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Die Erfindung betrifft ein medizinisches
Bildinformationssystem mit mehreren, an ein Informationsübertragungsnetz
anschließbaren
Komponenten. Die Komponenten umfassen wenigstens eine bildgebende
Modalität
und mehrere Bildverarbeitungsvorrichtungen zur Verarbeitung von
mit der bildgebenden Modalität
aufgenommenen Bildern. Die Erfindung betrifft außerdem eine Datenverarbeitungseinrichtung
und ein Verfahren zum Parametrisieren oder Konfigurieren von Komponenten
eines medizinischen Bildinformationssystems.
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Medizinische Bildinformationssysteme,
die im angelsächsischen
als Picture Archiving and Communication Systems (PACS) bezeichnet
werden, sind beispielsweise in Heinz Morneburg (Herausgeber), "Bildgebende Systeme
für die
medizinische Diagnostik",
3. Auflage, Publicis MCD Verlag, München, 1995, Seiten 680–696 beschrieben.
Ein typisches medizinisches Bildinformationssystem ist beispielhaft in
der 1 schematisch dargestellt.
Es umfasst mehrere bildgebende Modalitäten, im Falle des vorliegenden
Beispiels ein Magnetresonanzgerät 1 und einen
Computertomographen 2, Bild- oder Befundungsarbeitsplätze 3 bis 5 und
ein Bildspeicher- und Archivierungssystem 6. Das medizinische
Bildinformationssystem kann zusätzlich
noch ein Datenausgabesystem, z.B. einen Drucker 7, und
weitere Netzwerkkomponenten, wie beispielsweise ein in der 1 dargestelltes Gateway 8,
umfassen.
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Die einzelnen Komponenten 1 bis 8 des
medizinischen Bildinformationssystems sind mit einem Informationsübertragungsnetz 9 verbunden.
Das medizinische Bildinformationssystem kann auch mit einem Managementinformationssystem,
einem sogenannten Radiologie-Informationssystem (RIS) 10, verbunden
sein.
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Das RIS 10 umfasst den administrativen
Informationsfluss. Da aus der Sicht des Anwenders eine Aufteilung
nach RIS und PACS an Bedeutung verliert, wurde im angelsächsischen
Sprachraum auch der Begriff Image Management, Archiving and Communication
System (IMACS) geprägt.
Der Begriff "medizinisches
Bildinformationssystem" ist
daher im weitesten Sinn zu verstehen. Er soll insbesondere ein IMACS,
aber auch ein traditionelles PACS umfassen.
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Die Bildarbeitsplätze 3 bis 5 umfassen
jeweils ein dem Fachmann geläufiges
Benutzer-Interface und jeweils einen lokalen Datenspeicher zur Speicherung
temporärer
Daten und einer Konfiguration und Parametrisierung des jeweiligen
Bildarbeitsplatzes. Der Bildarbeitsplatz 3 des exemplarischen medizinischen
Bildinformationssystems nach dem Stand der Technik ist für eine Auswertung
bzw. Befundung von MR-Bilddatensätzen
vorgesehen und mit einer dem Fachmann bekannten Software konfiguriert.
Der Bildarbeitsplatz 5 ist dagegen für eine Auswertung bzw. Befundung
von CT-Bilddatensätzen
vorbereitet und mit einer entsprechenden Software konfiguriert und
der Bildarbeitsplatz 4 ist sowohl für eine Auswertung und Befundung
von CT-Bilddatensätzen
als auch von MR-Bilddatensätzen
vorbereitet.
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Das Magnetresonanzgerät 1 und
der Computertomograph 2 des exemplarischen medizinischen
Bildinformationssystems gemäß dem Stand der
Technik umfassen ebenfalls jeweils ein dem Fachmann bekanntes Benutzer-Interface
und sind mit jeweils einem lokalen Datenspeicher zur Speicherung
temporärer
Daten ausgestattet. In den Datenspeichern können beispielsweise mit dem
Magnetresonanzgerät 1 aufgenommene
MR-Bilddatensätze
bzw. mit dem Computertomographen 2 aufgenommene CT-Bilddatensätze vor
einer Archivierung im Archivierungssystem 6 zwischengespeichert
werden. Außerdem
sind in den Datenspeicher entsprechende Konfigurationen und Parametrisierungen
der entsprechenden Geräte
hinterlegt. Insbesondere ist das Magnetresonanzgerät 1 derart
parametrisiert, dass mit dem Magnetresonanzgerät 1 hergestellte MR-Bilddatensätze über das
Informationsübertragungsnetz 9 an
den Bildarbeitsplatz 3 übermittelt werden.
Der Computertomograph 2 ist insbesondere derart parametrisiert,
dass mit dem Computertomographen 2 hergestellte CT-Bilddatensätze über das Informationsübertragungsnetz 9 an
den Bildarbeitsplatz 5 übermittelt
werden.
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Fällt
nun beispielsweise der Bildarbeitsplatz 3 aus, kann das
Magnetresonanzgerät 1 keine
mit ihm hergestellten MR-Bilddatensätze an den
Bildarbeitsplatz 3 übermitteln.
Nach mehreren Versuchen generiert deshalb das Magnetresonanzgerät 1 eine Fehlermeldung,
um einen Benutzer von dem fehlgeschlagenen Versuch der Übermittlung
der MR-Bilddatensätze
zu informieren. Um die MR-Bilddatensätze auszuwerten, muss folglich
gewartet werden, bis der Bildarbeitsplatz 3 wieder einsatzbereit
ist, oder das Magnetresonanzgerät 1 muss
manuell neu parametrisiert werden, um z.B. die MR-Bilddatensätze an den
Bildarbeitsplatz 4 zu übermitteln.
Auch bei einer Veränderung
des medizinischen Bildinformationssystems, beispielsweise bedingt
durch eine Erweiterung um zusätzliche
Komponenten, beispielsweise um einen weiteren Bildarbeitsplatz 11,
ist in der Regel eine individuelle Neukonfigurierung oder Parametrisierung
einzelner Komponenten notwendig.
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Bei einem medizinischen Bildinformationssystem
handelt es sich also um ein vernetztes System. Die einzelnen Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems gemäß dem Stand der Technik werden
vor Ort oder teilweise auch von der Ferne individuell und manuell
konfiguriert und parametrisiert. Eine Konfigurierung und/oder Parametrisierung
einzelner Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
ist jedoch insbesondere dann zeitaufwendig, wenn z.B. ein Servicetechniker die
einzelnen Komponenten individuell parametrisieren und/oder konfigurieren
muss.
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Die Aufgabe der Erfindung ist es
daher, ein medizinisches Bildinformationssystem derart auszuführen, dass
seine Verwal tung und insbesondere ein Konfigurieren oder Parametrisieren
einzelner Komponenten vereinfacht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist es, eine Datenverarbeitungseinrichtung derart auszuführen, dass
mit ihr ein medizinisches Bildinformationssystem vereinfacht verwaltet
werden kann. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren
anzugeben, mit dem ein medizinisches Bildinformationssystem vereinfacht
betrieben werden kann.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein
medizinisches Bildinformationssystem mit mehreren, an ein Informationsübertragungsnetz
anschließbaren
Komponenten, die wenigstens eine bildgebende Modalität und mehrere
Bildverarbeitungsvorrichtungen zur Verarbeitung von mit der bildgebenden Modalität aufgenommenen
Bildern umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass das medizinische
Bildinformationssystem eine an das Informationsübertragungsnetz angeschlossene
Datenverarbeitungseinrichtung aufweist, die mit Komponenten des
medizinischen Bildinformationssystems kommuniziert, in der der Zustand
von Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems abgebildet
wird, in der zumindest Teilparametrisierungen und/oder Teilkonfigurierungen
einzelner Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
für verschiedene Zustände von
Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems gespeichert
sind und die einzelne Komponenten aufgrund des Zustands von Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems parametrisiert und/oder
konfiguriert.
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In der Datenverarbeitungseinrichtung
sind zumindest Teilparametrisierungen und/oder Konfigurierungen
der Komponenten für
verschiedene Zustände
des medizinischen Bildinformationssystems gespeichert. Die Komponenten
umfassen wenigstens eine bildgebende Modalität. Eine bildgebende Modalität ist z.B.
ein Magnetresonanzgerät,
ein Röntgengerät, ein Computertomograph
oder ein PET. Mit der bildgebenden Modalität oder den bildgebenden Modalitäten werden
während
des Betriebs Bilder bzw. den Bildern zugeordnete Bilddatensätze erzeugt,
die an schließend
mit den Bildverarbeitungsvorrichtungen ausgewertet werden können. Die
Bildverarbeitungsvorrichtungen sind insbesondere Bild- oder Befundungsarbeitsplätze, wie
sie dem Fachmann allgemein bekannt sind.
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Das erfindungsgemäße medizinische Bildinformationssystem
umfasst ferner die Datenverarbeitungseinrichtung, in der zumindest
die Teilparametrisierungen bzw. Teilkonfigurierungen einzelner Komponenten
für verschiedene
Zustände
des medizinischen Bildinformationssystems gespeichert sind. Die Datenverarbeitungseinrichtung
kommuniziert mit den Komponenten und bildet den Zustand des medizinischen
Bildinformationssystems ab. Ändert
sich beispielsweise der Zustand einzelner Komponenten des medizinischen
Bildinformationssystems, da z.B. eine der Komponenten ausfällt, dann
kann automatisch von der Datenverarbeitungseinrichtung eine Neuparametrisierung
und/oder Neukonfigurierung einzelner Komponenten erfolgen. Fällt z.B.
eine Bildverarbeitungsvorrichtung aus, ist es notwendig, dass diejenige
bildgebende Modalität,
die Bilddatensätze
an die ausgefallene Bildverarbeitungsvorrichtung übermittelt,
neu parametrisiert wird, so dass sie Bilddatensätze an eine andere Bildverarbeitungsvorrichtung übermittelt
werden. Aufgrund der der Datenverarbeitungseinrichtung zugänglichen
Informationen kann diese Neuparametrisierung automatisch von der
Datenverarbeitungseinrichtung initiiert und durchgeführt werden.
Wird das medizinische Bildinformationssystem z.B. um eine weitere
Komponente erweitert, muss lediglich die Datenverarbeitungseinrichtung
aktualisiert werden, d.h. es muss eine Konfigurierung oder Parametrisierung
der neuen Komponente in der Datenverarbeitungseinrichtung hinterlegt
werden. Die individuelle neue Komponente braucht daher nicht vor
Ort vollständig
konfiguriert werden, da sie von der Datenverarbeitungseinrichtung
je nach Zustand des medizinischen Bildinformationssystems konfiguriert
bzw. parametrisiert wird.
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Der aktuelle Zustand des medizinischen Bildinformationssystems
kann insbesondere dann in der Datenverarbeitungseinrich tung abgebildet
werden, wenn sich gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
automatisch bei der Datenverarbeitungseinrichtung anmelden, wenn
sie an das Informationsübertragungsnetz
angeschlossen sind. Eine Aktualisierung des Abbildes des Zustands
des erfindungsgemäßen medizinischen
Bildinformationssystems wird auch gemäß einer weiteren Variante der Erfindung
dadurch erreicht, dass eine Komponente des medizinischen Bildinformationssystems
die Datenverarbeitungseinrichtung über eine fehlgeschlagene Kommunikation
mit einer weiteren Komponente des medizinischen Bildinformationssystems
informiert.
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Die zweite Aufgabe der Erfindung
wird gelöst durch
eine Datenverarbeitungseinrichtung, die derart ausgebildet ist,
dass sie über
ein Informationsübertragungsnetz
mit Komponenten eines medizinischen Bildinformationssystems kommuniziert,
den Zustand von Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
abbildet, zumindest Teilparametrisierungen und/oder Teilkonfigurierungen
einzelner Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems für verschiedene
Zustände
von Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems speichert und
einzelne Komponenten aufgrund des Zustands von Komponenten des medizinischen
Bildinformationssystems parametrisiert und/oder konfiguriert.
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Durch die Abbildung des Zustandes
der Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems ist es
insbesondere möglich,
das medizinische Bildinformationssystem zu überwachen und aufgrund einer
Zustandsänderung
einzelne Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems neu
zu parametrisieren und/oder neu zu konfigurieren.
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Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
umfassen gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung eine bildgebende Modalität und mehrere Bildverarbeitungsvorrichtungen
zur Verarbeitung von mit der bildgebenden Modali tät aufgenommener
Bilder. Bildverarbeitungsvorrichtungen sind insbesondere Bild- oder
Befundungsarbeitsplätze.
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Gemäß Varianten der Erfindung melden
sich Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems automatisch
bei der Datenverarbeitungseinrichtung an, wenn sie an das Informationsübertragungsnetz
angeschlossen sind, oder informieren die Datenverarbeitungseinrichtung über eine
fehlgeschlagene Kommunikation mit einer weiteren Komponente des
medizinischen Bildinformationssystems. Dadurch kann der aktuelle
Zustand der Komponenten in der Datenverarbeitungseinrichtung abgebildet werden.
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Die weitere Aufgabe der Erfindung
wird gelöst
durch ein Verfahren zum Parametrisieren oder Konfigurieren von Komponenten
eines medizinischen Bildinformationssystems, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
- – Mit
einer Datenverarbeitungseinrichtung Erfassen eines Zustandes eines
medizinischen Bildinformationssystems, das mehrere, an ein Informationsübertragungsnetz
anschließbare
Komponenten, die wenigstens eine bildgebende Modalität und mehrere
Bildverarbeitungsvorrichtungen zur Verarbeitung von mit der bildgebenden
Modalität aufgenommener
Bilder umfassen, aufweist, und
- – automatisches
Parametrieren und/oder Konfigurieren der Komponenten des medizinischen
Bildinformationssystems aufgrund des erfassten Zustands des medizinischen
Bildinformationssystems und in der Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherter
Parametrisierungs- und/oder Konfigurierungsdaten der Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems für verschiedene Zustände des
medizinischen Bildinformationssystems.
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Die Erfindung ermöglicht u.a. eine Automatisierung
und daher relativ einfache Handhabung bei der Administrierung von
medi zinischen Bildinformationssystemen. Die einzelnen Komponenten
werden in die medizinische Prozesslandschaft eingebunden, gesteuert, überprüft, gewartet
und beliebig konfiguriert. Für
eine verbesserte Administration notwendige Daten werden zentral
in der Datenverarbeitungseinrichtung verwaltet und gesichert. Auf
lokale und fixe Speicherung von Daten/Parametern (z.B. Routing-Listen
auf Workstaions, CT, MR,..), wie dies gemäß dem Stand der Technik üblich ist,
kann verzichtet werden. Die für
den Betrieb des medizinischen Bildinformationssystems notwendige
Daten/Parameter können
dynamisch, insbesondere aktuell, von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
an die einzelnen Komponenten übermittelt
werden. Somit kann insbesondere auf eine Einschränkung des medizinischen Bildinformationssystems,
z.B. wegen einer Deaktivierung oder eines Fehlers einer Komponente, schnell
mit einer Neukonfigurierung bzw. Parametrisierung einzelner Komponenten
reagiert werden. Auch eine Erweiterung um weitere Komponenten kann
aufgrund der zentralen Speicherung in der Datenverarbeitungseinrichtung
in relativ einfacher Weise durchgeführt werden. Dadurch können sich
Kostenvorteile bei der Installation ergeben, da sie nicht mehr durch
einen "Spezialisten" erfolgen muss. Eine Erweiterung
oder Modifizierung einzelner Komponenten ist kostengünstig mit "plug and play" möglich. Es
ergeben sich weitere Vorteile bei der Planung und Pflege des medizinischen
Bildinformationssystems. Die Verbundkonfiguration ist in der Datenverarbeitungseinrichtung
transparent. Das medizinische Bildinformationssystem lässt sich
relativ einfach konfigurieren und relativ problemlos erweitern.
Weitere Vorteile ergeben sich im Service-/Fehlerfall: Durch die zentrale
Speicherung der Parameter oder Konfigurationen kann ein Fehler eventuell
leichter von der Ferne gesucht, gefunden und behoben werden. Dies spart
Reisekosten und hat eine eventuelle schnelle Fehleranalyse zur Folge.
Zentrale Servicetools können
genutzt werden. Eine zentrale Beobachtung des medizinischen Bildinformationssystems
für eine
proaktive Wartung und Fehlerbehebung wird ermöglicht. Außerdem wird eine Analyse des
medizinischen Bildinformationssystems auf Wirtschaftlich keit und
Nutzung einzelner Komponenten ermöglicht, wodurch Verbesserungspotenziale
erkannt und deshalb genutzt werden können.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist exemplarisch in den beigelegten schematischen Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
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1 Ein
medizinische Bildinformationssystem gemäß dem Stand der Technik und
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2 ein
erfindungsgemäßes medizinisches
Bildinformationssystem.
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Das in der 1 gezeigte medizinische Bildinformationssystem
gemäß dem Stand
der Technik wurde bereits in der Einleitung beschrieben.
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Das in der 2 dargestellte exemplarische erfindungsgemäße medizinische
Bildinformationssystem umfasst ein Magnetresonanzgerät 21,
einen Computertomographen 22 und mehrere Bildarbeitsplätze 23 bis 25,
die jeweils an ein Informationsübertragungsnetzwerk 29 angeschlossen
sind. Das exemplarische medizinische Bildinformationssystem umfasst
ferner einen an das Informationsübertragungsnetz 29 angeschlossenen
Drucker 27 und ein Archivierungssystem 26. An
das Informationsübertragungsnetzwerk 29 können auch
weitere Netzwerkkomponenten, wie beispielsweise Router, Hubs oder ein
in der 2 dargestelltes
Gateway 28 angeschlossen sein.
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Die Bildarbeitsplätze 23 bis 25 umfassen
jeweils ein dem Fachmann geläufiges
Benutzer-Interface und jeweils einen lokalen Datenspeicher zur Speicherung
temporärer
Daten. In den Datenspeicher sind außerdem eine Grundkonfiguration
und Grundparametrisierung des jeweiligen Bildarbeitsplatzes hinterlegt.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist der Bildarbeitsplatz 23 für eine Auswertung bzw. Befundung
von MR-Bilddatensätzen
vorgesehen und mit einer dem Fachmann bekannten Software konfiguriert.
Der Bildarbeitsplatz 25 ist dagegen im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels
für eine
Auswertung bzw. Befundung von CT-Bilddatensätzen vorbereitet und mit einer entsprechenden
Software konfiguriert. Der Bildarbeitsplatz 24 ist im Falle
des vorliegenden Ausführungsbeispiels
sowohl für
eine Auswertung und Befundung von CT-Bilddatensätzen als auch von MR-Bilddatensätzen vorbereitet.
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Das Magnetresonanzgerät 21 und
der Computertomograph 22 umfassen ebenfalls jeweils ein dem
Fachmann bekanntes Benutzer-Interface
und sind mit jeweils einem lokalen Datenspeicher zur Speicherung
temporärer
Daten ausgestattet. In den Datenspeichern können beispielsweise mit dem
Magnetresonanzgerät 21 aufgenommene
MR-Bilddatensätze
bzw. mit dem Computertomographen 22 aufgenommene CT-Bilddatensätze vor
einer Archivierung im Archivierungssystem 26 zwischengespeichert
werden oder es kann eine Grundkonfiguration oder Grundparametrisierung
der entsprechenden Gerätes
hinterlegt sein.
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Das in der 2 dargestellte medizinische Bildinformationssystem
weist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels außerdem eine
an das Informationsübertragungsnetz 29 angeschlossenen Datenverarbeitungseinrichtung 30 auf,
die physikalisch beispielsweise ein Server ist. Die Datenverarbeitungseinrichtung 30 ist
derart konfiguriert, dass sie über
das Informationsübertragungsnetz 29 insbesondere
mit dem Magnetresonanzgerät 21,
dem Computertomographen 22, den Bildarbeitsplätzen 23 bis 25 und
dem Archivierungssystem 26 kommuniziert und diese überwacht.
Für die Überwachung kann
die Datenverarbeitungseinrichtung 30 beispielsweise mit
einer dem Fachmann geläufigen Software,
z.B. mit einem Watchdog, konfiguriert sein. Eine Überwachung
kann insbesondere auch mit dem Fachmann geläufigen Netzwerk Management
Systemen realisiert sein, wie sie z.B. in Morris Sloman (Herausgeber), "Network and Distributed
Systems Management",
Addison-Wesley, England, 1994, Seiten 303 bis 347 beschrieben sind.
Fallen beispiels weise Software- oder Hardwarekomponenten des Magnetresonanzgerätes 21,
des Computertomographen 22 oder eines der Bildarbeitsplätze 23 bis 25 aus, wird
diese Information an die Datenverarbeitungseinrichtung 30 übermittelt.
Aufgrund der Überwachung der
Komponenten 21 bis 26 des medizinischen Bildinformationssystems
durch die Datenverarbeitungseinrichtung 30 verfügt die Datenverarbeitungseinrichtung 30 also
im Wesentlichen über
eine Information des aktuellen Betriebszustands des medizinischen Bildinformationssystems
bzw. zumindest dessen wesentliche Komponenten. Wesentliche Komponenten des
medizinischen Bildinformationssystems sind insbesondere das Magnetresonanzgerät 21,
der Computertomograph 22 und die Bildarbeitsplätze 23 bis 25.
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Die Datenverarbeitungseinrichtung 30 umfasst
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ferner
eine Datenbank 31, in der Sollkonfigurationen und Sollparametrisierungen
insbesondere für
das Magnetresonanzgerät 21,
für den
Computertomographen 22 und den Bildarbeitsplätzen 23 bis 25 für verschiedene
Betriebszustände
des medizinischen Bildinformationssystems gespeichert sind. Ändert sich der
Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems beispielsweise
aufgrund eines Ausfalls eines seiner Komponenten oder weil eine
ausgeschaltete Komponente eingeschaltet wird, so veranlasst die
Datenverarbeitungseinrichtung 30 automatisch anhand ausgearbeiteter
und in der Datenbank 31 hinterlegter Fehler-/Ausfallkonzepte
eine Neukonfigurierung bzw. Neuparametrisierung der Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems über das Informationsübertragungsnetz 29.
Eine Neukonfiguration bzw. Neuparametrisierung einzelner Komponenten
des exemplarischen erfindungsgemäßen Bildinformationssystems
wird nun mittels einiger Beispiele näher erläutert: Im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels
sind das Magnetresonanzgerät 21,
der Computertomograph 22, die Bildarbeitsplätze 24 und 25,
der Drucker 27 und das Archivierungssystem 26 eingeschaltet,
mit dem Informationsübertragungsnetz
29 verbunden,
betriebsbereit und fehlerfrei. Der Bildarbeitsplatz 23 ist
zunächst ausgeschaltet
und wird nun eingeschaltet. Mit dem Einschalten werden, wie es dem
Fachmann allgemein geläufig
ist, zuerst Betriebssystemroutinen des Bildarbeitsplatzes 23 aktiviert
und der Bildarbeitsplatz 23 physikalisch mit dem Informationsübertragungsnetz 29 verbunden.
Es werden u.a. IP- Und Host-Adressen, z.B. mittels DHCP, DNS oder
WINS zugewiesen und auf Software-Applikationen gestartet. Der Bildarbeitsplatz 23 ist
nun betriebsbereit.
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Erfindungsgemäß erhält nun die Datenverarbeitungseinrichtung 30 eine
Information über
den zugeschalteten Bildarbeitsplatz 23, indem der Bildarbeitsplatz 23 beispielsweise
automatisch eine entsprechende Nachricht generiert und über das
Informationsübertragungsnetz 29 an
die Datenverarbeitungseinrichtung 30 übermittelt. Die Datenverarbeitungseinrichtung 30 verfügt also
nach dem Einschalten des Bildarbeitsplatzes 23 eine Information über den
aktuellen Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems.
Daraufhin vergleicht die Datenverarbeitungseinrichtung 30 mittels
einer auf ihr laufenden Rechnerroutine in welcher Weise die Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems parametrisiert bzw. konfiguriert
sein sollten, wenn das Magnetresonanzgerät 21, der Computertomograph 22,
die Bildarbeitsplätze 23 bis 25,
der Drucker 27 und das Archivierungssystem 26 eingeschaltet,
mit dem Informationsübertragungsnetz 29 verbunden,
betriebsbereit und fehlerfrei sind. Diese Information ist in der
Datenbank 31 der Datenverarbeitungseinrichtung 30 gespeichert.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
sollten für
diesen Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems
das Magnetresonanzgerät 21 derart
parametrisiert und konfiguriert sein, dass es mit ihm hergestellte
MR-Bilddatensätze
an den Bildarbeitsplatz 23 übermittelt. Der Computertomograph 22 sollte derart
parametrisiert und konfiguriert sein, dass er mit ihm hergestellte
CT-Bilddatensätze
an den Bildarbeitsplatz 25 übermittelt. Da die Datenverarbeitungseinrichtung 30 den
Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems vor dem
Einschalten des Bildarbeitsplatzes 23 kennt, also insbesondere über eine
Information über
die derzeitige Konfigurationen bzw. Parametrisierungen insbesondere
des Magnetresonanzgerätes 21 und
des Computertomographen 22 verfügt, kann die Datenverarbeitungseinrichtung 30 nötigenfalls
ein Neukonfiguration bzw. Neuparametrisierung insbesondere des Magnetresonanzgerätes 21 und
des Computertomographen 22 veranlassen. Eine Parametrisierung
bzw. Konfigurierung eines an ein Informationsnetz angeschlossenes Gerätes über das
Informationsnetz ist dem Fachmann im Übrigen bekannt und wird daher
nicht weiter erläutert.
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Fällt
nun beispielsweise der Bildarbeitsplatz 23 aus, erkennt
dies die Datenverarbeitungseinrichtung 30. Daraufhin ermittelt
die auf der Datenverarbeitungseinrichtung 30 laufende Rechnerroutine,
in welcher Weise die Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems
für den
neuen Betriebszustand konfiguriert und parametrisiert sein sollten. Diese
Information ist wiederum in der Datenbank 31 der Datenverarbeitungseinrichtung 30 gespeichert. Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist es vorgesehen, dass bei einer Nichtverfügbarkeit des Bildarbeitsplatzes 23 das
Magnetresonanzgerät 21 derart
parametrisiert bzw. konfiguriert sein sollte, dass es von ihm hergestellte
MR-Bilddatensätze
an den Bildarbeitsplatz 24 über das Informationsübertragungsnetz 29 übermittelt.
Daraufhin konfiguriert die Datenverarbeitungseinrichtung 30 automatisch
den Bildarbeitsplatz 24 derart, dass er von dem Magnetresonanzgerät 21 übermittelte
MR-Bilddatensätze empfängt und
verarbeitet. Außerdem
parametrisiert und konfiguriert die Datenverarbeitungseinrichtung das
Magnetresonanzgerät 21 derart
um, dass es nun MR-Bilddatensätze
an den Bildarbeitsplatz 24 übermittelt. Zusätzlich ist
es im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels vorgesehen,
dass ein in der 2 nicht
dargestellter Benutzer automatisch informiert wird, dass MR-Bilddatensätze nun
nicht mehr an den Bildarbeitsplatz 23 sondern an den Bildarbeitsplatz 24 übermittelt
werden.
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Nachdem der Bildarbeitsplatz 23 repariert und
wieder betriebsbereit ist, wird die Datenverarbeitungseinrichtung 30 wieder
von dem geänderten
Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems benachrichtigt
und veranlasst wieder eine Umparametrisierung und Umkonfigurierung
des Magnetresonanzgerätes 21,
so dass dieses wieder MR-Bilddatensätze an den Bildarbeitsplatz 23 übermittelt.
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Fällt
beispielsweise die Datenkommunikation zum Bildarbeitsplatz 23 aus,
kann das Magnetresonanzgerät 21 keine
MR-Bilddatensätze an den Bildarbeitsplatz 23 übermitteln.
Nach einigen Übermittlungsversuchen
generiert daher das Magnetresonanzgerät 21 eine Nachricht über den
fehlgeschlagenen Übermittlungsversuch
von MR-Bilddatensätzen an
den Bildarbeitsplatz 23 und übermittelt die Nachricht an
die Datenverarbeitungseinrichtung 30. Daraufhin startet
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Datenverarbeitungseinrichtung 30 eine Fehlerscanrechnerprogrammroutine,
mit der die ausgefallene Datenkommunikation zum Bildarbeitsplatz 23 erkannt
wird. Daraufhin liest die Datenverarbeitungseinrichtung 30 wieder
die Soll-Parametrisierung bzw. Soll-Konfigurierung der Komponenten
des medizinischen Bildinformationssystems aus der Datenbank 31 aus
und aktualisiert die Parametrisierungen und Konfigurierungen der
Komponenten des medizinischen Bildinformationssystems gemäß dem aktuellen
Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems.
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Nachdem die Datenkommunikation zum Bildarbeitsplatz 23 wieder
hergestellt und dieser wieder betriebsbereit ist, wird die Datenverarbeitungseinrichtung 30 wieder
von dem geänderten
Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems benachrichtigt
und veranlasst wieder eine Umparametrisierung und Umkonfigurierung
des Magnetresonanzgerätes 21,
so dass dieses wieder MR-Bilddatensätze an den Bildarbeitsplatz 23 übermittelt.
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Wird z.B. das medizinischen Bildinformationssystem
um eine weitere Komponente, beispielsweise um einen in der 2 dargestellten Bildarbeitsplatz 32 erweitert,
werden die in der Datenbank 31 der Datenverarbeitungseinrichtung 30 gespeicherten
Parametrisierungen und Konfigurierungen der Komponenten des medizinischen
Bildinformationssystems für
verschiedene Betriebszustände
des medizinischen Bildinformationssystems aktualisiert. Mit dem
Einschalten des erweiterten Bildarbeitsplatzes 32 werden,
wie es dem Fachmann allgemein geläufig ist, zuerst Betriebssystemroutinen
des Bildarbeitsplatzes 32 aktiviert und der Bildarbeitsplatz 32 physikalisch
mit dem Informationsübertragungsnetz 29 verbunden.
Es werden u.a. IP- Und
Host-Adressen, z.B. mittels DHCP, DNS oder WINS zugewiesen und Software-Applikationen
gestartet. Der Bildarbeitsplatz 32 ist nun betriebsbereit.
Der Bildarbeitsplatz 32 startet mit einer Standardkonfiguration,
die eine automatische Kontaktaufnahme des Bildarbeitsplatzes 32 mit
der Datenverarbeitungseinrichtung 30 ermöglicht.
Folglich erhält
die Datenverarbeitungseinrichtung 30 eine Information über den
aktuellen Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems
und parametrisiert bzw. konfiguriert nötigenfalls insbesondere den
Bildarbeitsplatz 32 gemäß in der
Datenbank 31 der Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten
Konfigurationen und Parametrisierungen in Abhängigkeit von aktuellen Betriebszustand
des medizinischen Bildinformationssystems. Somit ist der Bildarbeitsplatz 32 einsatzfähig.
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Soll beispielsweise eine Komponente
des medizinischen Bildinformationssystems erweitert werden, wie
z.B. der Bildarbeitsplatz 25, der im Falle des vorliegenden
Ausführungsbeispiels
derart aufgerüstet
werden soll, so dass mit ihm auch MR-Bilddatensätze ausgewertet und befundet
werden können, so
wird zunächst
im Rahmen einer Planung die neue Funktionalität des Bildarbeitsplatzes 25 dokumentiert und
aufgrund der weiteren Funktionalität die in der Datenbank 31 der
Datenverarbeitungseinrichtung 30 gespeicherten Parametrisierungen
und Konfigurierungen der Komponenten für verschieden Betriebszu stände des
medizinischen Bildinformationssystems aktualisiert. Anschließend wird
der Bildarbeitsplatz 25 neu gestartet. Mit dem Neustart
werden Betriebssystemroutinen des Bildarbeitsplatzes 25 aktiviert
und der Bildarbeitsplatz 25 physikalisch mit dem Informationsübertragungsnetz 29 verbunden.
Es werden u.a. IP- Und Host-Adressen, z.B. mittels DHCP, DNS oder
WINS zugewiesen und Software-Applikationen gestartet. Der Bildarbeitsplatz 25 ist nun
betriebsbereit. Der Bildarbeitsplatz 25 startet mit einer
Standardkonfiguration, die eine automatische Kontaktaufnahme des
Bildarbeitsplatzes 25 mit der Datenverarbeitungseinrichtung 30 ermöglicht.
Folglich erhält
die Datenverarbeitungseinrichtung 30 eine Information über den
aktuellen Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems
und parametrisiert bzw. konfiguriert nötigenfalls insbesondere den
Bildarbeitsplatz 25 gemäß in der
Datenbank 31 der Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Konfigurationen
und Parametrisierungen in Abhängigkeit
von aktuellen Betriebszustand des medizinischen Bildinformationssystems.
Somit ist der Bildarbeitsplatz 25 wieder einsatzfähig.
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Das beschriebene Ausführungsbeispiel
ist im Übrigen
nur von exemplarischer Natur.