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DE10243941B4 - Schutzummantelung - Google Patents

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DE10243941B4
DE10243941B4 DE10243941A DE10243941A DE10243941B4 DE 10243941 B4 DE10243941 B4 DE 10243941B4 DE 10243941 A DE10243941 A DE 10243941A DE 10243941 A DE10243941 A DE 10243941A DE 10243941 B4 DE10243941 B4 DE 10243941B4
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/04Protective tubing or conduits, e.g. cable ladders or cable troughs
    • H02G3/0462Tubings, i.e. having a closed section
    • H02G3/0481Tubings, i.e. having a closed section with a circular cross-section

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Schutzummantelung (1) für längliche Körper (9, 90), insbesondere Kabelbäume, Rohre oder dergleichen, wobei die Schutzummantelung (1) zumindest aus einer dem Körper (9, 90) zugewandten Schutzschicht (2) besteht und die Schutzummantelung (1) den Körper (9, 90) derart zu umgeben vermag, dass ein erstes Randteil der Schutzummantelung (1) überlappend auf einem zweiten Randteil der Schutzummantelung (1) zu liegen kommt, wobei das erste Randteil Verhakungselemente (3) trägt und das zweite Randteil mit den Verhakungselementen, insbesondere haltend, zusammenwirkende Gegenelemente (4) aufweist dadurch gekennzeichnet, dass der erste Randteil als dünner Streifen der Verhakungselemente (3) auf der bei der Ummantelungsmontage dem Körper (9/90) abgewandten Oberseite der Schutzschicht (2) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzummantelung für längliche Körper, insbesondere Kabelbäume, Rohre oder dergleichen, wobei die Schutzummantelung zumindest aus einer dem Körper zugewandten Schutzschicht besteht und die Schutzummantelung den Körper derart zu umgeben vermag, daß ein erstes Randteil der Schutzummantelung überlappend auf einem zweiten Randteil der Schutzummantelung zu liegen kommt, wobei das erste Randteil Verhakungselemente trägt und das zweite Randteil mit den Verhakungselementen, insbesondere haltend, zusammenwirkende Gegenelemente aufweist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Schutzummantelung, die auf ihrer ersten Seite Verhakungselemente trägt und welche auf ihrer zweiten (Rück-)Seite mit den Verhakungselementen zusammenwirkende Gegenelemente aufweist und die Schutzummantelung den Körper derart zu umgeben vermag, daß die Schutzummantelung teilweise derart überlappt, daß im Überlappungsbereich die Verhakungselmente und die Gegenelemente haltend zusammenwirken.
  • Es ist bekannt Kabel, Kabelbäume und so weiter in Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen zu verlegen. Dort können diese aufgrund der auftretenden Vibrationen Klappergeräusche erzeugen. Darüberhinaus besteht die Gefahr, daß durch die Erschütterungen die Kabelisolierungen insbesondere an Blechkanten, rauhen Oberflächen und so weiter aufgerieben, verletzt, aufgescheuert werden.
  • Im Stand der Technik sind Schutzummantelungen bekannt, die das Prinzip eines Klettverschlußes ausnützen. Die Schutzummantelung besteht dabei aus einer Trägerschicht, die auf ihrer ersten Seite Verhakungselemente trägt und auf ihrer zweiten Seite, ihrer Rückseite, mit den Verhakungselementen zusammenwirkende Gegenelemente besitzt. Dabei wirken Verhakungselement und Gegenelement im Sinne eines Klettverbundes zusammen. Die Schutzummantelung wird nun derart um den Körper gelegt, daß die Schutzummantelung im Randbereich teilweise überlappt, so daß im Überlappungsbereich die Verhakungselemente und die Gegenelemente haltend zusammenwirken.
  • Es sind auch für die Ausbildung der Klettverbindung die verschiedensten Konzepte bekannt. Üblicherweise besteht das Verhakungselement als Klettfolienbahn aus Polyethylen, Polypropylen oder Polyamiden. Die Verhakungselemente stehen in hoher Dichte auf dieser Fläche vor und bilden eine gewisse Rauhigkeit.
  • Die DE 200 21 786 U1 beschreibt eine Schutzummantelung für Kabel, Leitungen, Litzen, Hüllrohre und dergleichen langgestreckte, bewegliche Gegenstände, die in rotierenden bzw. vibrierenden Maschinen, Anlagen oder Fahrzeugen verlegt werden, insbesondere für Kabelbäume in Fahrzeugen. Die Schutzummantelung umfasst eine widerstandsfähige Außenschicht aus einem Flausch- bzw. Veloursband mit einer darauf kaschierten Innenschicht aus Naturwolle oder synthetischem Vlies oder Polyurethanschaumstoff. An der Längskante der Außenschicht ist ein Hakenband befestigt. Das Hakenband besteht aus einem Trägerband und Hakenband. Das Trägerband und die Außenschicht sind in einer Überlappungszone miteinander verschweißt.
  • Die DE 100 30 078 A1 beschreibt eine Schutzummantelung für längliche Körper, insbesondere Kabelbäume etc. mit einer Flächenbahn, insbesondere einer Folienbahn, an deren erster Seite Verhakungselemente und an deren der ersten Seite gegenüberliegenden Seite zu den Verhakungselementen korrespondierende Schlaufenelemente angeordnet sind. Die Verhakungselemente liegen auf der den zu schützenden Körper zugewandten Seite.
  • Es ist nun aber gefunden worden, daß diese rauhe Oberfläche der Verhakungselemente ebenfalls die Isolierungen der elektrischen Kabel beschädigen kann.
  • Des Weiteren hat sich ergeben, daß die bekannten Trägerschichten verhältnismäßig steif sind im Querschnitt und im Einsatz nicht unbedingt ihre Gestalt über einen längeren Zeitraum behalten, sondern sich aufwerfen.
  • Die vorliegende Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Schutzummantelung zur Verfügung zu stellen, die zum einen in ihrer Montage einfach ist aber gleichzeitig die ummantelten Körper möglichst gut schützt.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Schutzummantelung bei der der erste Randteil als dünner Streifen der Verhakungselemente auf der Oberseite, insbesondere als Innenschicht, der Schutzschicht angeordnet ist. Dieser erfindungsgemäße Vorschlag läßt sich in einfacher Weise montieren. Er wird einfach um den zu schützenden Körper, zum Beispiel ein Kabelbaum und so weiter, herumgelegt, im Randbereich weist die Schutzummantelung zum Beispiel den Klettverbund, bestehend aus Verhakungselementen und Gegenelementen, auf. In einer einfachen Ausgestaltung ist zum Beispiel vorgesehen, daß eine Schutzschicht aus verhältnismäßig weichen Material, zum Beispiel einem Vlies oder textilem Material in seinen länglichen Randbereichen den Klettverbund trägt. Die Schutzschicht kann dem Körper abgewandt entsprechend verstärkt sein. Der erfindungsgemäße Vorschlag kombiniert die einfache Montage der Klettverbindung mit dem optimalen Schutz des ummantelten Körpers.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird aber auch von einer Schutzummantelung gelöst, welche eine Trägerschicht aufweist, die auf ihrer (Vorder-)Seite Verhakungselemente trägt und auf der Rückseite damit zusammenwirkende Gegenelemente aufweist. Bei dieser Ausgestaltungsvariante der erfindungsgemäßen Lösung wird vorgeschlagen, daß die Verhakungselemente auf der ersten (Vorder-) Seite fast vollständig von einer Schutzschicht abgedeckt sind, die nur im seitlichen Überlappungsbereich die Verhakungselemente freigibt. Dieser Vorschlag ist insbesondere produktionstechnisch von Vorteil, da die Schutzummantelung problemlos als flächiges Gebilde produziert werden kann und entsprechend konfektioniert wird. Die Schutzschicht wird dabei zum Beispiel als ablösbares Vlies auf die Verhakungselemente aufgelegt und durch diese an der Schutzummantelung gehalten. Im Randbereich gibt die Schutzschicht die Verhakungselemente frei, welche mit den Gegenelementen zusammenwirken und so nicht die zu schützenden Kabel beziehungsweise deren Isolierungen berühren.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge sehen, daß die Schutzummantelung zumindest einseitig gefaltet ist, derart, daß zwei Bereiche der Trägerschicht übereinanderliegend verbunden werden. Üblicherweise werden die Schutzummantelungen U-förmig gefaltet, um die Kabel, die zu ummanteln sind, aufzunehmen. Sind die Kabel dann eingelegt, werden die beiden hochstehenden Schenkel des U's nach innen gefaltet und über den Klettverbund verbunden. Nun ergibt es sich aber, daß diese U-Form nicht formstabil ist, sie stellt sich im Gebrauch auf. Des Weiteren ist eine vorkonfektionierte Schutzummantelung, mit entsprechend umgebogenen Bereichen, sehr voluminös, da diese entspechend U-förmig geformt mehr Platz aufnehmen, als wenn sie flach zusammengefaltet wären.
  • Eine erfindungsgemäße Weiterentwicklung sieht dabei nun vor, daß die Schutzummantelung zumindest einseitig gefaltet ist, derart, daß zwei Bereiche der Trägerschicht übereinanderliegend verbunden werden können. Im Gegensatz zu den bekannten Lösungen nach dem Stande der Technik wird eine Faltung vorgesehen und keine U-förmige Tasche. Bei vorkonfektionierten Schutzummantelungen liegt der Vorteil unmittelbar auf der Hand, der Platzbedarf für diese ist deutlich geringer. Gleichzeitig wird durch die Umfaltung und den nachfolgenden Verbund im Randbereich die ganze vorkonfektionierte Schutzummantelung deutlich formstabiler und daher im Einsatz zuverlässiger. Hierbei ist zu beachten, daß für diese Form der Schutzummantelung gegebenenfalls auch eigenständig unabhängig auf die Ausbildung der Schutzschicht Schutz begehrt werden kann.
  • Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung ist vorgesehen, daß die beiden Trägerschichtbereiche durch eine Naht, eine Verklebung oder Verschweißung miteinander verbunden sind. Insbesondere das Einbringen einer Naht ist bei einem Massenprodukt problemlos möglich, da dies produktionstechnisch automatisiert vorgesehen werden kann. Das Vernähen von großflächigen Bahnenwaren ist automatisiert beherrscht. Alternativ kann eine Verklebung oder Verschweißung oder Heißsiegelung vorgesehen werden. Entsprechend den eingesetzten Materialien kann mit einer Heißsiegelung oder Verschweißung ebenfalls ein Verbund der beiden Trägerschichtbereiche, die Überlappen oder aufeinander gefaltet sind, erreicht werden.
  • Bevorzugterweise ist vorgesehen, daß der Verbund im Randbereich der gefalteten Schutzummantelung vorgesehen ist. Dieser kann unmittelbar an der Kante oder mit einem gewissen Abstand hiervon vorgesehen sein.
  • Günstigerweise ist mindestens eine Faltung vorgesehen, üblicherweise wird aber durch eine doppelte Faltung ein Schlauch erzeugt, der in einem gewissen Bereich eine Überlappung aufweist, welche der Verbindung und Befestigung der Ummantelung an dem Körper dient. Eine solche Ausgestaltung wird insbesondere bei zu ummantelnden Leitungen und dergleichen gewählt werden, wohingegen bei der Ummantelung von Rohren auf eine entsprechende Falzung oder Faltung normalerweise verzichtet wird.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Trägerschicht als Folienbahn ausgebildet ist. die Folienbahn kann dabei aus einem noch zu beschreibenden Kunststoff bestehen, prinzipiell ist es aber möglich, die Trägerschicht auch aus anderen, ausreichend stabilen gegebenenfalls auch verstärkten Materialien wie Pappe, Papier, Metall und so weiter zu bilden.
  • Es ist gefunden worden, daß die Trägerschicht bevorzugt eine Dicke von ca. 0,1 mm bis 1,0 mm aufweist, gute Ergebnisse wurden mit Trägerschichtdicken von 0,1 mm bis 0,3 mm erreicht. Die Trägerschicht sollte auf der einen Seite der Schutzummante lung eine ausreichende Stabilität verleihen, gleichzeitig aber eine gewisse Verformbarkeit zulassen, insbesondere um die Schutzummantelung falten zu können. Mit Trägerschichten in der angegebenen Dicke wurden hier diesbezüglich zur Erreichung der vorgenannten Ziele gute Ergebnisse erreicht.
  • Es ist von Vorteil, daß die Verhakungselemente einstückig mit der Trägerschicht verbunden sind. Es sind entsprechend vorgefertigte Trägerschichten mit Verhakungselementen für Klettverbunde bekannt, die im Rahmen der Erfindung eingesetzt werden können. Diese Trägerschichten sind insbesondere als extrudierte Klettfolienbahnen bekannt. Prinzipiell ist es aber auch möglich, daß die Verhakungselemente in einem separaten Prozeß auf die Trägerschicht aufgebracht, aufgeklebt, auf laminiert oder sonst befestigt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Schutzschicht vor der Ummantelung des Körpers als Transportschutz wirkt. Bei den bekannten Schutzummantelungen ist auf der Rückseite der Trägerschicht eine textile Schicht, Velour, Wirkwarenvelour oder dergleichen vorgesehen, welches als Gegenelement für die Verhakungselemente dient. Die Verhakungselemente verhaken sich in den Schlingen der textilen Schicht. Werden während des Transportes, also noch vor Montage der Ummantelung, die Verhakungselemente offen gelassen, so ergibt es sich, daß die Verhakungselemente sich unkontrolliert mit anderen Schutzummantelungen und so weiter verhaken und verkrallen können. Es besteht auch die Gefahr, daß diese Schutzummantelungen beim Trennen entsprechend beschädigt werden. Es ist daher bekannt, ein verhältnismäßig günstiges Vlies als Transportschutz vorzusehen, welches nach dem Stand der Technik vor Montage komplett abgezogen worden ist. Umgekehrt wird nun natürlich die Schutzschicht bei der Produktion der Schutzummantelung bereits aufgelegt, wodurch diese während des Transportes der Schutzummantelung von der Produktion zur Montage als Transportschutz wirkt.
  • In einer Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Schutzummantelung wird vorgeschlagen, daß die Schutzschicht derart trennbar unterteilt auf der Trägerschicht aufliegt, daß ein Schutzschichtteil im Überlappungsbereich vor der Ummantelungsmontage entfernbar ist. Nach der Erfindung ist die Anordnung einer Schutzschicht auf der gesamten Trägerschicht nicht notwendig. In einem gewissen Bereich ist vorgesehen, daß die Schutzschicht entfernt ist, damit die Verhakungselemente frei werden, die dann mit den Gegenelementen zusammenwirken können. Dabei können diese Bereiche entweder flächig durchlaufend sein oder abschnittsweise ausgebildet sein. Günstigerweise wird die Schutzschicht entsprechend trennbar unterteilt, zum Beispiel vorgestanzt, perforiert oder ausgestanzt ausgebildet auf der Trägerschicht bei der Produktion angeordnet, um einen möglichst vollständigen Transportschutz zu ergeben, wobei dann der nicht benötigte Bereich der Schutzschicht, nämlich im Überlappungsbereich, dort wo die Verhakungselemente benötigt werden, kurz vor der Ummantelungsmontage entfernt wird. Die Gefahr von unerwünschten Verhakungen wird dadurch zuverlässig vermieden.
  • Erfindungsgemäß wird vorgesehen, daß die Verhakungselemente beziehungsweise Gegenelemente nach einem Klettverbundprinzip zusammenwirken. Dieses im Bereich der Technik hinlänglich bekannte Prinzip eignet sich hervorragend für die Erfindung, da diese eine leicht lösbare und auch wiederverwendbar, keinen Klebstoff voraussetzende Verbindungstechnik darstellt. Gleichzeitig können über Klettverbundprinzipien für die Anwendung ausreichende Haltekräfte übertragen werden. Für die Ausgestaltung des Klettverbundes sind zum einen Verhakungselemente bekannt, die andererseits mit entsprechenden Gegenelementen haltend zusammenwirken. Hierzu gibt es verschiedene Prinzipien. Es sind Verhakungselemente mit Pilzform, spezieller Grundrißform des Pilzes beziehungsweise des Pilzkopfes, mit Wiederhaken, pyramidal, pyramidalstumpf bekannt. Je nach Auslegung des Klettverbundprinzipes wirken diese Verhakungselemente mit entsprechend ausgebildeten Gegenelementen zusammen, wobei diese zum Beispiel als textile Schicht, als Schlauf- und als Schlingenmaterial ausgebildet ist, in welche die mit Wiederhaken ausgestatteten Verhakungselemente haltend eingreifen.
  • Es ist aber auch bekannt, daß die Gegenelemente gleichartig wie die Verhakungselemente ausgebildet sind. Zum Beispiel sind pyramidal ausgebildete Klettverbundsysteme bekannt, die mit entsprechend gleichartig ausgebildeten zweiten Folien haltend zusammenwirken. Das gleiche Prinzip ist auch bei pilzförmig ausgebildeten Verhakungs-/Gegenelementen bekannt. Die Erfindung ist letztendlich auf die spezielle Ausgestaltung der Ausbildung der Verhakungselemente und der Gegenelemente nicht beschränkt. Die vorgenannten Ausführungsbeispiele stellen eine nicht abschließende Auswahl der Möglichkeiten dar.
  • Des Weiteren ist vorgesehen, daß die Gegenelemente auf der Trägerschicht aufgeklebt, auf laminiert und/oder teilverklebt sind. Alternativ ist vorgesehen, daß die Trägerschicht die Gegenelemente einstückig angeformt aufweist. Dies kann durch entsprechende Herstellprozesse problemlos erreicht werden. Günstigerweise wird als Gegenelement ein Wirkwarenvelour, eine textile Schicht, ein Vlies, Velour oder sonstiges Schlaufen- oder Schlingenmaterial vorgesehen. Insbesondere wenn das Gegenelement auch gleichzeitig. die Funktion einer Schutzschicht besitzt, wie dies ebenfalls in einer erfindungsgemäßen Variante noch beschrieben werden wird, besitzt das Gegenelement auch eine ausreichende Elastizität und geringe Steifigkeit, um die Oberflächen, insbesondere die Isolierungen nicht zu beschädigen. Das weiche textile Material bietet sich dafür ebenfalls an.
  • Hieraus ergibt sich auch gleichzeitig, daß das Material der Schutzschicht aus entsprechend weichem Material geschaffen ist.
  • Bevorzugterweise sind auch hierzu textile Materialien, ebenfalls Wirkwarenvelour, Vlies, Velour, Schlaufen- oder sonstiges Schlingenmaterialien einsetzbar.
  • Für die Wahl des Materiales der Trägerschicht, der Folienbahn, der Verhakungselemente beziehungsweise der Gegenelemente kann auf einen reichen Schatz der Technik zurückgegriffen werden. Bevorzugt werden hierfür Kunststoffe eingesetzt. Insbesondere Polyprolylen, Polyethylen, Polyamid, Polytetraflourethylen, Polyurethan oder sonstige thermoplastische Polyesterelastomere, thermoplastische Polykontensate oder sonstige Fluorkunststoffe sind einsetzbar. Der Vorteil dieser Materialien besteht insbesondere darin, daß aus Kunststoffen sowohl eine Faser wie auch eine Folie (für die Folienbahn der Trägerschicht) gewonnen werden kann. Ein einstofflicher Aufbau der Schutzummantelung bietet insbesondere Vorteile bei der oftmals nachfolgenden Verwertung (gerade im Automobilbau).
  • Die entsprechenden textilen Materialien können ebenfalls aus Kunstfasern der vorgenannten Kunststoffe geschaffen werden.
  • Es wird insbesondere auch ein Verfahren zur Herstellung, insbesondere als Schutzummantelung dienenden Materials beschrieben, welches aus einer Trägerschicht und zumindest einseitig auf der Trägerschicht angeordneten Verhakungs- oder Gegenelemente, Velours oder dergleichen, besteht, wobei die erwärmte, gegebenenfalls zähflüssige Material-Rohmasse aus einem Extruder austritt und die Material-Rohmasse zwischen einer Kaltwalze und einer Putzwalze hindurchgeführt wird. Bei der Herstellung dieses Materials, welches als Schutzummantelung im Sinne dieser Anmeldung dient, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, insbesondere das Velours- oder Schlingenmaterial beziehungsweise die Gegenelemente mit einer Kleberschicht, wie es zum Beispiel in der 1 mit der Kleberschicht 50 angedeutet ist mit der Trägerschicht zu verbinden.
  • Im Stand der Technik ist dabei der Ablauf wie folgt: Die Material-Rohmasse, die breiartig ist, wird bei der Herstellung einer Folie extrudiert. Das erwärmte Material wird dann zwischen einer Putz- und Kaltwalze hindurchgeführt, bei welcher die Folie die eigentliche Folienform erlangt. Nach dem Stand der Technik wird dann eine Seite mit dem entsprechenden Klebstoff eingestrichen und auf diesen Klebstoff dann der Velours, die Gegenelemente oder Verhakungselemente aufgebracht. Diese Vorgehensweise ist verhältnismäßig aufwendig, da das Einstreichen mit Klebstoff einen zusätzlichen Bearbeitungsschritt bedeutet. Auch stört der Kleber die mögliche Einstoffigkeit von Trägerschicht und Velours, Verhakungs- oder Gegenelemente.
  • Der erfindungsgemäße Vorschlag, nämlich das vor dem Einlauf der Material-Rohmasse zwischen der Kaltwalze und der Putzwalze auf die Material-Rohmasse die Verhakungs- oder Gegenelemente, Velours oder dergleichen, aufgebracht wird und beim Durchlaufen der Material-Rohmasse durch die Kaltwalze beziehungsweise Putzwalze die Verhakungs- beziehungsweise Gegenelemente, Velours oder dergleichen auf die Trägerschicht auf laminiert werden, werden diese Nachteile aus dem Stand der Technik zuverlässig vermieden. Der kostenaufwendige Zwischenschritt mit dem Einstreichen von Klebstoff entfällt, die Verwendung von Klebstoff wird eingespart, da für Trägerschicht und Verhakungs- beziehungsweise Gegenelement, Velours oder dergleichen, die gleichen Stoffe verwendet werden, wird auch eine gerade beim Recycling günstige Einstoffigkeit erreicht.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, daß die Eigenschaften des Klebers nicht mehr für die gesamte Schutzummantelung beziehungsweise des Materials maßgebend sind. Das bedeutet, daß das Aushärteverhalten des Klebers keine Rolle mehr spielt, auch die erhöhte Brenneigenschaft des Klebers ist ebenfalls nicht mehr von Bedeutung.
  • Ein besonderer Vorteil bietet sich insbesondere bei dem Aufbringen von Velours oder anderem Schlingenmaterial. Im Sinne dieser Anmeldung sind aber auch die Verhakungselemente oder die Gegenelemente hierbei einsetzbar. Hierbei ist das erfindungsgemäße Verfahren auf spezielle Produkte oder Stoffe nicht beschränkt, es können für alle Stoffe, wie sie in dieser Anmeldung beschrieben sind, eingesetzt werden.
  • Die Anordnung einer Kalt- und Putzwalze ist bei dem in einem Extrudierverfahren hergestellten Folienproduktionsprozeß hinlänglich bekannt. Mit dieser Kaltwalze, die üblicherweise deutlich größer ist als die Putzwalze, wird dem bereits folienartig ausgebrachten, extrudierten und noch warmen Rohmassenmaterial die Wärme entzogen und so eine Auskühlung erreicht. Es ist daher günstig, die Gegenelemente, Verhakungselemente, Velours oder dergleichen, auf der der Kaltwalze entgegenliegenden Seite auf der Material-Rohmasse anzuordnen, da dort die Material-Rohmasse noch wärmer und damit plastischer und klebender ist. Dies erleichtert das Auflaminieren der Verhakungs-, Gegenelemente beziehungsweise Velours oder dergleichen.
  • Auch ist es günstig, daß vor dem Aufbringen der Verhakungsbeziehungsweise Gegenelemente, Velours oder dergleichen, die Material-Rohmasse nochmals erwärmt wird, um das Auflaminieren zu optimieren. Dies kann zum Beispiel durch eine Infrarotstrahlungsquelle oder dergleichen erreicht werden. Günstigerweise wird dabei eine gewisse Temperaturstabilität bei dem Laminierprozeß angestrebt und mögliche Temperaturschwankungen im Extruder somit eliminiert. Dabei ist vorgesehen, die Strahlungsquelle zum Beispiel beidseitig neben der Material-Rohmasse anzuordnen oder nur einseitig auf der Seite, auf welcher die Verhakungs- beziehungsweise Gegenelemente, Velours oder dergleichen, aufgebracht werden.
  • Für das Velours, die Gegenelemente oder Verhakungselemente werden bevorzugt Polyamidfasern (als PA6 bezeichnet) verwendet. Diese können zum Einen auf einer Folie aus Polyamid (bevorzugt 100 bis 250 Mikrometer dick) auflaminiert werden. Der Vorteil von Polyamid ist, daß sich hieraus eine verhältnismäßig formstabile Schutzummantelung ergibt, die geeignet ist, den Kabelbaum entsprechend zu führen.
  • Alternativ ist es möglich, daß eine PU-Folie oder PPU-Material als Rohmasse eingesetzt wird. Hierbei ist eine Dicke von 100 bis 400 Mikrometer angesetzt, bevorzugt werden 200 bis 300 Mikrometer verwendet. Die Verwendung von PU führt zu einer hochflexiblen Schutzummantelung, da das Polyuretan viel weicher ist. Man kann bei entsprechenden Anwendungen, wo hochflexible Schutzummantelungen benötigt werden, von Vorteil sein.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß ein neuartiges Folienmaterial zur Verfügung gestellt wird, welches insbesondere für eine Schutzummantelung im Sinne dieser Anmeldung einsetzbar ist, wobei die Trägerschicht zumindest einseitig mit Verhakungs- oder Gegenelementen, Velours oder dergleichen, ausgestattet ist, die ohne die Verwendung von Kleber auf der Trägerschicht auflaminiert ist beziehungsweise sind.
  • weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus den nachfolgenden Zeichnungsbeschreibungen. In der Zeichnung ist die Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 in einem Schnitt eine vergrößerte Ansicht der erfindungsgemäßen Schutzummantelung;
  • 2 im montierten Zustand die Schutzummantelung;
  • 3a bis g in verschiedenen Zeitpunkten Ansichten des Herstellungsprozeßes der erfindungsgemäßen Schutzummantelung mit der ebenfalls erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • 4a und b zwei Beispiele der Ausgestaltung
  • 5a und b der Erfindung im unmontierten (4a, 5a) Zustand und im montierten (4b, 5b) Zustand.
  • In 1 ist die erfindungsgemäße Schutzummantelung schematisch, starkt abstrahiert dargestellt. Der Aufbau ist wie folgt.
  • Auf einer Trägerschicht 5, zum Beispiel einer Folienbahn, sind auf der ersten Seite Verhakungselemente vorgesehen, die mit auf der zweiten Seite (der Rückseite der Trägerschicht) vorgesehenen Gegenelementen 4 eingreifend zusammenwirken, vorgesehen.
  • Das Verbinden beziehungsweise das Zusammenwirken der Verhakungselemente 3 und der Gegenelemente 4 funktioniert nach dem hinlänglich bekannten Klettverbund. Auf der Schutzummantelung 1 ist auf der ersten Seite, auf den Verhakungselementen 3 aufliegend, eine Schutzschicht 2 vorgesehen. Die Schutzschicht 2 erstreckt sich allerdings nicht über die gesamte Breite der Schutzummantelung, es ergibt sich ein freier Bereich, an welchem die Verhakungselemente 3 zugänglich sind. In diesem, ungeschützten Bereich wird gemäß der Erfindung vorgesehen werden, daß die Verhakungselemente 3 dann mit den Gegenelementen 4 zusammenwirken können. Dies ist beispielsweise in 2 gezeigt. Die Schutzummantelung 1 ist hier in der montierten Stellung gezeigt. Die Schutzummantelung 1 umgibt mehrere Körper 9, insbesondere Elektrokabel 90. Es ist deutlich zu erkennen, daß die Schutzschicht 2 auf der (Innen-)Seite der Trägerschicht 5 angeordner, dem Körper 9 zugewandt vorgesehen ist und so die gegebenenfalls empfindlichen Isolierungen der Kabel 90 oder die Körper 9 allgemein vor gegebenenfalls sehr rauben Oberflächen der Verhakungselemente 3 schützt.
  • Wie in 1 vergrößert dargestellt, ist in 2 in einem Überlappungsbereich 10, im abgewickelten Zustand der Schutzummantelung ganz rechts, keine Schutzschicht 2 auf den Verhakungselementen 3 vorgesehen. In diesem Bereich liegen die Verhakungselemente 3 mit den Gegenelementen 4 zusammen und bilden so einen festen aber lösbaren, gut haftenden Verbund. Die Schutzummantelung ist dann fertig um die zu schützenden Körper 9 herum montiert. Die Ummantelung ist abgeschlossen.
  • Die Erfindung betrifft nicht nur die erfindungsgemäße Schutzummantelung 1, sondern betrifft in gleicher Weise auch eine Vorrichtung zur Herstellung dieser Schutzummantelungen beziehungsweise ein Herstellungsverfahren. Dieses ist insbesondere in der Abfolge der 3a bis 3g gezeigt.
  • In 3a ist die Trägerschicht 5 (im Aufbau wie in 1) flächig ausgebreitet, auf dieser vollflächig aufgelegt ist die Schutzschicht 2, wie sie insbesondere auch im Stand der Technik bekannt ist, um als Transportschutz wirkend Verwendung zu finden. Das Aufeinanderliegen der Trägerschicht 5 und der Schutzschicht 2 erfolgt in entsprechenden Vorrichtungen vollautomatisch und ist hinlänglich bekannt.
  • In 3b wird wird eine Abtrennvorrichtung 8 eingesetzt, die hier als Abrollmesser ausgebildet ist. Die Abtrennvorrichtung 8 unterteilt nur die Schutzschicht 2 in zwei Hälften. Dieser Verfahrensschritt kann entweder noch vor der Montage der Schutzschicht 2 auf der Trägerschicht 5 oder danach erfolgen.
  • Günstig ist es, den abzutrennenden Teil 20 noch auf der Trägerschicht 5 zu belassen und diesen erst kurz vor Montage zu entfernen. In dem in 3c gezeigten Abschnitt ist der Abschnitt 20 bereits abgetrennt und wird abgenommen ohne damit aber die Erfindung zu schmälern.
  • In 3d ist die erste Umfaltung 51 im rechten Bereich der Trägerschicht 5 angedeutet. Dies kann durch entsprechende Faltautomaten in der Vorrichtung erfolgen.
  • Erfindungsgemäß wird ein Verbund 6 der übereinandergelegten Trägerschichten vorgeschlagen. Dieser Verbund, hier wird eine Naht 60 vorgesehen, erhöht die Stabilität einer entsprechend ausgestalteten Schutzummantelung.
  • Es wird dann gemäß 3f der linke Bereich der Trägerschicht umgefaltet, die Umfaltung ist mit 52 gekennzeichnet. Es bildet sich der Überlappungsbereich 10 aus, wobei in der hier dargestellten Transportposition die durch die abgelöste Schutzschicht 20 freigelegten Verhakungselemente 3 nicht mit den entsprechenden Gegenelementen 4 in Kontakt kommen, sie sind gerade anderherum aufeinandergefaltet und so nicht aktiv. Dies ist für die Montage von Vorteil.
  • In 3g ist abschließend noch gezeigt, daß auch im linken Faltungsbereich 52 ein Verbund der übereinandergelegten Trägerschichten erfolgt. Auch hier wird eine Naht 61 vorgesehen.
  • Für die Montage, also das Anbringen der Schutzummantelung um den zu schützenden Körper (vergleiche 2), wird dann der obere Teil 53 aufgeschlagen und der darunterliegende Teil 54 aufgebogen (gegen die Nähte, die dabei natürlich nicht verletzt werden) und dann die einzumantelnden Körper 9, 90 eingelegt. Danach wird allerdings zuerst der "obere" Teil 53 aufgelegt, die Schutzschicht 2 kommt auf der ganzen Innenfläche der Schutzummantelung 1 mit dem Körper 9 in Kontakt, der vorher innenliegende Bereich 54 der Trägerschicht kommt nun nach außen und dadurch die freigelegten Verhakungselemente 3 in Eingriff mit den Gegenelementen 4 der gegenüberliegenden Rückseite im Überlappungsbereich 10.
  • In 4a ist eine weiteren Variante der erfindungsgemäßen Schutzummantelung gezeigt. Hierbei besteht die Schutzummantelung 1 im Wesentlichen aus der Schutzschicht 2, die gegebenenfalls natürlich auch eine Trägerschicht 5 aufweisen kann. Im rechten Bereich ist auf der Oberseite ein dünner Streifen des Verhakungselementes 3 vorgesehen, im linken Bereich ist auf der gegenüberliegenden Seite (punktsymmetrisch bezüglich des Mittelpunktes) ein schmaler Streifen mit Gegenelementen 4 angeordnet. Wird nun diese Schutzummantelung 1 um eine Anordnung von Körpern 9 geschlungen, so kommen die Gegenelemente 4 in Opposition mit den Verhakungselementen 3 um einen sicheren Verbund zu ergeben. Dies ist in 4b gezeigt.
  • Gleichzeitig liegt die Schutzschicht 2 eng an dem zu schützenden Körper 9 an.
  • In 5a ist ein weiteres erfindungsgemäßes Konzept der Schutzummantelung 1 gezeigt. Auf der Trägerschicht 5 ist randseitig ein Streifen mit Verhakungselementen 3 vorgesehen. Rückseitig befindet sich vollfächig eine Schicht mit Gegenelementen 4, zum Beispiel eine textile Schicht, Velour oder dergleichen. In diesem Fall wirkt die Schicht der Gegenelemente 4 auch gleichzeitig als Schutzschicht 2, diese beiden Funktionalitäten sind erfindungsgemäß zusammengezogen. Die so ausgebildete Schutzummantelung umgibt wiederum den Körper 9, die Gegenelemente 4 kommen im Randbereich mit den Verhakungselementen 3 in Kontakt und verbinden sich mit diesen. Auch hier ist dem Körper 9 eine weiche, sichere Schutzschicht zugewandt, die diesen nicht: aufzurauhen oder zu verletzen droht.

Claims (29)

  1. Schutzummantelung (1) für längliche Körper (9, 90), insbesondere Kabelbäume, Rohre oder dergleichen, wobei die Schutzummantelung (1) zumindest aus einer dem Körper (9, 90) zugewandten Schutzschicht (2) besteht und die Schutzummantelung (1) den Körper (9, 90) derart zu umgeben vermag, dass ein erstes Randteil der Schutzummantelung (1) überlappend auf einem zweiten Randteil der Schutzummantelung (1) zu liegen kommt, wobei das erste Randteil Verhakungselemente (3) trägt und das zweite Randteil mit den Verhakungselementen, insbesondere haltend, zusammenwirkende Gegenelemente (4) aufweist dadurch gekennzeichnet, dass der erste Randteil als dünner Streifen der Verhakungselemente (3) auf der bei der Ummantelungsmontage dem Körper (9/90) abgewandten Oberseite der Schutzschicht (2) angeordnet ist.
  2. Schutzummantelung (1) für längliche Körper (9, 90), insbesondere Kabelbäume, Rohre oder dergleichen, wobei die Schutzummantelung (1) eine Trägerschicht (5) aufweist, die auf ihrer ersten Seite Verhakungselemente (3) trägt und welche auf ihrer zweiten Rück-)Seite mit den Verhakungselementen (3) zusammenwirkende Gegenelemente (4) aufweist und die Schutzummantelung (1) den Körper (9, 90) derart zu umgeben vermag, dass die Schutzummantelung (1) teilweise derart überlappt, dass im Überlappungsbereich (10) die Verhakungselemente (3) und die Gegenelemente (4) haltend zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Ummantelungsmontage die Verhakungselemente (3) auf der ersten Seite fast vollständig von einer Schutzschicht (2) abgedeckt sind, die nur im seitlichen Überlappungsbereich (10) die Verhakungselemente (3) freigibt.
  3. Schutzummantelung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzummantelung (1) zumindest einseitig gefaltet (51) ist, derart, dass zwei Bereiche der Trägerschicht (5) übereinanderliegend zu einem Verbund (6) verbindbar sind.
  4. Schutzummantelung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (5) mit ihrer ersten Seite dem Körper (9) zugewandt ist.
  5. Schutzummantelung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bereiche der Trägerschicht (5) durch eine Naht (60), eine Verklebung oder Verschweissung verbunden sind.
  6. Schutzummantelung (1) nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbund (6) im Randbereich der gefalteten Schutzummantelung (1) vorgesehen ist.
  7. Schutzummantelung (1) nach einem der Ansprüche 3, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Verbund (6) im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung des ummantelten Körpers (9) erstreckt.
  8. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (5) als Folienbahn ausgebildet ist.
  9. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (5) eine Dicke von 0,1 mm bis 1,0 mm, bevorzugt ca. 0,1 mm bis 0,3 mm aufweist.
  10. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verhakungselemente (3) einstückig mit der Trägerschicht (5) verbunden sind.
  11. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (5) als extrudierte Klettfolienbahn ausgebildet ist.
  12. Schutzummantelung (1) für längliche Körper (9, 90), insbesondere Kabelbäume, Rohre oder dergleichen, wobei die Schutzummantelung (1) eine Trägerschicht (5) aufweist, die auf ihrer ersten Seite zumindest zum Teil Verhakungselemente (3) trägt und welche auf ihrer zweiten (Rück-)Seite mit den Verhakungselementen (3) zusammenwirkende Gegenelemente (4) aufweist und die Schutzummantelung (1) den Körper (9, 90) derart zu umgeben vermag, dass die Schutzummantelung (1) teilweise derart überlappt, dass im Überlappungsbereich (10) die Verhakungselemente (3) und die Gegenelemente (4) haltend zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, dass die mit den Verhakungselementen (3) zusammenwirkenden Gegenelemente (4) gleichzeitig eine Schutzschicht (2) ausbilden, die insbesondere als textile Schicht aus Velours, Wirkwarenvelour oder dergleichen ausgebildet ist.
  13. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (2) vor der Ummantelung des Körpers (9) als Transportschutz wirkt.
  14. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (2/20) derart trennbar unterteilt auf der Trägerschicht (5) aufliegt, dass ein Schutzschichtteil (20) im Überlappungsbereich (10) vor der Ummantelungsmontage entfernbar ist.
  15. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Verhakungselemente (3) und Gegenelemente (9) nach einem Klettverbundprinzip zusammenwirken.
  16. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verhakungselemente (3) pilzförmig, mit lösbaren Widerhaken, und/oder pyramidal ausgebildet ist.
  17. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenelemente (4) gleichartig wie die Verhakungselemente (3) ausgebildet sind.
  18. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenelemente (4) als textile Schicht ausgebildet sind.
  19. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenelemente (4) und insbesondere die Schutzschicht (2) als Wirkwarenvelour, Vlies, Velours, Schlaufen- oder Schlingenmaterial ausgebildet sind.
  20. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenelemente (4) auf der Trägerschicht (5) aufgeklebt, auflaminiert, und/oder teilverklebt sind.
  21. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschicht (5), die Folienbahn, die Verhakungselemente (3) und insbesondere die Gegenelemente (4) aus Kunststoff, insbesondere Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), Polyamide (PA), Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyurethan (PU), thermoplastischen Polyesterelastomeren, thermoplastischen Polykondensaten oder Fluorkunststoffen besteht.
  22. Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass Folienbahn, Trägerschicht (5), Verhakungselemente (3) und Gegenelemente (4) aus jeweils dem gleichen Material bestehen.
  23. Vorrichtung zur Herstellung einer Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 22, wobei die Vorrichtung eine Abtrennvorrichtung (8), die insbesondere als Abrollmesser ausgebildet ist, aufweist, die die auf der Trägerschicht aufgelegte Schutzschicht in zwei Hälften abzuteilen vermag.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Faltautomaten aufweist, der die Trägerschicht (5) im Randbereich (51) umfaltet.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung derart ausgebildet ist, so dass sie die durch eine Faltung übereinanderliegenden Trägerschichten verbindet, insbesondere vernäht.
  26. Verfahren zur Herstellung eines nach einem der Ansprüche 2 bis 22 als Schutzummantelung (26) dienenden Materials, welches aus einer Trägerschicht (5) und zumindest einseitig auf der Trägerschicht (5) angeordneten Verhakungs- oder Gegenelementen (3, 4), Velours oder dergleichen besteht, wobei die erwärmte Material- Rohmasse aus einem Extruder austritt und die Material- Rohmasse zwischen einer Kaltwalze und einer Putzwalze hindurchgeführt wird und die insbesondere lose vorhandenen Verhakungs- oder Gegenelemente (3, 4) beziehungsweise das Velours oder dergleichen, vor dem Einlauf der Material- Rohmasse zwischen Kaltwalze und Putzwalze auf die Material-Rohmasse aufgebracht werden und beim Durchlaufen der Material-Rohmasse durch die Kaltwalze und Putzwalze die Verhakungs- oder Gegenelemente (3, 4), Velours oder dergleichen, auf die Trägerschicht (5) auflaminiert werden.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Verhakungs- oder Gegenelemente (3, 4), das Velours oder dergleichen, auf der der Kaltwalze abgewandten Seite der Material-Rohmasse auf diese aufgebracht werden.
  28. Verfahren nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Material-Rohmasse vor Aufbringung der Verhakungs- oder Gegenelemente (3, 4), des Velours oder dergleichen, zum Beispiel durch eine Infrarotstrahlungsquelle, erwärmt wird.
  29. Folienmaterial für eine Schutzummantelung (1) nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 22, wobei eine Trägerschicht (5) zumindest einseitig mit Verhakungs- oder Gegenelementen (3, 4), Velours oder dergleichen, ausgestattet ist, die ohne die Verwendung von Kleber auf der Trägerschicht (5) auflaminiert ist.
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