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DE10242275A1 - Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls - Google Patents

Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls Download PDF

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DE10242275A1
DE10242275A1 DE2002142275 DE10242275A DE10242275A1 DE 10242275 A1 DE10242275 A1 DE 10242275A1 DE 2002142275 DE2002142275 DE 2002142275 DE 10242275 A DE10242275 A DE 10242275A DE 10242275 A1 DE10242275 A1 DE 10242275A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls, der beim Schneiden einer gefrorenen Probe (2) mit einem Mikrotom (3) im Inneren des Kühlraums (4) eines Kryostaten (1) anfällt, mit mindestens einer im Schneidbereich (5) angeordneten Einsaugöffnung (6), einer Saugvorrichtung (7), einer aus dem Kühlraum (4) herausführenden Transportstrecke (8) und mindestens einem außerhalb des Kryostaten (1) in einer Kammer angeordneten Filter (10) zur Aufnahme des Schnittabfalls. DOLLAR A Bei derartigen Vorrichtungen kann die Kühlung des Filters (10) nicht immer auf optimale Weise gewährleistet werden. Deshalb soll eine leichte Zugänglichkeit zum Filter (10) erhalten werden und trotzdem eine Kühlung im ausreichenden Maß gewährleistet sein. Dies wird dadurch erzielt, daß die Kammer eine Kühlkammer (9) mit einer Kühleinrichtung (11) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls, der beim Schneiden einer gefrorenen Probe mit einem Mikrotom im Inneren des Kühlraums eines Kryostaten anfällt, mit mindestens einer im Schneidbereich angeordneten Einsaugöffnung, einer Saugvorrichtung, einer aus dem Kühlraum herausführenden Transportstrecke und mindestens einem außerhalb des Kryostaten in einer Kammer angeordneten Filter zur Aufnahme des Schnittabfalls.
  • Kryostaten dienen dazu, histologische Proben im gefrorenen Zustand zu schneiden, um möglichst saubere Gewebeschnitte zu erhalten. Diese werden nach dem Schnitt entsprechend behandelt, z. B. gefärbt und eingedeckt, um sie mittels eines Mikroskops untersuchen zu können. Beim Schneiden der histologischen Proben fällt Schnittabfall an, wobei dieser beim Anschneiden der Probe durch die Vornahme mehrerer Schnitte zur Erzielung einer sauberen Schnittfläche des zu untersuchenden Gewebebereichs zunächst in starkem Maße anfällt. Jedoch auch beim Herstellen der zu untersuchenden Schnitte entstehen feine Abriebteilchen. Dieser Schnittabfall muß entfernt und entsorgt werden. Zunächst ist eine Absaugung aus dem Schneidbereich des Mikrotoms erforderlich, damit weder dieses noch der Kühlraum des Kryostaten verschmutzt werden. Da die zu untersuchenden Proben oftmals infiziert sind, muß der Schnittabfall aus der Absaugluft gründlich entfernt werden, um nicht die Personen in der Umgebung zu gefährden. Dazu sind in der Regel Filter vorgesehen. Befindet sich ein derartiger Filter in normaler Raumtemperatur, so tritt das Problem auf, daß der Schnittabfall auftaut und dadurch sehr schnell die Poren eines solchen Filters verstopft.
  • Zur Lösung dieses Problems wurde von der EP 0 725 712 B1 vorgeschlagen, den Filter im Kühlraum des Kryostaten anzuordnen. Damit ist zwar das Problem des Auftauens des Schnittabfalls gelöst, jedoch führt diese Lösung dazu, daß der Kühlraum des Kryostaten für einen Wechsel des Filtereinsatzes geöffnet werden muß und der Filter dadurch schwer zugänglich ist. Wird zur Erleichterung der Zugänglichkeit der Filter in der Nähe des Mikrotoms angeordnet, das durch eine Öffnungsmöglichkeit des Kühlraums zugänglich gemacht ist, so ist der Filter bei Arbeiten am Mikrotom, beispielsweise bei Probenwechsel, Messerwechsel oder Reinigung, im Weg. Wird eine Anordnung an einer anderen Stelle des Kühlraums gewählt, macht dies den Filter jedoch noch schwerer zugänglich oder es muß eine zusätzliche Öffnungsmöglichkeit des Kühlraums vorgesehen sein, was bedienerunfreundlich und mit Kälteverlusten verbunden ist. In jedem Fall ist es jedoch umständlich, zuerst durch eine Öffnung des Kühlraums an das Filtergehäuse zu gelangen und dann auch noch das Filtergehäuse im Kühlraum zu öffnen und den Filtereinsatz zu wechseln.
  • Zur Vermeidung aller vorgenannten Nachteile wurde von der Firma MICROM International GmbH der Kryostat MICROM Cryo-Star HM 560 mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Art ausgestattet, wobei die Kammer mit dem Filter und die Zuleitung zu diesem isoliert sind und eine derartige Luftströmung aufrechterhalten wird, daß es nicht zum Aufschmelzen des Schnittabfalls kommt. Bei diesem Gerät ist der Filter ohne Öffnung des Kühlraums durch ein ausziehbares Teil an der Geräteaußenseite zugänglich. Allerdings ist die Aufrechterhaltung der Kühlung des Filters damit verbunden, daß der kalte Luftstrom immer aufrechterhalten werden muß. Da eine Temperatur von unterhalb –10°C gefordert wird, ist dies nicht unproblematisch, insbesondere, wenn eine Öffnung des Kühlraums für Arbeiten am Mikrotom erfolgen muß. In einem solchen Fall kann ein zusätzlicher Filterwechsel erforderlich sein. Es kommt außerdem durch den dauernden Luftstrom zu einer stärkeren Luftverwirbelung im Kühlraum und trotz Rückführung der gekühlten Luft nach dem Filterdurchlauf zu einem verstärkten Zutritt von Außenluft mit der Folge einer erhöhten Vereisungsgefahr.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart auszugestalten, daß der Filter bei leichter Zugänglichkeit immer in ausreichendem Maß gekühlt ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kammer mit dem Filter eine Kühlkammer mit einer Kühleinrichtung ist.
  • Auf diese Weise läßt sich eine ausreichende Kühlung des Filters unabhängig von der Luftströmung realisieren, es ist also nicht erforderlich, diese immer aufrechtzuerhalten. Die Luftströmung kann auch unterbrochen werden, wenn beispielsweise gerade keine Probe geschnitten wird. Es wird kein Raum innerhalb des Kühlraums für den Filter beansprucht und er ist deshalb bei Arbeiten in diesem auch nicht im Weg. Der Filter läßt sich ohne weiteres an einer beliebigen Stelle des Kryostaten anbringen, vorzugsweise so, daß er auf bedienungsfreundliche Weise zugänglich ist. Je nach Ausgestaltung ist es auch möglich, den Filter unabhängig vom Kryostaten zu kühlen oder über eine gewisse Zeitspanne unabhängig vom Kühlraum kalt zu halten, um dadurch beispielsweise zu vermeiden, daß der Filtereinsatz öfter, als durch seine Füllung mit Schnittabfall nötig, gewechselt werden muß.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Kühleinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie die Kälte unabhängig von der Kälteerzeugung des Kryostaten erzeugt. Dies hat den Vorteil, daß die Kälteerzeugung des Kryostaten, welche wegen der relativen Größe des Kühlraums aufwendig ist, abgeschaltet werden kann und lediglich die Kühleinrichtung für die Kühlkammer dafür sorgt, daß der Schnittabfall nicht schmilzt. Auf diese Weise ist auch eine längere Betriebsunterbrechung des Kryostaten unter Aufrechterhaltung der Kühlung des Filters möglich, so daß dieser bei einer Wiederinbetriebnahme des Kryostaten nicht gewechselt werden muß.
  • Der unabhängige Betrieb der Kühleinrichtung für die Kühlung der Kühlkammer kann durch ein separates Kompressorkühlsystem vorgenommen werden, was jedoch relativ aufwendig ist. Darum wird als vorteilhafte Ausgestaltung der Kühleinrichtung vorgeschlagen, daß die Kühlkammer mit mindestens einem Peltierelement ausgestattet ist. Solche Elemente lassen sich deshalb günstig einsetzen, weil die Kühlkammer mit dem Filter relativ klein ist und dadurch der geringere Wirkungsgrad von Peltierelementen im Verhältnis zu Kompressorkühlsystemen nicht entscheidend ins Gewicht fällt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß die Kühleinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie von der Kälteerzeugung des Kryostaten mitversorgt wird. Dies kann dadurch erfolgen, daß die Kühleinrichtung von einem Kompressor für die Kälteerzeugung für den Kryostaten mit Kältemittel mitversorgt wird. Dabei ist es möglich, daß die Kühleinrichtung der Kühlkammer zur Kühleinrichtung des Kryostaten in Reihe oder parallel geschaltet ist.
  • Außer der unmittelbaren Versorgung der Kühleinrichtung der Kühlkammer mit Kältemittel kann jedoch auch vorgesehen sein, daß durch ein kälteleitendes Element Kälte der Kälteerzeugung des Kryostaten zur Versorgung der Kühleinrichtung abgezweigt wird. Dies ist dadurch möglich, daß das kälteleitende Element Kälte aus dem Kühlraum des Kryostaten in die Kühlkammer transportiert oder daß das kälteleitende Element Kälte aus einem Kältespeicher, der von der Kälteerzeugung des Kryostaten versorgt wird, zur Kühlkammer transportiert. Die letzte Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Versorgung der Kühlkammer unabhängig von der Temperatur des Kühlraums ist, und daß außerdem aufgrund der Speicherkapazität des Kältespeichers auch Unterbrechungen im Betrieb der Kälteerzeugung des Kryostaten überbrückbar sind. Damit ist es möglich, die oben genannten Vorteile einer unabhängigen Kälteerzeugung trotz der Abhängigkeit von der Kälteerzeugung für den Kryostaten zumindest über einen gewissen Zeitraum zu gewährleisten.
  • Das kälteleitende Element weist vorzugsweise Einrichtungen zur Aufnahme und zur Abgabe der Kälte auf. Dies können beispielsweise Lamellen oder andere flächige Elemente sein. Bezüglich der Kühlkammer ist die Einrichtung zur Kälteabgabe vorzugsweise eine Innenwandung der Kühlkammer aus gut wärmeleitendem Material.
  • Insbesondere bei der vorgenannten Ausgestaltung der Kühlkammer, jedoch auch bei allen anderen Ausführungsformen, ist es zweckmäßig, wenn die Kühlkammer außen eine Wärmeisolation aufweist. Lediglich bei der Anordnung von Peltierelementen muß natürlich deren heiße Seite möglichst wärmeabführend angeordnet sein. Auch das kälteleitende Element weist außen zweckmäßigerweise eine Wärmeisolation auf, um die Verluste gering zu halten.
  • Das kälteleitende Element kann auf verschiedene Weise ausgebildet sein. Eine einfache Ausgestaltung besteht darin, daß es aus einem gut wärmeleitenden Material besteht. Dies könnte beispielsweise Kupfer oder Silber sein. Die Kälteleitung kann jedoch noch effektiver ausgestaltet werden, indem das kälteleitende Element eine Heatpipe ist, in der ein wärmetransportierendes Medium zirkuliert. Dazu ist die Heatpipe innen hohl, mit dem wärmetransportierenden Material gefüllt und weist eine schrägliegende oder eine vertikale Anordnung auf. Die Heatpipe ist vorzugsweise an Ihren Enden im Inneren mit Einrichtungen ausgestattet, die der Verdampfung und der Kondensation des wärmetransportierenden Mediums dienen. Dabei kann es sich um Lamellen an den jeweiligen Enden des Innenraums handeln.
  • Die Kühlkammer wird vorzugsweise an einer Außenseite des Kryostaten zum Wechsel des Filtereinsatzes des Filters öffenbar angeordnet. Dabei ermöglicht die Erfindung eine relativ unabhängige Anordnung, die dadurch unter dem Gesichtspunkt der Bedienfreundlichkeit vorgenommen werden kann.
  • Selbstverständlich ist es auch bei der Erfindung möglich, mehrere Filter anzuordnen, wobei nachfolgende Filter gekühlt oder ungekühlt sein können. Vorzugsweise wird vorgesehen, daß dem mindestens einen gekühlten Filter mindestens ein ungekühlter Feinfilter nachgeordnet ist. Dieser dient dann zur Aufnahme feinster Partikel, insbesondere auch der Aufnahme von Bakterien. Da nicht viel Material in diesen Filter gelangt, dauert es relativ lange, bis die Poren verstopft sind und der Filtereinsatz gewechselt werden muß. Daher ist auch das Problem des Aufschmelzens nicht so relevant, daß eine Kühlung erforderlich ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen
  • 1 ein Ausführungsbeispiel mit einem kälteleitenden Element zwischen Kühlraum und Kühlkammer,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel mit einem kälteleitenden Element zwischen Kältespeicher und Kühlkammer,
  • 3 ein verbessertes kälteleitendes Element,
  • 4 ein schematisch dargestelltes Ausführungsbeispiel, bei dem die Kühlung . des Kühlraums und der Kühlkammer mittels eines Kompressors erfolgt, und
  • 5 ein Ausführungsbeispiel mit einer Kühlkammer, die mit einer eigenständigen Kühleinrichtung ausgestattet ist.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei ein Kryostat 1 dargestellt ist, in dessen Kühlraum 4 ein Mikrotom 3 angeordnet ist, welches zum Schneiden einer histologischen Probe 2 dient. Bei diesem Schneiden fällt im Schneidbereich 5 Schnittabfall an, der mittels einer Einsaugöffnung 6 abgesaugt und mittels einer Transportstrecke 8 und einer Saugvorrichtung 7 aus dem Kühlraum 4 entfernt wird. Die Transportstrecke 8 ist als Schnittabfalleitung 28 ausgebildet, welche durch einen Filter 10 hindurchführt, der den Schnittabfall aus der Luft herausfiltert.
  • Erfindungsgemäß ist der Filter 10 in einer Kühlkammer 9 angeordnet, damit der Schnittabfall nicht auftaut und die Poren des Filters 10 verstopft. Um die Kühlkammer 9 zu kühlen, ist eine Kühleinrichtung 11 angeordnet, welche aus einer Einrichtung 17 zur Aufnahme der Kälte im Kühlraum 4, einem kälteleitenden Element 15 und einer Einrichtung 17' zur Abgabe der Kälte in der Kühlkammer 9 aufweist. Um diese Leitung der Kälte effektiv auszugestalten und eine entsprechende Kühlung der Kühlkammer 9 zu gewährleisten, weist sowohl das kälteleitende Element 15 als auch die Kühlkammer 9 eine Wärmeisolation 20 bzw. 19 auf. Weiterhin ist die Einrichtung 17 zur Aufnahme der Kälte mit Lamellen ausgestattet und über das kälteleitende Element 15 mit einer Einrichtung 17' zur Abgabe- der Kälte verbunden, die aus einem wärmeleitenden Material besteht und die Innenwandung 18 der Kühlkammer 9 bildet.
  • Die Saugvorrichtung 7 befördert die gereinigte Luft wieder in den Kühlraum 4 zurück. Dadurch zirkuliert die kalte Luft und es tritt keine warme Luft hinzu. Außerdem sorgt eine Isolation 29 des Kühlraums 4 dafür, daß keine Kälte verlorengeht. Der Kühlraum 4 wird mittels einer Kühleinrichtung 14 des Kryostaten 1 gekühlt, welche einen Kompressor 13, eine Kühlmittelleitung 27 und eine Kühleinrichtung 14 aufweist. Letztere ist als Verdampfer ausgebildet und entzieht dem Kühlraum Wärme. Der Zweck dieser Kühlung besteht darin, daß histologische Proben 2 in gefrorenem Zustand sauber geschnitten werden können.
  • 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das zusätzlich einen Kältespeicher 16 aufweist. Dabei transportiert der Kompressor 13 mittels der Kühlmittelleitung 27 das Kühlmittel zuerst in den Kältespeicher 16, welcher gleichzeitig diese Kälte an die Einrichtung 17 und das kälteleitende Element 15 abgibt und zusätzlich eine gewisse Kältekapazität aufweist, um eine Unterbrechung der Kühlmittelförderung überbrücken zu können. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Kühlkammer 9 auch bei Unterbrechungen des Antriebs des Kompressors 13 über einen gewissen Zeitraum weiter mit der im Kältespeicher 16 gespeicherten Kälte versorgt wird. Zusätzlich zur Darstellung in 1 ist hier nach dem Filter 10 ein Feinfilter 25 angeordnet, der nicht gekühlt ist. Dieser dient dazu, feinste Partikel und Bakterien aus der Luft herauszufiltern. Ansonsten entsprechen die Bezugszeichen dem bereits zu 1 erläuterten mit den dort erläuterten Funktionen.
  • 3 zeigt ein verbessertes kälteleitendes Element 15, das als Heatpipe 21 ausgebildet ist. Auch dieses kälteleitende Element 15 ist mit einer Einrichtung 17 zur Aufnahme der Kälte ausgestattet, das in einem Kühlraum 4 oder in einem Kältespeicher 16 angeordnet ist. Am anderen Ende der Heatpipe 21 befindet sich eine Einrichtung 17' zur Abgabe der Kälte an die Kühlkammer 9 mit dem Filter 10, wobei diese als eine Innenwandung 18 der Kühlkammer 9 ausgebildet ist, welche aus gut wärmeleitenden Material, beispielsweise Silber oder Kupfer, besteht. Heatpipe 21 und die Innenwandung 18 der Kühlkammer 9 sind von Wärmeisolationen 20 und 19 umgeben.
  • Die Heatpipe 21 ist hohl ausgebildet und mit einem wärmetransportierenden Medium 22 gefüllt. Dabei ist die Heatpipe 21 schräg oder vertikal ausgerichtet, damit das wärmetransportierende Medium 22 in Richtung der Pfeile 30 zirkulieren kann. Dabei nimmt das wärmetransportierende Medium 22 an einer Einrichtung 23 zur Kondensation des wärmetransportierenden Mediums 22 die Kälte auf und gibt sie am anderen Ende an einer Einrichtung 24 zur Verdampfung des wärmetransportierenden Mediums 22 an die Kühlkammer 9 ab. Die Einrichtungen 23 und 24 können beispielsweise als Lamellen ausgebildet sein, welche von dem wärmetransportierenden Medium 22 durchströmt werden. Eine derartige Heatpipe 21 arbeitet wesentlich effektiver als ein kälteleitendes Element 15, das lediglich aus einem Stab aus gut wärmeleitenden Material besteht.
  • 4 zeigt ein schematisch dargestelltes Ausführungsbeispiel einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung, bei der der Kompressor 13 zusätzlich zur Kühleinrichtung 14 für den Kryostaten 1 auch die Kühlkammer 9 mit Kälte versorgt, indem auch dort eine Kühleinrichtung 11 angeordnet ist, die beispielsweise als Verdampfer ausgebildet, den Filter 10 kühlt. Bei dieser Ausgestaltung ist es beispielsweise möglich, daß die Kühlmittelleitung 27, welche der Kühlung des Kühlraums 4 dient, mittels einer Absperrung 31 unterbrochen werden kann, so daß bei einer Arbeitsunterbrechung des Kryostaten 1 auch der Filter 10 in der Kühlkammer 9 für sich weitergekühlt werden kann, um einen Wechsel des Filtereinsatzes bei einer Wiederinbetriebnahme des Kryostaten 1 zu vermeiden. Bei der schematischen Darstellung wurden zur Vereinfachung Mikrotom 3 und Schnittabfalleitung 28 weggelassen und auch die übrigen Elemente lediglich bezüglich ihrer Funktionsanordnung dargestellt. Selbstverständlich ist auch eine Ausge staltung möglich, bei der die Kühleinrichtung 11 der Kühlkammer 9 mit der Kühleinrichtung 14 des Kryostaten 1 in Reihe geschaltet ist.
  • 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Kühlung der Kühlkammer 9 völlig unabhängig von der Kühlung des Kühlraums 4 des Kryostaten 1 ausgebildet ist. Zu diesem Zweck wurde die Kühleinrichtung 11 der Kühlkammer 9 des Filters 10 als Peltierelemente 26 ausgebildet, die bei einer Beaufschlagung mit elektrischem Strom auf der Innenseite kalt und auf der Außenseite heiß werden. Auf diese Weise kann der Filter 10 gekühlt werden und die außen produzierte Wärme wird abgeführt, vorzugsweise auch mittels Lamellen und/oder einer Beblasung. Der Vorteil einer solchen Ausgestaltung ist der, daß der Filter 10 gekühlt werden kann, ohne daß der Kompressor 13 des Kryostaten 1 weiterbetrieben werden muß.
  • Die aufgezählten Möglichkeiten zur Realisierung der Erfindung sind selbstverständlich nur beispielhaft, es wäre ebenso denkbar, die Kühlkammer 9 des Filters 10 mit einem separatem Kompressor 13 mit Kühlmittel zu versorgen. Auch beliebige Kombinationen aller vorgenannten Elemente sind denkbar, um für den jeweiligen Bedarf eine optimale Kühlung des Filters 10 zu erzielen, beispielsweise auch eine Kombination eines kälteleitenden Elements 15 und von Peltierelement 26, um letztere nur dann zu betreiben, wenn die Kälteerzeugung 12 der Kryostaten 1 abgestellt ist.
  • 1
    Kryostat
    2
    Probe
    3
    Mikrotom
    4
    Kühlraum
    5
    Schneidbereich
    6
    Einsaugöffnung
    7
    Saugvorrichtung
    8
    Transportstrecke
    9
    Kühlkammer
    10
    Filter
    11
    Kühleinrichtung der Kühlkammer des Filters
    12
    Kälteerzeugung des Kryostaten, z. B. Kompressor
    13
    Kompressor
    14
    Kühleinrichtung des Kryostaten
    15
    kälteleitendes Element
    16
    Kältespeicher
    17, 17'
    Einrichtungen zur Aufnahme (17) und Abgabe (17') der Kälte, z. B. Lamellen
    18
    Innenwandung der Kühlkammer
    19
    Wärmeisolation der Kühlkammer
    20
    Wärmeisolation des kälteleitenden Elements
    21
    Heatpipe
    22
    wärmetransportierendes Medium
    23
    Einrichtung zur Kondensation des wärmetransportierenden Mediums
    24
    Einrichtung zur Verdampfung des wärmetransportierenden Mediums
    25
    Feinfilter
    26
    Peltierelement
    27
    Kühlmittelleitung
    28
    Schnittabfalleitung
    29
    Isolation des Kühlraums
    30
    Pfeile: Zirkulation des wärmetransportierenden Mediums in der Heatpipe
    31
    Absperrung

Claims (19)

  1. Vorrichtung zum Entfernen des Schnittabfalls, der beim Schneiden einer gefrorenen Probe (2) mit einem Mikrotom (3) im Inneren des Kühlraums (4) eines Kryostaten (1) anfällt, mit mindestens einer im Schneidbereich (5) angeordneten Einsaugöffnung (6), einer Saugvorrichtung (7), einer aus dem Kühlraum (4) herausführenden Transportstrecke (8) und mindestens einem außerhalb des Kryostaten (1) in einer Kammer angeordneten Filter (10) zur Aufnahme des Schnittabfalls, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer eine Kühlkammer (9) mit einer Kühleinrichtung (11) ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung (11) derart ausgebildet ist, daß sie die Kälte unabhängig von der Kälteerzeugung (12) des Kryostaten, (1) erzeugt..
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlkammer (9) mit mindestens einem Peltierelement (26) ausgestattet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung (11) derart ausgebildet ist, daß sie von der Kälteerzeugung (12) des Kryostaten (1) mitversorgt wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung (11) von einem Kompressor (13) für die Kälteerzeugung (12) für den Kryostaten (1) mit Kältemittel mitversorgt wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung (11) der Kühlkammer (9) zur Kühleinrichtung (14) des Kryostaten (1) in Reihe geschaltet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung (11) der Kühlkammer (9) zur Kühleinrichtung (14) des Kryostaten (1) parallel geschaltet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß durch ein kälteleitendes Element (15) Kälte der Kälteerzeugung (12) des Kryostaten (1) zur Versorgung der Kühleinrichtung (11) abgezweigt wird.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) Kälte aus dem Kühlraum (4) des Kryostaten (1) in die Kühlkammer (9) transportiert.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) Kälte aus einem Kältespeicher (16), der von der Kälteerzeugung (12) des Kryostaten (1) versorgt wird, zur Kühlkammer (9) transportiert.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) Einrichtungen (17, 17') zur Aufnahme und zur Abgabe der Kälte aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (17') zur Kälteabgabe eine Innenwandung (18) der Kühlkammer (9) aus gut wärmeleitendem Material ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlkammer (9) außen eine Wärmeisolation (19) aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) außen eine Wärmeisolation (20) aufweist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) aus einem gut wärmeleitenden Material besteht.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das kälteleitende Element (15) eine Heatpipe (21) ist, in der ein wärmetransportierendes Medium (22) zirkuliert.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Heatpipe (21) an ihren Enden im Inneren mit Einrichtungen (23, 24) ausgestattet ist, die der Kondensation (23) und der Verdampfung (24) des wärmetransportierenden Mediums (22) dienen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlkammer (9) an einer Außenseite des Gehäuses des Kryostaten (1) zum Wechsel des Filtereinsatzes des Filters (10) öffenbar ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß dem mindestens einen gekühlten Filter (10) mindestens ein ungekühlter Feinfilter (25) nachgeordnet ist.
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