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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Saug-Spülfahrzeug, insbesondere zur
Kanalreinigung, mit einem in einen Kanalschacht einführbaren Saugschlauch,
mittels dem Verunreinigungen in einen Behälter abgesaugt werden, und
einem mit Fluid beaufschlagbaren Spülschlauch, wobei der Saugschlauch
und der Spülschlauch
an einem teleskopierbaren Ausleger über Rollen geführt sind.
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Es
gibt Saug-Spülfahrzeuge,
bei denen ein Saugschlauch und ein Spülschlauch gemeinsam an einem
Ausleger geführt
sind. Der Saugschlauch ist dabei an einer Kassette oder an einer
Haspel auf einem Behälter
des Fahrzeuges montiert, während
die Haspel für
den Spülschlauch
meist rückseitig
am Ausleger befestigt ist. Bei einem solchen Saug-Spülfahrzeug
können
Saugschlauch und Spülschlauch gemeinsam über den
Ausleger bewegt werden, um diese dann in den Kanalschacht einzuführen. Der Ausleger
ist dabei um eine auf dem Behälter
angeordnete vertikale Achse verschwenkbar. Allerdings ist diese
Konstruktion relativ aufwendig, da der Hebelarm zwischen der Achse
und dem Ende des Auslegers relativ lang ist und daher die Lagerung
einen erheblichen Aufwand erfordert. Ferner steht die Haspel für den Spülschlauch
mit dem Ausleger in der Fahrposition an der Rückseite des Behälters relativ weit
hervor, wodurch ein Gefahrenpotential für den nachfolgen den Verkehr
vorhanden ist, die Wendigkeit des Fahrzeuges im Straßenverkehr
eingeschränkt
ist und der Schwerpunkt des Aufbaues hinter dem Lastschwerpunkt
des Fahrgestelles liegen kann. Letzteres kann zu ungleichen Belastungen
der Fahrgestellachsen führen.
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Aus
der
DE 44 17 126 ist
ein Fahrzeug der eingengs genannten Art bekannt, das einen um eine auf
dem Fahrzeug angeordneten Achse verschwenkbaren Ausleger aufweist,
an dem ein Saugschlauch und ein Spülschlauch geführt sind.
Die Achse des Auslegers muss dabei relativ große Kräfte aufnehmen, da eine Haspel
für den
Spülschlauch
am Ausleger aufgehängt
ist und bis in die Spitze des Auslegers ein langer Hebelarm vorhanden
ist, insbesondere wenn der Ausleger zusätzlich mit einem verfahrebaren
Spitze in die ausgezogene Position bewegt wird. Die Montage und
Lagerung einer Drehachse eines solchen Auslegers ist daher aufwendig
und kostenintensiv.
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Ferner
ist aus der
DE 195 12 115 ein
Kanalreinigungsfahrzeug offenbart, an dessen Rückseite ein erster Ausleger
für einen
Hochdruckschlauch montiert ist. Der erste Ausleger ist um eine vertikale Achse
verschwenkbar und auch teleskopierbar, damit das Schlauchende des
Hochdruckschlauches leichter in einen Kanalschacht abgelassen werden kann.
Zusätzlich
ist ein zweiter Ausleger für
einen Saugschlauch vorgesehen, der ebenfalls um eine vertikale Achse
verschwenkbar ist, die in einem Abstand zu der Drehachse des ersten
Auslegers angeordnet ist. Dadurch wird die Führung der beiden Schläuche vergleichsweise
aufwendig.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Saug-Spülfahrzeug
der eingangs genannten Art zu schaffen, das einen einfachen Aufbau
besitzt und bei dem die Bewegung des Auslegers für den Saugschlauch und den
Spülschlauch
sowie der Haspel für
den Spülschlauch
aufeinander abgestimmt werden können.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Saug-Spülfahrzeug
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist der
Ausleger in einer Fahrposition rückseitig
am Fahrzeug in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zu Fahrzeuglängsebene,
also im wesentlichen senkrecht zur Fahrtrichtung, angeordnet und
für den
Gebrauch um eine rückseitig
an dem Fahrzeug vorgesehene vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet.
Dadurch wird der Hebelarm des Auslegers verkürzt und es können mehrere über die
Höhe versetzte
Scharniere vorgesehen sein, so dass auch hohe mechanische Belastungen
an dem Ausleger aufgenommen werden können. Ferner kann der Aufbau
durch eine kompakte Bauweise vereinfacht werden, wobei an der Rückseite
des Fahrzeuges ausreichend Platz ist, um für den Ausleger eine stabile
Rahmenkonstruktion vorzusehen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Schwenkachse des Auslegers außermittig zu der mittleren
Längsebene
des Fahrzeuges angeordnet, da dadurch die Breite des Fahrzeuges
genutzt werden kann, um den Schwenkradius und den mit dem Ausleger
anfahrbaren Bereich zu vergrößern. Die
Länge des
Auslegers kann dabei in annähernd
der Breite des Fahrzeuges entsprechen, wobei der Auslegers um 180° verschwenkt
werden kann. Der Ausleger ist dabei in einer Fahrposition im wesentlichen
senkrecht zu einer Längsachse
des Fahrzeuges ausgerichtet.
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Um
eine große
Arbeitsfläche
mit dem Ausleger anfahren zu können,
ist der Ausleger teleskopierbar ausgebildet, wobei die Haspel für den Spülschlauch
an einem stationären
Teil des Auslegers gehalten ist, um das Gewicht am Auslegerende
und somit die auftretenden mechanischen Momente an den Scharnieren
des Auslegers zu reduzieren.
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Für eine stabile
Befestigung des Auslegers an dem Fahrzeug ist der Ausleger vorzugsweise
an zwei voneinander vertikal beabstandeten Scharnierelementen festgelegt.
Durch die beabstandeten Scharnierelemente können Hebelkräfte des
Auslegers besonders gut aufgenommen werden.
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Vorzugsweise
ist die Haspel für
den Spülschlauch
benachbart zu der vertikalen Schwenkachse am Ausleger montiert.
Dabei kann in einer eingeschwenkten Position des Auslegers die Haspel
senkrecht zur Längsebene
des Fahrzeuges hinter dem Behälter
angeordnet sein, also mit der Achse der Haspel in Fahrtrichtung
angeordnet, so dass in der fahrbereiten Position das Fahrzeug kompakt
ausgebildet ist und die Haspel nicht so weit nach hinten hervorsteht.
Durch die rückseitige
Anordnung des Auslegers mit der Haspel ist es ferner möglich den
Ausleger so anzuordnen, dass er nach oben nicht über den Behälter hervorsteht und rückseitig
so in einem gut zugänglichen
Bereich angeordnet ist. Es ist auch möglich, die Haspel getrennt
von dem Ausleger rückseitig
am Fahrzeug zu montieren.
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Um
den Arbeitsbereich des Auslegers zu vergrößern, ist vorzugsweise die
Schwenkachse des Auslegers in horizontale Richtung bewegbar ausgebildet.
Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Scharnierelemente
des Auslegers entlang von Schienen verfahrbar oder verschiebbar
sind.
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Für eine automatische
Betätigung
können am
Ausleger Antriebe vorgesehen sein, insbesondere kann zur Drehung
der Haspel für
den Spülschlauch
ein Antrieb am Ausleger montiert sein. Ferner können an dem Ausleger zumindest
teilweise antreibbare Führungsrollen
für den
Saugschlauch und den Spülschlauch
vorgesehen sein.
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Der
Ausleger kann für
eine stabile Befestigung am Fahrzeug eine Rahmenkonstruktion aufweisen,
die zwei parallel zueinander verlaufende Streben umfasst, die über Querstreben
miteinander verbunden sind, wobei Saugschlauch und Spülschlauch in
einem mittleren Bereich zwischen den Streben geführt sind.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf
die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Saug-Spülfahrzeuges;
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2 eine
Rückansicht
des Saug-Spülfahrzeuges
der 1;
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3 eine
Draufsicht auf den hinteren Bereich des Saug-Spülfahrzeuges der 1;
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4 eine
Rückansicht
eines Saug-Spülfahrzeuges
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
und
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5 ein
Seitenansicht auf das Saug-Spülfahrzeug
der 4.
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Ein
Saug-Spülfahrzeug 1 umfasst
ein am Chassis montierten Behälter 2,
in dem Verunreinigungen, insbesondere Schlamm, gesammelt werden.
Hierfür
ist ein Saugschlauch 3 vorgesehen, der in einen Kanalschacht 20 herabgelassen
werden kann, um die Verunreinigungen in den Behälter 2 abzusaugen.
Ferner ist ein Spülschlauch 4 vorgesehen, der
ebenfalls in den Kanalschacht 20 herabgelassen wird, und
der am vorderen Ende eine Düse 5 aufweist,
mittels der Fluid mit hoher Geschwindigkeit ausgespritzt wird, um
Verunreinigungen und Ablagerungen zu lösen.
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Das
Fahrzeug 1 umfasst rückseitig
einen Ausleger 6, an dem eine Haspel 10 für den Spülschlauch 4 gehalten
ist und der ferner zur Führung
des Spülschlauches 4 und
des Saugschlauches 3 dient. Der Ausleger 6 ist
um eine Schwenkachse 7 drehbar, wobei die Schwenkachse 7 zwischen
einem oberen Scharnierelement 8 und einem unteren Scharnierelement 9 aufgenommen
ist. Das obere Scharnierelement 8 und das untere Scharnierelement 9 sind über einen
C-förmigen
Rahmen 11 miteinander verbunden und im Bereich einer Seitenwand
des Behälters 2 außermittig
zur Mittelebene des Fahrzeuges 1 festgelegt.
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Die
Haspel 10 am Ausleger 6 ist über einen hydraulischen Antrieb 12 bewegbar,
der mit einer Steuereinheit verbunden ist. Der Spülschlauch 4 ist dabei
zwischen Führungsrollen 13 geführt, die
am Ausleger 6 angeordnet sind.
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Der
Ausleger 6 ist teleskopierbar ausgebildet und umfasst einen
feststehenden Teil 60, und einen dazu verfahrbaren Teil 15,
der an dem festen Teil 60 geführt ist. An dem verfahrbaren
Teil 15 ist ein nach unten gerichteter Abschnitt 16 vorgesehen,
an dem Führungsrollen 14 und 17 montiert
sind. Durch die am Abschnitt 16 montierten Führungsrollen 14 und 17 wird
der Spülschlauch 4 und
der Saugschlauch 3 umgelenkt, so dass sie unterhalb dieses
Abschnittes nach unten hängen
und in den Kanalschacht 20 eingeführt werden können.
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Zum
Verfahren des Auslegers 6 ist mindestens ein nicht dargestellter
Telekopzylinder vorgesehen, mittels dem der bewegliche Teil 15 linear
ausgefahren werden kann. Der Teleskopzylinder kann beispielsweise
in Streben 22 und 23 oder dazwischen angeordnet
sein. Ferner ist eine Kreuzleitspindel 18 vorgesehen, mittels
der der Spülschlauch
geordnet auf- und abgerollt wird. Dabei bewegen sich die Führungsrollen
auf der Kreuzleitspindel 18 hin und her, also parallel
zu der Drehachse der Haspel 10.
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Der
Ausleger 6 besitzt eine Rahmenkonstruktion mit zwei parallel
zueinander angeordneten Streben 22 und 23, die über Querstreben 24 und 25 miteinander
verbunden sind.
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Der
Saugschlauch 3 ist am Fahrzeug 1 an einer Kassette
oder an einer nicht dargestellten Haspel aufgenommen. Von dem Fahrzeug 1 wird
der Saugschlauch 23 an einem Steg 21 über Umlenkrollen 19 auf
den Ausleger 6 geführt
und anschließend über mehrere
Führungsrollen 30 und 31 zu
dem bewegbaren Teil 15 des Auslegers 6 geführt.
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Sobald
das Saug-Spülfahrzeug 1 in
der Nähe
eines Kanalschachtes 2 angekommen ist, kann der Ausleger 6 derart
verfahren werden, dass der nach unten gerichtete Abschnitt 16 direkt
oberhalb des Kanalschachtes 20 angeordnet ist. In 2 ist der
Ausleger 6 mit gestrichelten Linien in der ausgefahrenen
Position gezeigt, wobei sich Saugschlauch 3 und Spülschlauch 4 direkt über dem
Kanalschacht 20 befinden. Durch die Möglichkeit des Teleskopierens
des Auslegers 6 sowie des Verschwenkens des Auslegers 6 um
die Achse 7 ergibt sich ein erweiterter Arbeitsbereich,
wobei der Ausleger 6 um mindestens 180° verschwenkbar ist.
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Das
folgende Ausführungsbeispiel
ist eine Modifikationen des ersten Ausführungsbeispieles, wobei einander
entsprechende Bauteile mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
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Bei
dem in den 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiel
für ein
Saug-Spülfahrzeug 1'' ist die Haspel 10 für den Spülschlauch 4 wieder
zusammen mit dem Ausleger 6 verschwenkbar ausgebildet. Der
Ausleger 6 ist mit seinem Rahmen über einen Halter 80 rückseitig
am Fahrzeug 1'' gehalten. An dem
Halter 80 sind Schienen 81 und 82 montiert,
auf denen der C-förmige 11 Rahmen über einen
An trieb verschiebbar gelagert ist. Dadurch wird die Reichweite des
Auslegers 6 vergrößert, da
die Schwenkachse 7 des Auslegers 6 zusätzlich noch
in eine horizontale Richtung senkrecht zur Fahrzeuglängsachse
bewegbar ist.
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Ferner
ist bei dem Fahrzeug 1'' noch ein Antrieb 40 für den Spülschlauch
vorgesehen. An dem Antrieb 40 sind angetriebene Führungsrollen 41 gelagert,
mittels denen die kontrollierte Längsbewegung des Spülschlauches 4 gesteuert
und eine Mindestspannung des Trums zwischen Haspel 10 und
Führungsrollen 41 gewährleistet
wird, so dass der Spülschlauch 4 sich
in diesem Bereich nicht verwickeln kann.
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Bei
den vorangegangenen Ausführungsbeispielen
kann der Ausleger 6 sowohl manuell als auch hydraulisch
verschwenkt werden. Ferner ist es möglich, den Saugschlauch 3 und/oder
den Spülschlauch 4 wahlweise
manuell oder über
einen Antrieb zu bewegen.