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DE10243178A1 - Vorrichtung zur Versorgung eines Klimaaggregates sowie von elektrischen Verbrauchern in einem Fahrzeug mit Energie - Google Patents

Vorrichtung zur Versorgung eines Klimaaggregates sowie von elektrischen Verbrauchern in einem Fahrzeug mit Energie Download PDF

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DE10243178A1 DE2002143178 DE10243178A DE10243178A1 DE 10243178 A1 DE10243178 A1 DE 10243178A1 DE 2002143178 DE2002143178 DE 2002143178 DE 10243178 A DE10243178 A DE 10243178A DE 10243178 A1 DE10243178 A1 DE 10243178A1
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Abstract

Eine Vorrichtung dient zur Versorgung eines Klimaaggregates und elektrischen Nebenverbrauchers in einem Fahrzeug mit Energie. Die Vorrichtung umfasst ein Versorgungsaggregat, welches thermische Energie in mechanische Energie umwandelt, sowie einen von dem Versorgungsaggregat angetriebenen elektrischen Energieerzeuger. Zusätzlich umfasst die Vorrichtung das Klimaaggregat selbst, welches mechanisch mit dem Versorgungsaggregat gekoppelt und von diesem angetrieben ist. Gemäß der Erfindung ist dabei zumindest eines der beiden Aggregate als Stirlingmaschine ausgebildet. DOLLAR A Die bevorzugte Verwendung einer derartigen Vorrichtung kann beispielsweise in der Versorgung einer Klimaanlage in einem Fahrzeug mit Energie liegen, während das Antriebsaggregat des Fahrzeuges 1 nicht in Betrieb ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Versorgung eines Klimaaggregates sowie von elektrischen Verbrauchern in einem Fahrzeug mit Energie, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Aus der gattungsgemäßen US 4,531,379 ist es bekannt, dass eine Klimaanlage, und hier insbesondere der den überwiegend größten Teil der Energie benötigende Klimakompressor, über ein eigenes Versorgungsaggregat mechanisch angetrieben wird. Dieses Versorgungsaggregat wird im Rahmen der oben genannten US-Schrift dabei als Hilfsbrennkraftmaschine bezeichnet, welche in einem Fahrzeug neben dem eigentlichen Antriebsaggregat eingesetzt ist, um den Klimakompressor anzutreiben. Prinzipiell ist damit auch ein Betrieb der Klimaanlage möglich, wenn das eigentliche Antriebsaggregat des Fahrzeuges im Stillstand ist.
  • Durch die DE 198 32 143 A1 ist eine Weiterbildung beschrieben, bei der ein Kraftfahrzeug mit einem primären Antriebsaggregat und einem Klimakompressor ausgerüstet ist, welcher von dem primären Antriebsaggregat antreibbar ist. Für den Stillstandsfall des primären Antriebsaggregates ist der Klimakompressor dabei durch ein weiteres Antriebsaggregat antreibbar.
  • In beiden genannten Schriften verwendet das eigentliche bzw. primäre Antriebsaggregat des Kraftfahrzeuges sowie das Antriebsaggregat für den Klimakompressor, also die Hilfsbrennkraftmaschine oder dergleichen, dieselben Einrichtungen zur Versorgung mit Energie, denselben Abgasstrang, dieselben Wasserpumpen und dergleichen.
  • Neben dem Vorteil, dass die Klimaanlage auch während des Stillstandes des eigentlichen Antriebsaggregates für das Kraftfahrzeug betrieben werden kann, ist der hier dargestellte Aufbau vergleichsweise aufwendig, da die in der Art einer herkömmlichen Verbrennungskraftmaschine ausgebildete Hilfsbrennkraftmaschine eine vergleichsweise aufwendige, komplexe und schwere Peripherie für ihren Betrieb benötigt.
  • Das Prinzip eines Stirlingmotors ist gemäß dem Stand der Technik allgemein bekannt. Bei einem derartigen Stirlingmotor wird thermische Energie, welche in Form einer Temperaturdifferenz zwischen zwei Bereichen des Motors vorliegt, in mechanische Energie umgewandelt. Beispielhaft sei hierzu die DE 196 12 616 C2 erwähnt.
  • Das Prinzip eines Stirlingmotors lässt sich dabei grundlegend sowohl als Motor, als auch bei externem mechanischem Antrieb als Kältemaschine reziprok nutzen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Versorgung eines Klimaaggregates sowie von elektrischen Verbrauchern in einem Fahrzeug mit Energie nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art zu schaffen, welche die oben genannten Nachteile vermeidet und eine einfache und von externen Aggregaten weitgehend autark arbeitende Vorrichtung bereitstellt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst. Die Verwendung einer Stirlingmaschine als zumindest eines der beiden Aggregate bietet den entscheidenden Vorteil, dass diese an sich bekannte Stirlingmaschine mit vergleichsweise einfachen Mitteln betrieben werden kann.
  • So weist beispielsweise bei der Verwendung einer Stirlingmaschine als Versorgungsaggregat diese eine externe, also außerhalb der eigentlichen Maschine, angeordnete Verbrennung auf. Diese Verbrennung kann mit sehr einfachen Mitteln erfolgen, so dass eine derartige Stirlingmaschine weitaus weniger aufwendig hinsichtlich ihrer Peripherie ausgebildet werden kann, als eine herkömmliche Brennkraftmaschine.
  • Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist sowohl das Klimaaggregat als Stirlingkältemaschine als auch das Antriebsaggregat als Stirlingmotor ausgebildet, wobei die beiden Stirlingmaschinen zumindest annähernd baugleich sind. Die entsprechenden Vorteile liegen darin, dass durch die beiden annähernd baugleichen Maschinen zumindest wesentliche Teile gemeinsam verwendbar sind, so dass diese Teile durch entsprechend höhere Stückzahlen sehr günstig hergestellt werden können.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen sowie aus den anhand der Zeichnungen nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipdarstellung eines Fahrzeuges mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform; und
  • 3 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in einer zweiten Ausführungsform.
  • In 1 ist ein Fahrzeug 1 prinzipmäßig angedeutet. Das Fahrzeug 1 ist dabei mit einem Antriebsaggregat 2 ausgestat tet, welches in an sich bekannter Weise für den Vortrieb des Fahrzeuges 1 sorgen kann. Die Darstellung des Fahrzeuges 1 als Personenkraftwagen ist dabei nur beispielhaft gewählt, es könnte sich bei dem Fahrzeug 1 ebenso um andere Kraftfahrzeuge zu Lande, um Fahrzeuge zu Wasser, wie beispielsweise Schiffe, Yachten oder dergleichen, handeln. Ebenso ist der Einsatz in Fahrzeugen für die Luft, insbesondere in Passagierflugzeugen oder dergleichen, denkbar.
  • Das Fahrzeug 1 ist neben dem Antriebsaggregat 2 mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 3 ausgestattet. Eine derartige erfindungsgemäße Vorrichtung 3 dient zur Versorgung eines Klimaaggregates 4, wie es in 2 dargestellt ist, sowie von diversen elektrischen Verbrauchern 5 in dem Fahrzeug mit Energie. Die in 2 dargestellte Ausführungsform einer derartigen Vorrichtung 3 umfasst primär eine Klimaanlage 6 für das Fahrzeug 1. Diese Klimaanlage 6 ist in an sich bekannter Weise aufgebaut und besteht im wesentlichen aus dem Klimakompressor 4, welcher beispielsweise mit üblichen Kältemitteln, wie R134a oder CO2, in bekannter Weise betrieben werden kann. Neben dem eigentlichen Klimakompressor 4 umfasst eine derartige Klimaanlage 6 weitere Einrichtungen, wie beispielsweise einen Kreislauf für das Kältemittel sowie entsprechende Einrichtungen zur Übertragung der erzeugten Kälte in das Fahrzeug 1, welche hier durch einen Lüfter 7 prinzipmäßig angedeutet sind. Ein Motor, insbesondere ein Elektromotor dieses Lüfters 7 stellt dabei beispielhaft einen der elektrischen Verbraucher 5 dar, welche von der Vorrichtung 3 zusätzlich mit elektrischer Energie versorgt werden können. Die weiteren elektrischen Verbraucher sind hier durch ein punktiert angedeutetes Bordnetz 8 und einen darin als Lampe angedeuteten Verbraucher 5 beispielhaft dargestellt.
  • Die Versorgung der elektrischen Komponenten mit Energie erfolgt durch einen elektrischen Energieerzeuger 9, beispielsweise einen Generator oder eine Lichtmaschine, welcher auf einer gemeinsamen Welle 10 mit dem Klimakompressor bzw. Kli maaggregat 4 sitzt. Der Antrieb der gemeinsamen Welle 10 des Klimaaggregates 4 und des elektrischen Energieerzeugers 9 erfolgt dabei durch ein Versorgungsaggregat 11. Durch die gemeinsame Welle 10 ergeben sich entsprechende Wirkungsgradvorteile gegenüber herkömmlich eingesetzten Riemenantrieben, welche durch Schlupf und Reibung immer Verluste verursachen. In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist dieses Versorgungsaggregat 11 dabei als an sich bekannter Stirlingmotor bzw. Heißgasmotor ausgebildet. Ein derartiger Motor erzeugt aus thermischer Energie, welche hier als Temperaturdifferenz zwischen einem kalten Bereich 11a und einem heißen Bereich 11b vorliegt, mechanische Energie. Es reicht dabei aus, den heißen Bereich 11b entsprechend zu beheizen und den kalten Bereich 11a ggf. zu kühlen.
  • Für die Beheizung des als Stirlingmotors ausgebildeten Versorgungsaggregates 11 kann beispielsweise eine externe Beheizung über einen Brenner, wie er hier durch die Flamme 12 angedeutet ist, ausreichen. Eine derartige äußere Verbrennung, z.B. von Treibstoff, welcher für das Antriebsaggregat 2 des Kraftfahrzeuges ohnehin an Bord des Fahrzeuges 1 vorhanden ist, kann mit sehr einfachen Mitteln sehr effektiv realisiert werden. Ein von dem Betrieb des Antriebsaggregates 2 des Kraftfahrzeuges 1 komplett unabhängiger Betrieb des Versorgungsaggregates 11 wird damit möglich, da nur minimale Peripheriegeräte benötigt werden, so dass eine Standklimatisierung des Fahrzeuges 1 problemlos möglich wird.
  • Prinzipiell wäre eine Beheizung des Bereichs 11b mittels der Flamme 12 und eine Abkühlung des Bereichs 11a, z.B. Durch Wärmeabgabe an die Umgebung ausreichend. Üblicherweise kann diese Wärmeabgabe durch Kühlrippen im Bereich 11a verbessert werden. Ein besonders günstiger und sicherer Betrieb einer derartiger Vorrichtung 3, wie sie durch das Ausführungsbeispiel in 2 beschrieben ist, ist insbesondere dann möglich, wenn der kalte Bereich 11a des Versorgungsaggregates über einen Kühlkreislauf 13 seine überschüssige Wärme abgeben kann. Das in dem in 2 dargestellten jedoch prinzipiell nur als Option zu sehenden Kühlkreislauf 13 strömende Wärmeträgermedium kann dabei in an sich bekannter Weise über eine Fördereinrichtung 14 zu einem Fahrzeugkühler 15 gefördert und dort abgekühlt werden. Der Sichere Wärmeabtransport und damit eine konstant vorhandenerer hoher Temperaturunterschied zwischen dem Bereich 11a und dem Bereich 11b ist damit sichergestellt.
  • Dazu kann beispielsweise auch ein weiterer Lüfter 16 eingesetzt werden. Der Lüfter 16 und die Fördereinrichtung 14 stellen dann weitere elektrische Verbraucher 5 dar, welche wiederum von der elektrischen Energieerzeugungseinrichtung 9 und/oder einer mit ihr in üblicher Weise gekoppelten Speichereinrichtung, welche hier nicht dargestellt ist, üblicherweise aber Teil des Bordnetzes 8 ist, versorgt werden. Der Kühlkreislauf 13 kann als eigenständiger Kühlkreislauf ausgebildet sein, er ist jedoch in besonders günstiger Weise in dem üblicherweise in einem Kraftfahrzeug ohnehin vorhandenen Kühlkreislauf integriert, so dass weite Strecken der Rohrleitungslängen des Kreislaufes 13 sowie der Fahrzeugkühler 15 gemeinsam mit dem Antriebsaggregat 2 des Fahrzeuges 2 genutzt werden können.
  • Durch die direkte mechanische Anbindung des Klimaaggregates 4 an das Versorgungsaggregat 11 kann eine sehr effektive Nutzung der vorliegenden Energie erreicht werden, welche deutliche Vorteile gegenüber einem elektrisch angetriebenen Klimaaggregat aufweist. Da ein Klimaaggregat 4 üblicherweise zwischen 3 und 5 kW an Leistung benötigt, wäre hierfür ein relativ aufwendiges elektrisches Bordnetz, z.B. auf 42 Volt-Basis, notwendig. Durch den mechanischen Antrieb des Klimaaggregates 4 durch das Versorgungsaggregat 11 kann darauf verzichtet werden. Der elektrische Energieerzeuger 9, welcher ebenfalls über die gemeinsame Welle 10 mit dem Versorgungsaggregat 11 gekoppelt ist, kann entsprechend einfacher und kleiner ausgelegt werden, er wird dadurch leichter und billi ger. Ein entsprechend einfacheres Bordnetz, beispielsweise ein Bordnetz auf 12 Volt-Basis, wie es gegenwärtig üblich ist, reicht für eine derartige Vorrichtung 3 dann vollkommen aus.
  • In 3 ist ein vergleichbarer Aufbau der Vorrichtung 3 dargestellt. Gegenüber dem Ausführungsbeispiel in 2 ist hier jedoch auch das Klimaaggregat 4 als Stirlingmaschine ausgebildet. Eine derartige Stirlingmaschine kann bei umgedrehtem Betrieb, also bei Eintrag von mechanischer Energie, auch entsprechend als Stirlingkältemaschine verwendet werden, welche in der Klimaanlage 6 praktisch in vergleichbarer Weise wie ein herkömmlicher Klimakompressor eingesetzt wird. Durch die Verwendung von zwei Stirlingmaschinen als Aggregate 4 und 11 erschließen sich zusätzliche Synergien durch die größeren Stückzahlen und die Möglichkeit, Bauteile gemeinsam zu verwenden bzw. gleichartige Bauteile zu nutzen.
  • Ein besonders günstiger und sicherer Betrieb einer derartiger Vorrichtung 3, wie sie durch das Ausführungsbeispiel in 3 beschrieben ist, ist insbesondere dann möglich, wenn der kalte Bereich 11a des Versorgungsaggregates 11 mit einem heißen Bereich 4b des Klimaaggregates 4 in thermischer Verbindung steht. Dies kann beispielsweise durch eine direkte Kopplung über wärmeleitende Materialien geschehen. Eine Alternative dazu wäre die Kopplung über den Kühlkreislauf 13, welcher den heißen Bereich 4b des Klimaaggregates 4 mit dem kalten Bereich 11a des Versorgungsaggregates 11 verbindet. Das in dem Kühlkreislauf 13 strömende Wärmeträgermedium kann dabei über die Fördereinrichtung 14 zu dem Fahrzeugkühler 15 gefördert und dort abgekühlt werden. Dazu kann beispielsweise wieder der Lüfter 16 eingesetzt werden.
  • Neben den beiden hier dargestellten Ausführungsbeispielen wäre es selbstverständlich auch denkbar, einen Rufbau zu realisieren, bei dem das Versorgungsaggregat 11 nicht als Stirlingmaschine ausgebildet ist, wobei dann lediglich das Kli maaggregat 4 als Stirlingmaschine ausgebildet wäre. Entsprechende Vorteile und günstige Ausbildungen aufgrund der einfachen Bauart einer Stirlingmaschine ergeben sich analog zu den oben beschriebenen.
  • Wie bereits oben erwähnt, ist die Verwendung der Vorrichtung 3 insbesondere in einem Fahrzeug zu Lande, zu Wasser oder in der Luft vorgesehen, welches zu seinem Vortrieb das Antriebsaggregat 2 aufweist und die Vorrichtung 3 zur Versorgung einer Klimaanlage 6 und weiterer elektrischer Verbraucher 5, wie beispielsweise Unterhaltungselektronik, Navigations- und Telekommunikationseinrichtungen und dergleichen nutzt. Der besondere Vorteil der Vorrichtung 3 liegt darin, dass diese sowohl die Klimaanlage 6 betreiben, als auch elektrische Energie für die weiteren Verbraucher 5 liefern kann, wenn das Antriebsaggregat 2 des Fahrzeuges 1 nicht betrieben wird. Parallel dazu wäre es jedoch auch denkbar, die Vorrichtung 3 parallel zum Betrieb des Antriebsaggregates 2 zu verwenden, so dass dieses Antriebsaggregat 2 durch die Vorrichtung 3 entsprechend entlastet wird und beispielsweise kleiner, leichter und günstiger ausgelegt werden kann. Außerdem ergeben sich ggf. auch Vorteile hinsichtlich des dynamischen Ansprechverhaltens des Antriebsaggregates 2, wenn dieses, insbesondere in Spitzenlastbereichen, von der zusätzlichen Energieerzeugung für elektrische Verbraucher 5 und Klimaanlage 6 entbunden werden kann.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Versorgung eines Klimaaggregats sowie von elektrischen Verbrauchern in einem Fahrzeug mit Energie, mit einem Versorgungsaggregat, welches thermische Energie in mechanische Energie umwandelt, sowie einem von dem Versorgungsaggregat angetriebenen elektrischen Energieerzeuger, wobei das Klimaaggregat mechanisch mit dem Versorgungsaggregat gekoppelt und von diesem angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet , dass zumindest eines der beiden Aggregate (4, 11) als Stirlingmaschine ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Versorgungsaggregat (11) als Stirlingmotor ausgebildet ist, dessen heißen Seite (11b) seine thermische Energie aus einer äußeren Verbrennung (Flamme 12) eines Kraftstoffes erhält.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das eine kalte Seite (11a) des als Stirlingmotor Versorgungsaggregat (11) durch einen Kühlkreislauf gekühlt wird.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Versorgungsaggregat (11) und das Klimaaggregat (4) auf einer gemeinsamen Welle (10) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Klimaaggregat (4) als Stirlingkältemaschine ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das sowohl das Klimaaggregat (4) als Stirlingkältemaschine als auch das Versorgungsaggregat (11) als Stirlingmotor ausgebildet sind, wobei die beiden Stirlingmaschinen (4, 11) zumindest annähernd baugleich ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Stirlingmaschinen (4, 11) auf einer gemeinsamen Abtriebs- bzw. Abtriebswelle (10) angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die heiße Seite (4b) der Stirlingkältemaschine (4) und die kalte Seite (11a) des Stirlingmotors (11) in thermischen Kontakt zueinander stehen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die heiße Seite (4b) der Stirlingkältemaschine (4) und die kalte Seite (11a) des Stirlingmotors (11) durch einen mit einem Fahrzeugkühler (15) verbundenen Kühlkreislauf (13) auf dem zumindest annähernd selben Temperaturniveau gehalten sind.
  10. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der oben genannten Ansprüche, in einem Fahrzeug (1) zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, welches zu seinem Vortrieb ein Antriebsaggregat (2) aufweist, zur Versorgung einer Klimaanlage (6) mit Energie, während das Antriebsaggregat (12) nicht in Betrieb ist.
  11. Verwendung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (3) zur Versorgung einer Klimaanlage (6) mit Energie genutzt wird, während das Antriebsaggregat (2) in Betrieb ist.
  12. Verwendung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (3) neben der Versorgung der Klimaanlage (6) mit Energie zur Versorgung von Nebenaggregaten (5, Bordnetz 8), mit Energie genutzt wird.
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