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Die Erfindung betrifft die Ausbildung
eines Bedienelementes für
die Betätigung
von Sensoren, mit denen eine Auswahl von in elektronischen Geräten gespeicherten
Funktionen und die Anzeige der ausgewählten Funktion mittels eines
Cursors in elektronischen Geräten
erfolgen.
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Scheibenförmige Bedienelemente für Schalter
sind ein verbreitetes Eingabemittel zur Betätigung von Sensoren und zur
Cursorsteuerung bei elektronischen Geräten, da sie sowohl eine schnelle
als auch eine präzise
Positionierung erlauben. Die einfache Bedienung, der geringe Platzbedarf
und die Möglichkeit
der Einhand-Bedienung haben weiterhin zum Erfolg dieses Konzeptes
beigetragen. Diese Bedienelemente sind z.B. als Drehscheiben ausgebildet
und heute u.a. bei Fernbedienungen von Videorecordern, digitalen
Kameras bis hin zu elektronischen Organizern und Küchengeräten wie
Mikrowellenöfen
zu finden.
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Im Gegensatz zu Drehrädern (JogDials)
und Walzen zur Cursorsteuerung werden als Drehscheiben ausgebildete
Bedienelemente frontal durch eine Schiebebewegung betätigt. Damit
benötigen
sie mehr Platz als Räder
und Walzen, lassen sich wegen der größeren Strecken jedoch präziser steuern.
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Nach dem Stand der Technik basieren
als Drehscheiben ausgebildete Bedienelemente zur Betätigung von
Sensoren und zur Cursorsteuerung meist auf Drehimpulsgebern. Andere
Techniken wie Potentiometer, Wahlschalter und Kodierscheiben spielen
praktisch keine Rolle, da sie wesentlich aufwendiger sind und für die Sensorbetätigung und
für eine
Cursorsteuerung keine Vorteile bieten.
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Drehimpulsgeber setzen die Drehbewegung eines
Rades in eine schnelle Abfolge von Impulsen um, die einen Cursor
vor- und zurück
bewegen können.
Eine längere
Bewegung führt
zu einer größeren Zahl
von Impulsen, die von einer digitalen Schaltung gezählt und
interpretiert werden. In der Regel werden die Impulse durch zwei
Schalter erzeugt, die bei einer Drehung wiederholt ausgelöst werden.
Zwei Schalter sind nötig,
um die Richtung der Bewegung (vor/zurück) zu unterscheiden. Anstelle
von Schaltern werden mitunter auch andere Impulsgeber verwendet, etwa
Optokoppler oder Magnetschalter.
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Drehimpulsgeber sind gut zur Kombination mit
elektronischen Schaltungen geeignet, bringen jedoch einige prinzipielle
Probleme mit sich: Erstens können
darauf basierende Drehscheiben nur relative Bewegungen und nicht
die Position des Eingabeelementes oder der Aktivierung erkennen.
Zweitens können
bei einer schnellen Drehung Impulse verlorengehen, weil entweder
die elektrischen Schalter oder die Elektronik diese raschen Impulsfolgen
nicht in ausreichender Geschwindigkeit verarbeiten können. Drittens
sind viele als Drehscheiben ausgebildete Eingabeelemente bei intensivem
Gebrauch anfällig
für Verschleiß, weil
die Schalter extrem häufig
ausgelöst
werden.
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Drehimpulsgeber können anstatt auf elektromechanischen
Schaltern auch auf Lichtschranken (Optokopplern) basieren. Das Prinzip
ist ähnlich, auch
damit werden Drehbewegungen in digitale Impulse umgesetzt. Lichtschranken
sind einem mechanischen Verschleiß weniger ausgesetzt als mechanische
Schalter, andererseits verbrauchen sie ständig Strom und sind anfällig gegen
Verschmutzung (Staub). Außerdem
kann eine nach langer Betriebszeit abnehmende Lichtstärke (typisch
für Leuchtdioden)
zum Versagen der Lichtschranken führen.
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Mitte 2002 wurde ein Audio-Abspielgerät vorgestellt,
das über
eine rund 5 cm große
Scheibe bedient wird, die einen kapazitiven Sensor enthält. Wenn
ein Finger auf diesem kreisförmigen
Sensor bewegt wird, verhält
sich das Eingabemedium ähnlich
einer elektromechanischen Drehscheibe.
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Dieser Kapazitäts-Sensor, dessen Technik in rechteckiger
Form bereits vielfach zur Maussteuerung in Notebook-Computern genutzt
wird, hat Vorteile: Die Positionierung ist präziser als mit Drehimpulsgebern
und der Sensor arbeitet verschleißfrei. Da keine mechanische
Bewegung erfolgt, kann dieses Bedienelement leicht vor dem Eindringen
von Schmutz geschützt
werden.
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Andererseits bringt der mechanisch
unbewegliche Aufbau auch Nachteile in der Bedienung mit sich, denn
Reaktionen auf die Betätigung
sind nicht fühlbar.
Dadurch verlangt der Kapazitätssensor
eine ständige
Kontrolle des Displays, ob die Bedienung erfolgreich war. Eine Bedienung
ohne Hinschauen ist beinahe unmöglich.
Hinzu kommen andere Nachteile wie der höhere Stromverbrauch und die
Herstellungskosten. Es besteht das Risiko einer versehentlichen
Betätigung
durch eine bloße
Annäherung
des Fingers ohne Berührung
oder durch Feuchtigkeit wie Nebel oder Schweiß. Umgekehrt läßt sich
der Kapazitätssensor
mit Handschuhen oder anderen Hilfsmitteln kaum aktivieren.
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Zusammenfassend ist der Einsatz einer Scheibe
mit Kapazitätssensor
nur für
Geräte,
deren Größe, Preis
und Stromverbrauch oberhalb von Mobiltelefonen liegen, geeignet.
Eine solche Scheibe läßt sich
kaum mit einem kleineren Durchmesser als etwa 2-3 cm bauen, weil
prinzipbedingt die Breite eines Fingers im Verhältnis zu einer kleinen Scheibe die
Messung von Fingerbewegungen stören
würde.
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Es gibt auch scheibenförmige Eingabemedien,
die aus vier Tasten zusammengesetzt sind und beispielsweise einen
Cursor in die entsprechenden vier Richtungen bewegen können. Dabei
ist keine stufenlose Regelung möglich,
sondern die Betätigung
an einer Seite schließt
einfach den Stromkreis der zugeordneten Taste. Solche Cursor-Scheiben sind
verbreitet bei Mobiltelefonen, TV-Fernbedienungen und digitalen
Kameras.
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Bei einigen Ausführungen ist noch ein fünfter Schalter
in der Mitte der Scheibe vorhanden, der beispielsweise die Funktion
einer Enter-Taste übernehmen
kann. Diese fünfte
Taste ist jedoch schwierig zu bedienen und führt leicht zu Fehlbedienungen,
weil durch die Anordnung in der Scheibenmitte leicht eine seitliche
Taste versehentlich ausgelöst
werden kann. Aus diesem Grund ist die Ausführung mit fünf Schaltern wenig verbreitet.
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Ähnlich
verhält
es sich mit selten anzutreffenden Cursor-Scheiben, die mit acht Tasten am Rand
versehen sind, um einen Zeiger in die entsprechende Richtung bewegen
zu können.
Auch hier ist das Risiko einer Fehlbedienung groß, weswegen Scheiben mit vier
Tasten bevorzugt werden. Mehr als acht Schalter lassen sich aus
Platzgründen
kaum am Rand einer solchen Scheibe unterbringen.
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Zusammenfassend haben Scheiben mit Schaltern
am Rand den Vorteil, daß sie
sehr preisgünstig
herzustellen sind, da sie auf der gleichen Technik basieren wie
Tastaturen. Aus demselben Grund lassen sich solche Scheiben produktionstechnisch
einfach mit vorhandenen Tastenfeldern kombinieren. Andererseits
ist der Nutzen solcher Tastenanordnungen im Vergleich zu stufenlos
einstellbaren Scheiben sehr begrenzt. Entsprechend ist die Bedienung
eines damit ausgestatteten Geräts
mit Cursortasten wesentlich umständlicher
und langsamer als mit Hilfe von drehbaren Eingabemedien.
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Weiterhin gibt es Joysticks, die
in Form von Scheiben ausgeprägt
sind. Die Neigung der Scheibe, ausgelöst durch mechanischen Druck,
wird von Drucksensoren registriert und in eine Cursorbewegung umgesetzt.
Eine Federkraft bringt die Scheibe in eine Ruhestellung zurück, wenn
sie nicht betätigt wird.
Als Drucksensoren dienen z.B. FSR (Force Sensing Resistors, kraftabhängige Widerstände) oder
Dehnungsmeßstreifen
(engl. Strain Gauges) oder Drehpotentiometer mit Feder. Solche Scheiben sind
jedoch nicht drehbar und die Position einer Berührung wird nicht registriert,
nur die Schrägstellung zählt.
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Einige bekannte Eingabemittel sind
in der Tabelle von 12 anhand
ihrer wesentlichen Merkmale unterschieden und von der Erfindung
abgegrenzt. In der ersten Zeile wird deutlich, daß eine Drehscheibe
mit Impulsgebern zwar eine Drehbewegung erkennt und mechanisch entsprechend
beweglich ist, auf eine Schrägstellung
(seitlichen Andruck) jedoch nicht reagieren kann.
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Eine Scheibe nach dem Joystick-Prinzip (zweite
Zeile in 12) kann auf
eine Schrägstellung reagieren,
ist aber nicht drehbar. Eine Scheibe mit Tasten-Kreuz entspricht
einem Joystick mit nur einer Ja/Nein-Information pro Richtung anstelle
einer stufenlosen Messung. Die Scheibe mit kapazitivem Sensor ohne
mechanische Drehung kann Drehbewegungen eines Fingers auf der Scheibe
präzise
erkennen, unterscheidet aber keine Andruckstufen.
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Ein Bedienelement zur Betätigung von
Sensoren, das auch zur Steuerung eines Cursors für mobile elektronische Geräte verwendet
wird, sollte einfach und zuverlässig,
auch mit einer Hand und unterwegs bei Erschütterungen etwa in Verkehrsmitteln zu betätigen sein.
Hersteller der Geräte
sind daran interessiert, daß eine
solche Einheit möglichst
wenig Platz im Gehäuse
der Geräte
benötigt
und problemlos zu produzieren ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde
ein Bedienelement zur Betätigung
von Sensoren sowie ein Verfahren zur Auswahl von in einem elektronischen
Speicher enthaltenen Funktionen mittels des Bedienelementes und
zur Anzeige der mittels des Bedienelementes ausgewählten Funktionen
durch einen Cursor zu entwickeln.
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Diese Aufgabe wurde mit den in den
unabhängigen
Ansprüchen
offenbarten technischen Mitteln gelöst, wobei die in den abhängigen Ansprüchen offenbarten
technischen Mittel der Ausgestaltung der Erfindung dienen.
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Diese Erfindung betrifft die Konstruktion
eines scheibenförmig
ausgebildeten Bedienelementes zur Betätigung eines Sensors sowie
ein Verfahren zur Auswahl von in einem elektronischen Speicher enthaltenen
Informationen und zur Cursorsteuerung elektronischer Geräte. Bei
leichtem Andruck mit dem Finger auf den Rand des scheibenförmigen Bedienelementes
bewegt sich der Rand etwas nach unten, so daß die senkrechte Achse des
Bedienelementes geringfügig
schräg
gestellt wird. Diese Schrägstellung wird
von Druck- oder Winkelsensoren unterhalb des Bedienelementes ausgewertet,
um die Position der Betätigung
auf dem Bedienelement zu ermitteln. Eine Fingerbewegung als Schiebebewegung
in Drehrichtung auf der Oberfläche
des Bedienelementes führt zu
einer veränderten
Richtung der Schrägstellung, die
von den Sensoren als Drehung erkannt wird. Beim Loslassen führt eine
auf das Bedienelement einwirkende Federkraft das Bedienelement zurück in die
Ausgangsposition.
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Es werden zwei Varianten des erfindungsgemäß ausgebildeten
Bedienelementes vorgeschlagen. Zusätzlich auf dem bewegbaren,
aber nicht drehbaren erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienelement
befindet sich nach einer Variante der Erfindung eine drehbar mit
dem stillstehenden, d.h. nicht drehbaren Bedienelement verbundene
Betätigungsscheibe,
wobei immer nur die Auslenkung der Achse aus der Senkrechten hervorgerufen
durch die Fingerbewegung als Schiebebewegung in Drehrichtung auf der
Oberfläche
des Bedienelementes über
diese Betätigungsscheibe
gewertet wird.
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Eine unterschiedlich starke Kraft
auf den Rand des erfindungsgemäß ausgebildeten
Bedienelementes mit einer entsprechenden Auslenkung der senkrechten
Achse des Bedienelementes wird zur Steuerung der Cursor-Geschwindigkeit
genutzt. Ein stärkerer
Andruck während
der kreisförmigen
Gleitbewegung auf der Oberfläche
des Bedienelementes führt
zu einer schnelleren Bewegung.
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Da die durch das Bedienelement betätigten Sensoren
nicht nur eine Fingerbewegung als Schiebebewegung in Drehrichtung
auf dem Bedienelement als scheinbare Drehbewegung erkennen, sondern
auch die Position des Fingers auf dem Bedienelement, kann die Erfindung
auch zur Dateneingabe genutzt werden. Dafür werden die Ränder des
erfindungsgemäß ausgebildeten
Bedienelementes einem Vorrat von Eingabewerten zugeordnet, so daß ein Antippen
des Bedienelementes an einer bestimmten Position zur direkten Auswahl
von Menüpunkten
oder zur Eingabe von Zeichen führt.
Ferner ermöglicht
das Bedienelement auch die Wahl einer Richtung durch unmittelbares
Antippen.
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Die Erfindung ermöglicht eine besonders kleine,
kostengünstige
und robuste Bauweise. Sie bietet ein neuartiges Bedienelement, das
die Position und die Kraft der Betätigung erkennt und ermöglicht damit
sowohl eine regelbare Cursorgeschwindigkeit als auch eine Dateneingabe.
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Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
In der zugehörigen Zeichnung
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Bedienelement
in Ansicht,
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2 ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Bedienelement
mit einer auf diesem angeordneten drehbaren Betätigungsscheibe in Ansicht
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3 ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Bedienelement
nach 1 im Schnitt,
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4 ein
erfindungsgemäß ausgebildetes Bedienelement
mit einer auf diesem drehbar angeordneten Betätigungsscheibe nach 2 im Schnitt,
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5 Position
des Bedienelementes im Ruhezustand
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6 Position
des Bedienelementes bei Betätigung
auf der linken Seite
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7 Position
des Bedienelementes bei Betätigung
auf der rechten Seite,
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8 Anwendungsbeispiel
mit regelbarer Geschwindigkeit der Cursorbewegung,
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9 Anwendungsbeispiel
Menüauswahl mit
Direktzugriff,
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10 Anwendungsbeispiel
Buchstabeneingabe,
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11 Anwendungsbeispiel
Richtungs-Eingabe,
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12 tabellarischer
Vergleich von Eingabemitteln,
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13 Aufstellung
von Sensortypen, die sich mit der Erfindung nutzen lassen.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäß ausgebildetes
Bedienelement 11 mit einer kreisflächenförmigen Grundfläche, das
mit zwölf
Skalenstrichen 12 ähnlich
dem Zifferblatt einer Uhr versehen ist. Im folgenden wird auf die
Position der Skalenstriche 12 entsprechend dem Stundenzeiger
einer Uhr Bezug genommen, der Skalenstrich 13 steht demnach
auf 2 Uhr. Vier Skalenstriche, nämlich
die in der 12-, 3-, 6- und 9-Uhr-Position sind gegenüber den
anderen etwas hervorgehoben. Das Bedienelement 11 ist um eine
senkrechten Achse 14 kippbar und ist in einem Gerätegehäuse 15 in
senkrechter Richtung beweglich, aber nicht drehbar, angeordnet.
Unterhalb des Bedienelementes 11 sind an einer Unterseite 16 des Bedienelementes 11 eine
definierte Anzahl von koaxial um die Achse 14 angeordneten
Druckfedern 17 vorgesehen, wobei das Bedienelement 11 gegen
die Federkräfte dieser
Druckfedern 17 bewegbar ist. Die Druckfedern 17 sind
als getrennte Federn wirksam, wodurch das Bedienelement 11 Kippbewegungen um
die Achse 14 ausführen
kann. Unterhalb des Bedienelementes 11 befinden sich an
der Unterseite 16 ferner die zu betätigenden Sensoren 18,
wobei diese mit dem Bedienelement 11 verbunden sind. Diese Sensoren 18 registrieren
die mechanische Betätigung
des Bedienelementes 11 und können unterhalb des Bedienelementes 11 entweder
in der Mitte, am Rand oder über
die gesamte Fläche
verteilt montiert sein.
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Die Betätigung des Bedienelementes 11 erfolgt
durch einen Finger 19 einer nicht gezeigten Bedienperson.
Das hier dargestellte Bedienelement 11 hat eine kreisförmige Oberfläche 20.
Auf dieser bewegt die Bedienperson ihren Finger 19 gleitend
oder durch wiederholtes Betätigen
an einer anderen Position des Bedienelementes 11. Hierdurch
wird das Bedienelement 11 gegen die Federkraft einer oder
mehrerer Druckfedern 17 gedrückt und führt dabei um die Achse 14 eine
Kippbewegung aus. Hierdurch wird mindestens ein Sensor 18 beaufschlagt.
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In Ruhestellung steht das Bedienelement 11, wie
in 5 dargestellt, so,
daß seine
gedachte Achse 14 senkrecht zum Gerätegehäuse 15 ausgerichtet ist.
Bei einer Betätigung
(6) auf der linken Seite des
Bedienelementes 11 sinkt die Seite des Bedienelementes 11 dem
Betätigungsdruck 21 folgend
etwas nach links in das Gerätegehäuse 15 hinein,
und die Achse 14 neigt sich. Bei einem Durchmesser des
Bedienelementes 11 von etwa 15 bis 40 mm könnte die äußere Begrenzungsfläche 21 ungefähr einen
Weg von 0,5 bis 2 mm zurücklegen. 7 zeigt die entsprechende
Betätigung
auf der anderen, rechten Seite des Bedienelementes 11.
Dieser Andruck ist an jeder Stelle der Oberfläche 20 des Bedienelementes 11 möglich.
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In 2 ist
das erfindungsgemäß ausgebildete
Bedienelement 11 in einer Variante dargestellt. Diese Variante
basiert auf der beschriebenen Ausführung des Bedienelementes 11.
Dieses nicht drehbare Bedienelement 11 ist mit einer zusätzlichen
Einrichtung, einer drehbar auf dem Bedienelement 11 angeordneten
Betätigungsscheibe 22 versehen. Über diese
wird das Bedienelement 11 betätigt. Während nach der in 1 gezeigten Ausführung der Finger 19 auf
der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 gleitend bewegt wird, kann bei Anordnung
einer zusätzlichen,
drehbar angeordneten Betätigungsscheibe 22 der
Finger 19 von der Bedienperson an dem Berührungspunkt
belassen werden und über
eine Drehbewegung, ausgelöst
durch Betätigen der
Betätigungsscheibe 22 mit
dem Finger 19, das erfindungsgemäß ausgebildete Bedienelement 11 an verschiedenen
Positionen belastet, d.h. druckbeaufschlagt werden.
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Bei dieser in 2 dargestellten Variante des erfindungsgemäß ausgebildeten
Bedienelementes 11 mit einer Betätigungsscheibe 22,
die mechanisch wie andere bekannte Drehräder mit dem Finger physikalisch
um die Achse 14 beweglich ist, sind die Skalenstriche 23 feststehend
am Gerätegehäuse 15 des
nicht dargestellten elektronischen Geräts angebracht und bleiben daher
immer an der gleichen Position.
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Im Horizontalschnitt (3) gesehen ist das Bedienelement 11 versenkt
in dem Gerätegehäuse 15 des
elektronischen Geräts
untergebracht. Dabei ist die Oberfläche 20 des Bedienelementes
11 einschließlich einer
abgerundeten Kante 24 bequem mit dem Finger 19 von
Hand erreichbar, während
eine sich senkrecht zur Oberfläche 20 erstreckende
Begrenzungsfläche 25 für eine Betätigung unzugänglich ist.
Eine Betätigung
dieser äußeren Begrenzungsfläche 25 wäre bei dem
erfindungsgemäßen Bedienelement 11 nämlich wirkungslos.
Stattdessen führt
eine Berührung
an der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 mit einer geringen Kraft (weniger als
40 Gramm) zu einer Schrägstellung
des ganzen Bedienelementes 11, so daß sich die Achse 14 des
Bedienelementes 11 etwas zur Seite neigt. Die Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 in der nicht drehbaren Variante, d.h.
feststehend aber kippbar, muß so
glatt sein, daß der
Finger 19 mühelos
darauf rutschen kann. Eine Betätigung
in der Mitte auf der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 führt
nur dann zu einer Reaktion, wenn das Bedienelement 11 dabei
geringfügig
schräggestellt
wird.
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Das erfindungsgemäße Bedienelementes 11 in
der Variante mit einer auf dem Bedienelement 11 drehbar
angeordneten Betätigungsscheibe 22 ist
an der Basis identisch aufgebaut. Das Bedienelement 11 erhält in dieser
Ausführungsvariante
der Erfindung zusätzlich
eine kappenförmig
ausgebildete drehbare Betätigungsscheibe 22,
die auf dem Bedienelement 11 drehbar angeordnet ist und
auf diesem gleiten oder rollen kann. Die Betätigungskraft wird dabei durch
ein Übertragungselement 26 von
der Kappe auf das eigentliche Bedienelement 11 übertragen, wobei
das Übertragungselement 26 ringförmig ausgebildet
ist und koaxial zur Achse 14 angeordnet ist. Wichtig ist
nur, daß sich
die kappenförmige
Betätigungsscheibe 22 leichtgängig um
die Achse 14 drehen kann und dabei einen Fingerdruck zuverlässig auf
das Bedienelement 11 überträgt.
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Die kappenförmige Betätigungsscheibe 22 hat
nur den Zweck, die Bedienung zu erleichtern bzw. die Illusion einer
Wirkung der Drehung zu erwecken. Tatsächlich löst nicht die Drehung der kappenförmigen Betätigungsscheibe 22 selbst,
sondern eine minimale Schrägstellung
des Bedienelementes 11 an der Berührungsposition die Funktion
aus. Eine Drehbewegung der kappenförmigen Betätigungsscheibe 22 ohne
Andruckkraft auf diese hätte
keinerlei Auswirkungen.
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Durch die immer vorhandene minimale
Reibung des Drehmechanismus kann die kappenförmige Betätigungsscheibe 22 auf
dem Bedienelement 11 wie auch andere Drehscheiben nur mit
einer gewissen Andruckkraft bewegt werden. Von daher ist eine geringe
Schrägstellung
des Bedienelementes 11 an der Berührungsposition sichergestellt.
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Die drehbar angeordnete kappenförmige Betätigungsscheibe 22 braucht
im Gegensatz zur Oberfläche 20 des
nicht drehbar angeordneten Bedienelementes 11 keine glatte
Oberfläche
zu besitzen, statt dessen kann die kappenförmige Betätigungsscheibe 22 für eine komfortable
Bedienung auch gummiartig überzogen
oder mit einer Riffelung versehen sein.
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Die nachfolgenden Ausführungen
betreffen die Erfindung in beiden Varianten gleichermaßen, solange
diese nicht gesondert erwähnt
werden, da der Aufbau und die Bedienung abgesehen von der kappenförmigen Betätigungsscheibe 22 identisch
sind.
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Die Sensoren 18, die im
Gehäuse
unterhalb des Bedienelementes 11 untergebracht und mechanisch
mit dem Bedienelement 11 gekoppelt sind, registrieren den
mechanischen Betätigungsdruck 21 auf
die Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11.
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Als Sensoren 18 stehen eine
Vielzahl von etablierten Techniken zur Verfügung:
Kraftsensoren wie
FSR (Force Sensing Resistors, kraftabhängige Widerstände), Dehnungsmessstreifen
(engl. Strain Gauge) oder Hallsensoren werden bereits zahlreich
für die
Messung der Betätigung
von Joysticks u.ä.
eingesetzt. Ein neuartiger, digitaler Neigungs-Sensor ist gut für diese
Anwendung geeignet.
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In 13 werden
einige Sensortypen aufgezählt,
die sich mit der Erfindung nutzen lassen. Einzelne FSR-Zellen (FSR
= Force Sensing Resistor, kraftabhängiger Widerstand) sind an
vier gegenüber liegenden
Punkten unterhalb, d.h. an der Unterseite 16 des Bedienelementes 11 angebracht.
Der auf den Rand des Bedienelementes 11 aufgebrachte Betätigungsdruck 21 führt zu einer
ungleichen Widerstandsänderung
in den vier FSR-Zellen, aus denen sich die Position der Aktivierung
ermitteln läßt. Diese Anwendung
ist bekannt für
TV-Fernbedienungen u.ä.,
jedoch nur in der Joystick-Funktion ohne Drehbewegungen.
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Statt einzelner FSR-Zellen kann auch
ein streifenförmiger
FSR-Sensor ringförmig unter
dem Rand des Bedienelementes 11 angebracht sein, um die
Position und Kraft der Auslenkung melden.
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In einer einfacheren Ausführung kann
auch ein ringförmiges
Folien-Potentiometer ohne Kraftsensor unter dem Scheibenrand die
Position der Aktivierung registrieren. Ein Folien-Potentiometer
besteht aus einer Folie, die mit einer Graphitschicht mit hohem
elektrischem Widerstand (Bereich etwa 1 kOhm bis 100 kOhm) beschichtet
ist, einer weiteren Folie, die mit einer Beschichtung mit niedrigem
elektrischem Widerstand beschichtet ist (z.B. Silber, Widerstand
rund 5 Ohm bis 1000 Ohm) und einem dazwischen liegenden Abstandhalter,
der beide Beschichtungen in einem geringen Abstand (ca. 0,01 mm
bis 0,2 mm) von einander hält.
Ein mechanischer Druck auf eine beliebige Stelle des Rings führt zu einem elektrischen
Kontakt, wobei sich aus dem elektrischen Widerstand zwischen beiden
Folien die Position der Aktivierung ermitteln läßt. Solche Folienpotentiometer
sind auch in ringförmiger
Ausführung
bekannt, jedoch nur zur Erkennung von Winkelpositionen, nicht zur
Bestimmung der Schrägstellung
eines Bedienelementes 11. Der Grad der Schrägstellung läßt sich
in diesem Fall aus der Länge
der Berührfläche beider
Folien ermitteln.
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Dehnungsmeßstreifen und Hall-Sensoren sind
bekannte Sensortechniken, die eine seitlich auf ein Bedienelement 11 aufgebrachte
Kraft messen können.
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Es ist bereits ein neuartiger digitaler
Sensor vorgeschlagen worden, der sich in Verbindung mit dem hier
vorgeschlagenen und erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienelement 11 zur
Betätigung
eines Sensors gut nutzen läßt.
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Die Erfindung läßt sich vielseitig für die Steuerung
elektronischer Geräte
einsetzen. 8 zeigt beispielsweise
eine Fernbedienung 81 für
einen Videorecorder mit einer Variante des erfindungsgemäß ausgebildeten
Bedienelement 11 mit einer Betätigungsscheibe 22 entsprechend 2. Die Fernbedienung steuert
einen Videorecorder, dessen Funktionen auf einem Monitor 83 angezeigt
werden. Das Display 84 enthält u.a. eine Zeitachse 85 mit
einem Cursor 86, der durch Betätigung der Betätigungsscheibe 21 bewegt
werden kann. Solche Anwendungen sind auf der Grundlage von Drehimpulsgebern bekannt,
um u.a. Szenen eines Videofilms auszuwählen und zuschneiden.
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Das erfindungsgemäß ausgebildete Bedienelement 11 ohne
und mit einer drehbar angeordneten Betätigungsscheibe 22 erlaubt
hier eine wesentliche Erweiterung der bekannten Drehscheiben-Funktion. Je nach
Kraft, die auf den äußeren Rand
der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 ausgeübt wird, ändert sich die Größe des Cursors 86 auf
dem Display 84. Wird die Betätigungsscheibe 22 jetzt
gedreht, richtet sich die Geschwindigkeit der Cursorbewegung nach
der Cursorgröße, d.h.
nach der Größe des ausgeübten Betätigungsdruckes 21 auf
den Rand der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11. Um eine gleichmäßig schnelle Bewegung zu gewährleisten,
wird die Messung der Größe des Betätigungsdruckes 21 dabei über einen
Zeitraum von rund 1 bis 3 Sekunden gemittelt. Die Unterscheidung
von zwei bis fünf
Andruckstufen reicht aus.
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Die variable Geschwindigkeitsregelung
ermöglicht
sowohl eine sehr schnelle als auch präzise Steuerung mit einem Finger.
Sie löst
das bei Drehimpulsgebern vorhandene Bedienungs-Problem bei sehr
schnellen Bewegungen.
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Da das erfindungsgemäße Bedienelement 11 nicht
bloß verschiedene
Andruckkräfte
unterscheiden, sondern zusätzlich
die Position der Betätigung ermitteln
kann, ergeben sich daraus neue Möglichkeiten.
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9 zeigt
ein mobiles elektronisches Gerät 91 mit
Display 92, dessen Software-Darstellung an beiden Seiten
jeweils eine gebogene Linie 93 mit Markierungsstrichen
aufweist, die einer Reihe von Menüeinträgen 94 zugeordnet
sind. Bei Betätigung des
Bedienelementes 11 erscheint ein Cursor 95, dessen
Position in Beziehung zu der Betätigungs-Position
des Bedienelementes 11 steht. Ein Druck auf das Bedienelement 11 bei
der 11-Uhr-Position 97 würde in dem
Beispiel den Menüeintrag "open" auswählen, bei
der 5-Uhr-Position 98 erschiene der Cursor auf "prefs" und die Betätigung an der Stelle von 12
Uhr oder 6 Uhr hätte
keine Wirkung.
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Eine solche Anwendung ist mit herkömmlichen
Drehscheiben unmöglich.
So erlaubt die Erfindung eine Menüauswahl mit einem einzigen
Druck auf eine definierte Stelle des Randes der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11. Dabei helfen die Markierungen, die
gewünschte
Auswahl zu treffen.
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Die Eingabe von Text ist eine oft
verlangte Funktion von elektronischen Geräten, für die eine Drehscheibe dienen
soll, wenn keine vollwertige Tastatur vorhanden ist. Bei den üblichen
Drehscheiben wird den Benutzern für jedes einzelne Zeichen eine längere Drehbewegung
abverlangt, da die herkömmlichen
Impulsgeber nur relative Drehbewegungen kennen.
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Die Erfindung ermöglicht hier eine wesentlich
schnellere Eingabe von Zeichen. In 10 wird auf
dem Display ein Buchstabenvorrat 101 gezeigt, wobei zwei
gebogene Linien 102 den optischen Zusammenhang zu dem erfindungsgemäßen Bedienelement 11 herstellen.
Die Betätigung
des erfindungsgemäßen Bedienelementes 11 kurz
vor der 10-Uhr-Position 104 setzt z.B. eine Buchstaben-Hervorhebung 103 auf
den Buchstaben "A", bei der 12-Uhr-Position auf "G" usw.. Solange das Bedienelement 11 berührt wird,
läßt sich
die Position der Hervorhebung durch eine Drehbewegung noch variieren. So
ist es trotz der relativ groben Markierungsstriche möglich, Buchstaben
gezielt anzusteuern.
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Wenn die Position der Berührung nicht
genau stimmen sollte, läßt sich
die Auswahl noch korrigieren. Erst beim Loslassen der Scheibe wird
die gewählte
Eingabe wirksam. Das kann das erfindungsgemäße Bedienelement 11 leisten,
weil das Bedienelement 11 im Gegensatz zu herkömmlichen
Drehscheiben die Berührung
vom Loslassen unterscheiden kann.
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Die Erfindung kann auch dazu dienen,
direkt und ohne Drehung einen Winkel einzugeben, etwa zur Bedienung
eines Navigationsgerätes.
In 11 wird diese Eigenschaft
demonstriert, um den Cursor 112 eines Texteditors 111 in
beliebige Richtungen zu bewegen. Ein Andruck auf der 1-Uhr-30-Position
114 bewegt den Cursor aus der Position 112 in diesem Beispiel
in die Richtung rechts oben in die Position 113. Das Bedienelement 11 kann
so auch wie ein Cursor-Tastenblock eingesetzt werden und sogar einen
Mauszeiger in beliebige Richtungen bewegen, wobei eine erhöhte Andruckkraft
zu einer schnelleren Bewegung führen
kann. Damit ermöglicht
die Erfindung eine zweidimensionale Ansteuerung eines Objekts oder
Cursors auf einer Fläche,
während
eine Drehscheibe normalerweise nur die Auswahl in einer Dimension
(Punkt auf einer Linie) erlaubt.
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Aus den Anwendungen wird deutlich,
daß die Erfindung über alle
Funktionen verfügt,
die herkömmliche
Drehscheiben mit Impulsgeber bieten und darüber weit hinausgeht.
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Bei drehbaren Scheiben ist entweder
der Rand oder die Achse immer ein Schwachpunkt für Störungen durch Verschmutzung
und Feuchtigkeit. Da die eine Variante der Erfindung eine Bewegung der
Finger auf einer Oberfläche
erkennen kann, ohne daß eine
mechanische Drehung dazu erforderlich wäre, lassen sich mit ihr robuste,
sogar wasserdichte Bedienelemente 11 als Ersatz für bekannte
Drehscheiben bauen.
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Die Auswertung der Andruckkraft am
Rand des Bedienelementes 11 ermöglicht eine variable Geschwindigkeitsregelung,
die intuitiv verständlich ist
und eine wesentlich schnellere Auswahl größerer Strecken erlaubt.
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Da die Position der Betätigung erkannt
wird, läßt sich
eine Menüauswahl
und eine Zeicheneingabe durch gezielte Auswahl am Rand der Oberfläche 20 des
Bedienelementes 11 realisieren. Dabei wird die Bedienung
zusätzlich
dadurch erleichtert, daß die Erfindung
auf ein Betätigen
und Loslassen des Bedienelementes 11 reagieren kann. Weiterhin
kann dieses Bedienelement 11 ähnlich einem Cursortastenblock
für eine
stufenlose Richtungseingabe funktionieren. Mit herkömmlichen
Drehscheiben auf der Basis von Drehimpulsgebern ließen sich
alle diese Funktionen nicht realisieren.
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- 11
- Bedienelement
- 12
- Skalenstrich
- 13
- Skalenstrich
- 14
- Achse
- 15
- Gerätegehäuse
- 16
- Unterseite
Bedienelement
- 17
- Druckfeder
- 18
- Sensor
- 19
- Finger
- 20
- Oberfläche Bedienelement
- 21
- Betätigungsdruck
- 22
- Betätigungsscheibe
- 23
- Skaleneinteilung
- 24
- Kante
- 25
- Begrenzungsfläche
- 26
- Übertragungselement
- 27
- Oberfläche Übertragungselement
- 81
- Fernbedienung
- 82
- –
- 83
- Monitor
- 84
- Display
- 85
- Zeitachse
- 86
- Cursor
- 91
- mobiles
elektronisches Gerät
- 92
- Display
- 93
- Linie
- 94
- Menüübertragung
- 97
- Position
- 98
- Position
- 101
- Buchstabenvorrat
- 102
- Linie
- 103
- Buchstaben-Hervorhebung
- 104
- 10-Uhr
Position
- 105
- –
- 111
- Texteditor
- 112
- Position
- 113
- Position