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Die Erfindung betrifft eine Anordnung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, zum positionsgenauen Zusammenfügen eines
ersten Materialstranges, welcher in durch Trennstellen getrennten
Abschnitten mit einer Abschnittslänge Elemente aufweist, mit
einem zweiten Materialstrang, welcher Markierungen aufweist, welche
einen vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen, welcher bis auf
eine gegebenenfalls vorhandene Differenz der Abschnittslänge entspricht,
mit einer ersten Vorrichtung, mittels welcher die beiden Materialstränge miteinander
verbunden werden, einer Transportvorrichtung, mittels welcher die
beiden Materialstränge
um den vorbestimmten Abstand weitertransportiert werden, und mit
einer zweiten Vorrichtung, mittels welcher auf den ersten Materialstrang
immer dann ein Element aufgebracht wird, wenn nach dem Weitertransport der
beiden Materialstränge
um einen Abschnitt die Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung einem vorbestimmten Vielfachen der Abschnittslänge gegebenenfalls
zuzüglich
eines mittels einer Offset-Einrichtung einstellbaren Offsets entspricht.
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Mittels einer derartigen Anordnung
werden beispielsweise sogenannte Blisterverpakkungen hergestellt,
mittels welcher beispielsweise Tabletten vertrieben werden. Eine
Blisterverpackung besteht im Regelfall aus einer aus Kunststoff
oder Papier bestehenden Tiefziehfolie, in welcher als sogenannte
Höfe bezeichnete
Vertiefungen ausgebildet sind, in der sich die Tabletten befinden,
und welche mittels einer Deckfolie versiegelt sind. Auf der Deckfolie
befindet sich regelmäßig ein
Druckbild, welches üblicherweise
Angaben über
die Tabletten enthält,
wie beispielsweise Daten darüber,
wann welche Tabletten einzunehmen sind. Es ist daher entscheidend,
daß diese Angaben
entsprechend der Position der Tabletten und damit der Höfe positionsgenau
auf der Deckfolie angebracht sind.
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Wenngleich auch mit den heute bekannten Drucktechniken
eine sehr große
Maßgenauigkeit
erreicht werden kann, so stellt die positionsgenaue Zuordnung des
Druckbildes der Deckfolie zu der Tiefziehfolie ein großes Problem
dar, da sich vorhandene Abweichungen addieren können. Im Laufe der Zeit würde daher
die Position eines Druckbilds von der erforderlichen Position um
ein nicht mehr tolerierbares Maß abweichen.
Es wurden daher Druckvorrichtungen entwickelt, mittels welcher die
Positionsgenauigkeit des Druckbildes auf der Deckfolie wesentlich
erhöht
wurde. So ist beispielsweise aus der
DE 195 25 713 C1 eine Vorrichtung zum positionsgenauen
Bedrucken einer markierungsfreien Endlosfolie bekannt, mittels welcher
Druckbilder einer ersten vorbestimmten Länge auf eine Metallfolie aufgebracht
werden, wobei die Folie nach dem Bedrucken in Abschnitte einer zweiten
vorbestimmten Länge
mittels einer Trennvorrichtung aufgeteilt wird und die Druckbilder
in bezug auf die Trennstellen zwischen den Abschnitten positionsgenau
auf die Folie aufgebracht werden müssen.
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Bei der bekannten Vorrichtung ist
ein Drucker vorhanden, welcher einen Eingang zum Auslösen eines
positionsgenauen Druckvorgangs hat. Des weiteren ist ein Sensor
vorhanden, welcher immer dann an seinem Ausgang ein Signal abgibt,
wenn die Länge
der Folie zwischen der Trennvorrichtung und der dem Anfang eines
zu bedruckenden Abschnitts entsprechenden Stelle einem vorbestimmten
Vielfachen der zweiten vorbestimmten Länge entspricht.
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Da der Ausgang des Sensors mit dem
Ausgang des Druckers verbunden ist, wird erreicht, daß der Anfang
eines zu bedruckenden Abschnitts der Folie stets aufs Neue festgelegt
wird. Durch die ständig
neue Festlegung des Anfangs eines bedruckenden Abschnitts kann sich
ein eventuell vorhandener Fehler nicht addieren. Somit sind selbst
relativ große Abweichungen
in der Regel unschädlich,
da die bei einem Abschnitt vorhandene Abweichung keinen Einfluß auf den
Anfang des nächsten
zu bedruckenden Abschnitts hat.
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Des weiteren ist aus der
DE 198 50 275 C2 eine
weitere Vorrichtung zum positionsgenauen Bedrucken einer markierungsfreien
Endlosfolie bekannt, welche im Ergebnis nach demselben Prinzip arbeitet,
wie die zuvor genannte Druckvorrichtung. Der wesentlichste Unterschied
zu der zuvor genannten Druckvorrichtung besteht darin, daß bei der
zuvor genannten Druckvorrichtung der Transport der Endlosfolie diskontinuierlich
erfolgt, wohingegen der Transport bei der weiteren Druckvorrichtung
kontinuierlich erfolgt. Die Aktivierung des Druckers erfolgt jedoch
ebenfalls immer dann, wenn die Länge
der Endlosfolie zwischen der durch die jeweils letzte vorgenommene
Aufteilung erzeugten Abschnittsgrenze und der Druckeinrichtung ein
vorbestimmtes Vielfaches der zweiten vorbestimmten Länge beträgt.
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Wenngleich mittels der bekannten
Vorrichtungen auch hervorragende Ergebnisse erzielt werden, so hat
sich dennoch herausgestellt, daß aufgrund äußerer Einflüsse eine
Verschiebung des Druckbildes in bezug auf die Höfe erfolgen kann. Insbesondere
nach einem Stillstand der Anordnungen sind teilweise nicht mehr
tolerierbare Abweichungen vorhanden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
eingangs genannte Anordnung derart auszubilden, daß Positionsverschiebungen
von auf den ersten Materialstrang aufgebrachten Elementen zu den
auf dem zweiten Materialstrang aufgebrachten Markierungen verringert
werden.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt
sich aus den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung ist eine Anordnung zum
positionsgenauen Zusammenfügen
eines ersten Materialstranges, welcher in durch Trennstellen getrennten
Abschnitten mit einer Abschnittslänge Elemente aufweist, mit
einem zweiten Materialstrang, welcher Markierungen aufweist, welche
einen vorbestimmten Abstand zueinander aufweisen, welcher bis auf
eine gegebenenfalls vorhandene Differenz der Abschnittslänge entspricht,
mit einer ersten Vorrichtung, mittels welcher die beiden Materialstränge miteinander
verbunden werden, einer Transportvorrichtung, mittels welcher die
beiden Materialstränge
um den vorbestimmten Abstand weitertransportiert werden, und mit
einer zweiten Vorrichtung, mittels welcher auf den ersten Materialstrang
immer dann ein Element aufgebracht wird, wenn nach dem Weitertransport
der beiden Materialstränge
um einen Abschnitt die Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung einem vorbestimmten Vielfachen der Abschnittslänge gegebenenfalls
zuzüglich
eines mittels einer Offseteinrichtung einstellbaren Offsets entspricht,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Sensor vorhanden ist, mittels welchem die Differenz erfaßt wird,
und der Offset in Abhängigkeit
von der Differenz eingestellt wird.
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Dadurch, daß ein Sensor vorhanden ist,
mittels welchem die Differenzen erfaßt werden, wird in vorteilhafter
Weise erreicht, daß auftretende
Positionsverschiebungen der auf dem ersten Materialstrang aufgebrachten
Elemente zu den Markierungen des zweiten Materialstranges erkannt
werden. Durch die Einstellung des Offsets in Abhängigkeit von der Differenz
können
die Positionsverschiebungen korrigiert werden.
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Das heißt, ändert sich der vorbestimmte
Abstand zwischen den Markierungen des zweiten Materialstrangs, ändert sich
der Transportweg, um den der zweite Materialstrang vorwärts bewegt
wird und, da der erste Materialstrang mit dem zweiten Materialstrang
verbunden ist, auch der entsprechende Transportweg des ersten Materialstranges.
Da die Elemente nach dem Weitertransport der beiden Materialstränge um einen
Abschnitt jedoch immer dann auf den ersten Materialstrang aufgebracht
werden, wenn die Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung ein Vielfaches der Abschnittslänge beträgt, findet
eine Verschiebung der Elemente relativ zu den auf Grund des ver änderten
Transportweges neu definierten Trennstellen statt. Durch die Einstellung
des Offsets in Abhängigkeit
der Differenz kann die Verschiebung kompensiert werden. Somit findet
eine Korrektur der Position der Elemente auf dem ersten Materialstrang auch
dann statt, wenn sich der Transportweg des ersten Materialstranges
beispielsweise durch eine Veränderung
des Abstands der auf dem zweiten Materialstrang vorhandenen Markierungen
verändert.
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Besonders vorteilhaft ist es, die
erfindungsgemäße Anordnung
zum positionsgenauen Zusammenfügen
von einer ein Druckbild aufweisenden Aluminiumfolie und einer sogenannte
Höfe aufweisenden
Kunststoffolie zu verwenden.
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Als besonders vorteilhaft hat sich
eine Ausführungsform
der Erfindung herausgestellt, bei der der Sensor derart angeordnet
ist, daß die
Länge des zweiten
Materialstranges zwischen dem Sensor und der ersten Vorrichtung
der Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung bei der Auslösung des Aufbringens des Elements
entspricht. Hierdurch detektiert der Sensor die bis zur Sensorposition
aufsummierten Differenzen. Des weiteren findet die Korrektur der Position
des Elements auf dem ersten Materialstrang in Bezug auf die erste
Vorrichtung an derselben Stelle statt, an der das Auftreten einer
Differenz der Abschnittslänge
festgestellt wird. Dies hat in vorteilhafter Weise zur Folge, daß sich die
Korrektur der Position des Elementes auf dem ersten Materialstrang sehr
einfach durchführen
läßt. Zur
Korrektur der Position des Elements auf dem ersten Materialstrang sind
im wesentlichen keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Entspricht der Offset der Differenz,
wie dies in einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
ist, findet nahezu eine hundertprozentige Korrektur statt, wodurch
ein Fehler nicht mehr erkennbar ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß die vom Sensor detektierte
Differenz durch die Anzahl der Markierungen dividiert wird, welche
der Teil des zweiten Materialstranges aufweist, welcher sich zwischen
dem Sensor und der ersten Vorrichtung beim Auslösen des Aufbringens des Elements
befindet, und der Offset dem Produkt aus dem Ergebnis der Division
und dem vorbestimmten Vielfachen der Abschnittslänge entspricht. Eine derartige
Ausführungsform
der Erfin dung ist insbesondere dann besonders vorteilhaft, wenn
der Sensor nicht an der Stelle angeordnet sein kann, an der die
Länge des
zweiten Materialstranges zwischen dem Sensor und der ersten Vorrichtung
der Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung bei der Auslösung des Aufbringens des Elements
entspricht. Denn, wenn der Sensor nicht derart angeordnet sein kann,
daß die
Länge des
zweiten Materialstranges zwischen dem Sensor und der ersten Vorrichtung
der Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung bei der Auslösung des Aufbringens des Elements
entspricht, ist es erforderlich, den Offset zu berechnen.
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Durch die Division der aufsummierten
Differenz durch die Anzahl der Markierungen, welche der Teil des
zweiten Materialstranges aufweist, welcher sich zwischen dem Sensor
und der ersten Vorrichtung beim Auslösen des Aufbringens des Elements befindet,
wird die Differenz pro Markierung bestimmt. Wird diese Differenz
mit dem vorbestimmten Vielfachen der Abschnittslänge multipliziert, welches
der Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung beim Auslösen des Aufbringens des Elements
entspricht, erhält
man eine Differenz, welche sich an der Stelle ergeben würde, wenn
die Länge
des zweiten Materialstranges zwischen dem Sensor und der ersten
Vorrichtung der Länge
des ersten Materialstranges zwischen der ersten Vorrichtung und
der zweiten Vorrichtung bei der Auslösung des Aufbringens des Elements
entspricht. Stellt man den Offset entsprechend der so berechneten
Differenz ein, erhält
man wieder eine sehr gute Korrektur der Abweichung.
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Mittels der erfindungsgemäßen Anordnung ist
es möglich,
insbesondere nach einem Stillstand einer Blister-Verpackungsmaschine,
nachdem sich die Position des Druckbildes B bezogen auf die Vertiefungen
regelmäßig verschoben
hat, in sehr kurzer Zeit wieder die Positionsgenauigkeit des Druckbildes B
herzustellen.
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Wenngleich die Erfindung im wesentlichen auch
anhand einer aus der
DE
195 25 713 C1 bekannten Druckvorrichtung beschrieben wurde,
so sind ihre Einsatzmöglichkeiten
nicht auf die Verwendung einer derartigen Druckvorrichtung beschränkt. Sofern
es sich bei den beiden Materialsträngen überhaupt um zwei miteinander
zu verbindende Folien handelt, bei denen auf eine Folie ein Druckbild
aufgebracht wird, kann dieses Druckbild mit jeder beliebigen Druckvorrichtung,
insbesondere mit einem sogenannten Plattendrucker, Flexodrucker
oder Siebdrucker aufgebracht werden.
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Des weiteren ist es nicht erforderlich,
daß der abschnittsweise
Weitertransport der beiden Materialstränge diskontinuierlich erfolgt.
Die Erfindung läßt sich
ebenso bei einer Anordnung verwenden, bei welcher beispielsweise
entsprechend der
DE
198 50 275 A1 die Materialstränge kontinuierlich weiterbewegt
werden.
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Es folgt die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es zeigt
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung,
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2 eine
schematische Darstellung von zwei zusammenzufügenden Folien, bei welchen
der vorbestimmte Abstand der Abschnittslänge entspricht,
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3 eine
schematische Darstellung von zwei zusammenzufügenden Folien, bei welchen
der vorbestimmte Abstand der Markierungen kleiner als die Abschnittslänge ist,
und
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4 eine
schematische Darstellung von zwei zusammenzufügenden Folien, bei welchen
der vorbestimmte Abstand der Markierungen größer als die Abschnittslänge ist.
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Wie 1 entnommen
werden kann, wird in erfindungsgemäßer Weise ein als Aluminiumfolie ausgebildeter
erster Materialstrang 1 in einer als Siegelstation ausgebildeten
ersten Vorrichtung 3 mit einem als Kunststoffolie ausgebildeten
zweiten Materialstrang 2 verbunden. Die Kunststoffolie 2 weist
als sogenannte Höfe
bezeichnete Vertiefungen auf. Mehrere Vertiefungen sind jeweils
zu einer Gruppe zusammengefaßt,
von der die in Transportrichtung gesehen vordere Kante des ersten
Ho fes eine Markierung 2a darstellt. Die Markierungen 2a befinden sich
in einem vorbestimmten Abstand A2 zueinander.
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Die Höfe werden mit einem Prägewerkzeug 15 in
die Kunststoffolie 2 geprägt, welche von einer Rolle 14 abgewickelt
wird.
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In einer in 1 nicht dargestellten Füllstation
werden in die Höfe
Tabletten eingelegt. Nach dem Einlegen der Tabletten werden die
Höfe in
der Siegelstation 3 mit der Aluminiumfolie 1 versiegelt.
Hierdurch entsteht eine sogenannte Blisterverpackung. Da derartige
Blisterverpackungen regelmäßig Informationen
enthalten müssen,
weist die Aluminiumfolie 1 ein Druckbild B auf. Es ist
zwingend erforderlich, daß das
Druckbild B relativ zu den Höfen
positionsgenau angeordnet ist.
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Zum Bedrucken der Aluminiumfolie 1,
welche von einer Rolle 13 abgewickelt wird, wird diese durch
einen Drucker 4 geführt,
in dem die Aluminiumfolie 1 kontinuierlich weiter transportiert
wird. Zur Auslösung
eines Druckvorgangs besitzt der Drucker 4 einen Eingang 4a.
In Transportrichtung der Aluminiumfolie 1 wird diese hinter
dem Drucker 4 um eine erste Umlenkrolle 12 umgelenkt.
Hinter der ersten Umlenkrolle 12 umschlingt die Aluminiumfolie 1 S-förmig eine
Tänzerwalze 10 sowie
eine Oftsetwalze 6. Die Tänzerwalze 10 sowie
die Offsetwalze 6 befinden sich jeweils im Grund von Schlaufen,
welche durch den Verlauf der Aluminiumfolie 1 gebildet
werden. Hinter der Offsetwalze 6 wird die Aluminiumfolie 1 um
eine zweite Umlenkwalze 11 umgelenkt. Hinter der zweiten
Umlenkwalze 11 befindet sich eine Transportvorrichtung 5,
mittels welcher die Aluminiumfolie 1 diskontinuierlich
um die Länge
A1 eines Abschnitts, innerhalb welchem das Druckbild B positionsgenau
angeordnet sein muß,
weiterbewegt. Zwischen den Abschnitten befindet sich eine theoretische
Trennstelle T.
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Vor der Entnahmevorrichtung 5 ist
die Siegelvorrichtung 3 angeordnet, in der die Aluminiumfolie 1 mit
der Kunststoffolie 2 verbunden wird. Mittels der Transportvorrichtung 5 wird
somit auch die Kunststoffolie 2 weiterbewegt.
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Die beiden Folien 1, 2 werden
mittels der Transportvorrichtung 5 jeweils solange vorwärts bewegt,
bis sich die durch die Vorderkante einer jeweils ersten Vertiefung gebildete
Markierung 2a jeweils an einem Fixpunkt T0 der Siegelstation 3 befindet.
Das heißt,
die beiden Folien 1, 2 werden jeweils solange weiterbewegt,
bis sich die Vorderkante 2a der ersten Vertiefung der nächsten Gruppe
von Vertiefungen am Fixpunkt T0 befindet. Da die Vorderkanten 2a sich
in einem vorbestimmten Abstand A2 zueinander befinden, werden beide
Folien 1, 2 jeweils um den vorbestimmten Abstand
A2 weiterbewegt.
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Die Tänzerwalze 10 und die
Offsetwalze 6 sind so angeordnet, daß sie gegeneinander zu- und voneinander
weg bewegt werden können.
Während die
Offsetwalze 6 feststellbar ist und nur mittels Verstelleinheit 6a bewegbar
ist, ist die Tänzerwalze 10 frei
beweglich.
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Im unteren Bereich der die Tänzerwalze 10 umschlingenden
Schlaufe der Aluminiumfolie 1 ist ein Tänzerwalzensensor 9 angeordnet.
Der Tänzerwalzensensor 9 ist
als Lichtschranke ausgebildet und hat einen Ausgang 9a.
Am Ausgang 9a des Tänzerwalzensensors 9 erscheint
stets dann ein Signal, wenn sich die Tänzerwalze 10 in einer
bestimmten Position vor dem Tänzerwalzensensor 9 befindet. Der
Ausgang 9a des Tänzerwalzensensors 9 ist
mit dem Eingang 4a des Druckers 4 verbunden.
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Während
der Zeit, während
sich die Folien 1, 2 in Ruhe befinden, vergrößert sich
bei einem kontinuierlichen Durchlauf von Aluminiumfolie 1 durch
den Drucker 4 der Teil der Aluminiumfolie 1, welcher
sich zwischen dem Fixpunkt T0 und dem Drucker 4 befindet.
Hierdurch senkt sich die Tänzerwalze 10 nach unten.
Die Tänzerwalze 10 senkt
sich solange nach unten, bis die beiden Folien 1, 2 durch
die Transportvorrichtung 5 weiterbewegt werden. Die Darstellung in
der 1 entspricht etwa
dem Zeitpunkt, zu dem die Transportvorrichtung 5 beginnt,
die beiden Folien 1, 2 weiterzubewegen.
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Durch den Transport der beiden Folien 1, 2, welcher
mit einer Geschwindigkeit geschieht, die einem Vielfachen der Geschwindigkeit
entspricht, mit der die Aluminiumfolie 1 durch den Drucker 4 bewegt wird,
verkürzt
sich die Länge
der Aluminiumfolie 1 zwischen dem Fixpunkt T0 und dem Drucker 4. Durch
die Verkürzung
der Länge
wird die Tänzerwalze 10 nach
oben bewegt, so daß sie
sich oberhalb des Tänzerwalzensensors 9 befindet.
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Nachdem die Weiterbewegung der beiden Folien 1, 2 durch
die Transportvorrichtung 5 beendet ist und sich die beiden
Folien 1, 2 wieder in Ruhe befinden, senkt sich
die Tänzerwalze 10 durch
den kontinuierlichen Transport von Aluminiumfolie 1 durch den
Drucker 4 wieder nach unten. In dem Augenblick, in dem
die Tänzerwalze 10 die
Position hat, in der der Tänzerwalzensensor 9 über seinen
Ausgang 9A ein Signal an den Eingang 4A des Druckers
abgibt, beträgt
die Länge
der Aluminiumfolie 1 zwischen dem Fixpunkt T0 und der dem
Anfang eines zu bedruckenden Abschnitts entsprechenden Stelle T
beispielsweise das zwölffache
der Länge
A1 eines Abschnitts. Da der Drucker 4 genau in dem Augenblick ein
Signal zum Drucken erhält,
wird das Druckbild genau an den Anfang T eines zu bedruckenden Abschnitts
gesetzt.
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Solange die Länge A1 eines zu bedruckenden
Abschnitts mit dem vorbestimmten Abstand A2, in dem die Markierungen 2a zueinander
angeordnet sind, übereinstimmt,
wird eine sehr genaue Positionierung eines Druckbildes B in einem
jeweiligen zu bedruckenden Abschnitt erreicht. Da sich der vorbestimmte
Abstand A2 jedoch beispielsweise aufgrund von äußeren Einflüssen ändern kann und nicht mehr der
Abschnittslänge
A1 entspricht sondern der Abschnittslänge A1 zuzüglich beziehungsweise abzüglich einer
Differenz D, werden die beiden Folien 1, 2 und
damit die Aluminiumfolie 1 um die Abschnittslänge A1 zuzüglich beziehungsweise
abzüglich
der Differenz D weiterbewegt. Da das Druckbild B aber unabhängig von
der Größe des Weitertransports
der Aluminiumfolie 1 auf die Aluminiumfolie 1 aufgebracht
wird, findet eine Verschiebung der Position des Druckbildes B gegenüber den
Vertiefungen der Kunststoffolie statt.
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Die Anordnung weist daher einen Kantensensor 7 auf,
mittels welchem feststellbar ist, um welchen Weg sich die Position
einer vorderen Kante 2a der ersten Vertiefung einer Gruppe
von Vertiefungen verschoben hat. Hat sich bei den Gruppen von Vertiefungen,
welche sich zwischen dem Kantensensor 7 und dem Fixpunkt
T0 befinden, der vorbestimmte Abstand A2 der vorderen Kante der
ersten Vertiefung einer Gruppe von Vertiefungen zur vorderen Kante 2a der
ersten Vertiefung der nächsten Gruppe
von Vertiefungen nicht verändert,
gibt der Kantensensor 7 ein Signal ab, welches einem korrekten
Abstand entspricht.
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Hat sich bei den Gruppen von Vertiefungen, welche
sich zwischen dem Kantensensor 7 und dem Fixpunkt T0 befinden,
der vorbestimmte Abstand A2 der vorderen Kante 2a der ersten
Vertiefung einer Gruppe von Vertiefungen zur vorderen Kante 2a der ersten
Vertiefung der nächsten
Gruppe von Vertiefungen verkürzt,
gibt der Kantensensor 7 ein Signal ab, welches der Summe
der einzelnen Verkürzungen des
Abstands A2 der vorderen Kanten 2a der ersten Vertiefungen
entspricht.
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Hat sich bei den Gruppen von Vertiefungen, welche
sich zwischen dem Kantensensor 7 und dem Fixpunkt T0 befinden,
der vorbestimmte Abstand A2 der vorderen Kante 2a der ersten
Vertiefung einer Gruppe von Vertiefungen zur vorderen Kante 2a der ersten
Vertiefung der nächsten
Gruppe von Vertiefungen vergrößert, gibt
der Kantensensor 7 ein Signal ab, welches der Summe der
einzelnen Vergrößerungen
des Abstands A2 der vorderen Kanten 2a der ersten Vertiefungen
entspricht.
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In einer mit dem Kantensensor 7 verbundenen
Steuerung 8 wird aus dem Signal des Kantensensors 7 die
Verkürzung
beziehungsweise die Vergrößerung des
Abstands A2 der vorderen Kanten 2a der ersten Vertiefungen
von zwei aufeinanderfolgenden Gruppen von Vertiefungen ermittelt.
Dies geschieht dadurch, daß die
vom Kantensensor 7 detektierte Summe aller Verschiebungen
durch die Anzahl der Gruppen von Vertiefungen geteilt wird, welche sich
zwischen dem Kantensensor 7 und dem Fixpunkt T0 befinden.
Dieser Wert wird in der Steuerung 8 dann mit dem Vielfachen
der Abschnittslänge
A1 multipliziert, welches der Länge
des Teils der Aluminiumfolie 1 zugrunde liegt, welche sich
zwischen dem Fixpunkt T0 und dem Drucker 4 befindet. Um
diesen Wert wird die Offsetwalze 6 dann mittels der Verstellvorrichtung 6a verschoben.
Hierdurch wird eine Korrektur der Position des Druckbildes B auf
der Aluminiumfolie 1 erreicht.
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Der vorstehend beschriebene Korrekturvorgang
wird nachfolgend anhand der 2 bis 4 beschrieben.
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Bei dem in 2 dargestellten Zustand entspricht die
Abschnittslänge
A1 der Aluminiumfolie 1 dem vorbestimmten Abstand A2 der
Kunststoffolie 2, in dem sich die vorderen Kanten 2a der
ersten Vertiefungen von zwei aufeinanderfolgenden Gruppen von Vertiefungen
befinden. Die Vorderkante 2a der ersten Vertiefung, welche
sich vor dem Kantensensor 7 befindet, befindet sich in
der Mitte eines vom Kantensensor 7 erfaßbaren Bereichs 7b.
Die Offsetwalze 6 befindet sich in ihrer Grundstellung.
Das heißt,
sie ist so eingestellt, daß der
Drucker 4 das Druckbild B so auf die Aluminiumfolie 1 aufbringt,
daß es
jeweils an der Trennstelle T zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Abschnitten beginnt.
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Bei dem in 3 dargestellten Zustand hat sich der
vorbestimmte Abstand A2, in dem die vorderen Kanten 2a der
vorderen Vertiefungen von zwei aufeinanderfolgenden Gruppen von
Vertiefungen angeordnet sind, verringert, wie dies beispielsweise
bei einer Schrumpfung der Kunststoffolie 2 vorkommen kann.
Der vorbestimmte Abstand A2 entspricht somit nicht mehr der Abschnittslänge A1 der
Aluminiumfolie 1. Er hat sich um eine Differenz D- verringert.
Somit erfolgt der Weitertransport der Aluminiumfolie 1 nicht
mehr um die Abschnittlänge
A1 sondern um den um die Differenz D- geringeren vorbestimmten Abstand
A2, was wiederum zur Folge hat, daß das Druckbild B bezogen auf
die vorhergehenden Trennstellen T im vorhergehenden Abschnitt beginnen würde. Durch
eine Korrektur der Position der Offsetwalze 6 wird die
Position des Druckbildes B soweit verschoben, bis es sich an der
dem Weitertransport der Aluminiumfolie 1 um die Abschnittslänge A1 abzüglich der
Differenz D- entsprechenden neuen Trennstelle T- befindet.
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Durch die Verringerung des vorbestimmten Abstands
A2 befindet sich die vordere Kante 2a der ersten Vertiefung,
welche sich vor dem Kantensensor 7 befindet, nicht mehr
in der Mitte des vom Kantensensor 7 abgedeckten Bereichs 7b sondem
am rechten Rand. Die Vorderkante 2a der ersten Vertiefung hat
sich um den Betrag F-, welcher der Summe der Differenzen D- der
sich zwischen dem Fixpunkt T0 und dem Kantensensor 7 befindlichen
Gruppen von Vertiefungen entspricht, nach rechts verschoben. Das
infolgedessen veränderte
Ausgangssignal des Kantensensors 7 wird zur Korrektur des
durch die Offsetwalze 6 eingestellten Offsets verwendet.
Das heißt,
die Position der Offsetwalze 6 wird soweit verändert, bis
sich das Druckbild B an der neuen Trennstelle T- befindet.
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Bei dem in 4 dargestellten Zustand hat sich der
vorbestimmte Abstand A2 vergrößert. Der vorbestimmte
Abstand A2 entspricht somit nicht mehr der Abschnittslänge A1 der
Aluminiumfolie 1. Er hat sich um eine Differenz D+ vergrößert. Somit
erfolgt der Weitertransport der Aluminiumfolie 1 nicht mehr
um die Abschnittslänge
A1 sondern um den um die Differenz D+ vergrößerten vorbestimmten Abstand
A2, was wiederum zu Folge hat, daß das Druckbild B bezogen auf
die vorhergehenden Trennstellen T in einem Abstand zur Trennstelle
T beginnen würde.
Durch eine Korrektur der Position der Offsetwalze 6 wird
die Position des Druckbildes B soweit verschoben, bis es sich an
der dem Weitertransport der Aluminiumfolie 1 um die Abschnittslänge A1 zuzüglich der
Differenz D+ entsprechend der neuen Trennstelle T+ befindet.
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Durch die Verringerung des vorbestimmten Abstands
A2 befindet sich die vordere Kante 2a der ersten Vertiefung,
welche sich vor dem Kantensensor 7 befindet, nicht mehr
in der Mitte des vom Kantensensor 7 abgedeckten Bereichs 7b sondem
am linken Rand. Die Vorderkante 2a der ersten Vertiefung hat
sich um den Betrag F+, welcher der Summe der Differenzen D+ der
sich zwischen dem Fixpunkt T0 und dem Kantensensor 7 befindlichen
Gruppen von Vertiefungen entspricht, nach links verschoben. Das infolgedessen
veränderte
Ausgangssignal des Kantensensors 7 wird zur Korrektur des
durch die Offsetwalze 6 eingestellten Offsets verwendet.
Das heißt, die
Position der Offsetwalze 6 wird soweit verändert, bis
sich das Druckbild B an der neuen Trennstelle T+ befindet.