengladung zum
Umwandeln des Fluids in einen Aerosolnebel erzeugt wird. Durch das
separate Beschicken des Innensacks mit der Sprengladung und des
Behälters
mit dem Löschfluid
werden Sprengladung und Löschfluid getrennt
voneinander gehandhabt. Hierdurch kann die Einwirkung des Löschfluids
auf die Sprengladung verhindert werden. Als Behälter wird hier insbesondere
auch ein zuvor beschriebener Innenbehälter verstanden. Das Verfahren
kann durchgeführt
werden, indem zunächst
der Behälter
mit Löschfluid
gefüllt
wird und dann die Sprengladung in den Innensack eingebracht wird.
Diese Verfahrensschritte können
jedoch auch in der umgekehrten Reihenfolge durchgeführt werden.
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Besonders bevorzugt wird die Sprengladung in
einem über
einem Brandherd abgeworfenen, mit Löschfluid gefüllten Behälter gezündet, wenn
sich der Behälter
in einer vorbestimmten Höhe
oberhalb des Brandherds befindet. Die geeignet Höhe kann vorab ohne weiteres
durch Feldversuche ermittelt werden. Sie ist unter anderem abhängig von
der relativen, geographischen Lage des Behälters zum Brandherd, der Form
des Grundes (flach, bergig), der Windrichtung und -stärke, der
Menge des Löschfluids und
der Sprengladung.
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Um Personen in der Nähe des Brandes
vor der Explosion zu warnen, ist es zweckmäßig, vor der Zündung der
Sprengladung eine Warnung, beispielsweise ein Tonsignal oder Lichtsignal
abzugeben.
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Zur Bekämpfung eines größeren Brandes oder
einer Brandfront ist es zweckmäßig, in
mehreren Behälter
mit Löschfluid
Sprengladungen zu zünden,
insbesondere wenn diese versetzt zueinander gezündet werden. Besonders bei
der Verwendung von Flugzeugen zum Transport dieser Behälter, ist
es vorteilhaft, die Behälter
nacheinander aus dem Flugzeug abzuwerfen und nacheinander zu zünden. Auf diese
Weise kann beispielsweise ein Korridor in dem Brand erzeugt werden.
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Besonders bevorzugt wird der Zündzeitpunkt durch
eine Rechnereinheit auf Grundlage mindestens einer oder einer Kombination
der folgenden Einflußgrößen bestimmt:
Geographische Koordinaten, Flughöhe,
Ergebnis einer Infrarot-Messung, Geschwindigkeit über Grund,
Windrichtung, Windstärke, Außentemperatur,
Abstand zu weiteren Orten, an denen das Löschverfahren durchgeführt wird,
gewünschte
Höhe des
Detonationspunktes über
dem Grund. Hierzu vergleicht die Rechnereinheit die gemessenen Einflußgrößen mit
Werten, die in einer Tabelle abgelegt sind.
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Bevorzugt weist die Rechnereinheit
ein Datenverwaltungssystem auf, in dem die für die einzelnen Sprengladungen
verwendeten Einstellungen und Einflüsse gespeichert werden können. Hierzu
wird jeder Sprengladung eine Identifikationsnummer zugeordnet, unter
der die verwendeten Einstellungen und Einflüsse abgespeichert werden. Insbesondere
können
unter der Identifikationsnummer auch Werte abgespeichert werden,
die die tatsächlich
von dem Behälter
mit der identifizierten Sprengladung eingenommene Flugbahn wiedergeben.
Diese Werte können dazu
dienen, die für
die Berechnung des Zündzeitpunkts
und Abwurfzeitpunkts verwendeten Annahmen zu überprüfen und zu adaptieren. Die
Zuordnung einzelner Identifikationsnummer zu einzelnen Sprengladungen
ermöglicht
es ferner, die Sprengladungen gezielt anzusteuern. So können beispielsweise
bei bereits abgeworfenen Behältern
gezielt durch Funksignale die einzelnen Zündzeitpunkte der einzelnen,
abgeworfenen Behälter
angepaßt
werden. So kann das Funksignal beispielsweise die Identifikationsnummer
enthalten, so daß empfängerseitig,
beispielsweise in einem am Behälter
angeordneten Empfänger,
die mit dem Funksignal übermittelten
Informationen nur dann an den Zünder
weitergeleitet werden, wenn die Identifikationsnummer mit der der Sprengladung übereinstimmt.
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Eine erfindungsgemäße Kontrolleinheit
für ein
Luftfahrtzeug weist einen Adapter zum Befestigen der Kontrolleinheit
an dem Luftfahrtzeug und mindestens eines der folgenden Elemente
auf: Wärmebildsensor,
Bodenabstandsradar, Videokamera, insbesondere zur 360° Überwachung
und Protokollierung, Datenfernübertragungseinrichtung,
Kommunikations-Relaisstation, insbesondere zur Kommunikation zwischen
den an der Brandbekämpfung
beteiligten Personen, und Synchronisierungseinrichtung, zum Synchronisieren
der im Formationseinsatz fliegenden Luftfahrtzeuge. Eine solche
Kontrolleinheit kann auf einfache Weise – nämlich mit entsprechend ausgebildeten
Adaptern – an
einem herkömmlichen Flugzeug,
Helikopter, Ballon, etc. befestigt werden.
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Insbesondere weist die Kontrolleinheit
einen Laser Tracker auf. Dieser Laser Tracker ermöglicht es,
die Position des Behälters
zu überprüfen. Insbesondere
wird durch den Laser Tracker der Bereich unterhalb des Luftfahrtzeugs
gescannt. Auch bei der Durchführung
des Verfahrens mit mehreren Behältern,
kann ein derartiger Laser Tracker die Position der einzelnen Behälter überwachen.
Dies ist insbesondere dann wünschenswert,
wenn die Behälter
abgeworfen werden, um festzustellen, ob die Behälter das gewünschte Ziel
erreicht haben. Außerdem
ermöglicht
die Protokollierung der Flugbahn den einzelnen, abgeworfenen Behälter Rückschlüsse auf
die Umgebungsbedingungen. Diese Informationen können für weitere Abwürfe verwendet
und berücksichtigt
werden.
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Bevorzugt wird diese Kontrolleinheit
zur Durchführung
des vorgenannten erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzt. Damit wird eine Einrichtung zur Gewinnung der für die Bestimmung
des Zündzeitpunkts
notwendigen Daten geschaffen, die auf einfache Weise mit den vorgenannten
Flugzeugen etc. verbunden werden kann. So kann ein Luftfahrtzeug
rasch für
einen Löscheinsatz
ausgerüstet werde.
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Bevorzugt weist die Kontrolleinheit
Kommunikationsmittel zur Kommunikation mit dem Zünder der Sprengladung auf.
Diese Kommunikationsmittel können
herkömmliche
Kabelverbindungen sein. Besonders bevorzugt sind dies jedoch Funksignale
oder dergleichen erzeugende Sender, wie beispielsweise Blue-Tooth
Sendeeinheiten.
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Besonders bevorzugt entspricht die äußere Form
der Kontrolleinheit einem ein Luftfahrtzeug von einer an dem Luftfahrtzeug
hängenden
zuvor beschriebenen Löschvorrichtung
abschirmenden Schutzschild. Dadurch wird verhindert, daß auch bei Zündungen
der Sprengladung in der Nähe
des Luftfahrtzeugs Beschädigung
des Luftfahrtzeugs eintreten.
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Ebenso wird erfindungsgemäß eine Schutzvorrichtung
für ein
Luftfahrtzeug vorgeschlagen, die einen eine an dem Luftfahrtzeug
hängende,
zuvor beschriebene Löschvorrichtung
gegenüber
dem Luftfahrtzeug abschirmenden Schutzschild aufweist. Auch bei
einer Durchführung
des vorgenannten Verfahrens ohne Einrichtungen zur Datengewinnung
in einer Kontrolleinheit ist es zweckmäßig, das Luftfahrtzeug vor
Beschädigungen
durch die Explosion zu schützen.
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Der Schutzschild hat vorzugsweise
eine Diskus-Form.
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Bevorzugt werden Luftfahrtzeug und
gegebenenfalls eine zuvor beschriebenen Kontrolleinheit mit der
zuvor beschriebenen Löschvorrichtung
zu einem Löschsystem
verbunden. Dabei wird der Behälter
durch einen Remote-Hook durch das Luftfahrtzeug aufgenommen. Dieser
Remote-Hook besteht vorzugsweise aus mehreren Komponenten-Bereichen,
welche durch Gliederung in Zwischenabschnitte auftretende Vertikalkräfte nicht
bis zum Luftfahrtzeug weiterleiten. Dadurch kann die Zündung auch bei
am Remot-Hook hängendem
Behälter
erfolgen.
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Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen und das erfindungsgemäße Verfahren
können
insbesondere zum Löschen
von Waldbränden,
zum Löschen von
Bränden
auf Öl-Bohrinseln,
zum Retten von eingeschlossenen Forstarbeitern verwendet werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
einer Zeichnung beispielhaft erläutert.
In der Zeichnung zeigen
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1 bis 4 Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Löschvorrichtung,
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5 ein
Detail der erfindungsgemäßen Löschvorrichtung
und
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6 ein
erfindungsgemäßes Löschsystem.
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In den 1 bis 4 wird unter Beibehaltung gleicher
Bezugszeichen für
gleiche Elemente ein Behälter 1 einer
erfindungsgemäßen Löschvorrichtung dargestellt.
Dieser weist in 1 eine
Tropfenform, in 2 eine
Walzenform, in 3 eine
Quaderform und in 4 eine
Kugelform auf. In dem Behälter 1 ist
ein nicht näher
dargestellter Innenbehälter
vorgesehen, der mit einem Löschfluid
befällt
ist. Von dem Innenbehälter
ist ein aus einer Öffnung 2 des
Behälters 1 herausragendes
Ende 3 (Füllstutzen)
zu erkennen. Dieses Ende 3 dient nach Befüllen des
Innenbehälters
mit einem Löschfluid
dazu, den Innenbehälter zu
verschließen,
beispielsweise zu verschweißen, wobei Überstände abgetrennt
werden. An dem Behälter 1 sind
Trageschnüre 4 als
Griffschlaufen vorgesehen. Mit den Trageschnüren 4 kann der Behälter 1 mit
einem Luftfahrzeug, beispielsweise einem Helikop-ter, transportiert
werden.
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In dem Behälter 1 ist ein netzförmig ausgebildeter
Innensack 5 vorgesehen. Dieser weist ein verschlossenes
Ende 6 und ein mit einer Öffnung versehenes Ende 7 auf.
An dem mit der Öffnung
versehenen Ende 7 sind Halteschnüre 8 vorgesehen, mit
denen der Innensack 5 mit dem aus der Öffnung 2 herausragenden
Ende 3 des Innenbehälters
verbunden ist. Dadurch ist der Innensack 5 in einer hängenden Position
in dem Innenbehälter
angeordnet. Über
die Länge
der Halteschnüre 8 kann
die Position des Innensacks 5 beeinflußt werden. In dem Innensack 5 ist
eine Sprengladung 9 vorgesehen.