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Die
Erfindung betrifft eine dreilumige Sonde mit einem in den Magen
des Patienten einzuführenden
gastralen Sondenabschnitt und einem in das Intestinum einzuführenden
intestinalen Sondenabschnitt.
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Zur
enteralen Ernährung
des Patienten sind Sonden bekannt, die transnasal in den Magen des Patienten
eingeführt
werden. Die bekannten Ernährungssonden
verfügen über einen
Konnektor, an den ein Überleitsystem
zum Zuführen
der Nährlösung angeschlossen
werden kann. Die bekannten Überleitsysteme
verfügen über einen
die Nährlösung enthaltenden
Nährlösungsbehälter und
eine Schlauchleitung zum Zuführen
der Nährlösung aus
dem Behälter.
Die Förderung
der Flüssigkeit
kann mit einer Schlauchpumpe oder allein durch Schwerkraft erfolgen.
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Darüber hinaus
sind Sonden zur intra-duodenalen Applikation über eine perkutane endoskopisch
kontrollierte Gastrostomie bekannt. Diese Sonden werden für die enterale
Langzeit-Ernährung
eingesetzt.
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Neben
den Ernährungssonden
sind noch Magensonden bekannt, die der Therapie, Diagnostik und Überwachung
dienen. Diese Sonden weisen im Gegensatz zu den Ernährungssonden
ein relativ großes
Volumen auf und ermöglichen
das Absaugen bzw. Zuführen
von Flüssigkeiten.
Sie sind insbesondere bei bewußtlosen
oder bewußtseinsgetrübten sowie
intubierten Intensivpatienten obligat.
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Nachteilig
ist, dass zur gleichzeitigen Therapie, Diagnostik und Überwachung
sowie enteralen Ernährung
des Patienten zwei separate Sonden erforderlich sind, nämlich eine
Absaugsonde und eine Ernährungssonde.
Bei den bekannten einlumigen Absaugsonden besteht im übrigen die
Gefahr der Mikroläsionen,
wenn sich die Sonde aufgrund des beim Absaugen entstehenden Unterdrucks
im Magen festsaugt.
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Aus
dem DE-GM 297 10 522 ist eine Sonde bekannt, die eine gleichzeitige
Diagnostik, Therapie und Überwachung
sowie enterale Ernährung
des Patienten erlaubt. Die dreilumige Sonde weist einen bis in den
Magen des Patienten reichenden gastralen Sondenabschnitt und einen
bis in das Intestinum reichenden intestinalen Sondenabschnitt auf. Über zwei Lumen
im gastralen Sondenabschnitt kann der Magen des Patienten gespült oder
abgesaugt werden, während über das
Lumen im intestinalen Sondenabschnitt Nährlösung in das Duodenum oder das
Jejunum des Patienten zugeführt
werden kann. Die Sonde, die eine frühe enterale Ernährung ermöglicht,
hat sich in der Praxis bewährt.
Nachteilig ist jedoch, dass die Sonde nur die Zuführung einer
enteralen Nährlösung ohne
die Applikation einer zusätzlichen
Flüssigkeit
in das Intestinum erlaubt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine universell einsetzbare
Sonde zu schaffen, die eine frühe
Durchführung
einer enteralen Ernährung mit
der gleichzeitigen Zufuhr einer zusätzlichen Flüssigkeit bei Intensivpatienten
ermöglicht
und zur Diagnostik, Therapie und Überwachung dient.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
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Der
entscheidende Vorteil liegt darin, dass die erfindungsgemäße Sonde
nicht nur die kontinuierliche Zufuhr einer Nährlösung, sondern auch die einer
weiteren Flüssigkeit
in das Intestinum erlaubt. Als zusätzliche Flüssigkeit kann beispielsweise
eine sogenannte Pharmaconutrition appliziert werden, die der gleichzeitigen
Therapie des Patienten dient.
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Das
erste Lumen der Sonde, das sich bis an das distale Ende des gastralen
Sondenabschnitts erstreckt, dient der Diagnostik, Therapie und Überwachung
des Patienten. Über
das erste Lumen, das vorzugsweise einen größeren Querschnitt als das zweite
und dritte Lumen der Sonde aufweist, kann z.B. eine gastrale Absaugung
von intestinalen Flüssigkeiten,
insbesondere des Magensaftsekrets erfolgen, wodurch sich eine aszendierende
Aspiration verhindern läßt. Darüber hinaus
kann der Magen über
das erste Lumen beispielsweise bei Blutungen gespült werden.
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Die
Nährlösung wird
dem Patienten über
das zweite Lumen appliziert, das sich bis an das distale Ende des
intestinalen Sondenabschnitts erstreckt. Die Sonde erlaubt mit dem
bis in das Duodenum oder Jejunum reichenden intestinalen Sondenabschnitt eine
frühe enterale
Ernährung,
wobei die intestinal vorhandene Motilität genutzt werden kann, und
die Dünndarmmukosa
mit allen ihren wichtigen Funktionen erhalten bleibt. Da die Sonde
eine frühe
enterale Ernährung
des Intensivpatienten in der Klinik ermöglicht, kann die kostenintensivere
parenterale Ernährung
schneller abgesetzt bzw. komplett ersetzt werden.
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Die
zusätzliche
Flüssigkeit,
insbesondere eine Pharmaconutrition, wird über das dritte Lumen appliziert,
das sich ebenfalls bis an das distale Ende des intestinalen Sondenabschnitts
erstreckt. Vorzugsweise hat das dritte Lumen einen kleineren Querschnitt
als das zweite Lumen, da die Pharmaconutrition im allgemeinen eine
geringere Viskosität
als die Sondennahrung hat.
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Der
Vorteil der zwei jejunalen Applikationslumina ist, dass die zusätzliche
Flüssigkeit
nicht mit der Sondennahrung im Schlauch gemischt wird. Daher kann
es keine Kompatibilitätsprobleme
geben. Auch können
sich keine Strömungsprobleme
aufgrund der unterschiedlichen Flussraten der beiden Flüssigkeiten
ergeben, die auf die unterschiedlichen Viskositäten und Applikationsgeschwindigkeiten
zurückzuführen sind.
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Von
Vorteil ist, dass die Sonde die Applikation der zusätzlichen
Flüssigkeit
mit gleichbleibender Geschwindigkeit unter Schwerkraft erlaubt,
so dass nur eine Pumpe für
den Ernährungsaufbau
erforderlich ist. Grundsätzlich
kann die zusätzliche
Flüssigkeit
aber auch mit einer zweiten Pumpe zugeführt werden.
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Die
Sonde verfügt über einen
gastralen Auslaß für das erste
Lumen und je einen intestinalen Auslaß für das zweite und dritte Lumen.
Als gastraler Auslaß sind
am distalen Endstück
des gastralen Sondenabschnitts vorzugsweise im Abstand zueinander angeordnete
seitliche Öffnungen
vorgesehen, über die
Flüssigkeit
abgesaugt werden kann. Als intestinale Auslässe dienen vorzugsweise eine
endständig und/oder
seitlich offene Olive am distalen Ende des intestinalen Sondenabschnitts.
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Die
Sonde ist zweckmäßigerweise
mit den bekannten Standard-Anschlußstücken ausgestattet, so dass
herkömmliche Überleitsysteme
zur entralen Ernährung
sowie Luer- und Blasenspritzen zum Spülen und Absaugen oder auch
Ablaufbeutel sowie Absaugpumpen konnektiert werden können.
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Der
gastrale Sondenabschnitt hat vorzugsweise eine Länge von 90 bis 100 cm, vorzugsweise hat
der intestinale und gastrale Sondenabschnitt eine Gesamtlänge von
140 bis 160 cm.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
das dritte Lumen zur Applikation der zusätzlichen Flüssigkeit einen Querschnitt
auf, der derart bemessen ist, dass über das Lumen die Flüssigkeit
unter Schwerkraft mit einer vorgegebenen Flußrate applizierbar ist. Beispielsweise
kann eine Therapie mit der zusätzlichen
Flüssigkeit
bei einer gleichbleibenden Flußrate
von 25 ml/h über
24 Stunden erfolgen. Zur Einstellung der Flußrate kann entweder das Schlauchlumen
entsprechend dimensioniert oder eine Dosiervorrichtung beispielsweise
in Form eines Dosierröhrchen
mit definiertem Querschnitt in die Sonde integriert werden. Alternativ
ist aber auch ein Aufsatzstück
mit einem entsprechend dimensionierten Strömungsquerschnitt im Zuflußkanal möglich.
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Die
Sonde kann mittels eines in das zweite Lumen einzuführenden
Mandrin plaziert werden. Alternativ ist eine endoskopische Applikation
möglich. Um
das distale Ende der Sonde mit dem Endoskop greifen zu können, ist
die Olive vorteilhafterweise mit einem Griffansatz versehen. Für die Seldinger-Technik
hat die Sonde vorzugsweise eine endständige Öffnung.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine bevorzugte Ausführungsform
der dreilumigen Sonde in der Seitenansicht,
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2 einen Schnitt durch die
Sonde entlang der Linie I-I von 1 in
vergrößerter Darstellung,
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3 einen Schnitt durch die
Sonde entlang der Linie II-II von 1 in
vergrößerter Darstellung und
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4 in vergrößerter Darstellung
die Unteransicht der Olive des Sondenschlauchs.
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Die
Sonde weist einen flexiblen Sondenschlauch 1 aus Polyurethan
mit einer Länge
von 150 cm auf. Der Sondenschlauch 1 umfaßt einen
in den Magen des Patienten einzuführenden gastralen Sondenabschnitt 2 von
95 cm Länge,
an den sich ein in das Intestinum einzuführender intestinaler Sondenabschnitt 3 anschließt, der
eine Länge
von 55 cm hat. Der intestinale Sondenabschnitt 3 ist als besonders flexibler
Schlauch aus Polyurethan ausgebildet, um in das Duodenum oder das
Jejunum des Patienten eingeführt
werden zu können.
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Die
Sonde weist drei Lumina 4, 5 und 6 auf, von
denen sich das erste Lumen 4 bis an das distale Ende des
gastralen Sondenabschnitts 2 und das zweite und dritte
Lumen 5, 6 bis an das distale Ende des intestinalen
Sondenabschnitts 3 erstrecken. Das erste Lumen hat einen
Innendurchmesser von 4,1 mm, während
das zweite Lumen 5 einen Durchmesser von 1,4 mm und das
dritte Lumen 6 einen Durchmesser von 1,2 mm hat (2).
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An
dem distalen Endstück
des gastralen Sondenabschnitts 2 ist die Wandung des Sondenschlauchs 1 im
Bereich des ersten Lumens 4 mit fünf kreisförmigen Öffnungen 7 versehen,
die in Längsrichtung
des Sondenschlauchs in gleichbleibenden Abständen angeordnet sind. Die kreisförmigen Öffnungen 7 bilden
den gastralen Auslaß 8 der
Sonde.
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An
dem distalen Ende weist der intestinale Sondenabschnitt 3 eine
Olive 9 auf, die mit einem Griffansatz 10 versehen
ist, um diese mit einem Endoskop greifen zu können.
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Die
Olive 9 weist an der Seitenwand vier umfangsmäßig verteilt
angeordnete Öffnungen 11, 11' auf, von denen
zwei Öffnungen 11 im
Bereich des zweiten Lumens 5 und zwei Öffnungen 11' im Bereich des
dritten Lumens 6 angeordnet sind, so dass Flüssigkeit
aus dem zweiten Lumen 5 durch die Öffnungen 11 und Flüssigkeit
aus dem dritten Lumen 6 durch die Öffnungen 11' strömen kann.
Darüber
hinaus ist noch eine endständige Öffnung 12 für das zweite
Lumen 5 und eine endständige Öffnung 12' für das dritte
Lumen 6 an der Olive vorgesehen. Es können aber auch gemeinsame Öffnungen
vorgesehen sein. Die Öffnungen
am distalen Ende des intestinalen Sondenabschnitts bilden die distalen
Auslässe 23 der
Sonde.
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Um
den Sondenschlauch 1 unter Röntgenkontrolle legen zu können, kann
in die Schlauchwandung ein schmaler Röntgenkontraststreifen eingelegt sein,
der sich in Längsrichtung
des Schlauchs erstreckt. Zur besseren Röntgenkontrastgebung kann das
Zwischenstück 13 zwischen
gastralem und intestinalem Sondenabschnitt 2, 3 und/oder
die Olive 9 mit Bariumsulfat versetzt sein.
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An
das proximale Ende des Sondenschlauchs 1 ist ein Ansatzstück 14 angespritzt,
an dem ein mit einer Verschlußkappe 15 verschließbarer Trichteranschluß 16 zum
Anschluß einer
Absaugpumpe angeformt ist. Der Trichteranschluß 16 ist mit dem ersten
Lumen 4 des Sondenschlauchs 1 verbunden. Das proximale
Ende des zweiten Lumens 5 ist mit einem flexiblen Anschlußschlauch 17 verbunden, der
seitlich aus dem Ansatzstück 14 herausgeführt ist und
ein positives Luer-Lock-Anschlußstück 18 mit
einer Verschlußkappe 19 aufweist,
an das die bekannten Überleitgeräte zum Zuführen einer
Nährlösung angeschlossen
werden können.
Mit dem proximalen Ende des dritten Lumens 6 ist ein aus
dem Ansatzstück 14 heraustretender
flexibler Anschlußschlauch 20 verbunden,
der ebenfalls ein positives Luer-Lock-Anschlußstück 21 mit einer Verschlußkappe 22 aufweist,
an das sich wiederum die bekannten Überleitgeräte konnektieren lassen.
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Zum
Verlegen der dreilumigen Sonde wird in das zweite Lumen 5 des
Sondenschlauchs 1 ein nicht dargestellter Mandrin eingeführt, dessen
Endstück mit
dem Luer-Lock-Anschlußstück 18 verschraubt werden
kann.
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Die
Sonde erlaubt es, über
das erste Lumen 4 Flüssigkeit
aus dem Magen des Patienten abzusaugen. Über das zweite Lumen 5 kann
eine enterale Nährlösung in
das Intestinum mittels eines ersten Überleitsystems, das über eine
Dosierpumpe verfügt, kontinuierlich
appliziert werden, während über das dritte
Lumen 6 gleichzeitig eine zusätzliche Flüssigkeit mittels eines zweiten Überleitsystems
allein durch Schwerkraft kontinuierlich zugeführt werden kann, ohne dass
sich die beiden Flüssigkeiten
miteinander vermischen. Beide Flüssigkeiten
treten aus getrennten Öffnungen 10, 11 und 10', 11' oder auch einer
gemeinsamen Öffnung
erst am distalen Ende des gastralen Sondenabschnitts 2 aus
der Olive 9 aus.
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Um
Verwechslungen zu vermeiden, ist der Anschlußschlauch 20 für die Zufuhr
der zusätzlichen Flüssigkeit
farblich gekennzeichnet.
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Der
Querschnitt des dritten Lumens 6 ist derart bemessen, dass über das
Lumen unter Schwerkraft Flüssigkeit
mit einer vorgegebenen Flußrate
appliziert wird, die beispielsweise 25 ml/h beträgt. Bei der Dimensionierung
des Lumens wird von einer bestimmten Höhe ausgegangen, in der sich üblicherweise
der Nährlösungsbehälter des Überleitsystems befindet.
Diese Höhe
wird im allgemeinen durch die Höhe
des Infusionsständers
bestimmt, an dem der Nährlösungsbeutel
aufgehängt
wird.