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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Stauchkräuseln
eines Faserkabels gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der
US 4,662,042 bekannt.
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Die bekannte Vorrichtung besitzt
zwei zusammenwirkend angetriebene Kräuselwalzen, zwischen denen
eine Walzenspalt gebildet ist. In Verlängerung des Walzenspaltes ist
eine Stauchkammer den Kräuselwalzen
unmittelbar nachgeordnet. Die Stauchkammer wird durch Kammerwände gebildet, wobei
zwischen den Kräuselwalzen
und einer oberen und einer unteren Kammerwand vorzugsweise einstellbare
Dichtspalte gebildet sind. Zum Stauchkräuseln werden die Fasern zunächst durch
die Kräuselwalzen
in den Walzenspalt gezogen, und anschließend in die Stauchkammer gefördert. Dabei
entsteht auf der Auslaufseite der Kräuselwalzen durch wechselnde
Knickung des strangförmigen
Faserkabels eine Kräuselung.
Damit beim Einzug von Faserkabeln keine Fasern seitlich aus dem
Walzenspalt heraustreten können,
sind zu den Stirnseiten der Kräuselwalzen
Seitenplatten angeordnet, die den Walzenspalt begrenzen. Die Dichtigkeit
der Stirnseiten hängt dabei
wesentlich von dem eingestellten Dichtspalt zwischen den Seitenplatten
und den Stirnseiten der Kräuselwalzen
ab. Aufgrund der Relativbewegung zwischen den Kräuselwalzen und den Seitenplatten besteht
bei einem zu geringem Dichtspalt die große Gefahr der Reibung zwischen
den Stirnseiten der Kräuselwalzen
und den Seitenplatten. Diese Reibung führt einerseits zum Verschleiß der Seitenplatten
bzw. der Kräuselwalzen
und andererseits wird durch die Reibung eine Wärme erzeugt, die im Extremfall
zum Anschmelzen der Fasern führt.
Zur Minderung derartiger Verschleißerscheinungen und dessen Folgen
sind bei der bekannten Vorrichtung die Seitenplatten beweglich ausgebildet,
um im Betrieb an die Stirnseiten der Kräuselwalzen geführt zu werden.
Dabei wird zwischen den Seitenplatten und den Stirnseiten in dem
Dichtspalt eine Präparationsflüssigkeit
geführt,
die den Verschleiß und
die Folgen auf die Fasern in Grenzen halten soll.
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Die an den Stirnseiten der Kräuselwalzen eingeleitete
Flüssigkeit
führt jedoch
zwangsläufig
zur Benetzung der im Randbereich geführten Fasern. Somit wird bereits
beim Kräuseln
eine sehr ungleichmäßige Behandlung
der Fasern vorgenommen. Eine derartig ungleichmäßige Faserbehandlung läßt sich nur äußerst schwierig
durch eine ebenso ungleichmäßige Weiterbehandlung
in Form von Trocknung wieder aufheben.
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Aus der
DE 33 26 589 A1 ist eine
Vorrichtung bekannt, bei welcher die Seitenplatten fest an einer starren
Platte angeordnet sind. Im Bereich der Walzenspalte besitzen die
Seitenplatten beweglich geführte
Druckscheiben, die drehbar angetrieben sind, um somit den Verschleiß zwischen
den Kräuselwalzen
und der Druckscheibe zu minimieren. Es hat sich jedoch gezeigt,
daß auch
hierbei hohe Temperaturen an der Druckscheibe auftreten, die nur
durch eine zusätzliche
Kühlung
abgemindert werden kann.
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Es ist nun Aufgabe der Erfindung,
eine Vorrichtung zum Stauchkräuseln
der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß zwischen
den Seitenplatten und den Stirnseiten der Kräuselwalzen minimale Dichtspalte
einstellbar sind, ohne unzulässige Verschleißerscheinungen
zu erhalten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß ein
in axialer Richtung der Kräuselwalzen
beweglich geführter
Träger
vorgesehen ist und daß die
Seitenplatten mit vorbestimmten Abstand an dem Träger befestigt
sind. Damit können
die Seitenplatten eine durch den Träger eingeleitete synchrone
Bewegung relativ zu den Stirnseiten der Kräuselwalzen ausführen, so
daß eine
selbsttätige
Regulierung der vorgewählten
Dichtspalte an den Stirnseiten der Kräuselwalzen einsetzt. Selbst
temperaturbedingte Lagerveränderungen
innerhalb der Vorrichtung führen
nicht zu einseitigen Anlagen zwischen den Seitenplatten und den
Stirnflächen
der Kräuselwalzen,
da Lagerveränderungen
der Kräuselwalzen durch
die synchron beweglichen Seitenplatten selbsttätig ausgeglichen werden und
sich somit zu beiden Stirnseiten der Kräuselwalzen optimierte Dichtspalte
einstellen.
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Der Abstand der Seitenplatten an
dem Träger
wird vorteilhaft derart gewählt,
daß zwischen
den Stirnseiten der Kräuselwalzen
und den Seitenplatten jeweils ein Mindestdichtspalt einstellbar
und einhaltbar ist. Dadurch lassen sich kleinste Dichtspalte realisieren,
die somit eine Berührung
zwischen den Kräuselwalzen
und den Seitenplatten verhindern. Die zu Beginn des Prozesses eingestellten
Mindestdichtspalte bleiben während
der Betriebsdauer erhalten und stellen sich aufgrund der Beweglichkeit
der Seitenplatten vorteilhaft zu beiden Seiten gleichmäßig ein.
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Um ein Mindestdichtspalt zu Beginn
des Prozesses einstellen zu können,
läßt sich
die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorteilhaft in zwei Varianten ausbilden. Bei einer ersten Variante
ist die Seitenplatte mehrteilig aus zumindest einem Halter und einer
im Bereich des Walzenspaltes angeordneten Stellplatte ausgebildet.
Der Halter ist fest an dem Träger
verbunden. Die Stellplatte ist über
ein Stellmittel an dem Halter derart angebracht, daß bei Betätigung des Stellmittels
ein Mindestdichtspalt zwischen den Stirnseiten der Kräuselwalzen
und der Stellplatte eingestellt werden kann.
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Bei einer zweiten Variante ist zumindest
eine der Seitenplatten verstellbar an dem Träger angebracht, so daß unmittelbar
vor Prozeßbeginn
die Fixierung der Seitenplatte an dem Träger auf eine den Mindestdichtspalt
entsprechenden Lage erfolgt.
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Durch die synchrone Beweglichkeit
der Seitenplatten wird der Mindestdichtspalt für beide Seiten durch Verstellung
einer der Seitenplatten erreicht. Hierzu wird der Träger mit
den Seitenplatten zu einer Stirnseite der Kräuselwalzen verschoben, so daß eine der
Seitenplatten mit Kontakt an den Kräuselwalzen anliegt. In diesem
Zustand wird auf der gegenüberliegenden
Seitenplatte der vorgegebene Mindestdichtspalt, welcher sich zu
beiden Seiten gleichmäßig aufteilt,
eingestellt.
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Um eine freie Beweglichkeit der Seitenplatten
mit dem Träger
zu ermöglichen,
ist gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung der Träger als ein Schlitten ausgebildet,
welcher in einer Schlittenführung
gleitend gehalten ist. Um zu gewährleisten,
daß der
Schlitten mit den Seitenplatten eine leichtgängige Bewegung ausführen kann,
ist vorteilhaft zwischen dem Schlitten und der Schlittenführung zumindest
ein Gleitmittel angeordnet. Als Gleitmittel könnten beispielsweise Wälzkörper verwendet
werden. Damit ist sichergestellt, daß zwischen den Seitenplatten
und den Stirnseiten der Kräuselwalzen
jeweils gleiche Dichtspalte eingestellt bleiben, die sich insbesondere
bei Lageänderung
der Kräuselwalzen selbsttätig regulieren.
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Einige Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind anhand der beigefügten Zeichnungen
nachfolgend näher
beschrieben.
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Es stellen dar:
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1 schematisch
eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
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2 schematisch
eine Vorderansicht des Ausführungsbeispiel
nach 1
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3 schematisch
eine Vorderansicht eines weiteren Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
schematisch in einer Seitenansicht dargestellt. 2 zeigt das Ausführungsbeispiel in einer Vorderansicht.
Die nachfolgende Beschreibung gilt, insoweit kein ausdrücklicher
Bezug zu einer der Figuren gemacht ist, für beide Figuren.
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Die Vorrichtung zum Stauchkräuseln eines Faserkabels
besteht im wesentlichen aus zwei in einem Maschinengestell (hier
nicht dargestellt) drehbar gelagerten Kräuselwalzen 1 und 2,
und der den Kräuselwalzen 1 und 2 nachgeordneten
Stauchkammer 6. Zwischen der oberen Kräuselwalze 1 und der
unteren Kräusel walze 2 ist
ein Walzenspalt 3 gebildet, um ein Faserkabel einziehen
zu können
und durch Knickung zu kräuseln.
Jede der Kräuselwalzen 1 und 2 wird
jeweils durch einen zylindrischen Walzenkörper 4 und einer mit
dem Walzenkörper 4 drehfest
verbundenen Walzenachse 5 gebildet. Die Walzenachsen 5 der oberen
Kräuselwalze 1 und
der unteren Kräuselwalze 2 sind
jeweils drehbar gelagert und mit einer Antriebseinheit (hier nicht
dargestellt) zum Antreiben der Kräuselwalzen 1 und 2 gekoppelt.
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An den Stirnseiten der Kräuselwalze 1 und 2 sind
zwei Seitenplatten 7.1 und 7.2 angeordnet, die den
zwischen den Kräuselwalzen 1 und 2 gebildeten Walzenspalt 3 an
den Stirnseiten abdichten. Die Seitenplatten 7.1 und 7.2 erstrecken
sich über
den Auslauf- und Einlaufbereich des Walzenspaltes 3. Dabei schließt sich
an den Seitenplatten 7.1 und 7.2 in dem Auslaufbereich
die Stauchkammer 6 an. Auf der Einlaufseite ragen die Seitenplatten 7.1 und 7.2 über die Stirnflächen der
Kräuselwalzen 1 und 2 hinaus.
An diesen freien Enden der Seitenplatten 7.1 und 7.2 ist ein
Träger 8 vorgesehen,
welcher in Längsrichtung der
Kräuselwalzen 1 und 2 beweglich
geführt
ist. Der Träger 8 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel
durch einen Schlitten 9 und einer Schlittenführung 10 gebildet.
Die Schlittenführung 10,
die beispielsweise durch eine Schiene gebildet sein kann, ist parallel
zu den Kräuselwalzen 1 und 2 an
dem Maschinengestell befestigt. Der Schlitten 9 ist an
der Schlittenführung 10 beweglich
geführt.
Hierzu ist zwischen dem Schlitten 9 und der Schlittenführung 11 ein
oder mehrere Gleitmittel 12 vorgesehen.
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Der Schlitten 9 trägt die Seitenplatten 7.1 und 72.
Die Seitenplatten 7.1 und 7.2 sind hierzu in einem
vorbestimmten Abstand, welcher die Breite der Kräuselwalzen 1 und 2 umfaßt, angeordnet.
Um eine möglichst
kleine Dichtspalte zwischen den Stirnseiten der Kräuselwalzen 1 und 2 und
den Seitenplatten 7.1 und 72 einstellen zu können, ist
die Seitenplatte 7.1 in ihrer Lage an dem Schlitten 9 veränderbar
ausgeführt.
Weist die Seitenplatte 7.1 ein Fixiermittel 13 auf,
durch welches ein Lösen
und Befestigen der Seitenplatte 7.1 an dem Schlitten 9 möglich ist.
Die Seitenplatte 7.2 ist fest an dem Schlitten angebracht.
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Auf der Auslaßseite schließt sich
die Stauchkammer 6 unmittelbar am Ende der Seitenplatten 7.1 und 72 an.
Die Stauchkammer 6 ist durch eine obere Kammerwand 17 und
eine untere Kammerwand 18 gebildet. Dabei ist zwischen
der oberen Kammerwand 17 und der oberen Kräuselwalze 1 und
der unteren Kammerwand 18 und der unteren Kräuselwalze 2 jeweils
ein Längsspalt
gebildet.
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Vor Prozeßbeginn wird zur Abdichtung
des Walzenspaltes 3 ein Mindestdichtspalt 16 zwischen der
Stirnseiten der Kräuselwalzen 1 und 2 und
den Seitenplatten 7.1 und 7.2 eingestellt. Hierzu
wird der Schlitten 9 mit den Seitenplatten 7.1 und 7.2 in
Richtung der verschiebbaren Seitenplatte 7.1 hin verschoben,
so daß die
gegenüberliegende
Seitenplatte 7.2 zur Anlage an die Kräuselwalzen 1 und 2
gelangt. Während
des Einstellens des Mindestdichtspaltes 16 durch Verstellung
der Seitenplatte 7.1 bleibt der Schlitten 9 an
der Schlittenführung 10 blockiert.
In Abhängigkeit
von den zu kräuselnden
Fasern wird das Maß für den Dichtspalt 16 von
beispielsweise 0,01 mm gewählt
und eingestellt. Die Seitenplatte 7.1 wird nach Einstellung
des Dichtspaltes 16 an dem Schlitten 9 durch das
Fixiermittel 13 fixiert. Nun ist die Vorrichtung betriebsbereit.
Bei Drehung der Kräuselwalzen 1 und 2 erfolgt
ein Verschieben des Schlittens 9 derart, daß zu beiden
Stirnseiten der Kräuselwalzen 1 und 2 im
wesentlichen keine Berührung
zu den Seitenplatten 7.1 und 7.2 stattfindet.
Somit stellt sich zu jeder Seite in den Dichtspalten 16 ein
Spiel von 0,005 mm ein. Selbst bei fortlaufender Betriebsdauer können evtl.
durch Temperatur verursachte Längenänderungen
oder Lageverschiebungen der Kräuselwalzen
selbsttätig
derart ausgeglichen werden, indem bei Kontakt zwischen einer der
Seitenplatten 7.1 und 7.2 mit den Kräuselwalzen 1 und 2 eine
Verschiebung des Schlittens 9 eingeleitet wird. Der kurzzeitig
zwischen den Kräuselwalzen 1 und 2 und
der Seitenplatte 7.1 oder 7.2 stattfindende Kontakt
führt dabei
zu keinem Verschleiß,
da die Seitenplatte durch den Schlitten 9 ohne wesentliche
Widerstände ausweicht.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Vorderansicht dargestellt. Der Aufbau des Ausführungsbeispiels
nach 3 ist im wesentlichen
identisch zu dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel, so daß zu der
vorhergehenden Beschreibung Bezug genommen wird und an dieser Stelle
nur die Unterschiede aufgezeigt werden.
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Die Seitenplatten 7.1 und 7.2 sind
bei dem in 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel
aus mehreren Teilen gebildet. Die Seitenplatten 7.1 und 7.2 sind identisch
zueinander aufgebaut, so daß ihr
Aufbau am Beispiel der Seitenplatten 7.1 erläutert wird.
Die Seitenplatte 7.1 besteht aus einem Halter 14,
der fest an dem Schlitten 9 angeordnet ist. An dem Halter 14 ist
im Bereich des Walzenspaltes 3 eine Stellplatte 15 angeordnet,
die den Stirnseiten der Kräuselseiten 1 und 2 zugewandt
ist. Die Stellplatte 15 ist an dem Halter 14 axial
beweglich geführt.
Die Lage der Stellplatte 15 an dem Halter 14 ist
dabei durch ein Stellmittel 11 bestimmt. Das Stellmittel 11 läßt sich
zur Veränderung
der Lage der Stellplatte 15 an dem Halter 14 betätigen.
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Die Seitenplatten 7.1 und 7.2 sind
in einem festen Abstand zueinander an dem Schlitten 9 befestigt.
Zur Einstellung eines Dichtspaltes 16 werden die Stellplatten 15 durch
die Stellmittel 11 an den Haltern 14 verstellt.
Hierbei erfolgt die Einstellung eines Mindestspiels in den Dichtspalten 16 entsprechend
dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel.
Während
ein Faserkabel gekräuselt
wird, bleibt das eingestellte Spiel in den Dichtspielen 16 im
wesentlichen zu gleichen Anteilen an beiden Stirnseiten der Kräuselwalzen 1 und
2 erhalten.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere
geeignet, um kleinste Spiele in den stirnseitigen Dichtspalten unter
Vermeidung einer unzulässig
hohen Berührung
zwischen den sich relativ bewegenden Flächen der Kräuselwalzen und der Seitenplatten
einzustellen. Damit lassen sich hohe Qualitäten beim Kräuseln der Fasern erreichen,
da unzulässige
Erwärmungen
im Randbereich der Faserkabel nicht auftreten.
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- 1
- Obere
Kräuselwalze
- 2
- Untere
Kräuselwalze
- 3
- Walzenspalt
- 4
- Walzenkörper
- 5
- Walzenachse
- G
- Stauchkammer
- 7.1,
7.2
- Seitenplatte
- 3
- Träger
- 9
- Schlitten
- 10
- Schlittenführung
- 11
- Stellmittel
- 12
- Gleitmittel
- 13
- Fixiermittel
- 14
- Halter
- 15
- Stellplatte
- 16
- Dichtspalt
- 17
- Obere
Kammerwand
- 18
- Untere
Kammerwand