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DE10243747A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial Download PDF

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DE10243747A1 DE2002143747 DE10243747A DE10243747A1 DE 10243747 A1 DE10243747 A1 DE 10243747A1 DE 2002143747 DE2002143747 DE 2002143747 DE 10243747 A DE10243747 A DE 10243747A DE 10243747 A1 DE10243747 A1 DE 10243747A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abbau von Bodenmaterial unter einer Wasseroberfläche, bei dem eine flächige Bodenschicht durch mehrmaliges, gezieltes Absenken eines Bearbeitungsgerätes von einem Schwimmkörper zerkleinert und das zerkleinerte Bodenmaterial an die Wasseroberfläche gefördert wird. Hierbei werden in einem ersten Abbauschritt primäre Felder abgebaut, wobei zwischen den primären Feldern Bodenmaterial in sekundären Feldern verbleibt. Im zweiten Abbauschritt werden die sekundären Felder geräumt. Zur Durchführung des Verfahrens ist eine Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche vorgesehen, die aus einem Schwimmkörper, einem Bearbeitungsgerät zum Zerkleinern des Bodenmaterials, einem Hebezeug und mindestens einer Förderleitung besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche mittels eines Bearbeitungsgerätes, welches auf einem Schwimmkörper gelagert ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Es ist bekannt, unter Wasser liegende Bodenschichten mittels Schürfkübeln an einer Förderkette abzubauen. Dieses Verfahren ist jedoch relativ ungenau und bei harten Bodenschichten nicht besonders leistungsfähig. Zudem führt das Abbauen mit Schürfkübeln zu einer erheblichen Belastung der Wasser mit Trübstoffen.
  • Aus der EP 0 819 819 A1 geht ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entnahme von Gesteinsproben aus dem Meeresboden hervor. Hierzu wird mit einem Fräskopf mit einem in etwa runden Bohrquerschnitt von einem Schiff aus in den Meeresboden gebohrt, wodurch eine punktuelle Probenentnahme erfolgen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, welche einen gezielten und besonders wirtschaftlichen Abbau auch von harten Bodenschichten unter Wasser ermöglichen.
  • Verfahrensmäßig wird die Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass eine flächige Bodenschicht durch mehrmaliges Absenken des Bearbeitungsgerätes zerkleinert und das zerkleinerte Bodenmaterial an die Wasseroberfläche gefördert wird.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung liegt darin, durch Absenken einer bodenbrechenden und -zerkleinernden Einrichtung von einem Schwimmkörper den Boden innerhalb eines Abbaufeldes abzutragen und das abgetragene Material zum Schwimmkörper zu fördern. Durch wiederholtes und gezieltes Absenken der bodenabhebenden und -zerkleinernden Einrichtung wird der Boden innerhalb weiterer Abbaufelder abgetragen. Indem jeweils gezielt eine Vielzahl von bestimmten Abbaufeldern abgetragen werden, kann die gewünschte Bodenschicht effizient abgebaut werden. Insgesamt ist eine vollständige, schichtweise Abtragung einer Bodenschicht auch beim Vorliegen von hartem Gestein zu erreichen. Das etwa vertikale Absenken und direkte Abfördern des zerkleinerten Bodenmaterials sorgen für eine geringe Belastung der Umgebung der Abbaustelle.
  • Grundsätzlich sind zum Abbau von einer flächigen Bodenschicht durch mehrmaliges Absenken des Bearbeitungsgerätes eine Vielzahl von Abbausequenzen möglich. So können in einer linearen Abbausequenz beispielsweise die einzelnen Felder unmittelbar aneinander anschließen. Es ist jedoch bevorzugt, dass von der Bodenschicht bei jedem Absenken des Bearbeitungsgerätes ein Feld etwa senkrecht zur Wasseroberfläche abgebaut wird, dass in einem ersten Abbauschritt zunächst primäre Felder versetzt zueinander abgebaut werden, wobei zwischen den primären Feldern Bodenmaterial in sekundären Feldern verbleibt, und dass mit dem zweiten Abbauschritt die sekundären Felder geräumt werden. Bei dieser bevorzugten Verfahrensführung bleiben in der Bodenschicht nach dem ersten Abbauschritt Bodenwände oder Säulen zurück, die zur Führung des Bearbeitungswerkzeugs dienen können. Die Gefahr eines Verlaufens des Bearbeitungswerkzeugs kann somit weitgehend verhindert und die vorgesehene senkrechte Abbaurichtung beibehalten werden, was einen besonders schnellen und gründlichen Abbau erlaubt.
  • Zweckmäßig ist es hierbei, dass die primären und sekundären Felder schachbrettartig angeordnet werden, da eine solche Anordnung besonders einfach herzustellen ist. Dabei ist es besonders bevorzugt, dass die sekundären Felder kleiner sind als die primären Felder, da dies eine besonders zuverlässige Führung des Be arbeitungsgerätes erlaubt. Die Querschnittsfläche der sekundären Felder ist insbesondere so bemessen, dass sie geringer als die Abbaufläche des Bearbeitungsgerätes ist.
  • Grundsätzlich können die primären Felder und die sekundären Felder bis zu einer gleichen Tiefe abgeteuft werden. Es ist jedoch bevorzugt, die primären Felder und die sekundären Felder bis zu einer unterschiedlichen Tiefe abzuteufen. Sollte es erforderlich werden, die Bodenschicht im Anschluss an den zweiten Abbauschritt in weiteren Abbauschritten nachträglich bis zu einer größeren Tiefe abzubauen, so können die nach dem zweiten Abbauschritt verbleibenden Bodenwände oder Säulen zur Führung des Bearbeitungsgerätes in den darauffolgenden Abbauschritten verwendet werden.
  • Grundsätzlich kann das Bearbeitungsgerät beim Abbau der Felder allein durch die Schwerkraft und die eigene Massenträgheit in Bearbeitungsrichtung gehalten werden. Bevorzugt wird das Bearbeitungsgerät jedoch an einer Führungseinrichtung geführt, welche vorzugsweise in der Bodenschicht befestigt wird. Sollte die Führungseinrichtung beim Abbau der sekundären Felder vorgesehen sein, so kann diese vorteilhafterweise an den Seitenwänden der nach dem ersten Abbauschritt entstandenen Säulen befestigt werden.
  • Es ist weiter erfindungsgemäß, dass das Bearbeitungsgerät durch ein vorauseilendes Werkzeug geführt wird. Das vorauseilende Werkzeug kann insbesondere eine Fräse sein. Eine Führung mit einer Führungseinrichtung bzw. einem vorauseilenden Werkzeug erlaubt eine besonders genaue Positionierung des Bearbeitungsgerätes und somit einen gründlichen Abbau der Bodenschicht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann zum Abbau von Bodenschichten unterhalb jeder natürlichen Wasseroberfläche wie Seen, Flüsse und Meere eingesetzt werden. Ein erfindungsgemäßes Verfahren liegt darin, dass die Wasseroberfläche durch Fluten eines Tagebaukessels künstlich geschaffen wird. Solche üblicherweise runden oder ovalen Kessel werden etwa beim Tagebau von Diamanten entlang erloschener Vulkanschlote verwendet. Die nach unten konisch enger werdenden Kessel müssen einen bestimmten Mindestdurchmesser besitzen, damit die für den Transport des Abbaumaterials benötgten LKW spiralförmig am Kesselrand entlangfahren können. Der Startdurchmesser solcher Kessel legt also die erreichbare Endtiefe fest. Wird unterhalb der maximal erreichbaren Endtiefe abbaubares Material entdeckt, so muss der Durchmesser des Kessels vergrößert werden, um eine größere Endtiefe zu erreichen, was einen sehr großen Materialabbau mit sich bringt. Durch das erfindungsgemäße Fluten der Sohle des Tagebaukessels um einige Meter Höhe ist es möglich, das erfindungsgemäße Verfahren zum weiteren Abbau der Kesselsohle einzusetzen. Somit kann, ohne Veränderung der Kesselwandung, eine erhebliche Steigerung der Endtiefe um bis zu 200 m oder mehr erreicht werden.
  • Grundsätzlich kann das zerkleinerte Bodenmaterial mittels einer Absaugvorrichtung, die eine Pumpe aufweisen kann, an die Wasseroberfläche gefördert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform kann jedoch die Förderung des Bodenmaterials auch durch Zuleiten von Druckluft zum zerkleinerten Bodenmaterial über eine erste Leitung erfolgen, wobei das Bodenmaterial mit der Druckluft über eine zweite Leitung abgeführt wird.
  • Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorteilhaft, die Position des Schwimmkörpers auf der Wasseroberfläche exakt festzulegen. Dies kann beispielsweise durch eine aktive Steuerung von Antrieben des Schwimmkörpers durch ein Positionsbestimmungssystem geschehen. Besonders bevorzugt ist es jedoch, dass die Position des Schwimmkörpers durch Einstellen der Länge von mindestens zwei Seilen, die den Schwimmkörper mit dem Ufer oder mit Ankerpunkten verbinden, eingestellt wird. Dies ermöglicht eine genaue Festlegung der Position bei einem sehr geringen Energieaufwand. Die Ankerpunkte können insbesondere auch am Grund unterhalb der Wasseroberfläche angebracht sein.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Verfahrensführung ist dadurch gekennzeichnet, dass das zerkleinerte Bodenmaterial zur Gewinnung von Bodenschätzen einer Separier- oder einer Aufbereitungsanlage zugeführt wird. Bei den Bodenschätzen kann es sich beispielsweise um Diamanten oder Edelmetalle handeln. Grundsätzlich kann die Separier- oder Aufbereitungsanlage auf dem Schwimmkörper, am Ufer oder auf einem weiteren Schwimmkörper angeordnet sein. Nach Durchgang durch die Separier- oder Aufbereitungsanlage kann der wertlose Teil des Bodenmaterials zu einer Abraumhalde gefördert oder in die Abbaufelder zurückgeführt werden.
  • Die Förderung des zerkleinerten Bodenmaterials vom Schwimmkörper zur Separier- oder Aufbereitungsanlage kann kontinuierlich mittels einer Pumpleitung erfolgen, die im Gewässerbereich schwimmend ausgeführt werden kann. Alternativ kann eine Übergabestation am Ufer vorgesehen sein, der das zerkleinerte Bodenmaterial mittels einer Pumpleitung zugeführt wird, und die das Bodenmaterial an LKW's übergibt, welche es zur Separier- oder Aufbereitungsanlage transportieren.
  • Vorrichtungsmäßig wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche mit einem Bearbeitungsgerät zum Zerkleinern von Bodenmaterial, einem Schwimmkörper, einem Hebezeug, mit dem das Bearbeitungsgerät von dem Schwimmkörper auf den Grund abgelassen werden kann und mindestens einer Förderleitung zum Fördern des zerkleinerten Bodenmaterials an die Wasseroberfläche gelöst.
  • Bei dem Schwimmkörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelt es sich bevorzugt um ein Ponton, ein Schiff oder eine Barke, wobei der Schwimmkörper bevorzugt einen Antrieb, wie z.B. eine Schiffsschraube, aufweist. Bevorzugt umfasst der Schwimmkörper mindestens zwei steuerbare Seilwinden mit Seilen, die am Ufer oder an Ankerpunkten befestigt sind. Hiermit kann eine energetisch günstige und sehr genaue Positionierung des Schwimmkörpers erzielt werden.
  • Grundsätzlich kann es sich bei dem Bearbeitungsgerät um jedes für den Bodenabbau geeignete Werkzeug handeln. Besonders bevorzugt ist es jedoch, dass das Bearbeitungsgerät eine Fräseinrichtung ist, die mindestens eine Fräse umfasst. Eine Fräseinrich tung erlaubt ein besonders effizientes Abbauen und Zerkleinern auch von sehr hartem Bodenmaterial. Der Abbauquerschnitt der Fräseinrichtung ist bevorzugt rechteckig, da dies einen vollständigen Abbau der Bodenschicht erlaubt. Als Fräsen kommen grundsätzlich sogenannte Schlitzwandfräsen in Frage, bei welchen der Antrieb in einem Gestell zwischen den Fräsenrädern und der Kranaufhängung angeordnet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist mindestens eine Fräse dabei ein Fräsradpaar auf, was ein besonders effizientes Fräsen ermöglicht.
  • Zur Vergrößerung des bei einem einmaligen Absenkens des Bearbeitungswerkzeuges erzielbaren Bohrquerschnitts ist es besonders bevorzugt, dass zwei Fräsen vorgesehen sind, die parallel angeordnet sind. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, drei oder mehr Fräsen vorzusehen. Besonders bevorzugt ist es, dass die zwei Fräsen derart angeordnet sind, dass die Fräsradpaare achsparallel sind. Dies ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion der Fräseinrichtung. Der Antrieb der Fräsräder ist bevorzugt hydraulisch, aber auch sonstige, wie z.B. elektrische oder mechanische Antriebe, sind denkbar.
  • Bevorzugt sind die zwei Fräsen gegeneinander verschiebbar gelagert. Bei einer Querverschiebbarkeit ermöglicht dies ein auseinanderschieben und damit einen Zugang zu den innen liegenden Fräsrädern, was aus Wartungsgründen vorteilhaft ist. Ein Zugang zum Wechseln der inneren Fräsräder kann aber auch dadurch ermöglicht werden, dass die zwei Fräsen zumindest teilweise voneinander trennbar ausgeführt werden. Bei einer vertikalen Verschiebbarkeit ist es mit verschiebbar gelagerten Fräsen möglich, in einem gegenseitigen Verfahren der beiden Fräsen eine voreilende Fräse zur Führung der gesamten Fräseinrichtung zu benutzen.
  • Eine besonders genaue Führung des Bearbeitungsgerätes beim Abteufen kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform dadurch erzielt werden, dass das Verarbeitungsgerät einen Füh rungsrahmen aufweist, der an einer oder mehreren Seiten des Bearbeitungsgerätes angebracht werden kann. Besonders bevorzugt ist es weiterhin, dass an dem Schwimmkörper ein Erdbohrer zur Festlegung des Führungsrahmens am Fräsgrund vorgesehen ist. Die Befestigung kann jeweils mittels einer Erdbohrschnecke oder anderer Befestigungseinrichtung durchgeführt werden.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung ist weiterhin dadurch fortgebildet, dass das Bearbeitungsgerät mittels des Hebezeugs in einer Ebene parallel zur Wasseroberfläche relativ zu dem Schwimmkörper bewegbar ist. Hierdurch wird eine besonders genaue Positionierung des Bearbeitungsgerätes ermöglicht.
  • Im Folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand der Figuren weiter erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial;
  • 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial;
  • 3 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial bei gleichzeitiger Darstellung des Gewässergrundes zur Illustration des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die 1 und 2 zeigen einen Ponton als Schwimmkörper 10, der auf einer Wasseroberfläche 7 schwimmt. Ruf dem Ponton ist ein Bearbeitungsgerät 20 angebracht, das aus einem Rahmen 21 und einer unten liegenden Fräse 22 besteht. Mittels eines Hebezeugs kann das Bearbeitungsgerät 20 durch eine Öffnung 11, einen sogenannten Moon Pool, herabgelassen und wieder hinaufgezogen werden.
  • Das Hebezeug umfasst Tragseile 45, 45' die über Umlenkrollen 38, 38' mit Tragseilwinden 46, 46' in Verbindung stehen.
  • Die Umlenkrollen 38, 38' sind an einem Krangerüst 30 gelagert, das einen Ausleger 32 umfasst. Außerdem weist das Krangerüst 30 einen Hydraulikzylinder 31 auf, der eine Einstellung der Position des Bearbeitungsgerätes 20 erlaubt.
  • Dem Bearbeitungsgerät 20 werden Versorgungsschläuche bzw. Versorgungsleitungen 41, 41' und 43 zugeführt, durch welche zerkleinertes Bodenmaterial gefördert und Druckluft und Hydraulikfluid zu- bzw. abgeführt wird. Die Versorgungsschläuche 41 bzw. 41' verlaufen über Umlenkrollen 36 vom Verarbeitungsgerät 20 zu Trommeln 42 bzw. 42'. Der Versorgungsschlauch 43 verläuft über Umlenkrollen 37, 37' zu der Trommel 44. Beim Herablassen bzw. beim Hinaufziehen des Verarbeitungsgerätes 20 wird eine entsprechende Länge der Versorgungsschläuche 41, 41' und 43 von den Trommeln 42, 42' und 44 ab- bzw. aufgewickelt.
  • Randseitig an den vier Ecken des Pontons sind Seilwinden 16, 16', 16'' und 16''' angebracht. Diese Seilwinden dienen der gezielten Verkürzung bzw. Verlängerung von Seilen, die mit dem Ufer und/oder Ankerpunkten verbunden sind, wodurch sich die Position des Pontons genau versetzen und fixieren lässt.
  • Weiterhin sind auf dem Ponton diesel-hydraulische Aggregate 13, 13' und eine Kabine 14 für das Bedienpersonal angeordnet.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Abbau einer Bodenschicht ist in 3 illustriert. Diese Figur zeigt schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung und den darunter liegenden Gewässergrund 6 beim Abbau primärer Felder in einem ersten Abbauschritt. Hierbei wird der Ponton in einer Richtung bewegt, und dabei durch wiederholtes Absenken des Verarbeitungsgerätes 20 der Boden innerhalb der primären Felder 1 bis zu einer Tiefe von etwa 15 Metern abgearbeitet. Zwischen den primären Feldern 1 verbleibt in den sekundären Feldern 2 Bodenmaterial in Form von Säulen. Die primären Felder haben beispielsweise eine Länge lP von 3,2 Metern und die sekundären Felder eine Länge von lS von 2 Metern. Beide Felder haben eine Breite b von 3 Metern.
  • Die Abbausequenz während eines Durchgangs des Pontons in X-Richtung ist mit gestrichelten Pfeilen dargestellt. Zum Erzielen dieser Abbausequenz kann das Verarbeitungsgerät 20 mittels des Krangerüstes 30 in Y-Richtung alternierend versetzt werden. Durch die dargestellte Abbausequenz ergibt sich nach Abschluss des ersten Abbauschrittes eine schachbrettartige Anordnung von primären Feldern 1, zwischen denen kleinere sekundäre Felder 2 verbleiben. Diese sekundären Felder 2 werden in einem darauffolgenden Arbeitsgang, bei dem sich der Ponton in X- oder in Y-Richtung bewegen kann, durch Absenken des Bearbeitungsgerätes 20 ausgeräumt. Beim Einsatz unter extremen Witterungsbedingungen kann der gesamte Ponton oder nur der Kran mit den Versorgungseinrichtungen und der Öffnung eingehaust werden, insbesondere durch eine Kuppel oder ein Gehäuse.

Claims (23)

  1. Verfahren zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche (7) mittels eines Bearbeitungsgerätes (20), welches auf einem Schwimmkörper (10) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine flächige Bodenschicht durch mehrmaliges Absenken des Bearbeitungsgerätes (20) zerkleinert und das zerkleinerte Bodenmaterial an die Wasseroberfläche gefördert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von der Bodenschicht bei jedem Absenken des Bearbeitungsgerätes (20) ein Feld etwa senkrecht zur Wasseroberfläche abgebaut wird, dass in einem ersten Abbauschritt primäre Felder (1) versetzt zueinander abgebaut werden, wobei zwischen den primären Feldern (1) Bodenmaterial in sekundären Feldern (2) verbleibt, und dass in einem zweiten Abbauschritt die sekundären Felder (2) geräumt werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die primären Felder (1) und die sekundären Felder (2) schachbrettartig angeordnet werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die primären Felder (1) und die sekundären Felder (2) bis zu einer gleichen oder einer unterschiedlichen Tiefe abgeteuft werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (20) beim Abbau zumindest der sekundären Felder (2) entlang einer Führungseinrichtung geführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung in der Bodenschicht befestigt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (20) durch ein vorauseilendes Werkzeug geführt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasseroberfläche (7) durch Fluten der Sohle eines Tagebaukessels künstlich geschaffen wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Förderung des Bodenmaterials durch Zuleiten von Druckluft zum zerkleinerten Bodenmaterial über eine Leitung erfolgt, wobei das Bodenmaterial mit der Druckluft über eine zweite Leitung abgeführt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Schwimmkörpers (10) durch Einstellen der Länge von mindestens zwei Seilen, die den Schwimmkörper (10) mit dem Ufer oder mit Ankerpunkten verbinden, eingestellt wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zerkleinerte Bodenmaterial zur Gewinnung von Bodenschätzen einer Separier- oder einer Aufbereitungsanlage zugeführt wird.
  12. Vorrichtung zum Abbau von Bodenmaterial unterhalb einer Wasseroberfläche (7), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11, mit einem Bearbeitungsgerät (20) zum Zerkleinern von Bodenmaterial, einem Schwimmkörper (10), einem Hebezeug, mit dem das Bearbeitungsgerät (20) von dem Schwimmkörper auf den Grund abgelassen werden kann, und mindestens einer Förderleitung (43) zum Fördern des zerkleinerten Bodenmaterials an die Wasseroberfläche.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (10) ein Ponton, ein Schiff oder eine Barke ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (10) mindestens zwei steuerbare Seilwinden (16, 16') mit Seilen umfasst, die am Ufer oder an Ankerpunkten befestigt sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmkörper (10) einen eigenen Antrieb aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (20) eine Fräseinrichtung ist, die mindestens eine Fräse (22) umfasst.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Fräse (22) ein Fräsradpaar aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Fräsen (22) vorgesehen sind, die parallel und derart angeordnet sind, dass die Fräsradpaare achsparallel sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Fräsen (22) gegeneinander verschiebbar gelagert sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (20) einen Führungsrahmen aufweist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schwimmkörper (10) ein Erdbohrer zur Festlegung des Führungsrahmens am Fräsgrund vorgesehen ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Bearbeitungsgerät (10) mittels des Hebezeugs in einer Ebene parallel zur Wasseroberfläche relativ zu dem Schwimmkörper bewegbar ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Schwimmkörpers (10) mit dem Hebezeug eingehaust ist.
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