DE10247644A1 - Fahrzeugkarosserie mit je einem Schlosshalter für ein zugeordnetes Türschloss - Google Patents
Fahrzeugkarosserie mit je einem Schlosshalter für ein zugeordnetes Türschloss Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugkarosserie (1) mit je einem Schlosshalter (2) für ein zugeordnetes Türschloss an einer Wange einer B-Säule (3) und/oder C-Säule. Die Fahrzeugkarosserie (1) besteht aus einem räumlichen Karosserierahmen mit Profilträgern, mit denen auch die B-Säulen (3) und/oder C-Säulen gebildet sind, und aus mit dem Karosserierahmen zu beiden Seiten jeweils verbundenen Seitenwandrahmen (4). Im Bereich des jeweiligen Schlosshalters (2) liegt ein zweilagiger Aufbau aus einer Säulenwand und einem Seitenwandrahmenblech (10) vor. Der Schlosshalter (2) ist aus einer Anschraubplatte (5) mit Durchsteckbohrungen (7) für Schrauben (8) und einem mit der Anschraubplatte (5) verbundenen Fallenteil (6) aufgebaut. Der Schlosshalter (2) ist mit einer Schraubverbindung mit einer Gewindeplatte (9), die sich an der Rückseite der mit Durchstecköffnungen für die Schrauben (8) versehenen Säulenwand abstützt, verbunden. Erfindungsgemäß ist im Bereich der Anschraubplatte (5) im Seitenwandrahmenblech (10) ein Ausschnitt (11) in einer der Anschraubplatte (5) angepassten Größe dergestalt angebracht, dass die Anschraubplatte (5) ohne Zwischenschaltung des Seitenwandrahmenblechs (10) unmittelbar oder mittelbar an der Säulenwand abgestützt und mit der Gewindeplatte (9) stabil verbindbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugkarosserie mit je einem Schlosshalter für ein zugeordnetes Türschloss an einer Wange einer B-Säule und/oder C-Säule.
- Ein allgemein bekannter gattungsgemäßer Karosserieaufbau besteht aus einem räumlichen Karosserierahmen, einem sog. Space-Frame aus Profilträgern, mit denen auch die B-Säulen und/oder C-Säulen gebildet sind. Weiter besteht der Karosserieaufbau aus Beplankungsteilen für den Space-Frame zur Bildung einer Außenhaut, wobei insbesondere bei Aluminium-Karossen ein einteiliger Seitenwandrahmen bekannt ist, der mit dem Space-Frame mittels üblicher Verbindungstechniken, wie Schweißen, Schrauben, Nieten etc. verbunden ist. Dadurch entsteht im Bereich eines Schlosshalters ein 2-lagiger Aufbau aus einem Säulenwandbereich und einem darüber liegenden Seitenwandrahmenblech, wobei diese beiden Lagen aus Toleranzgründen im Schlosshalterbereich nicht miteinander verbunden sind.
- Ein dazu allgemein bekannter Schlosshalter besteht aus einer Anschraubplatte mit Durchsteckbohrungen für Schrauben und einem mit der Anschraubplatte verbundenem Faltenteil, insbesondere in der Art eines Schließbügels. Der Schlosshalter ist mittels einer Schraubverbindung mit einer Gewindeplatte verbunden, die sich an der Rückseite der mit Durchstecköffnungen für die Schrauben versehenen Säulenwand abstützt, wobei der Schlosshalter über die Anschraubplatte mit der Gewindeplatte mittels der Schrauben verbunden ist.
- Der Schlosshalter wird in allgemein bekannter Weise bei Fahrzeugen aus Stahlblech oder insbesondere bei mehrteiligen Aluminium-Seitenwandrahmen direkt an den Seitenwandrahmen geschraubt. Die Schraubverbindung umfasst dabei mehrere Blechlagen und Verstärkungsbleche sowie die Gewindeplatte, die zu einem Flanschverbund unter Vorspannung verschraubt werden. Bei der Verwendung von großen Seitenwandrahmenteilen, insbesondere wenn der Seitenwandrahmen einteilig hergestellt ist, treten zwischen dem Seitenwandrahmen und den Säulenwänden der B-Säulen und/oder C-Säulen größere Toleranzen auf, so dass zwischen den beiden Bauteilen im Bereich der Schlosshalter zweckmäßig ein Toleranzausgleichspalt vorgesehen ist. Falls hier der Schlosshalter mit der Anschraubplatte auf das Seitenwandrahmenblech aufgesetzt und in üblicher Weise mit einer an der Rückseite einer Säulenwand abgestützten Gewindeplatte verschraubt wird, wird unter Vorspannung der Toleranzausgleichspalt zusammengepresst und das Seitenwandrahmenblech in diesem Bereich undefiniert und nicht tolerierbar eingebeult. Eine Einstellung des Schließbügels gegenüber dem Türschloss ist zudem in Fahrzeuglängsrichtung hier nicht möglich.
- Weiter ist eine Schraubverbindung für einen Schlosshalter bekannt (
DE 30 26 174 A1 ) bei dem die Schraubendurchstecklöcher ein Übermaß gegenüber den Schraubendurchmessern aufweisen, so dass die Gewindeplatte in entsprechenden Einstelltoleranzen für eine Lageeinstellung in der Ebene der Anschraubplatte verschiebbar gehalten ist. Zudem ist hier die Gewindeplatte in einem Käfig unverlierbar angebracht. Eine ähnliche Anordnung für einen Schlosshalter als Schließkeil ist auch mit einem mehrteiligen Gegenhalter bekannt (DE 196 30 245 A1 ). Zudem sind in Verbindung mit einem Schlosshalter Dichtelemente bekannt (DE 37 13 558 C1 ) welche eine Abdichtung gegenüber einem Türschloss bewirken. Eine Abdichtung der Anschraubplatte gegenüber einem Seitenwandrahmenteil erfolgt hier nicht. - Aufgabe der Erfindung ist es eine gattungsgemäße Fahrzeugkarosserie mit je einem Schlosshalter für ein zugeordnetes Türschloss so weiterzubilden, dass eine stabile Halterung eines Schlosshalters mit der Möglichkeit eines Toleranzausgleichs gegeben ist.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Gemäß Anspruch 1 ist im Bereich der Anschraubplatte im Seitenwandrahmenblech ein Ausschnitt in einer der Anschraubplatte angepassten Größe angebracht dergestalt, dass die Anschraubplatte ohne Zwischenschaltung des Seitenwandrahmenblechs unmittelbar oder mittelbar an der Säulenwand abgestützt und mit der Gewindeplatte stabil verbunden ist.
- Durch einen solchen Ausschnitt kann ein Toleranzzwischenspalt zwischen einem Seitenwandrahmenblech und einer Säulenwand im Schlosshalterbereich erhalten bleiben, ohne dass das Seitenwandrahmenblech undefiniert eingebeult wird, was die Optik günstig beeinflusst. Zudem wird die Abstütz- und Haltekraft für den Türschlosshalter stabil an der ggf. noch verstärkten Säulenwand eingeleitet.
- Die Anschraubplatte könnte relativ dick ausgeführt sein, so dass der Toleranzzwischenspalt im wesentlichen durch die Materialstärke der Anschraubplatte ausgefüllt ist. Bevorzugt wird jedoch nach Anspruch 2 zur Überbrückung und zum Ausgleich des Toleranzzwischenspalts eine Passscheibe in den Ausschnitt zur Überbrückung des Toleranzzwischenspalts eingelegt, welche entsprechend der Anschraubplatte Durchstecköffnungen für die Schrauben aufweist. Nach Anspruch 3 kann zudem noch eine entsprechende Unterlegscheibe vorgesehen sein. Durch eine jeweils geeignete Wahl der Stärken der Passscheibe und/oder der Unterlegscheibe kann die von Fahrzeug zu Fahrzeug variierende Toleranzspaltbreite so überbrückt werden, dass die Anschraubplatte des Schlosshalters etwa flächenbündig den Ausschnitt randseitig für eine Sichtabdeckung und Abdichtung der Ausschnittkontur überdecken kann.
- In Anspruch 4 ist durch eine begrenzte Verschiebemöglichkeit der Gewindeplatte eine an sich bekannte Toleranzeinstellung in der Ebene der Anschraubplatte bzw. etwa in einer Fahrzeugquerebene beansprucht. Der Toleranzeinstellbereich und die Größe der Anschraubplatte sollen dabei so aufeinander abgestellt sein, dass die Anschraubplatte in jeder möglichen Toleranzlage der Gewindeplatte den Ausschnitt überdeckt. In an sich bekannter Weise kann dabei die Gewindeplatte innerhalb des Toleranzeinstellbereichs unverlierbar, beispielsweise in einer Käfighalterung gehalten sein. Diese Maßnahme führt zur Vereinfachung und Erleichterung der Montage.
- Auf einen Schlosshalter können insbesondere bei einem Seitenaufprall erhebliche Kräfte einwirken, die stabil abgestützt und in die Karosseriestruktur eingeleiten werden müssen. Je nach den Gegebenheiten kann dazu nach Anspruch 6 der betroffene Säulenwandbereich in an sich bekannter Weise mit einem oder mehreren Verstärkungselementen insbesondere mit Verstärkungsblechen verstärkt sein.
- Die erfindungsgemäße Anordnung eignet sich für unterschiedliche Ausführungen von Schlosshaltern mit unterschiedlichen Fallenteilausbildungen und ist gemäß Anspruch 7 vor allem in Verbindung mit U-förmigen Schließbügelausführungen geeignet.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 8 ist an der Anschraubplatte des Schlosshalters eine elastische Dichtung angebracht, die die Anschraubplatte randseitig für eine Anlageabdichtung überragt und im montierten Zustand auch den Randbereich des Ausschnitts überragt und dort anliegt. Bei einer konkreten vorteilhaften Ausführung nach Anspruch 9 ist eine solche Dichtung als randseitig angespritzte oder angeklebte oder eingelegte Dichtlippe ausgebildet. Damit wird sowohl eine Feuchtigkeitsabdichtung als auch ein sauberer Anschluss zwischen den Bauteilen erreicht, wodurch die Optik verbessert wird.
- Bevorzugt kann die erfindungsgemäße Anordnung in Verbindung mit einem Karosserierahmen aus Strangprofilen und Knotenelementen eingesetzt werden, der aus einer Aluminiumlegierung hergestellt ist, wobei die Seitenwandrahmen jeweils einteilig aus Aluminiumblech oder ggf. auch aus Stahlblech für eine Außenhautbeplankung hergestellt sind.
- Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Teilbereiches einer Fahrzeugkarosserie mit einem Schlosshalter in Explosionsdarstellung, und -
2 eine schematische Schnittdarstellung des Schnittes A-A von1 . - In
1 ist schematisch, perspektivisch ein Teilbereich einer Fahrzeugkarosserie1 mit einem Schlosshalter2 in einer Explosionsdarstellung dargestellt. Der Aufbau der Fahrzeugkarosserie1 besteht aus einem räumlichen Karosserierahmen, mit dem auch die B-Säulen und/oder C-Säulen gebildet sind. In1 ist beispielhaft ein Abschnitt einer B-Säule3 im Bereich des Schlosshalters gezeigt. Die Außenhaut der Fahrzeugkarosserie1 wird im Bereich der B-Säule3 durch einen einteiligen Seitenwandrahmen4 gebildet. Der Seitenwandrah men4 wird mit dem Karosserierahmen mittels üblicher Verbindungstechniken verbunden. - Der Schlosshalter
2 besteht aus einer Anschraubplatte5 und einem mit der Anschraubplatte5 verbundenen Schließbügel6 , dem ein Türschloss (nicht dargestellt) zugeordnet ist. In der Anschraubplatte5 sind zwei Durchsteckbohrungen7 für Schrauben8 angeordnet. Damit ist der Schlosshalter2 mittels einer Schraubverbindung mit einer Gewindeplatte9 , die sich an der Rückseite der mit Durchstecköffnungen für die Schrauben8 versehenen Säulenwand der B-Säule3 abstützt, verbindbar. - Im Bereich der Anschraubplatte
5 ist im Seitenwandrahmenblech10 des Seitenwandrahmens4 ein Ausschnitt11 in einer der Anschraubplatte5 angepassten Größe angebracht. Damit ist die Anschraubplatte5 ohne Zwischenschaltung des Seitenwandrahmenblechs10 unmittelbar oder mittelbar an der Säulenwand der B-Säule3 abgestützt und mit der Gewindeplatte9 stabil verbunden. Zwischen dem Seitenwandrahmenblech10 und der Säulenwand der B-Säule3 im Bereich des Schlosshalters2 ist ein Toleranzzwischenspalt12 aus montagetechnischen Gründen gebildet. Zur Überbrückung und zum Ausgleich des Toleranzzwischenspalts12 ist eine Passscheibe13 in den Ausschnitt11 eingelegt, die entsprechend der Anschraubplatte5 Durchstecköffnungen14 für die Schrauben8 aufweist. - In
1 ist in einer vereinfachten, schematischen Darstellung in einer Explosionsdarstellung die Montagereihenfolge der Bauteile Schrauben8 , Schlosshalter2 , Passscheibe13 und Gewindeplatte9 an der B-Säule3 ersichtlich. Der exakte Aufbau der Verschraubung des Schlosshalters2 an die B-Säule3 ist der Schnittdarstellung von2 zu entnehmen. - In
2 ist schematisch eine Schnittdarstellung des Schnittes A-A von1 dargestellt. Die Säulenwand der B-Säule3 ist im Bereich des Ausschnitts11 mit einem Verstärkungsblech15 dergestalt verstärkt, dass die z. B. bei einem Seitenaufprall auf den Schlosshalter2 einwirkenden Kräfte stabil an der Karosseriestruktur abgestützt und in die Fahrzeugkarosserie1 eingeleitet werden. Zusätzlich zur Passscheibe13 ist eine Unterlegscheibe16 in Schraubrichtung der Schrauben8 gesehen unter der Passscheibe13 angeordnet, wobei mit beiden Scheiben13 ,16 ein Ausgleich des Toleranzzwischenspalts12 erhaltbar ist. Die Gewindeplatte9 ist mit einer Käfighalterung17 für eine Erleichterung der Montage des Schlosshalters2 unverlierbar an der B-Säule3 gehalten. Die Gewindeplatte9 ist in der Käfighalterung17 beweglich verschiebbar angeordnet, so dass ein toleranzbedingtes Einstellen der Gewindeplatte9 jederzeit möglich ist. Dazu sind die Durchsteckbohrungen der Passscheibe13 und der Unterlegscheibe16 sowie der B-Säule3 mit einem Übermaß versehen, so dass eine Einstellung des Schlosshalters2 in der Ebene der Anschraubplatte5 möglich ist. - Randseitig umlaufend ist an der Anschraubplatte
5 eine elastische Dichtung18 angeordnet, die im montierten Zustand den Randbereich des Ausschnitts11 überragt und somit am Seitenwandrahmenblech10 anliegt. Damit ist sowohl eine Feuchtigkeitsabdichtung als auch ein sauberer Anschluss zwischen den Bauteilen erreicht.
Claims (10)
- Fahrzeugkarosserie mit je einem Schlosshalter für ein zugeordnetes Türschloss an einer Wange einer B-Säule und/oder C-Säule, mit einem Karosserieaufbau aus einem räumlichen Karosserierahmen (Space-Frame) mit Profilträgern, mit denen auch die B-Säulen und/oder C-Säulen gebildet sind, und aus mit dem Karosserierahmen zu beiden Seiten jeweils verbundenen Seitenwandrahmen, die den Karosserierahmen mit Blechbereichen als Außenhaut abdecken, wobei im Bereich des jeweiligen Schlosshalters ein zweilagiger Aufbau aus einer Säulenwand und einem Seitenwandrahmenblech vorliegt und die beiden Lagen im Schlosshalterbereich nicht miteinander verbunden sind, mit einem Schlosshalteraufbau aus einer Anschraubplatte mit Durchsteckbohrungen für Schrauben und einem mit der Anschraubplatte verbundenen Faltenteil, und mit einer Schraubverbindung für den Schlosshalter mit einer Gewindeplatte, die sich an der Rückseite der mit Durchstecköffnungen für die Schrauben versehenen Säulenwand abstützt, wobei der Schlosshalter über die Anschraubplatte mit der Gewindeplatte mittels der Schrauben verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Anschraubplatte (
5 ) im Seitenwandrahmenblech (10 ) ein Ausschnitt (11 ) in einer der Anschraubplatte (5 ) angepassten Größe dergestalt angebracht ist, dass die Anschraubplatte (5 ) ohne Zwischenschaltung des Seitenwandrahmenblechs (10 ) unmittelbar oder mittelbar an der Säulenwand (3 ) abgestützt und mit der Gewindeplatte (9 ) stabil verbindbar ist. - Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den Ausschnitt (
11 ) eine Passscheibe (13 ) mit entsprechend den Durchsteckbohrungen (7 ) in der Anschraubplatte (5 ) angebrachten Durchstecköffnungen (14 ) einlegbar ist und die Anschraubplatte (5 ) den Ausschnitt (11 ) randseitig überdeckt. - Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zur Passscheibe (
13 ) eine Unterlegscheibe (16 ) in den Ausschnitt (11 ) einlegbar ist. - Fahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausschnitt (
11 ) für einen Toleranzausgleich größer als die Passscheibe (13 ) und ggf. die Unterlegscheibe (16 ) ist und/oder dass die Durchstecköffnungen in der Säulenwand (3 ) und ggf. in der Passscheibe (13 ) und ggf. in der Unterlegscheibe (16 ) größer als der Schraubendurchmesser sind, dass die Gewindeplatte (9 ) vor der festen Fixierung durch die Schraubverbindung in einem Toleranzausgleichsbereich verschiebbar ist, und dass die Anschraubplatte (5 ) in jeder möglichen Toleranzlage der Gewindeplatte (9 ) den Ausschnitt (11 ) überdeckt. - Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindeplatte (
9 ) unverlierbar gehalten ist. - Fahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Gewindeplatte (
9 ) die Säulenwand (3 ) mit wenigstens einem Verstärkungselement (15 ) verstärkt ist. - Fahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Faltenteil des Schlosshalters (
2 ) als U-förmiger Schließbügel (6 ) ausgebildet ist. - Fahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Anschraubplatte (
5 ) des Schlosshalters (2 ) eine elastische Dichtung (18 ) angebracht ist, die die Anschraubplatte (5 ) randseitig für eine Anlageabdichtung überragt. - Fahrzeugkarosserie nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (
18 ) als randseitig angespritzte oder angeklebte oder eingelegte Dichtlippe ausgebildet ist. - Fahrzeugkarosserie nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Karosserierahmen aus Strangprofilen aus einer Aluminiumlegierung hergestellt ist und der Seitenwandrahmen (
4 ) einteilig im Wesentlichen aus Aluminiumblech oder aus Stahlblech für eine Außenhautbeplankung hergestellt ist.
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