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DE10246664A1 - Zutrittskontrolleinheit und Verfahren zum Betrieb einer solchen Zutrittskontrolleinheit - Google Patents

Zutrittskontrolleinheit und Verfahren zum Betrieb einer solchen Zutrittskontrolleinheit Download PDF

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DE10246664A1
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unit
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Dieter Wulff
Wolfgang Kiwitt
Christoph Baumann
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Dorma Deutschland GmbH
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Dorma Deutschland GmbH
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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    • GPHYSICS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zutrittskontrolleinheit, die als autarke Einheit neben einer Tür oder innerhalb eines Rahmens untergebracht ist. Dabei sind innerhalb der Einheit verschiedene Module austausch- und steckbar einsetzbar. Zur höheren Sicherheit werden mindestens zwei Daten von einer Person abgefragt und überprüft, die eine verschlossene Tür durchschreiten möchte.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zutrittskontrolleinheit bestehend aus verschiedenen Modulen, die austauschbar und steckbar untereinander sind. Dabei sind insbesondere ein Kartenlesermodul, ein Fingerabdruckidentifikationsmodul, ein Auswertemodul, ein Rechenmodul und ein Busmodul innerhalb einer autark arbeitenden Einheit vorhanden. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Zutrittskontrolleinheit.
  • Zutrittskontrolleinheiten sind hinlänglich bekannt und können nach den unterschiedlichsten Verfahren arbeiten. Neben biometrischen Lesermodulen sind auch solche Module bekannt, bei denen zur Identifikation eine Karte mit entsprechend gespeicherten Daten verwendet wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Zutrittskontrolleinheit zu schaffen, bei der die Installationszeiten bei gleichzeitiger Steigerung der Sicherheit gesenkt werden können.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1 in Verbindung mit einem Verfahren, welches in Patentanspruch 8 mit seinen Merkmalen beschrieben ist. In den Unteransprüchen sind weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen wiedergegeben.
  • Um Installationszeiten zu senken, hat es sich als sicher erwiesen, autarke Einheiten zu schaffen, die entweder direkt neben einer Tür bzw. innerhalb den die Tür umgebenden Rahmen integriert werden können. Dadurch, dass hier entsprechende geometrische Vorgaben vorliegen, wird vorgeschlagen, dass die einzelnen Einheiten nicht größer sein dürfen als der Inhalt, der in einer Unterputzinstallationsdose untergebracht werden kann.
  • Eine autark arbeitende Einheit besteht dabei aus einzelnen Modulen, die auswechselbar und steckbar konzipiert worden sind. Innerhalb einer Einheit können unterschiedlichste Kartenlesermodule zur Anwendung kommen. Dieses können zum einen kontaktlose Kartenleser sein, bei dem beispielsweise das Annähern einer Chipkarte die Daten erfasst und in der Einheit weiterverarbeitet. Es ist jedoch auch möglich, dass Karten verwendet werden, die in direkten Kontakt mit der Einheit gebracht werden müssen. Hierbei kann es sich z. B. um Kartenlesermodule handeln.
  • Um die Sicherheit einer solchen Anlage zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass neben dem normalen Identifikationsmerkmal über eine Karte, ein weiteres Identifikationsmerkmal hinzukommen muss. Dieses können z. B. unterschiedliche biometrische Module sein. Als sehr nützlich hat sich ein so genanntes Fingerabdruckidentifikationsmodul erwiesen, bei der ein monolithischer Fingerchip als Sensor verwendet wird, der ohne Optik und ohne Lichtquelle auskommt. Hierdurch wird nicht nur Strom in der autarken Einheit gespart, sondern es ist auch möglich, Fehlerquellen herabzusetzen. Der Fingerabdruck wird von dem Modul in dem Augenblick erfasst, während man den Finger über einen so genannten Streifensensor zieht. Neben der vorbeschriebenen Art der Identifikation einer Person können auch alle weiteren unterschiedlichen biometrischen Lesermodule innerhalb der Einheit integriert werden. Dieses können insbesondere Erkennung der Handgeometrie, der Nase oder der Iris des Auges sein.
  • Des Weiteren können Kosten dahingehend gespart werden, dass neben den einzelnen auswechselbaren Modulen die Übermittlung der Daten von der Einheit zu einem zentralen Rechner über ein Funksende- und Emp fangsmodul bewerkstelligt wird. Durch eine solche Maßnahme fallen keinerlei Installationskosten an, die zur Folge haben, dass entsprechende Kabel innerhalb von Gebäuden über lange Strecken verlegt werden müssen. Als sehr nützlich hat sich als Funksende- und Empfangsmodul ein Modul erwiesen, welches nach der Bluetooth-Methode arbeitet.
  • Um die Sicherheit derartiger Einheiten weiter zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass nach einem Verfahren durch ein Ablaufprogramm von den einzelnen Einheiten ein Datenabgleich innerhalb der Einheit vorgenommen wird, was bedeutet, dass nur dann eine Freischaltung einer Tür erfolgt, wenn zwischen den Daten der Karte und den beispielsweise biometrisch abgespeicherten Daten eine Datenübereinstimmung vorliegt. Hierzu ist ein entsprechendes Identifikationsmodul ebenfalls austauschbar innerhalb der Einheit vorhanden.
  • Zur weiteren Steigerung der Sicherheit können auch die Daten über das Funksende- und Empfangsmodul an einen zentral vorhandenen Rechner weitergegeben werden. In diesem Rechner sind die Daten ebenfalls vorhanden und nur bei einer entsprechenden Datenübereinstimmung wird aufgrund eines Rücksendesignales ein Befehl zur Freischaltung der angeschlossenen Tür gegeben.
  • Bei dicht beieinander liegenden Türen bzw. bei kleineren Objekten kann es auch sinnvoll sein, auf die Übertragung der Daten über die Funksende- und Empfangsmoduleinheit zu verzichten und die einzelnen Einheiten untereinander über ein Bussystem zu vernetzen.
  • Die Erfindung wird anhand von zwei möglichen schematisch in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: Ein Blockschaltbild einer Einheit mit einem Bussystem.
  • 2: Ein Blockschaltbild einer Einheit, bei der die Daten über eine Funksende- und Empfangseinrichtung übertragen werden.
  • In der 1 ist eine autark arbeitende Einheit 16 wiedergegeben, bei der über eine Stromversorgung 2, die ein gepufferter Akku oder einen direkten Anschluss ans Netz haben kann, die Einheit 16 mit der separaten Spannungsversorgung versorgt wird.
  • Bei einer Annäherung einer Person hat diese Person eine Identifikationskarte 15, die entweder in die Einheit 16 eines Kartenlesers 9 gesteckt wird oder wie in dem Ausführungsbeispiel der 1 diese Karte kontaktlos in die Nähe einer Spule 14, die über eine Verbindung 13 mit dem Kartenleser 9 verbunden ist, gebracht wird. Aufgrund der von der Spule 14 induzierten Energie werden gleichzeitig auch neben der Energie zu der Karte die Daten von der Karte 15 über die Spule 14 zu dem Kartenleser 9 übermittelt. Die von der Karte übermittelten Daten werden über eine Verbindung 7 einem Rechner 6 übermittelt.
  • Um eine Öffnung der Tür zu bewirken, reicht diese Identifikation über die Karte 15 nicht aus. Vielmehr ist ein weiteres Identifikationsmerkmal notwendig, was über einen Sensor 4, der z. B. als Fingerabdruckidentifikationsmodul ausgeführt ist, erfolgen kann. Hier können auch die bereits vorgenannten weiteren Möglichkeiten der Identifikation über eine zweite Sicherheitsschiene eingesetzt werden. Die von dem Fingerabdruckidentifikationsmodul 4 ermittelten Daten werden über eine Verbindung 3 zu einer Auswerteeinheit 1 weitergegeben. Die Auswerteeinheit 1 überprüft die Daten des Fingerabdruckidentifikationsmodules 4 mit den innerhalb des Systemes gespeicherten Daten. Wenn hier ebenfalls eine Datenübereinstimmung vorliegt, werden die entsprechenden Daten über eine Verbindung 5 an den Rechner 6 weitergeleitet.
  • Erst bei einer Übereinstimmung der Daten des Fingerabdruckidentifikationsmodules 4 und der Daten der Karte 15 werden in dem Rechner 6 die ermittelten Informationen über eine Verbindung 8 an eine Busschnittstelle 10 weitergegeben.
  • In der 1 ist nur eine Einheit 16 dargestellt. Es versteht sich, dass mehrere Einheiten vorhanden sein können, die untereinander über entsprechende Busmodule 10 miteinander vernetzt sind. Die über die Busschnittstelle 10 weitergegebenen Daten werden über die Verbindung 11 einem zentralen Rechner 12 zugeführt. In dem Zentralrechner 12 wird ebenfalls eine nochmalige Überprüfung der abgespeicherten Daten mit den von der Person abgegebenen Daten erzielt und nur bei Übereinstimmung dieser Daten wird eine Öffnung der Tür bewirkt.
  • Das in der 2 dargestellte Ausführungsbeispiel arbeitet nach den gleichen Kriterien wie das Ausführungsbeispiel der 1, nur ist hier ein Funksende- und Empfangsmodul 17 über die Verbindung 11 mit der Busschnittstelle 10 verbunden. Auch hier sei angemerkt, dass die Busschnittstelle 10 entfallen kann, wenn nur eine Einheit 16 vorhanden ist. Über das Funksende- und Empfangsmodul 17 werden die Daten per Funk, vorzugsweise nach einem System nach Bluetooth, auf den entfernt liegenden Zentralrechner 12 übermittelt. Ebenso wird nach der entsprechenden Überprüfung der Daten in dem Zentralrechner 12 eine Rücksendung der Daten über das Funksende- und Empfangsmodul 17 erfolgen.
  • Es zeigt sich, dass mit der vorliegenden Erfindung ein doppelter Datenabgleich vor Ort in dem Rechner 6 erfolgen kann und darüber hinaus das System dazu geeignet ist, mit der entsprechenden Moduleinheit auch diese Daten zur nochmaligen Überprüfung an einen entfernt liegenden zentralen Rechner 12 weiterzugeben. Dieses bedeutet höchste Sicherheiten zu einem geringeren Preis.
  • 1
    Auswerteeinheit
    2
    Stromversorgung
    3
    Verbindung
    4
    Sensor
    5
    Verbindung
    6
    Rechner
    7
    Verbindung
    8
    Verbindung
    9
    Kartenleser
    10
    Busschnittstelle (Busmodul)
    11
    Verbindung
    12
    Zentralrechner
    13
    Verbindung
    14
    Spule
    15
    Identifikationskarte
    16
    Einheit
    17
    Funksende- und Empfangsmodul

Claims (12)

  1. Zutrittskontrolleinheit bestehend aus verschiedenen Modulen, die austauschbar und steckbar sind, wobei im Wesentlichen ein Kartenlesermodul (14), ein Fingerabdruckidentifikationsmodul (4), ein Auswertemodul (1), ein Rechnermodul (6) und wahlweise ein Busmodul (10) innerhalb einer autark arbeitenden Einheit (16) vorhanden sind.
  2. Zutrittskontrolleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Einheit (16) ein Funksende- und Empfangsmodul (17) vorhanden ist.
  3. Zutrittskontrolleinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Funksende- und Empfangsmodul (17) ein Bluetooth-Modul ist.
  4. Zutrittskontrolleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche biometrische Lesermodule in die Einheit (16) integriert werden können.
  5. Zutrittskontrolleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit (16) innerhalb einer Unterputzinstallationsdose eingesetzt wird.
  6. Zutrittskontrolleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit (16) neben der Tür bzw. im Türrahmen installiert wird.
  7. Zutrittskontrolleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fingerabdruckidentifikationsmodul (4) ein monolithischer Fingerchip ist.
  8. Verfahren zum Betrieb einer Zutrittskontrolleinheit nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Einheit (16) durch ein Ablaufprogramm ein Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Identifikationsmodulen (4, 14) auf Datenübereinstimmung vorgenommen wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten der zum Zutritt berechtigten Personen in einem Rechner (12) innerhalb der Einheit (16) gespeichert sind und diese Daten nur bei einer Aktivierung der Einheit (16) zur Verfügung stehen.
  10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten der zum Zutritt berechtigten Personen in einem Rechner (12) außerhalb der Einheit (16) gespeichert sind und über ein Funksende- und Empfangsmodul (17) an den Rechner (12) und zurück an die Einheit (16) übermittelt werden.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübermittlung über ein Bussystem (10) erfolgt.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenübermittlung über das Funksende- und Empfangsmodul (17) erfolgt.
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